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DE20315869U1 - Kochzubehörteil für Dampfkochapparat oder -vorrichtung zum gleichzeitigem Herstellen von Zubereitungen - Google Patents

Kochzubehörteil für Dampfkochapparat oder -vorrichtung zum gleichzeitigem Herstellen von Zubereitungen Download PDF

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DE20315869U1 DE20315869U DE20315869U DE20315869U1 DE 20315869 U1 DE20315869 U1 DE 20315869U1 DE 20315869 U DE20315869 U DE 20315869U DE 20315869 U DE20315869 U DE 20315869U DE 20315869 U1 DE20315869 U1 DE 20315869U1
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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Abstract

Kochzubehörteil für Dampfkochapparat oder -vorrichtung, enthaltend einen Träger (4) mit mindestens zwei Öffnungen (22), die jeweils zum Aufnehmen eines abnehmbaren Behälters (5) vorgesehen sind, der dazu bestimmt ist, zu kochende Nahrungsmittel zu enthalten, wobei die Behälter (5) äußere Haltemittel (40) enthalten, die untere Abstützflächen (41) aufweisen, die dazu vorgesehen sind, sich an die Öffnungen (22) umgebenden oberen Abstützflächen (31) des Trägers abzustützen, wobei der Träger (4) Löcher (33) aufweist, die dazu bestimmt sind, den Durchtritt von Dampf zu begünstigen, wobei der Träger (4) untere Abstützmittel (32) enthält, die am Umfang des Trägers (4) und/oder zwischen dem Umfang des Trägers (4) und den Öffnungen (22) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe der oberen Abstützflächen (31) des Trägers (4) bezogen auf die unteren Abstützmittel (32) geringer ist als die Höhe der unteren Abstützflächen (41) der Behälter (5) bezogen auf deren Boden (44).

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft das allgemeine technische Gebiet von Kochapparaten oder -vorrichtungen, die ein Garen mit Dampf gestatten. Die Dampfkochapparate oder -vorrichtungen enthalten ein Kochgefäß, in dem die zu kochenden Nahrungsmittel eingebracht werden. Das Kochgefäß ist im allgemeinen zumindest teilweise mit einem Deckel verschlossen. Die vorliegende Erfindung betrifft insbesondere ein Kochzubehörteil, das dazu bestimmt ist, in das Kochgefäß von Dampfkochapparaten oder -vorrichtungen eingesetzt zu werden.
  • Bei Dampfkochapparaten oder -vorrichtungen ist es bekannt, die Nahrungsmittel in oder auf einen Träger zu legen, der oberhalb der Wassermenge angeordnet ist, die zum Erzeugen von Dampf dient.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, ein Kochzubehörteil vorzuschlagen, mit dem es möglich ist, mehrere Nahrungsmittelportionen gleichzeitig unter Dampf zu kochen und jede Nahrungsmittelportion einzeln zu servieren.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, ein Kochzubehörteil vorzuschlagen, bei dem das Ergreifen der Nahrungsmittelportionen vereinfacht ist.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, ein Kochzubehörteil vorzuschlagen, bei dem die Verwendung einer Anzahl von Nahrungsmittelportionen, die geringer als die größtmögliche Anzahl ist, sich nicht störend auf die Standfestigkeit des genannten Zubehörteils auswirkt.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, ein Kochzubehörteil vorzuschlagen, dessen Verwendung mit dem Betrieb eines Schnellkochtopfs vereinbar ist.
  • Diese Aufgaben werden gelöst mit einem Kochzubehörteil für Dampfkochapparat oder -vorrichtung, enthaltend einen Träger mit mindestens zwei Öffnungen, die jeweils zum Aufnehmen eines abnehmbaren Behälters vorgesehen sind, der dazu bestimmt ist, zu kochende Nahrungsmittel zu enthalten, wobei die Behälter äußere Haltemittel aufweisen, die untere Abstützflächen enthalten, die dazu vorgesehen sind, sich an die Öffnungen umgebenden oberen Abstützflächen des Trägers abzustützen, wobei der Träger Löcher aufweist, die dazu bestimmt sind, den Durchtritt von Dampf zu begünstigen, wobei der Träger untere Abstützmittel enthält, die am Umfang des Trägers und/oder zwischen dem Umfang des Trägers und den Öffnungen angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe der oberen Abstützflächen des Trägers bezogen auf die unteren Abstützmittel geringer ist als die Höhe der unteren Abstützflächen der Behälter bezogen auf deren Boden.
