DE20314862U1 - Vorrichtung zur Bildung eines Installationskanals - Google Patents
Vorrichtung zur Bildung eines InstallationskanalsInfo
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Description
Vorrichtung zur Bildung eines Installationskanals
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Bildung eines Installationskanals zur Verlegung von Rohren, Kabeln oder dergleichen Langformteilen, insbesondere zur Verlegung im Estrich von Fußböden, bestehend aus einem Kabelkanal vom im wesentlichen U-förmigen Querschnitt, an dem mündungsseitig Montageprofile befestigt sind, oder aus Folienbahnen, die an parallel zueinander geführten Montageprofilen befestigt sind und zwischen sich einen kanalartigen Installationsraum begrenzen, wobei an den Montageprofilen Nivelliereinheiten befestigbar sind, mittels derer eine Höheneinstellung und Ausrichtung des Kabelkanals oder der Montageprofile erfolgt.
Im Stand der Technik sind verschiedene Vorrichtungen zur Bildung eines Installationskanals bekannt. So ist
beispielsweise aus der Deutschen Gebrauchsmusterschrift G 85 05 998.6 ein Kabelkanal für elektrische Installationen bekannt, bestehend aus einem abdeckbaren Kanalkörper, der mit Seitenprofilen versehen ist, die höhenverstellbar an Verstellschrauben geführt sind, welche an einem Ende mit Abstützlaschen zum Aufsetzen auf den Rohdecken versehen sind und in ein Gewinde von Haltestücken eingreifen, die an den Außenseiten der Seitenprofile angesetzt sind, wobei die Haltestücke mit einer in Richtung der Längsachse der Seitenprofile verlaufenden Führung versehen sind, in die ein mit dem Gewinde versehenes Gleitteil eingesetzt ist. Bei dieser Lösung ist es nachteilig, dass die Haltestücke schon bei der werkseitigen Auslieferung am Profil vormontiert werden müssen, da dies einen zusätzlichen und somit kostenintensiven Montageaufwand bei der Fertigung erfordert. Auch können die Haltestücke bei der Lagerung oder beim Transport verloren gehen.
Bei einer weiteren im Stand der Technik bekannten Lösung sind die Seitenwände des Installationskanals durch etwa senkrecht angeordnete, an Seitenprofilen befestigte Folienbahnen gebildet, die parallel zueinander, voneinander beabstandet, verlaufen, und somit den
Installationskanal bilden. Bei dieser Lösung wird der Nivellierhalter durch Verschrauben mit dem Seitenprofil verbunden, was aufwendig ist.
Bei diesen im Stand der Technik bekannten Lösungen ist es nachteilig, dass die Endmontage am Objekt einen hohen Zeitaufwand benötigt und somit hohe Kosten verursacht.
Ausgehend vom diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung gattungsgemäßer Art zu schaffen, die kostengünstig zu fertigen und schnell und einfach mit möglichst geringem Werkzeugeinsatz montierbar ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, dass die Nivelliereinheit an das Montageprofil ansteckbar ist.
Das Anstecken der Nivelliereinheit an das Montageprofil stellt eine äußerst schnell und einfach zu bewerkstelligende Montagelösung dar, bei der insbesondere auf das zeitaufwendige Verschrauben der Nivelliereinheiten mit dem Montageprofil verzichtet wird. Auch ist diese Lösung schnell und einfach und somit kostengünstig zu fertigen, wobei die Nivelliereinheit
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auch nach der Verlegung der Kanäle beziehungsweise der Montageprofile in einfacher Weise angesteckt werden kann.
Insbesondere kann dabei vorgesehen sein, dass die Nivelliereinheit aus einem Fußteil mit einer davon etwa orthogonal abragenden drehbaren Gewindestange und einem von der Gewindestange gewindemäßig durchgriffenen Verbindunsstück besteht, welches mit dem Montageprofil steckverbindbar oder steckverbunden ist.
Hierdurch wird es ermöglicht, die gewünschte Höhe des Installationskanals, beispielsweise auch bei Bodenunebenheiten, schnell und einfach durch Verdrehen der Gewindestange an die Montagesollhöhe anzupassen.
