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DE20315114U1 - Tragvorrichtung für Laserköpfe - Google Patents

Tragvorrichtung für Laserköpfe Download PDF

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DE20315114U1
DE20315114U1 DE20315114U DE20315114U DE20315114U1 DE 20315114 U1 DE20315114 U1 DE 20315114U1 DE 20315114 U DE20315114 U DE 20315114U DE 20315114 U DE20315114 U DE 20315114U DE 20315114 U1 DE20315114 U1 DE 20315114U1
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laser
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KUKA Systems GmbH
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KUKA Schweissanlagen GmbH
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    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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Abstract

Tragvorrichtung zur Verbindung von Laserköpfen (3) mit der Hand (7) von mehrachsigen Manipulatoren (5), insbesondere mehrachsigen Robotern, wobei die Tragvorrichtung (1) als Ausleger (4) zur seitlich versetzten Anordnung des Laserkopfs (3) an der Hand (7) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausleger (4) sich für eine rückversetzte Anordnung des Laserkopfs (3) von der Montagestelle an der Hand (7) ausgehend nach hinten gegen die letzte Handachse VI erstreckt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Tragvorrichtung zur Verbindung von Laserköpfen mit der Hand von mehrachsigen Manipulatoren, insbesondere mehrachsigen Robotern. Sie betrifft ferner eine mit einer solchen Tragvorrichtung ausgerüstete Laserbearbeitungsvorrichtung.
  • Aus der Praxis ist es bekannt, einen Laserkopf bei der Laserbearbeitung, insbesondere beim Laserstrahlschneiden, direkt an der Hand eines mehrachsigen Gelenkarmroboters zu befestigen und mit dem Roboter zu führen. Bei Laserbearbeitungsaufgaben, insbesondere beim Laserstrahlschneiden, sind sowohl hohe Arbeitsgeschwindigkeiten, wie auch große Präzision gefragt. Wenn der Roboter den Laserkopf gegenüber einem ruhenden Bauteil führt, sind an der Führungsbewegung mehrere Roboterachsen beteiligt. Dies führt zu Konflikten zwischen Geschwindigkeit und Präzision. Bei gesteigerter Geschwindigkeit sinkt die Präzision. Umgekehrt zwingen höhere Präzisionsanforderungen den Roboter zu langsameren Achsbewegungen. Hierbei kann es bei manchen Aufgaben zu Problemen mit der vorgegebenen Taktzeit kommen. Besonders kritisch sind die Umstände, wenn an einem Bauteil mehrere relativ kleine Konturen geschnitten werden müssen.
  • In der Praxis ist auch eine andere kinematische Anordnung bekannt, bei welcher der Laserkopf an einer zusätzlichen mehrachsigen Schlitteneinheit, z.B. einem Kreuzschlitten, angeordnet ist. Die Schlitteneinheit ist mit der Roboterhand verbunden. Der Roboter hält die Schlitteneinheit stationär an der gewünschten Position, wobei die Schneidkontur mit dem Laserkopf durch die Schlittenbewegung abgefahren wird.
  • In einer dritten Variante wird der Laserkopf von einem stationären Gestell oder dgl. relativ ortfest gehalten, während das Bauteil durch eine entsprechende Aufnahme, z.B. einen x/y-Tisch oder -Schlitten in ein oder zwei Achsen relativ zum Laserkopf bewegt wird. Diese Schlittenvarianten haben zwar Vorteile für den Arbeitsbereich und sorgen auch durch die einfacheren translatorischen Achsen für eine höhere Arbeitsgeschwindigkeit und Präzision. Auf der anderen Seite steigt aber der Bauaufwand. Außerdem müssen in der dritten Variante bei großen Bauteilen entsprechend große Massen bewegt werden, was sich mindernd auf die Schnelligkeit und Präzision auswirkt.
