-
Die vorliegende Erfindung betrifft
das allgemeine technische Gebiet von Kochapparaten oder -vorrichtungen,
die ein Garen mit Dampf gestatten. Die Dampfkochapparate oder -vorrichtungen
enthalten ein Kochgefäß, in dem
die zu kochenden Nahrungsmittel eingebracht werden. Das Kochgefäß ist im
allgemeinen zumindest teilweise mit einem Deckel verschlossen. Die
vorliegende Erfindung betrifft insbesondere ein Kochzubehörteil, das
dazu bestimmt ist, in das Kochgefäß von Dampfkochapparaten oder -vorrichtungen
eingesetzt zu werden.
-
Bei Dampfkochapparaten oder -vorrichtungen
ist es bekannt, die Nahrungsmittel in oder auf einen Träger zu legen,
der oberhalb der Wassermenge angeordnet ist, die zum Erzeugen von
Dampf dient.
-
Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist, ein Kochzubehörteil
vorzuschlagen, mit dem es möglich ist,
mehrere Nahrungsmittelportionen gleichzeitig unter Dampf zu kochen
und jede Nahrungsmittelportion einzeln zu servieren.
-
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden
Erfindung ist, ein Kochzubehörteil
vorzuschlagen, bei dem das Ergreifen der Nahrungsmittelportionen
vereinfacht ist.
-
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden
Erfindung ist, ein Kochzubehörteil
vorzuschlagen, bei dem die Verwendung einer Anzahl von Nahrungsmittelportionen,
die geringer als die größtmögliche Anzahl
ist, sich nicht störend
auf die Standfestigkeit des genannten Zubehörteils auswirkt.
-
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden
Erfindung ist, ein Kochzubehörteil
vorzuschlagen, dessen Verwendung mit dem Betrieb eines Schnellkochtopfs vereinbar
ist.
-
Diese Aufgaben werden gelöst mit einem Kochzubehörteil für Dampfkochapparat
oder -vorrichtung, enthaltend einen Träger mit mindestens zwei Öffnungen,
die jeweils zum Aufnehmen eines abnehmbaren Behälters vorgesehen sind, der
dazu bestimmt ist, zu kochende Nahrungsmittel zu enthalten, wobei
die Behälter äußere Haltemittel
aufweisen, die untere Abstützflächen enthalten,
die dazu vorgesehen sind, sich an die Öffnungen umgebenden oberen
Abstützflächen des
Trägers
abzustützen, wobei
der Träger
Löcher
aufweist, die dazu bestimmt sind, den Durchtritt von Dampf zu begünstigen,
wobei der Träger
untere Abstützmittel
enthält,
die am Umfang des Trägers
und/oder zwischen dem Umfang des Trägers und den Öffnungen
angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe der oberen
Abstützflächen des
Trägers
bezogen auf die unteren Abstützmittel
geringer ist als die Höhe
der unteren Abstützflächen der
Behälter
bezogen auf deren Boden.
-
Mit diesen Maßnahmen ist es möglich, das Handhaben
der Behälter
zu begünstigen.
Ein einfaches Andrücken
unter einem Behälter
ermöglicht
es, den Behälter
freizugeben und ihn beispielsweise im Bereich der äußeren Haltemittel
zu ergreifen. Die Verwendung von Handschuhen kann erforderlich sein,
wenn der Behälter
noch heiß ist,
jedoch kann der Behälter
aus einem Material herstellt sein, das eine gute Wärmehaltung
ermöglicht,
ohne dass es dabei erforderlich wäre, am Behälter ein wärmeisoliertes Greifteil vorzusehen.
Durch diese Maßnahmen
können
bei auf eine Abstützfläche gesetztem Kochzubehörteil die
Behälter
gegenüber
dem Träger erhöht ausgeführt sein,
wodurch das Ergreifen der Behälter
erleichtert wird.
-
Ferner ermöglichen es diese Maßnahmen, den
Durchtritt von Dampf bis über
die Behälter
zu begünstigen,
wodurch das Garen der in den Behältern vorhandenen
Nahrungsmitteln beschleunigt wird. Die Behälter sind vorteilhaft aus einem
Material hergestellt, das eine gute Wärmehaltung ermöglicht.
Auch gestatten diese Maßnahmen
eine gute Standfestigkeit des Trägers,
unabhängig
von der Anzahl der verwendeten Behälter. Vorzugsweise enthält der Träger zumindest
ein Greifteil, das vorteilhaft zentral angeordnet ist.
