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DE20314073U1 - Halterung für elektrische bzw. elektronische Bauteile an einem Fahrrad - Google Patents

Halterung für elektrische bzw. elektronische Bauteile an einem Fahrrad

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DE20314073U1
DE20314073U1 DE20314073U DE20314073U DE20314073U1 DE 20314073 U1 DE20314073 U1 DE 20314073U1 DE 20314073 U DE20314073 U DE 20314073U DE 20314073 U DE20314073 U DE 20314073U DE 20314073 U1 DE20314073 U1 DE 20314073U1
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DE
Germany
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connection
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electrical
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DE20314073U
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English (en)
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Busch and Muller KG
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Busch and Muller KG
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Publication date
Application filed by Busch and Muller KG filed Critical Busch and Muller KG
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Publication of DE20314073U1 publication Critical patent/DE20314073U1/de
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62JCYCLE SADDLES OR SEATS; AUXILIARY DEVICES OR ACCESSORIES SPECIALLY ADAPTED TO CYCLES AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, e.g. ARTICLE CARRIERS OR CYCLE PROTECTORS
    • B62J11/00Supporting arrangements specially adapted for fastening specific devices to cycles, e.g. supports for attaching maps
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62JCYCLE SADDLES OR SEATS; AUXILIARY DEVICES OR ACCESSORIES SPECIALLY ADAPTED TO CYCLES AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, e.g. ARTICLE CARRIERS OR CYCLE PROTECTORS
    • B62J50/00Arrangements specially adapted for use on cycles not provided for in main groups B62J1/00 - B62J45/00
    • B62J50/20Information-providing devices
    • B62J50/21Information-providing devices intended to provide information to rider or passenger
    • B62J50/225Mounting arrangements therefor

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Motorcycle And Bicycle Frame (AREA)

Description

9. September 2003 Busch & Müller KG. B81367 KA/RL/bo
Halterung für elektrische bzw. elektronische Bauteile an einem Fahrrad
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Halterung für elektrische bzw. elektronisehe Bauteile an einem Fahrrad, wobei das elektrische bzw. elektronische Bauteil zur Stromversorgung bzw. zur Datenübermittlung mit elektrischen Leitern verbunden ist.
Elektrische bzw. elektronische Bauteile (z.B. Fahrrad-Computer, etc.) werden heutzutage in verstärktem Maße auch für Fahrräder angeboten. Dabei handelt es sich üblicherweise um Zusatzsysteme, die nachgekauft bzw. nachgerüstet werden. Problematisch ist in diesem Zusammenhang die zunehmende Verkabelung der elektrischen bzw. elektronischen Bauteile mit weiteren Komponenten des Fahrrads (z.B. Funkstationen, Energiequellen, Sensoren, und vieles mehr). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sowohl die Anbringung nachgekaufter Systeme als auch der Austausch von defekten Komponenten bzw. elektrischen Leitern einen nicht unerheblichen Montageaufwand bedeuten, der zum Teil erhebliches Know-how erfordert. Damit sind jedoch die Möglichkeiten zur Reparatur durch den Fahrrad-Benutzer selbst deutlich eingeschränkt. Er ist vielmehr auf den Neukauf kompletter Systeme angewiesen oder muss die defekten in Fachwerkstätten reparieren lassen. Gerade auch unter Umweltgesichtspunkten ist der Austausch nur defekter Teile wünschenswert, die komplizierte bzw. kostenintensive Reparatur bekannter Systeme hält jedoch den Benutzer davon ab.
Hiervon ausgehend ist es Aufgabe der Erfindung, die oben mit Bezug auf den Stand der Technik genannten Probleme zu beseitigen, insbesondere eine Halterung für eine Vorrichtung mit einem elektrischen und/oder elektronischen Bauteil anzugeben, die flexibel einsetzbar ist, wobei die Möglichkeit geschaffen werden soll, unterschiedliche Komponenten separat anzuschließen. In diesem Zusammenhang soll zudem gewährleistet sein, dass an die Halterung gegebenenfalls unter-
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schiedliche Komponenten angeschlossen werden, wobei insbesondere die Stromzuruhr bzw. die Übermittlung von Daten besonders einfach integriert ist.
Diese Aufgaben werden gelöst durch eine Halterung für eine Vorrichtung mit einem elektronischen und/oder elektrischen Bauteil mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den abhängigen Schutzansprüchen beschrieben.
Weiter wird auch ein Fahrrad umfassend eine solche Halterung vorgeschlagen.
