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DE20316188U1 - Papiertaschentücher-Packung mit Klarsichthülle - Google Patents

Papiertaschentücher-Packung mit Klarsichthülle Download PDF

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DE20316188U1
DE20316188U1 DE20316188U DE20316188U DE20316188U1 DE 20316188 U1 DE20316188 U1 DE 20316188U1 DE 20316188 U DE20316188 U DE 20316188U DE 20316188 U DE20316188 U DE 20316188U DE 20316188 U1 DE20316188 U1 DE 20316188U1
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Germany
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pack
paper
tissues
packaging
flap
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DE20316188U
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FRANK NACHF oHG W
W FRANK NACHF oHG
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W FRANK NACHF oHG
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D75/00Packages comprising articles or materials partially or wholly enclosed in strips, sheets, blanks, tubes or webs of flexible sheet material, e.g. in folded wrappers
    • B65D75/52Details
    • B65D75/58Opening or contents-removing devices added or incorporated during package manufacture

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)
  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)

Abstract

Papiertaschentücher-Packung mit einer die Papiertaschentücher umgebenden Klarsichthülle als Verpackungselement, die mit einer Verschlußlasche versehen ist, ferner mit einer an der Verschlußlasche befestigten selbstklebenden Zunge, welche mit einem die Verschlußlasche übergreifenden Teil an der Klarsichthülle lösbar festklebt und die Verschlußlasche in Schließposition hält, wobei beim Abziehen der Zunge von ihrem über die Verschlußlasche hinausragenden Klebbereich die Verschlußlasche mittels der Zunge aufklappbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Packung (P1, P2) mit einer im Vergleich zur üblichen Anzahl von 10 reduzierten Anzahl von Papiertaschentüchern (PT) versehen ist, wobei die Verpackung (1') entsprechend der reduzierten Anzahl der Papiertaschentücher (PT) eine abgeflachte Form aufweist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Papiertaschentücher-Packung mit einer die Papiertaschentücher umgebenden Klarsichthülle als Verpackungselement, die mit einer Verschlußlasche versehen ist, ferner mit einer an der Verschlußlasche befestigten selbstklebenden Zunge, welche mit einem die Verschlußlasche übergreifenden Teil an der Klarsichthülle lösbar festklebt und die Verschlußlasche in Schließposition hält, wobei beim Abziehen der Zunge von ihrem über die Verschlußlasche hinausragenden Klebbereich die Verschlußlasche mittels der Zunge aufklappbar ist, gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Solche Papiertaschentücher-Packungen sind im Handel bzw. bereits bekannt. Dabei gibt es eine Standard-Größe für die Packungen: Üblicherweise befinden sich in der Klarsichthülle zehn entsprechend gefaltete Papiertaschentücher. Wenn man eine solche Packung in der Jakken- oder Hosentasche mit sich führt, trägt sie auf. Weiterhin ist lästig, daß diese Packungen, wenn sie nicht bei starkem Schnupfen schnell verbraucht werden, unansehnlich werden und verknüllen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Papiertaschentücher-Packung mit Klarsichthülle der eingangs genannten Art zu schaffen, bei welcher die geschilderten Schwierigkeiten nicht mehr auftreten, d.h. welche nicht aufträgt und auch bei längerem Herumtragen in Jacken- oder Hosentasche nicht unansehnlich wird.
  • Erfindungsgemäß wird die gestellte Aufgabe bei einer Papiertaschentücher-Packung gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1 durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst, nämlich dadurch, daß die Packung mit einer im Vergleich zur üblichen Anzahl von 10 reduzierten Anzahl von Papiertaschentüchern versehen ist, wobei die Verpakkung entsprechend der reduzierten Anzahl der Papiertaschentücher eine abgeflachte Form aufweist.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Ansprüchen 2 bis 5 angegeben. – Eine günstige Packungsdicke wird erreicht, wenn die Packung lediglich drei Papiertaschentücher enthält. Sie paßt dann auch in die Ziertaschentuch-Tasche eines Jacketts oder Sakkos, ohne aufzutragen. Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist die Verschlußlasche als eine die Verpakkung übergreifende Klappe ausgeführt. Eine günstige Form für diese übergreifende Verschlußlasche besteht darin, daß die Verschlußlasche mit ihrem übergreifenden Klappenteil trapezförmig verjüngt ist. Da bei dieser Ausführung der übergreifenden Verschlußlasche beim Öffnen des Päckchens nicht die Umhüllung längs einer Sollbruchlinie aufgerissen zu werden braucht, wie es bei bekannten Papiertaschentüchrer-Packungen der Fall ist, so bleibt die Verpackung unbeschädigt und deshalb länger in Form.
