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DE20318331U1 - Rauchmelder - Google Patents

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DE20318331U1
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DE20318331U
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Job Lizenz GmbH and Co KG
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Job Lizenz GmbH and Co KG
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    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08BSIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
    • G08B17/00Fire alarms; Alarms responsive to explosion
    • G08B17/10Actuation by presence of smoke or gases, e.g. automatic alarm devices for analysing flowing fluid materials by the use of optical means

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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Analytical Chemistry (AREA)
  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Emergency Management (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Fire-Detection Mechanisms (AREA)
  • Fire Alarms (AREA)

Abstract

Rauchmelder mit einem mit Lufteintrittsöffnungen versehenen Gehäuse (3) und einer in dem Gehäuse (3) angeordneten Sensoreinheit, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (3) mit einer ein Angriffsmittel (5) aufweisenden, zumindest die Lufteintrittsöffnungen überdeckenden Schutzfolie (4) überspannt ist, wobei zur endgültigen Inbetriebnahme des fertig installierten Rauchmelders (1) die Schutzfolie (4) durch Angreifen an dem Angriffsmittel (5) von den Lufteintrittsöffnungen entfernbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Rauchmelder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Rauchmelder der eingangs genannten Art werden vielfach in Gebäuden eingesetzt, um im Brandfall den dann entstehenden, durch die Lufteintrittsöffnungen in das Gehäuse und zu der Sensoreinheit gelangenden Rauch zu detektieren und den Brand zu melden. Neben der Sensoreinheit können diese Rauchmelder – auch die erfindungsgemäß weitergebildeten – eine Alarmeinheit in dem Gehäuse aufweisen, die im Brandfall bspw. durch akustischen Warnton die direkte Umgebung des Rauchmelders alarmiert. In großen Gebäuden sind Rauchmelder aus Brandschutzgründen in der Regel vorgeschrieben. Zumeist laufen die Signale der Rauchmelder dort in einer Zentrale zusammen und werden dort ausgewertet. Aber auch für den Heimbedarf werden Rauchmelder der eingangs genannten Art angeboten.
  • Beim Bau bzw. der Renovierung eines mit derartigen Rauchmeldern auszustattenden Gebäudes werden die Rauchmelder häufig bereits in einer solchen Bauphase an ihren Einsatzorten, in der Regel an der Raumdecke, installiert, in der anschließend durch weitere Bautätigkeiten, wie Schleif-, Bohr- oder Stemmarbeiten, Staub und sonstiger Schmutz erzeugt wird. Die in den Rauchmeldern befindlichen Sensoreinheiten sind jedoch gegenüber derartigen Verschmutzungen empfindlich, durch die Lufteintrittsöffnungen in das Gehäuse gelangender Staub und sonstige Verunreinigungen können die Sensoreinheit in ihrer Funktion beeinträchtigen. Dadurch kann die Empfindlichkeit der Sensoreinheit und damit des Rauchmelders sinken, das Gerät kann schlimmstenfalls vollständig ausfallen. Es ist daher aus sicherheitstechnischen Erwägungen erwünscht, den Rauchmelder bzw. die in dem Gehäuse befindliche Sensoreinheit vor derartigen Verschmutzungen zu schützen.
  • In der Praxis werden hierfür bereits Schutzkappen eingesetzt, die in der Regel aus Kunststoff gebildet sind. Die Schutzkappen sind auf den bereits bspw. an der Raumdecke installierten Rauchmelder so aufgesetzt, daß die Lufteintrittsöffnungen abgedeckt sind. Nach Abschluß aller Bautätigkeiten werden sie für die endgültige Inbetriebnahme des Rauchmelders von dem Gehäuse abgenommen. Mit derartigen Kappen ist der Rauchmelder zwar zuverlässig vor Beeinträchtigungen durch Staub und anderen Schmutz geschützt. Die Kappen sind jedoch nicht leicht von den bereits installierten Rauchmeldern zu entfernen, da die Rauchmelder in der Regel hoch an der Raumdecke hängen. Das Entfernen der Schutzkappen stellt daher eine aufwendige Tätigkeit dar, die es erfordert, daß eine ausführende Person eine Leiter oder ähnliche Hilfsmittel bemüht.
  • Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der Erfindung, einen Rauchmelder der eingangs genannten Art dahingehend weiter zu entwickeln, daß er nach der Installation und vor der endgültigen Inbetriebnahme sicher vor durch weitere Baumaßnahmen entstehendem Staub und Schmutz geschützt ist, daß dieser Schutz aber mit einfachen und schnell auszuführenden Handgriffen entfernt werden kann.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung vorgeschlagen, einen Rauchmelder der eingangs genannten Art gemäß den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 weiterzubilden.
