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DE20318885U1 - Behälter für die Aufnahme von Postvertriebsstücken - Google Patents

Behälter für die Aufnahme von Postvertriebsstücken Download PDF

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DE20318885U1
DE20318885U1 DE20318885U DE20318885U DE20318885U1 DE 20318885 U1 DE20318885 U1 DE 20318885U1 DE 20318885 U DE20318885 U DE 20318885U DE 20318885 U DE20318885 U DE 20318885U DE 20318885 U1 DE20318885 U1 DE 20318885U1
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housing
switch
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door
power supply
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Burg Waechter KG
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Burg Waechter KG
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G29/00Supports, holders, or containers for household use, not provided for in groups A47G1/00-A47G27/00 or A47G33/00 
    • A47G29/12Mail or newspaper receptacles, e.g. letter-boxes; Openings in doors or the like for delivering mail or newspapers
    • A47G29/122Parts, details, or accessories, e.g. signalling devices, lamps, devices for leaving messages
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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  • Circuit Arrangement For Electric Light Sources In General (AREA)

Abstract

Behälter für die Aufnahme von Postvertriebsstücken, insbesondere Briefkasten, bestehend aus einem Gehäuse mit einem Innenraum zur Aufnahme der Postvertriebsstücke, wobei das Gehäuse zumindest eine vorzugsweise schlitzförmige Eingabeöffnung und eine verschließbare Entnahmeöffnung aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Innenraum eine Beleuchtungseinrichtung (8) angeordnet ist, die ein Leuchtmittel (16), eine Energieversorgung und einen Schalter (18) aufweist, der mit einer Tür (24) derart verbunden ist, dass beim Öffnen der Tür (24) ein Stromkreis geschlossen und das Leuchtmittel (16) eingeschaltet wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Behälter für die Aufnahme von Postvertriebsstücken, insbesondere einen Briefkasten, bestehend aus einem Gehäuse mit einem Innenraum zur Aufnahme der Postvertriebsstücke, wobei das Gehäuse zumindest eine Eingabeöffnung und eine verschließbare Entnahmeöffnung aufweist.
  • Derartige Behälter sind in vielfältigen Ausgestaltungen aus dem Stand der Technik bekannt. Beispielsweise ist ein solcher Briefkasten aus der DE 101 19 542 A1 bekannt, wobei dieser ein Gehäuse mit einem Innenraum zur Aufnahme der Postvertriebsstücke aufweist. Das Gehäuse hat eine schlitzförmige Eingabeöffnung und eine Entnahmeöffnung, die mit einer verschließbaren Tür oder Klappe versehen ist. Im Bereich der Eingabeöffnung ist eine Detektiereinrichtung angeordnet, über die Informationen bezüglich des Einwurfes von Postvertriebsstücken erkannt und an eine Verarbeitungsstelle weitergeleitet werden können. Ein solcher Behälter für die Aufnahme von Postvertriebsstücken hat sich bewährt.
  • Derartige Behälter werden entweder unmittelbar an einem Gebäude oder im Abstand zum Gebäude angeordnet bzw. aufgestellt. Insbesondere bei der Aufstellung eines derartigen Behälters beabstandet zum Gebäude besteht das Problem, dass die Entnahme der Postvertriebsstücke bei Dunkelheit erschwert ist.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen Behälter für die Aufnahme von Postvertriebsstücken derart weiterzubilden, dass die Entnahme von Postvertriebsstücken auch bei Dunkelheit in einfacher und zuverlässiger Weise möglich ist, insbesondere bei einer Anordnung des Behälters entfernt von einem Gebäude.
  • Die Lösung dieser Aufgabenstellung sieht vor, dass in dem Innenraum eine Beleuchtungseinrichtung angeordnet ist, die ein Leuchtmittel, eine Energieversorgung und einen Schalter aufweist, der über eine Öffnungs- und Schließbewegung einer Tür im Bereich der Entnahmeöffnung derart betätigbar ist, dass beim Öffnen der Tür ein Stromkreis geschlossen und das Leuchtmittel eingeschaltet wird.
