DE20318173U1 - Atmungsaktiver Schutzhandschuh mit ABC-Schutz - Google Patents
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Abstract
Atmungsaktiver
Schutzhandschuh (1) mit Schutzfunktion gegenüber chemischen Giften, insbesondere
chemischen Kampfstoffen, mit mehrschichtigem Schichtaufbau (2),
aufweisend eine insbesondere flächige Trägerschicht
(3) und eine der Trägerschicht
(3) zugeordnete, im Tragezustand der Hand zugewandte, den Durchtritt
chemischer Gifte verhindernde oder zumindest verzögernde Sperrschicht
(4), die eine Adsorptionsschicht (5) auf Basis eines chemische Gifte
adsorbierenden Adsorptionsmaterials, insbesondere auf Basis von
Aktivkohle, umfaßt, dadurch
gekennzeichnet,
– daß die Sperrschicht (4) zusätzlich zu der Adsorptionsschicht (5) eine zumindest im wesentlichen wasser- und luftundurchlässige, aber wasserdampfdurchlässige, den Durchtritt chemischer Gifte verzögernde oder gegenüber chemischen Giften zumindest im wesentlichen undurchlässige Membran (6) aufweist und
– daß die Membran (6) zwischen der Trägerschicht (3) und der Adsorptionsschicht (5) angeordnet ist.
– daß die Sperrschicht (4) zusätzlich zu der Adsorptionsschicht (5) eine zumindest im wesentlichen wasser- und luftundurchlässige, aber wasserdampfdurchlässige, den Durchtritt chemischer Gifte verzögernde oder gegenüber chemischen Giften zumindest im wesentlichen undurchlässige Membran (6) aufweist und
– daß die Membran (6) zwischen der Trägerschicht (3) und der Adsorptionsschicht (5) angeordnet ist.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft einen atmungsaktiven Schutzhandschuh mit Schutzfunktion gegenüber chemischen Giften, insbesondere chemischen Kampfstoffen, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, insbesondere für den militärischen Einsatz oder für den ABC-Einsatz.
- Es gibt eine Reihe von Stoffen, die von der Haut aufgenommen werden und zu schweren körperlichen Schäden führen. Als Beispiel seien das blasenziehende Lost (Gelbkreuz) und das Nervengift Sarin erwähnt. Menschen, die mit solchen Giften in Kontakt kommen können, müssen eine geeignete Schutzausrüstung tragen bzw. durch geeignete Schutzmaterialien gegen diese Gifte geschützt werden.
- Zum Schutz des Körpers, insbesondere der Extremitäten und des Rumpfes, gibt es entsprechende Schutzanzüge. Zum Schutz des Kopfes, insbesondere des Gesichtes, sowie der Atemwege werden im allgemeinen Gasmasken (ABC-Schutzmasken), gegebenenfalls zusammen mit Kapuzen, getragen.
- Des weiteren ist aber auch darauf zu achten, daß auch die Hände mit einem ausreichenden Schutz gegenüber solchen Giften ausgestattet werden, insbesondere durch das Tragen von Schutzhandschuhen. Insbesondere muß ein solch schützender Handschuh für den militärischen Einsatz oder den ABC-Einsatz geeignet sein.
- Zu diesem Zweck werden gemäß dem Stand der Technik für den militärischen Einsatz bzw. den ABC-Einsatz luft- und wasserdichte Gummihandschuhe, insbesondere auf Butylgummibasis, eingesetzt, welche gegenüber chemischen Giften, insbesondere chemischen Kampfstoffen, undurchlässig sind. Nachteil dieser Schutzhandschuhe ist die mangelnde Atmungsaktivität und der folglich nur geringe Tragekomfort, was insbesondere bei längeren Einsätzen hinderlich ist.
- Die auf die Anmelderin selbst zurückgehende
US 6 301 715 B1 bzw. die zu derselben Patentfamilie gehörende WO 01/82728 A1 undDE 201 21 518 U1 beschreiben einen Handschuh für Piloten mit erhöhter Taktilität und Schutzwirkung gegenüber chemischen Giften, der aus einem atmungsaktiven Außenmaterial, wie z. B. Leder oder einem Textilmaterial, besteht und mit einer aktivkohlebasierten Adsorptionsschicht zur Adsorption chemischer Kampfstoffe ausgerüstet sein kann. Dieser Handschuh bietet aufgrund der aktivkohlebasierten Adsorptionsschicht zwar eine exzellente Schutzfunktion gegenüber chemischen Giften, insbesondere Kampfstoffen, jedoch ist die Tragezeit dieses Handschuhs bei einem militärischen bzw. ABC-Einsatz aufgrund der begrenzten Adsorptionskapazität der Aktivkohle beschränkt. Des weiteren ist dieser Handschuh nicht ohne weiteres dekontaminierbar bzw. regenerierbar. - Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Schutzhandschuh, insbesondere einen atmungsaktiven Schutzhandschuh, mit Schutzfunktion gegenüber chemischen Giften, insbesondere chemischen Kampfstoffen, bereitzustellen, welcher sich insbesondere für den militärischen Einsatz oder den ABC-Einsatz eignet und die zuvor geschilderten Nachteile des Standes der Technik zumindest teilweise vermeidet.
- Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, den in der
US 6 301 715 B1 bzw. in den beiden vorgenannten parallelen Schutzrechtsanmeldungen WO 01/82728 A1 undDE 201 21 518 U1 beschriebenen Handschuh weiterzuentwickeln. - Zur Lösung der zuvor geschilderten Aufgabenstellung schlägt die vorliegende Erfindung einen Schutzhandschuh, insbesondere einen atmungsaktiven Schutzhandschuh (z. B. Militärschutzhandschuh oder ABC-Schutzhandschuh), gemäß Anspruch 1 vor. Weitere, vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Schutzhandschuhs sind Gegenstand der Unter- und Nebenansprüche.
- Die grundlegende Idee der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen atmungsaktiven Schutzhandschuh mit mehrschichtigem Schichtaufbau mit einer insbesondere flächigen, außenseitigen Trägerschicht und einer der Trägerschicht zugeordneten, den Durchtritt chemischer Gifte verhindernden oder zumindest verzögernden, innenseitigen (d. h. im Tragezustand der Hand zugewandten) Sperrschicht, welche eine Adsorptionsschicht auf Basis eines che mische Gifte adsorbierenden Adsorptionsmaterials (z. B. auf Basis von Aktivkohle) umfaßt, dadurch mit einer erhöhten bzw. verbesserten Schutzfunktion gegenüber chemischen Giften, insbesondere chemischen Kampfstoffen, auszurüsten, daß die Sperrschicht zusätzlich zu der Adsorptionsschicht mit einer zumindest im wesentlichen wasser- und luftundurchlässigen, aber wasserdampfdurchlässigen, den Durchtritt chemischer Gifte verzögernden oder gegenüber chemischen Giften zumindest im wesentlichen undurchlässigen Membran, welche zwischen der Trägerschicht und der Adsorptionsschicht angeordnet wird, ausgestattet wird.
- Die vorgenannte Membran, welche zwischen der Trägerschicht und der Adsorptionsschicht angeordnet wird, bewirkt, daß gegebenenfalls durch die außenseitige Trägerschicht eingedrungene chemische Gifte, wie z. B. chemische Kampfstoffe, die Adsorptionsschicht nicht oder zumindest zu einem überwiegenden Teil gar nicht erst erreichen, so daß die Adsorptionskapazität der Adsorptionsschicht quasi unerschöpflich bleibt. Durch die Ausstattung des erfindungsgemäßen Schutzhandschuhs mit einer speziellen atmungsaktiven Membran, welche den Durchtritt chemischer Gifte verzögert bzw. gegenüber chemischen Giften zumindest im wesentlichen undurchlässig ist, wird gleichzeitig eine gute Dekontaminierbarkeit und Regenerierbarkeit des erfindungsgemäßen Schutzhandschuhs erreicht.
