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DE20318668U1 - Mobile Trennwand, insbesondere zur Verwendung als Sichtschutzwand - Google Patents

Mobile Trennwand, insbesondere zur Verwendung als Sichtschutzwand Download PDF

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DE20318668U1 DE20318668U DE20318668U DE20318668U1 DE 20318668 U1 DE20318668 U1 DE 20318668U1 DE 20318668 U DE20318668 U DE 20318668U DE 20318668 U DE20318668 U DE 20318668U DE 20318668 U1 DE20318668 U1 DE 20318668U1
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B2/00Walls, e.g. partitions, for buildings; Wall construction with regard to insulation; Connections specially adapted to walls
    • E04B2/74Removable non-load-bearing partitions; Partitions with a free upper edge
    • E04B2/7407Removable non-load-bearing partitions; Partitions with a free upper edge assembled using frames with infill panels or coverings only; made-up of panels and a support structure incorporating posts

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
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  • Civil Engineering (AREA)
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  • Operating, Guiding And Securing Of Roll- Type Closing Members (AREA)

Abstract

Mobile Trennwand, insbesondere zur Verwendung als Sichtschutzwand, mit einem Grundkörper, an dem eine Mehrzahl von Lamellen angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teil der Lamellen (8-24) verstellbar an dem Grundkörper angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine mobile Trennwand der im Oberbegriff des Anspruches 1 genannten Art.
  • Derartige Trennwände sind allgemein bekannt und dienen beispielsweise als Sichtschutz oder als Raumteiler, insbesondere zur temporären Abteilung von Räumen im Messebau.
  • Durch DE 101 42 892 A 1 ist eine Trennwand der betreffenden Art bekannt, die einen Grundkörper aufweist, an dem eine Mehrzahl von Lamellen angeordnet ist. Der Grundkörper weist bei der bekannten Trennwand Tragrohre auf, in denen Spalte gebildet sind, in denen die Lamellen gehalten sind. Die Lamellen sind hierbei derart winkelig angeordnet, daß ein Sichtschutz gebildet ist.
  • Eine ähnliche Trennwand ist auch durch DE 202 15 309 U 1 bekannt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Trennwand der im Oberbegriff des Anspruches 1 genannten Art anzugeben, die vielseitig einsetzbar ist und deren Handhabung vereinfacht ist.
  • Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebene Lehre gelöst.
  • Der Grundgedanke der erfindungsgemäßen Lehre besteht darin, wenigstens einen Teil der Lamellen verstellbar an dem Grundkörper anzuordnen. Auf diese Weise ergeben sich im Hinblick auf die Handhabung und den Einsatz der mobilen Trennwand wesentliche Vorteile. Während es bei den bekannten Trennwänden mit fest angeordneten, einen Sichtschutz bildenden Lamellen erforderlich ist, zur Beseitigung des Sichtschutzes die Trennwand abzubauen, ist es bei der erfindungsgemäßen Trennwand auf einfache und schnelle Weise möglich, den Sichtschutz dadurch aufzuheben, daß die Lamellen in eine Position verstellt werden, in der sie eine Sicht auf dahinterliegende Bereiche ermöglichen. Somit ist es bei der erfindungsgemäßen Trennwand zur Beseitigung des Sichtschutzes nicht mehr erforderlich, die Trennwand abzubauen. Dies vereinfacht die Handhabung wesentlich.
  • Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Trennwand besteht darin, daß durch entsprechende Verstellung der Lamellen jeweils ein gewünschter Sichtschutz zwischen einer völligen Blickdichtheit und einer nahezu völligen Transparenz erzielt werden kann. So ist es beispielsweise im Messebau mittels der erfindungsgemäßen Trennwand möglich, Räume abzuteilen, die durch entsprechende Verstellung der Lamellen entweder nahezu blickdicht oder nahezu völlig transparent gestaltet werden können. Auf diese Weise ist bei der Verwendung der erfindungsgemäßen Trennwand die Flexibilität wesentlich erhöht.
  • Die erfindungsgemäße Trennwand ist einfach und kostengünstig herstellbar und robust. Form, Größe und Aussehen sind entsprechend den jeweiligen Anforderungen in weiten Grenzen wählbar. Zur Herstellung des Grundkörpers und der Lamellen der erfindungsgemäßen Trennwand können beliebige geeignete Materialien verwendet werden, beispielsweise Kunststoff, Metall, Holz oder Glas.