  • Der erfindungsgemäße Behälter weist somit eine von üblichen Energieleitungen unabhängige Beleuchtungseinrichtung auf, die aus zumindest einem Leuchtmittel, einer Energieversorgung und einem Schalter besteht, welcher Schalter beim Öffnen einer die Entnahmeöffnung verschließenden Tür aktiviert wird und einen Stromkreis zwischen der Energieversorgung und dem Leuchtmittel schließt. Somit wird beim Öffnen der Tür das Leuchtmittel illuminiert, so dass die Entnahme der Postvertriebsstücke vereinfacht ist. Hierbei wird insbesondere der Vorteil erzielt, dass in dem Behälter sich befindende Postvertriebsstücke auch trotz fehlender Umgebungsbeleuchtung sicher wahrgenommen und nicht übersehen werden.
  • Der erfindungsgemäße Behälter für die Aufnahme von Postvertriebsstücken kann aber auch im Bereich eines Treppenhauses in einem Mehrfamiliengebäude in vorteilhafter Weise verwendet werden, da auch hier oftmals die Treppenhausbeleuchtung nur unzureichend oder defekt ist, so dass dann das Problem der sicheren Wahrnehmung von Postvertriebsstücken in üblichen Behältern ohne die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung besteht.
  • Für die Betätigung des Schalters kann sowohl die Tür im Bereich der Entnahmeöffnung als auch eine Tür im Bereich der Eingabeöffnung vorgesehen sein. Im Fall der Tür im Bereich der Eingabeöffnung handelt es sich in der Regel um eine nicht verriegelbare Klappe, deren Anordnung und Funktionsweise einfach und in der Regel schnell auffindbar ist, so dass auch eine Bedienung, nämlich ein Anheben auch bei unzureichenden Lichtverhältnissen möglich ist. Wird die Klapp angehoben, so wird über den Schalter das Leuchtmittel mit der Energieversorgung verbunden, so dass das Leuchtmittel zumindest während des Zeitraums der angehobenen Klappe Licht emittiert. Diese Funktion kann ergänzend zeitgesteuert sein, so dass das Licht auch nach Zurückführung der Klappe in die Ausgangsstellung emittiert wird. Ergänzend kann ein die Lichtverhältnisse im Umgebungsbereich analysierendes Elektronikelement, beispielsweise ein Photowiderstand vorgese hen sein, so dass das Leuchtmittel nur bei Bedarf, nämlich bei unzureichendem Umgebungslicht aktiviert wird.
  • Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass die Beleuchtungseinrichtung ein Gehäuse aufweist, in dem das Leuchtmittel und die Energieversorgung angeordnet sind und welches an eine Innenfläche des Gehäuses befestigbar, insbesondere verklebbar ist. Eine derartige Ausgestaltung hat den Vorteil, dass die Beleuchtungseinrichtung auch in einfacher Weise bei bereits bestehenden Behältern für die Aufnahme von Postvertriebsstücken nachgerüstet werden kann. Selbstverständlich sind auch andere Befestigungsmethoden, beispielsweise Verschrauben oder Vernieten möglich, ohne den Schutzbereich der Erfindung zu verlassen.
  • Alternativ zu den voranstehend genannten Befestigungsmöglichkeiten besteht weiterhin die Möglichkeit, dass das Gehäuse der Beleuchtungseinrichtung mit einem ersten Teil eines Klettverschlusses und die Innenfläche des Gehäuses des Behälters mit einem zweiten, komplementären Teil des Klettverschlusses ausgebildet ist. Diese Ausgestaltung hat den Vorteil, dass die Beleuchtungseinrichtung in einfacher Weise austauschbar ist. Beispielsweise kann hierdurch eine Beleuchtungseinrichtung mit integrierter Energieversorgung vorgesehen sein, die ohne Aufwand, beispielsweise bei entladener Energieversorgung ausgetauscht werden kann.
