DE20316188U1 - Papiertaschentücher-Packung mit Klarsichthülle - Google Patents
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Abstract
Papiertaschentücher-Packung mit einer die Papiertaschentücher umgebenden Klarsichthülle als Verpackungselement, die mit einer Verschlußlasche versehen ist, ferner mit einer an der Verschlußlasche befestigten selbstklebenden Zunge, welche mit einem die Verschlußlasche übergreifenden Teil an der Klarsichthülle lösbar festklebt und die Verschlußlasche in Schließposition hält, wobei beim Abziehen der Zunge von ihrem über die Verschlußlasche hinausragenden Klebbereich die Verschlußlasche mittels der Zunge aufklappbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Packung (P1, P2) mit einer im Vergleich zur üblichen Anzahl von 10 reduzierten Anzahl von Papiertaschentüchern (PT) versehen ist, wobei die Verpackung (1') entsprechend der reduzierten Anzahl der Papiertaschentücher (PT) eine abgeflachte Form aufweist.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Papiertaschentücher-Packung mit einer die Papiertaschentücher umgebenden Klarsichthülle als Verpackungselement, die mit einer Verschlußlasche versehen ist, ferner mit einer an der Verschlußlasche befestigten selbstklebenden Zunge, welche mit einem die Verschlußlasche übergreifenden Teil an der Klarsichthülle lösbar festklebt und die Verschlußlasche in Schließposition hält, wobei beim Abziehen der Zunge von ihrem über die Verschlußlasche hinausragenden Klebbereich die Verschlußlasche mittels der Zunge aufklappbar ist, gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Solche Papiertaschentücher-Packungen sind im Handel bzw. bereits bekannt. Dabei gibt es eine Standard-Größe für die Packungen: Üblicherweise befinden sich in der Klarsichthülle zehn entsprechend gefaltete Papiertaschentücher. Wenn man eine solche Packung in der Jakken- oder Hosentasche mit sich führt, trägt sie auf. Weiterhin ist lästig, daß diese Packungen, wenn sie nicht bei starkem Schnupfen schnell verbraucht werden, unansehnlich werden und verknüllen.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Papiertaschentücher-Packung mit Klarsichthülle der eingangs genannten Art zu schaffen, bei welcher die geschilderten Schwierigkeiten nicht mehr auftreten, d.h. welche nicht aufträgt und auch bei längerem Herumtragen in Jacken- oder Hosentasche nicht unansehnlich wird.
- Erfindungsgemäß wird die gestellte Aufgabe bei einer Papiertaschentücher-Packung gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1 durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst, nämlich dadurch, daß die Packung mit einer im Vergleich zur üblichen Anzahl von 10 reduzierten Anzahl von Papiertaschentüchern versehen ist, wobei die Verpakkung entsprechend der reduzierten Anzahl der Papiertaschentücher eine abgeflachte Form aufweist.
- Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Ansprüchen 2 bis 5 angegeben. – Eine günstige Packungsdicke wird erreicht, wenn die Packung lediglich drei Papiertaschentücher enthält. Sie paßt dann auch in die Ziertaschentuch-Tasche eines Jacketts oder Sakkos, ohne aufzutragen. Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist die Verschlußlasche als eine die Verpakkung übergreifende Klappe ausgeführt. Eine günstige Form für diese übergreifende Verschlußlasche besteht darin, daß die Verschlußlasche mit ihrem übergreifenden Klappenteil trapezförmig verjüngt ist. Da bei dieser Ausführung der übergreifenden Verschlußlasche beim Öffnen des Päckchens nicht die Umhüllung längs einer Sollbruchlinie aufgerissen zu werden braucht, wie es bei bekannten Papiertaschentüchrer-Packungen der Fall ist, so bleibt die Verpackung unbeschädigt und deshalb länger in Form.
