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Die Erfindung betrifft eine mobile
Trennwand der im Oberbegriff des Anspruches 1 genannten Art.
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Derartige Trennwände sind allgemein bekannt
und dienen beispielsweise als Sichtschutz oder als Raumteiler, insbesondere
zur temporären
Abteilung von Räumen
im Messebau.
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Durch
DE 101 42 892 A 1 ist eine Trennwand der
betreffenden Art bekannt, die einen Grundkörper aufweist, an dem eine
Mehrzahl von Lamellen angeordnet ist. Der Grundkörper weist bei der bekannten Trennwand
Tragrohre auf, in denen Spalte gebildet sind, in denen die Lamellen
gehalten sind. Die Lamellen sind hierbei derart winkelig angeordnet,
daß ein Sichtschutz
gebildet ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Trennwand der im Oberbegriff des Anspruches 1 genannten Art anzugeben,
die vielseitig einsetzbar ist und deren Handhabung vereinfacht ist.
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Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch
1 angegebene Lehre gelöst.
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Der Grundgedanke der erfindungsgemäßen Lehre
besteht darin, wenigstens einen Teil der Lamellen verstellbar an
dem Grundkörper
anzuordnen. Auf diese Weise ergeben sich im Hinblick auf die Handhabung
und den Einsatz der mobilen Trennwand wesentliche Vorteile. Während es
bei den bekannten Trennwänden
mit fest angeordneten, einen Sichtschutz bildenden Lamellen erforderlich
ist, zur Beseitigung des Sichtschutzes die Trennwand abzubauen, ist
es bei der erfindungsgemäßen Trennwand
auf einfache und schnelle Weise möglich, den Sichtschutz dadurch
aufzuheben, daß die
Lamellen in eine Position verstellt werden, in der sie eine Sicht
auf dahinterliegende Bereiche ermöglichen. Somit ist es bei der
erfindungsgemäßen Trennwand
zur Beseitigung des Sichtschutzes nicht mehr erforderlich, die Trennwand
abzubauen. Dies vereinfacht die Handhabung wesentlich.
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Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Trennwand
besteht darin, daß durch
entsprechende Verstellung der Lamellen jeweils ein gewünschter
Sichtschutz zwischen einer völligen
Blickdichtheit und einer nahezu völligen Transparenz erzielt
werden kann. So ist es beispielsweise im Messebau mittels der erfindungsgemäßen Trennwand möglich, Räume abzuteilen,
die durch entsprechende Verstellung der Lamellen entweder nahezu
blickdicht oder nahezu völlig
transparent gestaltet werden können.
Auf diese Weise ist bei der Verwendung der erfindungsgemäßen Trennwand
die Flexibilität
wesentlich erhöht.
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Die erfindungsgemäße Trennwand ist einfach und
kostengünstig
herstellbar und robust. Form, Größe und Aussehen
sind entsprechend den jeweiligen Anforderungen in weiten Grenzen
wählbar.
Zur Herstellung des Grundkörpers
und der Lamellen der erfindungsgemäßen Trennwand können beliebige geeignete
Materialien verwendet werden, beispielsweise Kunststoff, Metall,
Holz oder Glas.
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Eine außerordentlich vorteilhafte
Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre
sieht vor, daß die
verstellbaren Lamellen jeweils um eine in Längsrichtung der jeweiligen
Lamelle verlaufende Drehachse drehbar an dem Grundkörper gelagert
sind. Auf diese Weise ergibt sich ein besonders einfacher und damit
kostengünstiger
Aufbau. Gleichzeitig ist es möglich,
durch entsprechende Wahl der Stellung der Lamellen entweder eine
völlige
Blickdichtheit oder eine nahezu völlige Transparenz zu erzielen.
Die Drehachsen der Lamellen können
hierbei horizontal oder vertikal oder unter einem beliebigen Winkel
zur Horizontalen verlaufen.
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Zweckmäßigerweise sind bei der vorgenannten
Ausführungsform
die den Lamellen zugeordneten Drehachsen zueinander im wesentlichen
parallel. Bei dieser Ausführungsform
kann zur Verdrehung der Lamellen ein gemeinsamer Verdrehmechanismus
verwendet werden, was den Aufbau der erfindungsgemäßen Trennwand
weiter vereinfacht und damit noch kostengünstiger gestaltet.
