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DE20318982U1 - Einrichtung zum Transport und Aufbewahrung von Gegenständen - Google Patents

Einrichtung zum Transport und Aufbewahrung von Gegenständen Download PDF

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Abstract

Einrichtung zum Transport und Aufbewahrung von Gegenständen, insbesondere von sehr leicht entzündlichen und explosiven Gegenständen, beispielsweise von Lithium-Polymer-Zellen, herausgebildet als ein kastenförmiges Behältnis, bestehend aus
– einem aus einem unteren Behältnisteil (2) und einem oberen Behältnisteil (3) gebildetes Lager- und Transportbehältnis (1), in dem
– eine Innenschale (7) sowie eine Innenschale (9) vorgesehen sind,
– zwischen den Innenwandungen vom unteren und oberen Behältnisteil (2; 3) und den Außenwänden der Innenschalen (9; 7) ist eine aus einem Schaumglaszement bestehende Schutzisolierung (6) angeordnet, die vollumfänglich die Innenschalen (7; 9) einschließt und
– im oberen Behältnisteil (3) ist eine flammendurchschlagsichere Druckentlastung (5) vorgesehen.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zum Transport und zur Aufbewahrung von Gegenständen, insbesondere von sehr leicht entzündlichen und explosiven Gegenständen.
  • Behältnisse und Verpackungen zum Schutz von Gegenständen gegenüber äußeren Einwirkungen sind allgemein bekannt und so ausgebildet, dass diese Verpackungen und Behältnisse den aufzunehmenden Gegenständen/Produkten angepasst sind bzw. so gestaltet sind, dass diese aufzunehmenden Gegenstände sicher gelagert und transportiert werden können, ohne dass Beschädigungen an diesen Produkten auftreten.
  • Bei thermisch empfindlichen Produkten werden die entsprechenden Behältnisse vorrangig mit porigem Schaumstoff ausgebildet und gleichfalls Kühlelemente vorgesehen, um diese thermisch empfindlichen Produkte zu schützen.
  • So ist bekannt, dass durch den Einsatz von isolierenden Materialien und Kühlakkus eine niedrige Temperatur in dem jeweiligen Behälter geschaffen und über einen gewissen Zeitraum eingehalten werden kann. Diese Behälter selbst sind so ausgebildet, dass die zu transportierenden Produkte gegen mechanische Beschädigungen weitestgehend geschützt sind.
  • So ist eine Verpackung aus der US 5,102,004 A bekannt, bei der zu kühlende Materialien, wie Lebensmittel, zusammen mit Kühlkissen in einen Folienbeutel verpackt werden, der in einen Innenkasten eingelegt wird, dessen Wände zu einem geschlossenen Mantel zusammenschiebbar sind. Die Wände des geschlossenen Innenkastens sind aus einem Schaumstoff herausgebildet und weisen beidseitige Beschichtungen mit einer Aluminiumfolie auf und der Innenkasten ist in eine passende Umverpackung einsetzbar.
  • Eine Verpackung zum Transport von thermisch empfindlichen Produkten beschreibt auch die DE 101 55 149 C 1 , welche insbesondere zum Transport und zur Aufbewahrung von Blutproben verwendet wird und aus einem geschlossenen Außenkasten, dessen Wände aus zusammenhängenden, mit einer metallischen oder metallisierten Oberflächenschicht versehenen Polyurethanplatten bestehen. Ferner besteht diese Verpackung aus einem Innenkasten, dessen Wände gleichfalls mit einer metallischen oder metallisierten Oberflächenschicht versehenen Polyurethanplatten bestehen und mehrere Innenkästen in dem Außenkasten anordbar sind, wobei freibleibende Räume innerhalb des Außenkastens mit Kühlkissen bestückt werden können.
  • Eine weitere Verpackung zum Transport von thermisch empfindlichen Produkte ist mit der DE 102 06 109 C 1 bekannt geworden, welche aus mehreren Behältnissen besteht, die ineinander gefügt werden und einzelne Behältnisse aus Schaumstoff bestehen bzw. mit Schaumstoffplatten ausgekleidet sind. Ferner sind einzelne Wandteile mit bzw. als Kühlelemente ausgebildet.
  • Diese vorgestellten Lösungen beziehen sich vorrangig auf den Transport und die Lagerung von thermisch empfindlichen Produkten wie beispielsweise Arzneimittel, Impfstoffe, Labormaterialien, Blut, Zellproben und ähnlichen Produkten.
  • Eine Mehrfachanwendung, insbesondere unter Beachtung der Lagerung und des Transportes anderer als der genannten Produkte, sind mit diesen Verpackungen/Behältnissen nicht möglich.
