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DE20320801U1 - Heizbuchse zur Verwendung in einem Faserofen - Google Patents

Heizbuchse zur Verwendung in einem Faserofen Download PDF

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DE20320801U1
DE20320801U1 DE20320801U DE20320801U DE20320801U1 DE 20320801 U1 DE20320801 U1 DE 20320801U1 DE 20320801 U DE20320801 U DE 20320801U DE 20320801 U DE20320801 U DE 20320801U DE 20320801 U1 DE20320801 U1 DE 20320801U1
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Abstract

Heizbuchse (15) zur Verwendung in einem Faserofen (2) zum Herstellen von optischen Glasfasern (5) aus Preformen (11), insbesondere von Mehrkomponentenglasfasern, dadurch gekennzeichnet, dass der Faserofen (2) eine Temperaturregelung aufweist und dass die Temperaturregelung Einzelregelungen der Heizbuchseninnentemperatur umfasst.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Heizbuchse zur Verwendung in einem Faserofen zum Herstellen von optischen Glasfasern aus Preformen, insbesondere von Mehrkomponentenglasfasern. Der Faserofen ist in der Regel mit einer Nachführvorrichtung zum Halten und Nachführen der Preformen in den Heizbuchsen und einer Zieh- und Beschlichtungsanlage zum Weiterführen der Glasfasern an eine Konfektioniervorrichtung versehen.
  • Der Gegenstand der Erfindung wird in Verfahren zum Herstellen von Glasfasern aus Preformen eingesetzt, wobei die Preformen mit einer Nachführvorrichtung in die Heizbuchsen des Faserofens eingeführt werden und wobei die aus den Heizbuchsen gezogenen Glasfasern über eine nachgeordnete Kühlstrecke gekühlt und über eine Ziehanlage zu einer Konfektioniervorrichtung weitergeführt werden.
  • Vorrichtungen und Verfahren zum Herstellen von Glasfasern sind im Stand der Technik bekannt. Dabei werden Preformen in Heizbuchsen eingeführt und geschmolzen. Das Glas fließt von dem Preformen kontinuierlich ab und wird unterhalb des Faserofens aus den Heizbuchsen gezogen.
  • Preformen bestehen zumindest aus einem Stab eines bestimmten Glasmaterials mit einem vorbestimmten Durchmesser. Insbesondere für den Einsatz von Mehrkomponentenglasfasern in Glasfaserbündeln ist es jedoch erforderlich, dass die Glasfasern eine bestimmte Qualität hinsichtlich des Durchmessers jeder Glasfaser beziehungsweise der Durchmesservarianz mehrerer gleichzeitig hergestellter Glasfasern aufweisen, wobei eine optimale Reflexionsfähigkeit für das durch die Glasfaser geleitete Licht notwendig ist. Diese Eigenschaften werden bei Mehrkomponentenglasfasern durch mehrschichtige Preformen erzielt, welche einen Kernstab und zum Beispiel ein Mantelrohr umfassen. Die daraus gezogenen Glasfasern weisen einen Kern und einen damit verbundenen Mantel auf. Dabei werden die hohen Reflexionseigenschaften durch den Mantel erzeugt, welcher eine bestimmte Brechungszahl aufweist. Der Kernstab besteht aus einem Material mit einer höheren Brechzahl als die des Mantelmaterials, um die lichtleitenden und optischen Eigenschaften zu gewährleisten.
  • Beim Schmelzen der Preform wird mit dem Abtropfen des ersten Glastropfens das Mantelmaterial über das Kernmaterial gezogen und die beiden Materialien vereinigen sich.
  • Um die Materialstärken konstant zu halten und optimale optische Eigenschaften der unterschiedlichen Materialien in den Glasfasern zu erzeugen, ist es erforderlich, dass die Durchmesser der Glasfasern konstant gehalten werden. Darüber hinaus sind die Temperaturverläufe im Faserofen von entscheidender Bedeutung für die optischen und mechanischen Eigenschaften der daraus entstehenden Glasfasern.
  • Hierzu werden im Stand der Technik Herstellungsweisen unterschieden, welche im Wesentlichen von der Art und Qualität der zu erzeugenden Glasfasern beziehungsweise der Geschwindigkeit der Fasererzeugung und der Anzahl der gleichzeitig herzustellenden Glasfasern abhängen.
  • Aus der US 2003/0079501 A1 ist eine Mehrfachziehanlage für Glasfasern bekannt, welche aus einschichtigen Preformen gezogen werden. Diese Preformen bestehen in der Regel aus Quarzglas, welches bei 2000°C in einem Ziehofen geschmolzen wird. Aus dem Ziehofen wird eine Faser abgezogen, deren Durchmesser in einem Ziehturm mit entsprechenden Mitteln hinsichtlich der Genauigkeit geprüft beziehungsweise vermessen und anschließend mit einem Polymermaterial beschichtet wird. Danach wird die Faser auf einer Aufwickelspule aufgewickelt. Die so hergestellten Fasern aus Quarzglas werden in der Telekommunikationstechnik beziehungsweise für die Datenübertragung verwendet.