  • Eine außerordentlich vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre sieht vor, daß die verstellbaren Lamellen jeweils um eine in Längsrichtung der jeweiligen Lamelle verlaufende Drehachse drehbar an dem Grundkörper gelagert sind. Auf diese Weise ergibt sich ein besonders einfacher und damit kostengünstiger Aufbau. Gleichzeitig ist es möglich, durch entsprechende Wahl der Stellung der Lamellen entweder eine völlige Blickdichtheit oder eine nahezu völlige Transparenz zu erzielen. Die Drehachsen der Lamellen können hierbei horizontal oder vertikal oder unter einem beliebigen Winkel zur Horizontalen verlaufen.
  • Zweckmäßigerweise sind bei der vorgenannten Ausführungsform die den Lamellen zugeordneten Drehachsen zueinander im wesentlichen parallel. Bei dieser Ausführungsform kann zur Verdrehung der Lamellen ein gemeinsamer Verdrehmechanismus verwendet werden, was den Aufbau der erfindungsgemäßen Trennwand weiter vereinfacht und damit noch kostengünstiger gestaltet.
  • Eine andere vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre sieht Mittel zur manuellen Verstellung der Lamellen vor. Bei dieser Ausführungsform werden die Lamellen von Hand verstellt.
  • Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre sieht elektromotorische Antriebsmittel zur Verstellung der Lamellen vor. Bei dieser Ausführungsform ist die Verstellung der Lamellen besonders schnell und einfach und nahezu ohne Kraftaufwand durch Betätigung der elektromotorischen Antriebsmittel möglich.
  • Um bei der Ausführungsform mit den elektromotorischen Antriebsmitteln den Aufbau weiter zu vereinfachen und damit noch kostengünstiger sowie besonders robust zu gestalten, sieht eine Weiterbildung vor, daß die Antriebsmittel einen Linearantrieb mit einem entlang einer linearen Bewegungsachse beweglichen Abtriebsorgan aufweisen.
  • Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform sieht vor, daß der Linearantrieb als Spindeltrieb ausgebildet ist. Derartige Spindeltriebe stehen als einfache und kostengünstige Standardbauteile zur Verfügung und sind besonders robust.
  • Weiterbildungen der vorgenannten Ausführungsform sehen vor, daß der Spindeltrieb eine mit einem Elektromotor in Drehantriebsverbindung stehende Gewindespindel aufweist, auf der verdrehsicher und in Axialrichtung der Gewindespindel beweglich eine Spindelmutter angeordnet ist, die ein Abtriebsorgan des Spindeltriebes bildet, oder daß der Spindeltrieb eine mit einem Elektromotor in Drehantriebsverbindung stehende Spindelmutter aufweist, die auf einer verdrehsicher und in ihrer Axialrichtung beweglich gelagerten Gewindespindel angeordnet ist, die das Abtriebsorgan des Spindeltriebes bildet.
  • Bei der Ausführungsform mit dem Linearantrieb sind zweckmäßigerweise Mittel zur Umsetzung der linearen Bewegung des Abtriebsorganes in eine Drehbewegung der Lamellen vorgesehen.
  • Grundsätzlich kann ein Betätigungsmechanismus zur Betätigung der Verdrehung der Lamellen so ausgebildet sein, daß jeder der Lamellen ein separates Betätigungselement zugeordnet ist und somit die Lamellen unabhängig voneinander verdreht werden können. Um den Aufbau weiter zu vereinfachen und damit noch kostengünstiger zu gestalten sieht eine Weiterbildung vor, daß zur Betätigung der Verdrehung der Lamellen ein gemeinsames Betätigungselement vorgesehen ist.
  • Eine außerordentlich vorteilhafte Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform sieht vor, daß das gemeinsame Betätigungselement eine in Richtung der linearen Bewegungsachse des Abtriebsorganes verschiebbar gelagerte Platte ist, die verschiebefest mit dem Abtriebsorgan verbunden ist, daß jeder verdrehbar gelagerten Lamelle eine Ausnehmung, insbesondere ein Schlitz, in der Platte zugeordnet ist, wobei die Ausnehmung quer zu der linearen Bewegungsachse oder unter einem spitzen Winkel zu der linearen Bewegungsachse verläuft, und daß jeder Lamelle ein Mitnahmezapfen zugeordnet ist, der exzentrisch mit einem die Drehachse der Lamelle bildenden Lagerzapfen verbunden ist, wobei der Mitnahmezapfen in die zugeordnete Ausnehmung eingreift, derart, daß bei einer linearen Bewegung der Platte die Lamelle um die zugeordnete Drehachse verdreht wird. Bei dieser Ausführungsform ergibt sich ein besonders einfacher und zugleich platzsparender Aufbau.