  • Transportbehältnisse in Form von Faltbehältern, bestehend aus Wellpappe oder ähnlich steifem Pappmaterial, haben in vielfältiger Ausgestaltung Einzug gehalten im Verpackungs- und Transportwesen. Dabei steht bei diesen Transport- und Lagerbehältnissen im Vordergrund, dass die Faltbehälter einer Mehrfachverwendung zugeführt werden können, allerdings sind zur Aufbewahrung und zum Transport bestimmter Produkte auch diese Faltbehälter nur einmalig zu verwenden, da sie weitestgehend so ausgebildet sind, dass sie immer der Form und der Art des zu transportierenden Produktes/Gegenstandes angepasst sind. So beschreibt die DE 294 7 262 C 2 einen Faltbehälter aus Wellpappe, welcher im Inneren mit mehreren Aufnahmeräumen ausgebildet ist, in denen insbesondere gegen elektrostatische Entladung empfindliche elektronische Bauteile einsetzbar und transportierbar sind.
  • Zum Schutz der elektronischen Bauteile werden bei der Herstellung des Faltbehälters Pappmaterialien verwendet, welche wenigstens einseitig mit einer wässrigen Emulsion mit darin dispergierten Kohlenstoffpartikeln versehen sind, um so die zu transportierenden elektronischen Bauteile gegen elektrostatische Entladung zu schützen.
  • Diese Lösung mag in einem gewissen Maße eine Abschirmung der elektronischen Bauteile erreichen, allerdings sind derart ausgebildete Faltbehälter gegen äußere Einflüsse, insbesondere gegen stoßhafte Belastungen, sehr empfindlich und ein Schutz gegen Brand ist weitestgehend ausgeschlossen, dies begründet durch die Verwendung von Wellpappe oder ähnlich steifen Pappmaterialien.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung zum Transport und zur Aufbewahrung von leicht entzündbaren und explosiven Gegenständen der eingangs erwähnten Art so auszubilden, dass eine sichere Aufbewahrung und ein sicherer Transport, auch unter Beachtung eines erhöhten Brandschutzes, gegeben ist und mit denen die Nachteile des Standes der Technik weitestgehend ausgeschlossen werden.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
  • Besondere Ausgestaltungen und vorteilhafte Lösungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Die erfindungsgemäße Einrichtung ist als ein Brandschutz-, Transport- und Lagerbehältnis ausgebildet, im weitesten Sinne einen Akkusave darstellend, in dem leicht entzündbare und leicht explosive Gegenstände aufbewahrt und sicher transportiert werden können. Dabei ist erfindungswesentlich, dass die als Brandschutz-, Transport- und Lagerbehältnis ausgebildete Einrichtung zweigeteilt ausgeführt ist, weitestgehend aus zwei zueinander gefügten Behältnissen besteht. So einem Außenbehältnis und einem in seinen Abmaßen kleiner ausgebildeten Innenbehältnis, so dass beim Fügen dieser beiden Behältnisse zwischen dem Außenbehältnis und dem Innenbehältnis ein Zwischenraum herausgebildet wird, in dem eine Schutzisolierung vorgesehen ist. Diese Schutzisolierung umschließt voll umfänglich das Innenbehältnis und besteht aus einem temperaturbeständigen Schaumglaszement, welcher bei der Herstellung des Akkusave in flüssiger Form in den Zwischenraum zwischen den beiden Behältnissen eingebracht wird und beim Aushärten eine innige Verbindung mit den beiden Behältnissen eingeht.
  • Sowohl das Außenbehältnis als auch das Innenbehältnis sind zweigeteilt ausgeführt, so dass das gesamte Behältnis auch geöffnet und verschlossen werden kann. Der Flächenbereich der Trennfuge zwischen dem oberen und dem unteren Behältnisteil ist dabei mit einer speziell ausgebildeten Dichtung belegt, wodurch in einem Brandfalle das Innere des Lager- und Transportbehältnisses thermisch nach außen abgedichtet ist und somit jeglicher Temperaturaustritt aus dem Inneren des Behältnisses verhindert wird und gleich zeitig eine Ausbreitung eines Feuers und des damit verbundenen Rauches ausgeschlossen bzw. weitestgehend eingedämmt ist.
  • Der zum Einsatz kommende Schaumglaszement besteht aus einem mineralischen Bindemittel in Form eines Zementes, ferner aus Schaumbildner, Wasser, Luft und Zuschlagstoffen, welcher im ausgehärteten Zustand in dem Behältnis die Brandschutzisolierung herausbildet, welche voll umfänglich das Innenbehältnis umschließt, so eine vollumfängliche Brandschutzisolierung gegeben ist.
