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DE20315898U1 - Anschlußklemme zum Aufsetzen auf ein Trägerelement - Google Patents

Anschlußklemme zum Aufsetzen auf ein Trägerelement Download PDF

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DE20315898U1
DE20315898U1 DE20315898U DE20315898U DE20315898U1 DE 20315898 U1 DE20315898 U1 DE 20315898U1 DE 20315898 U DE20315898 U DE 20315898U DE 20315898 U DE20315898 U DE 20315898U DE 20315898 U1 DE20315898 U1 DE 20315898U1
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conductor
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busbar
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Abstract

Anschlussklemme mit einem Gehäuse (2), insbesondere zum Aufrasten auf ein Trägerelement, wobei in das Gehäuse (2) wenigstens eine oder mehrere Anschlusseinrichtungen (34) zum Anschluss jeweils wenigstens eines Leiters (20) eingesetzt ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
– wenigstens eine der Anschlusseinrichtungen (34) eine Stromschiene (10) aufweist, die mit einem Durchgangsloch (14) zum Durchstecken des einen Leiters (20) versehen ist,
– wobei eine Klemmfeder (15) derart auf die Stromschiene aufschiebbar ist, dass sie den durch das Durchgangsloch (14) gesteckten Leiter (20) an der Stromschiene umbiegend festklemmt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anschlussklemme mit einem Gehäuse, insbesondere zum Aufrasten auf ein Trägerelement, wobei in das Gehäuse wenigstens eine oder mehrere Anschlusseinrichtungen zum Anschluss jeweils wenigstens eines Leiters eingesetzt ist bzw. sind.
  • Es besteht der Bedarf nach einer konstruktiv einfachen sowie leicht insbesondere auf einem Trägerelement zu montierenden Anschlussklemme, welche auf einfache Weise den Anschluss eines ersten dünneren Leiters und eines weiteren Leiters mit einem relativ zum ersten Leiter deutlich größeren Durchmesser, insbesondere eines Leiters mit einem mehrfachen Durchmesser ermöglichen soll. Es soll insbesondere möglich sein, auf einfache Weise eine Datenleitung mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm, insbesondere weniger als 0,5 mm, mit einem Leiter mit einem mehrfachen Durchmesser von beispielsweise mehr als 1 oder 2 mm auf einfache Weise zu verbinden.
  • Die Lösung dieses Problems ist die Aufgabe der Erfindung.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe durch den Gegenstand des Anspruch 1. Danach umfasst wenigstens eine der Anschlusseinrichtungen eine Stromschiene auf, die mit einem Durchgangsloch zum Durchstecken des einen Leiters versehen ist, wobei eine Klemmfeder derart auf die Stromschiene aufschiebbar ist, dass sie den durch das Durchgangsloch gesteckten Leiter an der Stromschiene umbiegend festklemmt.
  • Damit ist es auf einfache Weise möglich, an die Stromschiene einen sehr dünnen Leiter anzuschließen, wobei die Stromschiene dann an ihrem vom Durchgangsloch abgewandten Bereich in an sich bekannter Weise mit einem beliebigen sonstigen Anschluss zum Anschluss eines weiteren Leiters mit einem größeren Durchmesser versehen sein kann. So bietet es sich insbesondere an, die Anschlussklemme als Durchgangsklemme auszubilden und die Stromschiene ferner noch mit einem oder mehreren Zugbügelanschlüssen, Zugfederanschlüssen, IDC-Anschlüssen und/oder Direktsteckanschlüssen zu versehen.
  • Wird als weitere Anschlusseinrichtung ein Zugbügelanschluss gewählt, weist dieser zweckmäßig den Zugbügel mit der Stromschiene und der Klemmschraube zum Anschluss des ersten Leiters größeren Durchmessers auf, wobei sich an die Stromschiene des Zugbügels ein freier Stromschienenschenkel anschließt, der mit dem Durchgangsloch zum Durchstecken des zweiten, vormontierbaren Leiters geringeren Durchmessers versehen ist.
