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DE20320598U1 - Dosiereinrichtung für Farben und Lacke - Google Patents

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DE20320598U1
DE20320598U1 DE20320598U DE20320598U DE20320598U1 DE 20320598 U1 DE20320598 U1 DE 20320598U1 DE 20320598 U DE20320598 U DE 20320598U DE 20320598 U DE20320598 U DE 20320598U DE 20320598 U1 DE20320598 U1 DE 20320598U1
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doctor blade
ink fountain
roller
metering
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DE20320598U
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Manroland Sheetfed GmbH
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MAN Roland Druckmaschinen AG
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
    • B41F31/00Inking arrangements or devices
    • B41F31/02Ducts, containers, supply or metering devices
    • B41F31/04Ducts, containers, supply or metering devices with duct-blades or like metering devices

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  • Inking, Control Or Cleaning Of Printing Machines (AREA)

Abstract

Vorrichtung zur Dosierung von Druckfarbe oder einem Beschichtungsmedium in einem Farbwerk oder einem Auftragswerk einer Druckmaschine oder einer Beschichtungsmaschine mit einem eine Druckform tragenden Formzylinder, mit einer Auftragwalze und einer Farbkastenwalze, weiterhin mit einer Rakel zur Dosierung der auf die Farbkastenwalze übertragenen Menge an Druckfarbe oder Beschichtungsmedium, wobei die Rakel an ihrer Dosierkante, die gegen die Farbkastenwalze anstellbar ist, eine Verzahnung aufweist, dadurch gekennzeichnet, das die Farbkastenwalze (1) eine glatte oder harte und glatte Oberfläche aufweist und dass der mittels der Zahnrakel (2; 10; 11; 20; 21; 30) erzeugbare Auftrag an Beschichtungsmedium an der Farbkastenwalze (1) mittels eines Dosiersystemes veränderbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Dosiereinrichtung für Farben und Lacke unter Verwendung eines Zahnrakels
  • Stand der Technik
  • In Druckwerken wird zur Zuführung von Druckfarben oder Lacken jeweils ein Farbwerk oder ein Lackwerk verwendet. Derartiges Farbwerk oder Lackwerk beinhaltet eine Vielzahl von Walzen und eine diesen Walzen vorgeordnete Dosiereinrichtung. Die Dosiereinrichtung sorgt dafür, dass aus einem Reservoir für Druckfarben oder Lacke eine definierte Schicht abgezogen werden kann, die dann über die Walzen und eine Druckform auf einen Druckträger übertragen wird. Es ist weithin bekannt, als Dosiereinrichtung so genannte Aniloxwerke vorzusehen. Die Aniloxwerke beinhalten eine Farbkastenwalze, die mit einer gerasterten Oberfläche versehen ist. Diese so genannten Rasterwalzen sind gleichmäßig mit Näpfchen versehen, in die Druckfarbe oder Lack aufgenommen werden kann. Hierzu ist in einem Farbreservoir eine Rakel vorgesehen, die die Druckfarbe bzw. den Lack in die Näpfchen der Rasterwalze hineindrückt. Bei Rotation der Rasterwalze wird entsprechend der Abnahme von Druckfarbe bzw. Lack am Druckträger auch Farbe aus den Näpfchen in der Rasterwalze entnommen. Beim Rotieren der Rasterwalze werden die teilweise geleerten Näpfchen nach Durchlauf durch das Farbreservoir jeweils wieder gefüllt. Damit steht zu jedem Zeitpunkt bei der Versorgung des Farbwerkes bzw. des Lackwerkes eine gleiche Druckfarben- bzw. Lackmenge zur Verfügung. Nachteilig an der Vorrichtung ist, dass die Rasterwalze relativ aufwändig hergestellt werden muss. Außerdem ist die Rasterwalze mit einem stetig gleichen Farbaufnahmevolumen versehen. Die Näpfchen sind in ihrer Größe in aller Regel nicht veränderbar.