- Weitere Vorteile, Eigenschaften, Aspekte und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines in den Zeichnungen dargestellten, bevorzugten Ausführungsbeispiels. Es zeigt:
-
1 Eine schematische Darstellung eines atmungsaktiven Schutzhandschuhs gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung; -
2A eine schematische Schnittdarstellung durch den Schichtaufbau eines atmungsaktiven Schutzhandschuhs gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung entsprechend einer Ausführungsform, bei der die Adsorptionsschicht mittels diskontinuierlichem Klebstoffauftrag an der Membran befestigt ist; -
2B eine schematische Schnittdarstellung durch den Schichtaufbau eines atmungsaktiven Schutzhandschuhs gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung entsprechend einer alternativen Ausführungsform, bei der die Adsorptionsschicht mittels kontinuierlichem Klebstoffauftrag an der Membran befestigt ist. -
1 zeigt einen erfindungsgemäßen atmungsaktiven Schutzhandschuh1 mit Schutzfunktion gegenüber chemischen Giften, insbesondere gegenüber chemischen Kampfstoffen. Der erfindungsgemäße Schutzhandschuh1 weist einen mehrschichtigen Schichtaufbau2 mit einer insbesondere flächigen, außenseitigen Trägerschicht3 und einer der Trägerschicht3 zugeordneten, innenseitigen (d. h. im Tragezustand der Hand zugewandten), den Durchtritt chemischer Gifte verhindernden oder zumindest verzögernden Sperrschicht4 auf, welche eine Adsorptionsschicht5 auf Basis eines chemische Gifte adsorbierenden Adsorptionsmaterials, insbesondere auf Basis von Aktivkohle, umfaßt. Zusätzlich zu der Adsorptionsschicht5 weist die Sperrschicht4 eine zumindest im wesentlichen wasser- und luftundurchlässige, aber wasserdampfdurchlässige (d. h. atmungsaktive), den Durchtritt chemischer Gifte verzögernde oder gegenüber chemischen Giften zumindest im wesentlichen undurchlässige Membran6 auf, welche zwischen der Trägerschicht3 und der Adsorptionsschicht5 angeordnet ist. Erfindungsgemäß umfaßt die Sperrschicht4 also sowohl eine Adsorptionsschicht5 als auch eine Membran6 mit den vorgenannten Eigenschaften. Durch die Kombination von Adsorptionsschicht5 einerseits und Membran6 andererseits entsprechend dem erfindungsgemäßen Schichtaufbau2 wird ein effizienter Schutz gegenüber chemischen Giften, insbesondere chemischen Kampfstoffen, bei gleichzeitig hohem Tragekomfort, insbesondere Atmungsaktivität, gewährleistet. - Wie aus den
1 sowie2A und2B ersichtlich, wird durch die erfindungsgemäße Anordnung der Membran6 zwischen der Trägerschicht3 und der Adsorptionsschicht5 erreicht, daß gegebenenfalls durch die äußere Trägerschicht3 des Schutzhandschuhs1 eingedrungene Gifte bereits von der Membran6 zurückgehalten werden und folglich die Adsorptionsschicht5 gar nicht erst erreichen oder allenfalls in äußerst geringen Mengen; auf diese Weise wird zum einen die Adsorptionskapazität der Adsorptionsschicht quasi niemals er schöpft, und zum anderen wird durch die Anwesenheit der Membran6 ein zusätzlicher Schutz für den Träger des Schutzhandschuhs1 bereitgestellt, so daß ein Schutzhandschuh1 mit sozusagen doppelter Schutzfunktion gegenüber chemischen Giften resultiert (nämlich einerseits durch die Sperrwirkung der Membran6 und andererseits durch die Adsorptionswirkung der Adsorptionsschicht5 ). Durch die Anwesenheit der speziellen Membran6 wird zudem erreicht, daß der Schutzhandschuh1 dekontaminierbar und regenerierbar wird; denn durch die Außenschicht3 gegebenenfalls eingedrungene Gifte können durch entsprechende Behandlungsverfahren von der Membran6 wieder entfernt werden (z. B. durch Herunterspülen), beispielsweise mit geeigneten Dekontaminationslösungen, welche dem Fachmann zu diesen Zwecken bestens bekannt sind. - Wie aus den
1 sowie2A und2B ersichtlich, ist die Membran6 bzw. die Sperrschicht4 an ihrer im Tragezustand von der Hand abgewandten Seite unmittelbar oder mittelbar mit der Trägerschicht3 verbunden. Die im Tragezustand der Hand zugewandte bzw. der Trägerschicht3 abgewandte Seite (d. h also der Innenseite) der Membran6 ist dagegen mit der Adsorptionsschicht5 beaufschlagt; im allgemeinen ist die Adsorptionsschicht5 mittels Klebstoffauftrag7 an der Membran6 befestigt. Wie die2A und2B zeigen, kann dabei der Klebstoffauftrag7 grundsätzlich diskontinuierlich (2A ) oder aber kontinuierlich bzw. vollflächig (2B ) erfolgen. Bevorzugt ist jedoch ein diskontinuierlicher, insbesondere punktförmiger Klebstoffauftrag entsprechend2A , weil dies den Tragekomfort des erfindungsgemäßen Schutzhandschuhs1 erhöht, insbesondere eine zusätzliche Steifigkeit der Membran6 verhindert, wie dies im Fall eines vollflächigen bzw. kontinuierlichen Klebstoffauftrags der Fall sein kann. Dennoch ist es grundsätzlich möglich, einen vollflächigen bzw. kontinuierlichen Klebstoffauftrag7 zu Zwecken der Befestigung der Adsorptionsschicht5 an der Membran6 vorzusehen; in diesem Fall sollte aber darauf geachtet werden, daß der Klebstoff7 atmungsaktive Eigenschaften aufweist, insbesondere wasserdampfdurchlässig ist, um den nötigen Tragekomfort zu gewährleisten. - Des weiteren kann vorgesehen sein, daß zwischen der Membran
6 und der Trägerschicht3 eine zusätzliche, vorzugsweise flächige Trägerschicht8 angeordnet ist. Bei dieser Ausführungsform ist die Membran6 nur mittelbar mit der Trägerschicht3 verbunden, und zwar über die zusätzliche Trägerschicht B. Die zusätzliche Trägerschicht8 dient insbesondere zur Stabilisierung und/oder Stützung der Membran6 , und zwar sowohl bei der Verarbeitung der Membran6 , insbesondere bei der Beaufschlagung mit Klebstoff7 und der Adsorptionsschicht5 , als auch im Gebrauch bzw. beim Tragen des Schutzhandschuhs1 . Durch die zusätzliche Trägerschicht8 kann die insbesondere Verschleißbeständigkeit, so z. B. die Reißfestigkeit, der Membran6 gesteigert werden. Zu diesem Zweck kann die Membran6 auf die zusätzliche Trägerschicht auflaminiert oder aufkaschiert sein, insbesondere mittels eines Klebstoffes (in den Zeichnungen nicht dargestellt), der vorteilhafterweise punktförmig aufgetragen wird, weil dies eine übermäßige Steifigkeit der Membran6 verhindert und auf diese Weise der Tragekomfort erhöht wird. Die zusätzliche Trägerschicht8 , die zwischen der Membran6 und der äußeren Trägerschicht3 angeordnet ist, kann dann mit der Trägerschicht3 verbunden werden, üblicherweise mittels eines vorzugsweise diskontinuierlich, insbesondere punktförmig aufgetragenen Klebstoffes. Als Materialien für die zusätzliche Trägerschicht8 eignen sich beispielsweise Textilmaterialien, insbesondere textile Flächengebilde, wie z. B. Gewebe, Gewirke, Gestricke, Gelege oder Textilverbundstoffe (z. B. Vliesstoffe), die vorzugsweise luftdurchlässig ausgebildet sind. Vorteilhafterweise hat die zusätzliche Trägerschicht8 ein geringeres Flächengewicht als die Trägerschicht3 . Im allgemeinen beträgt das Flächengewicht der zusätzlichen Trägerschicht8 weniger als 60 g/m2, insbesondere weniger als 50 g/m2, vorzugsweise weniger als 40 g/m2; dies trägt zu einen erhöhten Tragekomfort bei, weil auf diese Weise die Biegsamkeit des Schichtaufbaus2 insgesamt im wesentlichen nicht beeinträchtigt wird und ein guter Tragekomfort erzielt wird. - Wie zuvor geschildert, ist die Membran
6 innenseitig (d. h. auf der im Tragezustand der Hand zugewandten Seite) mit einer Adsorptionsschicht5 beaufschlagt. Die Adsorptionsschicht5 wiederum kann auf ihrer im Tragezustand der Hand zugewandten, d. h. also der Membran6 abgewandten Seite mit einer Abdeckschicht9 versehen sein, die vorteilhafterweise an der Adsorptionsschicht5 befestigt ist; zur Befestigung der Abdeckschicht9 an der Adsorptionsschicht5 eignen sich beispielsweise Klebstoffe, die zu diesen Zwecken vorzugsweise diskontinuierlich, insbesondere punktförmig, auf der Abdeckschicht9 aufgetragen werden, oder aber sogenannte Schmelzklebergewebe ("Schmelzkleberwebs"), welche zwischen Abdeckschicht9 und Adsorptionsschicht5 angeordnet werden. Als Abdeckschicht9 eignen sich vorzugsweise luftdurchlässige Textilmaterialien, insbesondere textile Flächengebilde, wie Gewebe, Gewirke, Gestricke, Gelege oder Textilverbundstoffe (z. B. Vliese, insbesondere Polyamid/Polyester-Vliese bzw. PA/PES-Vliese). Vorteilhafterweise ist das Abdeckmaterial9 abriebfest ausgebildet bzw. besteht aus einem abriebfesten Textilmaterial. Vorteilhafterweise besitzt das Abdeckmaterial9 ein Flächengewicht von 5 bis 150 g/m2, insbesondere 10 bis 125 g/m2, vorzugsweise 40 bis 100 g/m2. Die Anwesenheit des Abdeckmaterials bzw. der Abdeckschicht9 hat insbesondere den Vorteil, daß ein unmittelbarer Kontakt der Haut bzw. der Hand mit der Adsorptionsschicht5 beim Tragen des Schutzhandschuhs1 vermieden wird; dadurch wird einerseits bewirkt, daß die Adsorptionsschicht5 nicht durch Hautschweiß verunreinigt wird, und zum anderen wird ein höherer Tragekomfort erzielt, weil die Abdeckschicht9 im Rahmen des erfindungsgemäßen Schichtaufbaus2 die Funktion eines textilen Innenhandschuhs einnimmt, welcher ein angenehmes Tragegefühl bewirkt. Zum anderen verhindert die Abdeckschicht9 eine übermäßige mechanische Belastung des Adsorptionsmaterials der Adsorptionsschicht. - Wie zuvor beschrieben, kann die Membran