Zur Trittschalldämmung kann bevorzugt vorgesehen sein, dass das Fußteil aus Kunststoff besteht.
Um eine besonders schnelle und einfache Verbindung zwischen Montageprofil und Nivelliereinheit zu ermöglichen, kann vorgesehen sein, dass das Verbindungsstück ein L-förmiges Formteil ist, dessen einer Schenkel die Gewindebohrung für die Gewindestange
erstreckt, wobei das freie Ende des zweiten Schenkels dem Fußteil abgewandt ist und das Montageprofil auf den zweiten Schenkel aufsteckbar ist.
Dabei kann besonders bevorzugt vorgesehen sein, dass der erste Schenkel über den zweiten Schenkel verlängert ist, so dass ein etwa T-förmiges Formteil gebildet ist, wobei die Verlängerung eine Stützfläche für das aufgesteckte Montageprofil bildet.
Die Verlängerung der Stützfläche dient als Vorpositxonierhilfe und Anschlagbegrenzung und stellt eine besonders stabile Verbindung mit dem Montageprofil dar.
Weiter kann bevorzugt vorgesehen sein, dass der zweite Schenkel federnde Halte- oder Rastnasen aufweist, die in Vorsprünge oder Ausnehmungen des aufgesteckten Montageprofils eingreifen oder diese hintergreifen.
Hierdurch wird ein sicherer Halt der zu verbindenden Teile auch bei Bewegungen, die beispielsweise beim Verbinden weiterer Nivelliereinheiten mit weiteren Kabelkanälen entstehen, ermöglicht.
Insbesondere an den Stoßstellen zweier Kanalteile kann es zweckmäßig sein, dass der zweite Schenkel Lochungen zum Durchgriff von Befestigungsmitteln, insbesondere Schrauben, aufweist, die in Teile des Montageprofils einbringbar sind.
Auch kann besonders bevorzugt vorgesehen sein, dass das Verbindungsstück ein plattenförmiges Formteil mit einer Gewindebohrung ist, die von der Gewindestange durchgriffen ist, und das Formteil einen Randbereich aufweist, auf den das Montageprofil aufsteckbar oder aufgesteckt ist.
Auch eine derartige Ausbildung des Verbindungsstückes ermöglicht ein schnelles und einfaches Aufstecken des Montageprofils auf das Verbindungsstück und benötigt keinerlei weitere Arbeitsgänge oder den Einsatz von Werkzeug. Hierbei erfolgt das Aufstecken durch seitliches Zuführen, während bei der vorher beschriebenen Lösung das Aufstecken von oben erfolgt.
Zur besonders leichten und lagesicheren Positionierung kann vorgesehen sein, dass an dem Formteil Anschlagflächen ausgebildet sind, die Stützbereiche für das aufgesteckte Montageprofil bilden.
Um einen sicheren Halt in der Montagesolllage insbesondere bei Bewegungen oder bei dem Verbinden weiterer Nivelliereinheiten mit weiteren Kabelkanälen zu ermöglichen, kann vorgesehen sein, dass an dem Randbereich federnde Halte- oder Rastnasen ausgebildet sind, die in Vorsprünge oder Ausnehmungen des aufgesteckten Montageprofils eingreifen oder diese hintergreifen.
Dabei können an dem Randbereich Lochungen zum Durchgriff von Befestigungsmitteln, insbesondere Schrauben, ausgebildet sein, die in Teile des Montageprofils einbringbar sind.
Weiter kann bevorzugt vorgesehen sein, dass an dem zweiten Schenkel ein Federblech gehalten ist, welches Rastnasen aufweist, die in der Montagesolllage mit Ausnehmungen des Montageprofils in Eingriff sind.
Je nach Materialstärke des Verbindungsstückes kann es sowohl aus kosten- als auch fertigungstechnischen Gründen sinnvoll sein, ein erfindungsgemäßes Federblech an dem Verbindungsstück anzuordnen, wobei dessen Rastnasen die
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Verbindung mit dem Montageprofil ermöglichen. Ein derartiges Federblech ist kostengünstig und einfach herzustellen.