- Die Papiertaschentücher-Packung kann außer ihrem Hygiene-Zweck einen weiteren Nutzeffekt erfüllen, und zwar dadurch, daß im Bereich einer von Beschriftungen oder Aufdrucken freien Fläche der Verpackung ein spielkartenartiger Informationsträger auf der obersten bzw. untersten Lage der Packung direkt unter der Klarsichthülle lesbar und – bei Öffnen der Verpackung – entnehmbar positioniert ist. Beispielsweise kann die Kenntnis aller zum Bestehen einer Fahrprüfung wichtigen Verkehrszeichen und Verkehrssituationen dadurch vermittelt werden, daß diese auf den Außenseiten der Informationsträger aufgedruckt sind. Die Bedeutung bzw. Lösung ist auf der zunächst nicht sichtbaren Rückseite der „Informationskarte" aufgedruckt, die man bei Öffnung der Papiertaschentücher-Packung herausnehmen, lesen und sammeln kann. An einer laufenden Numerierung der Informationskarten kann man erkennen, ob die Sammlung vollständig ist oder noch bestimmte Karten fehlen, die man sich durch Kauf weiterer Packungen oder u.U. durch Tausch mit anderen Papiertaschentuch-Benutzern besorgen kann. Natürlich ist es auch möglich, den vollständigen Satz Informationskarten in ein entsprechend vorbereitetes, im Buchhandel erhältliches Buch einzukleben oder in vorbereitete Schlitze der Buchseiten einzustecken, so daß man ein vollständiges illustriertes Buch zur Vorbereitung auf die Fahrprüfung erhält.
- Im folgenden wird der Erfindungsgegenstand anhand von drei in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen noch näher erläutert. In der Zeichnung zeigt in z.T. vereinfachter Darstellung:
-
1 in Draufsicht auf die zu öffnende Seite eine Papiertaschentücher-Packung (nachfolgend als „Päckchen" bezeichnet), -
2 eine Seitenansicht der unteren Kante des Päckchens, wobei die Klarsichthülle drei eingefügte gefaltete Papiertaschentücher erkennen läßt, -
3 ein Päckchen ähnlich dem nach1 und2 , mit Werbeaufdruck auf der Umhüllung, -
4 ein Päckchen, insbesondere dasjenige nach1 und2 in Draufsicht auf dessen freie, durchsichtige Seite (die der in1 gezeigten gegenüberliegt) mit eingeschobener Informationskarte für ein Verkehrszeichen und -
5 die herausgenommene Informationskarte mit Blick auf ihre Rückseite, auf der die Erklärung für das Bild nach4 zu lesen ist. -
1 und2 zeigen eine Papiertaschentücher-PackungP1 (im folgenden: „Päckchen") mit einer die PapiertaschentücherPT umgebenden Klarsichthülle1 als Verpackungselement, die mit einer Verschlußlasche2 versehen ist. An der Verschlußlasche2 ist eine selbstklebende Zunge3 befestigt, welche mit einem die Verschlußlasche2 überragenden Teil3.1 an der Klarsichthülle1 lösbar festklebt und die Verschlußlasche2 in Schließposition hält, wobei beim Abziehen der Zunge3 von ihrem über die Verschlußlasche2 hinausragenden Klebbereich die Verschlußlasche2 mittels der Zunge3 aufklappbar ist. Der auf das untere Ende der Zunge3 aufgeklebte Pfeil4 weist darauf hin, daß man die Zunge in diese Pfeilrichtung (nach oben) abziehen muß, d.h. bis zur Kante2.1 der Verschlußlasche2 , damit man diese öffnen kann. - Das Päckchen
1 ist mit einer im Vergleich zur üblichen Anzahl von 10 reduzierten Anzahl von PapiertaschentüchernPT versehen, wobei die Verpackung1' entsprechend der reduzierten Anzahl der PapiertaschentücherPT eine abgeflachte Form aufweist, wie es aus2 hervorgeht. Im Ausführungsbeispiel enthält das Päckchen1 lediglich drei Papiertaschentücher. Diese Anzahl kann nach oben oder unten geringfügig variiert werden; wichtig ist nur, daß eine flache Form, die nicht aufträgt, erhalten bleibt. - Die Verschlußlasche
2 ist als eine die Verpackung1' bzw. Klarsichthülle1 übergreifende Klappe ausgeführt, d.h. unter der Verschlußlasche2 bleibt die Klarsichthülle1 unversehrt. Außerdem ist die Verschlußlasche2 mit ihrem übergreifenden Klappenteil trapezförmig verjüngt (Trapezlinien5 ). Dies gilt auch für das zweite Beispiel nach3 , das sich von demjenigen nach1 und2 durch einen Werbe- und Firmenaufdruck6 auf dem PäckchenP2 unterscheidet. - Im Beispiel nach
