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Die
Erfindung betrifft einen Behälter
für die Aufnahme
von Postvertriebsstücken,
insbesondere einen Briefkasten, bestehend aus einem Gehäuse mit
einem Innenraum zur Aufnahme der Postvertriebsstücke, wobei das Gehäuse zumindest
eine Eingabeöffnung
und eine verschließbare
Entnahmeöffnung
aufweist.
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Derartige
Behälter
sind in vielfältigen
Ausgestaltungen aus dem Stand der Technik bekannt. Beispielsweise
ist ein solcher Briefkasten aus der
DE 101 19 542 A1 bekannt, wobei dieser ein
Gehäuse mit
einem Innenraum zur Aufnahme der Postvertriebsstücke aufweist. Das Gehäuse hat
eine schlitzförmige
Eingabeöffnung
und eine Entnahmeöffnung, die
mit einer verschließbaren
Tür oder
Klappe versehen ist. Im Bereich der Eingabeöffnung ist eine Detektiereinrichtung
angeordnet, über
die Informationen bezüglich
des Einwurfes von Postvertriebsstücken erkannt und an eine Verarbeitungsstelle
weitergeleitet werden können.
Ein solcher Behälter
für die
Aufnahme von Postvertriebsstücken
hat sich bewährt.
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Derartige
Behälter
werden entweder unmittelbar an einem Gebäude oder im Abstand zum Gebäude angeordnet
bzw. aufgestellt. Insbesondere bei der Aufstellung eines derartigen
Behälters
beabstandet zum Gebäude
besteht das Problem, dass die Entnahme der Postvertriebsstücke bei
Dunkelheit erschwert ist.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
einen gattungsgemäßen Behälter für die Aufnahme
von Postvertriebsstücken
derart weiterzubilden, dass die Entnahme von Postvertriebsstücken auch
bei Dunkelheit in einfacher und zuverlässiger Weise möglich ist,
insbesondere bei einer Anordnung des Behälters entfernt von einem Gebäude.
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Die
Lösung
dieser Aufgabenstellung sieht vor, dass in dem Innenraum eine Beleuchtungseinrichtung
angeordnet ist, die ein Leuchtmittel, eine Energieversorgung und
einen Schalter aufweist, der über
eine Öffnungs-
und Schließbewegung einer
Tür im
Bereich der Entnahmeöffnung
derart betätigbar ist,
dass beim Öffnen
der Tür
ein Stromkreis geschlossen und das Leuchtmittel eingeschaltet wird.
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Der
erfindungsgemäße Behälter weist
somit eine von üblichen
Energieleitungen unabhängige
Beleuchtungseinrichtung auf, die aus zumindest einem Leuchtmittel,
einer Energieversorgung und einem Schalter besteht, welcher Schalter
beim Öffnen
einer die Entnahmeöffnung
verschließenden
Tür aktiviert wird
und einen Stromkreis zwischen der Energieversorgung und dem Leuchtmittel
schließt.
Somit wird beim Öffnen
der Tür
das Leuchtmittel illuminiert, so dass die Entnahme der Postvertriebsstücke vereinfacht
ist. Hierbei wird insbesondere der Vorteil erzielt, dass in dem
Behälter
sich befindende Postvertriebsstücke
auch trotz fehlender Umgebungsbeleuchtung sicher wahrgenommen und
nicht übersehen
werden.
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Der
erfindungsgemäße Behälter für die Aufnahme
von Postvertriebsstücken
kann aber auch im Bereich eines Treppenhauses in einem Mehrfamiliengebäude in vorteilhafter
Weise verwendet werden, da auch hier oftmals die Treppenhausbeleuchtung nur
unzureichend oder defekt ist, so dass dann das Problem der sicheren
Wahrnehmung von Postvertriebsstücken
in üblichen
Behältern
ohne die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung
besteht.
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Für die Betätigung des
Schalters kann sowohl die Tür
im Bereich der Entnahmeöffnung
als auch eine Tür
im Bereich der Eingabeöffnung
vorgesehen sein. Im Fall der Tür
im Bereich der Eingabeöffnung
handelt es sich in der Regel um eine nicht verriegelbare Klappe,
deren Anordnung und Funktionsweise einfach und in der Regel schnell
auffindbar ist, so dass auch eine Bedienung, nämlich ein Anheben auch bei
unzureichenden Lichtverhältnissen möglich ist.