  • Diese Nachteile wurden bereits früher erkannt und man hat versucht, anstatt der Rasterwalze eine glatte Walze mit einer daran angestellten Zahnrakel zu ersetzen. Eine derartige Zahnrakel bildet auf der mit ihr zusammenarbeitenden Walze ein Muster an Farbstreifen. Die Zahnrakel ist an ihrer der Walze zugeordneten Seite mit einer Zahnung versehen, wobei die Zahnerhöhungen auf der Oberfläche der Rasterwalze angestellt sind. Gleichzeitig bleiben die Ausnehmungen für den Durchlass von Druckfarbe oder anderen Medien offen. Dieses Dosiersystem hat den gleichen Vorteil wie eine Rasterwalze, in dem stetig ein gleiches Farbangebot nach Rotation der Walze und Passieren des Dosierbereiches erzeugt wird.
  • Eine derartige Vorrichtung ist aus der DE 34 28 073 A1 bekannt. Darin wird ein Kurzfarbwerk mit Zahnrakel für Hochund Flachdruckmaschinen beschrieben. Hierbei wird eine Zahnrakel entweder an eine weiche Anfärbewalze oder im negativen Sinn an eine harte Duktorwalze angestellt. Gleichzeitig kann an die Einfärbewalze bzw. die Duktorwalze oder eine auf diese folgende weitere Einfärbewalze eine Verteilerwalze angestellt sein. Die Verteilerwalze kann mit einem Verreibungsantrieb vorgesehen werden, um die durch die Zahnrakel entstandenen Farbstreifen auf der Oberfläche einer Walze zu vergleichmäßigen. Nachteilig an dieser Vorrichtung ist, dass eine Veränderung der zu dosierenden Druckfarbe bzw. des zu dosierenden Beschichtungsmediums nicht möglich ist. Weiterhin ist nachteilig, dass die Zahnrakel über ihre Lebensdauer hin gesehen ein verändertes Farbtransportvolumen ergibt, da die Zähne an ihrer auf der jeweiligen Walze aufliegenden Oberfläche verschleißen werden. Damit verringert sich mit der Zeit der Durchlass für das Beschichtungsmedium bzw. die Druckfarbe.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Aufgabe der Erfindung ist es, die Nachteile der bekannten Vorrichtung zu beseitigen.
  • Die Lösung der gestellten Aufgabe ergibt sich aus den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruchs 1.
  • Danach sind mit Hilfe eines Zahnrakels in vorteilhafter Weise auch zonal dosierbare Farbführungen erreichbar. Hierzu wird gegenüber einer fest angestellten Zahnrakel ein zweites Rakelelement angeordnet. Dieses Rakelelement ist in der Lage die Durchlässe der als Ausnehmungen bezeichneten Zahnöffnungen zu vergrößern oder zu verkleinern.
  • In einer ersten Ausführungsform werden zwei gleichartige Zahnrakel parallel angeordnet. Die Dosierung erfolgt durch Querverschiebung der beiden Rakelelemente, wobei sich die Ausnehmungen mehr oder weniger überdecken.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform ergibt sich daraus, dass der Zahnrakel eine glatte Rakel zugeordnet ist. Die glatte Rakel kann in Richtung der Farbkastenwalze die Zähne unterschiedlich weit überdecken. Dadurch werden die Ausnehmungen der ersten Zahnrakel unterschiedlich weit geöffnet.
  • In einer dritten Ausführungsform ergibt sich vorteilhafterweise aus einer Rollrakel die Dosierung über exzentrisch eingeschnittene Dosiernuten.
  • Weitere Ausführungsformen und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Patentansprüchen.
  • Beispiele
  • In der folgenden Beschreibung werden Ausführungsbeispiele anhand von Zeichnungen näher dargestellt.
  • Darin zeigen:
  • 1 ein Prinzip eines Farbwerkes,
  • 2 eine Zahnrakel,
  • 3 eine erste Ausführungsform der Erfindung,
  • 3A ein Detail aus 3,
  • 4 eine zweite Ausführungsform der Erfindung,
  • 4a ein Detail aus 4,
  • 5 eine weitere Ausführungsform der Erfindung nach 3,
  • 6 eine weitere Ausführungsform der Erfindung nach 4,
  • 7 eine Ausführungsform mit Rollrakel,
  • 7a einen Schnitt durch die Rollrakel nach 7 und
  • 7b eine Aufsicht auf die Rollrakel nach 7.
