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Die
Erfindung betrifft einen Filterhalter, der eine Anzahl von im radialen
Abstand zu einer Achse angeordneten Filteraufnahmen aufweist, beispielsweise
in der Art eines Filterrads, über
dessen Umfang eine Mehrzahl von Filteraufnahmen verteilt sind. Die
Filteraufnahmen dienen zur Aufnahme unterschiedlicher optischer
Filter und enthaften Positionierungsflächen für die Filter, wobei der Filterhalter
um seine Achse drehbar in einem optischen Strahlengang, z.B. im
Strahlengang einer Beleuchtungsanordnung, vorzugsweise für ein optisches
Untersuchungsgerät
(ggf. Mikroskop), oder im Strahlengang (ggf. Beleuchtungsstrahlengang
oder Detektions- oder Beobachtungsstrahlengang) eines optischen Untersuchungsgeräts (ggf.
Mikroskop), derart positioniert oder positionierbar ist, dass durch
Drehung des Filterhalters wahlweise einer der optischen Filter im
Strahlengang anordenbar ist.
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Derartige
Filterhalter – die
zum Beispiel die Form von Filterrädern mit bis zu ca. 8 Filteraufnahmen
einnehmen können – dienen
zum schnellen Wechsel der im Strahlengang des Untersuchungsgeräts befindlichen
optischen Filter. Es sind aber durchaus auch Filterhalter mit weniger
Filteraufnahmen denkbar, beispielsweise mit nur zwei Aufnahmen,
die in einem jeweiligen Halterungsarm des Filterhalters ausgebildet
sind.
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Unter
optischen Filtern verstehen sich hier sämtliche lichtdurchlässigen Elemente,
die die Lichteigenschaften in irgendeiner Form beeinflussen oder ändern, wie
zum Beispiel chromatische Filter zur Wellenlängenselektion, Graufilter,
polarisierende Filter oder auch andere Einsätze, etwa für Dunkelfeld- oder Phasenkontrastmikroskopie.
Insbesondere ist an Fluoreszenzmikroskopie gedacht, worin durch
raschen Wechsel der Filter unterschiedliche Farbstoffe angeregt
werden oder im Falle der Emission detektiert werden können.
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Herkömmlich sind
die Filter betriebsmäßig unlösbar in
der jeweiligen Filteraufnahme befestigt. Um eine noch größere Anzahl
verschiedener optischer Filter bereitzustellen, könnte man
die Anzahl der Filteraufnahmen entsprechend erhöhen, was jedoch häufig aus
Platzproblemen (etwa im Untersuchungsgerät bzw. in der Beleuchtungsanordnung) nicht
möglich
ist. Wegen der begrenzten Anzahl der Filter pro Filterhafter müssen daher
die gesamten Filterhalter häufig
ausgewechselt werden.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, einen Filterhalter der o.g. Art bereitzustellen,
mit dem sich ohne Platzprobleme und ohne großen Aufwand eine noch größere Anzahl
optischer Filter wahlweise in einem optischen Strahlengang beispielsweise
der angesprochenen Art anordnen lässt.
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Zur
Lösung
der Aufgabe wird vorgeschlagen, dass den Filteraufnahmen jeweils
eine Spanneinrichtung zugeordnet ist, welche den jeweils eingesetzten optischen
Filter in der durch die Positionierungsflächen definierten Stellung in
der Filteraufnahme betriebsmäßig lösbar hält.
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Die
Spanneinrichtung gestattet es, bei eingebautem Filterhalter jeden
Filter separat manuell – oder
mittels eines Werkzeugs – gegen
einen anderen auszutauschen. Bewährt
hat sich ein rein manuelles Auswechseln mit der beispielsweise mit
einem Handschuh (zur Vermeidung von Verschmutzungen des Filters)
bewaffneten Hand. Darüber
hinaus sorgt die Spanneinrichtung dafür, dass der jeweils eingesetzte Filter
nicht nur gegen Herausfallen gesichert ist, sondern auch gegen die
Positionierungsflächen
des Filterhalters gespannt und hierdurch in der vorbestimmten Stellung
im optischen Weg des Geräts
positioniert wird.