Wird die Klapp angehoben, so wird über den Schalter das Leuchtmittel
mit der Energieversorgung verbunden, so dass das Leuchtmittel zumindest während des
Zeitraums der angehobenen Klappe Licht emittiert. Diese Funktion
kann ergänzend
zeitgesteuert sein, so dass das Licht auch nach Zurückführung der
Klappe in die Ausgangsstellung emittiert wird. Ergänzend kann
ein die Lichtverhältnisse
im Umgebungsbereich analysierendes Elektronikelement, beispielsweise
ein Photowiderstand vorgese hen sein, so dass das Leuchtmittel nur
bei Bedarf, nämlich
bei unzureichendem Umgebungslicht aktiviert wird.
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Nach
einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass die Beleuchtungseinrichtung ein
Gehäuse
aufweist, in dem das Leuchtmittel und die Energieversorgung angeordnet
sind und welches an eine Innenfläche
des Gehäuses
befestigbar, insbesondere verklebbar ist. Eine derartige Ausgestaltung
hat den Vorteil, dass die Beleuchtungseinrichtung auch in einfacher
Weise bei bereits bestehenden Behältern für die Aufnahme von Postvertriebsstücken nachgerüstet werden
kann. Selbstverständlich
sind auch andere Befestigungsmethoden, beispielsweise Verschrauben
oder Vernieten möglich, ohne
den Schutzbereich der Erfindung zu verlassen.
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Alternativ
zu den voranstehend genannten Befestigungsmöglichkeiten besteht weiterhin
die Möglichkeit,
dass das Gehäuse
der Beleuchtungseinrichtung mit einem ersten Teil eines Klettverschlusses
und die Innenfläche
des Gehäuses
des Behälters
mit einem zweiten, komplementären
Teil des Klettverschlusses ausgebildet ist. Diese Ausgestaltung
hat den Vorteil, dass die Beleuchtungseinrichtung in einfacher Weise
austauschbar ist. Beispielsweise kann hierdurch eine Beleuchtungseinrichtung
mit integrierter Energieversorgung vorgesehen sein, die ohne Aufwand,
beispielsweise bei entladener Energieversorgung ausgetauscht werden kann.
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Es
ist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgesehen, dass die
Energieversorgung eine Batterie, insbesondere zumindest eine Knopfzelle
und/oder einen wiederaufladbaren Akkumulator aufweist. Insbesondere
in Verbindung mit der Befestigung der Beleuchtungseinrichtung an
der Innenfläche
des Gehäuses
des Behälters
ist erkennbar, dass die Batterie nicht austauschbar in dem Behälter angeordnet
sein muss. Ist die Batterie entladen, so kann die gesamte Beleuchtungseinrichtung
ausgetauscht werden. Bei Verwendung eines wiederaufladbaren Akkumulators
besteht die Möglichkeit,
die Beleuchtungseinrichtung beispielsweise über Nacht aufzuladen und anschließend wieder
bestimmungsgemäß im Behälter anzuordnen.
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Ergänzend kann
vorgesehen sein, dass die Energieversorgung zumindest eine Solarzelle
aufweist, die im Bereich einer Außenfläche des Gehäuses befestigbar ist. Die Solarzelle
kann entweder direkt zur Energieversorgung des Leuchtmittels und/oder
zum Aufladen des Akkumulators, d.h. der Energieversorgung genutzt
werden.
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Nach
einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass die Beleuchtungseinrichtung
einen zeitgesteuerten Schalter aufweist, der die Energieversorgung
nach Ablauf eines Zeitintervalls nach dem Einschalten des Leuchtmittels
abschaltet. Diese Ausgestaltung hat den Vorteil, dass bei nicht
ordnungsgemäßem Schließen der
Tür der
Entnahmeöffnung
das Leuchtmittel nach einem bestimmten Zeitintervall abgeschaltet
wird, so dass die Energieversorgung geschont wird.
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Es
ist ferner nach einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgesehen,
dass das Zeitintervall am zeitgesteuerten Schalter einstellbar ist.
Somit kann der Anwender des erfindungsgemäßen Behälters die Einschaltdauer seinen
Bedürfnissen
entsprechend einstellen.
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Als
besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, das Leuchtmittel als
zumindest eine Diode, insbesondere als Stromspardiode auszubilden.