  • In 1 ist ein Schema eines Farbwerkes zur Verwendung in einer Druckmaschine oder einer anders gearteten Beschichtungsvorrichtung dargestellt, die eine Dosierung mittels einer Zahnrakel 2 beinhaltet. Das Farbwerk kann auch für die Beschichtung mit Lacken oder lackähnlichen Substanzen verwendet werden. In dem Farbwerk ist eine Farbkastenwalze 1 vorgesehen, gegen die eine Zahnrakel 2 angestellt wird. Zwischen der Zahnrakel 2 und der Farbkastenwalze 1 bildet sich ein Reservoir für Beschichtungsmedium 3. Das Beschichtungsmedium kann Druckfarbe oder Lack oder Ähnliches sein. Mit der Farbkastenwalze 1 zusammen arbeitet eine stark vergrößerte Auftragwalze. Die Auftragwalze 4 wiederum arbeitet zusammen mit einem Formzylinder 5. In der dargestellten Ausführungsform ist die Auftragwalze 4 mit dem gleichen Durchmesser versehen, wie der Formzylinder 5. Da die Zahnrakel 2 auf der Farbkastenwalze 1 ein streifenförmiges Farbmuster erzeugt, können an unterschiedlichen Stellen im Farbwerk Verteilwalzen eingesetzt werden. Beispielsweise kann an der Unterseite der Farbkastenwalze 1 eine erste Verteilwalze 6 eingesetzt werden. Diese ist in der Lage das Steifenmuster zu zerstören und kann mit einem Verreibungsantrieb versehen werden der die Glättung der Farbdosierung zusätzlich fördert. In gleicher Weise kann eine weitere Verteilwalze 7 auf der Auftragwalze 4 angeordnet sein. Die Verteilwalze 7 arbeitet in gleicher Weise wie die Verteilwalze 6. Verreibantriebe fördern in beiden Fällen die seitliche Verteilung der streifenförmigen Farbanhäufungen. Die Verteilwalzen 6, 7 können auch alternativ einzeln eingesetzt werden.
  • In 2 ist die Form einer Zahnrakel 2 dargestellt. Die Zahnrakel 2 ist in der Form eines Metallblattes wie ein bekanntes Farbmesser mit einer Dosierkante 2.1 ausgeprägt. Auf der Seite der Dosierkante 2.1 der Zahnrakel 2 ist eine Verzahnung in die Kante eingebracht. Dazu sind über die ganze Länge gleichmäßig verteilt Ausnehmungen 2.2 in Form der Zahnöffnungen in die Dosierkante 2.1 eingearbeitet. Dies kann über mechanische oder erodierende Verfahren erfolgen. Die Zahnrakel 2 kann aus Metall oder aus Kunststoff hergestellt sein. Die Dosierkante 2.1 kann so als Hilfsmittel gegen Verschleiß mit einem Überzug zum Verschleißschutz versehen sein. In gleicher Weise kann die Dosierkante 2.1 auch durch bekannte Verfahren gehärtet werden. Die Verzahnung der Dosierkante 2.1 der Zahnrakel 2 kann auch ungleichmäßig angeordnet sein. Es gibt Drucksujets, die immer wieder gleich angewendet werden und es auf diese Weise erlauben, eine unterschiedliche Versorgung mit Beschichtungsmedium herzustellen. Dies kann bei der Verzahnung der Zahnrakel 2 schon berücksichtigt werden.