6 außenseitig (d. h. auf der im Tragezustand der Hand abgewandten Seite) – je nach Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Schichtaufbaus2 – entweder mit der Trägerschicht3 oder aber mit der zusätzlichen Trägerschicht8 verbunden, beispielsweise verklebt, sein. Vorteilhafterweise erfolgt die Verklebung nur diskontinuierlich, insbesondere punktförmig, insbesondere in Form eines punktförmigen Rasters oder Musters, wobei der Klebstoff nur höchstens 30 %, insbesondere nur höchstens 25 %, vorzugsweise nur höchstens 20 %, besonders bevorzugt nur höchstens 10 % der im Tragezustand von der Hand abgewandten Seite der Membran6 bedeckt. - Innenseitig (d. h. auf der im Tragezustand der Hand zugewandten Seite) ist auf die Membran
6 die Adsorptionsschicht5 aufgebracht, insbesondere mittels eines Klebstoffs7 ; der Auftrag des Klebstoffs7 erfolgt – wie zuvor geschildert – vorteilhafterweise diskontinuierlich, insbesondere nur punktförmig, üblicherweise in Form eines punktförmigen Rasters, wobei zur Erzielung einer hohen Adsorptionsleistung mindestens 50 %, insbesondere mindestens 60 %, vorzugsweise mindestens 70 %, besonders bevorzugt mindestens 75 %, ganz besonders bevorzugt mindestens 80 % der im Tragezustand der Hand zugewandten, d. h. also der Trägerschicht3 abgewandten Seite der Membran6 mit dem Adsorptionsmaterial der Adsorptionsschicht5 bedeckt bzw. beaufschlagt sein kann; entsprechend ist der Klebstoffauftrag7 über diese Flächenbereiche der Membran6 vorzusehen. Für den Fall, daß als Adsorptionsmaterial der Adsorptionsschicht5 ein Flächengebilde (Gewebe, Gewirke, Gelege, Vlies etc.) aus Aktivkohlefasern verwendet wird, kann die im Tragezustand der Hand zugewandte, d. h. also der Trägerschicht3 abgewandte Seite der Membran6 vollständig, d. h. zu 100 %, mit dem Adsorptionsmaterial der Adsorptionsschicht5 bedeckt bzw. beaufschlagt sein; das Aktivkohlefasergebilde kann beispielsweise durch nur punktförmigen Klebstoffauftrag an der Membran6 fixiert sein. - Im allgemeinen sind die einzelnen Schichten
3 ,4 ,5 ,6 ,8 und9 des Schichtaufbaus2 jeweils miteinander verbunden; dies geschieht mit an sich für diese Zwecke bekannten Methoden (z. B. durch Verkleben, Verschweißen, Vernähen, Verheften etc.). Vorteilhafterweise erfolgt das Verbinden bzw. Fixieren der einzelnen Schichten3 ,4 ,5 ,6 ,8 und9 des Schichtaufbaus2 jeweils miteinander nahtlos, vorzugsweise ohne Beschädigung der einzelnen Schichten3 ,4 ,5 ,6 ,8 und9 (z. B. durch Verkleben, Verschweißen etc.). Für den Fall, daß die Schichten3 ,4 ,5 ,6 ,8 und9 – zumindest teilweise – vernäht oder dergleichen werden, empfiehlt es sich, die Nahtstellen abzudichten (z. B. mit einem sogenannten Nahtversiegelungsband). Insbesondere bilden die einzelnen Schichten3 ,4 ,5 ,6 ,8 und9 des Schichtaufliaus2 einen zusammenhängenden Verbund aus. - Die einzelnen Schichten
3 ,4 ,5 ,6 ,8 und9 bzw. der Schichtaufbau2 können bzw. kann sich dabei über die gesamte Hand einschließlich des Handgelenks und eines Teils des unteren Unterarms erstrecken (1 ). Gemäß dieser Ausführungsform bilden die einzelnen Schichten3 ,4 ,5 ,6 ,8 und9 bzw. der Schichtaufbau2 einen zusammenhängenden Handschuh in Form einer Hand mit fünf Fingern und einem Schaft, der sich über den Handknöchel hinweg erstreckt. - Vorteilhafterweise ist der Schutzhandschuh
1 als Fingerhandschuh ausgebildet, weist also die Form einer Hand mit fünf Fingern auf; dies steigert nicht nur den Tragekomfort, sondern erleichtert auch den Einsatz für militärische bzw. ABC-Zwecke. Die Tatsache, daß der erfindungsgemäße Handschuh1 sich vorteilhafterweise über den Handknöchel hinweg erstreckt (d. h. einen Handschuhschaft aufweist), ermöglicht eine abdichtende Verbindung mit einem gleichzeitig getragenen ABC-Schutzanzug; zu diesem Zweck können der Handschuh und/oder der ABC-Schutzanzug mit entsprechenden Abdichtelementen ausgestattet sein (z. B. Reißverschlüsse, Klettelemente, Dichtlippen etc.), um den Übergang von Schutzhandschuh1 und ABC-Schutzanzug abzudichten bzw. abdichtend miteinander zu verbinden. - Insbesondere bilden die einzelnen Schichten
3 ,4 ,8 und9 dabei jeweils die Form eines Handschuhs mit fünf Fingern aus: Die Abdeckschicht9 bildet dabei sozusagen einen Innenhandschuh aus, während die Trägerschicht3 sozusagen einen Außenhandschuh ausbildet. Die Sperrschicht4 mit innenseitiger Adsorptionsschicht5 und außenseitiger Membran6 bildet zusammen mit der zusätzlichen Trägerschicht8 einen zwischen Innenhandschuh und Außenhandschuh befindlichen Kernhandschuh aus, wobei alle drei Handschuhteile -Außen-, Innen- wie Kernhandschuh – miteinander verbunden sind und gemeinsam den erfindungsgemäßen Schutzhandschuh1 bilden. - Was das Material der Trägerschicht
3 , die im allgemeinen die Außenschicht des Schutzhandschuhs1 bildet, anbelangt, so können hier beliebige, insbesondere atmungsaktive Materialien verwendet werden, wie sie für Handschuhe im allgemeinen verwendet werden. Beispiele hierfür sind Textilmaterialien, vorzugsweise luftdurchlässige Textilmaterialien, insbesondere in Form textiler Flächengebilde, so z. B. Gewebe, Gewirke, Gestricke, Gelege oder Textilverbundstoffe. Beispielsweise kann der Textilverbundstoff ein Vlies sein. Alternativ kann die Trägerschicht3 aber auch als ein Ledermaterial ausgebildet sein. Dabei ist es vorteilhaft, den Außenhandschuh bzw. die Trägerschicht3 im Bereich der Fingerspitzen nahtlos auszubilden. Für weitere diesbezügliche Einzelheiten kann auf die vorgenannten DokumenteUS 6 301 715 B1 bzw. WO 01/82728 A1 undDE 201 21 518 U1 verwiesen werden, deren jeweiliger Offenbarungsgehalt hiermit im vollen Umfang durch Bezugnahme eingeschlossen ist. - Um ein Eindringen chemischer Gifte (z. B. konzentrierter Tropfen von Kampfstoffen) zu verhindern bzw. zu erschweren, empfiehlt sich eine Oleophobierung und/oder Hydrophobierung des Materials der äußeren Trägerschicht
3 , insbesondere durch eine spezielle Imprägnierung. - Das Material der Trägerschicht
3 bzw. des Außenhandschuhs besitzt im allgemeinen ein Flächengewicht von 50 bis 300 g/m2, insbesondere 75 bis 250 g/m2, vorzugsweise 75 bis 175 g/m2. Insbesondere ist die Trägerschicht3 als ein luftdurchlässiges, 75 bis 250 g/m2, vorzugsweise 75 bis 175 g/m2 schweres textiles Flächengebilde, welches oleophob und/oder hydrophob ausgerüstet sein kann, ausgebildet. - Was die Membran
6 anbelangt, so handelt es sich hierbei im allgemeinen um eine kontinuierliche, insbesondere geschlossene oder allenfalls mikroporöse Membran. Dabei beträgt die Dicke der Membran 6 im allgemeinen 1 bis 500 μm, insbesondere 1 bis 250 μm, vorzugsweise 1 bis 100 μm, bevorzugt 1 bis 50 μm, besonders bevorzugt von 2,5 bis 30 μm, ganz besonders bevorzugt 5 bis 25 μm. Zur Erhöhung des Tragekomforts, insbesondere der Atmungsaktivität, weist die Membran6 bei 25 °C und bei einer Dicke von 50 μm eine hohe Wasserdampfdurchlässigkeit von mindestens 12,5 l/m2 pro 24 h, insbesondere mindestens 17,5 l/m2 pro 24 h, vorzugsweise mindestens 20 l/m2 pro 24 h oder mehr, auf (gemessen nach der "Methode des umgekehrten Bechers" bzw. "inverted cup method" nach ASTM E 96 und bei 25 °C) (Zu weiteren Einzelheiten zur Messung der Wasserdampfdurchlässigkeit [water vapour transmission, WVT] vgl. auch McCullough et al. "A comparison of standard methods for measuring water vapour permeability of fabrics" in Meas. Sci. Technol. [Measurements Science and Technology] 14, 1402-1408, August 2003). Hierdurch wird ein besonders hoher Tragekomfort gewährleistet. - Aufgrund der Vielzahl von Schichten
3 ,4 ,5 ,6 ,8 und9 des Schichtaufbaus2 ist die Wasserdampfdurchlässigkeit des Schutzhandschuhs1 insgesamt – im Vergleich zu der Membran6 allein – geringfügig geringer; die Wasserdampfdurchlässigkeit des Schutzhandschuhs1 insgesamt ist dennoch sehr hoch und beträgt mindestens 10 l/m2 pro 24 h, insbesondere mindestens 15 l/m2 pro 24 h, vorzugsweise mindestens 20 l/m2 pro 24 h, bei einer Dicke der Membran6 von 50 μm (bei 25 °C). - Die Membran