  • Zweckmäßigerweise ist der Grundkörper zum Aufstellen der Trennwand auf einer Oberfläche als Gestell ausgebildet oder weist ein Gestell auf. Das Gestell ermöglicht auf besonders einfache Weise eine Positionierung der Trennwand.
  • Der Grundkörper kann in beliebiger geeigneter Weise ausgebildet sein, beispielsweise rahmenartig. Ein besonders einfacher Aufbau ergibt sich dadurch, daß die Lamellen zwischen zwei in Längsrichtung der Lamellen zueinander beabstandeten Pfosten gehalten sind. Um das Gewicht des Grundkörpers zu verringern und damit eine Positionierung der Trennwand kraftsparend zu gestalten, sieht eine Weiterbildung vor, daß der Grundkörper wenigstens einen Pfosten aufweist, der wenigstens teilweise hohl ausgebildet ist.
  • Eine außerordentlich vorteilhafte Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform sieht vor, daß die elektromotorischen Antriebsmittel wenigstens teilweise in dem Pfosten aufgenommen sind. Auf diese Weise sind die in dem Pfosten aufgenommenen Teile der Antriebsmittel verdeckt und treten somit optisch nicht mehr in Erscheinung. Außerdem ist verhindert, daß die betreffenden Teile der Antriebsmittel verschmutzen oder sich ein Benutzer an beweglichen Teilen verletzt.
  • Gemäß einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform sind die Antriebsmittel einschließlich Elektromotor im wesentlichen vollständig in dem Pfosten aufgenommen. Bei dieser Ausführungsform sind die Antriebsmittel vollständig verdeckt und treten somit optisch überhaupt nicht mehr in Erscheinung. Auf diese Weise ergibt sich ein besonders elegantes optisches Erscheinungsbild, das sich nicht von dem optischen Erscheinungsbild einer herkömmlichen Trennwand mit fest angeordneten Lamellen unterscheidet.
  • Zur Ansteuerung der Antriebsmittel sind zweckmäßigerweise Steuermittel vorgesehen. Die Steuermittel können beispielsweise so ausgebildet sein, daß durch Betätigung eines Schalters verschiedene vorbestimmte Winkelstellungen der Lamellen anwählbar sind.
  • Eine Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform sieht mit den Steuermitteln verbundene Sensormittel vor, wobei die Steuermittel die Antriebsmittel in Abhängigkeit von wenigstens einem Ausgangssignal der Sensormittel ansteuern. Bei dieser Ausführungsform kann beispielsweise die Verstellung der Lamellen automatisiert werden. Beispielsweise ist es möglich, einen Sonnensensor zu verwenden, so daß die Verstellung der Lamellen in Abhängigkeit von dem Sonnenstand erfolgt.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert, in der ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Trennwand dar gestellt ist. Dabei bilden alle beschriebenen oder in der Zeichnung dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbezügen sowie unabhängig von ihrer Formulierung bzw. Darstellung in der Beschreibung bzw. in der Zeichnung.
  • Es zeigt:
  • 1 in stark schematisierter Prinzipdarstellung eine Ansicht eines Ausführungsbeispieles einer erfindungsgemäßen mobilen Trennwand,
  • 2 eine Teilansicht eines Längsschnittes durch einen Pfosten des Grundkörpers der Trennwand gemäß 1,
  • 3 in gegenüber 2 vergrößertem Maßstab eine Perspektivansicht von Einzelheiten von in dem Pfosten aufgenommenen Antriebsmitteln, und
  • 4 eine Perspektivansicht eines Bauteiles der Antriebsmittel gemäß 3.
  • In 1 ist ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen mobilen Trennwand 2 dargestellt, die einen Grundkörper aufweist, der bei diesem Ausführungsbeispiel aus Pfosten 4, 6 besteht, die zueinander beabstandet sind. An den Pfosten ist eine Mehrzahl von Lamellen 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22, 24 gelagert.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel sind die Lamellen 8-24 erfindungsgemäß verstellbar an dem Grundkörper angeordnet, wobei die Lamellen 8-24 jeweils um eine in Längsrichtung der jeweiligen Lamelle 8-24 verlaufende Drehachse drehbar an den Pfosten 4, 6 gelagert sind. Eine der Lamelle 8 zugeordnete Drehachse ist in 1 durch eine strichpunktierte Linie 26 symbolisiert. Die Drehlagerung der Lamellen 8 bis 24 an den Pfosten wird weiter unten anhand der 2 und 3 näher erläutert.