  • Mit diesen Maßnahmen ist es möglich, das Handhaben der Behälter zu begünstigen. Ein einfaches Andrücken unter einem Behälter ermöglicht es, den Behälter freizugeben und ihn beispielsweise im Bereich der äußeren Haltemittel zu ergreifen. Die Verwendung von Handschuhen kann erforderlich sein, wenn der Behälter noch heiß ist, jedoch kann der Behälter aus einem Material herstellt sein, das eine gute Wärmehaltung ermöglicht, ohne dass es dabei erforderlich wäre, am Behälter ein wärmeisoliertes Greifteil vorzusehen. Durch diese Maßnahmen können bei auf eine Abstützfläche gesetztem Kochzubehörteil die Behälter gegenüber dem Träger erhöht ausgeführt sein, wodurch das Ergreifen der Behälter erleichtert wird.
  • Ferner ermöglichen es diese Maßnahmen, den Durchtritt von Dampf bis über die Behälter zu begünstigen, wodurch das Garen der in den Behältern vorhandenen Nahrungsmitteln beschleunigt wird. Die Behälter sind vorteilhaft aus einem Material hergestellt, das eine gute Wärmehaltung ermöglicht. Auch gestatten diese Maßnahmen eine gute Standfestigkeit des Trägers, unabhängig von der Anzahl der verwendeten Behälter. Vorzugsweise enthält der Träger zumindest ein Greifteil, das vorteilhaft zentral angeordnet ist.
  • Vorteilhaft sind die äußeren Haltemittel dann aus einem äußeren, oberen Umfangsrand gebildet, wobei diese Maßnahme das Herstellen der Behälter vereinfacht. Alternativ ist der Rand nicht unbedingt über den gesamten Umfang durchgehend ausgeführt und kann durch eine oder mehrere seitliche Rippen ersetzt sein.
  • Vorteilhaft sind die unteren Abstützmittel aus einem abfallenden Umfangsrand des Trägers gebildet. Eine solche Maßnahme ermöglicht eine gute Standfestigkeit des Trägers. Ferner ist eine solche Anordnung relativ kostengünstig in der Ausführung, da kein zusätzlich angesetztes Teil zur Fertigstellung des Umfangsrands und auch zur Herstellung der unteren Abstützmittel erforderlich ist.
  • Vorteilhaft sind die Löcher großteils in einem Mittelbereich des Trägers angeordnet. Mit dieser Maßnahme ist es möglich, leichter eine große Dampfdurchtrittsfläche durch den Träger hindurch zu erhalten.
  • Vorteilhaft ist am Mittelbereich des Trägers ein Greifteil angebracht. Mit dieser Maßnahme kann die Handhabung des Kochzubehörteils erleichtert werden.
  • Vorteilhaft ist der Mittelbereich des Trägers nach oben gewölbt. Mit dieser Maßnahme kann der Greifbereich des Greifteils von den Behältern entfernt liegend vorgesehen werden. Die Behälter können nämlich lange sehr heiß bleiben, wenn sie aus einem Material herstellt sind, das gut Wärme hält.
  • Auch ist es vorteilhaft, dass der Träger ebene Bereiche zwischen zwei benachbarten Öffnungen enthält. Mit dieser Maßnahme wird die Herstellung des Trägers sowie die Aufnahme der Behälter vereinfacht.
  • Vorteilhaft sind die Aufnahmen und Löcher in einer Platte ausgebildet, die aus nicht rostendem Stahl hergestellt ist. Mit dieser Maßnahme kann ein besonders kostengünstiger Träger erhalten werden.