  • Sie werden wegen der erhöhten Anforderungen an die Durchmessergenauigkeit und wegen der damit notwendig werdenden Prüfmaßnahmen stets einzeln gezogen und nach dem Ziehofen auch einzeln nachverarbeitet. Die Verbesserungen, welche mit der US 2003/0079501 A1 erkannt wurden, bestehen gegenüber der bekannten Einzelfaserherstellung darin, mehrere gesondert für sich arbeitende Vorrichtungen zur Erzeugung von Einzelfasern parallel zu schalten, um eine dementsprechende Anzahl von Glasfasern gleichzeitig herstellen zu können.
  • Diese Herstellungsweise ist für die Erzeugung von Mehrkomponentenglasfasern ungeeignet, da meist eine Vielzahl von Glasfasern in Glasfaserbündeln verwendet werden, welche hinsichtlich der Durchmessergenauigkeit und der Beschichtung andere Anforderungen zu erfüllen haben. Es hat sich erwiesen, dass eine wirtschaftliche Herstellung derartiger Glasfaserbündel mit Einzelfaserziehvorrichtungen, auch wenn sie zu mehreren parallelgeschaltet sind, nicht möglich ist.
  • Insbesondere hat sich als Nachteil solcher Vorrichtungen erwiesen, dass trotz Parallelschaltung von mehreren Einzelfaserziehanlagen die Anzahl der Glasfasern erheblich unter dem Notwendigen begrenzt bleibt. Zur wirtschaftlichen Herstellung von Glasfaserbündeln sollten eine Vielzahl von Einzelfasern gleichzeitig hergestellt werden können. Auch ist die auf die Einzelfaser bezogene Nachverarbeitung bei der Vorrichtung nach dem Stand der Technik mit erheblichen Kosten verbunden, so dass eine Erzeugung von Faserbündeln für optische Systeme damit unwirtschaftlich wäre.
  • Gegenüber den für die Datenübertragung verwendeten Glasfasern kommt es bei Mehrkomponentenglasfasern weniger auf die Qualität der Einzelfasern als auf die des gesamten Faserbündels an. Daneben spielen, anders als bei Datenübertragungsfasern, für die Verwendung von Glasfaserbündel aus Mehrkomponentenglasfasern Wirtschaftlichkeitserwägungen eine wesentlich größere Rolle.
  • Es hat sich gezeigt, dass bei Einzelführung der Glasfasern, wie im vorgenannten Stand der Technik dargestellt, diese Anforderungen nicht gewährleistet werden können.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, die Nachteile des Standes der Technik zu vermeiden und eine Heizbuchse für einen Faserofen zum Herstellen optischer Glasfasern bereitzustellen, mit welcher die vorbeschriebenen Qualitätsanforderungen erfüllt werden können, und mit der eine ausreichende Anzahl an Glasfasern, vorzugsweise aus mehrschichtigen Preformen, gleichzeitig herstellbar sind.
  • Eine Lösung der Aufgabe wird durch den Anspruch 1 zur Verfügung gestellt. Erfindungsgemäße Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Heizbuchse werden durch die Unteransprüche zur Verfügung gestellt.
  • Es ist dabei erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Heizbuchsen im Faserofen eine matrixartige Anordnung zur gleichzeitigen Aufnahme mehrerer Preformen aufweisen und dass die aus den Heizbuchsen gezogenen Glasfasern bandförmig nebeneinander liegend von der Zieh- und Beschlichtungsanlage aufnehmbar sind.
  • Die Anordnung der Heizbuchsen gewährleistet dabei, dass die Glasfasern mit einem kleinen Versatzabstand zueinander aus dem Faserofen gezogen werden können. Dabei ist es möglich, die Glasfasern dementsprechend auf einer nachgeordneten Walze umzulenken.
  • Der Versatz der Glasfasern wird dadurch erreicht, dass die Matrixhauptachsen mit einem vorbestimmten Versatzwinkel zueinander angeordnet sind. Hierzu ist in vorteilhafter Weise vorgesehen, dass die Heizbuchsen im Faserofen rautenförmig angeordnet sind. Dabei ist weiter vorgesehen, dass der Abstand zwischen den unmittelbar benachbarten Heizbuchsen auf jeder Matrixachse gleich ist. Des Weiteren ist vorgesehen, dass die Heizbuchsen in einer Ebene angeordnet sind.
  • Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung können eine Vielzahl von Preformen synchron durch die Heizbuchsen geführt und die im Faserofen hergestellten Glasfasern mit einer vorgegebenen Ziehgeschwindigkeit aus den in den Heizbuchsen befindlichen Preformen gezogen werden. Dabei ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Glasfasern auf wenigstens einer nachgeordneten Umlenkwalze, ohne sich zu berühren und zu kreuzen, umgelenkt werden. Somit werden die Glasfasern in ihrer Gesamtheit mit gleicher Ziehgeschwindigkeit aus den Heizbuchsen des Faserofens gezogen.
  • Dadurch, dass jeder von der Nachführvorrichtung geführten Preform eine Heizbuchse zugeordnet ist, wird ein gleichzeitiges Ziehen von Glasfasern aus allen Preformen ermöglicht.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Vorrichtung wird erfindungsgemäß dadurch zur Verfügung gestellt, dass der Faserofen eine Anzahl von wenigstens 110 Heizbuchsen aufweist. Dabei ist eine günstige Anordnung dadurch erreichbar, dass die Matrixstruktur 10 Heizbuchsen in Richtung der einen Matrixhauptachse und 11 Heizbuchsen in Richtung der anderen Matrixhauptachse aufweist. Es hat sich nämlich erwiesen, dass eine vorteilhafte Ausnutzung der Heizleistung aller Heizbuchsen mit einer größeren Anzahl an Heizbuchsen besser optimiert werden kann. Dabei werden ungewünschte Temperaturschwankungen bereits konstruktiv gering gehalten. Bei dieser Ausführungsform werden die Glasfasern von jeweils einer Hälfte des Faserofens auf je eine Umlenkrolle und jeweils zu einer Beschlichtungsanlage geführt.
  • Um das gewünschte und erforderliche Temperaturprofil zu gewährleisten, ist vorgesehen, dass der Faserofen eine Temperaturregelung aufweist und dass die Temperaturregelung Einzelregelungen der Heizbuchseninnentemperatur umfasst. Somit können über die Temperaturregelung sowohl die Gesamttemperatur als auch die Temperaturen der einzelnen Heizbuchsen kontrolliert und geregelt werden. Dies ermöglicht, eine individuelle Anpassung des Temperaturprofils an äußere und innere Einflussfaktoren.
  • Um die Temperaturen jeweils zu ermitteln und die Temperaturen der einzelnen Heizbuchsen einzeln zu verändern, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass die Einzelregelungen Mess- und Ausgleichsmittel zum Abstimmen der Temperaturen der Heizbuchsen relativ zu den benachbarten Heizbuchsen aufweisen. Hierzu sind Sensoren innerhalb der Heizbuchsen vorgesehen, welche mit der Temperaturregelung verbunden sind. Mittels der Sensorwerte werden die Temperaturen der einzelnen Heizbuchsen geregelt. Alle Heizbuchsen werden auf einen Sollwert geheizt, welcher im Bereich zwischen etwa 800°C und 1100°C liegt. Mit der Einzelregelung kann somit in vorteilhafter Weise erreicht werden, dass alle Heizbuchsen individuell auf den Sollwert geregelt werden. Störgrößen, welche bewirken, dass die Heizbuchsen untereinander und insgesamt vom Sollwert abweichende Temperaturen aufweisen, werden durch jeweilige Offseteinstellungen ausgeglichen. Alle Heizbuchsen werden dabei auf den gleichen Sollwert innerhalb eines Temperaturbands von etwa 1°C geregelt. Um Temperaturdifferenzen zwischen den Heizbuchsen untereinander auszugleichen, wird in regelmäßigen Abständen für jede Heizbuchse die Temperaturdifferenz aufgenommen und der ermittelte Wert vom Offset abgezogen oder ihm zugerechnet. Somit können Langzeiteffekte, wie Alterung der Thermoelemente und Heizbuchsen oder sonstige Störgrößen von außerhalb der Heizbuchsen, ebenfalls durch die Offseteinstellung ausgeglichen werden. Die Ausgleichsmittel umfassen Heiz- als auch Kühlelemente, beispielsweise elektronische Bauelemente, mit welchen in den Heizbuchsen je nach Bedarf die Temperaturen erhöht oder gesenkt werden können. In vorteilhafter Weise ist es somit möglich, definierte Zustände der Heizbuchsen und somit des Gesamtsystems des Faserofens einzustellen.
  • Des Weiteren wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass jede Heizbuchse zumindest ein Heizelement, vorzugsweise mehrere gesondert ansteuerbare Heizwendeln, aufweist und dass zwischen dem Heizelement und der Preform zumindest ein Diffusor zum Streuen der Heizstrahlung angeordnet ist. Vorteil dieser Ausführungsform ist es, dass mit meh reren Heizwendeln zum einen ein genau berechnetes Temperaturprofil in der Heizbuchse eingestellt werden kann. Zum anderen werden steile Temperaturgefälle durch den Diffusor geglättet. Dabei ist vorgesehen, dass der Diffusor vorzugsweise ein Quarzrohr umfasst und dass die Preform von der Nachführvorrichtung durch das Quarzglas führbar ist.