  • Die DE 100 00 103 A1 zeigt eine an einem Roboterarm montierbare Einrichtung zum Spannen und Laserschweißen von Blechen. An der Roboterhand wird hierfür ein zweiarmiges Gestell angeflanscht, an dem einerseits ein Spanner und andererseits ein Laserschweißkopf montiert sind. Der Laserschweißkopf ist auf die Spannstelle des Spannwerkzeugs und auf hier eingespannte Blechflansche gerichtet. Durch die Gabelform des Gestells ist der Laserkopf seitlich versetzt zur Roboterhand angeordnet und ausgerichtet. Das Gestell erstreckt sich von der Roboterhand ausgehend nach vorn in Richtung der Roboter-Abtriebsachse VI.
  • Aus der DE 94 01 081 U1 ist eine Schweißdrahtzuführung für einen Festkörperlaser bekannt, der mittels eines Gestells an einer Roboterhand angeflanscht ist. Der Laser ist an der Frontseite der Roboterhand angeordnet und dabei schräg zur Handabtriebsachse VI nach vorn ausgerichtet.
  • Die US-A-5,489,758 zeigt ebenfalls einen Schweißroboter mit einem Laserkopf, der mittels eines Gestells seitlich versetzt an der Roboterhand angeordnet und dabei längs der Handabtriebsachse VI nach vorn ausgerichtet ist.
  • Die JP 11 254 173 A befasst sich mit dem Laserschweißen von Rohren. An der Roboterhand ist ein Laserkopf mittels eines abgewinkelten und mehrachsig verstellbaren Gestells angeordnet. Der Laserkopf befindet sich frontal mit Abstand vor der Roboterhand und ist quer Handabtriebsachse VI ausgerichtet. Durch diese Konstruktion des Gestells mit Ausleger soll ein Positionieren der Roboterhand vor dem Rohrende und eine Anordnung des Laserkopfs mit Abstand dazu im hinteren Rohrbereich ermöglicht werden.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine bessere Möglichkeit zur Verbindung von Geschwindigkeit und Präzision bei der Laserbearbeitung, insbesondere beim Laserstrahlschneiden, aufzuzeigen.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen im Hauptanspruch.
  • Durch die beanspruchte auslegerartige Tragvorrichtung und die versetzte Anordnung des Laserkopfs an der Roboter- oder Manipulatorhand ist es möglich, den Laserkopf durch eine Roboterbewegung mit hoher Geschwindigkeit und Präzision relativ zum Bauteil zu führen. Durch den Ausleger ist es möglich, für die Führungsbewegung vor allem die in der Achsreihenfolge letzten Handachsen des Manipulators oder Roboters heranzuziehen. Durch den als Hebel funktionierenden Ausleger genügen kleine Achsbewegungen zur Erzeugung der gewünschten Konturen, wobei diese Achsbewegungen schnell und mit hoher Präzision ausgeführt werden können. Hierbei sind außerdem in vorteilhafter Weise die zu bewegenden Massen begrenzt, was sich ebenfalls günstig auf Geschwindigkeit und Präzision auswirkt.
  • Vorzugsweise sind bei einem üblichen sechsachsigen Gelenkarmroboter die beiden letzten Handachsen V und VI an der Führung des Laserkopfes beteiligt. Hierfür ist es vorteilhaft, den Laserkopf mit der Wirkachse seines Laserstrahls quer zur letzten Handachse VI auszurichten. Der Ausleger hat hierfür eine Montageplatte für die Handbefestigung, die im rechten Winkel zu einer Halterung für die Laserkopfbefestigung angeordnet ist. Durch die beanspruchte Konstruktion des Auslegers ist eine hohe Präzision sichergestellt. Hierfür ist es insbesondere günstig, wenn der Seitenarm von der Montageplatte ausgehend schräg nach hinten sich entgegen der letzten Handachse VI erstreckt. Durch die entsprechend rückversetzte Anordnung des Laserkopfes lässt sich erreichen, dass die Wirkachse des Laserstrahls den Kreuzungspunkt der letzten Handachsen V und VI kreuzt. Hierdurch kann der Laserkopf bei einer Bewegung um beide Handachsen V, VI sich auf einer Kugelfläche rund um den Kreuzungspunkt bzw. die Handwurzel bewegen. Dies sorgt für vereinfachte Verhältnisse in der Kinematik und in der Steuerung der Handachsen.