  • Eine erfindungsgemäß zumindest die Lufteintrittsöffnungen des Gehäuses überdeckende Schutzfolie bildet eine sichere Barriere gegen Staub und andere Verschmutzungen, so daß diese nicht in das Innere des Gehäuses und insbesondere nicht zu der Sensoreinheit gelangen können. Der Rauchmelder kann mit der das Gehäuse überspannenden Schutzfolie installiert werden. Erst wenn alle weiteren, Staub und Schmutz verursachenden Bauarbeiten abgeschlossen sind, wird der Rauchmelder durch Entfernen bzw. Abziehen der Schutzfolie endgültig in Betrieb genommen.
  • Dieses Abziehen der Schutzfolie erfolgt auf sehr einfache Weise. Gegebenenfalls mit Hilfe eines Hilfsmittels wird auf das fest mit dem Rest der Schutzfolie verbundene Angriffsmittel eine Zugkraft ausgeübt bis die Schutzfolie sich von dem Rauchmelder löst. Hierzu kann an der Schutzfolie eine Solltrennstelle vorhanden sein, die beim Abziehen der Schutzfolie durchtrennt wird. Die Schutzfolie kann aber auch elastisch bzw. flexibel gebildet sein, so daß sie auf ein Anbringen einer Zugkraft auf das Angriffsmittel hin von dem Rauchmelder abgezogen werden kann.
  • Auf eine der oben geschilderten Arten kann die Schutzfolie von dem Gehäuse und damit auch den Lufteintrittsöffnungen abgezogen werden, der Rauchmelder ist bereit.
  • Zu diesen Tätigkeiten bedarf es selbst dann eines gegenüber dem für die Inbetriebnahme von Rauchmeldern mit Schutzkappen erforderlichen Aufwand deutlich geringeren Aufwandes, wenn die Rauchmelder hoch an einer Raumdecke installiert sind. Das Angriffsmittel ist einfach zu erreichen, die Schutzfolie kann einfach entfernt werden.
  • Eine Lasche bzw. Schlaufe als Angriffsmittel, wie sie in Anspruch 2 genannt ist, ist deshalb besonders gut geeignet, weil diese auf einfache Weise bspw. mit einem an einem Stab befestigten Haken ergriffen und dann von dem Rauchmelder entfernt werden kann. Dieser Vorgang ist in Sekundenschnelle erledigt, ohne daß etwa eine Leiter bewegt werden muß, um an der Raumdecke befindliche Rauchmelder von der Schutzfolie zu befreien.
  • Als Schutzfolie hat sich eine wie in Anspruch 3 angegebene aufgeschrumpfte Schutzfolie als besonders geeignet erwiesen. Die Schutzfolie kann bspw. bei einem Rauchmelder mit einem Gehäuse mit kreisförmigem Grundriß zunächst als zylinderförmige Hülle bestehen, die dann durch Wärmeeinwirkung auf das Gehäuse in seiner konkreten Form aufgeschrumpft wird, so daß die Lufteintrittsöffnungen sicher verschlossen sind. Diese Art der Sicherung der Lufteintrittsöffnungen ist kostengünstig und effektiv. PET ist ein für die Verwendung in Schrumpffolien besonders geeignetes Material.
  • Heutzutage sind Rauchmelder in der Regel aus zwei Hauptkomponenten zusammengesetzt, nämlich einem Sockel, der bei der Montage zunächst an der Montagestelle installiert wird, bspw. an einer Raumdecke angeschraubt, und dem die Sensoreinheit und gegebenenfalls eine Batterie oder weitere Elemente umschließenden Gehäuse. Um in einem solchen Fall den optimalen Schutz der Sensoreinheit bei einfacher Inbetriebnahme der Rauchmelder zu erhalten, ist der Rauchmelder vorzugsweise aufgebaut, wie in Anspruch 4 angegeben. Bei der Installation des Rauchmelders wird zunächst der Sockel an gewünschter Stelle befestigt. Dann wird das mit der Schutzfolie versehene Gehäuse auf den Sockel aufgesetzt. Erst nach Abschluß aller Staub bzw. sonstige Verschmutzungen verursachenden Arbeiten wird dann die Schutzfolie mit Hilfe des Angriffsmittels von dem Rauchmelder abgezogen bzw. entfernt.
  • Wenn wie in Anspruch 5 beschrieben die Schutzfolie an der dem Sockel in Montagestellung zugewandten Seite des Gehäuses übersteht, wird auch die Übergangsstelle Sockel/Gehäuse vor eindringendem Staub bzw. Schmutz geschützt.
  • Sofern die Schutzfolie wie in Anspruch 6 angegeben, eine Solltrennstelle aufweist, kann diese auf einfache Weise durch eine Perforation gebildet sind, wie dies in Anspruch 7 beschrieben ist.
  • Nachfolgend wird die Erfindung in anhand der beigefügten Figuren geschilderten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Aus dieser Beschreibung lassen sich weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung erkennen. In den Figuren zeigen:
  • 1 einen Rauchmelder mit gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel ausgestalteter, übergezogener Schutzfolie,