6 sollte aus Gründen der Atmungsaktivität einen geringen Wasserdampfdurchgangswiderstand Ret unter stationären Bedingungen – gemessen nach DIN EN 31 092:1993 vom Februar 1994 ("Textilien – Physiologische Wirkungen, Messung des Wärme- und Wasserdampfdurchgangswiderstandes unter stationären Bedingungen [sweating guarded-hotplate test]") bzw. nach gleichlautender internationaler Norm ISO 11 092 – bei 35 °C von höchstens 30 (m2 • Pascal)/Watt, insbesondere höchstens 25 (m2·Pascal)/Watt, vorzugsweise höchstens 20 (m2·Pascal)/Watt, bei einer Dicke der Membran6 von 50 μm aufweisen. Aufgrund der Vielzahl von Schichten3 ,4 ,5 ,6 ,8 und9 des Schichtaufbaus2 ist der Wasserdampfdurchgangswiderstand Ret des Schutzhandschuhs1 insgesamt – im Vergleich zu der Membran6 allein – geringfügig höher; im allgemeinen beträgt der Wasserdampfdurchgangswiderstand Ret des Handschuhs1 insgesamt höchstens 30 (m2·Pascal)/Watt, insbesondere höchstens 25 (m2·Pascal)/Watt, vorzugsweise höchstens 20 (m2·Pascal)/Watt, bei einer Dicke der Membran6 von 50 μm. - Die Membran
6 sollte im übrigen allenfalls nur geringfügig wasseraufnahmefähig bzw. quellfähig sein; eine geringfügige Wasseraufnahmefähigkeit bzw. Quellfähigkeit erhöht den Tragekomfort. Insbesondere sollte die Quellfähigkeit bzw. das Wasseraufnahmevermögen der Membran6 höchstens 35 %, insbesondere höchstens 25 %, vorzugsweise höchstens 20 %, bezogen auf das Eigengewicht der Membran6 , betragen. Im übrigen sollte die Membran6 gegenüber Flüssigkeiten, insbesondere Wasser, und/oder gegenüber Aerosolen zumindest im wesentlichen undurchlässig sein oder zumindest deren Durchtritt verzögern. Zur Erreichung einer allenfalls geringfügigen Quellfähigkeit sollte die Membran6 keine oder im wesentlichen keine stark hydrophilen Gruppen, insbesondere keine Hydroxylgruppen, aufweisen. Zu Zwecken einer geringfügigen Quellung kann die Membran6 aber schwach hydrophile Gruppen, beispielsweise Polyethergruppen, aufweisen. - Die Membran
6 kann aus einem Kunststoff oder einen Polymermaterial bestehen oder ein solches umfassen. Ein solcher Kunststoff bzw. ein solches Polymer kann geeigneterweise z. B. ausgewählt sein aus der Gruppe von Polyuethanen, Polyetheramiden, Polyesteramiden, Polytetrafluorethylenen und/oder Polymeren auf Cellulosebasis sowie Derivaten der vorgenannten Verbindungen. Beispielsweise kann die Membran6 als Reaktionsprodukt aus der Reak tion eines Isocyanats, insbesondere eines maskierten oder blockierten Isocyanats, mit einem isocyanatreaktiven Vernetzer erhalten sein. So kann die Membran6 beispielsweise eine polyurethanbasierte Membran sein. Gleichermaßen kann die Membran6 auch eine expandierte, gegebenenfalls mikroporöse Membran auf Basis von Polytetrafluorethylen sein. - Gemäß einer besonderen Ausführungsform kann die gegebenenfalls vorhandene Membran
6 als ein mehrschichtiges Membranlaminat bzw. als ein mehrschichtiger Membranverbund ausgebildet sein. Dieses Membranlaminat bzw. dieser Membranverbund kann aus mindestens zwei, vorzugsweise mindestens drei miteinander verbundenen Membranschichten oder -lagen bestehen. Beispielsweise kann dieses Membranlaminat bzw. dieser Membranverbund eine Kernschicht auf Basis eines Polymers auf Cellulosegrundlage und zwei mit der Kernschicht verbundene äußere Schichten, insbesondere auf Basis eines Polyurethans, eines Polyetheramids und/oder eines Polyesteramids, umfassen. Dabei kann die Kernschicht auf Basis eines Polymers auf Cellulosegrundlage als 1 bis 100 μm, insbesondere 5 bis 50 μm, vorzugsweise 10 bis 20 μm dicke Membran ausgebildet sein und können die zwei mit der Kernschicht verbundenen äußeren Schichten jeweils als 1 bis 100 μm, insbesondere 5 bis 50 μm, vorzugsweise 5 bis 10 μm dicke Membran ausgebildet sein. Diese besondere Ausgestaltung der Membran6 ermöglicht es, verschiedene Membranmaterialien mit jeweils unterschiedlichen Eigenschaften, insbesondere unterschiedlichen Wasserdampfdurchlässigkeiten und/oder Barrierewirkungen gegenüber chemischen Giften, miteinander zu kombinieren und so eine Optimierung der Eigenschaften der Membran6 zu erreichen. Beispielsweise sind Cellulose und Cellulosederivate ausgezeichnete Sperrschichtmaterialien, insbesondere gegenüber chemischen Schad- bzw. Giftstoffen, wie z. B. Kampfstoffen (Lost etc.), und werden von diesen Giften nicht angegriffen bzw. aufgelöst; zum anderen verhindern polyurethanbasierte Materialien eine Migration bzw. Diffusion der in der Celluloseschicht gegebenenfalls vorhandenen Weichmacher und dämpfen außerdem das durch die Cellulose bedingte, beim Tragen auftretende Knistern. Deswegen ist es gemäß dieser besonderen Ausführungsform bevorzugt, daß im Fall eines Membranlaminats oder -verbunds die Kernschicht auf Basis eines Polymers auf Cellulosegrundlage gebildet wird, während die beiden Außenschichten der Membran6 durch Polyurethanschichten gebildet werden. - Wie zuvor geschildert, kann – insbesondere um die Stabilität bzw. Verschließbeständigkeit, insbesondere die Reißfestigkeit, der Membran
6 im Herstellungsprozeß (z. B. beim Bedrucken der Membran6 mit heißem Klebstoff7 ) wie auch beim Tragen zu erhöhen – die Membran6 auf einer zusätzlichen Trägerschicht8 aufgebracht bzw. aufkaschiert sein. Diesbezüglich kann auf obige Ausführungen verwiesen werden. - Zur Erhöhung des Tragekomforts einerseits und zur Erzielung einer guten Verschleißbeständigkeit andererseits ist es vorteilhaft, wenn die Membran
6 eine gewisse Elastizität aufweist. Insbesondere ist es vorteilhaft, wenn die Membran6 zu mindestens 10 %, insbesondere zu mindestens 20 %, vorzugsweise zu mindestens 30 % oder mehr, zumindest in eine Richtung gedehnt bzw. gestreckt werden kann (bezogen auf die Membran6 ). Auch der Schichtaufbau2 insgesamt sollte zu den vorgenannten Zwecken – neben einer guten Biegsamkeit – auch eine gewisse Elastizität aufweisen; verglichen mit der Membran6 , ist die Elastizität des Schichtaufbaus2 als Ganzes jedoch etwas geringer, und im allgemeinen ist der Schichtaufbau2 insgesamt zu mindestens 5 %, vorzugsweise zu mindestens 10 %, ganz besonders bevorzugt zu mindestens 15 % oder mehr, zumindest in eine Richtung dehnbar bzw. streckbar. - Gemäß einer besonderen, in den Figuren nicht dargestellten Ausführungsform kann die Membran
6 gleichzeitig die Klebstoffschicht7 zur Befestigung der Adsorptionsschicht5 darstellen. In diesem Fall muß die Membran6 selbstklebend, insbesondere hitzeklebrig, ausgebildet sein. Gemäß dieser besonderen Ausführungsform kommt es zu einer Einsparung von Gewicht, da auf eine zusätzliche Klebstoffschicht7 gänzlich verzichtet werden kann. - Bei dem Aufbau bzw. der Konzeption des erfindungsgemäßen Schutzhandschuhs
1 geht man im allgemeinen derart vor, daß die Membran6 des Schutzhandschuhs1 aus zwei miteinander verbundenen, vorzugsweise abdichtend miteinander verbundenen, insbesondere miteinander verklebten und/oder verschweißten Materialstücken besteht. Dabei weisen beide Materialstücke jeweils die Form einer Hand mit fünf Fingern auf, wobei eines der beiden Materialstücke zur Abdeckung der Handvorderseite (Handinnenseite) und das andere Materialstück zur Bedeckung der Handrückseite (Handrücken) bestimmt ist und die beiden Materialstücke nur entlang ihrer jeweiligen äußeren Kontu ren, insbesondere entlang des Handumrisses, miteinander verbunden, vorzugsweise abdichtend miteinander verbunden, insbesondere miteinander verklebt und/oder verschweißt, sind. - Was die Adsorptionsschicht
5 des erfindungsgemäßen Schutzhandschuhs1 anbelangt, so ist diese im allgemeinen diskontinuierlich ausgebildet, d. h. die Adsorptionsschicht5 umfaßt im allgemeinen diskrete, chemische Gifte adsorbierende Adsorptionspartikel (z. B. auf Basis von Aktivkohle), die beispielsweise mittels eines Klebstoffs7 auf der Membran6 fixiert sein können. Das Adsorptionsmaterial der Adsorptionsschicht5 ist insbesondere ein Aktivkohle enthaltendes oder hieraus bestehendes Adsorptionsmaterial, beispielsweise ein Material auf Basis von Aktivkohle in Form von Aktivkohleteilchen und/oder Aktivkohlefasern. - Denn, wenn als Adsorptionsmaterial für die Ausbildung der Adsorptionsschicht
5 aktivkohlehaltige Materialien verwendet werden, kann der ohnehin bestehende, hohe Tragekomfort noch weiter gesteigert werden, weil die Aktivkohle als intermediärer Feuchtigkeits- bzw. Wasserspeicher (z. B. für Schweiß) dient und Feuchtigkeit bzw. Wasser sozusagen "abpuffern" kann. Bei Verwendung beispielsweise von Aktivkohlekügelchen als Adsorptionsmaterial für die Adsorptionsschicht5 sind Auflagen von bis zu ca. 250 g/m2 oder mehr üblich, so daß z. B. bei einem Schweißausbruch etwa 40 g/m2 Feuchtigkeit gespeichert werden können, die im Fall einer atmungsaktiven Träger- bzw. Außenschicht3 dann wieder an die Umgebung abgegeben werden können. - Gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfaßt die Adsorptionsschicht