  • Zur Erfindung gehört auch, dass die geschaffene Einrichtung mit einer flammendurchschlagsicheren Druckentlastung ausgebildet ist, wodurch die in dem Behältnis befindlichen Gegenstände und das Behältnis selbst in einem Brandfalle gegen Überdruck geschützt sind.
  • Die Anordnung dieser flammendurchschlagsicheren Druckentlastung ist vorzugsweise im Deckel, dem oberen Behältnisteil des Lager- und Transportbehältnisses vorgesehen, wobei auch die Anordnung in den Seitenwänden möglich ist. Dabei ist die exakte Positionierung und Anordnung dieser Druckentlastung auch davon abhängig, in welcher An und Weise die in dem Behältnis vorgesehenen Gegenstände angeordnet sind.
  • Die flammendurchschlagsichere Druckentlastung besteht gemäß der Erfindung aus einem Vorfilter, aus einem Schaumglaszement herausgebildeten Filtereinsatz, einer Filterpackung, vorzugsweise aus Stahlwolle bestehend, und einer Filterabdeckung, welche mit der Außenschale des oberen Behältnisteiles verbunden ist. Durch die Verwendung der Filtereinsätze und der Filterpackung, welche bestimmte Porösitäten bzw. Durchtrittsöffnungen besitzen und gleichfalls die Filterabdeckung mit Durchtrittsöffnungen ausgebildet ist, wird gewährleistet, dass bei einem Brandfalle das sich im Innenraum des Innenbehältnisses herausgebildete Gas von innen nach außen austreten kann, somit ein Überdruck abgebaut wird.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform des Lager- und Transportbehältnisses gemäß der Erfindung, vorzugsweise zur sicheren Aufbewahrung und zum Transport von Lithiumpolymer- Zellen, ist das Lager- und Transportbehältnis mit einem temperaturfesten Ladekabel ausgebildet, welches in den Innenraum hineinragt. Somit ist eine Möglichkeit gege ben, die in dem Lager- und Transportbehältnis befindlichen Lithiumpolymerzellen auch während der Lagerung bzw. des Transportes zu laden, so dass diese Batterien unmittelbar nach dem Herausnehmen aus dem Lager- und Transportbehältnis sofort ihrer Verwendung zugeführt werden können.
  • Ein besonderer Vorteil der vorgestellten Erfindung liegt darin, dass die Anordnung der Schutzisolierung in dem Lager- und Transportbehältnis einen Temperaturübersprung vom Inneren des Behältnisses nach außen von mindestens 20 min. verhindert, somit auch ein Temperaturschutz über diesen Zeitraum gewährleistet ist, da diese Zeit der Temperaturverlaufskurve eines Lithium-Polymer-Zellen-Brandes entspricht und zeitlich ausreichend ist, um bei voll beladenem Lager- und Transportbehältnis einen Umgebungsbrand zu verhindern.
  • Ein weiterer Vorteil eines nach der Erfindung ausgebildeten Lager- und Transportbehältnisses besteht darin, dass die Schutzisolierung eine sehr geringe Dichte aufweist, was sich vorteilhaft auf das Gesamtgewicht eines derartigen Lager- und Transportbehältnisses auswirkt, somit auch tragbare Behältnisse hergestellt werden können.
  • Mit nachfolgendem Ausführungsbeispiel soll die Erfindung näher erläutert werden.
  • Die dazugehörige Zeichnung zeigt in
  • 1: ein verschlossenes Lager-Transportbehältnis
  • 2: ein Lager- und Transportbehältnis in geöffneter Form und
  • 3: eine Detailansicht als Schnittdarstellung durch den Deckel eines Lager-Transportbehältnisses mit der Anordnung und Darstellung der vorgesehenen Druckentlastung.
  • Aus den Darstellungen der 1 und 2 ergeben sich die Ausbildung der neu geschaffenen Einrichtung in Form eines Lager- und Transportbehältnisses 1, welches aus einem unteren Behältnisteil 2 und einem oberen Behältnisteil 3 besteht, wobei das obere Behältnisteil 3 weitestgehend als Deckel gestaltet ist. Zwischen dem unteren und dem oberen Behältnisteil 2; 3, in der Trennfuge 4 zwischen diesen beiden Teilen, ist eine Brandschutzdichtung eingesetzt.