  • Vorteilhaft sind die Behälter allgemein dreieckförmig. Mit dieser Maßnahme können die Behälter größer ausgeführt und dabei die Verwendung des Trägers optimiert werden, insbesondere gegenüber kreisförmigen Behältern. Mit dieser Maßnahme ist es auch möglich, die gleiche Größe von Behältern mit einer Reihe von unterschiedlich großen Trägern zu verwenden, die auf verschiedene Größen von Kochvorrichtungen oder -geräten abgestimmt sind. Je nach Größe des Trägers kann die Anzahl der Behälter insbesondere 5, 6 oder 7 betragen. Auch ist es vorteilhaft, wenn die Seitenwände der Dreieckform über Rundungen verbunden sind.
  • Vorteilhaft beträgt die Oberfläche der Löcher zwischen 2 % und 7 % der Oberfläche des Trägers. Diese Proportionen ermöglichen einen zufriedenstellenden Durchtritt von Dampf, ohne dabei die Festigkeit des Trägers zu beeinträchtigen und die Herstellungskosten zu erhöhen. Auch ermöglichen diese Proportionen eine gute Verteilung des Dampfs, insbesondere wenn zwei Kochzubehörteile übereinanderliegend in einer Kochvorrichtung oder einem Kochgerät angeordnet werden.
  • Die Erfindung wird bei Betrachtung eines Ausführungsbeispiels besser verständlich, das sich keineswegs einschränkend versteht und in der beigefügten 1 dargestellt ist, die eine aufgebrochene Ansicht eines Schnellkochtopfs mit einem erfindungsgemäßen Kochzubehörteil zeigt.
  • 1 zeigt einen Schnellkochtopf mit einem Bottich 1 und einem Deckel 2 sowie mit einem erfindungsgemäßen Kochzubehörteil 3, das einen Träger 4 enthält, dem abnehmbare Behälter 5 zugeordnet sind.
  • Der Bottich 1 weist eine Seitenwand 10 mit zwei Reihen von Erhöhungen 11, 12 auf, die zum Inneren des Bottichs 1 gerichtet sind. Eine erste Reihe von Erhöhungen 11 ist in dem oberen Bereich des Bottichs 1 angeordnet. Die oberen Erhöhungen 11 liegen beispielsweise in einer Anzahl von vier vor. Eine zweite Reihe von Erhöhungen 12 ist in dem mittleren Bereich des Bottichs angeordnet. Die Erhöhungen 12 liegen beispielweise in einer Anzahl von vier vor. Die oberen Erhöhungen 11 und/oder die unteren Erhöhungen 12 sind dazu vorgesehen, das Kochzubehörteil 3 abzustützen. Dadurch kann der Bottich 1 zwei übereinanderliegende Kochzubehörteile 3 aufnehmen. Die Erhöhungen 12 und/oder die Erhöhungen 11 können ein weiteres Kochzubehörteil aufnehmen, das nicht in 1 dargestellt ist, wie etwa einen Siebkorb.
  • Der Deckel 2 enthält Verriegelungsbacken 13, die einer druckempfindlichen Sicherheitsvorrichtung 14 zugeordnet und näher in der FR 2 836 806 oder in der FR 2 836 807 beschrieben sind.
  • Der Träger 4 des Kochzubehörteils 3 besteht aus einer Platte 20, die vorteilhaft aus rostfreiem Stahl hergestellt ist. Die Platte 20 enthält einen abfallenden Umfangsrand 21, der dazu vorgesehen ist, auf den Erhöhungen 11 aufzuliegen, wenn der Träger 4 in den Bottich 1 eingesetzt ist. Der abfallende Umfangsrand 21 ermöglicht es auch, den Kontakt des Trägers 4 mit einer Abstützfläche, wie etwa einem Tisch oder einer Arbeitsplatte, zu begrenzen.
  • Mehrere Öffnungen 22 sind im Träger 4 ausgebildet, beispielsweise sechs, wie in 1 gezeigt ist. Jede Öffnung 22 bildet eine Aufnahme 34, die dazu vorgesehen ist, einen der Behälter 5 aufzunehmen. Die Öffnungen 22 enthalten einen abfallenden, inneren Umfangsrand 23. Die Öffnungen 22 sind um den Mittelbereich 29 des Trägers 4 herum angeordnet. Die Öffnungen 22 sind im wesentlichen dreieckförmig. Eine Seite 24 der Dreieckform grenzt an den Umfangsrand 21 an. Die Seite 24 ist entlang des Umfangsrandes 21 gebogen ausgeführt. Die beiden anderen Seiten 25, 26 grenzen an die entsprechenden Seiten der benachbarten Öffnungen an. Die Seiten 25, 26 verlaufen im wesentlichen gerade. Die Seiten 24, 25, 26 einer jeden Öffnung 22 sind paarweise über Rundungen 27 verbunden.
