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Die vorliegende Erfindung betrifft
einen Hocker für
dynamisches Sitzen, der in Form eines luftbefüllbaren Hohlkörpers ausgeführt ist.
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Es sind verschiedene Sitzunterlagen
bekannt, die kissenförmig
sind und daher auch als Sitzkissen bezeichnet werden. Solche Sitzkissen
sind entweder mit elastischen bzw. federnden Materialien gefüllt, beispielsweise
Federn, Schaumstoff oder ähnlichem,
oder ihre elastische Steifigkeit wird durch ein eingeschlossenes
Fluid- oder Gasvolumen erreicht, beispielsweise Wasser oder Luft.
Die bekannten Sitzunterlagen führen
allerdings zu einer ergonomisch nicht korrekten Sitzstellung wenn
sie auf einer zu niedrigen Sitzvorrichtung verwendet werden. Dies kann
zu dauernden Fehlbelastungen des Körpers führen. Verkrampfungen, Verspannungen
oder in schlimmeren Fällen
sogar bleibende Schäden
wie Verkrümmungen
der Wirbelsäule
o.ä. können die Folge
solcher falschen Sitzhaltung sein. Zu tiefes bzw. niedriges Sitzen
ist eine aus vielen Gründen
wenig gesundheitsfördernde
Art des Sitzens, wie sie durch den Gebrauch von flachen Sitzkissen
entstehen kann. Bereits an der Wirbelsäule geschädigte und/oder ältere Menschen
sollten aus naheliegenden Gründen
nicht gezwungen sein, aus niedrigen Sitzpositionen aufstehen zu
müssen.
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Zur Vermeidung solcher negativen
Folgen existieren als Bälle
ausgestaltete Sitzunterlagen bzw. Sitzvorrichtungen, die sogenannten
Sitzbälle.
Es ist allgemein anerkannt, dass solche Sitzbälle eine ergonomisch vorteilhafte
Sitzposition bewirken können, da
der Körper
durch die latente leichte Instabilität der Sitzposition zu stetigen
Ausgleichsbewegungen gezwungen wird. Dies wird auch als "dynamisches Sitzen" bezeichnet.
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Aufgrund der instabilen Form benötigen solche
Sitzbälle
Unterlagen oder Haltevorrichtungen, um ein Wegrollen zu verhindern.
Die Gefahr des unfallträchtigen
Wegrollens hat dazu geführt,
dass die Benutzung solcher Sitzgelegenheiten an staatlichen Institutionen
wie Schulen und in öffentlich
zugänglichen
Bereichen verboten worden ist.
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Daher ist es Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, eine Sitzvorrichtung zur Verfügung zu stellen, die sich durch
einfache Gestaltung und Handhabung auszeichnet, und welche eine
ergonomisch vorteilhafte Sitzposition bzw. -haltung der darauf sitzenden Person
bewirkt, und ebenso das bekanntermaßen vorteilhafte dynamische
Sitzen fördert.
Weiterhin ist es Aufgabe der Erfindung, eine Sitzgelegenheit bereitzustellen,
welche die Vorteile von Sitzbällen
besitzt, dabei aber den grundlegenden Nachteil des unfallträchtigen
Wegrollens vermeidet. Ebenso ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
ein zu niedriges Sitzen zu verhindern.
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Diese und weitere Aufgaben werden
durch einen als Hohlkörper
ausgestalteten Hocker erreicht, der einen Auflagebereich, einen
Sitzbereich sowie einen funktional entsprechend ausgebildeten Seitenbereich,
der Auflage- und Sitzbereich verbindet, aufweist.
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Ein erfindungsgemäßer Hohlkörper bewirkt bei der darauf
sitzenden Person ein dynamisches Sitzen, wodurch Dauerfehlbelastungen
verhindert werden. Verkrampfungen, Verspannungen, sowie die noch
schlimmeren Nervenreizungen und durch Schädigungen hervorgerufene Schmerzen
im Lenden- und Wirbelsäulenbereich
können
dadurch zumindest gemindert, vermieden oder sogar geheilt werden.