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Eine andere vorteilhafte Weiterbildung
der erfindungsgemäßen Lehre
sieht Mittel zur manuellen Verstellung der Lamellen vor. Bei dieser
Ausführungsform
werden die Lamellen von Hand verstellt.
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Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der
erfindungsgemäßen Lehre
sieht elektromotorische Antriebsmittel zur Verstellung der Lamellen
vor. Bei dieser Ausführungsform
ist die Verstellung der Lamellen besonders schnell und einfach und
nahezu ohne Kraftaufwand durch Betätigung der elektromotorischen
Antriebsmittel möglich.
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Um bei der Ausführungsform mit den elektromotorischen
Antriebsmitteln den Aufbau weiter zu vereinfachen und damit noch
kostengünstiger
sowie besonders robust zu gestalten, sieht eine Weiterbildung vor,
daß die
Antriebsmittel einen Linearantrieb mit einem entlang einer linearen
Bewegungsachse beweglichen Abtriebsorgan aufweisen.
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Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der
vorgenannten Ausführungsform
sieht vor, daß der
Linearantrieb als Spindeltrieb ausgebildet ist. Derartige Spindeltriebe
stehen als einfache und kostengünstige
Standardbauteile zur Verfügung
und sind besonders robust.
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Weiterbildungen der vorgenannten
Ausführungsform
sehen vor, daß der
Spindeltrieb eine mit einem Elektromotor in Drehantriebsverbindung
stehende Gewindespindel aufweist, auf der verdrehsicher und in Axialrichtung
der Gewindespindel beweglich eine Spindelmutter angeordnet ist,
die ein Abtriebsorgan des Spindeltriebes bildet, oder daß der Spindeltrieb
eine mit einem Elektromotor in Drehantriebsverbindung stehende Spindelmutter
aufweist, die auf einer verdrehsicher und in ihrer Axialrichtung beweglich
gelagerten Gewindespindel angeordnet ist, die das Abtriebsorgan
des Spindeltriebes bildet.
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Bei der Ausführungsform mit dem Linearantrieb
sind zweckmäßigerweise
Mittel zur Umsetzung der linearen Bewegung des Abtriebsorganes in
eine Drehbewegung der Lamellen vorgesehen.
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Grundsätzlich kann ein Betätigungsmechanismus
zur Betätigung
der Verdrehung der Lamellen so ausgebildet sein, daß jeder
der Lamellen ein separates Betätigungselement
zugeordnet ist und somit die Lamellen unabhängig voneinander verdreht werden
können.
Um den Aufbau weiter zu vereinfachen und damit noch kostengünstiger
zu gestalten sieht eine Weiterbildung vor, daß zur Betätigung der Verdrehung der Lamellen
ein gemeinsames Betätigungselement
vorgesehen ist.
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Eine außerordentlich vorteilhafte
Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform sieht vor, daß das gemeinsame
Betätigungselement
eine in Richtung der linearen Bewegungsachse des Abtriebsorganes
verschiebbar gelagerte Platte ist, die verschiebefest mit dem Abtriebsorgan
verbunden ist, daß jeder
verdrehbar gelagerten Lamelle eine Ausnehmung, insbesondere ein
Schlitz, in der Platte zugeordnet ist, wobei die Ausnehmung quer
zu der linearen Bewegungsachse oder unter einem spitzen Winkel zu
der linearen Bewegungsachse verläuft, und
daß jeder
Lamelle ein Mitnahmezapfen zugeordnet ist, der exzentrisch mit einem
die Drehachse der Lamelle bildenden Lagerzapfen verbunden ist, wobei der
Mitnahmezapfen in die zugeordnete Ausnehmung eingreift, derart,
daß bei
einer linearen Bewegung der Platte die Lamelle um die zugeordnete Drehachse
verdreht wird. Bei dieser Ausführungsform
ergibt sich ein besonders einfacher und zugleich platzsparender
Aufbau.
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Zweckmäßigerweise ist der Grundkörper zum
Aufstellen der Trennwand auf einer Oberfläche als Gestell ausgebildet
oder weist ein Gestell auf. Das Gestell ermöglicht auf besonders einfache
Weise eine Positionierung der Trennwand.