Die Halterung für eine Vorrichtung mit einem elektrischen und/oder elektronischen Bauteilen ist an einem Fahrrad befestigbar, wobei die Halterung zumindest eine Verbindungseinheit und wenigstens eine Grundeinheit für die Vorrichtung umfasst. Die Halterung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass Anschlussmittel vorgesehen sind, die eine lösbare Verbindung für zumindest einen elektrischen Leiter bereitstellen. Die wenigstens eine Verbindungseinheit stellt eine Befestigungsmöglichkeit der Halterung am Fahrrad dar. Die Grundeinheit für die Vorrichtung betrifft beispielsweise deren Gehäuse oder ein Anschlussteil, das mit der Vorrichtung verbunden ist. Die Halterung kann einstückig ausgebildet sein, wobei die Verbindungseinheit und die Grundeinheit ineinander übergehen; es ist jedoch beispielsweise auch möglich, dass die beiden Einheiten separate Bauteile darstellen, die aneinander bzw. miteinander befestigt sind.
Erfindungsgemäß sind Anschlussmittel vorgesehen, die eine lösbare Verbindung von elektrischen Leitern bereitstellen. Während bei den eingangs mit Bezug auf den Stand der Technik genannten Vorrichtungen als Komplettsysteme so ausgebildet waren, dass elektrische Leiter über Lötkontakte mit dem Bauteil verbunden sind, wird hier nun eine lösbare Verbindung vorgeschlagen. Dadurch ist gewährleistet, dass beispielsweise bei einer Beschädigung eines elektrischen Leiters, die-
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ser einfach, d.h. ohne großen Montageaurwand, vom Fahrrad-Benutzer selbst ausgetauscht werden kann. Hierzu sind mittels der Anschlussmittel die elektrischen Leitern voneinander zu trennen, wobei nachfolgend der defekte elektrische Leiter ausgetauscht werden kann. Weiter ist auch möglich, dass zusätzliche elektrische Leiter, beispielsweise für weitere elektrische bzw. elektronische Bauteile, angeschlossen werden können.
Weiter wird vorgeschlagen, dass die Vorrichtung zumindest eine Komponente aus den folgenden Komponenten darstellt: Beleuchtungseinheit, Generator, Spiegel, Anzeigemittel, Computer, Unterhaltungselektronik und/oder Kommunikationsmittel. Die Komponenten können in beliebiger Anzahl und Kombination miteinander vorgesehen sein. Unter „Beleuchtungseinheit" sind im wesentlichen alle lichtemittierenden Einheiten zu verstehen, insbesondere Fahrradscheinwerfer, Rücklichter, Dioden-Anordnungen, etc.. Im Hinblick auf „Generatoren" sind insbesondere Dynamos hervorzuheben. „Spiegel", die gegebenenfalls elektrisch verstellbar sind, können ebenfalls an der Halterung angebracht werden. Unter „Anzeigemitteln" sind bevorzugt beliebige Arten von Displays zu verstehen, beispielsweise zur Anzeige der aktuellen Geschwindigkeit, der Außentemperatur, der Pulsfrequenz des Fahrradfahrers, etc. Unter dem Oberbegriff „Computer" sind alle elektronischen Geräte zu verstehen, die beispielsweise bei der Auswertung von Messdaten (z. B. Fahrradgeschwindigkeit, Trittleistung, Kalorienverbrauch, etc.) zum Einsatz gelangen. Ebenso können solche Computer zur Routenplanung, Positionsortung, etc. dienen. Hinsichtlich „Unterhaltungselektronik" sind batterie- oder generatorbetriebene CD-Player, Radios, Fernseher, Kassettengeräte etc. zu nennen. „Kommunikationsmittel" sind beispielsweise Mobil-Telefone, digitale Adressbücher, und dergleichen.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Halterung umfasst die Verbindungseinheit eine Anordnung, die eine lösbare Verbindung mit einem Fahrrad bereitstellt,
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insbesondere mittels zumindest einer der folgenden Mittel: Schraubverbindung, Klemmverbindung, Schnappverbindung, Pressverbindung. Das heißt, dass die dauerhafte Fixierung der Halterung am Fahrrad wiederholt lösbar ausgeführt ist. Dabei erfüllen die Verbindungsarten jeweils die Anforderungen an die Wetterbeständigkeit. Die Wahl der Verbindung ist insbesondere im Hinblick auf das Gewicht der Halterung bzw. der Vorrichtung mit dem elektronischen bzw. elektrischen Bauteil auszuwählen. Hierbei kann der Fachmann auf eine Vielzahl bekannter Verbindungstechniken zurückgreifen.