  • Die beanspruchte Tragvorrichtung kann an konventionellen Manipulatoren oder Robotern nachgerüstet und angebaut werden. Sie lässt sich auch bei Bedarf gegen eine andere Ausführung austauschen. Die im Weiteren beanspruchte Laserbearbeitungsvorrichtung besteht aus dem Manipulator bzw. Roboter und der Tragvorrichtung nebst Laserkopf.
  • In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
  • Die Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise und schematisch dargestellt. Im Einzelnen zeigen:
  • 1 Eine Laserbearbeitungsvorrichtung mit einem Roboter, einer Tragvorrichtung, einem Laserkopf und einem Bauteil und
  • 2 eine vergrößerte Darstellung der Tragvorrichtung mit dem Laserkopf sowie der Roboterhand in verschiedenen Betriebsstellungen und abgebrochener Seitenansicht.
  • Die Erfindung betrifft eine Tragvorrichtung (1) für ein oder mehrere Laserköpfe (3) und eine damit ausgerüstete Laserbearbeitungsvorrichtung (2). Der Laserkopf (3) kann in beliebig geeigneter Weise ausgebildet und für beliebige Laserbearbeitungsprozesse eingesetzt werden. In der bevorzugten Ausführungsform handelt es sich um einen Laserschneidkopf (3) und eine Laserschneidvorrichtung (2) zum Laserstrahlschneiden von Bauteilen (14).
  • 1 zeigt die Laserbearbeitungsvorrichtung (2) in Seitenansicht. Sie besteht aus einem mehrachsigen Manipulator (5), der in beliebig geeigneter Weise ausgebildet sein kann. Im gezeigten und bevorzugten Ausführungsbeispiel handelt es sich um einen mehrachsigen Gelenkarmroboter, der z.B. sechs oder mehr Achsen hat. In der gezeigten Variante besteht der Roboter (5) aus einem stationären Gestell, auf dem ein Karussell um eine erste vertikale Roboterachse drehbar gelagert ist. Am Karussell ist eine Schwinge um eine horizontale Schwenkachse schwenkbar gelagert. Am oberen Ende der Schwinge ist ein Roboterarm (6) um eine zweite horizontale Schwenkachse schwenkbar gelagert. Am Ende trägt der Roboterarm (6) eine mehrachsige Roboterhand, die im gezeigten Ausführungsbeispiel drei Handachsen IV, V und VI aufweist. Der Abtrieb erfolgt über einen Abtriebsflansch (8) der Hand (7), der um die letzte Roboterachse oder Handachse VI drehen kann. Der Abtriebsflansch (8) ist seinerseits im Handgehäuse (10) um die quer liegende Roboterachse V schwenkbar gelagert. Das Handgehäuse (10) kann um Roboterachse IV gegenüber dem Roboterarm (6) drehen. Zumindest die letzten Handachsen V,VI schneiden sich in einem Kreuzungspunkt (9), durch den vorzugsweise auch die Handachse IV verläuft.
  • Die Laserbearbeitungsvorrichtung (2) umfasst ferner die vorerwähnte Tragvorrichtung (1) und den Laserkopf (3). Die Tragvorrichtung (1) ist in 2 näher dargestellt. Sie ist als Ausleger (4) ausgebildet, der für eine seitlich versetzte Anordnung des Laserkopfs (3) an der Roboterhand (7) sorgt. Hierbei ist der Laserkopf (3) vorzugsweise quer zur Hand (7) bzw. zur Handachse VI ausgerichtet. Hierfür weist der Ausleger (4) eine Montageplatte (15) zur Befestigung am Abtriebsflansch (8) der Hand (7) auf. Der Ausleger (4) besitzt ferner eine Halterung (17) für den Laserkopf (2), die quer und im rechten Winkel zur Montageplatte (15) ausgerichtet ist. Die Montageplatte (15) und die Halterung (17) befinden sich an den gegenüber liegenden Enden des Auslegers (4) und sind durch mindestens einen distanzierenden Seitenarm (16) miteinander verbunden. Der Seitenarm (16) hat eine entsprechend zugeschnittene Form mit quer zueinander stehenden Endkanten, in deren Bereich die Montageplatte (15) und die Halterung (17) befestigt sind.