  • Nach einer vorteilhaften Variante ist die Klemmfeder tulpenartig ausgebildet und mittels Stegen des Trägerelements, welche bei der Montage in Schlitze des Gehäuses eingreifen, auf die Stromschiene bei der Montage auf dem Trägerelement aufschiebbar. Bei dem weiteren Leiter kann es sich beispielsweise um eine sehr dünne Datenleitung am Trägerelement handeln, die erst bei der Montage in das Durchgangsloch eingesteckt wird. Sodann wird das Gehäuse auf das Trägerelement aufgesetzt und dort verrastet, wobei die Klemmfeder die dünne Datenleitung am Trägerelement festklemmet. In die weitere Anschlusseinrichtung kann dann ein Leiter mit einem wesentlich größeren Durchmesser – z.B. aus einer Hausinstallation – eingeführt werden. Es ist somit nicht nur auf einfache Weise möglich, den sehr dünnen Leiter problemlos an sich zu kontaktieren sondern es wird auch auf einfachste Weise möglich, den sehr dünnen Leiter mit einem deutlich dickeren Leiter zu verbinden.
  • Der Aufbau der Anschlussklemme ist konstruktiv einfach und die Montage ohne Spezialwerkzeug nach Art einer setzenden Bestückung des Trägerelementes auf einfache Weise auch automatisiert möglich.
  • Besonders bevorzugt weist das Gehäuse kostengünstig einen zweiteiligen Aufbau mit einem Gehäuseoberteil und einem Gehäuseunterteil auf, die miteinander verrastbar sind.
  • Zweckmäßig ist das Gehäuseoberteil an seiner zum Gehäuseunterteil gewandten Seite offen ausgelegt und weist wenigstens eine oder mehrere Zwischenwände auf, welche den Raum im Gehäuseunterteil je nach Anzahl der Anschlusseinrichtungen – z.B. je nach Auslegung 2, 3 oder mehr – in eine entsprechende Zahl von Kammern unterteilen. Dabei ist in jede der Kammern eine der Anschlusseinrichtungen als Durchgangsanschluss eingesetzt. Sowohl die Zahl der Kammern als auch die der Anschlussrichtungen kann damit zur Realisierung verschieden vieler Anschlüsse auf einfache Weise variiert werden.
  • Vorteilhaft ist die Stromschiene in ihrem oberen Bereich u-förmig gebogen, wobei der eine der beiden Längsschenkel des U in den Zugbügel eingreift und wobei sich an den an den anderen der beiden Längsschenkel der Schenkel mit dem Durchgangsloch des U um 90° nach außen abgebogen anschließt.
  • Es ist auch denkbar, in kostengünstiger Weise mit dem Grundschenkel der u-förmigen Stromschiene einstückig – insbesondere in Stanz-/Biegetechnik – jeweils einen weiteren Kontakt, insbesondere einen Tulpenkontakt, zu verbinden.
  • Vorzugsweise ist an einer der Seitenwände des Gehäuseoberteils ferner je Zugbügel in kompakter Bauart je eine Einführöffnung zum Einführen eines Leiters in den Zugbügel und eine weitere Einführöffnung zum Einführen eines Leiters in das Durchgangsloch ausgebildet.
  • Zur Festlegung und Fixierung des Gehäuses an dem Trägerelement sind weiter in einfacher Weise vorkragende Nasen vorgesehen, welche zum Hintergriff eines entsprechenden Hinterschnittes in einem Aufnahmeschacht des Trägerelementes dienen, wobei ein Hintergriff an der gegenüberliegenden Seite des Gehäuses mittels eines Rasthakens am Trägerelement erfolgt, der am Gehäuse verrastet ist, wenn das Gehäuse nach dem Einschieben der Nase in die Hinterschnitte auf das Trägerelement aufschwenkt.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind den übrigen Unteransprüchen zu entnehmen.
  • Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezug auf die Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt:
  • 1a, b zwei perspektivische Ansichten einer ersten Durchgangsklemme in zwei verschiedenen Richtungen,
  • 1c eine Sprengansicht der Durchgangsklemme aus 1a,b; und
  • 2ac eine Darstellung der Metallteile einer der Anschlusseinrichtungen der Durchgangsklemme sowie zwei Darstellungen der Durchgangsklemme, welche die Montage der Metallteile und die der Durchgangsklemme an einem Trägerelement veranschaulichen;
  • 3ac eine Darstellung einer der Anschlusseinrichtungen der Durchgangsklemme sowie zwei Schnittdarstellungen der Durchgangsklemme im montierten Zustand
  • 4a, b zwei perspektivische Ansichten einer zweiten Durchgangsklemme in zwei verschiedenen Richtungen,
  • 4c eine Sprengansicht der Durchgangsklemme aus 4a,b;
  • 5ac eine Darstellung der Metallteile der Klemme aus 4 nach Art der Darstellung der 2; und
  • 6ac eine Darstellung einer der Anschlusseinrichtungen der Durchgangsklemme aus 4 und 5 sowie zwei Schnittdarstellungen der Durchgangsklemme im montierten Zustand.