Weiter wird vorgeschlagen, dass die Grundeinheit Teil der Vorrichtung ist. Das heißt mit anderen Worten, dass die Vorrichtung und die Halterung direkt miteinander verbunden sind, insbesondere einstückig ausgebildet bzw. nicht ohne weiteres voneinander lösbar sind.
Gemäß einer anderen Alternative wird vorgeschlagen, dass die Grundeinheit ein Adapter für die Vorrichtung darstellt. Dabei sind geeignete Aufnahmen bzw. Führungen vorzusehen, die ein wiederholtes, sicheres Fixieren und Entfernen der Vorrichtung von der Grundeinheit gewährleistet.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Halterung ist zwischen der zumindest einen Verbindungseinheit und der wenigstens einen Grundeinheit ein Steg vorgesehen, der die Anschlussmittel umfasst. Der Steg erfüllt überwiegend die Aufgabe, die Vorrichtung bzw. die Grundeinheit mit einem Abstand zur Verbindungseinheit zu positionieren. Üblicherweise ist ein solcher Steg als einfaches Ab-Standshalter ausgebildet, beispielsweise als Stange, Rohr oder dergleichen. Hier wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass der Steg die Anschlussmittel umfasst bzw. zumindest teilweise umschließt. Wie bereits eingangs ausgeführt, waren die Anschlussmittel üblicherweise an der Vorrichtung bzw. dem elektrischen bzw. elektronischen Bauteil selbst vorgesehen. Hier erfolgt nun die Fixierung der elekt-
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tischen Leiter im bzw. am Steg. Ausgehend davon erfolgt eine Kontaktierung mit weiteren, integrierten, Kabeln bzw. elektrischen Leitern, welche die elektrische Verbindung hin zum elektrischen bzw. elektronischen Bauteil gewährleisten.
Die Anschlussmittel der Halterung sind bevorzugt im Inneren der Halterung, insbesondere des Steges, vorgesehen. Das bedeutet, dass die Anschlussmittel von Witterungseinflüssen geschützt angeordnet sind.
Hierzu ist es besonders vorteilhaft, dass die Halterung eine lösbare montierte Klappe aufweist, die wenigstens einen Hohlraum im Inneren der Halterung teilweise begrenzt, wobei die Anschlussmittel in dem wenigstens einen Hohlraum angeordnet sind. Die Klappe wird bevorzugt in einer Nut bzw. Führung des Steges positioniert und mit einer Schnapp- bzw. Schraubverbindung an der Halterung befestigt. Als Material für die Klappe bieten sich unterschiedliche Kunststoffe an, grundsätzlich sind aber einer Vielzahl anderer Materialien ebenso einsetzbar. An dieser Stelle sei daraufhingewiesen, dass die Halterung vollständig aus Kunststoff bestehen kann, es ist jedoch auch möglich, dass Teile bzw. Verbindungsmittel oder auch die Vorrichtung aus metallischen oder anderen Materialien aufgebaut sein können.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Halterung stellen die Anschlussmittel eine lösbare Verbindung von elektrischen Leitern bereit, wobei insbesondere von zumindest einer der folgen Verbindungsprinzipien Gebrauch gemacht wird: Schraubverbindung, Klemmverbindung, Schnappverbindung, Pressverbindung.
Dies schließt insbesondere die Verwendung sogenannter Lüsterklemmen, Kabelschuhe, etc. ein.
Die Anschlussmittel stellen vorteilhafter Weise eine lösbare Verbindung für mehrere elektrische Leiter bereit. Insbesondere werden Anschlussmittel für zumindest
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zwei, bevorzugt vier und insbesondere mehr als vier elektrische Leiter vorgesehen. Für den Fall, dass die Leiter unterschiedliche Funktionen haben, so ist es vorteilhaft, dass die Anschlussmittel Kennzeichnungen aufweisen, die eine Zuordnung zu den intern verlegten Kabeln bzw. elektrischen Leitern ermöglichen. Als Kennzeichnung bieten sich unterschiedliche farbliche Gestaltungen, ungleiche Stecker, Nuten, etc. sowie verschiedenartige Bezeichnungen bzw. Symbole an.