  • Es ist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgesehen, dass die Energieversorgung eine Batterie, insbesondere zumindest eine Knopfzelle und/oder einen wiederaufladbaren Akkumulator aufweist. Insbesondere in Verbindung mit der Befestigung der Beleuchtungseinrichtung an der Innenfläche des Gehäuses des Behälters ist erkennbar, dass die Batterie nicht austauschbar in dem Behälter angeordnet sein muss. Ist die Batterie entladen, so kann die gesamte Beleuchtungseinrichtung ausgetauscht werden. Bei Verwendung eines wiederaufladbaren Akkumulators besteht die Möglichkeit, die Beleuchtungseinrichtung beispielsweise über Nacht aufzuladen und anschließend wieder bestimmungsgemäß im Behälter anzuordnen.
  • Ergänzend kann vorgesehen sein, dass die Energieversorgung zumindest eine Solarzelle aufweist, die im Bereich einer Außenfläche des Gehäuses befestigbar ist. Die Solarzelle kann entweder direkt zur Energieversorgung des Leuchtmittels und/oder zum Aufladen des Akkumulators, d.h. der Energieversorgung genutzt werden.
  • Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass die Beleuchtungseinrichtung einen zeitgesteuerten Schalter aufweist, der die Energieversorgung nach Ablauf eines Zeitintervalls nach dem Einschalten des Leuchtmittels abschaltet. Diese Ausgestaltung hat den Vorteil, dass bei nicht ordnungsgemäßem Schließen der Tür der Entnahmeöffnung das Leuchtmittel nach einem bestimmten Zeitintervall abgeschaltet wird, so dass die Energieversorgung geschont wird.
  • Es ist ferner nach einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgesehen, dass das Zeitintervall am zeitgesteuerten Schalter einstellbar ist. Somit kann der Anwender des erfindungsgemäßen Behälters die Einschaltdauer seinen Bedürfnissen entsprechend einstellen.
  • Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, das Leuchtmittel als zumindest eine Diode, insbesondere als Stromspardiode auszubilden. Hierdurch wird die Möglichkeit eröffnet, eine möglichst kleine Energieversorgung zu wählen, die nicht nur preisgünstig ist, sondern auch eine kleine Baugröße aufweist.
  • Nach einem weiteren Merkmal des erfindungsgemäßen Behälters für die Aufnahme von Postvertriebsstücken ist vorgesehen, dass der Schalter als mechanischer oder berührungsloser, insbesondere optoelektrischer bzw. opto-elektronischer Schalter ausgebildet ist. Vorzugsweise ist der Schalter derart im Gehäuse der Beleuchtungseinrichtung angeordnet, dass er beim Schließen der Tür der Entnahmeöffnung betätigt wird. Bei einem rein mechanischen Schalter wird durch das Schließen der Tür der Schalter in seine Schaltposition gedrückt und die Energieversorgung vom Leuchtmittel getrennt.
  • Eine Weiterbildung des erfindungsgemäßen Behälters ist dadurch gekennzeichnet, dass die Tür ein Schloss aufweist, welches in eine Bohrung eingesetzt ist, wobei zwischen der Tür und dem Schloss ein lichtdurchlässiges Element angeordnet ist. Diese Ausgestaltung hat insbesondere bei einem Behälter mit über eine Einwurfklappe aktivierbarem Leuchtmittel den wesentlichen Vorteil, dass das lichtdurchlässige Element Licht emittiert und die Anordnung des Schlosses anzeigt.
  • Ergänzend kann nach einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgesehen sein, dass das Gehäuse eine Präsentationsfläche, insbesondere ein Namensschild aufweist, welches eine Öffnung überdeckend am Gehäuse befestigbar ist und zumindest teilweise lichtdurchlässig ausgebildet ist. Diese Ausgestaltung bietet insbesondere den Vorteil, dass bei Aktivierung des Leuchtmittel auch die Präsentationsfläche beleuchtet ist, so dass beispielsweise der Name auf dem Namensschild einfacher zu erfassen ist. Vorzugsweise ist die Präsentationsfläche in der Nähe des Schlosses angeordnet, um eine verbesserte Ausleuchtung des Bereichs des Schlosses zu erzielen.
