DE20316666U1 - Möbelplatte - Google Patents
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Abstract
Mit einer Folie beschichtete, im wesentlichen aus einem Holzwerkstoff bestehende Möbelplatte, insbesondere eine Frontplatte für ein Küchenmöbel, mit einem zumindest einseitig gegenüber einer Ausfachung (2) erhabenen und diese seitlich begrenzenden Rahmen, wobei zwei sich gegenüber liegende Rahmenteile (3) vorzugsweise durch partielle Aufdopplung einer Grundplatte (1) gebildet sind, die im übrigen die Ausfachung (2) bildet, dadurch gekennzeichnet, daß die weiteren Rahmenteile aus separaten, mit Folie (6) beschichteten Riegeln (7) bestehen, die jeweils in eine Aussparung (5) der Grundplatte (1) eingesetzt und mit dieser verbunden sind.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine mit einer Folie beschichtete, im wesentlichen aus einem Holzwerkstoff bestehende Möbelplatte, insbesondere eine Frontplatte für ein Küchenmöbel, mit einem zumindest einseitig gegenüber einer Ausfachung erhabenen und diese seitlich begrenzenden Rahmen, wobei zwei sich gegenüber liegende Rahmenteile vorzugsweise durch partielle Aufdopplung einer Grundplatte gebildet sind, die im übrigen die Ausfachung bildet.
- Als Alternative zu hochpreisigen, aus Massivholz hergestellten Möbelplatten, bei denen üblicherweise vier separate Rahmenleisten und eine Ausfachung zusammengefügt werden, finden Möbelplatten Verwendung, die im wesentlichen aus einem Holzwerkstoff, beispielsweise einer mitteldichten Faserplatte, einer sogenannten MDF-Platte bestehen. Im Randbereich wird die Grundplatte aufgedoppelt, d. h., auf die Grundplatte werden Leisten aufgebracht, deren Dicke der Erhebung gegenüber der dann gebildeten Ausfachung entspricht. Anschließend erfolgt eine Beschichtung der vorgefertigten Möbelplatte mit einer Folie, überwiegend einer Kunststoff-Folie, die sowohl auf die dann gebildete Sichtseite als auch auf den umlaufenden Kantenbereicht aufgebracht wird. Gegebenenfalls wird die Rückseite gleichfalls mit der Folie beschichtet.
- Insbesondere dann, wenn die Folie mit einer Maserung versehen ist, durch die der optische Eindruck einer Möbelplatte aus Holz erzielt werden soll, ergeben sich bei den bekannten Möbelplatten Probleme hinsichtlich einer optimalen Imitation, da die Folie praktisch die gesamte Sichtseite einstückig überdeckt.
- Durch den gleichgerichteten Verlauf der Maserung auf der gesamten entsprechenden Fläche der Möbelplatte ist erkennbar, daß es sich hierbei nicht um eine Möbelplatte aus Holz mit separat gefertigten Rahmenteilen handelt. Der optische Eindruck entspricht daher nicht den Wünschen des Käufers einer solche Möbelplatten aufweisenden Küche.
- Andererseits sind die Möbelplatten aus Holz aufgrund der Vielzahl von Einzelteilen nur mit einem entsprechenden Aufwand herzustellen, was selbstverständlich gleichermaßen für den Fall gelten würde, daß die Rahmenteile einer Möbelplatte aus einem Holzwerkstoff ebenfalls separat hergestellt werden, um den hochwertigen Eindruck zu erzeugen.
- Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Möbelplatte der gattungsgemäßen Art so weiter zu entwickeln, daß bei gleichzeitig kostengünstigerer Herstellung eine optisch ansprechendere Gestaltung gegeben ist.
- Diese Aufgabe wird durch eine Möbelplatte gelöst, die die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist.
- Eine solcher Art ausgebildete Möbelplatte bietet nun die Möglichkeit, die Folie so aufzubringen bzw. deren Verlauf so zu gestalten, daß beispielsweise eine auf die Folie aufgedruckte Maserung in ihrer Ausrichtung der entspricht, wie sie für Möbelplatten aus Massivholz typisch ist. Das heißt, die Maserung der separaten und einzeln beschichteten Riegel verläuft quer zur Maserung der Möbelplatte im übrigen.
- Bei einer viereckigen Möbelplatte sind lediglich drei einzelne Teile herzustellen, nämlich die beiden separaten Riegel und die Grundplatte mit an den sich gegenüber liegenden Randbereichen aufgedoppelten Rahmenteilen.