-
Vorteilhaft sind die äußeren Haltemittel
dann aus einem äußeren, oberen
Umfangsrand gebildet, wobei diese Maßnahme das Herstellen der Behälter vereinfacht.
Alternativ ist der Rand nicht unbedingt über den gesamten Umfang durchgehend
ausgeführt und
kann durch eine oder mehrere seitliche Rippen ersetzt sein.
-
Vorteilhaft sind die unteren Abstützmittel
aus einem abfallenden Umfangsrand des Trägers gebildet. Eine solche
Maßnahme
ermöglicht
eine gute Standfestigkeit des Trägers.
Ferner ist eine solche Anordnung relativ kostengünstig in der Ausführung, da
kein zusätzlich
angesetztes Teil zur Fertigstellung des Umfangsrands und auch zur
Herstellung der unteren Abstützmittel
erforderlich ist.
-
Vorteilhaft sind die Löcher großteils in
einem Mittelbereich des Trägers
angeordnet. Mit dieser Maßnahme
ist es möglich,
leichter eine große Dampfdurchtrittsfläche durch
den Träger
hindurch zu erhalten.
-
Vorteilhaft ist am Mittelbereich
des Trägers ein
Greifteil angebracht. Mit dieser Maßnahme kann die Handhabung
des Kochzubehörteils
erleichtert werden.
-
Vorteilhaft ist der Mittelbereich
des Trägers nach
oben gewölbt.
Mit dieser Maßnahme
kann der Greifbereich des Greifteils von den Behältern entfernt liegend vorgesehen
werden. Die Behälter
können nämlich lange
sehr heiß bleiben,
wenn sie aus einem Material herstellt sind, das gut Wärme hält.
-
Auch ist es vorteilhaft, dass der
Träger
ebene Bereiche zwischen zwei benachbarten Öffnungen enthält. Mit
dieser Maßnahme
wird die Herstellung des Trägers
sowie die Aufnahme der Behälter
vereinfacht.
-
Vorteilhaft sind die Aufnahmen und
Löcher
in einer Platte ausgebildet, die aus nicht rostendem Stahl hergestellt
ist. Mit dieser Maßnahme
kann ein besonders kostengünstiger
Träger
erhalten werden.
-
Vorteilhaft sind die Behälter allgemein
dreieckförmig.
Mit dieser Maßnahme
können
die Behälter
größer ausgeführt und
dabei die Verwendung des Trägers
optimiert werden, insbesondere gegenüber kreisförmigen Behältern. Mit dieser Maßnahme ist
es auch möglich,
die gleiche Größe von Behältern mit
einer Reihe von unterschiedlich großen Trägern zu verwenden, die auf
verschiedene Größen von
Kochvorrichtungen oder -geräten
abgestimmt sind. Je nach Größe des Trägers kann
die Anzahl der Behälter
insbesondere 5, 6 oder 7 betragen. Auch ist es vorteilhaft,
wenn die Seitenwände
der Dreieckform über Rundungen
verbunden sind.
-
Vorteilhaft beträgt die Oberfläche der
Löcher zwischen
2 % und 7 % der Oberfläche
des Trägers. Diese
Proportionen ermöglichen
einen zufriedenstellenden Durchtritt von Dampf, ohne dabei die Festigkeit
des Trägers
zu beeinträchtigen
und die Herstellungskosten zu erhöhen. Auch ermöglichen
diese Proportionen eine gute Verteilung des Dampfs, insbesondere
wenn zwei Kochzubehörteile übereinanderliegend
in einer Kochvorrichtung oder einem Kochgerät angeordnet werden.
-
Die Erfindung wird bei Betrachtung
eines Ausführungsbeispiels
besser verständlich,
das sich keineswegs einschränkend
versteht und in der beigefügten 1 dargestellt ist, die eine
aufgebrochene Ansicht eines Schnellkochtopfs mit einem erfindungsgemäßen Kochzubehörteil zeigt.
-
1 zeigt
einen Schnellkochtopf mit einem Bottich 1 und einem Deckel 2 sowie
mit einem erfindungsgemäßen Kochzubehörteil 3,
das einen Träger 4 enthält, dem
abnehmbare Behälter 5 zugeordnet sind.