Hierdurch wird die Möglichkeit
eröffnet,
eine möglichst kleine
Energieversorgung zu wählen,
die nicht nur preisgünstig
ist, sondern auch eine kleine Baugröße aufweist.
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Nach
einem weiteren Merkmal des erfindungsgemäßen Behälters für die Aufnahme von Postvertriebsstücken ist
vorgesehen, dass der Schalter als mechanischer oder berührungsloser,
insbesondere optoelektrischer bzw. opto-elektronischer Schalter
ausgebildet ist. Vorzugsweise ist der Schalter derart im Gehäuse der
Beleuchtungseinrichtung angeordnet, dass er beim Schließen der
Tür der
Entnahmeöffnung
betätigt
wird. Bei einem rein mechanischen Schalter wird durch das Schließen der
Tür der Schalter
in seine Schaltposition gedrückt
und die Energieversorgung vom Leuchtmittel getrennt.
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Eine
Weiterbildung des erfindungsgemäßen Behälters ist
dadurch gekennzeichnet, dass die Tür ein Schloss aufweist, welches
in eine Bohrung eingesetzt ist, wobei zwischen der Tür und dem
Schloss ein lichtdurchlässiges
Element angeordnet ist. Diese Ausgestaltung hat insbesondere bei
einem Behälter mit über eine
Einwurfklappe aktivierbarem Leuchtmittel den wesentlichen Vorteil,
dass das lichtdurchlässige
Element Licht emittiert und die Anordnung des Schlosses anzeigt.
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Ergänzend kann
nach einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgesehen sein, dass
das Gehäuse
eine Präsentationsfläche, insbesondere
ein Namensschild aufweist, welches eine Öffnung überdeckend am Gehäuse befestigbar
ist und zumindest teilweise lichtdurchlässig ausgebildet ist. Diese
Ausgestaltung bietet insbesondere den Vorteil, dass bei Aktivierung
des Leuchtmittel auch die Präsentationsfläche beleuchtet
ist, so dass beispielsweise der Name auf dem Namensschild einfacher
zu erfassen ist. Vorzugsweise ist die Präsentationsfläche in der Nähe des Schlosses
angeordnet, um eine verbesserte Ausleuchtung des Bereichs des Schlosses
zu erzielen.
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Ferner
ist Gegenstand der Erfindung eine Beleuchtungseinrichtung für einen
Behälter,
insbesondere für
einen Briefkasten zur Aufnahme von Postvertriebsstücken, eine
Geldkassette oder einen Tresor, bestehend aus einem Gehäuse, in
dem ein Leuchtmittel und eine Energieversorgung für das Leuchtmittel
angeordnet ist, wobei zwischen dem Leuchtmittel und der Energieversorgung
ein Schalter angeordnet ist, der über die Öffnungs- bzw. Schließbewegung
einer Tür
des Behälters
und/oder einen Schließ-
oder Öffnungsvorgang
eines in der Tür
angeordneten Schlosses betätigbar
ist. Eine solche Beleuchtungseinrichtung kann in einfacher Weise
in bereits bestehende Behälter,
beispielsweise in Briefkästen
für die
Aufnahme von Postvertriebsstücken,
in Geldkassetten oder Tresore integriert werden, um den Aufnahmeraum
des Behälters
bei geöffneter
Tür auszuleuchten.
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Eine
Weiterbildung der Beleuchtungseinrichtung sieht vor, dass das Gehäuse in dem
das Leuchtmittel und die Energieversorgung angeordnet sind zumindest
ein Befestigungselement aufweist, das mit einer Innenfläche des
Gehäuses
des Behälters
verbindbar, insbesondere verklebbar ist. Selbstverständlich kann
das Befestigungselement auch auf der Innenfläche des Gehäuses des Behälters angeordnet
sein.
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Nach
einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass der Schalter
in das Gehäuse
integriert ist.
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Vorzugsweise
ist das Befestigungselement als Klettverschluss ausgebildet, wobei
am Gehäuse ein
erster Teil des Klettverschlusses und an einer Innenfläche des
Gehäuses
des Behälters
ein zweiter, komplementärer
Teil des Klettverschlusses angeordnet ist. Diese Ausgestaltung hat
insbesondere den Vorteil, dass das Gehäuse nach einer fehlerhaften Montage
problemlos aus dem Behälter
gelöst
werden und erneut montiert werden kann. Dieser Vorteil ermöglicht auch
den einfachen Wechsel der Energiequelle, beispielsweise einer Batterie
bei demontierter Beleuchtungseinrichtung.