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Der Grundkörper kann in beliebiger geeigneter
Weise ausgebildet sein, beispielsweise rahmenartig. Ein besonders
einfacher Aufbau ergibt sich dadurch, daß die Lamellen zwischen zwei
in Längsrichtung
der Lamellen zueinander beabstandeten Pfosten gehalten sind. Um
das Gewicht des Grundkörpers
zu verringern und damit eine Positionierung der Trennwand kraftsparend
zu gestalten, sieht eine Weiterbildung vor, daß der Grundkörper wenigstens
einen Pfosten aufweist, der wenigstens teilweise hohl ausgebildet
ist.
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Eine außerordentlich vorteilhafte
Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform sieht vor, daß die elektromotorischen
Antriebsmittel wenigstens teilweise in dem Pfosten aufgenommen sind. Auf
diese Weise sind die in dem Pfosten aufgenommenen Teile der Antriebsmittel
verdeckt und treten somit optisch nicht mehr in Erscheinung. Außerdem ist
verhindert, daß die
betreffenden Teile der Antriebsmittel verschmutzen oder sich ein
Benutzer an beweglichen Teilen verletzt.
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Gemäß einer besonders vorteilhaften
Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform sind die Antriebsmittel
einschließlich
Elektromotor im wesentlichen vollständig in dem Pfosten aufgenommen. Bei
dieser Ausführungsform
sind die Antriebsmittel vollständig
verdeckt und treten somit optisch überhaupt nicht mehr in Erscheinung.
Auf diese Weise ergibt sich ein besonders elegantes optisches Erscheinungsbild,
das sich nicht von dem optischen Erscheinungsbild einer herkömmlichen
Trennwand mit fest angeordneten Lamellen unterscheidet.
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Zur Ansteuerung der Antriebsmittel
sind zweckmäßigerweise
Steuermittel vorgesehen. Die Steuermittel können beispielsweise so ausgebildet sein,
daß durch
Betätigung
eines Schalters verschiedene vorbestimmte Winkelstellungen der Lamellen anwählbar sind.
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Eine Weiterbildung der vorgenannten
Ausführungsform
sieht mit den Steuermitteln verbundene Sensormittel vor, wobei die
Steuermittel die Antriebsmittel in Abhängigkeit von wenigstens einem
Ausgangssignal der Sensormittel ansteuern. Bei dieser Ausführungsform
kann beispielsweise die Verstellung der Lamellen automatisiert werden.
Beispielsweise ist es möglich,
einen Sonnensensor zu verwenden, so daß die Verstellung der Lamellen
in Abhängigkeit
von dem Sonnenstand erfolgt.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand
der beigefügten
Zeichnung näher
erläutert,
in der ein Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Trennwand
dar gestellt ist. Dabei bilden alle beschriebenen oder in der Zeichnung
dargestellten Merkmale für
sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung,
unabhängig
von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbezügen sowie
unabhängig
von ihrer Formulierung bzw. Darstellung in der Beschreibung bzw.
in der Zeichnung.
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Es zeigt:
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1 in
stark schematisierter Prinzipdarstellung eine Ansicht eines Ausführungsbeispieles
einer erfindungsgemäßen mobilen
Trennwand,
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2 eine
Teilansicht eines Längsschnittes durch
einen Pfosten des Grundkörpers
der Trennwand gemäß 1,
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3 in
gegenüber 2 vergrößertem Maßstab eine Perspektivansicht
von Einzelheiten von in dem Pfosten aufgenommenen Antriebsmitteln, und
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4 eine
Perspektivansicht eines Bauteiles der Antriebsmittel gemäß 3.
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In 1 ist
ein Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen mobilen
Trennwand 2 dargestellt, die einen Grundkörper aufweist,
der bei diesem Ausführungsbeispiel
aus Pfosten 4, 6 besteht, die zueinander beabstandet
sind. An den Pfosten ist eine Mehrzahl von Lamellen 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22, 24 gelagert.
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Bei diesem Ausführungsbeispiel sind die Lamellen 8-24 erfindungsgemäß verstellbar
an dem Grundkörper
angeordnet, wobei die Lamellen 8-24 jeweils um
eine in Längsrichtung
der jeweiligen Lamelle 8-24 verlaufende Drehachse
drehbar an den Pfosten 4, 6 gelagert sind. Eine
der Lamelle 8 zugeordnete Drehachse ist in 1 durch eine strichpunktierte Linie 26 symbolisiert.
Die Drehlagerung der Lamellen 8 bis 24 an den
Pfosten wird weiter unten anhand der 2 und 3 näher erläutert.