  • Ferner ist Gegenstand der Erfindung eine Beleuchtungseinrichtung für einen Behälter, insbesondere für einen Briefkasten zur Aufnahme von Postvertriebsstücken, eine Geldkassette oder einen Tresor, bestehend aus einem Gehäuse, in dem ein Leuchtmittel und eine Energieversorgung für das Leuchtmittel angeordnet ist, wobei zwischen dem Leuchtmittel und der Energieversorgung ein Schalter angeordnet ist, der über die Öffnungs- bzw. Schließbewegung einer Tür des Behälters und/oder einen Schließ- oder Öffnungsvorgang eines in der Tür angeordneten Schlosses betätigbar ist. Eine solche Beleuchtungseinrichtung kann in einfacher Weise in bereits bestehende Behälter, beispielsweise in Briefkästen für die Aufnahme von Postvertriebsstücken, in Geldkassetten oder Tresore integriert werden, um den Aufnahmeraum des Behälters bei geöffneter Tür auszuleuchten.
  • Eine Weiterbildung der Beleuchtungseinrichtung sieht vor, dass das Gehäuse in dem das Leuchtmittel und die Energieversorgung angeordnet sind zumindest ein Befestigungselement aufweist, das mit einer Innenfläche des Gehäuses des Behälters verbindbar, insbesondere verklebbar ist. Selbstverständlich kann das Befestigungselement auch auf der Innenfläche des Gehäuses des Behälters angeordnet sein.
  • Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass der Schalter in das Gehäuse integriert ist.
  • Vorzugsweise ist das Befestigungselement als Klettverschluss ausgebildet, wobei am Gehäuse ein erster Teil des Klettverschlusses und an einer Innenfläche des Gehäuses des Behälters ein zweiter, komplementärer Teil des Klettverschlusses angeordnet ist. Diese Ausgestaltung hat insbesondere den Vorteil, dass das Gehäuse nach einer fehlerhaften Montage problemlos aus dem Behälter gelöst werden und erneut montiert werden kann. Dieser Vorteil ermöglicht auch den einfachen Wechsel der Energiequelle, beispielsweise einer Batterie bei demontierter Beleuchtungseinrichtung.
  • Es ist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgesehen, dass die Energieversorgung eine Batterie, insbesondere zumindest eine Knopfzelle und/oder einen wiederaufladbaren Akkumulator aufweist. Diese Ausgestaltung bietet im Falle einer Knopfzelle den Vorteil einer preisgünstigen Herstellbarkeit und im Falle eines Akkumulators eine lange Lebensdauer und somit eine umweltschonende Konstruktion.
  • Alternativ kann vorgesehen sein, dass die Energieversorgung zumindest eine Solarzelle aufweist, die im Bereich einer Außenfläche des Gehäuses befestigbar ist. Diese Ausgestaltung ist weitgehend unabhängig von Batterien und Akkumulatoren, so dass lediglich kleine Energiequellen verwendet werden müssen, die zur Pufferung des Energiebedarfs eingesetzt werden.
  • Um die Energiebilanz weiter zu verbessern kann vorgesehen sein, dass die Beleuchtungseinrichtung einen zeitgesteuerten Schalter aufweist, der die Energieversorgung nach Ablauf eines Zeitintervalls nach dem Einschalten des Leuchtmit tels abschaltet. Hierdurch wird vermieden, dass die zur Verfügung stehende Energie zu schnell verbraucht wird. Die Lebensdauer der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung wird daher wesentlich verlängert.
  • Diesbezüglich kann ergänzend vorgesehen sein, dass das Zeitintervall am zeitgesteuerten Schalter einstellbar ist.
  • Vorzugsweise ist weiterhin vorgesehen, dass das Leuchtmittel als zumindest eine Diode, insbesondere als Stromspardiode ausgebildet ist.
  • Schließlich ist bei einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung vorgesehen, dass der Schalter als mechanischer oder berührungsloser, insbesondere als optoelektrischer oder optoelektronischer Schalter ausgebildet ist.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der eine bevorzugte Ausführungsform eines Behälters bzw. einer Beleuchtungseinrichtung dargestellt ist.
