DE20318948U1 - Textile Fläche - Google Patents
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-
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Abstract
Textile Fläche bestehend aus einer Maschenware, gekennzeichnet durch eine Metallbeschichtung.
Description
- Die Erfindung betrifft eine textile Fläche bestehend aus einer Maschenware.
- Derartige textile Flächen sind beispielsweise aus der einen nicht veröffentlichen Stand der Technik bildenden
DE 102 49 293 bekannt. - Die dort beschriebenen textilen Flächen sind von einem Gewirk gebildet. Das Gewirk weist eine Gewirkkonstruktion auf, die aus einer Maschenkonstruktion mit Stehfäden besteht, wobei die Stehfäden in Richtung der Maschenstäbchen, also in Richtung der Warenbahn der Maschenkonstruktion verlaufen. Weiterhin weist die Gewirkstruktur einen senkrecht hierzu in Maschenreihen-Richtung verlaufenden Schusseintrag auf.
- Die Gewirkstruktur und/oder der Schusseintrag weist leitfähige Fäden auf, welche insbesondere als Coregarne mit einer von Mantelfasern umsponnenen Seele ausgebildet sind, wobei die Seele aus metallbeschichteten Fäden besteht, und wobei die Mantelfasern von nicht metallischen Fasern gebildet sind.
- Durch die im Gewirk verlaufenden leitfähigen Fäden wird eine Abschirmwirkung gegen elektromagnetische Felder erhalten. Zudem wird ein Schutz gegen elektrostatische Aufladungen erzielt.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde ein Gewirk der eingangs genannten Art bereitzustellen, welches rationell herstellbar ist und gleichzeitig eine Abschirmwirkung gegen elektromagnetische Felder aufweist.
- Zur Lösung dieser Aufgabe sind die Merkmale des Anspruchs 1 vorgesehen. Vorteilhafte Ausführungsformen und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
- Die erfindungsgemäße textile Fläche besteht aus einer Maschenware, auf welche eine Metallbeschichtung aufgebracht ist.
- Durch die Metallbeschichtung wird für die erfindungsgemäßen textilen Flächen eine effiziente Abschirmwirkung gegen elektromagnetische Felder erhalten. Zudem wird auch ein Schutz gegen elektrostatische Aufladungen erhalten. Schließlich wirken die erfindungsgemäßen textilen Flächen auch gesundheitsfördernd.
- Dies ermöglicht den Einsatz der erfindungsgemäßen textilen Flächen in unterschiedlichen technischen Anwendungen. Ein erstes Einsatzgebiet der textilen Flächen sind die Herstellung von Textilprodukten, die aufgrund ihrer leitfähigen Oberflächenstrukturen elektrostatische Aufladungen vermeiden. Beispiele für derartige Anwendungsgebiete sind die Herstellung von Matten und Unterlagen, die in den Bereichen der Fertigung und Montage von Elektronikbauteilen benötigt werden. Zur Vermeidung von elektrostatischen Aufladungen bei der Montage derartiger Produkte können die textilen Flächen alleine oder in Verbundkonstruktionen wie zum Beispiel laminierten mehrschichtigen Folien aus Kunststoffen und den textilen Flächen eingesetzt werden. Die so hergestellten Produkte können als geerdete Tischunterlagen in Fertigungsanlagen zur Herstellung von Elektronikprodukten eingesetzt werden.
- Weiterhin können die erfindungsgemäßen textilen Flächen generell dazu verwendet werden, um das Eindringen von elektromagnetischen Wellen in Räume zu verhindern. Derartige Räume können Teile von Gebäuden sein. Ebenso können die Räume lokal begrenzt sein, um beispielsweise technische Einrichtungen, die in unerwünschtem Maße elektromagnetische Felder abstrahlen, zu kapseln, um damit einen Schutz für Personen in deren Umfeld zu gewährleisten. Beispiele für derartige technische Einrichtungen sind Geräte, die in hohem Maße Mikrowellenstrahlung emittieren. Derartigen Geräte können die textilen Flächen als Abschirmflächen zugeordnet sein, um damit Gefährdungen für Personen auszuschließen. Ein Beispiel für derartige, Mikrowellen emittierende Geräte sind Handys.