  • Der Ausleger (4) ist vorzugsweise als rahmenartiges Gehäuse ausgebildet und besitzt mindestens zwei Seitenarme (16). In der bevorzugten Ausführungsform sind diese Seitenarme (16) parallel zueinander und mit einem solchen Abstand angeordnet, dass sie die Hand (7) und den Laserkopf (3) zumindest bereichsweise seitlich umgeben.
  • Außerdem sind die Seitenarme (16) durch ein oder mehrere querliegende Zwischenplatten (18) miteinander verbunden. Diese sind in 2 gestrichelt dargestellt.
  • Der Ausleger (4) bzw. der oder die Seitenarme (16) erstrecken sich von der Montageplatte (15) ausgehend schräg nach hinten gegen die letzte Handachse VI. Hierdurch wird der Laserkopf (3) vom Abtriebsflansch (8) nach hinten versetzt angeordnet. Die Abmessungen des Auslegers (4) werden dabei so gewählt, dass der Laserkopf (3) in Querrichtung fluchtend unter oder neben dem Kreuzungspunkt (9) der Handachsen V, VI angeordnet ist. Der Kreuzungspunkt (9) wird auch als Handwurzelpunkt bezeichnet. Der Laserkopf (3) ist dabei derart ausgerichtet, dass die Wirkachse des austretenden Laserstrahls (12) den Kreuzungspunkt (9) schneidet. Bei einer Bewegung der Handachsen V und VI führt der Laserkopf (3) eine Bewegung auf einer Kugelfläche aus, deren Mittelpunkt im Kreuzungspunkt (9) liegt. Durch diese achssymmetrische Anordnung können die Bewegungen des Laserkopfs (3) über die Handachsenbewegungen unmittelbar und ohne Berücksichtigung von Versatzfehlern gesteuert werden. Die Steuerung der Handachsenbewegungen erfolgt in üblicher Weise durch die Robotersteuerung. Wie 1 verdeutlicht, kann der Laserkopfs (3) eine Fokussieroptik oder eine ähnliche Einrichtung zur Bündelung des Laserstrahls aufweisen. Der Laserstrahl wird von einer Laserstrahlquelle (11) generiert, die z.B. extern angeordnet sein kann und die den Laserstrahl (12) über eine Laserstrahlführung (13), z.B. ein Lichtleitfaserkabel, dem Laserkopf (3) zuführt. Die Laserstrahlquelle (11) kann hierbei über Strahlweichen oder Umschalteinrichtungen bzw. Strahlteiler mehrere Laserköpfe (3) gleichzeitig oder nacheinander beaufschlagen. In weiterer Abwandlung ist es möglich, eine kleinere Laserstrahlquelle (11) am Ausleger (4) oder an anderer Stelle am Roboter (5) unterzubringen und mitzubewegen.
  • 1 zeigt die Laserschneidvorrichtung (2) in Arbeitsstellung, wobei vom Laserkopf (3) an mehreren Stellen des Bauteils (14) kleinere oder größere Konturen mit offener oder geschlossener Form geschnitten werden. Kleine Bewegungen, z.B. kleinere Kreise, Polygone oder dergleichen andere beliebige Konturen können über eine Bewegung der Handachsen V, VI präzise und schnell geschnitten werden. Die anderen Roboterachsen können hierbei in Ruhe sein.
  • Für größere Konturen und auch einen Versatz des Laserkopfs (3) zwischen verschiedenen Arbeitsstellen können auch die anderen Roboterachsen an der Bewegung beteiligt sein. Ein solcher Einsatzfall könnte z.B. das Ausschneiden von mehreren kleineren kreisförmigen oder prismatischen Scheiben aus einem tafelförmigen Bauteil (14) insbesondere einem Tafelblech sein. Außerdem können die anderen Roboterachsen herangezogen werden um eine Schrägstellung des Laserstrahls (12) durch die Bewegung um die Handachsen V,VI auszugleichen. In vielen Fällen ist dies jedoch nicht erforderlich und die Schrägstellung kann toleriert werden.
