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Die Erfindung betrifft einen Rauchmelder nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Rauchmelder der eingangs genannten
Art werden vielfach in Gebäuden
eingesetzt, um im Brandfall den dann entstehenden, durch die Lufteintrittsöffnungen
in das Gehäuse
und zu der Sensoreinheit gelangenden Rauch zu detektieren und den Brand
zu melden. Neben der Sensoreinheit können diese Rauchmelder – auch die
erfindungsgemäß weitergebildeten – eine Alarmeinheit
in dem Gehäuse aufweisen,
die im Brandfall bspw. durch akustischen Warnton die direkte Umgebung
des Rauchmelders alarmiert. In großen Gebäuden sind Rauchmelder aus Brandschutzgründen in
der Regel vorgeschrieben. Zumeist laufen die Signale der Rauchmelder dort
in einer Zentrale zusammen und werden dort ausgewertet. Aber auch
für den
Heimbedarf werden Rauchmelder der eingangs genannten Art angeboten.
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Beim Bau bzw. der Renovierung eines
mit derartigen Rauchmeldern auszustattenden Gebäudes werden die Rauchmelder
häufig
bereits in einer solchen Bauphase an ihren Einsatzorten, in der
Regel an der Raumdecke, installiert, in der anschließend durch
weitere Bautätigkeiten,
wie Schleif-, Bohr- oder Stemmarbeiten, Staub und sonstiger Schmutz
erzeugt wird. Die in den Rauchmeldern befindlichen Sensoreinheiten
sind jedoch gegenüber derartigen
Verschmutzungen empfindlich, durch die Lufteintrittsöffnungen
in das Gehäuse
gelangender Staub und sonstige Verunreinigungen können die Sensoreinheit
in ihrer Funktion beeinträchtigen.
Dadurch kann die Empfindlichkeit der Sensoreinheit und damit des
Rauchmelders sinken, das Gerät
kann schlimmstenfalls vollständig
ausfallen. Es ist daher aus sicherheitstechnischen Erwägungen erwünscht, den
Rauchmelder bzw. die in dem Gehäuse
befindliche Sensoreinheit vor derartigen Verschmutzungen zu schützen.
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In der Praxis werden hierfür bereits
Schutzkappen eingesetzt, die in der Regel aus Kunststoff gebildet
sind. Die Schutzkappen sind auf den bereits bspw. an der Raumdecke
installierten Rauchmelder so aufgesetzt, daß die Lufteintrittsöffnungen
abgedeckt sind. Nach Abschluß aller
Bautätigkeiten
werden sie für
die endgültige
Inbetriebnahme des Rauchmelders von dem Gehäuse abgenommen. Mit derartigen
Kappen ist der Rauchmelder zwar zuverlässig vor Beeinträchtigungen
durch Staub und anderen Schmutz geschützt. Die Kappen sind jedoch
nicht leicht von den bereits installierten Rauchmeldern zu entfernen,
da die Rauchmelder in der Regel hoch an der Raumdecke hängen. Das
Entfernen der Schutzkappen stellt daher eine aufwendige Tätigkeit
dar, die es erfordert, daß eine
ausführende
Person eine Leiter oder ähnliche
Hilfsmittel bemüht.
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Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe
der Erfindung, einen Rauchmelder der eingangs genannten Art dahingehend
weiter zu entwickeln, daß er nach
der Installation und vor der endgültigen Inbetriebnahme sicher
vor durch weitere Baumaßnahmen entstehendem
Staub und Schmutz geschützt
ist, daß dieser
Schutz aber mit einfachen und schnell auszuführenden Handgriffen entfernt
werden kann.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird mit
der Erfindung vorgeschlagen, einen Rauchmelder der eingangs genannten
Art gemäß den Merkmalen
des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 weiterzubilden.
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Eine erfindungsgemäß zumindest
die Lufteintrittsöffnungen
des Gehäuses überdeckende Schutzfolie
bildet eine sichere Barriere gegen Staub und andere Verschmutzungen,
so daß diese
nicht in das Innere des Gehäuses
und insbesondere nicht zu der Sensoreinheit gelangen können. Der
Rauchmelder kann mit der das Gehäuse überspannenden Schutzfolie
installiert werden. Erst wenn alle weiteren, Staub und Schmutz verursachenden
Bauarbeiten abgeschlossen sind, wird der Rauchmelder durch Entfernen
bzw. Abziehen der Schutzfolie endgültig in Betrieb genommen.
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Dieses Abziehen der Schutzfolie erfolgt
auf sehr einfache Weise. Gegebenenfalls mit Hilfe eines Hilfsmittels
wird auf das fest mit dem Rest der Schutzfolie verbundene Angriffsmittel
eine Zugkraft ausgeübt
bis die Schutzfolie sich von dem Rauchmelder löst. Hierzu kann an der Schutzfolie
eine Solltrennstelle vorhanden sein, die beim Abziehen der Schutzfolie
durchtrennt wird. Die Schutzfolie kann aber auch elastisch bzw.
flexibel gebildet sein, so daß sie
auf ein Anbringen einer Zugkraft auf das Angriffsmittel hin von
dem Rauchmelder abgezogen werden kann.