- Eine weitere vorteilhafte Anwendung der erfindungsgemäßen textilen Flächen stellen therapeutische Anwendungen dar. In diesem Fall sind die textilen Flächen bevorzugt mit Metallbeschichtungen aus Silber versehen.
- Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen textilen Flächen besteht darin, dass die Metallbeschichtungen an deren Oberflächen direkt zugänglich sind. Dadurch können die textilen Flächen einfach elektrisch kontaktiert und insbesondere geerdet werden.
- Vorteilhaft hierbei ist insbesondere, dass mit den geerdeten textilen Flächen auch die Abschirmung von niederfrequenten elektromagnetischen Feldern ermöglicht wird.
- Ein weiterer wesentlicher Vorteil besteht darin, dass die Metallbeschichtung in einem separaten Fertigungsschritt auf die aus der jeweiligen Maschenware gefertigten textilen Flächen als komplettes Endprodukt aufgebracht werden können. Die Ausbildung der textilen Flächen kann damit unabhängig von der Metallbeschichtung vorgegeben werden.
- Generell kann dabei die Maschenware zur Herstellung der textilen Flächen von Strickwaren oder Wirkwaren mit oder ohne Schusseintrag gebildet sein.
- Da die leitfähigen Strukturen der erfindungsgemäßen textilen Flächen nicht aus einzelnen Metallfäden oder metallhaltigen Fäden bestehen, sondern aus einer nachträglich auf die Maschenware aufgebrachten Metallschicht, kann die Her stellung der textilen Flächen aus der jeweiligen Maschenware unabhängig von der jeweiligen metallischen Struktur erfolgen.
- Dadurch können insbesondere äußerst feine Fäden oder Filamente zur Herstellung der Maschenware für die jeweilige textile Fläche eingesetzt werden. Dies ermöglicht die Herstellung von textilen Flächen aus Maschenware mit äußerst geringen Maschenweiten. Besonders bevorzugt werden Anlagen zur Herstellung von Maschenware mit Feinheiten von E44, oder auch E40, E36 oder E32 eingesetzt.
- Die auf derartig ausgebildete Maschenware aufgebrachten Metallbeschichtungen bilden äußerst engmaschige zweidimensionale leitfähige Netzwerke. Mit derartig ausgebildeten textilen Flächen wird eine besonders effiziente Abschirmwirkung gegen insbesondere auch hochfrequente elektromagnetische Felder erhalten.
- Die Aufbringung der Metallbeschichtung auf die jeweilige textile Fläche erfolgt zweckmäßigerweise mittels Bedampfen, Besprühen oder Bedrucken. Weiterhin kann die Metallbeschichtung auch aus einem Bad auf die textile Fläche aufgebracht werden. Diese Verfahren stellen bekannte Fertigungsmethoden dar, mittels derer reproduzierbar eine vorzugsweise homogene Metallbeschichtung auf die textile Fläche aufgebracht werden kann. Damit wird bei der Herstellung der erfindungsgemäßen textilen Flächen eine hohe Prozesssicherheit gewährleistet.
- Die Maschenware zur Herstellung der erfindungsgemäßen textilen Flächen besteht bevorzugt aus Fäden oder Filamenten aus Polyamid. Eine besonders vorteilhafte Eigenschaft von Polyamid besteht darin, dass an dessen Oberfläche Metallbeschichtungen äußerst fest und dauerhaft haften. Weitere geeignete Materialien zur Herstellung der Maschenware für die erfindungsgemäßen textilen Flächen sind Polyester, Polypropylen, Naturfasern wie Baumwolle oder Mischungen hiervon. Die Metallbeschichtung besteht bevorzugt aus Silber. Jedoch sind auch andere Edelmetalle oder auch Nichtedelmetalle hierfür geeignet.