5 diskrete Aktivkohleteilchen, vorzugsweise in Kornform ("Kornkohle") oder ("Kugelkohle"). In diesem Fall beträgt der mittlere Durchmesser der Aktivkohleteilchen weniger als 1,0 mm, insbesondere weniger als 0,5 mm, vorzugsweise weniger als 0,4 mm, bevorzugt weniger als 0,35 mm; der mittlere Durchmesser der Aktivkohleteilchen beträgt jedoch mindestens 0,1 mm. Bei dieser Ausführungsform werden die Aktivkohleteilchen im allgemeinen in einer Menge von 5 bis 500 g/m2, vorzugsweise 20 bis 300 g/m2, bevorzugt 25 bis 250 g/m2, besonders bevorzugt 50 bis 120 g/m2, auf der Membran6 aufgebracht. Geeignete Aktivkohleteilchen weisen innere Ober flächen (BET) von mindestens 800 m2/g, insbesondere von mindestens 900 m2/g, vorzugsweise von mindestens 1.000 m2/g, bevorzugt im Bereich von 800 bis 1.500 m2/g, auf. Kornkohle, insbesondere Kugelkohle, hat den entscheidenden Vorteil, daß sie enorm abriebfest und sehr hart ist, was in Bezug auf die Verschleißeigenschaften von großer Bedeutung ist. Bevorzugterweise beträgt der Berstdruck für ein einzelnes Aktivkohleteilchen, insbesondere Aktivkohlekörnchen Bzw. -kügelchen, im allgemeinen mindestens etwa 5 Newton, insbesondere mindestens etwa 10 Newton, und kann bis zu etwa 20 Newton erreichen. - Gemäß einer alternativen Ausführungsform kann die Adsorptionsschicht
5 als Adsorptionsmaterial Aktivkohlefasern, insbesondere in Form von Aktivkohlefaserflächengebilden, umfassen. Derartige Aktivkohlefaserflächengebilde können beispielsweise ein Flächengewicht von 20 bis 200 g/m2, insbesondere 30 bis 150 g/m2, vorzugsweise 15 bis 120 g/m2, aufweisen. Bei diesen Aktivkohlefaserflächengebilden kann es sich beispielsweise um Aktivkohlefasergewebe, -gewirke, -gelege oder -verbundstoffe handeln (z. B auf Basis von carbonisierter und aktivierter Cellulose und/oder carbonisierten und aktivierten Acrylnitrilen). - Gleichermaßen ist es auch möglich, als Adsorptionsmaterial der Adsorptionsschicht
5 Aktivkohleteilchen und Aktivkohlefasern miteinander zu kombinieren. Aktivkohleteilchen haben den Vorteil einer höheren Adsorptionskapazität, während Aktivkohlefasern eine bessere Adsorptionskinetik aufweisen. - Zur Erhöhung der Adsorptionseffizienz bzw. Adsorptionsleistung besteht die Möglichkeit, das Adsorptionsmaterial der Adsorptionsschicht
5 , insbesondere die Aktivkohleteilchen und/oder die Aktivkohlefasern, außerdem mit mindestens einem Katalysator zu imprägnieren. Erfindungsgemäß geeignete Katalysatoren sind beispielsweise Enzyme und/oder Metallionen, vorzugsweise Kupfer-, Silber-, Cadmium-, Platin-, Palladium-, Zink- und/oder Quecksilberionen. Die Menge an Katalysator kann in weiten Bereichen variieren; im allgemeinen beträgt sie 0,05 bis 12 Gew.-%, vorzugsweise 1 bis 10 Gew.-%, besonders bevorzugt 2 bis 8 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht der Adsorptionsschicht5 . - Für eine effiziente Adsorptionsleistung ist es bevorzugt, wenn mindestens 50 %, insbesondere mindestens 60 %, vorzugsweise mindestens 70 %, der Adsorptionsschicht
5 bzw. des Adsorptionsmaterials der Adsorptionsschicht5 für die zu adsorbierenden Gifte bzw. Kampfstoffe frei zugänglich sind, d. h. nicht mit Klebstoff7 bedeckt sind. Dies geschieht dadurch, daß die Menge und die Art, insbesondere die Viskosität, des Klebstoffs7 derart ausgelegt sind, daß das Adsorptionsmaterial der Adsorptionsschicht5 nicht vollständig in den Klebstoff7 eingedrückt wird bzw. einsinkt. - Ein typischer Schutzhandschuh
1 nach der vorliegenden Erfindung kann beispielsweise aus den folgenden Schichten bestehen: Die Trägerschicht3 ("Außenhandschuh") kann beispielsweise aus einer robusten und gegebenenfalls schwer entflammbaren Faserart bestehen, bevorzugt in einer nahtlosen rundgestrickten Form ausgeführt. Die Abdeckschicht9 ("Innenhandschuh") kann aus Materialien bestehen, die angenehm auf der Haut zu tragen sind (Co, Rayon, PA, PES, m-Aramid), gegebenenfalls in flammfester Ausführung, bevorzugt in einer nahtlosen, rundgestrickten Ausführung. Die Sperrschicht4 , die zwischen dem Innen- und dem Außenhandschuh angeordnet ist, kann neben der Membran6 aktivierte Aktivkohlestoffkügelchen und/oder -fasern zur Ausbildung der Adsorptionsschicht5 zu Zwecken der Adsorption der Schadstoffe enthalten. - Der erfindungsgemäße Schutzhandschuh
1 bietet einen effizienten Schutz gegenüber chemischen Giften, insbesondere chemischen Kampfstoffen, bei gleichzeitig hohem Tragekomfort, insbesondere guter Atmungsaktivität. Der entscheidende Vorteil des erfindungsgemäßen Schutzhandschuhs1 nach der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß die Schutzfunktion gegenüber chemischen Giften in den Schutzhandschuh1 selbst integriert ist und kein zusätzlicher Ausrüstungsgegenstand erforderlich ist. Dadurch wird nicht nur eine beträchtliche Gewichtseinsparung und ein erhöhter Tragekomfort erreicht, sondern es wird zudem die Möglichkeit einer effizienten abdichtenden Verbindung des Übergangs zu einem ABC-Schutzanzug eröffnet, so daß chemische Gifte, z. B. Kampfstoffe, den Übergang von Schutzhandschuh/Schutzanzug nicht bzw. nicht ohne weiteres passieren können. Aufgrund dieser Eigenschaften eignet sich der erfindungsgemäße Schutzhandschuh1 nach der vorliegenden Erfindung insbesondere für den militärischen Einsatz bzw. den ABC-Einsatz (z. B. in der Form eines Militärschutzhandschuhs bzw. ABC-Schutzhandschuhs). - Infolge der hohen Effizienz der Schutzfunktion der Adsorptionsschicht
5 , welche durch die erfindungsgemäße Verwendung der Membran6 erhöht wird, lassen sich auch atmungsaktive Handschuhaußenmaterialien, so z. B. Leder oder Textilien, einsetzen, so daß sich auf diese Weise der Tragekomfort erhöhen läßt, ohne daß der Träger des Schutzhandschuhs1 einer erhöhten Gefährdung durch die Verwendung eines atmungsaktiven Handschuhaußenmaterials ausgesetzt ist. - Aufgrund der hohen Flexibilität bzw. guten Biegsamkeit der einzelnen Schichten
3 ,4 ,5 ,6 ,8 und9 bzw. des Schichtaufbaus2 insgesamt wird nicht nur ein guter Tragekomfort erreicht, sondern außerdem auch eine gute Verschleißbeständigkeit des erfindungsgemäßen Schutzhandschuhs1 bei gleichzeitig guter Taktilität. - Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Schutzhandschuhs
1 nach der vorliegenden Erfindung wird eine ausgezeichnete Barrierewirkung gegenüber chemischen Kampfstoffen erreicht. Die Barrierewirkung des Schutzhandschuhs1 bzw. der Membran6 gegenüber chemischen Kampfstoffen, insbesondere Bis-[2-chlorethyl]sulfid (synonym auch als Senfgas, Lost oder Gelbkreuz bezeichnet), gemessen nach CRDEC-SP-84010, Methode 2.2, beträgt höchstens 4 μg/cm2 pro 24 h, insbesondere höchstens 3,5 μg/cm2 pro 24 h, vorzugsweise höchstens 3,0 μg/cm2 pro 24 h, besonders bevorzugt höchstens 2,5 μg/cm2 pro 24 h, bei einer Dicke der Membran6 von 50 μm. - Die Herstellung des erfindungsgemäßen Schutzhandschuhs
1 kann in an sich bekannter Weise erfolgen. Dies ist dem mit der Herstellung von Handschuhen befaßten Fachmann bestens bekannt. - Beispielsweise kann bei der Herstellung eines erfindungsgemäßen Handschuhs wie folgt vorgegangen werden: Eine ca. 50 bis 100 μm dicke Membran
6 wird mittels eines punktförmig aufgetragenen Klebstoffs auf eine Trägerschicht8 , die der Verstärkung und Stabilisierung der Membran dient, auflaminiert bzw. aufkaschiert. Anschließend wird die Membran6 , bei der es sich beispielsweise um eine Polyurethanmembran handeln kann, auf der der Trägerschicht8 abgewandten Seite mit einem wasserdampfdurchlässigen Klebstoff7 in Form eines punktförmigen Rasters bedruckt, auf den anschließen im noch klebefähigen Zustand der Klebstoffs7 Aktivkohlekügelchen zur Ausbildung der Adsorptionsschicht5 aufgebracht werden. Dann wird der Klebstoff7 gegebenenfalls getrocknet und/oder ausgehärtet. Anschließend werden zwei Materialstücke des so erhaltenen Materials in Form einer Hand mit fünf Fingern ausgeschnitten und entlang der Handumrisse – jeweils mit den Membranen6 zur Innenseite – verklebt oder verschweißt, so daß eine erfindungsgemäße Sperrschicht4 in der Form eines mit Aktivkohle beaufschlagten Membranhandschuhs resultiert. Die Adsorptionsschicht5 wird innenseitig mit einem Abdeckmaterial9 in der Form eines Innenhandschuhs beaufschlagt, beispielsweise durch Verkleben mit einem Schmelzkleberweb; dies kann beispielsweise dadurch geschehen, daß der Innenhandschuh über einen Metalldorn in der Form einer hand mit fünf Fingern gestülpt wird, anschließend z. B. mit dem Schmelzkleberweb beaufschlagt wird und hierauf dann der zuvor hergestellte Membranhandschuh gestülpt wird. Die Tragschicht8 wird anschließend außenseitig mit einer Trägerschicht3 in der Form eines Außenhandschuhs verbunden (z. B. mittels der zuvor beschriebenen Technik), so daß letztendlich ein erfindungsgemäßer Schutzhandschuh1 mit einer Abdeckschicht9 als Innenhandschuh, einer äußeren Trägerschicht3 als Außenhandschuh sowie einer zwischen Innen- und Außenhandschuh angeordneten Sperrschicht4 aus Adsorptionsschicht5 und Membran6 , die zusammen mit der zusätzlichen Stabilisierungsschicht8 für die Membran6 sozusagen den einen Kern- bzw. Mittelhandschuh bildet, resultiert, wobei die einzelnen Schichten3 ,4 und9 jeweils miteinander verbunden sind. - Gemäß einer typischen Ausführungsform kann ein dreilagiger Schutzhandschuh
1 nach der vorliegenden Erfindung wie folgt zusammengesetzt werden: - 1.
