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DE20319491U1 - Parkettdiele - Google Patents

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DE20319491U1
DE20319491U1 DE20319491U DE20319491U DE20319491U1 DE 20319491 U1 DE20319491 U1 DE 20319491U1 DE 20319491 U DE20319491 U DE 20319491U DE 20319491 U DE20319491 U DE 20319491U DE 20319491 U1 DE20319491 U1 DE 20319491U1
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    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
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    • E04F15/02Flooring or floor layers composed of a number of similar elements
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Abstract

Parkettdiele (1) mit einer rechteckigen Kontur, die eine Deckschicht (12) aus Hartholz, eine mit Schlitzen (16) versehene Trägerschicht (13) und einen Gegenzug (14) aufweist, wobei an einer 2.Längsseite (6) sowie an einer 2.Stirnseite (7) durchgehende Aufnahmenuten (8,9) und an der anderen 1.Längsseite (2) sowie an der anderen 1.Stirnseite (3) an die Aufnahmenuten (8,9) angepasste vorspringende Eingrifffedern (4,5) vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Parkettdiele (1) eine Länge (L) von mehr als 0,8 m aufweist und das Verhältnis ihrer Länge (L) zu ihrer Breite (B) zwischen 8:1 und 15:1 bemessen ist, wobei die Deckschicht (12) einstückig aus einer Hartholzlage mit einer Dicke (D) zwischen 0,6 mm und 4,0 mm ausgebildet ist, die Trägerschicht (13) aus einer verdichteten Faserplatte besteht und in der Trägerschicht (13) in einem dem Gegenzug (14) benachbarten Höhenbereich (HB) mehrere X-Konfigurationen (15) aus sich zwischen der 1.Längsseite (2) und der 2.Längsseite (6) erstreckenden Schlitzen (16) vorgesehen sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Parkettdiele gemäß den Merkmalen im Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • An einer 2. Längsseite und an einer 2. Stirnseite besitzen die Parkettdielen durchgehende Aufnahmenuten und an der anderen 1. Längsseite sowie an der anderen 1. Stirnseite vorspringende Eingrifffedern, die an die Aufnahmenuten formschlüssig angepasst sind. Durch die Verbindung der Aufnahmenuten und der Eingrifffedern werden die Parkettdielen miteinander zug- und druckfest gekoppelt, wobei die Parkettdielen zweier benachbarter Reihen üblicherweise in Längsrichtung versetzt zueinander angeordnet sind.
  • Durch die JP 3–169967 ist es bekannt, an den Aufnahmenuten und den Eingrifffedern von Laminatfußbodendielen eines Fußbodenbelags mechanische Verriegelungsmittel auszubilden, wobei benachbarte Dielen miteinander in rastenden Eingriff gelangen. Eine vergleichbare Lösung schlägt die DE 297 10 175 U1 vor. Ähnliche Lösungen gehen aus der WO 98/58142 A1 und der WO 96/27721 A1 hervor.
  • Mit diesen in der Praxis oft als Klicksystem bezeichneten Verbindungen können Fußbodendielen eines Fußbodenbelags ohne Verleimung leicht verlegt werden. Durch die spezielle Nut-Feder-Fräsung ist ein einfaches Zusammenstecken der Bodendielen gewährleistet. Neben der Zeitersparnis ist auch die problemlose Demontage und Neuverlegung der Fußbodendielen bei Umzug oder Renovierung ein großer Vorteil.
  • Durch das DE-GM 74 38 712 ist eine Parkettdiele bekannt, bei der die Laufschicht aus Hartholz besteht und mit einer Trägerplatte aus Holz oder Holzwerkstoff verleimt oder verklebt ist. Die Trägerplatte soll an einer oder beiden Seiten mit Schlitzen versehen sein, die längs oder quer angeordnet sein können, was einer Erhöhung der Wärmedämmung zugute kommen soll.
  • Für die schwimmende Verlegung ohne Leim sind die bekannten Parkettdielen nicht geeignet. Werden sie nicht vollflächig und einwandfrei verklebt, verziehen sich die Parkettdielen und es können Fugen zwischen den einzelnen Parkettdielen entstehen.