Durch eine entsprechend gestaltete Höhe der Sitzgelegenheit wird
zu tiefes Sitzen vermieden und die damit verbundenen Nachteile werden
somit eliminiert.
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Abgesehen von diesen gesundheitlichen Vorzügen der
Erfindung kann eine Sitzgelegenheit gemäß der vorliegenden Erfindung
auch an Orten benutzt werden, an denen Sitzbälle aufgrund der genannten
Gefahren bei deren Verwendung untersagt sind, da die Erfindung so
gestaltet ist, dass eine Wegrollgefahr nicht mehr gegeben ist.
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Die erfindungsgemäße Sitzgelegenheit kann aufgrund
ihrer Höhe
als allein stehender Hocker verwendet werden. Es ist aufgrund der
Ausgestaltung aber auch möglich,
den erfindungsgemäßen Hohlkörper auch
als Auflage für
herkömmliche
Stühle, z.B.
mit einer Rückenlehne,
zu verwenden. Insbesondere kann der Hocker auch als deutliche Sitzbereichserhöhung dienen,
wie sie z.B. ältere
Menschen oder Kinder teilweise benötigen, um die Sitzhöhe ihrer
vorhandenen Sitzmöbel
bedarfsgerecht anzupassen.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung
wird ein Hocker bereitgestellt. Der Hocker weist einen Hohlkörper auf,
umfassend einen durch eine Hohlkörperhaut
gebildeten Auflagebereich, einen Sitzbereich, und einen Seitenbereich,
der durch Übergangsbereiche
mit dem Auflagebereich und dem Sitzbereich verbunden ist und sich
zwischen Auflagebereich und Sitzbereich erstreckt, wobei der Auflagebereich
und der Sitzbereich im wesentlichen eben und parallel zueinander
angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die den Auflagebereich,
Sitzbereich und Seitenbereich bildende Hohlkörperhaut einstückig aus Kunststoff
gebildet ist und eine durchgehende, ununterbrochene fluid-befüllbare Kammer
definiert, die mit Luft gefüllt
ist, und dass der Hocker eine maximale Breite zwischen 0,25 und
0,5 m aufweist, und eine Höhe
zwischen 0,2 und 0,6 m aufweist.
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Es wird bevorzugt, dass die maximale
Breite zwischen 0,3 und 0,45 m beträgt. Damit ist die Sitzfläche ausreichend
bemessen.
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Es wird bevorzugt, dass die Höhe zwischen 0,25
und 0,47 m beträgt.
Damit ist die Sitzhöhe
in der Praxis für
durchschnittliche Benutzer ausreichend hoch.
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Es wird bevorzugt, dass der Kunststoff weichgemachtes
Polyvinylchlorid (PVC) enthält.
Damit ist die Elastizität
der Haut verbessert.
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Es wird bevorzugt, dass der Hocker
im Rotationsgussverfahren hergestellt ist. Dadurch läßt sich der
Gegenstand kostengünstig
fertigen.
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Es wird bevorzugt, dass der Hocker
in der Aufsicht eine im wesentlichen runde, elliptische oder ovale
Form aufweist. Damit sind allgemein bevorzugte Sitzformen erreicht.
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Es wird bevorzugt, dass der Hocker
in der Aufsicht eine n-eckige Form mit n ≥ 3 aufweist. Dies ist eine alternative
Sitzflächenform.
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Es wird bevorzugt, dass die Hohlkörperhaut vorzugsweise
halbwulstförmige
rutschhindernde Anformungen oder Noppen aufweist, die im Auflagebereich
und/oder im Sitzbereich gebildet sind. Es sind auch Massagenoppen
bevorzugt. Damit ist ein Wegrutschen der sitzenden Person oder des
Hockers auf dem Untergrund vermieden bzw. ein Massageeffekt sichergestellt.
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Es wird bevorzugt, dass die Anformungen bzw.
Noppen einen Durchmesser von 0,001 bis 0,01 m aufweisen.