Vorteilhaft ist auch, dass die Anschlussmittel zusätzlich zumindest eine der folgenden Elemente umfassen: Isolationsmittel, Dichtmittel, Führungsmittel und/oder Umlenkmittel. Durch die Vorsehung dieser Mittel wird gewährleistet, dass die Anschlussmittel über einen langen Zeitraum selbst bei Aussetzung extremer Witterungsbedingungen ihre Funktionalität beibehalten. Hinsichtlich „Isolationsmittel" sind insbesondere solche Mittel zu verstehen, die eine elektrische Isolierung der miteinander zu verbindenden elektrischen Leiter gewährleisten.
„Dichtmittel" dienen insbesondere als Spritzwasserschutz. Unter „Führungsmittel" sind beispielsweise Öffnungen oder Kanäle zu subsumieren, die eine exakte Ausrichtung bzw. Lage des elektrischen Leiters zu den Anschlussmitteln gewährleisten. „Umlenkmittel" sind Radien, etc, die ein Biegen des elektrischen Leiters sicherstellen, ohne dass dieser über seine Belastungsgrenze hinaus geknickt wird.
Weiter wird vorgeschlagen, dass die Anschlussmittel eine gemeinsame Aufnahme für eine Mehrzahl von elektrischen Leitern und separate Anschlussstellen für zumindest einen Teil der elektrischen Leiter umfassen. Damit ist insbesondere gemeint, dass der elektrische Leiter zunächst beispielsweise ein mehradriges Kabel darstellt, wobei die elektrischen Leiter von einem Mantel umgeben sind. Die Vorsehung einer gemeinsamen Aufnahme hat zum Beispiel den Vorteil, dass diese leicht wetterfest verschlossen werden kann. Dieses Kabel bzw. der Mantel wird nun durch die gemeinsame Aufnahme, insbesondere wasserdicht, umschlossen. Danach werden die elektrischen Leiter separat den einzelnen, jeweils zugeordne-
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ten, Anschlussstellen zugeführt. Auch in diesem Zusammenhang ist es vorteilhaft, wenn die Anschlussstellen eine Kennzeichnung aufweisen, die beispielsweise der Farbgebung bzw. Kennzeichnung der einzelnen Adern bzw. elektrischen Leitern des Kabels entsprechen.
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Besonders vorteilhaft ist die Verwendung der zuvor beschriebenen Halterung mit einem Fahrrad, wobei mindestens eine Halterung bevorzugt an einer Lenkerstange angeordnet ist. Grundsätzlich ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Halterung beispielsweise auch an anderen Stellen des Rahmens, der Radgabel, usw. befestigt sein kann.
Die Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die einzige Figur 1 näher erläutert. Diesbezüglich sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Figur lediglich ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel zeigt, sich die Erfindung jedoch nicht auf dieses begrenzen lässt.
Figur 1 zeigt perspektivisch und in einer Explosionsdarstellung eine Halterung 1 für eine Vorrichtung 2 mit einem elektrischen und/oder elektronischen Bauteil 3, das an einem Fahrrad 4 befestigbar ist. Die Halterung hat eine Verbindungseinheit 5 und eine Grundeinheit 6, wobei die Grundeinheit 6 hier als Adapter für eine Vorrichtung 2 ausgebildet ist. Die Verbindungseinheit 5 umschließt die Lenkerstange 15 des Fahrrades 4 und ist zweiteilig ausgeführt. Wie eine Schelle wird die unten dargestellte Anordnung 9 um die Lenkerstange 15 angeordnet und anschließend mit den restlichen Komponenten der Halterung 1 verschraubt.
Die Grundeinheit 6 und die Verbindungseinheit 5 sind über einen Steg 10 miteinander verbunden. Die Halterung 1 ist dabei einstückig als Kunststoff-Spritzgussteil ausgebildet, die durch eine lösbare Klappe 11 des Steges 10 ergänzt wird. In Figur 1 ist die Klappe 11 entfernt dargestellt, so dass sich der von ihr be-
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grenzte Hohlraum 12 zeigt. Im Inneren dieses Hohlraums 12 sind die Anschlussmittel 7 vorgesehen. Die Anschlussmittel 7 sind hier als Lüsterklemmen ausgebildet, wobei sie eine gemeinsame Aufnahme 13 für ein Kabel aufweist, das mehrere Leiter 8 umfasst. Die einzelnen Leiter 8 werden zu den separaten Anschlussstellen 14 geleitet, und dort mit den internen Kabeln für die Vorrichtung 2 bzw. das elektronische bzw. elektrische Bauteil 3 verbunden.
Die hier gezeigte Halterung 1 bietet sich insbesondere als Halterung für einen Fahrradcomputer an, der unter anderem die Trittleistung, den Kalorienverbrauch, die Herzfrequenz, die Trainingszeit und/oder die Geschwindigkeit des Benutzers bestimmt bzw. anzeigt.