  • Ein Greifteil 28 ist am Mittelbereich 29 des Trägers 4 angebracht. Das Greifteil 28 ist vorteilhaft aus einem wenig wärmeleitenden Material hergestellt, wie etwa Silikon. Der Mittelbereich 29 des Trägers 4 ist nach oben gewölbt, um die Hand des Benutzers von den in den Träger 4 eingesetzten Behältern 5 fernzuhalten. Der Träger 4 ist zwischen den Öffnungen 22 eben ausgeführt. Der Träger 4 enthält ebene Bereiche 30 zwischen zwei benachbarten Öffnungen 22.
  • Am Umfang des Trägers 4 sind untere Abstützmittel 32 angeordnet. Wie in 1 veranschaulicht ist, sind die unteren Abstützmittel 32 vorteilhaft aus der Unterseite des abfallenden Umfangsrandes 21 gebildet. Gemäß einer Variante können die unteren Abstützmittel 32 alternativ oder zusätzlich zwischen dem Umfang des Trägers 4 und den Öffnungen 22 angeordnet sein.
  • In dem Mittelbereich 29 des Trägers 4 sowie zwischen den Öffnungen 22 sind Löcher 33 ausgebildet. Die Löcher sind vorteilhaft großteils in dem Mittelbereich 29 des Trägers 4 vorgesehen. Die Oberfläche der Löcher 33 nimmt vorteilhaft 2 bis 7 % der Oberfläche des Trägers 4 ein. Die Oberfläche der Löcher 33 nimmt bei dem in 1 dargestellten Beispiel 3 % von der Oberfläche des Trägers 4 ein.
  • Die Behälter 5 weisen eine Dreieckform auf, die deren Einfügen in die Öffnungen 22 des Trägers 4 ermöglicht. Die Behälter 5 enthalten äußere Haltemittel 40 mit unteren Abstützflächen 41, die dazu vorgesehen sind, sich an den die Öffnungen 22 umgebenden oberen Abstützflächen 31 des Trägers 4 abzustützen. Die äußeren Haltemittel 40 können umlaufend ausgebildet sein oder nicht und im Abstand vom oberen Rand der Behälter angeordnet sein oder nicht. Wie in 1 dargestellt ist, sind die äußeren Haltemittel 40 von einem äußeren, oberen Umfangsrand 42 gebildet. Die Behälter 5 weisen eine sich nach unten verjüngende Seitenwand 43 auf. Vorteilhaft sind die Behälter 5 aus Glas oder Keramik, beispielsweise Porzellan, oder auch aus Metall mit Antihaftbeschichtung hergesellt.
  • Die Höhe der oberen Abstützflächen 31 des Trägers 4 zu den unteren Abstützmitteln 32 ist geringer als die Höhe der unteren Abstützflächen 41 der Behälter 5 zum Boden 44 der Behälter 5.
  • Das erfindungsgemäße Kochzubehörteil 3 wird wie folgt verwendet.
  • Der Benutzer füllt die Behälter 5 oder Schälchen mit der gewünschten Zubereitung. Der Benutzer setzt den Träger 4 auf die oberen Erhöhungen 11 des Bottichs 1, wobei der Bottich 1 beispielsweise bis in Höhe der unteren Erhöhungen 12 mit Wasser gefüllt ist. Dann schließt der Benutzer den Deckel 2.
  • Beim Kochen erleichtern die Löcher 33 die Zufuhr von Dampf über die Behälter 5, wodurch das Garen der in den Behältern 5 enthaltenen Nahrungsmitteln begünstigt wird. Die Löcher 33 erleichtern auch die Zufuhr von Dampf an die Sicherheitsvorrichtung 14 und ermöglichen einen schnelleren Druckanstieg, was dazu beiträgt, den Kochvorgang zu beschleunigen. Die Oberfläche der Löcher 33 ermöglicht einen guten Dampfdurchsatz durch den Träger 4 hindurch. Die Verteilung der Löcher 33 ermöglicht eine gute Dampfverteilung.