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Betreffend
die Filteraufnahmen, die jeweilige Spanneinrichtung und für die Anordnung
in den Filteraufnahmen vorgesehene Filter wird vorrangig daran gedacht,
dass das jeweilige Filter unmittelbar in der Filteraufnahme gehalten
ist, ohne gesonderte Halterahmen oder Halteelemente, die den Eingriff zwischen
dem jeweiligen optischen Filter einerseits und der Filteraufnahme
bzw. der Spanneinrichtung andererseits vermitteln. Bei den Filtern
kann es sich um solche Filter handeln, die alleine von einem optischen
Substrat gebildet sind, sowie im Filter, die mit einem das jeweilige
optische Substrat an einem Substratrand haltenden Halterahmen ausgeführt sind, der
als integraler Bestandteil des jeweiligen Filters abzusehen ist.
Beide Filtertypen sind im Fachgebiet gebräuchlich.
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Um
den Filter jeweils problemlos einsetzen und ergreifen zu können, wird
vorgeschlagen, dass die Filteraufnahmen jeweils radial auswärts offen sind.
Sollen kreisförmige
Filter verwendet werden können,
kann -in Achsrichtung des Filterhalters betrachtet – die jeweilige
Filteraufnahme eine kreisbogenförmige
Innenkontur aufweisen, wobei der die Innenkontur definierende gedachte
Kreis – und
somit der eingesetzte optische Filter – radial über den Außenumfang des Filterhalters
vorsteht. Der Filter lässt sich
an diesem vorstehenden Rand dann – auch ohne Zuhilfnahme von
Werkzeugen – problelnlos
ergreifen.
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Verallgemeinert
wird vorgeschlagen, dass die Filteraufnahmen zur Aufnahme eines
Filters – in Achsrichtung
des Filterhalters betrachtet – eine
den Filter zumindest bereichsweise umschreibende Innenkontur aufweisen,
wobei eine die Innenkontur definierende geschlossene Linie und der
eingesetzte optische Filter radial über einen Außenumfang
des Filterhalters vorsteht. Es werden ebenfalls die vorstehend erwähnten Vorteile
erreicht.
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Um
eine radiale Auswärtsbewegung
des eingesetzten optischen Filters zu verhindern, zum Beispiel bei
schnellen Drehbewegungen des Filterhalters, wird vorgeschlagen,
dass die radial auswärtige Öffnung der
Filteraufnahmen in Umfangsrichtung des Filterhalters verengt ist.
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Um
für eine
in Bezug auf die optische Geometrie des Untersuchungsgeräts eindeutige
Positionierung der Filter zu sorgen, wird vorgeschlagen, dass die
Positionierungsflächen
der Filteraufnahmen wenigstens eine achsnormale Stützfläche zur
Positionierung des eingesetzten Filters in einer der axialen Richtungen
sowie zumindest eine sich axial erstreckende Stützfläche zur Positionierung des
eingesetzten Filters in radialer sowie Umfangsrichtung des Filterhalters
umfassen. Hierbei kann der Filter auf der achsnormalen Stützfläche plan
aufliegen, während die
radiale Positionierung durchaus mit Spiel erfolgen kann, um das
Auswechseln des Filters zu erleichtern. Die achsnormalen Stützflächen können zweckmäßig in einer
gemeinsamen Ebene liegen.
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Es
erscheint nicht völlig
abwegig, einen Filterhalter bereitzustellen, bei dem die Positionierungsflächen nur
wenigstens eine achsnormale Stützfläche zur
Positionierung des eingesetzten Filters in eine der axialen Richtungen
oder nur zumindest eine sich axial erstreckende Stützfläche zur
Positionierung des eingesetzten Filters in radialer sowie Umfangsrichtung
des Filters umfassen, ggf. in Kombination mit anderen Mitteln zur
Positionierung des eingesetzten Filters in radialer sowie Umfangsrichtung
des Filterhalters bzw. zum Positionieren des eingesetzten Filters
in einer der axialen Richtungen.