Die Trägerschicht
3 ("Außenhandschuh") kann beispielsweise aus einer robusten und gegebenenfalls schwer entflammbaren Faserart bestehen, bevorzugt in einer nahtlosen rundgestrickten Form ausgeführt. - 2. Die Abdeckschicht
9 ("Innenhandschuh") kann aus Materialien bestehen, die angenehm auf der Haut zu tragen sind (Co, Rayon, PA, PES, m- Aramid), gegebenenfalls in flammfester Ausführung, bevorzugt in einer nahtlosen, rundgestrickten Ausführung. - 3. Die Sperrschicht
4 ("Funktionsschicht"), die zwischen dem Innen- und dem Außenhandschuh angeordnet ist, kann neben der Membran6 aktivierte Aktivkohlestoffkügelchen und/oder -fasern zur Ausbildung der Adsorptionsschicht5 zu Zwecken der Adsorption der Schadstoffe enthalten, und zwar in unterschiedlichen alternativen Ausgestaltungen, wie im folgenden beschrieben: a) Auf eine atmungsaktive Membranschicht6 (z. B. aus PU, PES, PA, PTFE, Cellulose etc.) werden aktivierte Aktivkohlekügelchen aufgebracht. Das Erzeugen der Schicht und das Auftragen der Kügelchen kann durch Tauchen oder durch übliche Beschichtungs- und Belegungsprozesse erfolgen. Falls als Zwischenschritt eine beschichtete Folie erzeugt wird, wird diese durch geeignete Verfahren (z. B. Verkleben, Nähen, Schweißen etc.) in eine zwei- oder dreidimensionale Handform gebracht. Die Funktionsschicht kann in der Beschichtung oder auch der den Aktivkohlekügelchen gegenüberliegenden Seite mittels eines Netzes oder Gewirkes aus thermoplastischen Fasern verstärkt sein. b) Die Funktionsschicht besteht aus einem handschuhförmigen Gestrick aus aktivierten Kohlenstoffasern, hergestellt durch Carbonisieren eines entsprechenden Handschuhs aus Rayon oder Polyacrylnitrilfasern und anschließender Aktivierung bzw. gestrickt aus den auf den entsprechenden Weg hergestellten aktivierten Kohlenstoffasern. c) Auf die atmungsaktive Membranschicht gemäß a) können anstatt der Kohlenstoffkügelchen oder zusätzlich zu diesen durch herkömmliche Beflockungstechniken auch aktivierte Kohlenstofflockfasern aufgebracht werden. d) Die Kohlenstoffkügelchen und/oder -fasern werden auf einen nahtlosen oder vernähten Innenhandschuh gemäß 2.) aufgebracht. e) Über die Funktionsschichten gemäß b) oder d) kann ein nahtloser oder verschweißter Membranhandschuh (z. B. lose oder verklebend) als Flüssigkeitsspene gelegt werden. - Die einzelnen vorgenannten Schichten (Innenhandschuh, Funktionsschicht und Außenhandschuh) werden – dem Aufbau entsprechend – zusammengesteckt und am Armabschluß z. B. durch eine Naht miteinander verbunden. Zusätzlich können die Schichten bei Bedarf auch an den Oberseiten der Finger und auf dem Handrücken durch Klebstoffe (wie z. B. durch Schmelzkleber, beispielsweise mit thermischer Aktivierung des Klebers), doppelseitige Klebebandstreifen oder Klettverschlüsse oder dergleichen fixiert werden.
- Weitere Ausgestaltungen, Abwandlungen und Variationen der vorliegenden Erfindung sind für den Fachmann beim Lesen der Beschreibung ohne weiteres erkennbar und realisierbar, ohne daß er dabei den Rahmen der vorliegenden Erfindung verläßt.
Claims (30)
- Atmungsaktiver Schutzhandschuh (
1 ) mit Schutzfunktion gegenüber chemischen Giften, insbesondere chemischen Kampfstoffen, mit mehrschichtigem Schichtaufbau (2 ), aufweisend eine insbesondere flächige Trägerschicht (3 ) und eine der Trägerschicht (3 ) zugeordnete, im Tragezustand der Hand zugewandte, den Durchtritt chemischer Gifte verhindernde oder zumindest verzögernde Sperrschicht (4 ), die eine Adsorptionsschicht (5 ) auf Basis eines chemische Gifte adsorbierenden Adsorptionsmaterials, insbesondere auf Basis von Aktivkohle, umfaßt, dadurch gekennzeichnet, – daß die Sperrschicht (4 ) zusätzlich zu der Adsorptionsschicht (5 ) eine zumindest im wesentlichen wasser- und luftundurchlässige, aber wasserdampfdurchlässige, den Durchtritt chemischer Gifte verzögernde oder gegenüber chemischen Giften zumindest im wesentlichen undurchlässige Membran (6 ) aufweist und – daß die Membran (6 ) zwischen der Trägerschicht (3 ) und der Adsorptionsschicht (5 ) angeordnet ist. - Schutzhandschuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (
6 ) an ihrer im Tragezustand der Hand abgewandten Seite unmittelbar oder mittelbar mit der Trägerschicht (3 ) verbunden ist und/oder daß die Membran (6 ) an ihrer im Tragezustand der Hand zugewandten, der Trägerschicht (3 ) abgewandten Seite mit der Adsorptionsschicht (5 ) beaufschlagt ist, insbesondere wobei die Adsorptionsschicht (5 ) mittels Klebstoff (7 ) an die Membran (6 ) befestigt sein kann. - Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Membran (
6 ) und der Trägerschicht (3 ) eine zusätzliche, vorzugsweise flächige Trägerschicht (8 ) angeordnet ist, insbesondere wobei die zusätzliche Trägerschicht (8 ) zur Stabilisierung und/oder Stützung der Membran (6 ) dient und/oder insbesondere wobei die zusätzliche Trägerschicht (8 ) als ein vorzugsweise luftdurchlässiges Textilmaterial, insbesondere ein textiles Flächengebilde, wie ein Gewebe, Gewirke, Gestricke, Gelege oder Textilverbundstoff, ausgebildet ist und/oder insbesondere wobei die zusätzliche Trägerschicht (8 ) ein geringeres Flächengewicht als die Trägerschicht (3 ) aufweist und/oder insbesondere wobei die zusätzliche Trägerschicht (8 ) ein Flächengewicht von weniger als 60 g/m2, insbesondere von weniger als 50 g/m2, vorzugsweise von weniger als 40 g/m2, aufweist und/oder insbesondere wobei die Membran (6 ) auf die zusätzliche Trägerschicht (8 ) auflaminiert oder aufkaschiert ist, insbesondere mittels eines vorzugsweise punktförmig aufgetragenen Klebstoffes, und/oder insbesondere wobei die zusätzliche Trägerschicht (8 ) mit der Trägerschicht (3 ) verbunden ist, insbesondere mittels eines vorzugsweise punktförmig aufgetragenen Klebstoffes. - Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf der im Tragezustand der Hand zugewandten, der Membran (
6 ) abgewandten Seite der Adsorptionsschicht (5 ) eine Abdeckschicht (9 ) aufgebracht ist, insbesondere wobei die Abdeckschicht (9 ) an der Adsorptionsschicht (5 ) befestigt ist, insbesondere mittels eines Klebstoffs, welcher vorzugsweise diskontinuierlich, bevorzugt punktförmig, auf der Abdeckschicht (9 ) aufgetragen ist, oder mittels eines Schmelzklebergewebes ("Schmelzkleberweb"), und/oder insbesondere wobei die Abdeckschicht (9 ) ein vorzugsweise luftdurchlässiges Textilmaterial, insbesondere ein textiles Flächengebilde, vorzugsweise ein Gewebe, Gewirke, Gestricke, Gelege oder Textilverbundstoff, wie ein Vlies, insbesondere ein Polyamid/Polyester-Vlies (PA/PES-Vlies), ist und/oder insbesondere wobei die Abdeckschicht (9 ) abriebfest ausgebildet ist und insbesondere aus einem abriebfesten Textilmaterial besteht und/oder insbesondere wobei die Abdeckschicht (9 ) ein Flächengewicht von 5 bis 150 g/m2, insbesondere 10 bis 125 g/m2, vorzugsweise 40 bis 100 g/m2, aufweist. - Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (
6 ) mit der Trägerschicht (3 ) oder mit der zusätzlichen Trägerschicht (8 ) verklebt ist, insbesondere wobei die Verklebung nur punktförmig, insbesondere in Form eines punktförmigen Rasters, erfolgt, insbesondere wobei der Klebstoff nur höchstens 30 %, insbesondere nur höchstens 25 %, vorzugsweise nur höchstens 20 %, besonders bevorzugt nur höchstens 10 % der im Tragezustand von der Hand abgewandten Seite der Membran (6 ) bedeckt, und/oder daß Adsorptionsschicht (5 ) mittels eines Klebstoffs (7 ) auf die Membran (6 ) aufgebracht ist, insbesondere wobei die Verklebung nur punktförmig, insbesondere in Form eines punktförmigen Rasters, erfolgt und/oder insbesondere wobei mindestens 50 %, insbesondere mindestens 60 %, vorzugsweise mindestens 70 %, besonders bevorzugt mindestens 75 %, ganz besonders bevorzugt mindestens 80 % der im Tragezustand der Hand zugewandten, der Trägerschicht (3 ) abgewandten Seite der Membran (6 ) mit dem Adsorptionsmaterial der Adsorptionsschicht (5 ) beaufschlagt ist. - Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Schichten (
3 ,4 ,5 ,6 ,8 ,9 ) des Schichtaufbaus (2 ) jeweils miteinander verbunden sind und/oder daß die einzelnen Schichten (3 ,4 ,5 ,6 ,8 ,9 ) des Schichtaufbaus (2 ) einen Verbund ausbilden. - Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzhandschuh (
1 ) als Fingerhandschuh ausgebildet ist und/oder daß der Schutzhandschuh (1 ) die Form einer Hand mit fünf Fingern aufweist. - Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerschicht (
3 ) als ein Textilmaterial, vorzugsweise ein luftdurchlässiges Textilmaterial, insbesondere ein textiles Flächengebilde, ausgebildet ist, insbesondere wobei das Textilmaterial ein Gewebe, Gewirke, Gestricke, Gelege oder Textilverbundstoff sein kann, insbesondere wobei der Textilverbundstoff ein Vlies sein kann, und/oder daß die Trägerschicht (3 ) als ein Ledermaterial ausgebildet ist. - Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerschicht (
3 ) oleophobiert und/oder hydrophobiert ist, insbesondere durch eine spezielle Imprägnie rung, und/oder daß das Material der Trägerschicht (3 ) ein Flächengewicht von 50 bis 300 g/m2, insbesondere 75 bis 250 g/m2, vorzugsweise 75 bis 175 g/m2, aufweist und/oder daß die Trägerschicht (3 ) als ein luftdurchlässiges, 75 bis 250 g/m2, vorzugsweise 75 bis 175 g/m2 schweres textiles Flächengebilde, welches oleophob und/oder hydrophob ausgerüstet sein kann, ausgebildet ist. - Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (
6 ) eine kontinuierliche, insbesondere geschlossene oder allenfalls mikroporöse Membran ist und/oder daß die Dicke der Membran (6 ) 1 bis 500 μm, insbesondere 1 bis 250 μm, vorzugsweise 1 bis 100 μm, bevorzugt 1 bis 50 μm, besonders bevorzugt von 2,5 bis 30 μm, ganz besonders bevorzugt von 5 bis 25 μm, beträgt und/oder daß die Membran (6 ) bei 25 °C und bei einer Dicke von 50 μm eine Wasserdampfdurchlässigkeit von mindestens 12,5 l/m2 pro 24 h, insbesondere mindestens 17,5 l/m2 pro 24 h, vorzugsweise mindestens 20 l/m2 pro 24 h oder mehr, aufweist und/oder daß der Schutzhandschuh (1 ) bei 25 °C und bei einer Dicke der Membran (6 ) von 50 μm eine Wasserdampfdurchlässigkeit von mindestens 10l/m2 pro 24 h, insbesondere mindestens 15 l/m2 pro 24 h, vorzugsweise mindestens 20l/m2 pro 24 h, aufweist. - Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (
6 ) einen Wasserdampfdurchgangswiderstand Ret unter stationären Bedingungen, gemessen nach DIN EN 31 092:1993 (Februar 1994) und internationaler Norm ISO 11 092, bei 35 °C von höchstens 25 (m2 • Pascal)/Watt, insbesondere höchstens 20 (m2·Pascal)/Watt, vorzugsweise höchstens 13 (m2·Pascal)/Watt, bei einer Dicke von 50 μm aufweist und/oder daß der Schutzhandschuh (1 ) einen Wasserdampfdurchgangswiderstand Ret unter stationären Bedingungen, gemessen nach DIN EN 31 092: 1993 (Februar 1994) und internationaler Norm ISO 11 092, bei 35 °C von höchstens 30 (m2·Pascal)/Watt, insbesondere höchstens 25 (m2·Pascal)/Watt, vorzugsweise höchstens 20 (m2·Pascal)/Watt, bei einer Dicke der Membran (6 ) von 50 μm aufweist. - Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (
6 ) allenfalls nur geringfügig quellfähig und/oder wasseraufnahmefähig ist, insbesondere wobei die Quellfähigkeit und/oder das Wasseraufnahmevermögen der Membran (6 ) höchstens 35 %, insbesondere höchstens 25 %, vorzugsweise höchstens 20 %, bezogen auf das Eigengewicht der Membran (6 ), beträgt und/oder daß die Membran (6 ) gegenüber Flüssigkeiten, insbesondere Wasser, und/oder gegenüber Aerosolen zumindest im wesentlichen undurchlässig ist oder zumindest deren Durchtritt verzögert. - Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (
6 ) keine oder im wesentlichen keine stark hydrophilen Gruppen, insbesondere keine Hydroxylgruppen, aufweist und/oder daß die Membran (6 ) schwach hydrophile Gruppen, insbesondere Polyethergruppen, aufweist. - Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (
6 ) einen Kunststoff und/oder ein Polymer umfaßt und/oder hieraus besteht, insbesondere wobei der Kunststoff und/oder das Polymer aus der Gruppe von Polyurethanen, Polyetheramiden, Polyesteramiden, Polytetrafluorethylenen und/oder Polymeren auf Cellulosebasis und/oder Derivaten der vorgenannten Verbindungen ausgewählt sein kann. - Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (
6 ) als Reaktionsprodukt aus der Reaktion eines Isocyanats, insbesondere eines maskierten oder blockierten Isocyanats, mit einem isocyanatreaktiven Vernetzer erhalten ist. - Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (
6 ) eine polyurethanbasierte Membran ist und/oder daß die Membran (6 ) eine expandierte, gegebenenfalls mikroporöse Membran auf Basis von Polytetrafluorethylen ist. - Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (
6 ) als ein mehrschichtiges Membranlaminat und/oder als ein mehrschichtiger Membranverbund ausgebildet ist, insbesondere wobei das Membranlaminat und/oder der Membranverbund aus mindestens zwei, vorzugsweise mindestens drei miteinander verbundenen Schichten oder Lagen besteht. - Schutzhandschuh nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Membranlaminat oder der Membranverbund eine Kernschicht auf Basis eines Polymers auf Cellulosegrundlage und zwei mit der Kernschicht verbundene äußere Schichten, insbesondere auf Basis eines Polyurethans, eines Polyetheramids und/oder eines Polyesteramids, umfaßt, insbesondere wobei die Kernschicht auf Basis eines Polymers auf Cellulosegrundlage als 1 bis 100 μm, insbesondere 5 bis 50 μm, vorzugsweise 10 bis 20 μm dicke Membran ausgebildet sein kann und/oder insbesondere wobei die zwei mit der Kernschicht verbundenen äußeren Schichten jeweils als 1 bis 100 μm, insbesondere 5 bis 50 μm, vorzugsweise 5 bis 10 μm dicke Membran ausgebildet sein können.
- Schutzhandschuh nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Membranlaminat oder der Membranverbund eine Kernschicht auf Basis eines Polymers auf Basis eines Polyurethans und zwei mit der Kernschicht verbundene äußere Schichten auf Basis eines Polyurethans umfaßt.
- Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (
6 ) aus zwei miteinander verbundenen, vorzugsweise abdichtend miteinander verbundenen, insbesondere miteinander verklebten und/oder verschweißten Materialstücken besteht, insbesondere wobei die beiden Materialstücke jeweils die Form einer Hand mit fünf Fingern aufweisen, wobei eines der beiden Materialstücke zur Bedeckung einer Handvorderseite (Handinnenseite) und das andere Materialstück zur Bedeckung einer Handrückseite (Handrücken) bestimmt ist und die beiden Materialstücke nur entlang ihrer jeweiligen äußeren Konturen, insbesondere entlang des Handumris ses, miteinander verbunden, vorzugsweise abdichtend miteinander verbunden, insbesondere miteinander verklebt und/oder verschweißt sind. - Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (
6 ) selbstklebend, insbesondere hitzeklebrig, ausgebildet ist und/oder daß die Membran (6 ) gleichzeitig als Klebstoffschicht (7 ) zur Befestigung des Adsorptionsschicht (5 ) dient. - Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Adsorptionsschicht (
5 ) diskontinuierlich ausgebildet ist und/oder daß die Adsorptionsschicht (5 ) diskrete, chemische Gifte adsorbierende Adsorptionspartikel, insbesondere auf Basis von Aktivkohle, umfaßt und/oder daß das Adsorptionsmaterial der Adsorptionsschicht (5 ) ein Aktivkohle enthaltendes oder hieraus bestehendes Adsorptionsmaterial ist und/oder daß das Adsorptionsmaterial der Adsorptionsschicht (5 ) ein Material auf Basis von Aktivkohle, insbesondere in Form von Aktivkohleteilchen und/oder Aktivkohlefasern,ist. - Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Adsorptionsschicht (
5 ) diskrete Aktivkohleteilchen, vorzugsweise in Kornform ("Kornkohle") oder Kugelform ("Kugelkohle"), umfaßt, insbesondere wobei der mittlere Durchmesser der Aktivkohleteilchen < 1,0 mm, insbesondere < 0,5 mm, vorzugsweise < 0,4 mm, bevorzugt < 0,35 mm, besonders bevorzugt < 0,3 mm, ist und/oder der mittlere Durchmesser der Aktivkohleteilchen mindestens 0,1 mm beträgt und/oder insbesondere wobei die Aktivkohleteilchen in einer Menge von 5 bis 500 g/m2, insbesondere 10 bis 400 g/m2, vorzugsweise 20 bis 300 g/m2, bevorzugt 25 bis 250 g/m2, besonders bevorzugt 50 bis 150 g/m2, ganz besonders bevorzugt 50 bis 120 g/m2, auf der Membran (6 ) aufgebracht sind und/oder insbesondere wobei die Aktivkohleteilchen eine innere Oberfläche (BET) von mindestens 800 m2/g, insbesondere von mindestens 900 m2/g, vorzugsweise von mindestens 1.000 m2/g, bevorzugt im Bereich von 800 bis 1.500 m2/g, aufweisen und/oder insbesondere wobei die Aktivkohleteilchen einen Berstdruck je einzelnes Aktivkohleteilchen, insbesondere Aktivkohlekörnchen bzw. -kügelchen, von mindestens 5 Newton, insbesondere mindestens 10 Newton, und/oder von bis zu 20 Newton aufweisen. - Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Adsorptionsschicht (
5 ) Aktivkohlefasern, insbesondere in Form eines Aktivkohleflächengebildes, umfaßt, insbesondere wobei das Aktivkohleflächengebilde ein Flächengewicht von 20 bis 200 g/m2, insbesondere 30 bis 150 g/m2, vorzugsweise 50 bis 120 g/m2, aufweist und/oder insbesondere wobei das Aktivkohleflächengebilde ein Aktivkohlegewebe, -gewirke, -gelege oder -verbundstoff, insbesondere auf Basis von carbonisierter und aktivierter Cellulose und/oder eines carbonisierten und aktivierten Acrylnitrils, ist. - Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Adsorptionsschicht (
5 ) außerdem mit mindestens einem Katalysator imprägniert ist, insbesondere wobei als Katalysator Enzyme und/oder Metallionen, vorzugsweise Kupfer-, Silber-, Cadmium-, Platin-, Palladium-, Zink- und/oder Quecksilberionen, verwendet sind und/oder die Menge an Katalysator 0,05 bis 12 Gew.-%, vorzugsweise 1 bis 10 Gew.-%, besonders bevorzugt 2 bis 8 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht der Adsorptionsschicht (5 ), beträgt. - Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Adsorptionsschicht (
5 ) zu mindestens 50 %, insbesondere zu mindestens 60 %, vorzugsweise zu mindestens 70 %, für die zu adsorbierenden Gifte und Kampfstoffe frei zugänglich ist. - Schutzhandschuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzhandschuh (
1 ) und/oder die Membran (6 ) eine Barrierewirkung gegenüber chemischen Kampfstoffen, insbesondere Bis[2-chlorethyl]sulfid (Senfgas, Lost, Gelbkreuz), gemessen nach CRDEC-SP-84010, Methode2.2 , von höchstens 4 μg/cm2 pro 24 h, insbesondere höchstens 3,5 μg/cm2 pro 24 h, vorzugsweise höchstens 3,0 μg/cm2 pro 24 h, besonders bevorzugt höch stens 2,5 μg/cm2 pro 24 h, bei einer Dicke der Membran (6 ) von 50 μm aufweist. - Atmungsaktiver Schutzhandschuh (
1 ) mit Schutzfunktion gegenüber chemischen Giften, insbesondere chemischen Kampfstoffen, mit mehrschichtigem Schichtaufbau (2 ), aufweisend eine insbesondere flächige Trägerschicht (3 ) und eine der Trägerschicht (3 ) zugeordnete, im Tragezustand der Hand zugewandte, den Durchtritt chemischer Gifte verhindernde oder zumindest verzögernde Sperrschicht (4 ), die eine Adsorptionsschicht (5 ) auf Basis eines chemische Gifte adsorbierenden Adsorptionsmaterials, insbesondere auf Basis von Aktivkohle, und eine zwischen der Trägerschicht (3 ) und der Adsorptionsschicht (5 ) angeordnete, zumindest im wesentlichen wasser- und luftundurchlässige, aber wasserdampfdurchlässige, den Durchtritt chemischer Gifte verzögernde oder gegenüber chemischen Giften zumindest im wesentlichen undurchlässige Membran (6 ) umfaßt, wobei der Schutzhandschuh (1 ) und/oder die Membran (6 ) eine Barrierewirkung gegenüber chemischen Kampfstoffen, insbesondere Bis[2-chlorethyl]sulfid, von höchstens 4 μg/cm2 pro 24 h bei einer Dicke der Membran (6 ) von 50 μm aufweist. - Atmungsaktiver Schutzhandschuh (
1 ) mit Schutzfunktion gegenüber chemischen Giften, insbesondere chemischen Kampfstoffen, mit mehrschichtigem Schichtaufbau (2 ), aufweisend eine insbesondere flächige Trägerschicht (3 ) und eine der Trägerschicht (3 ) zugeordnete, im Tragezustand der Hand zugewandte, den Durchtritt chemischer Gifte verhindernde oder zumindest verzögernde Sperrschicht (4 ), die eine Adsorptionsschicht (5 ) auf Basis eines chemische Gifte adsorbierenden Adsorptionsmaterials, insbesondere auf Basis von Aktivkohle, und eine zwischen der Trägerschicht (3 ) und der Adsorptionsschicht (5 ) angeordnete, zumindest im wesentlichen wasser- und luftundurchlässige, aber wasserdampfdurchlässige, den Durchtritt chemischer Gifte verzögernde oder gegenüber chemischen Giften zumindest im wesentlichen undurchlässige Membran (6 ) umfaßt, wobei der Schutzhandschuh (1 ) bei 25 °C und bei einer Dicke der Membran (6 ) von 50 μm eine Wasserdampfdurchlässigkeit von mindestens 10l/m2 pro 24 h aufweist. - Atmungsaktiver Schutzhandschuh (
1 ) mit Schutzfunktion gegenüber chemischen Giften, insbesondere chemischen Kampfstoffen, mit mehrschichtigem Schichtaufbau (2 ), aufweisend eine insbesondere flächige Trägerschicht (3 ) und eine der Trägerschicht (3 ) zugeordnete, im Tragezustand der Hand zugewandte, den Durchtritt chemischer Gifte verhindernde oder zumindest verzögernde Sperrschicht (4 ), die eine Adsorptionsschicht (5 ) auf Basis eines chemische Gifte adsorbierenden Adsorptionsmaterials, insbesondere auf Basis von Aktivkohle, und eine zwischen der Trägerschicht (3 ) und der Adsorptionsschicht (5 ) angeordnete, zumindest im wesentlichen wasser- und luftundurchlässige, aber wasserdampfdurchlässige, den Durchtritt chemischer Gifte verzögernde oder gegenüber chemischen Giften zumindest im wesentlichen undurchlässige Membran (6 ) umfaßt, wobei der Schutzhandschuh (1 ) einen Wasserdampfdurchgangswiderstand Ret unter stationären Bedingungen bei 35 °C von höchstens 30 (m2·Pascal)/Watt bei einer Dicke der Membran (6 ) von 50 μm aufweist.
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Legal Events
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| R207 | Utility model specification |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20070110 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20100119 |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years | ||
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20111125 |
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| R082 | Change of representative |
Representative=s name: VON ROHR PATENTANWAELTE PARTNERSCHAFT MBB, DE Representative=s name: VON ROHR PATENTANWAELTE PARTNERSCHAFT, DE |
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| R071 | Expiry of right |