  • Nach Beendigung des Kochvorgangs nimmt der Benutzer den Deckel 2 ab und entnimmt dann das Kochzubehörteil 3. Wenn das Kochzubehörteil 3 auf eine Arbeitsplatte oder auf einen Tisch gelegt wird, kommen die Behälter 5 vom Träger 4 frei. Die Behälter 5 und deren gekochte Zubereitung können unmittelbar zu Tisch serviert oder zwecks späterem Verzehr aufbewahrt werden.
  • Gemäß einer Variante kann das erfindungsgemäße Kochzubehörteil 3 eine unterschiedliche Anzahl von Behältern 5 enthalten, beispielsweise zwischen 2 und 12 Behälter.
  • Gemäß einer Variante kann das erfindungsgemäße Kochzubehörteil 3 in einem drucklosen Dampfkochapparat oder -gerät Anwendung finden.
  • Gemäß einer Variante können die Behälter 5 andere allgemeine Formen als die Dreieckform aufweisen.
  • Bei ausreichender Höhe des Bottichs 1 des Kochapparats oder -geräts können mehrere Kochzubehörteile 3 übereinander gelegt werden. Ein Bottich mit geringerer Höhe kann nur ein Kochzubehörteil 3 aufnehmen.
  • Die vorliegende Erfindung ist keineswegs auf das beschriebene Ausführungsbeispiel und auf dessen Varianten beschränkt, sondern schließt im Rahmen der Patentansprüche zahlreiche Abwandlungen ein.

Claims (10)

  1. Kochzubehörteil für Dampfkochapparat oder -vorrichtung, enthaltend einen Träger (4) mit mindestens zwei Öffnungen (22), die jeweils zum Aufnehmen eines abnehmbaren Behälters (5) vorgesehen sind, der dazu bestimmt ist, zu kochende Nahrungsmittel zu enthalten, wobei die Behälter (5) äußere Haltemittel (40) enthalten, die untere Abstützflächen (41) aufweisen, die dazu vorgesehen sind, sich an die Öffnungen (22) umgebenden oberen Abstützflächen (31) des Trägers abzustützen, wobei der Träger (4) Löcher (33) aufweist, die dazu bestimmt sind, den Durchtritt von Dampf zu begünstigen, wobei der Träger (4) untere Abstützmittel (32) enthält, die am Umfang des Trägers (4) und/oder zwischen dem Umfang des Trägers (4) und den Öffnungen (22) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe der oberen Abstützflächen (31) des Trägers (4) bezogen auf die unteren Abstützmittel (32) geringer ist als die Höhe der unteren Abstützflächen (41) der Behälter (5) bezogen auf deren Boden (44).
  2. Kochzubehörteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die äußeren Haltemittel (4) aus einem äußeren, oberen Umfangsrand (42) gebildet sind.
  3. Kochzubehörteil nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die unteren Abstützmittel (32) aus einem abfallenden Umfangsrand (21) des Trägers (4) gebildet sind.
  4. Kochzubehörteil nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Löcher (33) großteils in einem Mittelbereich (29) des Trägers (4) angeordnet sind.
  5. Kochzubehörteil nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass am Mittelbereich (29) des Trägers (4) ein Greifteil (28) angebracht ist.
  6. Kochzubehörteil nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Mittelbereich (29) des Trägers (4) nach oben gewölbt ist.
  7. Kochzubehörteil nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (4) ebene Bereiche (30) zwischen zwei benachbarten Öffnungen (22) enthält.
  8. Kochzubehörteil nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmen (34) und Löcher (33) in einer Platte (20) ausgebildet sind, die aus nicht rostendem Stahl hergestellt ist.
  9. Kochzubehörteil nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Behälter (5) allgemein dreieckförmig sind.
  10. Kochzubehörteil nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche der Löcher (33) zwischen 2 % und 7 % der Oberfläche des Trägers (4) beträgt.
DE20315869U 2002-10-23 2003-10-15 Kochzubehörteil für Dampfkochapparat oder -vorrichtung zum gleichzeitigem Herstellen von Zubereitungen Expired - Lifetime DE20315869U1 (de)

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