  • 2 den gleichen Rauchmelder wie in 1 mit gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel ausgestalteter, übergezogener Schutzfolie und
  • 3 den gleichen Rauchmelder wie in 1 mit gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel ausgestalteter, übergezogener Schutzfolie.
  • In 1 ist ein Rauchmelder 1 gezeigt. Der Rauchmelder 1 ist zusammengesetzt aus einem Sockel 2, der an einer Raumdecke oder ähnlichem montierbar ist, und einem an dem Sockel befestigbaren Gehäuse 3. Das Gehäuse 3 ist in vorliegendem Fall mit dem Sockel 2 nach Art eines Bajonettverschlusses verbunden.
  • Das Gehäuse 3 weist in den Figuren nicht dargestellte Lufteintrittsöffnungen auf und birgt in seinem Innern eine Sensoreinheit zum Detektieren von (Brand-) Rauch. In dem Gehäuse 3 kann auch eine Energieversorgung in Form einer Batterie angeordnet sein, die Energie kann aber auch bspw. über eine Stromleitung am Einbauort des Sensors von außen zugeführt sein. Ferner kann in dem Gehäuse 3 eine Alarmeinheit wie bspw. ein Alarmtongeber angeordnet sein.
  • Über das Gehäuse 3 ist eine Schutzfolie 4 gespannt. Diese überdeckt sämtliche Lufteintrittsöffnungen des Gehäuses 3 und schützt diese somit vor eindringendem Staub. Die Schutzfolie ist auf das Gehäuse durch Aufschrumpfen paßgenau aufgebracht. Die Schutzfolie 4 steht auf der im Montagezustand des Gehäuses dem Sockel zugewandten Seite über den Rand des Gehäuses über, und zwar um ein Maß von etwa 5 mm. An der Schutzfolie 4 ist ein Angriffsmittel in Form einer Schlaufe bzw. Lasche 5 befestigt. Neben dem Befestigungspunkt der Lasche 5 an der Schutzfolie 4 zieht sich über die gesamte Höhe der Schutzfolie 4 eine Perforation 6.
  • Zur Montage des Rauchmelders 1 wird zunächst der Sockel 2 an der Stelle angebracht, an der der Rauchmelder im Raum installiert werden soll. Dann wird das mit der Schutzfolie 4 versehene Gehäuse 3 an dem Sockel 2 befestigt. Der Rauchmelder ist installiert. Erst wenn alle Staub und sonstige Verschmutzungen verursachenden Arbeiten in dem Raum mit dem Rauchmelder 1 abgeschlossen sind, wird die Schutzfolie 4 entfernt und der Rauchmelder 1 endgültig in Betrieb genommen. Hierzu wird lediglich mit der Hand oder mit einem Hilfsmittel wie einem Haken die Lasche bzw. Schlaufe 5 ergriffen und so lange an dieser gezogen, bis die Perforation 6 aufreißt und sich die Schutzfolie 4 von dem Gehäuse 3 des Rauchmelders 1 ablöst. Dieser Vorgang ist schnell und einfach auszuführen. Bis zum Abtrennen der Schutzfolie 4 ist die empfindliche Sensoreinheit des Rauchmelders 1 sicher vor Staub und anderen Verunreinigungen geschützt.
  • In 2 ist ein wie oben beschrieben aufgebauter Rauchmelder mit abgewandelter Schutzfolie dargestellt. Die Schutzfolie 4 in diesem Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von der Schutzfolie 4 des vorstehend erläuterten Ausführungsbeispiels nur durch den Anbringungsort der Lasche 5. Diese ist hier an dem dem Sockel 2 zugewandten Ende der Schutzfolie angebracht, während sie in dem ersten Beispiel an dem dem Sockel 2 abgewandten, in Montagelage unteren Ende des Gehäuses 3 befestigt ist. Funktion und Bedienung der Schutzfolie 4 in diesem Beispiel ist ansonsten gleich der oben geschilderten.
  • In 3 schließlich ist ein ansonsten identischer, jedoch mit noch einer anderen Variante einer Schutzfolie 4 überzogener Rauchmelder 1 gezeigt. Die hier gezeigte Schutzfolie 4 weist keine Perforation als Solltrennstelle auf, sondern ist aus einem derart elastischen Material, daß dieses bei Zug ausübung auf die Lasche 5 von dem Gehäuse 3 des Rauchmelders 1 unter Dehnung des Materials abgezogen werden kann. Hierzu ist die Lasche 5 in diesem Ausführungsbeispiel entsprechend angepaßt gestaltet. Sie ist nicht mehr als einfache Schlaufe an einer Seite der Schutzfolie 4 festgelegt, sondern verläuft in Form eines Bandes von einem in Montagestellung dem Sockel 2 zugewandten Ende der Schutzfolie 4 zu einem entsprechenden gegenüberliegenden und ebenfalls in Montagestellung dem Sockel 2 zugewandten Ende der Schutzfolie 4. Durch Ergreifen der Lasche 5 in diesem Ausführungsbeispiel kann dann auf einfache Weise die Schutzfolie insgesamt entfernt werden.
  • In allen drei Ausführungsbeispielen ist entscheidend, daß die Schutzfolie zunächst alle Lufteintrittöffnungen des Gehäuses 3 des Rauchmelders 1 überdeckt und bei endgültiger Inbetriebnahme des Rauchmelders 1 einfach von dem Gehäuse 3 entfernt werden kann.
  • Bezugzeichenliste
  • 1
    Rauchmelder
    2
    Sockel
    3
    Gehäuse
    4
    Schutzfolie
    5
    Schlaufe bzw. Lasche
    6
    Perforation