  • Die Durchgangsklemme nach 1ac weist ein Gehäuse 1 mit einem Gehäuseoberteil 2 und einem Gehäuseunterteil 3 auf, die miteinander an einer Mehrzahl von Rastnasen 27 sowie Rastausnehmungen 28, in welchen die Rastnasen 27 eingreifen, verrastbar sind, wobei ferner Stege 29 des Gehäuseoberteiles 2 in das Gehäuseunterteil 3 eingreifen.
  • Das Gehäuseoberteil 2 ist an seiner zum Gehäuseunterteil 3 gewandten Seite offen ausgelegt. Es weist wenigstens eine oder mehrere Zwischenwände 4 auf, welche den Raum im Gehäuseoberteil 2 je nach Anzahl der Anschlusseinrichtungen bzw. je nach Anzahl der Durchgangsanschlüsse (z.B. zwei oder drei) in eine entsprechende Zahl von Kammern 5, 6 unterteilen.
  • In jede Kammer 5, 6 ist eine der Anschlusseinrichtungen als Durchgangsanschluss eingesetzt.
  • Hier umfasst jede Anschlusseinrichtung 34 einen Zugbügel 7 mit einer Klemmschraube 8, wobei an der Oberseite des Gehäuseoberteils je Zugbügel 7 eine Öffnung 9 vorgesehen ist, welche zum Einführen eines Schraubendrehers zur Betätigung der Klemmschraube 8 des Zugbügels 7 dient.
  • In die Zugbügel 7 greift jeweils eine Stromschiene 10 ein, welche in ihrem oberen Bereich u-förmig gebogen ist, wobei der eine der beiden Längsschenkel 11 des U in den Zugbügel 6 eingreift und wobei an den an den anderen der beiden Längsschenkel 12 des U ein weiterer um 90° nach außen abgebogener Schenkel 13 angeformt ist, welcher im Gehäuseoberteil nach unten zur offenen Seite (bzw. zum Gehäuseunterteil 3 hin) hin ausgerichtet ist.
  • Dieser Schenkel 13 weist als weiteren Anschlusskontakt der Anschlusseinrichtung 34 ein Durchgangsloch 14 zum Durchstecken eines sehr dünnen Leiters 20 (2) auf, wobei der Schenkel 13 in seiner Montagestellung in eine tulpenartige Klemmfeder 15 eingreift (Schnitt der 3b).
  • An den Grundschenkel 26 des U schließt sich ferner einstückig (z.B. in Stanz-/Biegetechnik) hier beispielhaft jeweils ein Tulpenkontakt 16 an, dessen Einführöffnung 17 neben dem Zugbügel im Gehäuse liegt, wobei jeweils neben der Öffnung 9 für die Klemmschrauben 8 der Zugbügel 7 eine weitere Öffnung 30 (1a) vorgesehen ist, welche zum Einstecken eines weiteren Leiters in den Tulpenkontakt 16 dient.
  • An einer der Seitenwände des Gehäuseoberteils 2 ist ferner je Zugbügel 7 eine Einführöffnung 18 zum Einführen eines Leiters mit größeren Durchmesser in den Zugbügel 7 ausgebildet.
  • Unterhalb der Einführöffnung 18 liegt eine weitere Einführöffnung 19 zum Einführen des sehr dünnen Leiters 20 in das Durchgangsloch 14.
  • Jede Anschlusseinrichtung 34 weist damit nach dem Ausführungsbeispiel der 1 bis 3 drei Anschlusskontakte für Leiter (und/oder Stecker) auf, welche leitend miteinander verbunden werden: einen der Zugbügel 7 , einen der Tulpenkontakte 16 (Einführrichtung senkrecht zu der des Zugbügels) und das Durchgangsloch 14 mit der Klemmfeder 15.