  • In 3 ist eine erste Ausführungsform einer Zahnrakel 2 mit Dosiereinrichtung gezeigt. Die Zahnrakel 2 ist hierzu mit einer gleichartigen Zahnrakel 10 kombiniert. Die beiden Zahnrakel 2, 10 liegen parallel wobei sie jeweils eine Dosierkante 2.1 bzw. 10.1 aufweisen. Die Verzahnung der Zahnrakel 2, 10 ist in gleicher Weise ausgeführt, d.h. die Zahnteilung und die Tiefe der Ausnehmungen sind für beide Zahnrakel gleich groß. Zur Dosierung wird die Zahnrakel 10 in Längsrichtung der Ausdehnung gegenüber der Zahnrakel 2 verschoben. Dabei ergibt sich eine Teilüberdeckung der Ausnehmungen 2.2 und 10.2. Durch beliebige Verschiebung ergibt sich so ein unterschiedlicher Durchlass für das Beschichtungsmedium. Die beiden Zahnrakel 2, 10 liegen dabei mit ihrer Dosierkante 2.1, 10.1 jeweils an der Farbkastenwalze 1 an. Die Funktion der Dossierung ist in 3a im Detail erläutert. Hier sind wieder beide Zahnrakel 2, 10 erkennbar. Hier wird speziell auf jeweils zwei Zähne einer Zahnrakel 2, 10 hingewiesen. Die Dosierkanten 2.1 und 10.1 liegen parallel zueinander. In gleicher Form liegen die Ausnehmungen 2.2 und 10.2 parallel zueinander. In 3a ist eine Teilüberdeckung gezeigt, wobei die Zahnrakel 10 gegenüber der Zahnrakel 2 von der vollkommenen Überdeckung aus nach links verschoben ist. Damit ergibt sich eine entsprechend der schraffiert gezeigten Fläche gestaltete Durchlassöffnung X, die den Querschnitt des tatsächlich zu fördernden Stromes an Beschichtungsmedium darstellt.
  • Bei einer Ausführungsform einer Zahnrakel, 2, 10 als Kunststoffelement, was eine besonders kostengünstige Herstellung erlaubt, lässt sich mit der gezeigten Dosiereinrichtung einen Verschleißausgleich herstellen. Wenn die Dosierkante 2.1 bzw. 10.1 einer Kunststoffzahnrakel verschleißt, ergibt sich mit der Betriebsdauer eine geringere Tiefe der Ausnehmungen 2.2, 10.2. Damit kann aber über die Verschiebung der Zahnrakel 2, 10 zueinander die Durchlassöffnung über eine Erweiterung durch Querverschiebung der Zahnrakel 10 ausgeglichen werden.
  • In 4 ist eine zweite Ausführungsform einer Zahnrakel 2 mit Dosiermöglichkeit gezeigt. Der Zahnrakel 2 mit ihrer Dosierkante 2.1 und den Ausnehmungen 2.2 ist eine Dosierrakel 20 zugeordnet. Die Dosierrakel 20 weist eine Dosierkante 20.1 auf. Im Betrieb wird die Zahnrakel 2 mit ihrer Dosierkante 2.1 an eine Farbkastenwalze 1 angestellt. Gleichzeitig liegt die Dosierrakel 20 auf der Zahnrakel 2 auf. Die Dosierrakel 20 kann mittels eines Antriebes parallel zur Zahnrakel 2 und zwar sowohl in Richtung zur Farbkastenwalze 1 hin als auch von dieser weg verschoben werden. Damit ergibt sich durch Überdeckung der Dosierkante 20.1 der Dosierrakel 20 mit den Ausnehmungen 2.2 in der Zahnrakel 2 eine unterschiedliche Größe der frei durchströmbaren Öffnung der Ausnehmungen 2.2.
  • Die Dosiermöglichkeit ist in 4a im Detail dargestellt. Hier wird wiederum die Zahnrakel 2 und die Dosierrakel 20 gezeigt. In einem Ausschnitt der Dosierkante 20.1 der Dosierrakel 20 ist eine volle Öffnung einer Ausnehmung 2.2 gezeigt. Es ist auch erkennbar, dass die Dosierrakel 20 mit dem Horizont seiner Dosierkante 20.1 einen Teil der Ausnehmung 2.2 abdeckt. Von dieser Kante der Dosierkante 20.1 bis zur Dosierkante 2.1 der Zahnrakel 2 ergibt sich die maximal mögliche Öffnung zum Aufbringen von Beschichtungsmedium auf die Farbkastenwalze 1. Die Durchlassöffnung ist mit Y bezeichnet.