- Die Erfindung wird im Nachstehenden anhand der Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
-
1 : Schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen textilen Fläche. -
2 : Querschnitt durch einen Faden zur Herstellung der textilen Fläche gemäß1 . -
1 zeigt einen Ausschnitt einer aus einer Maschenware gebildeten textilen Fläche1 . Im vorliegenden Fall ist die Maschenware von einem Gewirk mit Schusseintrag gebildet. Derartige Gewirke können mittels einer Raschelmaschine oder eines Kettwirkautomaten mit Schusseintrag hergestellt werden. - Bei dem Gewirk gemäß
1 verlaufen Maschenstäbchen parallel zur Warenbahn und der Schusseintrag senkrecht dazu in Maschenreihen-Richtung. Der Schusseintrag besteht aus einer Anordnung von Schussfäden2 . Weiterhin ist eine Maschenkonstruktion mit Stehfäden3 vorgesehen. Die Stehfäden3 werden typischerweise mittels einer Grund-Barre (Legeschiene) in die Gewirkstruktur eingearbeitet. - Die Schussfäden
2 und Stehfäden3 weisen im vorliegenden Fall unterschiedliche Durchmesser auf. Alternativ kann das Gewirk auch aus Schussfäden2 und Stehfäden3 mit jeweils identischen Durchmessern bestehen. - Die Maschenware zur Herstellung der textilen Fläche
1 kann alternativ auch aus einer Wirkware ohne Schusseintrag bestehen. Weiterhin kann die Maschenware auch von einer Strickware gebildet sein. - Die Maschenweite der Maschenware ist variabel. Besonders vorteilhaft werden Anlagen zur Herstellung der Maschenware mit Feinheiten von E44, E40, E36 oder E32 eingesetzt.
- Erfindungsgemäß ist die die textile Fläche
1 bildende Maschenware mit einer Metallbeschichtung versehen. Dementsprechend sind, wie in2 dargestellt, sämtliche Fäden4 der Maschenware mit einer Metallschicht5 ummantelt. Die Schichtdicke der einen Faden umgebenden Metallschicht5 ist vorzugsweise konstant. Weiterhin ist bevorzugt die Schichtdicke der Metallbeschichtung der gesamten textilen Fläche1 konstant. - Die Maschenweite zur Ausbildung der textilen Fläche
1 gemäß1 besteht im vorliegenden Fall aus Polyamid. Alternativ kann die Maschenware aus Polyester, Polypropylen oder aus Naturfasern wie zum Beispiel Baumwolle bestehen. Auch Mischungen aus den vorgenannten Materialien sind möglich. - Die Metallbeschichtung der textilen Fläche
1 gemäß1 besteht aus Silber. Generell kann die Metallbeschichtung auch aus anderen Edelmetallen wie zum Beispiel Gold bestehen. Weiterhin kann die Metallbeschichtung aus Nichtedelmetallen bestehen. Beispiele hierfür sind Metalle wie Zinn, Nickel oder Kupfer. - Die Herstellung der textilen Fläche
1 erfolgt in einem zweistufigen Prozess. In einem ersten Fertigungsschritt wird mit bekannten Textilmaschinen wie zum Beispiel Raschelmaschinen oder Kettwirkautomaten die Maschenware als nicht metallische Grundkomponente der textilen Fläche1 hergestellt. - In einem zweiten Fertigungsschritt zur Herstellung der textilen Fläche
1 erfolgt das Aufbringen der Metallbeschichtung auf die Maschenware. Die Maschenware liegt dabei in Form von offenen Bahnen oder als Schlauchware vor, welche in einem kontinuierlichen oder diskontinuierlichen Prozess mit der Metallschicht5 versehen wird. - Gemäß einer ersten Variante erfolgt das Aufbringen der Metallbeschichtung auf die Maschenware durch Bedampfen. Alternativ erfolgt das Aufbringen der Metallbeschichtung durch Besprühen. In diesem Fall wird die Maschenware bevorzugt in einer Kammer oder dergleichen einer Bedampfungsanlage oder einer Sprühdüsen aufweisenden Sprühanlage ausgesetzt. In beiden Fällen wird mit den jeweiligen Anlagen ein homogener Metallauftrag durch flächiges Bedampfen oder Besprühen der Maschenware erzielt.