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Wenn
die achsnormale Stützfläche und
die sich radial erstreckende Stützfläche einen
in der Filteraufnahme umlaufenden, zur anderen axialen Seite hin
offenen, stufenförmigen
Absatz bilden, wird – bei einwandfreier
Positionierung des Filters – der
nutzbare freie Filterdurchmesser des Filters nicht oder nur unwesentlich
eingeschränkt.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Spanneinrichtung Eingriffsabschnitte
aufweist, die in Umfangsrichtung des Filterhalters gegenüber liegende
Abschnitte der achsnormalen Stützfläche der
Positionierungsflächen
in Achsrichtung überlappen
und mit dem eingesetzten Filter in Eingriff bringbar sind, und insbesondere
die Spanneinrichtung zwischen ihren Eingriffsabschnitten der Innenkontur
der Filteraufnahme im Wesentlichen folgend gabelförmig ausgespart
ist.
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Den
Filteraufnahmen kann vorteilhaft jeweils eine weitere Spanneinrichtung
zugeordnet sein, welche die jeweils eingesetzten optischen Filter
gegen die oder wenigstens eine sich axial erstreckende Stützfläche andrückt. Durch
diese Maßnahme
kann auf einfache Weise vermieden werden, dass im Betrieb, also
beim Indrehungversetzen und Wiederabbremsen des Filterhalters, Klappergeräusche auftreten.
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Eine
besonders bevorzugte Ausführungsform
in diesem Zusammenhang zeichnet sich dadurch aus, dass die weitere
Spanneinrichtung den jeweiligen Filter gegen zwei in Umfangsrichtung
des Filterhalters gegeneinander beabstandete, sich axial erstreckende
Stützflächen andrückt. Es
wird vor allem daran gedacht, dass die weitere Spanneinrichtung
den jeweiligen Filter im Wesentlichen in radialer Richtung, vorzugsweise
nach radial außen,
drückt.
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Filter
unterschiedlicher Dicke lassen sich stabil fixieren, wenn die Eingriffsabschnitte
Nasen oder Kanten aufweisen, die zu den gegenüber liegenden Stützflächenabschnitten
hin vorstehen und zum punktuellen Eingriff mit dem jeweiligen Filter
dienen. Es wird hier an optische Filter gedacht, die alleine vom
jeweiligen optischen Substrat gebildet sind, als auch an Filter,
die mit einem das optische Substrat am Rand haltenden Halterahmen
ausgeführt
sind, der aber integraler Bestandteil des jeweiligen Filters ist.
Gesonderte Halterahmen oder Halteelemente, die in Eingriff zwischen
dem Filter bzw. optischen Substrat einerseits und dem erfindungsgemäßen Filterhalter
andererseits vermitteln, sind nicht erforderlich.
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Bevorzugt
enthalten die Stützflächen den Nasen
oder Kanten gegenüber
liegende Aussparungen, in die im entlasteten Zustand der Spanneinrichtung
die Nasen oder Kanten ragen. Hierdurch erreicht man eine relativ
hohe Vorspannung der Spanneinrichtung auch bei einem in Achsrichtung
relativ dünnen
Filter. Wenn hier von "punktuellem
Eingriff" mit dem
jeweiligen Filter die Rede ist, so umfasst dies durchaus auch einen
linienförmigen
Eingriff, etwa durch eine jeweilige Kante bzw. kantenförmige Nase, oder
einen kleinflächigen
Eingriff durch eine Eingriffsfläche
der jeweiligen Nase.