  • Wie sich auch aus der 1 ergibt, ist das Lager- und Transportbehältnis 1 als ein Tragebehältnis ausgebildet, so dass an dem Lager- und Transportbehältnis 1 entsprechende Verschlussteile 20 und auch ein Tragegriff 21 vorgesehen sind. Ferner ist das Lager- und Transportbehältnis 1 mit einem Ladekabel 11 bestückt, so dass, wie bereits oben ausgeführt, die im Inneren des Lager- und Transportbehältnisses 1 vorgesehenen Batterien auch während der Lagerung und des Transportes aufgeladen werden können.
  • Die zur Erfindung gehörende flammendurchschlagsichere Druckentlastung 5 ist im oberen Behältnisteil 3 vorgesehen, wobei diese Druckentlastung 5 auch in Seitenwänden des Lager- und Transportbehältnisses 1 angeordnet sein kann.
  • Das Außenbehältnis des Lager- und Transportbehältnisses 1 ist aus einem Kunststoff hergestellt, dessen äußere Oberfläche mit einer bestimmten Struktur und Farbgebung ausgebildet werden kann. Denkbar ist auch, das Außenbehältnis aus einem Bi-Material herzustellen, so aus einem dünnen Stahlblech, dessen Außenseiten mit einer Kunststoffschicht in der genannten Art und Weise versehen sind. Die Innenschalen des Innenbehältnisses sind vorzugsweise aus einem verzinkten Stahlblech hergestellt, wobei, und dies ist abhängig von den aufzubewahrenden und zu transportierenden Gegenständen, die Innenschalen auch aus einem anderen Material hergestellt sein können, so einem korrosionsbeständigen Stahl, aber auch aus einem temperaturhochbeständigen Kunststoff.
  • Die Darstellung gemäß 2 zeigt das Lager- und Transportbehältnis 1 in geöffneter Position und gibt einen Einblick in dessen Inneres.
  • So ist dargestellt, dass das Innenbehältnis aus zwei Innenschalen 7; 9 besteht, welche im oberen und unteren Behältnisteil 3; 2 eingesetzt und mit Innenräumen 8; 10 ausgebildet sind, die im geschlossenen Zustand des Lager- und Transportbehältnisses 1 dessen Lager- und Transportraum herausbilden.
  • Zwischen den Innenwandungen des unteren und oberen Behältnisteiles 3; 2 und den Außenwandungen der Innenschalen 7; 9 ist die Schutzisolierung 6 vorgesehen, welche sowohl in den seitlichen Zwischenräumen als auch zu den Bodenteilen dieser Bauteile vorgesehen ist.
  • Die Schutzisolierung 6 besteht aus einem Schaumglaszement, welcher nach seiner Anmischung in flüssiger Form in die bezeichneten und beschriebenen Zwischenräume eingebracht wird. Dieser Schaumglaszement ist so ausgebildet, dass er nach seiner Aushärtung eine innige Verbindung zwischen der Innenschale 7 zum oberen Behältnisteil 3 und der Innenschale 9 zum unteren Behältnisteil 2 herausbildet. Ferner ist der temperaturbeständige Schaumglaszement so ausgeführt, dass dieser eine Porösität besitzt, welche dem ausgehärteten Schaumglaszement ein geringes Gewicht verleiht und zum anderen aber gleichfalls gesichert ist, dass über einen notwendigen Zeitraum ein im Inneren des Lager- und Transportbehältnisses 1 eventuell auftretender Brand oder eine Explosion, die Umwelt nicht gefährdet.
  • Dies wird weitestgehend auch dadurch erreicht, dass im Lager- und Transportbehältnis 1, vorzugsweise im Deckel bzw. im oberen Behältnisteil 3, eine flammendurchschlagsichere Druckentlastung 5 vorgesehen ist.
  • Die Ausbildung und die Anordnung der Druckentlastung 5 ist in der 3 gezeigt.
  • Die Druckentlastung 5 selbst besteht aus einem Abdecklochblech 12, einem Vorfilter 13, einem aus Schaumglaszement bestehenden Filtereinsatz 16, einer aus vorzugsweise Stahlwolle herausgebildeten Filterpackung 17 sowie einer mit Durchtrittsöffnungen 19 ausgebildeten Filterabdeckung 18.