  • Der Erfindung liegt – ausgehend vom Stand der Technik – die Aufgabe zugrunde, eine montagefreundliche Parkettdiele zu schaffen, die anwendungstechnisch verbessert ist und eine schwimmende Verlegung erlaubt.
  • Diese Aufgabe wird nach der Erfindung mit den im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
  • Maßgeblich ist eine Kombination von Merkmalen, die auf die geometrischen Abmessungen der Parkettdiele, die einstückige Deckschicht aus Hartholz und die Ausführung der Trägerschicht mit integrierten Schlitzen abgestellt ist. Danach weist die Parkettdiele eine Länge von mehr als 0,8 m auf, wobei das Verhältnis der Länge der Parkettdiele zu ihrer Breite zwischen 8:1 und 15:1 bemessen ist. Die Deckschicht ist einstückig ausgebildet und besitzt eine Dicke zwischen 0,6 mm und 4 mm. Die Deckschicht ist äußerst strapazierfähig.
  • Die Holzoberfläche erreicht eine optisch sehr schöne und exklusive Wirkung. Im Bedarfsfall kann die Deckschicht abgeschliffen werden, so dass auch kleinere Schäden beseitigt werden können.
  • Die Parkettdielen können schwimmend verlegt werden. Die rastende Nut-Feder-Verbindung gewährleistet eine einwandfreie leimlose Verlegung. Auf die sonst übliche Verleimung zwischen Parkett und Unterboden kann verzichtet werden. Die Montage ebenso wie die Demontage ist einfach und kann auch von ungeübten Personen durchgeführt werden.
  • Wesentlich ist ferner die Ausbildung der Trägerschicht in Form einer hochverdichteten Faserplatte (HDF = High Density Fibreboard). Die Trägerschicht bildet das Kernstück der Parkettdiele. Sie zeichnet sich durch ihre hohe Dichte, Belastbarkeit und Stabilität aus. Die in der Trägerschicht vorgesehenen Schlitze in mehreren X-Konfigurationen erstrecken sich über deren gesamte Breite. Aufgrund der Tatsache, dass die Aufnahmenuten bzw. die Eingrifffedern durch die Schlitze unterbrochen sind, ist die Trägerschicht flexibler. Spannungen werden vermieden. Insbesondere tragen die Schlitze dazu bei, dass sich verlegte Parkettdielen nicht verziehen. Auch tragen die Schlitze zu einer Erleichterung des Montage- bzw. Demontagevorgangs der Parkettdielen untereinander bei. Die Tiefe der Schlitze entspricht etwa der halben Dicke der Trägerschicht.
  • Vorzugsweise schneiden gemäß Anspruch 2 die Schlitze die Aufnahmenute an der 2. Längsseite einer Parkettdiele genau im Nuttiefsten und die Eingrifffeder an der 1. Längsseite im Scheitelpunkt der Eingrifffeder.
  • Die Fertigung in der Massenproduktion wird nach Anspruch 3 dadurch vereinfacht, dass die Schnittpunkte der Schlitze der X-Konfigurationen in der vertikalen Mittellängsebene der Parkettdiele liegen.
  • Eine weitere Verbesserung der Flexibilität einer Parkettdiele wird gemäß den Merkmalen des Anspruchs 4 dadurch erreicht, dass die Schlitze jeder X-Konfiguration unter einem zu den Längsseiten hin offenen Spreizwinkel von etwa 60° vorgesehen sind.
  • Auch die Merkmale des Anspruchs 5 tragen mit dazu bei, dass eine spannungsfreie Parkettdiele hoher Festigkeit bereit gestellt werden kann.
  • Zweckmäßig werden bei einer etwa 2.500 mm langen Parkettdiele nach Anspruch 6 zehn bis vierzehn, vorzugsweise zwölf, X-Konfigurationen vorgesehen.
  • Gemäß Anspruch 7 ist der Gegenzug ein Schälfurnier aus Weichholz. Bei Weichholz handelt es sich um ein Naturprodukt. Der Gegenzug trägt zur hohen Formstabilität der Parkettdiele bei. Zweckmäßig ist der Gegenzug imprägniert, so dass er die Trägerschicht vor Eindringen von Feuchtigkeit aus dem Untergrund des Fußbodens schützt.
  • Deckschicht, Trägerschicht und Gegenzug sind untereinander durch einen wasserfesten Leim verbunden.
