DE20318458U1 - Stechbeitel/Klinge mit auswechselbarem Schneidenteil - Google Patents
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Abstract
Stemmeisen mit auswechselbarem Schneidenteil (Schneidenplättchen) wobei, dessen Klinge aus einem Grundkörper und dem Schneidenplättchen besteht, welches ganz oder Teilweise aus einem härteren Material als Stahl, wie (vorzugsweise) Hartmetall oder dergleichen, aber auch Keramik besteht.
Description
- Für Handwerker in holzverarbeitenden Berufen wie Schreiner oder Zimmermänner ist der Umgang mit Stechbeiteln (*) auch heute noch ein wichtiger Bestandteil Ihres Gewerkes, und nicht nur hier sind Qualität sowie Quantität ihrer Arbeit, stark abhängig von der Schärfe der Werkzeuge, so auch der Stemmeisen.
- Nun wird das Werkzeugschärfen im Allgemeinen als eine eher lästige Notwendigkeit angesehen und deshalb auch oft vernachlässigt, ist es doch recht mühsam und umständlich. Ärgerlich wenn man sich die Arbeit gerade umsonst gemacht hat, da versehentlich mit der Schneide das falsche Material wie z.B. Stein oder Eisen berührt wurde. Dies geschieht leicht, vor allem wenn ein Vertreter der Zunft gerade auf einer Baustelle beschäftigt ist.
- Wenn man bedenkt unter welchem Zeitdruck der moderne Handwerker heutzutage steht, ist das Schleifen und Abziehen von Schneiden, angesichts des heute technisch möglichen, wohl auch keine sehr zeitgemäße Form der Wartung von Handwerkzeugen mehr.
- In Patent und Gebrauchsmusterschriften sind verschiedene Varianten zum Thema Stechbeitel mit auswechselbaren Schneidenteilen auffindbar:
-
- – 1. HAND TOOL AND BIT, WO 02/00398 A1
- – 2. REPLACEBLE BLADES AND TOOLS UTILISING SAME, WO 98/21013
- – 3.
A CHISEL,
EP 0 148 546 - Ein Nachteil der genannten Gegenstände liegt beim 1. u. 2. Beispiel in der aufwendigen Formung der auswechselbaren Schneidenteile. Ihre Anfertigung ist in der Praxis wahrscheinlich verhältnismäßig teuer und das ist von vornherein kein günstiger Umstand bei Einwegklingen, zumal es sich hier nicht einmal um Wendeklingen handelt. Hinzu kommt daß sich jedenfalls die Klinge in Beispiel -2. nur schwer aus einem relativ spröden Material wie Hartmetall anfertigen lassen würde, dies ist wohl auch nicht beabsichtigt, doch hätte dies wiederum den Nachteil einer geringeren Schneidenstandzeit gegenüber Hartmetall. Diese Nachteile bestehen für das 3. Beispiel nicht, doch dürfte sich das „Chisel" wohl bestenfalls als Schaber eignen. Einer handfesten Beanspruchung wie dem Stemmen in Holz ist es wohl kaum gewachsen.
- Der Grundgedanke des hier folgend beschriebenen war, den Klingengrundkörper eines Stechbeitels, mit dem Vorteil eines leicht auswechselbaren Schneidenteils aus Hartmetall, oder einem ähnlichen Material von größtmöglichster Schneidenstandzeit auszustatten. Dieser Stechbeitel sollte ebenso robust und praktisch sein wie ein herkömmlicher. Der Umstand daß, vor allem das Schneidenplättchen, in der Herstellung und somit im späteren Verkauf so günstig wie möglich sein muß, ist hier nicht unmaßgeblich, es sollte daher möglichst einfach geformt und klein sein.
- Die Grundform des Stechbeitels sollte sich nicht wesentlich ändern, denn die obere Fläche, der so genannte Spiegel, sowie die Parallelität der beiden rechtwinklig zur Schneide liegenden Kanten sind für dessen Gebrauch ja wichtige Details und sollten erhalten bleiben.
- Auswechselbare Hartmetallklingen haben normalerweise ein Trapezförmiges Profil. Sie können einschneidig-, bzw. als Wendeklingen -zweischneidig ausgeführt sein.