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Auf eine der oben geschilderten Arten
kann die Schutzfolie von dem Gehäuse
und damit auch den Lufteintrittsöffnungen
abgezogen werden, der Rauchmelder ist bereit.
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Zu diesen Tätigkeiten bedarf es selbst
dann eines gegenüber
dem für
die Inbetriebnahme von Rauchmeldern mit Schutzkappen erforderlichen
Aufwand deutlich geringeren Aufwandes, wenn die Rauchmelder hoch
an einer Raumdecke installiert sind. Das Angriffsmittel ist einfach
zu erreichen, die Schutzfolie kann einfach entfernt werden.
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Eine Lasche bzw. Schlaufe als Angriffsmittel, wie
sie in Anspruch 2 genannt ist, ist deshalb besonders gut geeignet,
weil diese auf einfache Weise bspw. mit einem an einem Stab befestigten
Haken ergriffen und dann von dem Rauchmelder entfernt werden kann.
Dieser Vorgang ist in Sekundenschnelle erledigt, ohne daß etwa eine
Leiter bewegt werden muß,
um an der Raumdecke befindliche Rauchmelder von der Schutzfolie
zu befreien.
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Als Schutzfolie hat sich eine wie
in Anspruch 3 angegebene aufgeschrumpfte Schutzfolie als besonders
geeignet erwiesen. Die Schutzfolie kann bspw. bei einem Rauchmelder
mit einem Gehäuse mit
kreisförmigem
Grundriß zunächst als
zylinderförmige
Hülle bestehen,
die dann durch Wärmeeinwirkung
auf das Gehäuse
in seiner konkreten Form aufgeschrumpft wird, so daß die Lufteintrittsöffnungen sicher
verschlossen sind. Diese Art der Sicherung der Lufteintrittsöffnungen
ist kostengünstig
und effektiv. PET ist ein für
die Verwendung in Schrumpffolien besonders geeignetes Material.
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Heutzutage sind Rauchmelder in der
Regel aus zwei Hauptkomponenten zusammengesetzt, nämlich einem
Sockel, der bei der Montage zunächst an
der Montagestelle installiert wird, bspw. an einer Raumdecke angeschraubt,
und dem die Sensoreinheit und gegebenenfalls eine Batterie oder
weitere Elemente umschließenden
Gehäuse.
Um in einem solchen Fall den optimalen Schutz der Sensoreinheit bei
einfacher Inbetriebnahme der Rauchmelder zu erhalten, ist der Rauchmelder
vorzugsweise aufgebaut, wie in Anspruch 4 angegeben. Bei der Installation
des Rauchmelders wird zunächst
der Sockel an gewünschter
Stelle befestigt. Dann wird das mit der Schutzfolie versehene Gehäuse auf
den Sockel aufgesetzt. Erst nach Abschluß aller Staub bzw. sonstige
Verschmutzungen verursachenden Arbeiten wird dann die Schutzfolie
mit Hilfe des Angriffsmittels von dem Rauchmelder abgezogen bzw.
entfernt.
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Wenn wie in Anspruch 5 beschrieben
die Schutzfolie an der dem Sockel in Montagestellung zugewandten
Seite des Gehäuses übersteht,
wird auch die Übergangsstelle
Sockel/Gehäuse
vor eindringendem Staub bzw. Schmutz geschützt.
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Sofern die Schutzfolie wie in Anspruch
6 angegeben, eine Solltrennstelle aufweist, kann diese auf einfache
Weise durch eine Perforation gebildet sind, wie dies in Anspruch
7 beschrieben ist.
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Nachfolgend wird die Erfindung in
anhand der beigefügten
Figuren geschilderten Ausführungsbeispielen
näher erläutert. Aus
dieser Beschreibung lassen sich weitere Vorteile und Merkmale der
Erfindung erkennen. In den Figuren zeigen:
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1 einen
Rauchmelder mit gemäß einem ersten
Ausführungsbeispiel
ausgestalteter, übergezogener
Schutzfolie,
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2 den
gleichen Rauchmelder wie in 1 mit
gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel ausgestalteter, übergezogener
Schutzfolie und
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3 den
gleichen Rauchmelder wie in 1 mit
gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel ausgestalteter, übergezogener
Schutzfolie.
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In 1 ist
ein Rauchmelder 1 gezeigt. Der Rauchmelder 1 ist
zusammengesetzt aus einem Sockel 2, der an einer Raumdecke
oder ähnlichem
montierbar ist, und einem an dem Sockel befestigbaren Gehäuse 3.
Das Gehäuse 3 ist
in vorliegendem Fall mit dem Sockel 2 nach Art eines Bajonettverschlusses
verbunden.