- Bei einer Möbelplatte mit der gleichen optischen Wirkung entsprechend dem Stand der Technik hingegen sind fünf einzelne Teile zu fertigen, nämlich die Ausfachung als Einzelplatte sowie vier separate Riegel. Fertigungsmäßig ergeben sich durch die Erfindung natürlich erhebliche Kostenvorteile, die vor allem deshalb von Bedeutung sind, als solche Möbelplatten in großen Stückzahlen hergestellt werden.
- Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Riegel mit der Ausfachung bzw. den angrenzenden Rahmenteilen durch Nut und Feder miteinander verbunden sind. Dabei ist die jeweilige Nut in den Rahmenteilen und den Riegeln so ausgebildet, daß sie sich nicht bis zum Ende der Kante erstrecken, die eine Sichtkante bildet.
- Weiterhin wird in vorteilhafter Weise die Folie vor dem Zusammenfügen der Riegel mit der Grundplatte vollständig oder nahezu vollständig über den Kantenbereich geführt und anschließend entlang der Nuten geschlitzt. Beim Einfügen der Feder zur Verbindung der einzelnen Teile erfolgt ein Umschlag der Folie in diesen Bereich bis an die Seitenwandungen der Nuten, wodurch eine Abdichtung erfolgt, die ein Eindringen von Feuchtigkeit verhindert und so zu einem dauerhaften Verbund der einzelnen Teile miteinander führt.
- Weitere vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben.
- Es zeigen:
-
1 eine Möbelplatte in unterschiedlichen Fertigungsstufen, jeweils in einer perspektivischen Ansicht, -
2 eine Einzelheit der Möbelplatte in einer sprengbildlichen Draufsicht, -
3 eine Einzelheit der Möbelplatte in einem Querschnitt. - In der
1 sind verschiedene Fertigungsschritte zur Herstellung einer mit einer Folie beschichteten, im wesentlichen aus einem Holzwerkstoff bestehenden Möbelplatte gezeigt, wie sie insbesondere als Frontplatte für ein Küchenmöbel Verwendung findet. - Ausgehend von einer flachebenen Grundplatte
1 sind, wie die obere der drei Abbildungen zeigt, in zwei sich gegenüber liegenden, die Längsseiten der Möbelplatte bildenden Randbereiche Rahmenteile3 ausgebildet, die jeweils durch eine Aufdopplung4 hergestellt sind. - In den beiden anderen Randbereichen der viereckigen Grundplatte
1 ist jeweils eine Aussparung5 eingebracht, die der Aufnahme eines Riegels7 dient, wie er im unteren Bild der1 dargestellt ist, wobei die sich gegenüber liegenden Riegel7 und die beiden Rahmenteile3 gemeinsam einen umlaufenden Rahmen ergeben, die eine Ausfachung2 begrenzen. Dabei ist der Rahmen, d. h. die Riegel7 und die Rahmenteile3 , gegenüber der Ausfachung2 zumindest auf der die Sichtseite der Möbelplatte bildenden Seite erhaben. - In der mittleren Darstellung der
1 ist erkennbar, daß vor dem Einsetzen der Riegel7 die insoweit vorbereitete Möbelplatte, also nach dem Ausbringen der Aufdopplungen4 und der Fertigung der Aussparungen5 , eine Folie aufgebracht ist, die vorzugsweise sämtliche Flächen der Grundplatte überdeckt, also auch die Kantenflächen. - Für den gedachten Einsatzzweck ist die Folie bedruckt, insbesondere als Imitation einer Holzfläche einschließlich einer Maserung.