  • Die Papiertaschentücher-Packung kann außer ihrem Hygiene-Zweck einen weiteren Nutzeffekt erfüllen, und zwar dadurch, daß im Bereich einer von Beschriftungen oder Aufdrucken freien Fläche der Verpackung ein spielkartenartiger Informationsträger auf der obersten bzw. untersten Lage der Packung direkt unter der Klarsichthülle lesbar und – bei Öffnen der Verpackung – entnehmbar positioniert ist. Beispielsweise kann die Kenntnis aller zum Bestehen einer Fahrprüfung wichtigen Verkehrszeichen und Verkehrssituationen dadurch vermittelt werden, daß diese auf den Außenseiten der Informationsträger aufgedruckt sind. Die Bedeutung bzw. Lösung ist auf der zunächst nicht sichtbaren Rückseite der „Informationskarte" aufgedruckt, die man bei Öffnung der Papiertaschentücher-Packung herausnehmen, lesen und sammeln kann. An einer laufenden Numerierung der Informationskarten kann man erkennen, ob die Sammlung vollständig ist oder noch bestimmte Karten fehlen, die man sich durch Kauf weiterer Packungen oder u.U. durch Tausch mit anderen Papiertaschentuch-Benutzern besorgen kann. Natürlich ist es auch möglich, den vollständigen Satz Informationskarten in ein entsprechend vorbereitetes, im Buchhandel erhältliches Buch einzukleben oder in vorbereitete Schlitze der Buchseiten einzustecken, so daß man ein vollständiges illustriertes Buch zur Vorbereitung auf die Fahrprüfung erhält.
  • Im folgenden wird der Erfindungsgegenstand anhand von drei in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen noch näher erläutert. In der Zeichnung zeigt in z.T. vereinfachter Darstellung:
  • 1 in Draufsicht auf die zu öffnende Seite eine Papiertaschentücher-Packung (nachfolgend als „Päckchen" bezeichnet),
  • 2 eine Seitenansicht der unteren Kante des Päckchens, wobei die Klarsichthülle drei eingefügte gefaltete Papiertaschentücher erkennen läßt,
  • 3 ein Päckchen ähnlich dem nach 1 und 2, mit Werbeaufdruck auf der Umhüllung,
  • 4 ein Päckchen, insbesondere dasjenige nach 1 und 2 in Draufsicht auf dessen freie, durchsichtige Seite (die der in 1 gezeigten gegenüberliegt) mit eingeschobener Informationskarte für ein Verkehrszeichen und
  • 5 die herausgenommene Informationskarte mit Blick auf ihre Rückseite, auf der die Erklärung für das Bild nach 4 zu lesen ist.
  • 1 und 2 zeigen eine Papiertaschentücher-Packung P1 (im folgenden: „Päckchen") mit einer die Papiertaschentücher PT umgebenden Klarsichthülle 1 als Verpackungselement, die mit einer Verschlußlasche 2 versehen ist. An der Verschlußlasche 2 ist eine selbstklebende Zunge 3 befestigt, welche mit einem die Verschlußlasche 2 überragenden Teil 3.1 an der Klarsichthülle 1 lösbar festklebt und die Verschlußlasche 2 in Schließposition hält, wobei beim Abziehen der Zunge 3 von ihrem über die Verschlußlasche 2 hinausragenden Klebbereich die Verschlußlasche 2 mittels der Zunge 3 aufklappbar ist. Der auf das untere Ende der Zunge 3 aufgeklebte Pfeil 4 weist darauf hin, daß man die Zunge in diese Pfeilrichtung (nach oben) abziehen muß, d.h. bis zur Kante 2.1 der Verschlußlasche 2, damit man diese öffnen kann.
  • Das Päckchen 1 ist mit einer im Vergleich zur üblichen Anzahl von 10 reduzierten Anzahl von Papiertaschentüchern PT versehen, wobei die Verpackung 1' entsprechend der reduzierten Anzahl der Papiertaschentücher PT eine abgeflachte Form aufweist, wie es aus 2 hervorgeht. Im Ausführungsbeispiel enthält das Päckchen 1 lediglich drei Papiertaschentücher. Diese Anzahl kann nach oben oder unten geringfügig variiert werden; wichtig ist nur, daß eine flache Form, die nicht aufträgt, erhalten bleibt.
  • Die Verschlußlasche 2 ist als eine die Verpackung 1' bzw. Klarsichthülle 1 übergreifende Klappe ausgeführt, d.h. unter der Verschlußlasche 2 bleibt die Klarsichthülle 1 unversehrt. Außerdem ist die Verschlußlasche 2 mit ihrem übergreifenden Klappenteil trapezförmig verjüngt (Trapezlinien 5). Dies gilt auch für das zweite Beispiel nach 3, das sich von demjenigen nach 1 und 2 durch einen Werbe- und Firmenaufdruck 6 auf dem Päckchen P2 unterscheidet.
  • Im Beispiel nach 4 und 5 ist im Bereich einer von Beschriftungen oder Aufdrucken freien Fläche der Verpackung 1', d.h. auf der der Verschlußlasche 2 gegenüberliegenden Seite, ein spielkartenartiger Informationsträger (Informationskarte 7) auf der obersten bzw. untersten Lage des Päckchens P1 direkt unter der Klarsichthülle 1 lesbar – und bei Öffnen der Verpackung 1' entnehmbar – positioniert. Wie bereits weiter oben erläutert, weist die Informationskarte 7 auf ihrer von außen sichtbaren Außenseite A ein Verkehrszeichen 8 (nach der Straßenverkehrsordnung) oder eine zu beurteilende Verkehrssituation auf. Erst wenn man die Karte 7 entnimmt, kann man die Bedeutung des Verkehrszeichens (oder die Lösung der Verkehrsaufgabe) auf der Rückseite B der Karte 7 ablesen.
  • Die Themen für die Informationskarten 7 sind vielgestaltig: Statt der Verkehrskunde können z.B. auch Tier- oder Pflanzenkunde, Typenkunde für PkW's oder Flugzeuge u.s.w. gewählt werden.
  • Bezugszeichenliste
  • P1
    Papiertaschentücher-Packung (Päckchen)
    1
    Klarsichthülle
    1'
    Verpackung
    2
    Verschlußlasche
    3
    Zunge, selbstklebend
    3.1
    Teil von (3), über (2) hinausragend
    4
    Pfeil
    2.1
    Kante von (2)
    PT
    Papiertaschentücher
    5
    Trapezlinien
    6
    Werbe- und Firmenaufdruck
    P2
    Päckchen, weiteres
    7
    Informationskarte
    A
    Außenseite von (7)
    8
    Verkehrszeichen
    B
    Rückseite von (7)