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Bei dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel weisen die Pfosten 4, 6 Füße 28, 30 zum Aufstellen
der Trennwand 2 auf einer Oberfläche 32 auf, so daß der durch
die Pfosten 4, 6 gebildete Grundkörper bei
diesem Ausführungsbeispiel
als Gestell ausgebildet ist.
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Die mobile Trennwand 2 ist
nicht fest an der Oberfläche 32 verankert,
so daß sie
beliebig positioniert werden kann.
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2 zeigt
einen Axialschnitt durch den Pfosten 4, der bei diesem
Ausführungsbeispiel
hohl ausgebildet ist. Zur Verstellung der Lamelle 8 sowie der
weiteren in 2 nicht
dargestellten Lamellen 10 bis 24 sind elektromotorische
Antriebsmittel 34 vorgesehen, die bei diesem Ausführungsbeispiel
vollständig
in dem hohl ausgebildeten Pfosten 4 aufgenommen sind.
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Die elektromotorischen Antriebsmittel 34 weisen
einen Elektromotor 36 auf, der an einer Innenwandung des
Pfostens 4 befestigt ist. Der Elektromotor 36 steht
in Drehantriebsverbindung mit einer in dem Pfosten 4 gelagerten
drehantreibbaren Gewindespindel. Hierbei kann die Gewindespindel 38 drehfest
mit einer Abtriebswelle des Elektromotors 36 verbunden
sein, oder es kann in dem Antriebsstrang zwischen dem Elektromotor 36 und
der Gewindespindel 38 ein Getriebe angeordnet sein. Auf
der Gewindespindel 38 ist verdrehsicher und in Axialrichtung
der Gewindespindel 38 beweglich eine Spindelmutter 40 angeordnet,
die ein in Richtung einer linearen Bewegungsachse in Richtung eines Doppelpfeiles 42 hin-
und herbewegliches Abtriebsorgan eines durch die Gewindespindel 38 und
die Spindelmutter 40 gebildeten Spindeltriebes bildet.
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In einer Wandung des Pfostens 4 ist
eine kreisförmige
Ausnehmung 44 gebildet, die eine Lagerfläche zur
Drehlagerung der Lamelle 8 bildet. Die Lamelle 8 greift
mit einem Lagerzapfen 46 in die kreisförmige Ausnehmung 44 ein,
so daß die
Lamelle 8 um die Drehachse 26 verdrehbar an dem
Pfosten 4 gelagert ist. In hierzu entsprechender Weise
ist an dem in 2 nicht
dargestellten Pfosten 6 ein weiteres Drehlager gebildet,
mit dem das dem Pfosten 4 abgewandte Ende der Lamelle 8 an
dem Pfosten 6 drehbar gelagert ist.
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In 2 ist
mit dem Bezugszeichen 48 eine Lagerfläche zur Drehlagerung der Lamelle 10 dargestellt,
wobei die Lamelle 10 in 2 aus
Gründen
der Übersichtlichkeit
weggelassen ist.
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3 zeigt
in gegenüber 2 vergrößertem Maßstab Einzelheiten der elektromotorischen Antriebsmittel 34.
Der Elektromotor 36 ist mittels einer Halterung in Form
eines Winkelbleches 50 an einer Innenwandung des in 3 nicht dargestellten Pfostens 4 befestigt.
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Mit dem die Drehachse 26 der
Lamelle 8 bildenden Lagerzapfen 46 ist zu der
Drehachse 26 exzentrisch drehfest ein Mitnahmezapfen 50 verbunden.
Die exzentrisch drehfeste Verbindung des Mitnahmezapfens 50 mit
dem Lagerzapfen 46 erfolgt bei dem Ausführungsbeispiel über eine
Drehscheibe 58, die in 4 perspektivisch
dargestellt ist.
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Die Drehscheibe 58 weist
zentrisch eine Ausnehmung 60 mit unrundem Querschnitt auf,
in die in Montageposition der Lagerzapfen 46 formschlüssig eingreift,
so daß der
Lagerzapfen 46 drehfest mit der Drehscheibe 58 verbunden
ist. Die Drehscheibe 58 bildet zusammen mit einem plattenförmigen Betätigungselement 54,
das über
eine Platte 52 in Richtung der linearen Bewegungsachse 42 verschiebefest
mit der Spindelmutter 40 verbunden ist, Mittel zur Umsetzung
der linearen Bewegung der Spindelmutter 40 in eine Drehbewegung
der Lamelle 8.