-
Der Bottich 1 weist eine
Seitenwand 10 mit zwei Reihen von Erhöhungen 11, 12 auf,
die zum Inneren des Bottichs 1 gerichtet sind. Eine erste
Reihe von Erhöhungen 11 ist
in dem oberen Bereich des Bottichs 1 angeordnet. Die oberen
Erhöhungen 11 liegen
beispielsweise in einer Anzahl von vier vor. Eine zweite Reihe von
Erhöhungen 12 ist
in dem mittleren Bereich des Bottichs angeordnet. Die Erhöhungen 12 liegen
beispielweise in einer Anzahl von vier vor. Die oberen Erhöhungen 11 und/oder
die unteren Erhöhungen 12 sind
dazu vorgesehen, das Kochzubehörteil 3 abzustützen. Dadurch
kann der Bottich 1 zwei übereinanderliegende Kochzubehörteile 3 aufnehmen.
Die Erhöhungen 12 und/oder
die Erhöhungen 11 können ein
weiteres Kochzubehörteil
aufnehmen, das nicht in 1 dargestellt
ist, wie etwa einen Siebkorb.
-
Der Deckel 2 enthält Verriegelungsbacken 13,
die einer druckempfindlichen Sicherheitsvorrichtung 14 zugeordnet
und näher
in der FR 2 836 806 oder in der FR 2 836 807 beschrieben sind.
-
Der Träger 4 des Kochzubehörteils 3 besteht aus
einer Platte 20, die vorteilhaft aus rostfreiem Stahl hergestellt
ist. Die Platte 20 enthält
einen abfallenden Umfangsrand 21, der dazu vorgesehen ist, auf
den Erhöhungen 11 aufzuliegen,
wenn der Träger 4 in
den Bottich 1 eingesetzt ist. Der abfallende Umfangsrand 21 ermöglicht es
auch, den Kontakt des Trägers 4 mit
einer Abstützfläche, wie
etwa einem Tisch oder einer Arbeitsplatte, zu begrenzen.
-
Mehrere Öffnungen 22 sind im
Träger 4 ausgebildet,
beispielsweise sechs, wie in 1 gezeigt ist.
Jede Öffnung 22 bildet
eine Aufnahme 34, die dazu vorgesehen ist, einen der Behälter 5 aufzunehmen.
Die Öffnungen 22 enthalten
einen abfallenden, inneren Umfangsrand 23. Die Öffnungen 22 sind
um den Mittelbereich 29 des Trägers 4 herum angeordnet.
Die Öffnungen 22 sind
im wesentlichen dreieckförmig.
Eine Seite 24 der Dreieckform grenzt an den Umfangsrand 21 an.
Die Seite 24 ist entlang des Umfangsrandes 21 gebogen
ausgeführt.
Die beiden anderen Seiten 25, 26 grenzen an die
entsprechenden Seiten der benachbarten Öffnungen an. Die Seiten 25, 26 verlaufen
im wesentlichen gerade. Die Seiten 24, 25, 26 einer
jeden Öffnung 22 sind
paarweise über
Rundungen 27 verbunden.
-
Ein Greifteil 28 ist am
Mittelbereich 29 des Trägers 4 angebracht.
Das Greifteil 28 ist vorteilhaft aus einem wenig wärmeleitenden
Material hergestellt, wie etwa Silikon. Der Mittelbereich 29 des
Trägers 4 ist
nach oben gewölbt,
um die Hand des Benutzers von den in den Träger 4 eingesetzten
Behältern 5 fernzuhalten.
Der Träger 4 ist
zwischen den Öffnungen 22 eben
ausgeführt.
Der Träger 4 enthält ebene
Bereiche 30 zwischen zwei benachbarten Öffnungen 22.
-
Am Umfang des Trägers 4 sind untere
Abstützmittel 32 angeordnet.
Wie in 1 veranschaulicht
ist, sind die unteren Abstützmittel 32 vorteilhaft aus
der Unterseite des abfallenden Umfangsrandes 21 gebildet.
Gemäß einer
Variante können
die unteren Abstützmittel 32 alternativ
oder zusätzlich
zwischen dem Umfang des Trägers 4 und
den Öffnungen 22 angeordnet
sein.
-
In dem Mittelbereich 29 des
Trägers 4 sowie zwischen
den Öffnungen 22 sind
Löcher 33 ausgebildet.
Die Löcher
sind vorteilhaft großteils
in dem Mittelbereich 29 des Trägers 4 vorgesehen.