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Es wird bevorzugt, dass die Hohlkörperhaut des
Seitenbereichs im wesentlichen konkav gekrümmt ist. Dies ist eine bevorzugte
Ausgestaltung.
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Es wird bevorzugt, dass die Hohlkörperhaut des
Seitenbereichs im wesentlichen konvex gekrümmt ist. Dies ist eine alternative
Ausgestaltung.
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Es wird bevorzugt, dass die Hohlkörperhaut des
Seitenbereichs im wesentlichen zylinderförmig ist. Dies ist eine übliche Ausgestaltung.
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Es wird bevorzugt, dass die Hohlkörperhaut des
Seitenbereichs im wesentlichen kreiszylinderförmig ist. Dies ist eine herstellungstechnisch
günstige Ausgestaltung.
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Es wird bevorzugt, dass die Übergangsbereiche
im Querschnitt im wesentlichen viertelkreisförmig sind.
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Es wird bevorzugt, dass der Seitenbereich eine
oder mehrere vorbestimmte Ausformungen aufweist.
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Es wird bevorzugt, dass die mindestens
eine Ausformung des Seitenbereichs eine im Querschnitt im wesentlichen
halbrunde Form aufweist.
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Es wird bevorzugt, dass die mindestens
eine Ausformung des Seitenbereichs eine im Querschnitt im wesentlichen
n-eckige Form mit n ≥ 3
aufweist.
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Es wird bevorzugt, dass die mindestens
eine Ausformung des Seitenbereichs wendelförmig in dem Seitenbereich verläuft.
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Es wird bevorzugt, dass die mindestens
eine Ausformung des Seitenbereichs im wesentlichen vertikal verläuft.
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Es wird bevorzugt, dass die mindestens
eine Ausformung des Seitenbereichs im wesentlichen horizontal verläuft.
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Es wird bevorzugt, dass der Auflagebereich drei
oder mehr Stützfüße aufweist.
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Es wird bevorzugt, dass der Hocker
mindestens ein Ventil aufweist, durch welches Fluid in die Kammer
des Hockers gefüllt
werden kann.
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Weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der
vorliegenden Erfindung werden aus der folgenden Beschreibung von
bevorzugten Ausführungsformen
ersichtlich, unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung, in welcher:
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1a eine
perspektivische dreidimensionale Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Hohlkörpers ist;
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1b eine
zweidimensionale Seitenansicht einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Hohlkörpers ist;
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1c, 1d, 2a und 2b zweidimensionale
Seitenansichten von verschiedenen bevorzugten Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen Hohlkörpers sind;
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2c eine
Aufsicht des Sitzbereichs einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Hohlkörpers ist;
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2d eine
perspektivische dreidimensionale Ansicht einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Hohlkörpers ist; und
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3a und 3b zwei seitliche Ansichten
von alternativen erfindungsgemäßen Ausführungsformen sind.
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In 1a ist
ein Hocker gemäß der Erfindung
dargestellt. Der Hocker umfasst einen Auflagebereich 2,
der dazu dient, den erfindungsgemäßen Hohlkörper auf einer Oberfläche abzustellen,
einen Sitzbereich 4, auf dem eine Person sitzen kann, und einen
Seitenbereich 6, der Auflagebereich 2 und Sitzbereich 4 miteinander
verbindet. Bevorzugt sind halbwulstförmige flache Anformungen bzw.
Noppen oder Massagenoppen 10 sind im Sitzbereich 4 und (nicht
gezeigt) im Auflagebereich 2 angeordnet. Die Anformungen 10 sind
dazu ausgelegt, ein Rutschen des Hohlkörpers zu vermindern oder ganz
zu verhindern bzw. einen Massageeffekt bereit zu stellen. Im Auflagebereich
wird dabei einem Rutschen des Hockers auf der Abstellfläche entgegengewirkt,
während
die Anformungen auf dem Sitzbereich dem Abrutschen der darauf sitzenden
Person entgegenwirken. Der Durchmesser der halbwulstförmigen rutschhindernden
Anformungen liegt bevorzugt zwischen 0,001 und 0,01 m. Die Anformungen
dienen ebenfalls der zusätzlichen
Versteifung des Hohlkörpers,
und können
auch für
eine ästethische
Gestaltung der erfindungsgemäßen Sitzgelegenheit
genutzt werden. Anformungen werden bevorzugt auf dem Auflagebereich 2 oder
dem Sitzbereich 4 gebildet, können aber auch auf dem Seitenbereich 6 gebildet
sein.