  • Wenn der Laserkopf (3) sich auf einer Kugelfläche um den Kreuzungspunkt (9) bewegen soll, empfiehlt es sich, die letzte Handachse VI parallel zum Bauteil (14) auszurichten. Bei Dreh- und Schwenkbewegungen des Laserkopfes (3) und seines emittierten Laserstrahls (12) um den Kreuzungspunkt (9) entstehen Höhenabweichungen ds des Laserkopfs (3) und des Laserstrahlfokus in der z-Achse quer zum Bauteil (14). Diese Höhenabweichungen oder Höhenfehler ds sind umso größer, je größer der Auslenkwinkel α ist.
  • Die Höhenfehler ds können durch eine automatische Einrichtung zur Höhenverstellung oder Fokusnachführung kompensiert werden, wobei diese Einrichtung in Abhängigkeit vom Schwenkwinkel des Auslegers (4) oder vom realen Abstand des Laserkopfs (3) vom Bauteil (14) gesteuert ist. Dies kann zum Beispiel durch einen Abstandssensor am unteren Ende des Laserkopfes (3) geschehen, der z.B. eine in den Laserkopf (3) integrierte Fokusnachführung entsprechend bei Abstandsänderungen nachsteuert und damit die Fokuslage regelt. Die Fokusnachführung kann intern durch Veränderung des optischen Systems oder extern, z.B. durch eine lineare Fahrachse der Fokuseinheit geschehen. Alternativ kann die Fokusnachführung über ein oder mehrere andere Achsen des Roboters (5) unter Messung und Auswertung des Auslenkwinkels α geschehen.
  • Die Größe des Auslegers (4) ist beliebig wählbar und kann die Aufgabenstellungen angepasst werden. Hierbei kann insbesondere der Arbeitsabstand S zwischen der letzten Handachse VI und der Oberfläche des Bauteils (14) verändert werden. In der Praxis sind Arbeitsabstände S zwischen 250 und 400 mm nützlich. Vorzugsweise beträgt der Arbeitsabstand S ca. 350 mm. 2 zeigt in der Seitenansicht, wie eine Schwenkbewegung des Auslegers (4) um die querliegende Handachse V zu einer Auslenkung r des Laserkopfes (3) führt. Bei einem Arbeitsabstand S von 350 mm führt ein Auslenkwinkel α von 1° zu einer Auslenkung r von 6,11 mm. Ein Auslenkwinkel α von 4° bewirkt eine Auslenkung r von 24,47 mm. Die dabei entstehenden Höhenabweichungen ds bewegen sich zwischen 0,05 und 0,85 mm. Entsprechendes gilt bei einer Drehbewegung des Auslegers (4) und des Laserkopfes (3) quer zur Zeichnungsebene um die letzte Handachse VI.
  • Abwandlungen der gezeigten Ausführungsform sind in verschiedener Weise möglich. Dies betrifft sowohl die konstruktive Gestaltung der Tragvorrichtung (1) und des Auslegers (4), wie auch Zahl und Anordnung sowie Ausbildung der Laserköpfe (3). An einem Ausleger (4) können mehrere Laserköpfe (3) angeordnet sein. Zudem kann ein Laserkopf (3) mehrere Laserstrahlen (12) emittieren, was z.B. über einen Strahlteiler möglich ist. Anstelle eines Laserstrahlschneidprozesses können auch andere Prozesse, wie Laserstrahlschweißen, Laserlöten, Bauteilerwärmung mit Laserstrahl, Oberflächenbearbeitung mit Laserstrahl, z.B. Gravieren oder dergleichen ausgeführt werden.