Die Oberfläche
der Löcher 33 nimmt
vorteilhaft 2 bis 7 % der Oberfläche
des Trägers 4 ein.
Die Oberfläche
der Löcher 33 nimmt
bei dem in 1 dargestellten
Beispiel 3 % von der Oberfläche
des Trägers 4 ein.
-
Die Behälter 5 weisen eine
Dreieckform auf, die deren Einfügen
in die Öffnungen 22 des
Trägers 4 ermöglicht.
Die Behälter 5 enthalten äußere Haltemittel 40 mit
unteren Abstützflächen 41,
die dazu vorgesehen sind, sich an den die Öffnungen 22 umgebenden
oberen Abstützflächen 31 des
Trägers 4 abzustützen. Die äußeren Haltemittel 40 können umlaufend
ausgebildet sein oder nicht und im Abstand vom oberen Rand der Behälter angeordnet
sein oder nicht. Wie in 1 dargestellt
ist, sind die äußeren Haltemittel 40 von
einem äußeren, oberen
Umfangsrand 42 gebildet. Die Behälter 5 weisen eine
sich nach unten verjüngende
Seitenwand 43 auf. Vorteilhaft sind die Behälter 5 aus
Glas oder Keramik, beispielsweise Porzellan, oder auch aus Metall
mit Antihaftbeschichtung hergesellt.
-
Die Höhe der oberen Abstützflächen 31 des Trägers 4 zu
den unteren Abstützmitteln 32 ist
geringer als die Höhe
der unteren Abstützflächen 41 der Behälter 5 zum
Boden 44 der Behälter 5.
-
Das erfindungsgemäße Kochzubehörteil 3 wird
wie folgt verwendet.
-
Der Benutzer füllt die Behälter 5 oder Schälchen mit
der gewünschten
Zubereitung. Der Benutzer setzt den Träger 4 auf die oberen
Erhöhungen 11 des
Bottichs 1, wobei der Bottich 1 beispielsweise
bis in Höhe
der unteren Erhöhungen 12 mit
Wasser gefüllt
ist. Dann schließt
der Benutzer den Deckel 2.
-
Beim Kochen erleichtern die Löcher 33 die Zufuhr
von Dampf über
die Behälter 5,
wodurch das Garen der in den Behältern 5 enthaltenen
Nahrungsmitteln begünstigt
wird. Die Löcher 33 erleichtern auch
die Zufuhr von Dampf an die Sicherheitsvorrichtung 14 und
ermöglichen
einen schnelleren Druckanstieg, was dazu beiträgt, den Kochvorgang zu beschleunigen.
Die Oberfläche
der Löcher 33 ermöglicht einen
guten Dampfdurchsatz durch den Träger 4 hindurch. Die
Verteilung der Löcher 33 ermöglicht eine
gute Dampfverteilung.
-
Nach Beendigung des Kochvorgangs
nimmt der Benutzer den Deckel 2 ab und entnimmt dann das
Kochzubehörteil 3.
Wenn das Kochzubehörteil 3 auf
eine Arbeitsplatte oder auf einen Tisch gelegt wird, kommen die
Behälter 5 vom
Träger 4 frei.
Die Behälter 5 und
deren gekochte Zubereitung können unmittelbar
zu Tisch serviert oder zwecks späterem Verzehr
aufbewahrt werden.
-
Gemäß einer Variante kann das erfindungsgemäße Kochzubehörteil 3 eine
unterschiedliche Anzahl von Behältern 5 enthalten,
beispielsweise zwischen 2 und 12 Behälter.
-
Gemäß einer Variante kann das erfindungsgemäße Kochzubehörteil 3 in
einem drucklosen Dampfkochapparat oder -gerät Anwendung finden.
-
Gemäß einer Variante können die
Behälter 5 andere
allgemeine Formen als die Dreieckform aufweisen.
-
Bei ausreichender Höhe des Bottichs 1 des Kochapparats
oder -geräts
können
mehrere Kochzubehörteile 3 übereinander
gelegt werden. Ein Bottich mit geringerer Höhe kann nur ein Kochzubehörteil 3 aufnehmen.
-
Die vorliegende Erfindung ist keineswegs
auf das beschriebene Ausführungsbeispiel
und auf dessen Varianten beschränkt,
sondern schließt
im Rahmen der Patentansprüche
zahlreiche Abwandlungen ein.