  • Bei dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel weisen die Pfosten 4, 6 Füße 28, 30 zum Aufstellen der Trennwand 2 auf einer Oberfläche 32 auf, so daß der durch die Pfosten 4, 6 gebildete Grundkörper bei diesem Ausführungsbeispiel als Gestell ausgebildet ist.
  • Die mobile Trennwand 2 ist nicht fest an der Oberfläche 32 verankert, so daß sie beliebig positioniert werden kann.
  • 2 zeigt einen Axialschnitt durch den Pfosten 4, der bei diesem Ausführungsbeispiel hohl ausgebildet ist. Zur Verstellung der Lamelle 8 sowie der weiteren in 2 nicht dargestellten Lamellen 10 bis 24 sind elektromotorische Antriebsmittel 34 vorgesehen, die bei diesem Ausführungsbeispiel vollständig in dem hohl ausgebildeten Pfosten 4 aufgenommen sind.
  • Die elektromotorischen Antriebsmittel 34 weisen einen Elektromotor 36 auf, der an einer Innenwandung des Pfostens 4 befestigt ist. Der Elektromotor 36 steht in Drehantriebsverbindung mit einer in dem Pfosten 4 gelagerten drehantreibbaren Gewindespindel. Hierbei kann die Gewindespindel 38 drehfest mit einer Abtriebswelle des Elektromotors 36 verbunden sein, oder es kann in dem Antriebsstrang zwischen dem Elektromotor 36 und der Gewindespindel 38 ein Getriebe angeordnet sein. Auf der Gewindespindel 38 ist verdrehsicher und in Axialrichtung der Gewindespindel 38 beweglich eine Spindelmutter 40 angeordnet, die ein in Richtung einer linearen Bewegungsachse in Richtung eines Doppelpfeiles 42 hin- und herbewegliches Abtriebsorgan eines durch die Gewindespindel 38 und die Spindelmutter 40 gebildeten Spindeltriebes bildet.
  • In einer Wandung des Pfostens 4 ist eine kreisförmige Ausnehmung 44 gebildet, die eine Lagerfläche zur Drehlagerung der Lamelle 8 bildet. Die Lamelle 8 greift mit einem Lagerzapfen 46 in die kreisförmige Ausnehmung 44 ein, so daß die Lamelle 8 um die Drehachse 26 verdrehbar an dem Pfosten 4 gelagert ist. In hierzu entsprechender Weise ist an dem in 2 nicht dargestellten Pfosten 6 ein weiteres Drehlager gebildet, mit dem das dem Pfosten 4 abgewandte Ende der Lamelle 8 an dem Pfosten 6 drehbar gelagert ist.
  • In 2 ist mit dem Bezugszeichen 48 eine Lagerfläche zur Drehlagerung der Lamelle 10 dargestellt, wobei die Lamelle 10 in 2 aus Gründen der Übersichtlichkeit weggelassen ist.
  • 3 zeigt in gegenüber 2 vergrößertem Maßstab Einzelheiten der elektromotorischen Antriebsmittel 34. Der Elektromotor 36 ist mittels einer Halterung in Form eines Winkelbleches 50 an einer Innenwandung des in 3 nicht dargestellten Pfostens 4 befestigt.
  • Mit dem die Drehachse 26 der Lamelle 8 bildenden Lagerzapfen 46 ist zu der Drehachse 26 exzentrisch drehfest ein Mitnahmezapfen 50 verbunden. Die exzentrisch drehfeste Verbindung des Mitnahmezapfens 50 mit dem Lagerzapfen 46 erfolgt bei dem Ausführungsbeispiel über eine Drehscheibe 58, die in 4 perspektivisch dargestellt ist.
  • Die Drehscheibe 58 weist zentrisch eine Ausnehmung 60 mit unrundem Querschnitt auf, in die in Montageposition der Lagerzapfen 46 formschlüssig eingreift, so daß der Lagerzapfen 46 drehfest mit der Drehscheibe 58 verbunden ist. Die Drehscheibe 58 bildet zusammen mit einem plattenförmigen Betätigungselement 54, das über eine Platte 52 in Richtung der linearen Bewegungsachse 42 verschiebefest mit der Spindelmutter 40 verbunden ist, Mittel zur Umsetzung der linearen Bewegung der Spindelmutter 40 in eine Drehbewegung der Lamelle 8.