Dabei kann bevorzugt vorgesehen sein, dass an dem Federblech weitere Rastnasen ausgebildet sind, welche sich in der Montagesolllage innerhalb einer an dem Montageprofil ausgebildeten Nut an den Flanken des Montageprofils abstützen.
Die Ausbildung weiterer Rastnasen an dem Federblech ermöglicht einen festen Sitz des Verbindungsstückes innerhalb der Nut des Montageprofils.
Um eine möglichst einfache Vormontage und einen sicheren Halt des Federbleches an dem Verbindungsstück zu ermöglichen kann vorgesehen sein, dass das Federblech auf die Verlängerung des T-förmigen Formteils aufgesteckt ist.
Darüber hinaus kann bevorzugt vorgesehen sein, dass an dem Randbereich des plattenförmigen Formteils ein Federblech angeordnet ist, welches Rastnasen aufweist, die in der Montagesolllage mit Ausnehmungen des Montageprofils in Eingriff sind.
Insbesondere kann hierbei vorgesehen sein, dass das Federblech randseitig Ausnehmungen aufweist, die die Randkanten der Anschlagflächen umgreifen.
Zudem kann hierbei bevorzugt vorgesehen sein, dass an dem Federblech weitere Rastnasen ausgebildet sind, welche sich in der Montagesolllage an den Flanken einer Nut des Montageprofils abstützen.
Auch ein derartiges Federblech, welches an dem Randbereich des plattenförmigen Formteils angeordnet ist, ist einfach und kostengünstig herzustellen und stellt eine sichere Verbindungsmöglichkeit des Verbindungsstückes mit dem Montageprofil dar.
Außerdem kann bevorzugt vorgesehen sein, dass das Montageprofil durch ein Strangpressprofil gebildet ist, welches mindestens einen Längsschlitz aufweist, in
dem ein Teil der Nivelliereinheit vornehmlich des Verbindungsstückes, insbesondere der zweite Schenkel des L-förmigen Formteils einsteckbar oder eingesteckt ist.
Auch kann bevorzugt vorgesehen sein, dass das Fußteil aus einer Fußplatte besteht, an der ein am Ende der Gewindestange befestigtes Trittschalldämmelement lösbar befestigt ist, welches insbesondere um die Mittelachse der Gewindestange drehbar angeordnet ist.
Hierbei kann insbesondere besonders bevorzugt vorgesehen sein, dass das Trittschalldämmelement durch ein Kunststoffteil gebildet ist.
Weiter kann besonders bevorzugt vorgesehen sein, dass das Trittschalldämmelement aus einem flachen Fußteller und einem im Durchmesser kleineren hülsenartigen Aufnahmebereich für die Gewindestange besteht, wobei die Fußplatte einen gabelartigen Einschub aufweist, in den der Fußteller eingeschoben ist und durch dessen Gabelzinken der Fußteller gegen die Fußplatte angedrückt ist.
Auch ein derartiges Trittschalldämmelement ist schnell und einfach und ohne den Einsatz von Werkzeugen vor Ort montierbar und kostengünstig zu fertigen.
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Schließlich kann besonders bevorzugt vorgesehen sein, dass die Gewindestange an ihrem dem Fußteil abgewandten Ende einen Werkzeugangriff, insbesondere einen Schlitz oder Kreuzschlitz für einen Schraubendreher, aufweist.
Die Ausbildung eines Werkzeugangriffs an der Gewindestange ermöglicht eine schnelle und einfache Höhenverstellung der verbundenen Kabelkanäle durch einfaches Verdrehen der Gewindestange mittels z. B. eines Kreuz- oder Schlitzschraubendrehers.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und im Folgenden näher beschrieben:
Es zeigt
Figur 1 Ein erstes erfindungsgemäßes
Ausführungsbeispiel in isometrischer Ansicht;
Figur 2 das Ausführungsbeispiel aus Figur 1 in
Seitenansicht mit einem Montageprofil verschraubt;
Figur 3 das Ausführungsbeispiel aus Figur 1 in
Seitenansicht an ein Montageprofil angesteckt;
Figur 4 eine Einzelheit in Ansicht;
Figur 5 ein weiteres erfindungsgemäßes
Ausführungsbeispiel in isometrischer Ansicht;
Figur 6 das Ausführungsbeispiel aus Figur 5 in
Seitenansicht an ein Montageprofil angesteckt;
Figur 7 das Federblech aus Figur 5 in
isometrischer Ansicht.