  • Innerhalb der Heizbuchse, aber besonders innerhalb des Quarzrohres, können sich ungewünschte Strömungsbedingungen ergeben, welche dazu führen, dass die Preform mit kalter Luft beaufschlagt wird. Um dies zu vermeiden wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass jede Heizbuchse Strömungsmittel zur Erzeugung einer laminaren Luftströmung in der Heizbuchse aufweist. Hierdurch ist es möglich, in vorteilhafter Weise vorberechnete Strömungsbedingungen einzustellen. Dabei ist vorgesehen, dass die Strömungsmittel eine vorzugsweise einstückig mit dem Diffusor verbundene im unteren Teil der Heizbuchse angeordnete Verlängerung umfassen, welche frei von Heizelementen ist. Dies bewirkt, dass sich unter der Heizbuchse ein Luftpuffer bilden kann, welches durch die Heizstrahlung aufgeheizt wird. Die aufgeheizte Luft wird in die Heizbuchse geleitet. Damit die Strömungsgeschwindigkeit der eingeleiteten Luft nicht ungewünscht dabei zunimmt, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Strömungsmittel zumindest eine Strömungsblende am oberen Ende der Heizbuchsen umfassen, welche für den Luftabzug einen Ringspalt mit vorbestimmter Spaltbreite um die Preformen gewährleistet. Durch die Strömungsblende ist es möglich, die Laminargeschwindigkeit der Luftströmung durch Festlegung des Ringspalts im oberen Bereich der Heizbuchse zu beeinflussen. Es ist auch möglich, mehrere Strömungsblenden mit unterschiedlichen, auf die jeweils abzudeckenden Ringspalte abgestimmte Außendurchmesser zu verwenden. Es kann somit in einfacher Weise der Ringspalt an verschiedene Durchmesser von Preformen angepasst oder auf Änderungen der Strömungsbedingungen in einer Heizbuchse während des Ziehprozesses reagiert werden. Dabei ist mit einer vorteilhaften Ausführungsform vorgesehen, dass die Heizbuchsen im gesamten Faserofen die gleichen Ringspalte aufweisen.
  • Erfindungsgemäß wird weiter vorgeschlagen, dass die Nachführvorrichtung eine Tragscheibe mit Einzelaufhängungen zur Aufnahme der einzelnen Preformen aufweist. Damit kann jede Preform einzeln aufgehängt werden. Bei geringer Anzahl von herzustellenden Glasfasern können dabei einzelne Einzelaufhängungen auch unbestückt bleiben.
  • Es ist außerdem in vorteilhafter Weise vorgesehen, dass die Einzelaufhängungen an der Tragscheibe eine mit der Heizbuchsenanordnung korrespondierende matrixartige Anordnung aufweisen. Dadurch wird es möglich, dass die Preformen achssymmetrisch zu den Achsen der Heizbuchsen einführbar sind und Abweichungen des Randabstandes der Preformen zu jeweils ihrer Heizbuchse vermieden werden.
  • In vorteilhafter Weise wird das Zusammenschmelzen des Mantel- und Kernmaterials dadurch verbessert, dass jede Einzelaufhängung einen Vakuumanschluss zur Verbindung der Preform an ein zentrales Vakuumsystem aufweist. Das Vakuum zieht dabei die zwischen den Materialien befindliche Luft ab, so dass Lufteinschlüsse zwischen den Schichten vermieden werden können.
  • Um einen synchronen Vorschub aller in der Tragscheibe angeordneten Preformen und damit eine zuverlässige Herstellung von weitgehend identischen Faserdurchmessern zu erreichen, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass die Tragscheibe für den Vorschub der Preformen mittels Gewindespindel und Führung von einem Getriebemotor antreibbar und bremsbar ist.
  • Dabei ist vorgesehen, dass die Tragscheibe manuell und/oder automatisch in eine Bedienposition verfahrbar ist, so dass die Tragscheibe nach dem Ziehvorgang schnell in ihre Bedienposition zurückfahrbar ist.
  • Es ist des Weiteren erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Faserofen einen Strömungskragen am ausgangsseitigen Ende der Heizbuchsen aufweist, mittels dem ein Luftpuffer für die verzögerte Abkühlung der Glasfasern erzeugbar ist. Es hat sich dabei in vorteilhafter Weise erwiesen, dass mit diesem Strömungskragen gezielte Abkühlprofile für die Glasfasern erreichbar sind.