  • In der Zeichnung zeigen:
  • 1 einen Briefkasten in perspektivischer Ansicht;
  • 2 den Briefkasten gemäß 1 in einer Rückansicht;
  • 3 eine Beleuchtungseinrichtung für einen Briefkasten gemäß den 1 und 2 in perspektivischer Ansicht;
  • 4 die Beleuchtungseinrichtung gemäß 3 in Rückansicht;
  • 5 einen Abschnitt der Beleuchtungseinrichtung gemäß den 3 und 4 mit einer Tür des Briefkastens gemäß 1 und 2;
  • 6 eine zweite Ausführungsform eines Briefkastens in geschnitten dargestellter Seitenansicht und
  • 7 einen Teil einer vorderen Wand des Briefkastens gemäß 6 mit einem Schloss in geschnitten dargestellter Seitenansicht.
  • 1 zeigt einen Briefkasten 1, der aus einem quaderförmig ausgebildeten, einen Innenraum umschließenden Gehäuse 2 besteht. Das Gehäuse 2 weist einen Einwurfschlitz 3 zum Einwurf von Postvertriebsstücken, wie beispielsweise Briefen, Postkarten, Zeitschriften oder dergleichen auf. Der Einwurfschlitz 3 ist durch eine Einwurfschlitzklappe 4 abgedeckt, die um eine entlang einer Längskante verlaufenden Gelenkachse 23 relativ zum Gehäuse 2 verschwenkbar ist, so dass durch Anheben der Einwurfschlitzklappe 4 der Einwurfschlitz 3 zugänglich wird.
  • Unterhalb der Einwurfschlitzklappe 4, die wie dargestellt nach außen oder alternativ nach innen zu öffnen ist, ist auf dem Gehäuse 2 eine Präsentationsfläche 5 angeordnet, die der Aufnahme eines Namensschildes oder dergleichen dient.
  • Das Gehäuse 2 ist auf einer Säule 6 angeordnet. An der Säule 6 ist unterhalb des Behälters 2 eine als Rohrabschnitt und beidseitig offen ausgebildete Aufnahmevorrichtung 7, beispielsweise für Zeitungen oder dergleichen angeordnet.
  • 2 zeigt das Gehäuse 2 des Briefkastens 1 in rückwärtiger Ansicht. Zu erkennen ist, dass der Briefkasten 1 an seiner einer Vorderseite 10 gegenüberliegenden Seite 9 eine Entnahmeöffnung 25 aufweist, die mit einer Tür 24 abgedeckt ist. Demzufolge ist die Tür 24 einseitig am Gehäuse 2 scharniert und weist ein Schloss 26 auf, welches auch als elektronisches Schloss, beispielsweise mit einem Transponder ausgebildet sein kann.
  • Im Bereich der Entnahmeöffnung 25 ist eine Beleuchtungseinrichtung 8 angeordnet, deren Funktionsweise nachfolgend beschrieben wird.
  • Die Beleuchtungseinrichtung 8 ist insbesondere in 3 dargestellt und besteht aus einem Gehäuse 11 mit einer Frontseite 12, einer Seitenfläche 13 und einer in 4 zu erkennenden Rückseite 14. In dem Gehäuse 11, nämlich in der Frontseite 12 ist ein Durchbruch 15 angeordnet, der von drei Leuchtdioden 16 durchgriffen ist. Die Leuchtdioden 16 sind Leuchtmittel, die sich insbesondere durch einen geringen Energiebedarf auszeichnen.
  • Innerhalb des Gehäuses 11 ist ferner eine Energieversorgung in Form einer Knopfzelle angeordnet, die in eine Aufnahme einlegbar ist, welche Aufnahme mit einem Schraubverschluss 17 verschließbar ist.
  • Die Energieversorgung, nämlich die Knopfzelle ist über einen Stromkreis mit den Leuchtdioden 16 verbunden, wobei der Stromkreis durch einen Schalter 18 unterbrochen werden kann. Der Schalter 18 ist als mechanischer Druckschalter ausgebildet und im Bereich der Seitenfläche 13 angeordnet. Seine Funktion wird nachfolgend noch erklärt.