  • Bei einer Verwendung einer Zahnrakel 2 aus Kunststoff wie weiter oben schon gesagt, ist es möglich mit diesem Dosiersystem einen Verschleißausgleich herzustellen. Bei Anlage der Zahnrakel 2 über seine Dosierkanten 2.1 an einer Farbkastenwalze 1 ergibt sich an der Dosierkante 2.1 ein Verschleiß. Damit wird die Tiefe der Ausnehmungen 2.2 kontinuierlich geringer. Da aber der eigentliche Ort der Dosierung an der verschiebbaren Dosierrakel 20 mit der Dosierkante 20.1 zu sehen ist, kann der Verschleiß an der Dosierkante 2.1 der Zahnrakel 2 durch Verschieben der Dosierrakel 20 mit seiner Dosierkante 20.1 nachreguliert werden. Damit wird die Betriebsdauer einer solchen Zahnrakel 2 trotz kostengünstiger Herstellung aus Kunststoff oder einem anderen weichen Material erheblich verlängert.
  • In 5 ist eine Variante des Dosiersystems nach 3 dargestellt. Hier ist auf der Zahnrakel 2 eine Vielzahl von weiteren Zahnrakeln 11 angeordnet. Die Zahnrakeln 11 sind in gleicher weise wie die Zahnrakeln 10 mit einer identischen Verzahnung zur Zahnrakel 2 versehen. Die Zahnrakeln 11 überstreichen allerdings nur einen Teilbereich der Breite der Zahnrakel 2. Jede Zahnrakel 11 ist für sich gesehen parallel zur Längsausdehnung der Zahnrakel 2 beweglich. Allerdings ist jede Zahnrakel 11 nur über einen bestimmten Bewegungsbereich verschiebbar, da die benachbarte Zahnrakel 11 ebenfalls bewegt werden können muss. Auf die Weise der Anordnung der Zahnrakeln 11 zum Zahnrakel 2 kann nun für jede der Zonen, die durch eine Zahnrakel 11 definiert sind, ein unterschiedlicher Durchlass für die von den Zähnen der Zahnrakeln 11 und der Zahnrakel 2 überdeckten Bereiche vorgesehen werden. Die Funktion ist vergleichbar mit derjenigen Funktionsweise, die bereits zum Zahnrakel 10 beschieben wurde. Für die Zahnrakel 2 ist wieder eine Anordnung von Dosierkante 2.1 und Ausnehmungen 2.2 vorgesehen. Die Zahnrakeln 11 sind mit einer Dosierkante 11.1 und diesen zugeordneten Ausnehmungen 11.2 versehen. Durch Verschiebung der einzelnen Zahnrakeln 11 gegenüber der Zahnrakel 2 ergeben sich unterschiedliche Überdeckungen der Ausnehmungen 2.2 und 11.2. Damit wird für jede Zahnrakel 11 eine bestimmte Menge an Beschichtungsmedium zur Dosierung auf der Farbkastenwalze 1 durchgelassen.
  • Eine Variante zur Dosiereinrichtung nach 4 ist in 6 beschrieben. Hierbei ist die Dosierrakel 20 aus 4 in der 6 durch eine Reihe von parallel angeordneten Teilrakeln 21 ersetzt. Auf der Zahnrakel 2 sind also parallel im geschilderten Fall fünf Teilrakeln 21 angeordnet. Jede Teilrakel 21 ist gegenüber der Zahnrakel 2 in Längsrichtung bzw. in Richtung zur Farbkastenwalze 1 hin oder von der Farbkastenwalze 1 weg verschiebbar. Dabei ergeben sich wie bereits unter 4a beschrieben unterschiedlich große Öffnungen als Durchlass für Beschichtungsmedium. Da die Teilrakeln 21 mit ihren Dosierkanten 21.1 unterschiedlich weit im Bezug auf die Dosierkante 2.1 der Zahnrakel 2 vorgeschoben werden können, ergeben sich auch für jede Zone einer Teilrakel 21 unterschiedliche Durchlässe an der Zahnrakel 2. Damit ist eine differenzierte Dosierung von Beschichtungsmedium über die gesamte Breite der Zahnrakel 2 möglich. Weiterhin kann auch die Zufuhr von Beschichtungsmedium insgesamt abgestellt werden.