In den Figuren ist eine Vorrichtung 1 zur Bildung eines Installationskanals gezeigt. Die Vorrichtung 1 dient zur Verlegung von Rohren, Kabeln oder dergleichen Langformteilen insbesondere im Estrich von Fußböden. Die Vorrichtung 1 kann aus einem Kabelkanal von dem wesentlichen U-förmigen Querschnitt, an dem Mündungsseitig Montageprofile 2 befestigt sind oder aus
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Folienbahnen, die an parallel zueinander geführten Montageprofilen 2 befestigt sind und zwischen sich einen kanalartigen Installationsraum begrenzen, bestehen. Dabei sind an den Montageprofilen 2 Nivelliereinheiten 3 befestigbar. Mittels der Nivelliereinheiten 3 ist eine Höheneinstellung und -ausrichtung des Kabelkanals oder der Montageprofile 2 ermöglicht. Die Nivelliereinheit 3 ist an das Montageprofil 2 ansteckbar. Dabei besteht die Nivelliereinheit 3 aus einem Fußteil 4 mit einer davon etwa orthogonal abragenden drehbaren Gewindestange 5 und einem von der Gewindestange 5 gewindemäßig durchgriffenen Verbindungsstück 6. Das Verbindungsstück 6 ist mit dem Montageprofil 2 steckverbindbar. Das Fußteil 4 kann zur Vermeidung von Trittschall aus Kunststoff bestehen. In den Figuren 1 bis 3 ist das Verbindungsstück 6 durch ein etwa T-förmiges Formteil gebildet. Dabei weist der erste Schenkel 9 die Gewindebohrung für die Gewindestange 5 auf und der zweite Schenkel 8 erstreckt sich parallel zur Gewindestange 5. Dabei ist das freie Ende des zweiten Schenkels 8 dem Fußteil 4 abgewandt und das Montageprofil 2 von oben auf den zweiten Schenkel 8 aufsteckbar, beziehungsweise wie aus Figur 2 und Figur 3 ersichtlich aufgesteckt. In den Figuren 1 bis 3 ist der erste Schenkel 9 über den zweiten Schenkel 8 bei 10 verlängert.
so dass ein etwa T-förmiges Formteil 7 gebildet ist. Die Verlängerung bei 10 bildet eine Stütze und einen Aschlag für das aufgesteckte Montageprofil 2. Der zweite Schenkel 8 kann federnde Halte- oder Rastnasen aufweisen, die in Vorsprünge oder Ausnehmungen des Aufgesteckten Montageprofils 2 eingreifen oder diese hintergreifen. Wie insbesondere aus Figur 1 ersichtlich weist der zweite Schenkel 8 Lochungen 11 zum Durchgriff von Befestigungsmitteln, insbesondere Schrauben, auf. Dabei sind die Befestigungsmittel in Teile des Montageprofils einbringbar, wie in Figur 2 verdeutlicht ist.
In den Figuren 5 und 6 ist das Verbindungsstück 6 durch ein plattenförmiges Formteil 12 gebildet. Das plattenförmige Formteil 12 ist mit einer Gewindebohrung versehen, die von der Gewindestange 5 durchgriffen ist. Dabei weist das Formteil 12 einen Randbereich auf, auf den das Montageprofil 2 seitlich aufsteckbar oder aufgesteckt ist. An dem Formteil 12 sind Anschlagflächen 13 ausgebildet, die Anschlag- und Stützbereiche für das aufgesteckte Montageprofil bilden. Auch an dem Formteil 12 können federnde Halte- oder Rastnasen ausgebildet sein, die in Vorsprünge oder Ausnehmungen des aufgesteckten Montageprofils 2 eingreifen oder diese
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hintergreifen. Dabei sind an dem Randbereich Lochungen 14 zum Durchgriff von Befestigungsmitteln, insbesondere
Schrauben, ausgebildet, die in Teile des Montageprofils 2 einbringbar sind.
Schrauben, ausgebildet, die in Teile des Montageprofils 2 einbringbar sind.