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Bezugszeichenliste Halterung
1 Vorrichtung
2 Bauteil
5 3 Fahrrad
4 Verbindungseinheit
5 Grundeinheit
6 Anschlussmittel
7 Elektrischer Leiter
10 8 Anordnung
9 Steg
10 Klappe
11 Hohlraum
12 Aufnahme
15 13 Anschlussstelle
14 Lenkstange
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Claims (14)

1. Halterung (1) für eine Vorrichtung (2) mit einem elektrischen und/oder elektronischen Bauteil (3), dass an einem Fahrrad (4) befestigbar ist, wobei die Halterung (1) zumindest eine Verbindungseinheit (5) und wenigstens eine Grundeinheit (6) für die Vorrichtung (2) umfasst, bei der Anschlussmittel (7) vorgesehen sind, die eine lösbare Verbindung für wenigstens einen elektrischen Leiter (8) bereitstellen.
2. Halterung (1) nach Anspruch 1, bei der die Vorrichtung (2) zumindest eine Komponente aus den folgenden Komponenten darstellt:
- Beleuchtungseinheit;
- Generator;
- Spiegel;
- Anzeigemittel;
- Computer;
- Unterhaltungselektronik;
- Kommunikationsmittel.
3. Halterung (1) nach Anspruch 1 oder 2, bei der die Verbindungseinheit (5) eine Anordnung (9) umfasst, die eine lösbare Verbindung mit einem Fahrrad (4) bereitstellt, insbesondere mittels zumindest einer der folgenden Mittel:
- Schraubverbindung;
- Klemmverbindung;
- Schnappverbindung;
- Pressverbindung.
4. Halterung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der die Grundeinheit (6) Teil der Vorrichtung (2) ist.
5. Halterung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei der die Grundeinheit (6) ein Adapter für die Vorrichtung (2) ist.
6. Halterung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der zwischen der zumindest einen Verbindungseinheit (5) und der wenigstens einen Grundeinheit (6) ein Steg (10) vorgesehen ist, der die Anschlussmittel (7) umfasst.
7. Halterung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der die Anschlussmittel (7) im Inneren der Halterung (1), insbesondere eines Steges (10), vorgesehen sind.
8. Halterung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der die Halterung (1) eine lösbar montierte Klappe (11) aufweist, die wenigstens einen Hohlraum (12) im Inneren der Halterung (1) teilweise begrenzt, wobei die Anschlussmittel (7) in dem wenigstens einen Hohlraum (12) angeordnet sind.
9. Halterung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der die Anschlussmittel (7) eine lösbare Verbindung von elektrischen Leitern (8) bereitstellen, wobei insbesondere von zumindest einer der folgenden Verbindungsprinzipien gebrauch gemacht wird:
- Schraubverbindung;
- Klemmverbindung;
- Schnappverbindung;
- Pressverbindung.
10. Halterung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der die Anschlussmittel (7) eine lösbare Verbindung für mehrere, bevorzugt 4, und insbesondere mehr als 4 elektrische Leiter (8) bereitstellt.
11. Halterung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der die Anschlussmittel (7) weiter zumindest eine der folgenden Mittel umfassen:
- Isolationsmittel;
- Dichtmittel;
- Führungsmittel;
- Umlenkmittel.
12. Halterung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der die Anschlussmittel (7) eine gemeinsame Aufnahme (13) für eine Mehrzahl von elektrischen Leitern (8) und separate Anschlussstellen (14) für zumindest einen Teil der elektrischen Leiter (8) umfassen.
13. Fahrrad (4) umfassend zumindest eine Halterung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche.
14. Fahrrad (4) nach Anspruch 13, bei dem die Halterung (1) an einer Lenkstange (15) angeordnet ist.
DE20314073U 2003-09-09 2003-09-09 Halterung für elektrische bzw. elektronische Bauteile an einem Fahrrad Expired - Lifetime DE20314073U1 (de)

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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP2145816A3 (de) * 2008-07-19 2011-07-06 Marouan Hedri Vorrichtung zur Aufnahme eines Navigationsgerätes an dem Lenker eines Zweirades
GB2512279A (en) * 2013-02-27 2014-10-01 Matthew Steel A mount device
EP2698308A3 (de) * 2012-08-15 2015-03-18 Marquardt Verwaltungs-GmbH Halterung für eine Bedien- und/oder Anzeigeeinheit

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