  • Ergänzend gilt für die Ausführungsformen nach 5 und 6 die gleiche Nachstellmöglichkeit bei Verschleiß der Zahnrakel 2 wie sie bereits im Zusammenhang der 3 und 4 beschrieben wurde.
  • Schließlich ist die 7 ein Dosiersystem mit einer Zahnrakel in Form einer Rollrakel 30 beschrieben. An eine Farbkastenwalze 1 ist die Rollrakel 30 angestellt. Diese Rollrakel 30 bildet gemeinsam mit der Farbkastenwalze 1 ein Farbreservoir 3. Durch Dosiernuten 32 in der Rollrakel 30 wird ein unterschiedlich dicker Farbstreifen in der Breite der Dosiernuten 32 zur Dosierung auf die Farbkastenwalze 1 übertragen.
  • In 7a ist die Rollrakel 30 im Querschnitt in Vergrößerung dargestellt. Hierbei ist als Dosierbereich zwischen einem stegförmigen äußeren Steg 31 der Rollrakel 30 und einer exzentrisch geformten Einsenkung als Dosiernut 32 definiert. Je nachdem in welchem Bereich der Dosiernut 32 die Rollrakel 30 der Farbkastenwalze 1 gegenüber angestellt ist, ergeben sich unterschiedlich tiefe Dosierzonen innerhalb der Dosiernuten 32 und damit unterschiedlich dicke Durchlässe für z.B. Druckfarbe. Die Rollrakel 30 ist in ihrer Gänze mit einer Vielzahl von solchen Dosiernuten 32 versehen. Dies ist in 7b dargestellt. Hier wechselt sich jeweils ein Steg 31 und ein Dosiernut 32 miteinander über die ganze Länge der Rollrakel 30 gleich verteilt ab.
  • Mit den gezeigten Dosiersystemen kann in vorteilhafter Weise ein relativ dünnflüssiges Beschichtungsmedium bzw. ebenso eine relativ dünnflüssige Druckfarbe gegenüber einer Farbkastenwalze 1 dosiert werden. Der Vorteil der immer wieder gleichmäßig neu erzeugten Farbgrundschicht in Streifenform wird ergänzt durch die Dosierbarkeit der in dieser Form übertragenen Medien- bzw. Farbmenge. Als flüssige Medien kommen hier insbesondere Flexodruckfarben oder Lackfarben oder Glanzlacke in Betracht.
  • Zur Funktionalität der Dosiereinrichtung insgesamt sind verschiedene Varianten möglich. Zum einen kann jede der beschriebenen Zahnrakeln als seitlich changierend gegenüber der Farbkastenwalze 1 angeordnet werden. Damit wird erreicht, dass einerseits eine Übertragung von Einschleifspuren auf die Farbkastenwalze 1 vermieden wird. Andererseits wird das Streifenmuster des Beschichtungsmediums besser über die Farbkastenwalze 1 verteilt. Je nach Geschwindigkeit der Changierbewegung kann die Farbübertragung damit zusätzlich gesteuert werden.
  • Die Art der Aussparungen bzw. Dosieröffnungen an den jeweiligen Zahnrakeln können je nach gewünschter Farbführung oder Konsistenz der zu verarbeiteten Farbe bzw. des zu verarbeitenden Beschichtungsmediums verändert werden. Gleichfalls kann, wie weiter oben bereits bemerkt, die Verteilung der Größe der Aussparungen bzw. Dosieröffnungen über die Länge der Zahnrakel diskontinuierlich sein. So kann die Größe der Aussparungen bzw. Dosieröffnungen im Zahnrakel für dünnflüssigere Farben kleiner gewählt werden. Gleichfalls können die Aussparungen bzw. Dosieröffnungen der Verzahnung in der Zahnrakel in Bereichen mit standardmäßig geringerer Farbführung kleiner gewählt werden.
  • Weiterhin kann die Form der Aussparungen bzw. Dosieröffnungen in jeder Zahnrakel variabel sein. Die Aussparungen bzw. Dosieröffnungen können dreieckig, gerundet oder rechteckig bzw. quadratisch sein. Weiterhin können die Ausnehmungen an ihrer Oberfläche bearbeitet sein. Hierbei kann eine scharfe Abrisskante oder eine Verrundung oder eine Schräge vorteilhaft eingesetzt werden.