  • Das Betätigungselement 54 weist eine Ausnehmung in Form eines Schlitzes 62 auf, der sich bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel quer zur linearen Bewegungsachse 42 des Betätigungselementes 54 erstreckt und in den der Mitnahmezapfen 56 eingreift, wie dies aus 3 ersichtlich ist.
  • Zur Spannungsversorgung der elektromotorischen Antriebsmittel 34 sind in der Zeichnung nicht dargestellte Spannungsversorgungsmittel vorgesehen, und zur Ansteuerung der elektromotorischen Antriebsmittel 34 sind in der Zeichnung ebenfalls nicht dargestellte Steuermittel vorgesehen.
  • Die Funktionsweise der elektromotorischen Antriebsmittel 34 ist wie folgt:
  • Um die Lamelle 8 aus der in 3 dargestellten Position in eine Position zu bewegen, in der die Lamelle 8 im wesentlichen horizontal angeordnet ist, treibt der Elektromotor 36 die Gewindespindel 38 derart an, daß sich die Spindelmutter 40 in 3 entlang der linearen Bewegungsachse 42 nach oben bewegt. Infolgedessen bewegt sich auch das mit der Spindelmutter verbundene Betätigungselement 54 in 3 nach oben, so daß aufgrund der relativ zu der Drehachse 26 exzentrischen Anordnung des Mitnahmezapfens 56 die Lamelle um die Drehachse 26 in 3 entgegen dem Uhrzeigersinn verdreht wird. Um die Lamelle aus der dann erreichten Position in die in 3 dargestellte Position zurückzubewegen, treibt der Elektromotor 36 die Gewindespindel 38 derart an, daß sich die Spindelmutter 40 und infolgedessen auch das Betätigungselement 54 in 3 entlang der linearen Bewegungsachse 42 nach unten bewegt, so daß die Lamelle 8 um die Drehachse 26 in 3 im Uhrzeigersinn verdreht wird. Während der linearen Bewegung des Betätigungselementes 54 gleitet der Mitnahmezapfen 56 in dem Schlitz 62.
  • Um während der linearen Bewegung des Betätigungselementes 54 eine Verdrehung desselben zu verhindern, ist in dem Betätigungselement 54 eine schlitzförmige Führung 64 vorgesehen, in der ein ortsfester Vorsprung 66 gleitet. Ferner ist in dem Betätigungselement 54 eine weitere schlitzförmige Führung 68 vorgesehen, in der während der linearen Bewegung des Betätigungselementes 54 der Lagerzapfen 46 gleitet.
  • Das Betätigungselement 54 bildet ein gemeinsames Betätigungselement für die Verdrehung sämtlicher Lamellen 8-24. Dementsprechend weist das Betätigungselement 54 für jede Lamelle eine der aus dem Schlitz 62 und den schlitzförmigen Führungen 68, 64 gebildeten Anordnung entsprechende Anordnung auf. Die Anordnung aus dem Schlitz und den schlitzförmigen Führungen 64, 66 wiederholt sich also in Richtung der linearen Bewegungsachse 42 an dem Betätigungselement 54 entsprechend der Anzahl der vorhandenen Lamellen 8-24.
  • Die erfindungsgemäße Trennwand ermöglicht somit auf einfache und schnelle Weise eine stufenlose Verstellung der Lamellen 8-24. Gleichzeitig ist die erfindungsgemäße Trennwand einfach im Aufbau und damit kostengünstig herstellbar. Ein besonderer Vorteil des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels besteht darin, daß die elektromotorischen Antriebsmittel 34 vollständig in dem Pfosten 4 aufgenommen sind und somit optisch nicht in Erscheinung treten. Bei diesem Ausführungsbeispiel hat die erfindungsgemäße Trennwand somit das Aussehen einer herkömmlichen Trennwand mit nicht verstellbaren Lamellen.
  • Die erfindungsgemäße Trennwand ist in vielfältiger Weise einsetzbar, beispielsweise als entsprechend der Winkelstellung der Lamellen variabler Sicht- oder Lichtschutz. Besonders gut ist die erfindungsgemäße Trennwand als Raumteiler, beispielsweise im Messebau, einsetzbar.