  • In das Durchgangsloch 14 wird bei der Montage das eine Ende des dünnen Leiters 20 eingesteckt, der mit der u-förmigen Klemmfeder 15 an dem Schenkel 14 in diesem Bereich beim Einstecken ebenfalls in eine U-Form innerhalb der Klemmfeder 15 umgebogen und damit fixiert wird (2a, 3). Der Leiter 20 steht dabei aus der Einführöffnung 19 mit einem freien Ende vor, das mit einer Elektronik am Trägerelement verbunden sein kann.
  • Zur Fixierung des Gehäuses 1 an einem Trägerelement 24 (wie ein Gerätegehäuse oder ein Leiterplatten-Aufnahmegehäuse) dienen auf der einen Seite des Gehäuses 1 zwei seitlich vorkragende Nasen 21, welche zum Hintergriff eines entsprechenden Hinterschnittes 22 in einem Aufnahmeschacht 23 des Trägerelementes 24 dienen.
  • Ein Hintergriff an der gegenüberliegenden Seite wird an einem Absatz 35 am Gehäuse neben zwei vorkragenden Einführtrichter 25 an der Einführöffnung 19 zum Durchgangsloch 14 realisiert, welche einen Rasthaken 31 am Trägerelement 24 hintergreifen, wenn das Gehäuse 1 nach dem Einschieben der Nase 21 in die Hinterschnitte 23 auf das Trägerelement 24 aufgeschwenkt wird (2b).
  • Hierbei greifen Stege 32 am Trägerelement 24 in Schlitze 33 des Gehäuseunterteiles 3 ein, welche derart ausgelegt und angeordnet sind, dass sie die Klemmfedern 15 aus einer Vormontagestellung auf die Schenkel 13 der Stromschiene 10 aufschieben, wobei sie den sehr dünnen Leiter 20 – z.B. 0,3mm – in einfacher Weise entsprechend umbiegen und klemmend gesichert vormontieren (2c, 3ac).
  • Die Ausführungsbeispiele der 4 bis 6 unterscheiden sich von denen der 1 bis 3 dadurch, dass keine Tulpenkontakte an die Grundschenkel 26 der U-förmigen Stromschienen angeformt sind. Damit verringert sich die Anzahl der Anschlußkontakte je Kammer um eins, was aber in vielen Anwendungsfällen den Erfordernissen genügt.
  • Zur einfachen Realisierung eines Prüfabgriffs ist das Gehäuseoberteil 2 dafür nach 46 im Bereich jeder Kammer mit einem Durchbruch 36 versehen, an dem die hier in der Durchbruch ragenden Stromschienen 10 mit einer Prüfspitze oder dgl. kontaktierbar sind.
  • 1
    Gehäuse
    2
    Gehäuseoberteil
    3
    Gehäuseunterteil
    4
    Zwischenwände
    5,6
    Kammern
    7
    Zugbügel
    8
    Klemmschraube
    9
    Öffnung
    10
    Stromschiene
    11
    Längsschenkel
    12
    Längsschenkel
    13
    Schenkel
    14
    Durchgangsloch
    15
    Klemmfeder
    16
    Tulpenkontakt
    17
    Einführöffnung
    18
    Einführöffnung
    19
    Einführöffnung
    20
    Leiter
    21
    Nasen
    22
    Hinterschnitt
    23
    Aufnahmeschacht
    24
    Trägerelement
    25
    Einführtrichter
    26
    Grundschenkel
    27
    Rastnasen
    28
    Rastausnehmungen
    29
    Stege
    30
    Öffnung
    31
    Rasthaken
    32
    Stege
    33
    Schlitze
    34
    Anschlusseinrichtung
    35
    Absatz
    36
    Durchbruch

Claims (13)

  1. Anschlussklemme mit einem Gehäuse (2), insbesondere zum Aufrasten auf ein Trägerelement, wobei in das Gehäuse (2) wenigstens eine oder mehrere Anschlusseinrichtungen (34) zum Anschluss jeweils wenigstens eines Leiters (20) eingesetzt ist, dadurch gekennzeichnet, dass – wenigstens eine der Anschlusseinrichtungen (34) eine Stromschiene (10) aufweist, die mit einem Durchgangsloch (14) zum Durchstecken des einen Leiters (20) versehen ist, – wobei eine Klemmfeder (15) derart auf die Stromschiene aufschiebbar ist, dass sie den durch das Durchgangsloch (14) gesteckten Leiter (20) an der Stromschiene umbiegend festklemmt.