Wie insbesondere aus den Figuren 1 bis 3 ersichtlich, ist an dem zweiten Schenkel 8 des etwa T-förmigen Formteils 7 ein Federblech 15 gehalten. Das Federblech 15 weist
Rastnasen 16 auf, die in der Montagesolllage mit
Ausnehmungen des Montageprofils 2 in Eingriff sind. Dabei sind an dem Federblech 15 weitere Rastnasen 17
ausgebildet, die sich in der Montagesolllage innerhalb
einer an dem Montageprofil 2 ausgebildeten Nut an deren
Flanken 18 des Montageprofils 2 abstützen. Das Federblech 15 ist auf die Verlängerung 10 des T-förmigen Formteils 7 aufgesteckt und vorfixiert.
Rastnasen 16 auf, die in der Montagesolllage mit
Ausnehmungen des Montageprofils 2 in Eingriff sind. Dabei sind an dem Federblech 15 weitere Rastnasen 17
ausgebildet, die sich in der Montagesolllage innerhalb
einer an dem Montageprofil 2 ausgebildeten Nut an deren
Flanken 18 des Montageprofils 2 abstützen. Das Federblech 15 ist auf die Verlängerung 10 des T-förmigen Formteils 7 aufgesteckt und vorfixiert.
Wie insbesondere aus den Figuren 5 und 6 ersichtlich, ist an dem Randbereich des plattenförmigen Formteils 12 ein
Federblech 19 angeordnet. Das Federblech 19 weist
Rastnasen 2 0 auf, die in der Montagesolllage mit
Ausnehmungen des Montageprofils 2 in Eingriff sind. Dabei weist das Federblech 19 wie insbesondere aus Figur 7
ersichtlich randseitig Ausnehmungen 21 auf, die die
Federblech 19 angeordnet. Das Federblech 19 weist
Rastnasen 2 0 auf, die in der Montagesolllage mit
Ausnehmungen des Montageprofils 2 in Eingriff sind. Dabei weist das Federblech 19 wie insbesondere aus Figur 7
ersichtlich randseitig Ausnehmungen 21 auf, die die
Randkanten der Anschlagflächen 13 umgreifen. An dem Federblech 19 können weitere Rastnasen ausgebiltet sein, welche sich in der Montagesolllage an den Flanken einer Nut des Montageprofils 2 abstützten.
Das Montageprofil 2 ist durch ein Strangpressprofil gebildet, welches mindestens einen Längsschlitz aufweist, in den ein Teil der Nivelliereinheit 3 oder des Verbindungsstückes 6 einsteckbar ist. In den Figuren 1 bis 3 ist dies beispielsweise der zweite Schenkel 8 des T-förmigen Formteils 7.
Das Fußteil 4 besteht, wie insbesondere aus den Figuren 1 bis 3 und 5 und 6 ersichtlich, aus einer Fußplatte 22, an der ein am Ende der Gewindestange 5 befestigtes Trittschalldämmelement 23 lösbar befestigt ist. Dabei ist das Trittschalldämmelement 23 um die Mittelachse der Gewindestange drehbar angeordnet. Das Trittschalldämmelement 23 ist im Ausführungsbeispiel durch ein Kunststoffteil gebildet. Dabei besteht das Trittschalldämmelement 23 aus einem flachen Fußteller 25 und einem im Durchmesser kleineren hülsenartigen Aufnahmebereich 24 für die Gewindestange 5. Die Fußplatte 22 weist einen gabelartigen Einschub auf, in den der
Fußteller 25 eingeschoben ist und durch dessen Gabelzinken der Fußteller 25 gegen die Fußplatte 22 angedrückt ist.
Wie insbesondere aus Figur 5 ersichtlich weist die Gewindestange 5 an ihrem dem Fußteil 4 abgewandten Ende einen Kreuzschlitz 26 für einen Schraubendreher auf.
Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbahrung vielfach variabel.
Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.