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Es
ist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgesehen, dass die
Energieversorgung eine Batterie, insbesondere zumindest eine Knopfzelle
und/oder einen wiederaufladbaren Akkumulator aufweist. Diese Ausgestaltung
bietet im Falle einer Knopfzelle den Vorteil einer preisgünstigen
Herstellbarkeit und im Falle eines Akkumulators eine lange Lebensdauer
und somit eine umweltschonende Konstruktion.
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Alternativ
kann vorgesehen sein, dass die Energieversorgung zumindest eine
Solarzelle aufweist, die im Bereich einer Außenfläche des Gehäuses befestigbar ist. Diese
Ausgestaltung ist weitgehend unabhängig von Batterien und Akkumulatoren, so
dass lediglich kleine Energiequellen verwendet werden müssen, die
zur Pufferung des Energiebedarfs eingesetzt werden.
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Um
die Energiebilanz weiter zu verbessern kann vorgesehen sein, dass
die Beleuchtungseinrichtung einen zeitgesteuerten Schalter aufweist,
der die Energieversorgung nach Ablauf eines Zeitintervalls nach
dem Einschalten des Leuchtmit tels abschaltet. Hierdurch wird vermieden,
dass die zur Verfügung
stehende Energie zu schnell verbraucht wird. Die Lebensdauer der
erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung
wird daher wesentlich verlängert.
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Diesbezüglich kann
ergänzend
vorgesehen sein, dass das Zeitintervall am zeitgesteuerten Schalter
einstellbar ist.
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Vorzugsweise
ist weiterhin vorgesehen, dass das Leuchtmittel als zumindest eine
Diode, insbesondere als Stromspardiode ausgebildet ist.
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Schließlich ist
bei einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung
vorgesehen, dass der Schalter als mechanischer oder berührungsloser,
insbesondere als optoelektrischer oder optoelektronischer Schalter
ausgebildet ist.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung der zugehörigen
Zeichnung, in der eine bevorzugte Ausführungsform eines Behälters bzw.
einer Beleuchtungseinrichtung dargestellt ist.
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In
der Zeichnung zeigen:
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1 einen Briefkasten in perspektivischer Ansicht;
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2 den Briefkasten gemäß 1 in einer Rückansicht;
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3 eine Beleuchtungseinrichtung
für einen
Briefkasten gemäß den 1 und 2 in perspektivischer Ansicht;
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4 die Beleuchtungseinrichtung
gemäß 3 in Rückansicht;
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5 einen Abschnitt der Beleuchtungseinrichtung
gemäß den 3 und 4 mit einer Tür des Briefkastens gemäß 1 und 2;
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6 eine zweite Ausführungsform
eines Briefkastens in geschnitten dargestellter Seitenansicht und
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7 einen Teil einer vorderen
Wand des Briefkastens gemäß 6 mit einem Schloss in geschnitten
dargestellter Seitenansicht.
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1 zeigt einen Briefkasten 1,
der aus einem quaderförmig
ausgebildeten, einen Innenraum umschließenden Gehäuse 2 besteht. Das
Gehäuse 2 weist
einen Einwurfschlitz 3 zum Einwurf von Postvertriebsstücken, wie
beispielsweise Briefen, Postkarten, Zeitschriften oder dergleichen
auf. Der Einwurfschlitz 3 ist durch eine Einwurfschlitzklappe 4 abgedeckt,
die um eine entlang einer Längskante
verlaufenden Gelenkachse 23 relativ zum Gehäuse 2 verschwenkbar
ist, so dass durch Anheben der Einwurfschlitzklappe 4 der
Einwurfschlitz 3 zugänglich wird.
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Unterhalb
der Einwurfschlitzklappe 4, die wie dargestellt nach außen oder
alternativ nach innen zu öffnen
ist, ist auf dem Gehäuse 2 eine
Präsentationsfläche 5 angeordnet,
die der Aufnahme eines Namensschildes oder dergleichen dient.
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Das
Gehäuse 2 ist
auf einer Säule 6 angeordnet.
An der Säule 6 ist
unterhalb des Behälters 2 eine
als Rohrabschnitt und beidseitig offen ausgebildete Aufnahmevorrichtung 7,
beispielsweise für
Zeitungen oder dergleichen angeordnet.