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Um
die Filter radial einwärts
rasch einsetzen zu können,
ohne mit einem besonderen Handgriff die Spanneinrichtung öffnen zu
müssen,
wird vorgeschlagen, dass die Eingriffsabschnitte der Spanneinrichtung
zu axial von dem Filterhalter abstehenden Einführschrägen radial auswärts verlängert sind,
um beim Einsetzen eines Filters mit dessen Rand in Eingriff zu treten
und die Eingriffsabschnitte von den Positionierungsflächen weg
zu bewegen.
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Um
einen jeweiligen Filter leicht entnehmen zu können, wird als besonders bevorzugt
vorgeschlagen, dass die Eingriffsabschnitte derart ausgeführt sind,
dass die Nasen oder Kanten gegenüber
einer radialen Mitte der jeweiligen Filteraufnahme radial weiter
innen liegen, derart, dass die Nasen oder Kanten an einem eingesetzten
Filter an Stellen angreifen, die gegen über einer Mitte des Filters
in Richtung nach radial innen bezogen auf den Filterhalter versetzt
sind. Man kann dann den Filter besonders leicht aus einer durch
den Filterhalter definierten Halteebene herausschwenken, ggf. gegen
die vorstehend angesprochenen Einführschrägen. Der Weiterbildungsvorschlag
ist besonders vorteilhaft im Zusammenhang mit der oben angesprochenen
weiteren Spanneinrichtung, die als "Auswurfeinrichtung" dienen kann und in diesem Falle bevorzugt
durch das angesprochene Herausschwenken des jeweiligen Filters aus der
Halteebene aktivierbar ist.
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Eine
einfache und leichte Ausführung
der Spanneinrichtung erhält
man, wenn die Spanneinrichtung wenigstens eine nahe der Achse des
Filterhalters an diesem festgelegte Blattfeder aufweist, deren Federzunge
die Eingriffsabschnitte der Spanneinrichtung bildet. Auch die weitere
Spanneinrichtung kann wenigstens eine am Filterhalter festgelegte Blattfeder
aufweisen, deren Federzunge am eingesetzten Filter angreift und
diesen gegen ein Widerlager drückt.
Grundsätzlich
sind auch andere Ausführungen
der Spanneinrichtung bzw. weiteren Spanneinrichtung denkbar, solange
sie den in der Aufgabenstellung definierten bzw. angestrebten Zweck
erfüllen.
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Die
axiale Dicke des Filterhalters bleibt gering, wenn die Spanneinrichtungen
der jeweiligen Filteraufnahmen an einer gemeinsamen axialen Seite des
Filterhalters in Umfangsrichtung nebeneinander, ohne einander zu überlappen,
angeordnet sind, so dass sich ohne Platzprobleme vorhandene Filterhalter
mit unlösbar
fixierten Filtern problemlos gegen erfindungsgemäße Filterhalter nachrüsten lassen.
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Der
Filterhalter kann am den optischen Strahlengang aufweisenden Gerät von Hand
drehbar gelagert sein, beispielsweise mit einer der jeweiligen Filterstellung
zugeordneten Verrastung, oder auch durch einen Elektromotor, zum
Beispiel Schrittmotor, drehend angetrieben sein.
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Die
Erfindung betrifft ferner eine optische Filtervorrichtung, mit einem
erfindungsgemäßen Filterhalter
und einer diesen drehbar haltenden Drehbasis, die vorzugsweise einen
Motor, ggf. Schrittmotor, aufweist, sowie gewünschtenfalls mit einer Drehpositionserfassungsanordnung.
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Die
Erfindung betrifft ferner eine Beleuchtungsanordnung für ein optisches
Untersuchungsgerät
(ggf. Mikroskop) sowie ein optisches Untersuchungsgerät (ggf.
Mikroskop).
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Nachfolgend
wird eine bevorzugte, beispielhafte Ausführung der Erfindung in Bezug
auf die beigefügten
Zeichnungen beschrieben.