4 und5 ist im Bereich einer von Beschriftungen oder Aufdrucken freien Fläche der Verpackung1' , d.h. auf der der Verschlußlasche2 gegenüberliegenden Seite, ein spielkartenartiger Informationsträger (Informationskarte7 ) auf der obersten bzw. untersten Lage des PäckchensP1 direkt unter der Klarsichthülle1 lesbar – und bei Öffnen der Verpackung1' entnehmbar – positioniert. Wie bereits weiter oben erläutert, weist die Informationskarte7 auf ihrer von außen sichtbaren AußenseiteA ein Verkehrszeichen8 (nach der Straßenverkehrsordnung) oder eine zu beurteilende Verkehrssituation auf. Erst wenn man die Karte7 entnimmt, kann man die Bedeutung des Verkehrszeichens (oder die Lösung der Verkehrsaufgabe) auf der RückseiteB der Karte7 ablesen. - Die Themen für die Informationskarten
7 sind vielgestaltig: Statt der Verkehrskunde können z.B. auch Tier- oder Pflanzenkunde, Typenkunde für PkW's oder Flugzeuge u.s.w. gewählt werden. - Bezugszeichenliste
- P1
- Papiertaschentücher-Packung (Päckchen)
- 1
- Klarsichthülle
- 1'
- Verpackung
- 2
- Verschlußlasche
- 3
- Zunge, selbstklebend
- 3.1
- Teil
von (
3 ), über (2 ) hinausragend - 4
- Pfeil
- 2.1
- Kante
von (
2 ) - PT
- Papiertaschentücher
- 5
- Trapezlinien
- 6
- Werbe- und Firmenaufdruck
- P2
- Päckchen, weiteres
- 7
- Informationskarte
- A
- Außenseite
von (
7 ) - 8
- Verkehrszeichen
- B
- Rückseite
von (
7 )
Claims (5)
- Papiertaschentücher-Packung mit einer die Papiertaschentücher umgebenden Klarsichthülle als Verpackungselement, die mit einer Verschlußlasche versehen ist, ferner mit einer an der Verschlußlasche befestigten selbstklebenden Zunge, welche mit einem die Verschlußlasche übergreifenden Teil an der Klarsichthülle lösbar festklebt und die Verschlußlasche in Schließposition hält, wobei beim Abziehen der Zunge von ihrem über die Verschlußlasche hinausragenden Klebbereich die Verschlußlasche mittels der Zunge aufklappbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Packung (
P1 ,P2 ) mit einer im Vergleich zur üblichen Anzahl von 10 reduzierten Anzahl von Papiertaschentüchern (PT ) versehen ist, wobei die Verpackung (1' ) entsprechend der reduzierten Anzahl der Papiertaschentücher (PT ) eine abgeflachte Form aufweist. - Papiertaschentücher-Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie lediglich drei Papiertaschentücher (
PT ) enthält. - Papiertaschentücher-Packung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußlasche (
2 ) als eine die Verpackung (1' ) übergreifende Klappe ausgeführt ist. - Papiertaschentücher-Packung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußlasche (
2 ) mit ihrem übergreifenden Klappenteil trapezförmig (Trapezlinien5 ) verjüngt ist. - Papiertaschentücher-Packung nach einem der Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich einer von Beschriftungen oder Aufdrucken freien Fläche der Verpackung (
1' ) ein spielkartenartiger Informationsträger (7 ) auf der obersten bzw. untersten Lage der Packung (P1 ) direkt unter der Klarsichthülle (1 ) lesbar – und bei Öffnen der Verpackung (1' ) entnehmbar – positioniert ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE20316188U DE20316188U1 (de) | 2003-05-30 | 2003-10-17 | Papiertaschentücher-Packung mit Klarsichthülle |
Applications Claiming Priority (3)
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|---|---|---|---|
| DE20308511 | 2003-05-30 | ||
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20316188U1 true DE20316188U1 (de) | 2003-12-24 |
Family
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Family Applications (1)
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| DE20316188U Expired - Lifetime DE20316188U1 (de) | 2003-05-30 | 2003-10-17 | Papiertaschentücher-Packung mit Klarsichthülle |
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2003
- 2003-10-17 DE DE20316188U patent/DE20316188U1/de not_active Expired - Lifetime
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