  • Die in 4 dargestellte Rückseite 14 des Gehäuses 11 der Beleuchtungseinrichtung 8 weist zwei im Abstand zueinander angeordnete Klebestreifen 19 auf, die jeweils mit einer Abdeckung 20 abgedeckt sind, welche Abdeckung 20 die Klebfunktion der Klebestreifen 19 bis zum Entfernen der Abdeckung 20 erhält. Über die Klebestreifen 19 ist es möglich, die Beleuchtungseinrichtung 8 in das Gehäuse 2 des Briefkastens 1 einzukleben, so dass der Schalter 18 beim Öffnen bzw. Schließen der Tür 24 betätigt wird. Eine derartige Betätigung ist in 5 dargestellt, wobei die strichpunktierte Linie 21 die Stellung des Schalters 18 bei geschlossenem Stromkreis und die ausgezogene Linie 22 die Stellung des Schalters 18 bei unterbrochenem Stromkreis zeigt. Es ist zu erkennen, dass über die Tür 24 der Schalter 18 aus seiner eingeschalteten in die ausgeschaltete Position bewegbar ist. Beim Verschließen der Tür 24 wird der Schalter 18 in der ausgeschalteten Position gehalten, so dass die Leuchtdioden 16 nicht mit Energie versorgt werden.
  • Von besonderer Bedeutung ist bei der Erfindung die Ausgestaltung der Beleuchtungseinrichtung 8 als Einbauelement mit den Komponenten Leuchtmittel, nämlich Leuchtdioden 16 und Energieversorgung sowie einem Schalter 18. Eine derartige Beleuchtungseinrichtung 8 kann in einfacher Weise vorgefertigt und zum Einbau in entsprechende Briefkästen 1 vorbereitet sein. Selbstverständlich erfasst die Erfindung auch solche Briefkästen 1, bei denen eine entsprechende Beleuchtungseinrichtung 8 bereits integraler Bestandteil des Gehäuses 2 ist.
  • Weiterhin kann der Schalter 18 Bestandteil des Schlosses 26 in der Tür 24 sein, so dass beim Öffnen des Schlosses 26 der Stromkreis zwischen dem Leuchtdioden 16 und der Energieversorgung geschlossen wird. Die Signalübertragung zwischen dem Schalter 18 und dem Stromkreis kann hierbei drahtlos, beispielsweise durch einen beim Öffnen des Schlosses 26 angesprochenen Transponder erfolgen. Ist das Schloss 26 als elektronisches Schloss, beispielsweise mit einem Transponder ausgebildet, so kann auch hier der Datenaustausch zum Transponder zur Aktivierung des Schalters 18 genutzt werden.
  • In den 6 und 7 ist eine zweite Ausführungsform eines Briefkastens 1 dargestellt. Bei diesem Briefkasten ist die Beleuchtungseinrichtung 8 im Bereich der um eine Schwenkachse 23 verschwenkbaren Einwurfschlitzklappe 4 angeordnet, so dass der Schalter 18 beim Anheben der Einwurfschlitzklappe 4 betätigt und die Leuchtdioden 16 eingeschaltet werden. Das von den Leuchtdioden 16 abgegebene Licht wird über den Einwurfschlitz 3 emittiert, so dass die Umgebung des Briefkastens 1 ausgeleuchtet wird.
  • Die im Briefkasten 1 gemäß den 6 und 7 installierte Beleuchtungseinrichtung 8 kann die gleichen Konstruktionsmerkmale aufweisen, wie sie im Zusammenhang mit dem Ausführungsbeispiel gemäß den 1 bis 5 beschrieben wurden.
  • Der Briefkasten 1 weist in seiner Tür 24 ein Schloss 26 auf, welches in üblicher Weise ausgebildet und in 7 detaillierter dargestellt ist. Das Schloss 26 ist in einer kreisrunden Öffnung in der Tür 24 des Briefkastens 1 eingesetzt und mit ei ner auf den innenliegenden Teil des Schlosses aufgeschraubten Mutter 29 verschraubt. Im Bereich des innenliegenden Teils des Schlosses ist endseitig in an sich üblicher Weise ein Riegelelement 30 angeordnet.