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1 zeigt
eine axiale Draufsicht auf einen Filterhalter;
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2 zeigt
einen achsenthaltenen Schnitt durch 1 entlang
Linie II-II;
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3 zeigt
einen ähnlichen
Schnitt wie 2, jedoch mit entfernt dargestellter
Blattfeder und einem einzusetzenden optischen Filter;
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4 zeigt
eine Draufsicht auf eine solche Blattfeder;
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5 zeigt
eine axiale Draufsicht auf ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Filterhalters;
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6 zeigt
einen Achsen enthaltenden Schnitt durch 5 entlang
Linie VI-VI ergänzt
um einen weiteren Filter beim Einsetzen in den Filterhalter oder
beim Entnehmen aus dem Filterhafter;
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7 zeigt
schematisch eine Ausführungsmöglichkeit
für eine
in radialer Richtung auf den in den Filterhalter eingesetzten Filter
wirkende Spanneinrichtung, die den Filter gegen in radialer Richtung wirksame
Widerlager anpresst, um Klappergeräusche zu vermeiden;
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8 zeigt
eine bevorzugte Ausführungsform
einer in axialer Richtung auf den Filter wirkenden Blattfeder in
Bezug auf die ebenfalls von einer Blattfeder gebildeten Spanneinrichtung
der 7.
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Der
in den 1 bis 3 dargestellte Filterhalter 1 hat
allgemein die Form einer flachen Scheibe, die um ihre Achse A-A
manuell oder mittels eines nicht dargestellten Schrittmotors drehbar
einem optischen Strahlengang zuordenbar, beispielsweise an einem
ebenfalls nicht dargestellten optischen Untersuchungsgerät, zum Beispiel
Mikroskop, oder in einer Beleuchtungsanordnung (beispielsweise für ein optisches
Untersuchungsgerät,
etwa Mikroskop), anbringbar ist. Eine Mittelbohrung 1a des
Filterhalters 1 ist von mehreren Drehmoment-Übertragungsbohrungen 1b umgeben, über die
der Filterhalter 1 mittels eines nicht dargestellten Antriebsmotors drehbar
ist.
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Der
Filterhalter 1 enthält über seinen
Außenumfang 3 verteilt
eine Mehrzahl von – hier
acht – Filteraufnahmen 5,
in die unterschiedliche kreisscheibenförmige Filter 7 einsetzbar
sind. In 1 ist nur in einer der Aufnahmen 5 ein
Filter 7 eingesetzt. Der Filterhalter 1 ist im
den optischen Strahlengang aufweisenden Gerät, z.B. im Untersuchungsgerät bzw. in der
Beleuchtungsanordnung, derart angeordnet oder anzuordnen, dass durch
Drehung des Filterhalters 1 um seine Achse A-A wahlweise
einer der optischen Filter 7 in dem Strahlengang, etwa
in einem Beleuchtungsstrahlengang des Untersuchungsgeräts, – d. h. zwischen
dessen Lichtquelle und dem zu untersuchenden Objekt – bzw. in
einem Beleuchtungsstrahlengang der Beleuchtungsanordnung, anzuordnen ist.
Für manche
Anordnungen könnte
der Filterhalter auch in einem Detektions- oder Beobachtungsstrahlengang
des Untersuchungsgeräts,
etwa zwischen dem Objekt und einer Detektionsanordnung, entsprechend
anzuordnen oder angeordnet sein.
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Jede
der Filteraufnahmen 5 bildet eine vom Außenumfang 3 des
Filterhalters 1 radial einwärtige kreissektorförmige Aussparung
mit einer radial auswärtigen Öffnung 5a.
Der Öffnungswinkel α der Filteraufnahme 5 vom
Kreissektor-Mittelpunkt M zum Außenumfang 3 des Filterhalters 1 beträgt weniger
als 180°,
hier zum Beispiel etwa 100°,
damit der Filter von radial außen
her leicht ergriffen werden kann, jedoch im eingesetzten Zustand
nicht ungewollt herausfällt.
Der Umfangsrand der Filteraufnahme 5 ist so angeordnet,
dass sein Bedachter geschlossener Kreis K – und somit der eingesetzte
Filter 7 – radial über den
Außenumfang 3 des
Filterhalters 1 vorsteht, um den Filter leichter ergreifen
zu können.