  • Die Ausführungsform der Farbkastenwalze 1 wird in bevorzugter Weise als glatte und harte Walze zu wählen sein. Die Oberfläche sollte wegen der hohen Kosten für eine solche Walze relativ verschleißfest sein. Hierbei kommen Beschichtungen mit Hartmetallen oder mit Keramiken in Frage.
  • Die Glätte kann durch Nachbearbeiten erzeugt werden. Die Farbkastenwalze 1 sollte relativ steif ausgebildet sein und nicht zur Durchbiegung neigen. Durch eine eventuell recht feine Zähnung einer Zahnrakel kann es sonst zu ungleichmäßiger Dosierung des Beschichtungsmediums kommen. Vorteilhaft an dieser Anordnung ist, dass zum Austauschen von Dosiersystemen abhängig von der Qualität des Beschichtungsmediums oder der vorgesehenen Größenordnung der Auftragsmenge nicht mehr eine Rasterwalze vollständig ausgetauscht werden muss, sondern lediglich eine einfache Rakel im Farbkasten ausgewechselt werden muss. Die Dosierung der Beschichtungsmedien erfolgt nach wie vor über die Verschiebung der beiden Rakelelemente zueinander. Weiterhin kann ein eventuell auftretender Verschleiß durch die Dosierelemente nachgeregelt werden.
  • Weiterhin ist von Vorteil, dass die hier zu verwendete Farbe bzw. das Beschichtungsmedium nicht so dünnflüssig sein muss wie dies für dies für die bisher gebräuchlichen Rasterwalzen notwendig ist. Die Reinigung des Systems ist folglich auch einfacher, da eine sehr viel geringere Oberfläche mit Farbe bzw. Beschichtungsmedium benetzt wird. Auch müssen keine Vertiefungen in einer Rasterwalze ausgespült werden.
  • Schließlich kann der Verschleiß durch die Wahl günstiger Werkstoffpaarungen sehr gering gehalten werden. Bereits erwähnt wurde, dass auch sehr kostengünstige Werkstoffe wie Kunststoff einsetzbar sind, da das System sehr leicht nachregelbar ist.
  • Schließlich ist diese Dosiermöglichkeit auch in so genannten Kammerrakeln einsetzbar. Hierbei ist ein Farbkasten an einer Farbkastenwalze derart erzeugt, dass das Farbreservoir durch zwei Rakel gebildet wird. Hierbei ist in Laufrichtung der Farbkastenwalze eine Dosierrakel und auf der endgegengesetzten Seite eines Halters eine Schließrakel angeordnet. Die beiden Rakel sind an die Farbkastenwalze angestellt und bilden gemeinsam mit dem Halter eine Kammer die von der Farbkastenwalze abgeschlossen wird. Die Dosierrakel kann nunmehr durch ein Zahnrakelsystem der beschriebenen Art ersetzt werden. Hierbei ergibt sich eine starke Verbesserung für die Zufuhr von Beschichtungsmedium zu Auftragswerken. Beim Betriebsende kann das beschriebene Dosiersystem verschlossen werden, so dass kein Beschichtungsmedium aus dem Kammerrakel austreten kann.
  • Das beschriebene System bietet weitere Ausbildungs- und Anwendungsmöglichkeiten, die hier nicht näher beschrieben wurden. Weiterhin sind verfahrenstechnische Verbesserungen dahingehend möglich, dass der Anstelldruck und der Anstellwinkel des Zahnrakelsystemes an die Farbkastenwalze variiert wird.