  • Es ist vorgesehen, dass dem Faserofen eine Kühlstrecke zum Kühlen der Glasfasern nachgeordnet ist. Als vorteilhaft hat sich dabei erwiesen, dass die Kühlstrecke einen Trichter aufweist, durch den die Glasfasern zur Zieh- und Beschlichtungsanlage führbar sind. Der Trichter ist dem Faserofen nachgeordnet und unterhalb des Strömungskragens in der Kühlstrecke positioniert, so dass beim Einrichten der Vorrichtung, die ersten geschmolzenen Glastropfen der Preformen gezielt zum Einrichtungsplatz an der Zieh- und Beschlichtungsanlage führbar sind. Die Glastropfen treffen beim Herunterfallen auf den Trichter und rutschen mit der nachfolgenden Glasfaser durch den Trichter zur Zieh- und Beschlichtungsanlage, wo sie vorzugsweise manuell aufgenommen und in der Beschlichtungsanlage auf Schlichtewalzen aufgelegt werden können.
  • Es hat sich dabei als vorteilhaft erwiesen, dass die Glasfasern jeder Ofenhälfte über je eine Schlichtewalze führbar sind. Somit wird erreicht, dass eine große Anzahl an Glasfasern gleichzeitig hergestellt und weiterverarbeitet werden kann. Die Glasfasern werden dabei jeweils um die entsprechende Schlichtewalze geführt, bandförmig nebeneinander angeordnet und gleichmäßig mit Schlichtemittel versehen. Dabei ist vorgesehen, dass sich die Glasfasern nicht berühren.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Vorrichtung wird dadurch erreicht, dass die Schlichtewalzen in einem vorbestimmten Winkel zu den Matrixhauptachsen angeordnet sind. Somit wird die Einrichtung der Vorrichtung beim Ziehbeginn erleichtert und weiterhin erreicht, dass die Glasfasern ausreichend Abstand voneinander haben, während sie beschlichtet werden.
  • Der beschriebene Faserofen, der die erfindungsgemäße Heizbuchse beinhaltet, ermöglicht es, dass die Glasfasern mit einem vorbestimmten gleichbleibenden Durchmesser aus den Heizbuchsen gezogen und über die Kühlstrecke in vorbestimmter Weise gekühlt werden und dass mittels Anordnung der Heizbuchsen ein berührungs- und kreuzungsfreies Ziehen der Glasfasern gewährleistet wird. Die Glasfasern werden hierzu mit gleichbleibender Ziehgeschwindigkeit aus den Heizbuchsen gezogen. Die optischen Anforderungen an das Glasmaterial der Glasfasern und die physikalischen Eigenschaften der damit erzeugten Faserbündel werden dadurch in ausreichender Weise gewährleistet, dass Schwankungen der Ziehgeschwindigkeit an den einzelnen Glasfasern vermieden werden. Dabei wird gemäß dem Masseflussgesetz das Verhältnis der Masse des geschmolzenen Glasmaterials und der Masse des als Glasfaser abgezogenen Glasmaterials konstant gehalten.
  • Dies wird dadurch erreicht, dass jede Preform mit einem geregelten Temperaturprofil in der zugeordneten Heizbuchse und/oder Vorschub der Tragscheibe gezogen wird. Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die aus den Heizbuchsen gezogenen Glasfasern über ein vorbestimmtes Temperaturprofil gekühlt werden.
  • Dabei sorgt erfindungsgemäß die spezielle geometrische Anordnung der Heizbuchsen dafür, dass die Glasfasern ohne sich gegenseitig zu berühren oder miteinander gekreuzt zu werden, aus dem Faserofen gezogen und über die Kühlstrecke geführt werden können. Des Weiteren ist es somit nach der Kühlstrecke möglich, dass die Glasfasern bandartig auf den nachgeordneten Schlichtewalzen einer Beschlichtungsanlage gleichmäßig mit Schlichtemittel benetzt werden.
  • Das Ziehen der Glasfasern wird dadurch vorgenommen, dass die Glasfasern von einer Abziehwalze mit gleicher Ziehgeschwindigkeit gezogen werden. Dabei liegen die Glasfasern wie bereits auf den Schlichtewalzen ebenfalls berührungs- und kreuzungsfrei auf der Abziehwalze an. Danach können die Glasfasern gebündelt und konfektioniert werden, so dass Faserbündel beziehungsweise Faserkabel mit einer großen Anzahl an Glasfasern gleichzeitig hergestellt werden können.
  • Es wird vorgeschlagen, dass die Ziehgeschwindigkeit der Abziehwalze und der Vorschub der Tragscheibe mittels einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage geregelt werden. Außerdem ist vorgesehen, dass die Temperaturen in den Heizbuchsen mittels der elektronischen Datenverarbeitungsanlage geregelt werden. Schließlich ist vorgesehen, dass die Glasfasern rückwirkungsfrei konfektioniert werden. Vorzugsweise werden die Glasfasern mittels einer Nebenrolle um die Abziehwalze geführt, um eine möglichst große Abziehreibung auf der Walzenoberfläche zu erhalten. Von der Nebenrolle werden die Glasfasern an die rückwirkungsfreie Konfektioniervorrichtung geführt, womit verhindert wird, dass beim Konfektionieren Kräfte auf mehrere oder einzelne Glasfasern ausgeübt werden, welche die Konstanz der Ziehgeschwindigkeit und damit die Durchmessergenauigkeit in Frage stellen.