- Im Fall dieses Stechbeitels ist das Profil des Schneidenplättchens, die eines gestreckten Parallelogramms (=>Zeichnung 1 -Detail-). dessen zwei spitze Winkel sich aus dem Schneidenwinkel ergeben. Man erhält folglich ebenfalls eine Wendeklinge, die einmal gedreht werden kann, nachdem die erste Schneide stumpf geworden ist.
- Der eigentliche Vorteil der Parallelogrammform ist jedoch, daß so die -quasi passive-Schneide in eine dem Schneidenplättchen entsprechende Aussparung auf der Oberseite des Klingengrundkörpers geschoben werden kann (1), die sozusagen als Widerlager dient. So wird das Schneidenplättchen auf seiner ganzen Breite gehalten, und wird bei Beanspruchungen des Werkzeugs (z.B. Stemmen in Holz), überdies an den Klingengrundkörper gedrückt.
- Die Befestigung erfolgt durch Schrauben, welche von oben durch das Schneidenplättchen, dieses mit dem Stechbeitelgrundkörper verbinden.
- Der Schraubenkopf ist in dem Schneidenplättchen versenkt, so daß deren Oberseiten jeweils zur Fläche des (Klingen-)Spiegels eine Ebene ergeben (2).
- Schrauben zu verwenden bietet sich an, da es eine bewährte und unkomplizierte Verbindung ist, außerdem sind Schraubendreher in jeder Handwerkerausrüstung vorhanden. Überdies könnte es vorteilhaft sein die Klinge mit einem bestimmten, für das Material optimalen, Druckmoment auf dem Klingengrundkörper festzumachen.
- In diesem Fall muß der Handwerker nun keinen Drehmomentschlüssel mit sich führen, vielmehr sollte es möglich sein die Schrauben so herzustellen, daß das richtige Drehmoment der Schraube erreicht ist sobald, wenn deren Oberkante und die des Klingenplättchens bündig zur Spiegelfläche liegen, der Schlitz der Schraube parallel zur Längsachse des Werkzeuges verläuft. Aus diesem Grund sollten hier Schlitzkopfschrauben verwendet werden.
- Da Spiegel- und Rückseite bei Stechbeiteln zur Schneide hin konisch zusammenlaufen, ließe sich der Zustand des optimalen Drehmoments auch erkennen, wenn das Ende der Schraube sicht- und fühlbar zur Fläche der Werkzeugrückseite bündig abschließt. Dies ließe sich ausführen indem das Schrauben-Ende zur Rückenfläche im Zustand des richtigen Drehmoments bündig angepaßt wird.
- Das Schaubenkopfsenkloch des Schneidenplättchens muß paßgenau zur Schraube sein, damit dieses sich auch bei höchster Beanspruchung nicht lockern kann. Ebenso paßgenau muß das Schneidenplättchen in der Aussparung auf dem Klingengrundkörper liegen, damit im Extremfall die Schraube/n nicht abgeschert werden kann/können. Des weiteren sollte der Schraubenkopfdurchmesser so groß wie möglich gehalten werden, um den Druck möglichst großflächig zu verteilen.
- Da sich die Stechbeitelklinge durch das Schärfen nicht mehr verkürzt, könnte der Schaft im Verhältnis zur Klinge länger ausgeführt werden. Dadurch ergeben sich mehr Gestaltungsmöglichkeiten, sowohl vom rein Praktischen als auch vom Design her gesehen. Das Werkzeug könnte handlicher und evtl. leichter gestaltet werden. Zudem könnte dies auch Material einsparen.
- Der Stechbeitel ließe sich problemlos in verschiedenen Breiten herstellen.
- Ein ähnliches wie das hier beschriebene Klingenplättchen (sozusagen ein Parallelogrammprofilwendeklingenplättchen) kann auch auf andere An an dem Klingengrundkörper angebracht werden, (=>Zeichnung 3), nämlich indem es von vorn auf eine dem Schneidenwinkel entsprechende Schräge gesetzt und befestigt wird. Hierbei könnten wieder altbewährte Schrauben zum Einsatz kommen.
- Wesentlich geeigneter wäre hier aber ein sogenannter Kabinettverschluß. Dafür sind die verschiedensten Möglichkeiten mit Spannhebel, -bügel oder dergleichen bekannt, so daß sie hier nicht weiter beschrieben werden müssen. Im Fall der Befestigung von vorn müßte diese jedoch unbedingt formschlüssig sein, da das Befestigungsmittel das Klingenplättchen auf der schrägen Ebene nach unten zieht.