  • Im Bereich der Anordnung und Ausbildung der Druckentlastung 5 ist auf der Innenseite 14 der Innenschale 7 mit Abstand das Abdecklochblech 12 vorgesehen. In diesem Zwischenraum ist der Vorfilter 13 in Form von Steinwolle eingelagert, welche auch in eine Bohröffnung der Innenschale 7 hineinragt und diese ausfüllt. Oberhalb dieser Öffnung, in der Innenschale 7, zwischen der vorgesehenen Schutzisolierung 6, ist ein weiterer Filtereinsatz 16, bestehend aus einem Schaumglaszement eingelagert, dem sich in Gasaustrittsrichtung, hier mit den Pfeilrichtungen 22 angedeutet, die Filterpackung 17 anschließt, welche nach außen hin begrenzt und verschlossen wird durch die auf der Außenschale 15 des oberen Behältnisteiles 3 befestigten Filterabdeckung 18.
  • Mit dem geschaffenen Lager- und Transportbehältnis 1 wurde eine Einrichtung für einen brandschutzsicheren Transport/Lagerung von sehr leicht entzündlichen und explosiven Gegenständen, wie beispielsweise von Lithium-Polymer-Zellen geschaffen, welche durch äußere Einflüsse sowie Unterspannung oder Überladung hohe Temperaturen entwickeln können und somit verhindert wird, dass die in ihrem Umfeld befindlichen Gegenstände in Brand gesetzt werden. Die vorgesehene flammendurchschlagsichere Druckentlastung 5 schützt das Lager- und Transportbehältnis 1 gegenüber Druck im Brandfall und der zum Einsatz kommende Schaumglaszement stellt die nötige Formstabilität des Lager- und Transportbehältnisses 1 auch bei Temperaturentwicklungen bis zu 1200 °C sicher und verleiht andererseits dem Lager- und Transportbehältnis 1 ein geringes Gewicht.
  • Die in der Trennfuge 4 zwischen dem unteren und oberen Behältnisteil 2; 3 vorgesehene Dichtung schließt das gesamte Behältnis hermetisch ab, so dass bei einem auftretenden Brandfall jeglicher Temperaturaustritt verhindert wird.

Claims (7)

  1. Einrichtung zum Transport und Aufbewahrung von Gegenständen, insbesondere von sehr leicht entzündlichen und explosiven Gegenständen, beispielsweise von Lithium-Polymer-Zellen, herausgebildet als ein kastenförmiges Behältnis, bestehend aus – einem aus einem unteren Behältnisteil (2) und einem oberen Behältnisteil (3) gebildetes Lager- und Transportbehältnis (1), in dem – eine Innenschale (7) sowie eine Innenschale (9) vorgesehen sind, – zwischen den Innenwandungen vom unteren und oberen Behältnisteil (2; 3) und den Außenwänden der Innenschalen (9; 7) ist eine aus einem Schaumglaszement bestehende Schutzisolierung (6) angeordnet, die vollumfänglich die Innenschalen (7; 9) einschließt und – im oberen Behältnisteil (3) ist eine flammendurchschlagsichere Druckentlastung (5) vorgesehen.
  2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Lager- und Transportbehältnis (1) mit einem ein Ladekabel (11) aufnehmendes Anschlussstück ausgebildet und in der sich in der zwischen dem unteren Behältnisteil (2) und oberen Behältnisteil (3) herausbildenden Trennfuge (4) eine branddämmende Dichtung angeordnet ist.
  3. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenschalen (7; 9) mit Innenräumen (8; 10), den Lager- und Aufnahmebereich des Lager- und Transportbehältnisses (1) herausbilden, ausgebildet sind.
  4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die flammendurchschlagsichere Druckentlastung (5) alternativ in einem der Seitenteile vom unteren oder oberen Behältnisteil (2; 3) angeordnet ist.
  5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die flammendurchschlagsichere Druckentlastung (5) aus einem Vorfilter (13), einem aus einem Schaumglaszement bestehenden Filtereinsatz (16), einer Filterpackung (17) sowie einer Filterabdeckung (18) und einem Abdecklochblech (12) besteht.
  6. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorfilter (13) aus einer Steinwolle besteht und zwischen dem Abdecklochblech (12) und der Innenseite (14) der Innenschale (7) sowie in einer Öffnung in der Innenschale (7) vorgesehen ist, der Filtereinsatz (16) zwischen der Innenschale (7) und der Außenschale (15) vom oberen Behältnisteil (3), umfänglich von der Schutzisolierung (6) umgeben, eingebunden ist, die Filterpackung (17) vorzugsweise aus Stahlwolle bestehend, umfänglich von einer Öffnung der Außenschale (15) begrenzt und zwischen dem Filtereinsatz (16) und der Filterabdeckung (18) angeordnet ist.
  7. Einrichtung nach Anspruch 1 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Filterabdeckung (18) mit Durchtrittsöffnungen (19) ausgebildet ist.
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