- In der unteren der drei Abbildungen der
1 ist die insoweit fertiggestellte Möbelplatte gezeigt, wobei erkennbar ist, daß die Maserung der Riegel7 quer zur Ma serung der übrigen Oberfläche verläuft. Um diesen Effekt herzustellen, sind die Riegel7 als separate Teile hergestellt und mit der Folie6 beschichtet. - In der
2 ist eine Einzelheit der Möbelplatte als Ausschnitt eines Eckbereiches dargestellt. - Hier ist zu erkennen, daß in den die Ausnehmung
5 begrenzenden Randbereichen der Rahmenteile3 und der Ausfachung2 Nuten9 eingebracht sind, ebenso wie in die zugeordneten Randbereiche des jeweiligen Riegels7 . - Diese Nuten
9 dienen der Aufnahme von Federn8 , die zur festen Verbindung in den Nuten9 verleimt oder verklebt sind. - Wie weiter zu erkennen ist, sind die Nuten
9 des Rahmenteiles3 und des Riegels7 nicht bis zu der sichtseitigen Kante geführt, sondern enden oberhalb dieser Kante. Hierdurch wird eine insoweit geschlossene Kantenfläche gebildet, die lediglich durch die Stoßnaht zwischen dem Rahmenteil3 und dem Riegel7 unterbrochen ist. - In der
3 ist dargestellt, daß die Folie6 , die das Rahmenteil3 bzw. den Riegel7 überdeckt, bis in den Anfangsbereich der jeweiligen Nut9 geführt ist, wo sie mit der Feder8 , die in der jeweiligen Nut9 einliegt, verleimt ist. Hier ist auch zu sehen, daß der Riegel7 ebenso wie das Rahmenteil3 eine Aufdopplung4 aufweist, die auf einen Kern10 aufgebracht ist, der in seinem Material der Grundplatte1 entspricht, ebenso wie in seiner Dicke. - Bezugszeichenliste
- 1
- Grundplatte
- 2
- Ausfachung
- 3
- Rahmenteil
- 4
- Aufdopplung
- 5
- Aussparung
- 6
- Folie
- 7
- Riegel
- 8
- Feder
- 9
- Nut
- 10
- Kern
Claims (7)
- Mit einer Folie beschichtete, im wesentlichen aus einem Holzwerkstoff bestehende Möbelplatte, insbesondere eine Frontplatte für ein Küchenmöbel, mit einem zumindest einseitig gegenüber einer Ausfachung (
2 ) erhabenen und diese seitlich begrenzenden Rahmen, wobei zwei sich gegenüber liegende Rahmenteile (3 ) vorzugsweise durch partielle Aufdopplung einer Grundplatte (1 ) gebildet sind, die im übrigen die Ausfachung (2 ) bildet, dadurch gekennzeichnet, daß die weiteren Rahmenteile aus separaten, mit Folie (6 ) beschichteten Riegeln (7 ) bestehen, die jeweils in eine Aussparung (5 ) der Grundplatte (1 ) eingesetzt und mit dieser verbunden sind. - Möbelplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Riegel (
7 ) mittels Nut (9 ) und Feder (8 ) mit der Grundplatte (1 ) verbunden sind. - Möbelplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß in dem die Aussparung (
5 ) zumindest teilweise begrenzenden Kantenbereich der Grundplatte (1 ) ebenso wie in dem diesem Kantenbereich zugewandten Kantenbereich des jeweiligen Riegels (7 ) eine Nut (9 ) eingebracht ist, in der eine Feder (8 ) durch Verleimen oder Verkleben befestigt ist. - Möbelplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut (
9 ) der Grundplatte (1 ) und des Riegels (7 ) vor der jeweiligen Sichtkante enden. - Möbelplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (
6 ) die Kanten der Grundplatte und den Riegel (7 ) überdeckt. - Möbelplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (
6 ) bis in einen Randbereich der Nuten (9 ) geführt ist. - Möbelplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Folie (
6 ) im Sinne einer Holzmaserung gestaltet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Maserungsverlauf der Riegel (7 ) gegenüber der Ausfachung (2 ) und den Rahmenteilen (3 ) quer verläuft.
Priority Applications (1)
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| DE20316666U DE20316666U1 (de) | 2003-10-30 | 2003-10-30 | Möbelplatte |
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Publications (1)
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|---|---|
| DE20316666U1 true DE20316666U1 (de) | 2004-01-08 |
Family
ID=30129074
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE20316666U Expired - Lifetime DE20316666U1 (de) | 2003-10-30 | 2003-10-30 | Möbelplatte |
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| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20316666U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2011048418A3 (en) * | 2009-10-21 | 2011-08-11 | Sean O'neill | A three or five piece component |
-
2003
- 2003-10-30 DE DE20316666U patent/DE20316666U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2011048418A3 (en) * | 2009-10-21 | 2011-08-11 | Sean O'neill | A three or five piece component |
| US8763334B2 (en) | 2009-10-21 | 2014-07-01 | Sean O'Neill | Three or five piece component |
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Legal Events
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|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
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Effective date: 20070501 |