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Das Gehäuse 3 weist in den
Figuren nicht dargestellte Lufteintrittsöffnungen auf und birgt in seinem
Innern eine Sensoreinheit zum Detektieren von (Brand-) Rauch. In
dem Gehäuse 3 kann
auch eine Energieversorgung in Form einer Batterie angeordnet sein,
die Energie kann aber auch bspw. über eine Stromleitung am Einbauort
des Sensors von außen zugeführt sein.
Ferner kann in dem Gehäuse 3 eine Alarmeinheit
wie bspw. ein Alarmtongeber angeordnet sein.
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Über
das Gehäuse 3 ist
eine Schutzfolie 4 gespannt. Diese überdeckt sämtliche Lufteintrittsöffnungen
des Gehäuses 3 und
schützt
diese somit vor eindringendem Staub. Die Schutzfolie ist auf das
Gehäuse
durch Aufschrumpfen paßgenau
aufgebracht. Die Schutzfolie 4 steht auf der im Montagezustand des
Gehäuses
dem Sockel zugewandten Seite über den
Rand des Gehäuses über, und
zwar um ein Maß von
etwa 5 mm. An der Schutzfolie 4 ist ein Angriffsmittel
in Form einer Schlaufe bzw. Lasche 5 befestigt. Neben dem
Befestigungspunkt der Lasche 5 an der Schutzfolie 4 zieht
sich über
die gesamte Höhe
der Schutzfolie 4 eine Perforation 6.
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Zur Montage des Rauchmelders 1 wird
zunächst
der Sockel 2 an der Stelle angebracht, an der der Rauchmelder
im Raum installiert werden soll. Dann wird das mit der Schutzfolie 4 versehene
Gehäuse 3 an
dem Sockel 2 befestigt. Der Rauchmelder ist installiert.
Erst wenn alle Staub und sonstige Verschmutzungen verursachenden
Arbeiten in dem Raum mit dem Rauchmelder 1 abgeschlossen
sind, wird die Schutzfolie 4 entfernt und der Rauchmelder 1 endgültig in
Betrieb genommen. Hierzu wird lediglich mit der Hand oder mit einem
Hilfsmittel wie einem Haken die Lasche bzw. Schlaufe 5 ergriffen
und so lange an dieser gezogen, bis die Perforation 6 aufreißt und sich
die Schutzfolie 4 von dem Gehäuse 3 des Rauchmelders 1 ablöst. Dieser
Vorgang ist schnell und einfach auszuführen. Bis zum Abtrennen der
Schutzfolie 4 ist die empfindliche Sensoreinheit des Rauchmelders 1 sicher
vor Staub und anderen Verunreinigungen geschützt.
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In 2 ist
ein wie oben beschrieben aufgebauter Rauchmelder mit abgewandelter
Schutzfolie dargestellt. Die Schutzfolie 4 in diesem Ausführungsbeispiel
unterscheidet sich von der Schutzfolie 4 des vorstehend
erläuterten
Ausführungsbeispiels
nur durch den Anbringungsort der Lasche 5. Diese ist hier
an dem dem Sockel 2 zugewandten Ende der Schutzfolie angebracht,
während
sie in dem ersten Beispiel an dem dem Sockel 2 abgewandten,
in Montagelage unteren Ende des Gehäuses 3 befestigt ist. Funktion
und Bedienung der Schutzfolie 4 in diesem Beispiel ist
ansonsten gleich der oben geschilderten.
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In 3 schließlich ist
ein ansonsten identischer, jedoch mit noch einer anderen Variante
einer Schutzfolie 4 überzogener
Rauchmelder 1 gezeigt. Die hier gezeigte Schutzfolie 4 weist
keine Perforation als Solltrennstelle auf, sondern ist aus einem
derart elastischen Material, daß dieses
bei Zug ausübung
auf die Lasche 5 von dem Gehäuse 3 des Rauchmelders 1 unter
Dehnung des Materials abgezogen werden kann. Hierzu ist die Lasche 5 in
diesem Ausführungsbeispiel
entsprechend angepaßt gestaltet.
Sie ist nicht mehr als einfache Schlaufe an einer Seite der Schutzfolie 4 festgelegt,
sondern verläuft
in Form eines Bandes von einem in Montagestellung dem Sockel 2 zugewandten
Ende der Schutzfolie 4 zu einem entsprechenden gegenüberliegenden
und ebenfalls in Montagestellung dem Sockel 2 zugewandten
Ende der Schutzfolie 4. Durch Ergreifen der Lasche 5 in
diesem Ausführungsbeispiel
kann dann auf einfache Weise die Schutzfolie insgesamt entfernt
werden.
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In allen drei Ausführungsbeispielen
ist entscheidend, daß die
Schutzfolie zunächst
alle Lufteintrittöffnungen
des Gehäuses 3 des
Rauchmelders 1 überdeckt
und bei endgültiger
Inbetriebnahme des Rauchmelders 1 einfach von dem Gehäuse 3 entfernt werden
kann.
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Bezugzeichenliste
- 1
- Rauchmelder
- 2
- Sockel
- 3
- Gehäuse
- 4
- Schutzfolie
- 5
- Schlaufe
bzw. Lasche
- 6
- Perforation