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Das Betätigungselement 54 weist
eine Ausnehmung in Form eines Schlitzes 62 auf, der sich
bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
quer zur linearen Bewegungsachse 42 des Betätigungselementes 54 erstreckt
und in den der Mitnahmezapfen 56 eingreift, wie dies aus 3 ersichtlich ist.
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Zur Spannungsversorgung der elektromotorischen
Antriebsmittel 34 sind in der Zeichnung nicht dargestellte
Spannungsversorgungsmittel vorgesehen, und zur Ansteuerung der elektromotorischen Antriebsmittel 34 sind
in der Zeichnung ebenfalls nicht dargestellte Steuermittel vorgesehen.
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Die Funktionsweise der elektromotorischen Antriebsmittel 34 ist
wie folgt:
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Um die Lamelle 8 aus der
in 3 dargestellten Position
in eine Position zu bewegen, in der die Lamelle 8 im wesentlichen
horizontal angeordnet ist, treibt der Elektromotor 36 die
Gewindespindel 38 derart an, daß sich die Spindelmutter 40 in 3 entlang der linearen Bewegungsachse 42 nach
oben bewegt. Infolgedessen bewegt sich auch das mit der Spindelmutter
verbundene Betätigungselement 54 in 3 nach oben, so daß aufgrund
der relativ zu der Drehachse 26 exzentrischen Anordnung
des Mitnahmezapfens 56 die Lamelle um die Drehachse 26 in 3 entgegen dem Uhrzeigersinn
verdreht wird. Um die Lamelle aus der dann erreichten Position in die
in 3 dargestellte Position
zurückzubewegen, treibt
der Elektromotor 36 die Gewindespindel 38 derart
an, daß sich
die Spindelmutter 40 und infolgedessen auch das Betätigungselement 54 in 3 entlang der linearen Bewegungsachse 42 nach
unten bewegt, so daß die
Lamelle 8 um die Drehachse 26 in
3 im Uhrzeigersinn verdreht wird. Während der
linearen Bewegung des Betätigungselementes 54 gleitet
der Mitnahmezapfen 56 in dem Schlitz 62.
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Um während der linearen Bewegung
des Betätigungselementes 54 eine
Verdrehung desselben zu verhindern, ist in dem Betätigungselement 54 eine schlitzförmige Führung 64 vorgesehen,
in der ein ortsfester Vorsprung 66 gleitet. Ferner ist
in dem Betätigungselement 54 eine
weitere schlitzförmige
Führung 68 vorgesehen,
in der während
der linearen Bewegung des Betätigungselementes 54 der
Lagerzapfen 46 gleitet.
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Das Betätigungselement 54 bildet
ein gemeinsames Betätigungselement
für die
Verdrehung sämtlicher
Lamellen 8-24. Dementsprechend weist das Betätigungselement 54 für jede Lamelle
eine der aus dem Schlitz 62 und den schlitzförmigen Führungen 68, 64 gebildeten
Anordnung entsprechende Anordnung auf. Die Anordnung aus dem Schlitz
und den schlitzförmigen
Führungen 64, 66 wiederholt
sich also in Richtung der linearen Bewegungsachse 42 an dem
Betätigungselement 54 entsprechend
der Anzahl der vorhandenen Lamellen 8-24.
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Die erfindungsgemäße Trennwand ermöglicht somit
auf einfache und schnelle Weise eine stufenlose Verstellung der
Lamellen 8-24. Gleichzeitig ist die erfindungsgemäße Trennwand
einfach im Aufbau und damit kostengünstig herstellbar. Ein besonderer
Vorteil des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels besteht darin,
daß die
elektromotorischen Antriebsmittel 34 vollständig in
dem Pfosten 4 aufgenommen sind und somit optisch nicht
in Erscheinung treten. Bei diesem Ausführungsbeispiel hat die erfindungsgemäße Trennwand
somit das Aussehen einer herkömmlichen
Trennwand mit nicht verstellbaren Lamellen.
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Die erfindungsgemäße Trennwand ist in vielfältiger Weise
einsetzbar, beispielsweise als entsprechend der Winkelstellung der
Lamellen variabler Sicht- oder Lichtschutz. Besonders gut ist die
erfindungsgemäße Trennwand
als Raumteiler, beispielsweise im Messebau, einsetzbar.