  • Schließlich werden zur Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe Heizbuchsen mit den diesbezüglich vorbeschriebenen Merkmalen zur Verwendung in Faseröfen vorgeschlagen.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen
  • 1 eine Skizze der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • 2 den Faserofen in einer Draufsicht von oben mit der erfindungsgemäßen Anordnung der Heizbuchsen;
  • 3 eine Heizbuchse im Querschnitt durch die Längsachse;
  • 4 eine Heizbuchse nach 3 beim Ziehen einer Preform.
  • In 1 ist die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 mit dem Faserofen 2 und einer Zieh- und Beschlichtungsanlage 3 dargestellt. Der Zieh- und Beschlichtungsanlage 3 ist eine Konfektioniervorrichtung 4 nachgeordnet, welche rückwirkungsfrei die hergestellten Glasfasern 5 als Faserbündel 6 auf Aufwickelspulen 7 konfektioniert.
  • Zwischen dem Faserofen 2 und der Beschlichtungsanlage 3 ist die Kühlstrecke 8 zwischengeordnet, wobei die Glasfasern 5 durch einen Trichter 9 hindurchgeführt werden. Die Kühlstrecke 8 weist einen dem Faserofen 2 unmittelbar nachgeordneten Strömungskragen 10 auf, welcher dazu dient, dass die Glasfasern 5 mit einem vorbestimmten Temperaturprofil abgekühlt werden.
  • Die Glasfasern 5 werden von Preformen 11 abgezogen, wobei die Preformen mittels einer Nachführvorrichtung 12 in den Faserofen 2 eingeführt werden. Dazu werden die einzelnen Preformen 11 an einer Tragscheibe 13 der Nachführvorrichtung 12 befestigt. Die Tragscheibe 13 ist in einer Führung 14 mittels einer in der 1 nicht dargestellten Getriebespindel, vorzugsweise mittels einer Kugelumlaufspindel, geführt und wird von einem Getriebemotor angetrieben. Dabei wird die Tragscheibe 13 beim normalen Nachführen der Preformen 11 mit dem für das Ziehen vorgesehenen Vorschub angetrieben. Wird das Ziehen der Glasfasern 5 beendet, kann die Tragscheibe 13 manuell oder, beispielsweise am Ende der Preformen 11, auch automatisch wieder in eine Bedienposition gefahren werden, in welcher die Preformreste entnommen und neue Preformen 11 an der Tragscheibe 13 befestigt werden können.
  • Der Faserofen 2 weist eine Vielzahl von Heizbuchsen 15 auf, welche in 3 und 4 näher erläutert werden. Die Preformen 11 werden von der Nachführvorrichtung 12 in einer Weise in die Heizbuchsen 15 eingeführt, dass die Glasfasern 5 kontinuierlich über die Beschlichtungsanlage 16 von der Ziehanlage 17 zur Konfektioniervorrichtung 4 geführt werden können. Die Ziehanlage 17 weist hierzu eine Abziehwalze 18 auf, wobei die Glasfasern 5 von einer Nebenrolle 19 berührungsfrei nebeneinander liegend um die Abziehwalze 18 geführt werden, so dass die Glasfasern 5 von der Abziehwalze 18 mit gleicher Ziehgeschwindigkeit gezogen werden. So kann die Haftreibung der Glasfasern 5 an der Abziehwalze 13 optimal gehalten werden und es werden alle Glasfasern 5 mit weitgehend identischer Ziehgeschwindigkeit aus den Heizbuchsen 15 des Faserofens 2 gezogen.
  • Eine elektronische Datenverarbeitungsanlage regelt dabei den Ziehvorgang entsprechend in Abhängigkeit vom Vorschub der Nachführvorrichtung 12 und der Ziehgeschwindigkeit. Die Konfektioniervorrichtung 4 stellt sich selbsttätig auf die von der Abziehwalze 15 vorgegebene Geschwindigkeit ein, mit welcher das Faserbündel 6 aufgewickelt wer den kann.