  • Zwischen dem Schloss 26 und der Tür 24 ist ein die Öffnung in der Tür 24 durchgreifendes und ringförmig ausgebildetes lichtdurchlässiges Element 27 angeordnet. Bei Licht emittierenden Leuchtdioden 16 wird dies Element 27 beleuchtet, so dass die Anordnung des Schlosses 26 in der Tür 24 in einfacher Weise angezeigt und erfassbar ist.
  • Weiterhin ist in der Tür 24 unterhalb des Schlosses 26 die Präsentationsfläche 5 in Form eines Namensschildes angeordnet, wobei die Präsentationsfläche 5 auf einem lichtdurchlässigen Element 31 angeordnet ist, welches in eine Öffnung 28 in der Tür 24 eingesteckt ist, so dass auch hier das von dem Leuchtdioden 16 emittierte Licht über das Element 31 übertragen wird. Diese Ausgestaltung erleichtert die Wahrnehmung und Erfassung der auf der Präsentationsfläche 5 angeordneten Information.
  • Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr können weitere Merkmale und Vorteile vorgesehen sein, wie beispielsweise die Kombination der Beleuchtungseinrichtung mit einer Solarzelle, welche ergänzend oder alternativ für die Energieversorgung der Leuchtmittel, nämlich der Leuchtdioden 16 an der Außenfläche des Gehäuses 2 angeordnet ist.
  • Ferner ist die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung 8 auch bei weiteren Behältern, wie beispielsweise Tresoren oder Geldkassetten einsetzbar, soweit diese Beleuchtungseinrichtung 8 als vollständiges Element in einfacher Weise in Tresore oder Geldkassetten einsetz- und befestigbar ist. Von Bedeutung ist hierbei die Nachrüstbarkeit und die einfache Austauschbarkeit der Beleuchtungseinrichtung 8, wenn beispielsweise die Energiequelle verbraucht und/oder die Leuchtmittel defekt sind. Ein Wechsel von Batterien mit der Gefahr einer falschen Polung bzw. ein Austausch von Leuchtmitteln ist nicht mehr erforderlich, da die Beleuchtungseinrichtung 8 in einfacher und kostengünstiger Weise als Einheit in großen Stückzahlen herstellbar und in einfacher Weise auch von Laien einbaubar ist.

Claims (27)

  1. Behälter für die Aufnahme von Postvertriebsstücken, insbesondere Briefkasten, bestehend aus einem Gehäuse mit einem Innenraum zur Aufnahme der Postvertriebsstücke, wobei das Gehäuse zumindest eine vorzugsweise schlitzförmige Eingabeöffnung und eine verschließbare Entnahmeöffnung aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Innenraum eine Beleuchtungseinrichtung (8) angeordnet ist, die ein Leuchtmittel (16), eine Energieversorgung und einen Schalter (18) aufweist, der mit einer Tür (24) derart verbunden ist, dass beim Öffnen der Tür (24) ein Stromkreis geschlossen und das Leuchtmittel (16) eingeschaltet wird.
  2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Tür (24) im Bereich der Entnahmeöffnung (25) oder im Bereich der Eingabeöffnung (3) angeordnet ist.
  3. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungseinrichtung (8) ein Gehäuse (11) aufweist, in dem das Leuchtmittel (16) und die Energieversorgung angeordnet sind und welches an einer Innenfläche des Gehäuses (2) befestigbar, insbesondere verklebbar ist.
  4. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schalter (18) in das Gehäuse (11) integriert ist.
  5. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schalter (18) in ein Schloss (26) integriert ist, mit welchem die Entnahmeöffnung verschließbar ist, wobei der Stromkreis über das Schloss (26), beispielsweise durch Einstecken eines korrespondierenden Schlüssels und/oder durch Berühren des Schlosses (26) schaltbar ist.
  6. Behälter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (8) einen ersten Teil eines Klettverschlusses und die Innenfläche des Gehäuses (2) den zweiten, komplementären Teil des Klettverschlusses aufweist.
  7. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Energieversorgung eine Batterie, insbesondere zumindest eine Knopfzelle und/oder einen wiederaufladbaren Akkumulator aufweist.