- Gemäß einer weiteren Variante kann die Metallbeschichtung durch Bedrucken auf die Maschenware aufgetragen werden. Hierzu wird die Maschenware in offenen Bahnen in Bedruckungsmaschinen geführt. Diese weisen Druckwalzen oder dergleichen auf, um das jeweilige Metall in flüssiger Form auf die Maschenware aufzutragen.
- Schließlich kann die Maschenware in einem Bad aus flüssigem Metall geführt sein, um die Metallbeschichtung auf die textilen Flächen
1 aufzubringen. - Hierbei kann die Metallbeschichtung insbesondere bei einem definierten Druck, insbesondere Überdruck aufgebracht werden. Alternativ oder zusätzlich kann die Metallbeschichtung bei einer oberhalb der Raumtemperatur liegenden Heiztemperatur erfolgen. Alternativ oder zusätzlich kann durch Anlegen von elektrischen Strömen über Elektroden im Bad die Bildung der Metallbeschichtung gefördert werden. Schließlich können auch chemische Zusatzstoffe dem Bad zur Ausbringung der Metallbeschichtung zugegeben werden.
- Zur Aufbringung von Metallbeschichtungen auf textilen Flächen aus einem Bad können bevorzugt Verfahren eingesetzt werden, die auch zum Färben von Maschenware in analoger Form eingesetzt werden.
- Ein erstes Beispiel für einen derartigen Prozess ist das sogenannte Strang-Färbe-Verfahren. In diesem Fall wird eine textile Fläche in Form einer langen, offenen Bahn in Form eines Stranges durch ein Bad geführt. Der Strang wird dadurch gebildet, dass die längsseitigen Enden der Bahn verbunden werden. Die den Strang bildende Bahn kann sich während des Führens durch das Bad verwinden und verdrehen.
- Ein zweites Beispiel für einen derartigen Prozess ist das sogenannte Baum-Färbe-Verfahren. Bei diesem Verfahren wird die zu beschichtende, bahnförmige textile Fläche auf den Mantel einer perforierten Welle aufgewickelt. Der so ausgebildete Baum wird in einen geschlossenen Kessel eingeführt. Dort wird das flüssige Metall durch die Perforationen vom Innenraum der Welle heraus der textilen Fläche zugeführt.
- Die mit der Metallbeschichtung versehene textile Fläche
1 kann in dieser Form als Endprodukt verwendet werden. Dabei kann die textile Fläche1 in unterschiedlichen Applikationen zur Abschirmung von elektromagnetischen Feldern oder zur Vermeidung von lokalen elektrostatischen Aufladungen eingesetzt werden. Insbesondere ist ein Einsatz von derartigen textilen Flächen zur Abschirmung geophatischer Felder möglich. Auch eine Verwendung der textilen Flächen1 in therapeutischen Applikationen ist möglich. Insbesondere kann mit derartigen textilen Flächen eine gesundheitsfördernde Wirkung durch galvanische Polarisationen erzielt werden. Beispielsweise können dabei Kleidungsstücke wie Socken oder Handschuhe über Elektroden mit elektrischem Strom beaufschlagt werden. Generell sind bei therapeutischen Applikationen textile Flächen1 mit Metallbeschichtungen aus Silber vorteilhaft einsetzbar. - Weiterhin können die textilen Flächen
1 als Zwischenprodukte zur Herstellung mehrlagiger Systeme eingesetzt werden. Beispielsweise können auf die textilen Flächen1 Schichten aus Kunststoff und dergleichen auflaminiert werden. Weiterhin sind Verbundkonstruktionen bestehend aus mehreren Lagen aus tex tilen Flächen1 möglich, die miteinander verklebt werden. Mit diesen Verbundkonstruktionen können insbesondere spezifische Oberflächeneigenschaften oder Materialeigenschaften wie die Steifigkeit oder die Druckfestigkeit derartiger Produkte gezielt vorgegeben werden. - Bezugszeichenliste
- 1
- Textile Fläche
- 2
- Schussfäden
- 3
- Stehfäden
- 4
- Sämtliche Fäden der Maschenware
- 5
- Metallschicht
Claims (24)
- Textile Fläche bestehend aus einer Maschenware, gekennzeichnet durch eine Metallbeschichtung.