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2 zeigt das Gehäuse 2 des
Briefkastens 1 in rückwärtiger Ansicht.
Zu erkennen ist, dass der Briefkasten 1 an seiner einer
Vorderseite 10 gegenüberliegenden
Seite 9 eine Entnahmeöffnung 25 aufweist,
die mit einer Tür 24 abgedeckt
ist. Demzufolge ist die Tür 24 einseitig
am Gehäuse 2 scharniert
und weist ein Schloss 26 auf, welches auch als elektronisches
Schloss, beispielsweise mit einem Transponder ausgebildet sein kann.
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Im
Bereich der Entnahmeöffnung 25 ist
eine Beleuchtungseinrichtung 8 angeordnet, deren Funktionsweise
nachfolgend beschrieben wird.
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Die
Beleuchtungseinrichtung 8 ist insbesondere in 3 dargestellt und besteht
aus einem Gehäuse 11 mit
einer Frontseite 12, einer Seitenfläche 13 und einer in 4 zu erkennenden Rückseite 14. In
dem Gehäuse 11,
nämlich
in der Frontseite 12 ist ein Durchbruch 15 angeordnet,
der von drei Leuchtdioden 16 durchgriffen ist. Die Leuchtdioden 16 sind Leuchtmittel,
die sich insbesondere durch einen geringen Energiebedarf auszeichnen.
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Innerhalb
des Gehäuses 11 ist
ferner eine Energieversorgung in Form einer Knopfzelle angeordnet,
die in eine Aufnahme einlegbar ist, welche Aufnahme mit einem Schraubverschluss 17 verschließbar ist.
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Die
Energieversorgung, nämlich
die Knopfzelle ist über
einen Stromkreis mit den Leuchtdioden 16 verbunden, wobei
der Stromkreis durch einen Schalter 18 unterbrochen werden
kann. Der Schalter 18 ist als mechanischer Druckschalter
ausgebildet und im Bereich der Seitenfläche 13 angeordnet.
Seine Funktion wird nachfolgend noch erklärt.
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Die
in 4 dargestellte Rückseite 14 des Gehäuses 11 der
Beleuchtungseinrichtung 8 weist zwei im Abstand zueinander
angeordnete Klebestreifen 19 auf, die jeweils mit einer
Abdeckung 20 abgedeckt sind, welche Abdeckung 20 die
Klebfunktion der Klebestreifen 19 bis zum Entfernen der
Abdeckung 20 erhält. Über die
Klebestreifen 19 ist es möglich, die Beleuchtungseinrichtung 8 in
das Gehäuse 2 des
Briefkastens 1 einzukleben, so dass der Schalter 18 beim Öffnen bzw.
Schließen
der Tür 24 betätigt wird.
Eine derartige Betätigung
ist in 5 dargestellt,
wobei die strichpunktierte Linie 21 die Stellung des Schalters 18 bei
geschlossenem Stromkreis und die ausgezogene Linie 22 die
Stellung des Schalters 18 bei unterbrochenem Stromkreis
zeigt. Es ist zu erkennen, dass über
die Tür 24 der
Schalter 18 aus seiner eingeschalteten in die ausgeschaltete
Position bewegbar ist. Beim Verschließen der Tür 24 wird der Schalter 18 in
der ausgeschalteten Position gehalten, so dass die Leuchtdioden 16 nicht
mit Energie versorgt werden.
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Von
besonderer Bedeutung ist bei der Erfindung die Ausgestaltung der
Beleuchtungseinrichtung 8 als Einbauelement mit den Komponenten
Leuchtmittel, nämlich
Leuchtdioden 16 und Energieversorgung sowie einem Schalter 18.
Eine derartige Beleuchtungseinrichtung 8 kann in einfacher
Weise vorgefertigt und zum Einbau in entsprechende Briefkästen 1 vorbereitet
sein. Selbstverständlich
erfasst die Erfindung auch solche Briefkästen 1, bei denen
eine entsprechende Beleuchtungseinrichtung 8 bereits integraler
Bestandteil des Gehäuses 2 ist.