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In 1b ist
ein erfindungsgemäßer Hohlkörper in
einer Seitenansicht dargestellt. In dieser Ausführungsform ist zwischen dem
Seitenbereich und dem Auflage- und Sitzbereich ein im Querschnitt im
wesentlichen viertelkreisförmiger Übergangsbereich
dargestellt. Die Gesamthöhe
des Hohlkörpers setzt
sich dann zusammen aus der Höhe
B des Seitenbereichs (ohne Übergangsbereich)
sowie zweimal der Höhe
A des Übergangsbereichs
zwischen Seitenbereich und Auflage- bzw. Sitzbereich. Die maximale
Breite des Hohlkörpers
ist mit D dargestellt. Bevorzugt sind in einer solchen Ausführungsform
A zwischen 0.02 und 0.05 m, bevorzugt zwischen 0,03 und 0,04 m und
besonders bevorzugt etwa 0,035 m, wobei B zwischen 0,013 und 0,020
cm, besonders bevorzugt bei 0,18 m liegt. Die Gesamthöhe B+2*A
liegt bevorzugt zwischen 0,2 und 0,6 m, besonders bevorzugt zwischen
0,25 und 0,47 m. Die maximale Breite D des erfindungsgemäßen Hohlkörpers liegt
bevorzugt zwischen 0,25 und 0,5 m, besonders bevorzugt zwischen
0,3 und 0,45 m.
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In den 1c, 1d, 2a und 2b sind
verschiedene bevorzugte Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen Hohlkörpers mit
unterschiedlich gestalteten Seitenbereichen dargestellt. Der Seitenbereich
weist bevorzugt eine oder mehrere Ausformungen auf. Die Form dieser Ausformungen
kann halbrund sein wie in 1c gezeigt,
oder eine dreieckige Form haben wie in 1d gezeigt, oder auch eine mehreckige
Form, wie in 2a gezeigt.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform
ist in der 2b dargestellt,
hier weist der Seitenbereich eine wendelförmig umlaufende, halbrunde
Ausformung auf. Abgesehen von den hier gezeigten Ausführungsbeispielen gibt
es verschiedene andere zweckmäßige Gestaltungen
des Seitenbereichs mit einer oder mehreren Ausformungen, oder einer
einfachen zylindrischen, konvexen oder konkaven Oberfläche. Ebenso
können
Ausformungen sowohl horizontal (wie in 1c bis 2a)
als auch vertikal verlaufen (hier nicht gezeigt).
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In 2c ist
ein Auflagebereich eines erfindungsgemäßen Hohlkörpers dargestellt. Drei Stützfüße 12 sind
in dieser bevorzugten Ausführungsform im
Auflagebereich angeordnet. Die Füße können eine
zusätzliche
Stabilisierung des erfindungsgemäßen Hockers
bewirken, z.B. um ein Umkippen zu verhindern, und auch eine zusätzliche
Rutschhemmung bilden. Dazu sind mindestens 3 solcher Füße erforderlich,
es können
aber auch mehr als 3 vorhanden sein, um den Effekt noch zu vergrößern. Bei
einem Hocker, der speziell für
Kinder gedacht wäre,
ist es auch möglich,
solche Füße als Ergänzung der
Gestaltung des Hockers z.B. als Tier (Ente, Elefant oder dergleichen)
als Nachahmungen von entsprechenden Tierfüßen oder dergleichen (Schwanz,
Rüssel etc.)
auszubilden.