- Textile Fläche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Metallbeschichtung aus einem Edelmetall besteht.
- Textile Fläche nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Metallbeschichtung aus Silber besteht.
- Textile Fläche nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Metallbeschichtung aus Gold besteht.
- Textile Fläche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Metallbeschichtung aus einem Nichtedelmetall besteht.
- Textile Fläche nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Metallbeschichtung aus Zinn, Nickel oder Kupfer besteht.
- Textile Fläche nach einem der Ansprüche 1 – 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Metallbeschichtung eine homogene Schichtdicke aufweist.
- Textile Fläche nach einem der Ansprüche 1 – 7, dadurch gekennzeichnet, dass auf diese die Metallbeschichtung durch Bedampfen aufgebracht ist.
- Textile Fläche nach einem der Ansprüche 1 – 7, dadurch gekennzeichnet, dass auf diese die Metallbeschichtung durch Besprühen aufgebracht ist.
- Textile Fläche nach einem der Ansprüche 1 – 7, dadurch gekennzeichnet, dass auf diese die Metallbeschichtung durch Bedrucken aufgebracht ist.
- Textile Fläche nach einem der Ansprüche 1 – 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Metallbeschichtung aus einem Metallbad aufgebracht ist.
- Textile Fläche nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbringung der Metallbeschichtung bei einem vorgegebenen Druck erfolgt.
- Textile Fläche nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbringung der Metallbeschichtung bei einer vorgegebenen Heiztemperatur erfolgt.
- Textile Fläche nach einem der Ansprüche 11 – 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbringung der Metallbeschichtung unter Einwirkung eines elektrischen Stromes erfolgt.
- Textile Fläche nach einem der Ansprüche 11 – 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbringung der Metallbeschichtung mit chemischen Zusatzstoffen erfolgt.
- Textile Fläche nach einem der Ansprüche 1 – 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Maschenware von einer Strickware gebildet ist.
- Textile Fläche nach einem der Ansprüche 1 – 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Maschenware von einer Wirkware gebildet ist.
- Textile Fläche nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Maschenware von einer Wirkware mit Schusseintrag gebildet ist.
- Textile Fläche nach einem der Ansprüche 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass zur Herstellung der Maschenware eine Anlage mit einer Feinheit von E44 eingesetzt wird.
- Textile Fläche nach einem der Ansprüche 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass zur Herstellung der Maschenware eine Anlage mit einer Feinheit von E40 eingesetzt wird.
- Textile Fläche nach einem der Ansprüche 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass zur Herstellung der Maschenware eine Anlage mit einer Feinheit von E36 eingesetzt wird.
- Textile Fläche nach einem der Ansprüche 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass zur Herstellung der Maschenware eine Anlage mit einer Feinheit von E32 eingesetzt wird.
- Textile Fläche nach einem der Ansprüche 1 – 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Maschenware aus Polyamid, Polyester, Polypropylen, Naturfasern oder Mischungen hiervon besteht.
- Textile Fläche nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Naturfasern aus Baumwolle bestehen.
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