Der Umfangsrand jeder Filteraufnahme 5 bildet einen stufenförmigen Absatz 9.
Dieser Absatz 9 weist eine in der Scheibenebene des Filterhalters 1 liegende
achsnormale erste Stützfläche 11 und
eine sich hieran anschließende
axiale zweite Stützfläche 13 auf.
Die ersten Stützflächen 17 aller
Filteraufnahmen des Filterhalters 1 liegen gemäß dem gezeigten
Ausführungsbeispiel
in einer gemeinsamen Ebene E-E.
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In
die Filteraufnahmen 5 ist jeweils ein vom Durchmesser her
passender optischer Filter 7 so eingesetzt, dass der Rand
seiner unteren, ersten Flachseite auf der ersten Stützfläche 11 aufliegt,
während seine
Außenumfangsfläche – ggf. mit
Spiel – durch die
zweite Stützfläche 13 positioniert
ist und – zum leichteren
Ergreifen des Filters – radial über den
Außenumfang 3 des
Filterhalters 1 vorsteht.
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Um
ein Herausfallen des Filters 7 aus dem Filterhalter 1 – etwa bei
schneller Drehbewegung des Filterhalters – zu vermeiden, ist jeder Filteraufnahme 5 eine
separate Spanneinrichtung 15 – hier in Form einer Blattfeder 15 – zugeordnet.
Jede Blattfeder 15 ist in Draufsicht in etwa kreissektorförmig, ist
an ihrem der Achse A-A nahen Ende 17 an dem Filterhalter 1 festgelegt,
zum Beispiel verstemmt, und enthält an
ihrem achsfernen Außenbereich
eine kreissektorförmige
Aussparung 19, deren Winkelerstreckung und Durchmesser
der Winkelerstreckung α und
dem freien Innendurchmesser der Filteraufnahme 5 entspricht
und dabei – in
Achsrichtung A-A betrachtet - mit gegenüberliegenden Abschnitten 11a, 11b der ersten
Stützfläche 11 der
Filteraufnahme 5 überlappt. Die
Spanneinrichtung 15 schränkt somit den nutzbaren freien
Durchmesser des Filters 7 nicht oder nur unwesentlich ein.
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Das
beiderseits der Aussparung 19 verbleibende Blattfedermaterial
bildet zwei Federzungen 21 und 23.
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Die
Federzungen 21, 23 sind – im achsenthaltenden Schnitt
betrachtet – unter
Bildung einer Haltenase 25 zu der Filteraufnahme 5 hin
geknickt. Die Haltenasen 25 haben einen Abstand von der Achse
A-A, der im Wesentlichen gleich dem Abstand der Achse A-A von dem
Kreismittelpunkt M jeder Filteraufnahme 5 ist. Unter den
Nasen 25 enthalten die achsnormalen Stützflächenabschnitte 11a, 11b Aussparungen 27,
in die die Nasen 25 im entspannten Zustand der Blattfeder 15 hineinragen,
wenn kein Filter 7 eingesetzt ist. Dies sorgt für eine relativ
hohe Vorspannung der Blattfeder 15 auch auf einen in Achsrichtung
relativ dünnen
Filter 7. In 2 sind mehrere Stellungen einer
Blattfeder 15 für
unterschiedlich dicke Filter dargestellt.
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Von
der Nase 25 radial auswärts
erstrecken sich die Zungen 21, 23 schräg axial
von dem Filterhalter 1 weg, unter Bildung einer jeweiligen
Einführschräge 29,
um das radiale Einsetzen des Filters 13 zu erleichtern,
ohne die Blattfeder zuvor mit einem gesonderten Handgriff anheben
zu müssen.
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Der
Filterwechsel kann wahlweise durch Drehung des Filterhalters oder
durch den Austausch eines oder mehrerer Filter erfolgen.