  • 1
    Tragvorrichtung
    2
    Laserbearbeitungsvorrichtung, Laserschneidvorrichtung
    3
    Laserkopf
    4
    Ausleger
    5
    Manipulator, Roboter
    6
    Roboterarm
    7
    Hand, Roboterhand
    8
    Abtriebsflansch
    9
    Kreuzungspunkt Handachsen
    10
    Handgehäuse
    11
    Laserstrahlquelle
    12
    Laserstrahl, Wirkachse
    13
    Laserstrahlführung, Lichtleitfaserkabel
    14
    Bauteil
    15
    Montageplatte
    16
    Seitenarm
    17
    Halterung
    18
    Zwischenplatte
    IV
    Handachse, Drehachse
    V
    Handachse, Schwenkachse
    VI
    Handachse, Drehachse
    S
    Arbeitsabstand Handachse VI
    α
    Auslenkwinkel
    r
    Auslenkung
    ds
    Höhenabweichung, Höhenfehler

Claims (15)

  1. Tragvorrichtung zur Verbindung von Laserköpfen (3) mit der Hand (7) von mehrachsigen Manipulatoren (5), insbesondere mehrachsigen Robotern, wobei die Tragvorrichtung (1) als Ausleger (4) zur seitlich versetzten Anordnung des Laserkopfs (3) an der Hand (7) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausleger (4) sich für eine rückversetzte Anordnung des Laserkopfs (3) von der Montagestelle an der Hand (7) ausgehend nach hinten gegen die letzte Handachse VI erstreckt.
  2. Tragvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausleger (4 ) eine Montageplatte (15) zur Befestigung am Abtriebsflansch (8) der Hand (7) und eine Halterung (17) für den Laserkopf (2) aufweist, die durch mindestens einen distanzierenden Seitenarm (16) miteinander verbunden sind.
  3. Tragvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Montageplatte (15) und die Halterung (17) quer zueinander ausgerichtet sind.
  4. Tragvorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Seitenarm (16) sich von der Montageplatte (15) ausgehend schräg nach hinten gegen die letzte Handachse VI erstreckt.
  5. Tragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausleger (4) als rahmenartiges Gehäuse ausgebildet ist und mindestens zwei Seitenarme (16) aufweist.
  6. Tragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausleger (4) zwei parallele Seitenarme (16) aufweist, welche die Hand (6) und den Laserkopf (3) zumindest bereichsweise seitlich umgeben und durch ein oder mehrere Zwischenplatten (18) miteinander verbunden sind.
  7. Laserbearbeitungsvorrichtung zum Bearbeiten, insbesondere Schneiden von Bauteilen (14), bestehend aus einem mehrachsigen Manipulator (5), insbesondere einem Roboter, mit einer endseitigen Hand (7) und mindestens einem mit der Hand (7) verbindbaren Laserkopf (3) zur Emission von mindestens einem Laserstrahl (12), wobei der Laserkopf (3) durch eine Tragvorrichtung (1) mit einem Ausleger (4) seitlich versetzt an der Hand (7) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Laserkopf (3) durch den Ausleger (4) gegenüber der Montagestelle an der Hand (7) nach hinten gegen die letzte Handachse VI rückversetzt angeordnet ist.
  8. Laserbearbeitungsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Laserkopf (3) quer zur Hand (7) ausgerichtet ist.
  9. Laserbearbeitungsvorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Hand (7) ein oder mehrere quer zueinander ausgerichtete Achsen V,VI aufweist, wobei der Laserkopf (3) in Querrichtung fluchtend unter oder neben dem Kreuzungspunkt (9) der Handachsen V,VI angeordnet ist.
  10. Laserbearbeitungsvorrichtung nach Anspruch 7, 8 oder 9, gekennzeichnet, dass der Laserkopf (3) derart angeordnet ist, dass die Wirkachse des Laserstrahls (12) den Kreuzungspunkt (9) schneidet.
  11. Laserbearbeitungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausleger (4) nach einem der Ansprüche 2 bis 6 ausgebildet ist.
  12. Laserbearbeitungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Laserkopf (3) eine automatische Einrichtung zur Höhenverstellung oder Fokusnachführung aufweist.
  13. Laserbearbeitungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Höhenverstellung oder Fokusnachführung in Abhängigkeit vom Schwenkwinkel des Auslegers (4) oder vom Abstand des Laserkopfs (3) vom Bauteil (14) gesteuert ist.
  14. Laserbearbeitungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitsabstand S der Handachse VI vom Wirkort des Laserstrahls (12) ca. 250 bis 400 mm, vorzugsweise 350 mm, beträgt.
  15. Laserbearbeitungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Auslenkungswinkel α um die Handachse V und/oder VI ca. 1° bis 5° beträgt.
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