  • Die Glasfasern 5 werden vor der Abziehwalze 18 durch die Beschlichtungsanlage 16 gezogen. Dabei werden die Glasfasern 5 bandartig nebeneinander angeordnet von zwei Schlichtewalzen 20.1, 20.2 aufgenommen. Es ist vorgesehen, dass die Glasfasern 5 jeweils einer Hälfte des Faserofens 2 über eine der Schlichtewalzen 20.1, 20.2 geführt werden. Die Schlichtewalzen 20.1, 20.2 sind teilweise, d.h. bis zu 45% in einen Vorratsbehälter 21 eingetaucht. Die Glasfasern 5 werden über die Oberfläche der Schlichtewalzen 20.1, 20.2 gleichmäßig mit Schlichtemittel benetzt. Anschließend werden die Glasfasern 5, weiterhin bandartig nebeneinander angeordnet, von der Abziehwalze 13 aufgenommen.
  • In 2 ist der Faserofen 2 mit der erfindungsgemäß vorgesehenen Anordnung der Heizbuchsen 15 dargestellt. Die Heizbuchsen 15 sind in einer Ebene in Form einer Matrix 22 angeordnet. Die Matrix 22 weist winklig zueinander angeordnete Matrixachsen 23, 24 auf, auf deren Kreuzungspunkten die Heizbuchsen 15 angeordnet sind. In jeder Richtung der Matrixachsen 23, 24 sind die benachbarten Heizbuchsen 15 mit dem gleichen Abstand zueinander angeordnet. Die Matrixachsen 23, 24 sind mit einem vorbestimmten Winkel α zueinander angeordnet. Der Winkel α wird erfindungsgemäß kleiner als 90° gewählt.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform weist der Faserofen 2 eine Matrixstruktur von 10X 11 mit insgesamt 110 Heizbuchsen 15 auf. Dabei werden jeweils die Hälfte der von den Preformen 11 gezogenen Glasfasern 5 über eine in der 2 nicht dargestellte Schlichtewalze 20.1, 20.2 geführt. Die Schlichtewalzen 20.1, 20.2 sind dabei in einem vorbestimmten Winkel zu der korrespondierenden Matrixhauptachse angeordnet, um einen optimalen Abstand der Glasfasern 5 auf der Schlichtewalze 20.1, 20.2 zu gewährleisten.
  • In 3 ist eine Heizbuchse 15 im Querschnitt zur Längsachse A dargestellt. Die Heizbuchse 15 weist am oberen Ende 25 eine innere und äußere Strämungsblenden 26.1, 26.2 auf, mit denen innerhalb der Heizbuchse 15 eine laminare Luftströmung beim Schmelzvorgang herstellbar ist. Die Heizbuchse 15 weist des Weiteren Heizelemente 27 auf, welche elektrisch betrieben werden. Die Heizelemente 27 sind als Heizwendeln um die Durchführung 28 angeordnet, durch welche die in der 3 nicht dargestellte Preform 11 führbar ist. Mittels eines als Quarzrohr ausgebildeten Diffusors 29 wird die Heizwendel 27 gegenüber der Preform 11 abgedeckt. Am unteren Ende 30 der Heizbuchse 15 ist eine Verlängerung 31 angeordnet, welche als Strömungskragen wirkt. Mit der Verlängerung 31 ist es möglich ein vorbestimmtes Temperaturprofil für den Abkühlvorgang der Glasfasern 5 nach dem Schmelzen zu erreichen. Die Verlängerung 31 kann dabei einstückig mit dem Quarzglas hergestellt sein. Als zweckmäßig hat sich dabei auch eine gesonderte Kupferbuchse als Verlängerung 31 erwiesen.
  • In 4 ist die Heizbuchse 15 mit einer eingeführten Preform 11 gezeigt. Die Preform 11 weist ein Mantelrohr 32 und einen Kernstab 33 auf. Die Preform 11 wird am oberen Ende 25 in die Heizbuchse 15 eingeführt.
  • Durch die Strömungsblenden 26.1, 26.2, welche in die obere Öffnung der Heizbuchse 15 um die Preform 11 eingelegt sind, wird zwischen der inneren Strömungsblende 26.1 und der Preform 11 ein Ringspalt 34 gebildet. Ansonsten ist die Öffnung durch die Strömungsblenden 26.1, 26.2 abgedeckt. Die durch die Heizwendeln 27 aufgeheizte Luft strömt somit entlang der Preform 11 in Pfeilrichtung B, C nach oben aus der Heizbuchse 15 heraus. Durch die Strömungsblenden 26.1, 26.2 wird erreicht, dass die Luftströmung laminar bleibt, das heißt, dass durch die Luftströmung keine unerwünschten Abkühleffekte auftreten beziehungsweise Turbulenzen innerhalb der Heizbuchse 15 erzeugt werden. Das Temperaturprofil kann jedoch innerhalb der Heizbuchse 15 gewollt verändert werden. Wobei der zwischen der äußeren Strömungsblende 26.2 und der Preform 11 entstehende Ringspalt 34 veränderbar ist, beispielsweise indem die innere Strömungsblende 26.1 entfernt wird. Damit wird erreicht, dass der Ringspalt größer wird. Dies führt dazu, dass mehr Luft an der Preform 11 vorbeigeführt und somit eine größere Wärmemenge aus der Heizbuchse 15 abgeführt wird, welche dem Schmelzvorgang dann nicht mehr zur Verfügung steht.