  • 1
    Farbkastenwalze
    2
    Zahnrakel
    2.1
    Dosierkante
    2.2
    Ausnehmung
    3
    Farbreservoir
    4
    Auftragwalze
    5
    Formzylinder
    6
    Verteilwalze
    7
    Verteilwalze
    10
    Zahnrakel
    10.1
    Dosierkante
    10.2
    Ausnehmung
    11
    Zahnrakel
    10.1
    Dosierkante
    11.2
    Ausnehmung
    20
    Dosierrakel
    20.1
    Dosierkante
    21
    Teilrakel
    21.1
    Dosierkante
    30
    Rollrakel
    31
    Steg
    32
    Dosiernut
    X
    Durchlassöffnung
    Y
    Durchlassöffnung

Claims (12)

  1. Vorrichtung zur Dosierung von Druckfarbe oder einem Beschichtungsmedium in einem Farbwerk oder einem Auftragswerk einer Druckmaschine oder einer Beschichtungsmaschine mit einem eine Druckform tragenden Formzylinder, mit einer Auftragwalze und einer Farbkastenwalze, weiterhin mit einer Rakel zur Dosierung der auf die Farbkastenwalze übertragenen Menge an Druckfarbe oder Beschichtungsmedium, wobei die Rakel an ihrer Dosierkante, die gegen die Farbkastenwalze anstellbar ist, eine Verzahnung aufweist, dadurch gekennzeichnet, das die Farbkastenwalze (1) eine glatte oder harte und glatte Oberfläche aufweist und dass der mittels der Zahnrakel (2; 10; 11; 20; 21; 30) erzeugbare Auftrag an Beschichtungsmedium an der Farbkastenwalze (1) mittels eines Dosiersystemes veränderbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der Zahnrakel (2) eine Einrichtung zum Verschließen oder Öffnen von Ausnehmungen (2.2) in der Verzahnung vorgesehen ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Zahnrakel (2) eine zweite Zahnrakel (10) mit gleicher Verzahnung zugeordnet ist, wobei die zweite Zahnrakel (10) parallel zur Zahnrakel (2) angeordnet und gegenüber dieser in Längsrichtung verschiebbar ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Zahnrakel (10) in Längsrichtung der Farbkastenwalze (1) in mehrere zonenbreite Zahnrakeln (11) aufgeteilt ist, wobei die Zahnrakeln (11) gemeinsam oder unabhängig voneinander verstellbar angeordnet sind.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Zahnrakel (2) eine Dosierrakel (20) zugeordnet ist, wobei die Dosierrakel (20) eine glatte Dosierkante aufweist, und dass die Dosierrakel (20) in Richtung zur Farbkastenwalze (1) hin oder von dieser weg gegenüber der Zahnrakel (2) verstellbar ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Dosierrakel (20) in Längsrichtung der Farbkastenwalze (1) in Teilrakeln (21) aufgeteilt ist, wobei die Teilrakeln (21) gemeinsam oder unabhängig voneinander verstellbar angeordnet sind.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens die mit der Farbkastenwalze (1) in Berührung stehende Zahnrakel (2; 10, 11; 20, 21) aus Kunststoff hergestellt ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnrakel als Rollrakel (30) ausgebildet ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollrakel (30) als zylindrischer Stab ausgebildet ist, dass als Verzahnung eine gleichmäßige Anordnung von Dosiernuten (32) längs einer Linie der Rollrakel (30) eingebracht sind, wobei die Dosiernuten (32) jeweils einen Nutgrund aufweisen, der gegenüber zwischen den Dosiernuten (32) liegenden Stegen (31) exzentrisch zur Achse der Rollrakel (30) verläuft, derart, dass die Dosiernuten (32) beiderseits ihres Zentrums in der Oberfläche der Rollrakel (30) auslaufen.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnrakel (2; 10; 11; 20; 21; 30) gegenüber der Farbkastenwalze (1) changierbar angeordnet ist, derart, dass wenigstens die das Beschichtungsmedium durchlassenden Ausnehmungen (2.2) der Zahnrakel (2) bzw. die Dosiernuten (32) der Rollrakel (30) in dosierter Einstellung parallel zur Achse der Farbkastenwalze (1) und zyklisch hin- und hergehend bewegt werden.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis zwischen der Drehzahl der Farbkastenwalze (1) und der Frequenz der Changierbewegung veränderbar ist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Hub und/oder die Frequenz der Changierbewegung veränderbar sind.
DE20320598U 2003-08-16 2003-08-16 Dosiereinrichtung für Farben und Lacke Expired - Lifetime DE20320598U1 (de)

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DE20320598U DE20320598U1 (de) 2003-08-16 2003-08-16 Dosiereinrichtung für Farben und Lacke
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