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Ein
weiteres Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Filterhalters
in Form eines Filters ist in 5 und 6 dargestellt.
Es werden für
den Filterhalter der 5 und 6 die gleichen
Bezugszeichen wie in den 1 bis 4 verwendet,
jeweils um die Zahl 100 vermehrt. Es werden hier nur die
Unterschiede, soweit hier von Interesse, gegenüber dem Beispiel der 1 bis 4 erläutert und ansonsten
ausdrücklich
auf die vorangehende, sich auf die 1 bis 4 beziehende
Beschreibung verwiesen.
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Der
Filterhalter 101 weist acht Filteraufnahmen 105 auf,
wobei gemäß 5 ein
Filter 107 in eine dieser Aufnahmen eingesetzt ist und
gemäß 6 ein
weiteres Filter 107' gerade
in eine zum Filter 107 diametral gegenüber liegende Filteraufnahmen 105 eingesetzt
wird oder – nach
einer anderen Betrachtungsweise – gerade aus dieser Aufnahme entnommen
wird. Wie beim Ausführungsbeispiel
der 1 bis 4 ist jeder Aufnahme 105 eine
Blatfeder 115 zugeordnet, die, wie in 6 zu
sehen, durch einen am eigentlichen Filterhalter 101 festgeschraubten
Haltering 102 in ihrer Soll-Lage fixiert sind.
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Jeder
Filteraufnahme 105 ist zusätzlich eine weitere Spanneinrichtung 116 – hier in
Form einer Blattfeder 116 – zugeordnet, die von radial
innen her am Außenumfang
eines jeweils eingesetzten Filters angreift und dieses nach radial
außen
drückt
gegen axiale Stützflächenabschnitte 113a der
sich an die achsnormale erste Stützfläche 111 anschließenden axialen
zweiten Stützfläche 113.
Die als Widerlager für
das nach radial außen
gedrückte
Filter dienende Stützflächenabschnitt 113a erstrecken
sich etwas weiter in axialer Richtung als der Rest der axialen zweiten
Stützfläche 113,
wie in 6 zu erkennen.
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Durch
das Anpressen des jeweiligen Filters gegen die als Widerlager dienenden
Stützflächen 113a ist
es an sich nicht erforderlich, dass sich die zweite axiale Stützfläche 113 umfangsmäßig um das Filter
herum erstreckt. Im Prinzip reichen die beiden Widerlager-Stützflächen 113a in
Verbindung mit der Radialfeder 116 aus, um das Filter definiert
in der Filteraufnahme zu halten.
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Die 7 und 8 zeigen
schematisch eine weitere Ausführungsmöglichkeit
für eine
jeweilige Filteraufnahme des Filterhalters. Es sind wiederum die
gleichen Bezugszeichen wie in den 1 bis 4 einerseits
und 5 und 6 andererseits verwendet, jeweils
vermehrt um 200 in Bezug auf die Bezugszeichen der 1 bis 4 bzw.
vermehrt um 100 in Bezug auf die Bezugszeichen der 5 und 6.
Es werden wiederum nur die Unterschiede gegenüber den vorangehend schon angesprochenen
Ausführungsbeispielen
erläutert
und ansonsten ausdrücklich
auf die vorangehenden Erklärungen verwiesen.
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Die
in einer Verankerung 218 des Filterhalters verankerte,
als Blattfeder ausgeführte
Radialfeder 216 der weiteren Spannvorrichtung drückt das optische
Filter 207 nach radial außen in Bezug auf die Drehachse
des Filterhalters gegen zwei axial vorstehende Stege 214,
die als Widerlager dienen und eine jeweilige Widerlager-Stützfläche 213a bereitstellen.
Die Stege 214 könnten
in Tangentialrichtung zum Umfang des Filters auch kürzer ausgeführt sein.