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Weiterhin
kann der Schalter 18 Bestandteil des Schlosses 26 in
der Tür 24 sein,
so dass beim Öffnen
des Schlosses 26 der Stromkreis zwischen dem Leuchtdioden 16 und
der Energieversorgung geschlossen wird. Die Signalübertragung
zwischen dem Schalter 18 und dem Stromkreis kann hierbei drahtlos,
beispielsweise durch einen beim Öffnen
des Schlosses 26 angesprochenen Transponder erfolgen. Ist
das Schloss 26 als elektronisches Schloss, beispielsweise
mit einem Transponder ausgebildet, so kann auch hier der Datenaustausch
zum Transponder zur Aktivierung des Schalters 18 genutzt
werden.
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In
den 6 und 7 ist eine zweite Ausführungsform
eines Briefkastens 1 dargestellt. Bei diesem Briefkasten
ist die Beleuchtungseinrichtung 8 im Bereich der um eine
Schwenkachse 23 verschwenkbaren Einwurfschlitzklappe 4 angeordnet,
so dass der Schalter 18 beim Anheben der Einwurfschlitzklappe 4 betätigt und
die Leuchtdioden 16 eingeschaltet werden. Das von den Leuchtdioden 16 abgegebene
Licht wird über
den Einwurfschlitz 3 emittiert, so dass die Umgebung des
Briefkastens 1 ausgeleuchtet wird.
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Die
im Briefkasten 1 gemäß den 6 und 7 installierte Beleuchtungseinrichtung 8 kann
die gleichen Konstruktionsmerkmale aufweisen, wie sie im Zusammenhang
mit dem Ausführungsbeispiel
gemäß den 1 bis 5 beschrieben wurden.
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Der
Briefkasten 1 weist in seiner Tür 24 ein Schloss 26 auf,
welches in üblicher
Weise ausgebildet und in 7 detaillierter
dargestellt ist. Das Schloss 26 ist in einer kreisrunden Öffnung in
der Tür 24 des
Briefkastens 1 eingesetzt und mit ei ner auf den innenliegenden
Teil des Schlosses aufgeschraubten Mutter 29 verschraubt.
Im Bereich des innenliegenden Teils des Schlosses ist endseitig
in an sich üblicher
Weise ein Riegelelement 30 angeordnet.
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Zwischen
dem Schloss 26 und der Tür 24 ist ein die Öffnung in
der Tür 24 durchgreifendes
und ringförmig
ausgebildetes lichtdurchlässiges
Element 27 angeordnet. Bei Licht emittierenden Leuchtdioden 16 wird
dies Element 27 beleuchtet, so dass die Anordnung des Schlosses 26 in
der Tür 24 in
einfacher Weise angezeigt und erfassbar ist.
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Weiterhin
ist in der Tür 24 unterhalb
des Schlosses 26 die Präsentationsfläche 5 in
Form eines Namensschildes angeordnet, wobei die Präsentationsfläche 5 auf
einem lichtdurchlässigen
Element 31 angeordnet ist, welches in eine Öffnung 28 in
der Tür 24 eingesteckt
ist, so dass auch hier das von dem Leuchtdioden 16 emittierte
Licht über
das Element 31 übertragen
wird. Diese Ausgestaltung erleichtert die Wahrnehmung und Erfassung
der auf der Präsentationsfläche 5 angeordneten
Information.
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Die
Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele
beschränkt.
Vielmehr können
weitere Merkmale und Vorteile vorgesehen sein, wie beispielsweise
die Kombination der Beleuchtungseinrichtung mit einer Solarzelle,
welche ergänzend
oder alternativ für
die Energieversorgung der Leuchtmittel, nämlich der Leuchtdioden 16 an
der Außenfläche des
Gehäuses 2 angeordnet
ist.
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Ferner
ist die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung 8 auch
bei weiteren Behältern,
wie beispielsweise Tresoren oder Geldkassetten einsetzbar, soweit
diese Beleuchtungseinrichtung 8 als vollständiges Element
in einfacher Weise in Tresore oder Geldkassetten einsetz- und befestigbar
ist. Von Bedeutung ist hierbei die Nachrüstbarkeit und die einfache
Austauschbarkeit der Beleuchtungseinrichtung 8, wenn beispielsweise
die Energiequelle verbraucht und/oder die Leuchtmittel defekt sind.
Ein Wechsel von Batterien mit der Gefahr einer falschen Polung bzw.
ein Austausch von Leuchtmitteln ist nicht mehr erforderlich, da
die Beleuchtungseinrichtung 8 in einfacher und kostengünstiger
Weise als Einheit in großen
Stückzahlen
herstellbar und in einfacher Weise auch von Laien einbaubar ist.