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In 2d ist
eine alternative Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Hohlkörpers dargestellt.
Während
eine runde oder ovale Form, wie sie in den vorhergehenden Figuren
dargestellt ist, in vielen Fällen
eine sinnvolle Gestaltung des erfindungsgemäßen Hockers ist, sind natürlich für bestimmte Zwecke
auch eckige Formen der Sitzgelegenheit möglich und angemessen. Als Beispiel
ist daher in dieser Figur eine 6-eckige Gestaltung des Hohlkörpers gezeigt.
Beliebige andere n-eckige Formen mit n ≥ 3 sind ebenso möglich und
können
je nach speziellem Einsatz des Hockers als Grundform gewählt werden.
Ein Ventil 14 ist hier ebenfalls dargestellt, durch welches
ein Fluid in den Hohlkörper
bzw. die dafür
vorgesehene Kammer innerhalb des Hohlkörpers eingefüllt werden
kann.
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In den 3a und 3b sind zwei alternative Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Sitzvorrichtung
dargestellt, mit im Querschnitt konkaver bzw. konvexer Ausgestaltung
des Seitenbereichs 6.
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Der erfindungsgemäße Hohlkörper kann mit einem Fluid gefüllt werden,
um die Elastizität
des Hockers den Erfordernissen eines speziellen Einsatzes anzupassen.
Dafür bildet
zweckmäßigerweise
das Innere des Hohlkörpers
eine entsprechende Kammer. Bevorzugt ist dieses Fluid Luft, da somit
der Hocker relativ leicht bleibt. Ebenso ist Luft leicht zu handhaben,
entsprechende Geräte
wie Luftpumpen und dergleichen sind in den meisten Haushalten bereits
vorhanden.
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Um es dem Benutzer zu ermöglichen,
die Elastizität
und in geringerem Umfang auch die Form des Hockers anzupassen, kann
der erfindungsgemäße Hohlkörper mit
einem Ventil zum Einfüllen
eines Fluids versehen sein. Das Ventil kann als Einwegventil oder
als Zweiwegventil ausgeführt
sein, d.h. mit und ohne Möglichkeit,
Fluid wieder aus dem Hohlkörper
abzulassen. Durch die Verwendung eines Fluids als die Elastizität wesentlich
mitbestimmender Faktor wird eine einfache Möglichkeit geschaffen, die Elastizität des Hockers
leicht den Erfordernissen anzupassen.
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Wenn der Hohlkörper mit dem Auflagebereich 2 auf
einer Unterlage, in der Regel einem Fußboden, aufliegt, passt sich
die Form des Auflagebereichs 2 und des Seitenbereichs 6 eventuellen
Unregelmäßigkeiten
der Unterlage an. Auf ähnliche
Weise passt sich der Sitzbereich 4 der Anatomie einer Person
an, die darauf sitzt. Die auftretende Belastung durch das Gewicht
der Person wird durch den Seitenbereich 6 über den
Auflagebereich 2 auf die Unterlage geleitet.
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Die Elastizität der Haut des Hohlkörpers, die insbesondere
aus weichgemachtem Polyvinylchlorid (PVC) hergestellt ist, bewirkt,
dass – ebenso
wie bei den Sitzbällen – ein Teil
der Kräfte,
die durch Belastung mit einer Person entstehen, in Scherkräfte bzw. Kräfte umgesetzt
wird, die im wesentlichen parallel zu dem Auflagebereich sind. Die
Scherkräfte
verursachen leichte Kipp- und Wippbewegungen der Person, die auf
dem Hocker sitzt. Der Hohlkörper
kann sich unter dieser Belastung verformen und folgt somit den Bewegungen
der darauf sitzenden Person. Dieses auch "dynamisches Sitzen" genannte Verhalten führt zu den
bereits erwähnten
orthopädischen
und ergonomischen Vorteilen in Bezug auf die Gesundheit des Benutzers,
und erzeugt dadurch auch ein Wohlbefinden einer Person, die auf
dem erfindungsgemäßen Hocker
sitzt.