- Diese Technik hätte möglicherweise ähnliche Nachteile wie die der hier erwähnten Beispiele von Gebrauchsmuster- bzw. Patentschriften und dürfte wohl auch das meiste der oben erwähnten Vorteile einbüßen. Sie ist deshalb nicht zu empfehlen, und hier nur aus Gründen der Vollständigkeit erwähnt.
- Da Hartmetall ein relativ teures Material ist, und damit das Klingenplättchen nicht bricht, sollte es entweder laminiert (schichtweise) d. h. mit einer Zwischenschicht aus Stahl, oder Segmentweise, d. h. wiederum einer Grundform aus Stahl, mit darauf fest verlöteten Hartmetallschneiden hergestellt werden. Natürlich wären auch andere, vielleicht besser geeignete Materialien als Stahl oder Hartmetall denkbar, sowohl für den Stemmeisengrundkörper und die Schrauben, als auch für das Klingenplättchen. Hier ließe sich für die Schneide evtl. auch Keramik einsetzen.
- Leider bin ich mit der Beschaffenheit und den Möglichkeiten moderner Materialien nicht so sehr vertraut so daß es verfehlt wäre hierüber weiter zu Spekulieren.
- Es sollte erwähnt werden daß die „Parallelogrammprofilwendeklinge" auch für andere Klingen und Werkzeuge anwendbar wäre. Ihre Verwendung in Hobeleisen oder in Falzköpfen für Fräsmaschinen ist denkbar.
Claims (10)
- Stemmeisen mit auswechselbarem Schneidenteil (Schneidenplättchen) wobei, dessen Klinge aus einem Grundkörper und dem Schneidenplättchen besteht, welches ganz oder Teilweise aus einem härteren Material als Stahl, wie (vorzugsweise) Hartmetall oder dergleichen, aber auch Keramik besteht.
- Schneidenplättchen nach Schutzanspruch 1, wobei dessen Profil einem Parallelogramm entspricht, dessen zwei spitze Winkel durch den Schneidenwinkel definiert sind.
- Stemmeisen nach den Schutzansprüchen 1 und 2, wobei der Klingengrundkörper eine Aussparung besitzt, die dem Schneidenwinkel des Schneidenplättchens entspricht.
- Stemmeisen nach Schutzanspruch 1 und 2, wobei sich das Schneidenplättchen lösbar, mittels Schrauben an dem Stemmeisengrundkörper befestigen läßt.
- Stemmeisen nach Schutzanspruch 1 und 2, wobei sich das Schneidenplättchen lösbar, mittels Kabinettverschluß, Spannhebel, -bügel oder dergleichen an dem Stemmeisengrundkörper befestigen läßt.
- Werkzeug bzw. Werkzeugklinge mit auswechselbarem Schneidenteil (Schneidenplättchen) wobei, diese aus einem Grundkörper und dem Schneidenplättchen besteht, welches ganz oder Teilweise aus einem härteren Material als Stahl, wie (vorzugsweise) Hartmetall oder dergleichen, aber auch Keramik besteht, und dessen Profil einem Parallelogramm entspricht, dessen zwei spitze Winkel durch den Schneidenwinkel definiert sind.
- Werkzeugklinge nach Schutzanspruch 6, wobei der Klingengrundkörper eine Aussparung besitzt die dem Schneidenwinkel des Schneidenplättchens entspricht.
- Werkzeugklinge nach Schutzanspruch 6, wobei sich das Schneidenplättchen lösbar, mittels Schrauben auf dem Klingengrundkörper befestigen läßt.
- Werkzeugklinge nach Schutzanspruch 6, wobei sich das Schneidenplättchen lösbar, mittels Kabinenverschluß, Spannhebel, -bügel oder dergleichen an dem Stemmeisengrundkörper befestigen läßt.
- Schneidenplättchen nach den Schutzansprüchen 1 bis 9, außer 3 und 7, wobei das Schneidenplättchen auf jeder Seite mindestens ein Senkloch aufweist das dem Kopf des jeweiligen Befestigungsmittels entspricht.
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2003
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