Claims (18)

  1. Mobile Trennwand, insbesondere zur Verwendung als Sichtschutzwand, mit einem Grundkörper, an dem eine Mehrzahl von Lamellen angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teil der Lamellen (8-24) verstellbar an dem Grundkörper angeordnet ist.
  2. Trennwand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die verstellbaren Lamellen (8-24) jeweils um eine in Längsrichtung der jeweiligen Lamelle verlaufende Drehachse (26) drehbar an dem Grundkörper gelagert sind.
  3. Trennwand nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die den Lamellen (8-24) zugeordneten Drehachsen (26) zueinander im wesentlichen parallel sind.
  4. Trennwand nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Mittel zur manuellen Verstellung der Lamellen (8-24).
  5. Trennwand nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch elektromotorische Antriebsmittel (34) zur Verstellung der Lamellen.
  6. Trennwand nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsmittel einen Linearantrieb mit einem entlang einer linearen Bewegungsachse (42) beweglichen Abtriebsorgan aufweisen.
  7. Trennwand nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Linearantrieb als Spindeltrieb (38, 40) ausgebildet ist.
  8. Trennwand nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Spindeltrieb (38, 40) eine mit einem Elektromotor (36) in Drehantriebsverbindung stehende Gewindespindel (38) aufweist, auf der verdrehsicher und in Axialrichtung der Gewindespindel (38) beweglich eine Spindelmutter (40) angeordnet ist, die das Abtriebsorgan des Spindeltriebes (38, 40) bildet.
  9. Trennwand nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Spindeltrieb eine mit einem Elektromotor in Drehantriebsverbindung stehende Spindelmutter aufweist, die auf einer verdrehsicher und in ihrer Axialrichtung beweglich gelagerten Gewindespindel angeordnet ist, die das Abtriebsorgan des Spindeltriebes bildet.
  10. Trennwand nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch Mittel zur Umsetzung der linearen Bewegung des Abtriebsorganes in eine Drehbewegung der Lamellen (8-24).
  11. Trennwand nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur Betätigung der Verdrehung der Lamellen (8-24) ein gemeinsames Betätigungselement (54) vorgesehen ist.
  12. Trennwand nach Anspruch 6 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß das gemeinsame Betätigungselement (54) eine in Richtung der linearen Bewegungsachse (42) des Abtriebsorganes verschieblich gelagerte Platte ist, die verschiebefest mit dem Abtriebsorgan verbunden ist, daß jeder verdrehbar gelagerten Lamelle (8-24) eine Ausnehmung, insbesondere ein Schlitz (62) in der Platte zugeordnet ist, wobei die Ausnehmung quer zu der linearen Bewegungsachse (42) oder unter einem spitzen Winkel zu der linearen Bewegungsachse (42) verläuft, und daß jeder Lamelle ein Mitnahmezapfen (56) zugeordnet ist, der exzentrisch mit einem die Drehachse (26) der Lamelle bildenden Lagerzapfen (46) verbunden ist, wobei der Mitnahmezapfen (56) in die zugeordnete Ausnehmung in der Platte eingreift, derart, daß bei einer linearen Bewegung der Platte die Lamelle um die zugeordnete Drehachse (26) verdreht wird.
  13. Trennwand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper zum Aufstellen der Trennwand auf einer Oberfläche als Gestell ausgebildet ist oder ein Gestell aufweist.
  14. Trennwand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper wenigstens einen Pfosten (4) aufweist, der wenigstens teilweise hohl ausgebildet ist.
  15. Trennwand nach Anspruch 5 und 14, dadurch gekennzeichnet, daß die elektromotorischen Antriebsmittel (34) wenigstens teilweise in dem Pfosten (4) aufgenommen sind.
  16. Trennwand nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die elektromotorischen Antriebsmittel (34) einschließlich Elektromotor (36) im wesentlichen vollständig in dem Pfosten (4) aufgenommen sind.
  17. Trennwand nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch Steuermittel zur Ansteuerung der Antriebsmittel.
  18. Trennwand nach Anspruch 17, gekennzeichnet durch mit den Steuermitteln verbundene Sensormittel, wobei die Steuermittel die Antriebsmittel in Abhängigkeit von wenigstens einem Ausgangssignal der Sensormittel ansteuern.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP2775072A1 (de) * 2013-03-04 2014-09-10 Bernardus Hendrikus Wielens Zaun und Verkleidungssystem

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