  2. Anschlussklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussklemme als Durchgangsklemme ausgebildet ist, wobei die Stromschiene (10) ferner mit einem oder mehreren Zugbügelanschlüssen, Zugfederanschlüssen, IDC-Anschlüssen und/oder Direktsteckanschlüssen versehen ist.
  3. Anschlussklemme nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Zugbügelanschluss einen Zugbügel (6) mit der Stromschiene (10) und einer Klemmschraube (8) zum Anschluss des ersten Leiters größeren Durchmessers aufweist, wobei sich an die Stromschiene (10) des Zugbügels ein freier Stromschienenschenkel (13) anschließt, der mit dem Durchgangsloch (14) zum Durchstecken des zweiten, vormontierbaren Leiters (20) geringeren Durchmessers versehen ist.
  4. Anschlussklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmfeder (15) tulpenartig ausgebildet ist.
  5. Anschlussklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmfeder (15) mittels Stegen (32) des Trägerelements (24), welche bei der Montage in Schlitze (33) des Gehäuses (1) eingreifen, auf den weiteren Leiter (20) bei der Montage auf dem Trägerelement aufschiebbar ist.
  6. Anschlussklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) einen zweiteiligen Aufbau mit einem Gehäuseoberteil (2) und einem Gehäuseunterteil (3) aufweist, die miteinander verrastbar sind.
  7. Anschlussklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseoberteil (2) an seiner zum Gehäuseunterteil (3) gewandten Seite offen ausgelegt ist und wenigstens eine oder mehrere Zwischenwände (4) aufweist, welche den Raum im Gehäuseoberteil (2) je nach Anzahl der Anschlusseinrichtungen in eine entsprechende Zahl von Kammern (5, 6) unterteilen.
  8. Anschlussklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in jede der Kammern (5, 6) eine der Anschlusseinrichtungen als Durchgangsanschluss eingesetzt ist.
  9. Anschlussklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromschiene (10) in ihrem oberen Bereich U-förmig gebogen ist, wobei der eine der beiden Längsschenkel (11) des U in den Zugbügel (6) eingreift und wobei sich an den an den anderen der beiden Längsschenkel (12) des U um 90° nach außen abgebogen der Schenkel (13) mit dem Durchgangsloch (14) anschließt.
  10. Anschlussklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mit dem Grundschenkel (26) der U-förmigen Stromschiene (10) einstückig – insbesondere in Stanz-/Biegetechnik – jeweils ein weiterer Kontakt, insbesondere ein Tulpenkontakt (16) verbunden ist.
  11. Anschlussklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils neben der Öffnung (9) für die Klemmschrauben (8) der Zugbügel (7) eine weitere Öffnung (30) vorgesehen ist, welche zum Einstecken eines weiteren Leiters in den Tulpenkontakt (16) dient.
  12. Anschlussklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an einer der Seitenwände des Gehäuseoberteils (2) ferner je Zugbügel (7) eine Einführöffnung (18) zum Einführen eines Leiters in den Zugbügel und eine weitere Einführöffnung (19) zum Einführen eines Leiters (20) in das Durchgangsloch (14) ausgebildet ist.
  13. Anschlussklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – zur Fixierung des Gehäuses (1) an dem Trägerelement (24) vorkragende Nasen (21) vorgesehen sind, welche zum Hintergriff eines entsprechenden Hinterschnittes (22) in einem Aufnahmeschacht (23) des Trägerelementes (24) dienen, – wobei ein Hintergriff an der gegenüberliegenden Seite des Gehäuses (1) mittels eines Rasthakens (31) am Trägerelement (24) erfolgt, der am Gehäuse (1) verrastet, wenn das Gehäuse (1) nach dem Einschieben der Nase (21) in die Hinterschnitte (23) auf das Trägerelement (24) aufschwenkt.
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