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8,
die einer teilgeschnittenen Ansicht auf die Anordnung der 7 in
Sichtrichtung VIII entspricht, zeigt eine zweckmäßige Ausgestaltung der das
Filter 207 gegen die Oberfläche des Filterhalters 201 anpressenden
Axialfeder 215. Die von einem Knick der Blattfeder 215 gebildete
Nase 225 ist gegenüber
einer Mittelachse B des Filters 207 nach radial innen,
in Richtung zur Radialfeder 216, versetzt. Man kann dann
das Filter 207 dadurch einfach aus der jeweiligen Filteraufnahme
entnehmen, dass man radial außen
am Filter 207 angreift, dieses gegenüber der Ebene E vom Filterhalter 201 wegschwenkt, wie
in 8 durch den Pfeil S repräsentiert, so dass der Außenumfang
des Filters über
die Stützflächenabschnitte 113a angehoben
wird und dementsprechend nicht mehr als Widerlager gegen die elastische Federkraft
der Blattfeder 216 wirksam ist. Diese kann nun, bei entsprechender
Auslegung, als Auswurffeder wirken und das betreffende Filter weiter
nach radial außen
drücken
bzw. ein manuelles Entfernen zumindest unterstützen. Wie in 6 in
Bezug auf das Filter 107' gezeigt,
kann das Filter 207 dabei an den radial äußeren Federabschnitten 229 der
Axialfeder abgleiten.
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Die
Anordnung der Nase 225 radial innerhalb der durch die Achse
B definierten Radialposition in Bezug auf den Filterhalter 201 ist
in diesem Zusammenhang nicht zwingend, aber insoweit vorteilhaft, als
dass ein größerer Hebelarm
für das
Anlegen der Wegschwenkkraft am Filter 207 zur Verfügung steht, bezogen
auf die durch die Axialfeder 215 an der Nase 225 auf
das Filter ausgeübten
Kräfte
in axialer Richtung, die diesem Schwenken entgegenwirken. Wie anhand
von 8 erkennbar, kann das Filter 207 als
einarmiger Hebel aufgefasst werden, wobei für die von der Axialfeder 215 ausgeübten Anpresskräfte eine
kleinere Hebelarmlänge
wirksam ist als für die
manuell (oder ggf. auch maschinell) ausgeübten Wegschwenkkräfte.
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Ist
das Filter einmal hinreichend so weit von der Ebene E weggeschwenkt,
dass die Widerlager-Stützflächenabschnitte 213a nicht
mehr wirksam sind, gleitet das Filter bevorzugt einerseits an den
radial äußeren Blattfederabschnitten 229 und
andererseits – wenn
man von einer Konstruktion entsprechend 5 und 6 ausgeht – mit einer
Umfangskante an einer die achsnormale Stützfläche 111 begrenzenden
Kante des Filterhalters ab.
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Wie
beim Ausführungsbeispiel
der 1 bis 4 erfolgt auch bei den Ausführungsbeispielen der 5 bis 8 ein
wahlweiser Filterwechsel durch Drehen des Filterhalters oder/und
durch Austausch eines oder mehrerer Filter.
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Es
ist darauf hinzuweisen, dass auch andersartige Ausführungen
des erfindungsgemäßen Filterhalters
in Betracht kommen, beispielsweise mit mehreren, jeweils wenigstens
eine Filteraufnahme aufweisenden Haltearmen.
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Um
einen Filterhalter, der eine Mehrzahl von Filteraufnahmen für unterschiedliche
optische Filter enthält,
die beispielsweise im Beleuchtungsstrahlengang eines optischen Untersuchungsgeräts anzubringen
sind, bereitzustellen, mit dem sich ohne Platzprobleme etwa am Gerät und ohne
großen
Aufwand eine noch größere Anzahl
optischer Filter wahlweise benutzen lässt, wird vorgeschlagen, dass
den Filteraufnahmen des Filterhalters jeweils eine Spanneinrichtung
zugeordnet ist, welche den jeweils eingesetzten optischen Filter
in definierter Stellung in der Filteraufnahme betriebsmäßig lösbar hält.