Claims (8)

  1. Rauchmelder mit einem mit Lufteintrittsöffnungen versehenen Gehäuse (3) und einer in dem Gehäuse (3) angeordneten Sensoreinheit, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (3) mit einer ein Angriffsmittel (5) aufweisenden, zumindest die Lufteintrittsöffnungen überdeckenden Schutzfolie (4) überspannt ist, wobei zur endgültigen Inbetriebnahme des fertig installierten Rauchmelders (1) die Schutzfolie (4) durch Angreifen an dem Angriffsmittel (5) von den Lufteintrittsöffnungen entfernbar ist.
  2. Rauchmelder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Angriffsmittel (5) eine an der Schutzfolie (4) angebrachte Lasche bzw. Schlaufe ist.
  3. Rauchmelder nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzfolie (4) eine durch Wärmebehandlung auf das Gehäuse aufgeschrumpfte Schutzfolie aus Kunststoff, vorzugsweise aus PET, ist.
  4. Rauchmelder nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß er einen Sockel (2) zur Anbringung an einer Decke oder dergleichen aufweist, auf welchem Sockel (2) das Gehäuse (3) aufsetz- und mit diesem verbindbar ist, wobei die Schutzfolie (4) lediglich das Gehäuse (3) derart umschließt, daß dieses mit darauf befindlicher Schutzfolie (4) auf dem Sockel (2) montiert werden kann.
  5. Rauchmelder nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die auf dem Gehäuse (3) befindliche Schutzfolie (4) an der im Montagezustand des Gehäuses (3) dem Sockel (2) zugewandten Seite über den Rand des Gehäuses (3) übersteht, vorzugsweise um ein Maß von 2 bis 8 mm.
  6. Rauchmelder nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzfolie (4) eine Solltrennstelle (6) aufweist.
  7. Rauchmelder nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Solltrennstelle (6) durch eine Perforation gebildet ist.
  8. Rauchmelder nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzfolie (4) elastisch und dadurch als Ganzes von dem Gehäuse (3) des Rauchmelders (1) abziehbar ist.
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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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GB2456154A (en) * 2008-01-04 2009-07-08 Paul David Bishop Smoke Detector Cover
GB2464269A (en) * 2008-10-07 2010-04-14 Stuart Adams Stretchable cap for temporarily covering a smoke alarm.
EP3364389A1 (de) 2017-02-16 2018-08-22 Heim, Mark Gefahrenmelder mit abdeckbarer luftdurchtrittsöffnung

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