  • Es ist für die Einstellung eines Temperaturprofils innerhalb der Heizbuchse 15 vorgesehen, zusätzliche Kühlelemente einzusetzen, mittels denen Wärme der Heizwendeln 27 gesteuert abführbar ist. Die Kühlelemente können aus Metall, vorzugsweise aus Kupfer in das die Heizwendeln 27 tragende Material eingebettet sein. Die Kühlelemente sind im Übrigen in der 4 nicht dargestellt.
  • Aus der Heizbuchse 15 wird das Glas in Form einer einen Fasermantel und einen Faserkern aufweisenden Glasfaser 5 gezogen und durch die Verlängerung 31 geführt, wo die Glasfaser 5 bereits in vorbestimmter Weise abgekühlt wird. Mittels der Länge der Verlängerung 31 kann ein gezieltes Temperaturprofil für den Abkühlvorgang eingestellt werden. Es ist auch möglich, durch besondere Maßnahmen für die Belüftung der Verlängerung 31 oder durch eine Anordnung oder Geometrie der Verlängerung 31 ein vorbestimmtes Temperaturprofil für den Abkühlvorgang der Glasfaser 5 einzustellen. Dabei wird in vorteilhafter Weise erreicht, dass durch die Verlängerung 31 eine bestimmte Luftströmung an der Glasfaser 5 erzeugt wird.
  • 1
    Vorrichtung
    2
    Faserofen
    3
    Zieh- und Beschlichtungsanlage
    4
    Konfektioniervorrichtung
    5
    Glasfaser
    6
    Faserbündel
    7
    Aufwickelspule
    8
    Kühlstrecke
    9
    Trichter
    10
    Strömungskragen
    11
    Preform
    12
    Nachführvorrichtung
    13
    Tragscheibe
    14
    Führung
    15
    Heizbuchse
    16
    Beschlichtungsanlage
    17
    Ziehanlage
    13
    Abziehwalze
    19
    Nebenrolle
    20.1
    Schlichtewalze
    20.2
    Schlichtewalze
    21
    Vorratsbehälter
    22
    Matrix
    23
    Matrixachse
    24
    Matrixachse
    25
    oberes Ende
    26.1
    Strömungsblende
    26.2
    Strömungsblende
    27
    Heizelement
    23
    Durchführung
    29
    Diffusor
    30
    unteres Ende
    31
    Verlängerung
    32
    Mantelrohr
    33
    Kernstab
    34
    Ringspalt
    α
    Winkel

Claims (7)

  1. Heizbuchse (15) zur Verwendung in einem Faserofen (2) zum Herstellen von optischen Glasfasern (5) aus Preformen (11), insbesondere von Mehrkomponentenglasfasern, dadurch gekennzeichnet, dass der Faserofen (2) eine Temperaturregelung aufweist und dass die Temperaturregelung Einzelregelungen der Heizbuchseninnentemperatur umfasst.
  2. Heizbuchse (15) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einzelregelungen Mess- und Ausgleichsmittel zum Abstimmen der Temperaturen der Heizbuchsen (15) relativ zu benachbarten Heizbuchsen (15) aufweisen.
  3. Heizbuchse (15) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizbuchse (15) zumindest ein Heizelement (27), vorzugsweise mehrere gesondert ansteuerbare Heizwendeln, aufweist und dass zwischen dem Heizelement (27) und der Preform (11) zumindest ein Diffusor (29) zum Streuen der Heizstrahlung angeordnet ist.
  4. Heizbuchse (15) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Diffusor (29) vorzugsweise ein Quarzrohr umfasst und dass die Preform (11) von einer Nachführvorrichtung (12) durch das Quarzrohr führbar ist.
  5. Heizbuchse (15) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass jede Heizbuchse (15) Strömungsmittel (26) zur Erzeugung einer laminaren Luftströmung in der Heizbuchse (15) aufweist.
  6. Heizbuchse (15) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Strömungsmittel (26) eine vorzugsweise einstückig mit dem Diffusor (29) verbundene im unteren Teil der Heizbuchse (15) angeordnete Verlängerung (31) umfassen, welche frei von Heizelementen (27) ist.
  7. Heizbuchse (15) nach einem oder mehreren der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Strömungsmittel (26) zumindest eine Strömungsblende (26.1, 26.2) am oberen Ende der Heizbuchsen (15) umfassen, welche für den Luftabzug einen Ringspalt (34) mit vorbestimmter Spaltbreite um die Preformen (11) gewährleistet.
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