  • Die Erfindung ist nachfolgend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 in der Draufsicht eine Parkettdiele;
  • 2 in der Seitenansicht einen Ausschnitt der Darstellung der 1 in Richtung des Pfeils II gesehen;
  • 3 in vergrößertem Maßstab einen vertikalen Querschnitt durch die 1 entlang der Linie III–III in Richtung der Pfeile IIIa gesehen und
  • 4 in vergrößertem Maßstab einen vertikalen Querschnitt durch die Darstellung der 1 entlang der Linie IV–IV in Richtung der Pfeile IVa gesehen.
  • Die in der 1 dargestellte Parkettdiele 1 weist in der Praxis eine Länge L von 2.400 mm und eine Breite B von 200 mm auf. Demzufolge ist das Verhältnis der Länge L zur Breite B 12:1. Für die Praxis wird ein Verhältnis von 8:1 bis 15:1 als vorteilhaft angesehen. Im Vergleich zu einer herkömmlichen Parkettdiele ist die erfindungsgemäße Parkettdiele 1 relativ schmal und lang. Dies trägt zu einer ansprechenden Optik bei.
  • Die Parkettdiele 1 weist an einer 1. Längsseite 2 sowie an einer 1.Stirnseite 3 jeweils eine Eingrifffeder 4, 5 und an der anderen 2. Längsseite 6 sowie an der anderen 2. Stirnseite 7 je eine an den Querschnitt der Eingrifffedern 4, 5 angepasste Aufnahmenute 8, 9 auf. In den Aufnahmenuten 8, 9 und an den Eingrifffedern 4, 5 sind Verriegelungsmittel 10, 11 (siehe auch 3 und 4) ausgebildet, welche bei in einem Fußbodenbelag benachbarten Parkettdielen 1 miteinander in rastenden Eingriff gelangen. Die Verriegelungsmittel 10, 11 umfassen, wie anhand der 3 und 4 deutlich wird, den Aufnahmenuten 8, 9 vorgelagerte, begrenzt federnde Rastzungen 10, die mit Rastnuten 11 unterhalb der Eingrifffedern 4, 5 gefügt werden können. Über die Eingrifffedern 4, 5 und Aufnahmenuten 8, 9 können Parkettdielen 1 sowohl über ihre Längsseiten 2, 6 als auch über ihre Stirnseiten 3, 7 spaltfrei sowie leimlos zug- und druckfest gefügt werden.
  • Die Parkettdiele 1 setzt sich aus einer Deckschicht 12 aus Hartholz, einer Trägerschicht 13 in Form einer hochverdichteten Faserplatte (HDF) und aus einem Gegenzug 14 in Form eines Schälfurniers aus Weichholz zusammen. Die Deckschicht 13 besteht aus einer einstückigen Lage Hartholz und weist eine Dicke D zwischen 0,6 mm und 4 mm auf (2 bis 4).
  • Wie bei gemeinsamer Betrachtung der 1 bis 4 zu erkennen ist, sind in der Trägerschicht 13 in einem dem Gegenzug 14 benachbarten Höhenbereich HB mehrere X-Konfigurationen 15 aus sich zwischen der 1. Längsseite 2 und der 2. Längsseite 6 erstreckenden Schlitzen 16 vorgesehen. Die Schlitze 16 gehen von der an den Gegenzug 14 angrenzenden Unterseite 17 der Trägerschicht 13 aus und erstrecken sich über eine Tiefe T, die der Häfte der Dicke D1 der Trägerschicht 13 entspricht. Sie besitzen einen rechteckigen Querschnitt.
  • Die Anordnung der X-Konfigurationen 15 ist so getroffen, dass die Schnittpunkte 18 der Schlitze 16 in der vertikalen Mittellängsebene VMLE der Parkettdiele 1 liegen (1).
  • Aus der 1 ist ferner ersichtlich, dass die Schlitze 16 jeder X-Konfiguration 15 unter einem zu den Längsseiten 2, 6 hin offenen Spreizwinkel α von etwa 60° vorgesehen sind.
  • Der Abstand A der in die Längsseiten 2, 6 auslaufenden Mündungen 19 der Schlitze 16 jeder X-Konfiguration 15 ist etwa doppelt so groß wie der Abstand A1 einander benachbarter Mündungen 19 von aufeinander folgenden X-Konfigurationen 15 bemessen.