Claims (5)

  1. Papiertaschentücher-Packung mit einer die Papiertaschentücher umgebenden Klarsichthülle als Verpackungselement, die mit einer Verschlußlasche versehen ist, ferner mit einer an der Verschlußlasche befestigten selbstklebenden Zunge, welche mit einem die Verschlußlasche übergreifenden Teil an der Klarsichthülle lösbar festklebt und die Verschlußlasche in Schließposition hält, wobei beim Abziehen der Zunge von ihrem über die Verschlußlasche hinausragenden Klebbereich die Verschlußlasche mittels der Zunge aufklappbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Packung (P1, P2) mit einer im Vergleich zur üblichen Anzahl von 10 reduzierten Anzahl von Papiertaschentüchern (PT) versehen ist, wobei die Verpackung (1') entsprechend der reduzierten Anzahl der Papiertaschentücher (PT) eine abgeflachte Form aufweist.
  2. Papiertaschentücher-Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie lediglich drei Papiertaschentücher (PT) enthält.
  3. Papiertaschentücher-Packung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußlasche (2) als eine die Verpackung (1') übergreifende Klappe ausgeführt ist.
  4. Papiertaschentücher-Packung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußlasche (2) mit ihrem übergreifenden Klappenteil trapezförmig (Trapezlinien 5) verjüngt ist.
  5. Papiertaschentücher-Packung nach einem der Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich einer von Beschriftungen oder Aufdrucken freien Fläche der Verpackung (1') ein spielkartenartiger Informationsträger (7) auf der obersten bzw. untersten Lage der Packung (P1) direkt unter der Klarsichthülle (1) lesbar – und bei Öffnen der Verpackung (1') entnehmbar – positioniert ist.
DE20316188U 2003-05-30 2003-10-17 Papiertaschentücher-Packung mit Klarsichthülle Expired - Lifetime DE20316188U1 (de)

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