  8. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Energieversorgung zumindest eine Solarzelle aufweist, die im Bereich einer Außenfläche des Gehäuses (2) befestigbar ist.
  9. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungseinrichtung (8) einen zeitgesteuerten Schalter aufweist, der die Energieversorgung nach Ablauf eines Zeitintervalls nach dem Einschalten des Leuchtmittels (16) abschaltet.
  10. Behälter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Zeitintervall am zeitgesteuerten Schalter einstellbar ist.
  11. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (16) als zumindest eine Diode, insbesondere als Stromspardiode ausgebildet ist.
  12. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schalter (18) als mechanischer oder berührungsloser, insbesondere als optoelektrischer oder optoelektronischer Schalter ausgebildet ist.
  13. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Tür (r) ein Schloss (26) aufweist, welches in eine Bohrung eingesetzt ist, wobei zwischen der Tür (24) und dem Schloss (26) ein lichtdurchlässiges Element (27) angeordnet ist.
  14. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) eine Präsentationsfläche (5), insbesondere ein Namensschild aufweist, welches eine Öffnung (28) überdeckend am Gehäuse befestigt und zumindest teilweise lichtdurchlässig ausgebildet ist.
  15. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Präsentationsfläche (5) in der Nähe des Schlosses (26) angeordnet ist.
  16. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schalter (18) über die Einwurfschlitzklappe (4) betätigbar ist, wobei das Leuchtmittel (16) nach Betätigung des Schalters (18) für ein bestimmtes Zeitintervall eingeschaltet wird.
  17. Beleuchtungseinrichtung für einen Behälter, insbesondere für einen Briefkasten (1) zur Aufnahme von Postvertriebsstücken, eine Geldkassette oder einen Tresor, bestehend aus einem Gehäuse (11) in dem ein Leuchtmittel (16) und eine Energieversorgung für das Leuchtmittel (16) angeordnet ist, wobei zwischen dem Leuchtmittel (16) und der Energieversorgung ein Schalter (18) an geordnet ist, der über die Öffnungs- bzw. Schließbewegung einer Tür (24) des Behälters und/oder einen Schließ- oder Öffnungsvorgang eines in der Tür (24) angeordneten Schlosses (26) betätigbar ist.
  18. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (11) zumindest ein Befestigungselement aufweist, das mit einer Innenfläche des Gehäuses (2) des Behälters verbindbar, insbesondere verklebbar ist.
  19. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Schalter (18) in das Gehäuse (11) integriert ist.
  20. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement als Klettverschluss ausgebildet ist, wobei am Gehäuse (8) ein erster Teil des Klettverschlusses und an einer Innenfläche des Gehäuses (2) ein zweiter, komplementärer Teil des Klettverschlusses angeordnet ist.
  21. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Energieversorgung eine Batterie, insbesondere zumindest eine Knopfzelle und/oder einen wiederaufladbaren Akkumulator aufweist.
  22. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Energieversorgung zumindest eine Solarzelle aufweist, die im Bereich einer Außenfläche des Gehäuses (2) befestigbar ist.
  23. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungseinrichtung (8) einen zeitgesteuerten Schalter aufweist, der die Energieversorgung nach Ablauf eines Zeitintervalls nach dem Einschalten des Leuchtmittels (16) abschaltet.
  24. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Zeitintervall am zeitgesteuerten Schalter einstellbar ist.
  25. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (16) als zumindest eine Diode, insbesondere als Stromspardiode ausgebildet ist.
  26. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Schalter (18) als mechanischer oder berührungsloser, insbesondere als optoelektrischer oder optoelektronischer Schalter ausgebildet ist.
  27. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Schalter (18) in das Schloss (26) integriert ist, wobei der Stromkreis über das Schloss (26), beispielsweise durch Einstecken eines korrespondierenden Schlüssels und/oder durch Berühren des Schlosses (26) schaltbar ist.
DE20318885U 2003-10-04 2003-12-05 Behälter für die Aufnahme von Postvertriebsstücken Expired - Lifetime DE20318885U1 (de)

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DE20315286.7 2003-10-04
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DE285506C (de) *
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