  • Die 3 und 4 lassen noch erkennen, dass die der Deckschicht 12 zugewandten Schlitzböden 20 die Aufnahmenute 8 an der 2. Längsseite 6 im Nuttiefsten 21 und die Eingrifffeder 4 an der 1. Längsseite 2 im Scheitelpunkt 22 der Eingrifffeder 4 schneiden.
  • 1
    Parkettdiele
    2
    1. Längsseite v. 1
    3
    1. Stirnseite v. 1
    4
    Eingrifffeder an 2
    5
    Eingrifffeder an 3
    6
    2. Längsseite v. 1
    7
    2. Stirnseite v. 1
    8
    Aufnahmenute an 6
    9
    Aufnahmenute an 7
    10
    Rastzungen an 6, 7
    11
    Rastnuten an 2, 3
    12
    Deckschicht v. 1
    13
    Trägerschicht v. 1
    14
    Gegenzug
    15
    X-Konfigurationen in 13
    16
    Schlitze
    17
    Unterseite v. 13
    18
    Schnittpunkte v. 16
    19
    Mündungen v. 16
    20
    Schlitzböden
    21
    Nuttiefstes v. 8
    22
    Scheitelpunkt v. 4
    A
    Abstand v. 19
    A1
    Abstand v. 19
    B
    Breite v. 1
    D
    Dicke v. 12
    D1
    Dicke v. 13
    HB
    Höhenbereich v. 13
    L
    Länge v. 1
    T
    Tiefe v. 16
    VMLE
    vertikale Mittellängsebene

Claims (7)

  1. Parkettdiele (1) mit einer rechteckigen Kontur, die eine Deckschicht (12) aus Hartholz, eine mit Schlitzen (16) versehene Trägerschicht (13) und einen Gegenzug (14) aufweist, wobei an einer 2.Längsseite (6) sowie an einer 2.Stirnseite (7) durchgehende Aufnahmenuten (8,9) und an der anderen 1.Längsseite (2) sowie an der anderen 1.Stirnseite (3) an die Aufnahmenuten (8,9) angepasste vorspringende Eingrifffedern (4,5) vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Parkettdiele (1) eine Länge (L) von mehr als 0,8 m aufweist und das Verhältnis ihrer Länge (L) zu ihrer Breite (B) zwischen 8:1 und 15:1 bemessen ist, wobei die Deckschicht (12) einstückig aus einer Hartholzlage mit einer Dicke (D) zwischen 0,6 mm und 4,0 mm ausgebildet ist, die Trägerschicht (13) aus einer verdichteten Faserplatte besteht und in der Trägerschicht (13) in einem dem Gegenzug (14) benachbarten Höhenbereich (HB) mehrere X-Konfigurationen (15) aus sich zwischen der 1.Längsseite (2) und der 2.Längsseite (6) erstreckenden Schlitzen (16) vorgesehen sind.
  2. Parkettdiele nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die der Deckschicht (12) zugewandten Schlitzböden (20) die Aufnahmenute (8) an der 2.Längsseite (6) im Nuttiefsten (21) und die Eingrifffeder (4) an der 1.Längsseite (2) im Scheitelpunkt (22) der Eingrifffeder (4) schneiden.
  3. Parkettdiele nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnittpunkte (18) der Schlitze (16) der X-Konfigurationen (15) in der vertikalen Mittellängsebene (VMLE) der Parkettdiele (1) liegen.
  4. Parkettdiele nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlitze (16) jeder X-Konfiguration (15) unter einem zu den Längsseiten (2,6) hin offenen Spreizwinkel (α) von etwa 60° vorgesehen sind.
  5. Parkettdiele nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (A) der in die Längsseiten (2,6) auslaufenden Mündungen (19) der Schlitze (16) jeder X-Konfiguration (15) etwa doppelt so groß wie der Abstand (A1) einander benachbarter Mündungen (19) von aufeinander folgenden X-Konfigurationen (15) bemessen ist.
  6. Parkettdiele nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass 10 bis 14, vorzugsweise 12, X-Konfigurationen (15) vorgesehen sind.
  7. Parkettdiele nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Gegenzug (14) ein Schälfurnier aus Weichholz ist.
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