Claims (22)
1. Vorrichtung (1) zur Bildung eines Installationskanals zur Verlegung von Rohren, Kabeln oder dergleichen Langformteilen, insbesondere zur Verlegung im Estrich von Fußböden, bestehend aus einem Kabelkanal vom im wesentlichen U-förmigen Querschnitt, an dem mündungsseitig Montageprofile (2) befestigt sind, oder aus Folienbahnen, die an parallel zueinander geführten Montageprofilen (2) befestigt sind und zwischen sich einen kanalartigen Installationsraum begrenzen, wobei an den Montageprofilen (2) Nivelliereinheiten (3) befestigbar sind, mittels derer eine Höheneinstellung und Ausrichtung des Kabelkanals oder der Montageprofile (2) erfolgt, dadurch gekennzeichnet, dass die Nivelliereinheit (3) an des Montageprofil (2) ansteckbar ist.
2. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Nivelliereinheit (3) aus einem Fußteil (4) mit einer davon etwa orthogonal abragenden drehbaren Gewindestange (5) und einem von der Gewindestange (5) gewindemäßig durchgriffenen Verbindungsstück (6) besteht, welches mit dem Montageprofil (2) steckverbindbar oder steckverbunden ist.
3. Vorrichtung (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Fußteil (4) aus Kunststoff besteht.
4. Vorrichtung (1) nach Anspruch 2 oder Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsstück (6) ein L-förmiges Formteil ist, dessen einer Schenkel (9) die Gewindebohrung für die Gewindestange (5) aufweist und dessen zweiter Schenkel (8) sich parallel zur Gewindestange (5) erstreckt, wobei das freie Ende des zweiten Schenkels (8) dem Fußteil (4)abgewandt ist und das Montageprofil (2) auf den zweiten Schenkel (8) aufsteckbar ist.
5. Vorrichtung (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Schenkel (9) über den zweiten Schenkel (8) verlängert ist (bei 10), so dass ein etwa T-förmiges Formteil (7) gebildet ist, wobei die Verlängerung (bei 10) eine Stützfläche für das aufgesteckte Montageprofil (2) bildet.
6. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Schenkel (8) federnde Halte- oder Rastnasen aufweist, die in Vorsprünge oder Ausnehmungen des aufgesteckten Montageprofils (2) eingreifen oder diese hintergreifen.
7. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 4 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Schenkel (8) Lochungen (11) zum Durchgriff von Befestigungsmitteln, insbesondere Schrauben, aufweist, die in Teile des Montageprofils (2) einbringbar sind.
8. Vorrichtung (1) nach Anspruch 2 oder Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsstück (6) ein plattenförmiges Formteil (12) mit einer Gewindebohrung ist, die von der Gewindestange (5) durchgriffen ist, und das Formteil (12) einen Randbereich aufweist, auf den das Montageprofil (2) aufsteckbar oder aufgesteckt ist.
9. Vorrichtung (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Formteil (12) Anschlagflächen (13) ausgebildet sind, die Stützbereiche für das aufgesteckte Montageprofil (2) bilden.
10. Vorrichtung (1) nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Randbereich federnde Halte- oder Rastnasen ausgebildet sind, die in Vorsprünge oder Ausnehmungen des aufgesteckten Montageprofils (2) eingreifen oder diese hintergreifen.
11. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Randbereich Lochungen (14) zum Durchgriff von Befestigungsmitteln, insbesondere Schrauben, ausgebildet sind, die in Teile des Montageprofils (2) einbringbar sind.
12. Vorrichtung (1) nach Anspruch 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass an dem zweiten Schenkel (8) ein Federblech (15) gehalten ist, welches Rastnasen (16) aufweist, die in der Montagesolllage mit Ausnehmungen des Montageprofils (2) in Eingriff sind.
13. Vorrichtung (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Federblech (15) weitere Rastnasen (17) ausgebildet sind, welche sich in der Montagesolllage innerhalb einer an dem Montageprofil (2) ausgebildeten Nut an deren Flanke (18) abstützen.
14. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 5 bis 7 und einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Federblech (15) auf die Verlängerung (10) des T-förmigen Formteils (7) aufgesteckt ist.
15. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Randbereich des plattenförmigen Formteils (12) ein Federblech (19) angeordnet ist, welches Rastnasen (20) aufweist, die in der Montagesolllage mit Ausnehmungen des Montageprofils (2) in Eingriff sind.
16. Vorrichtung (1) nach Anspruch 9 oder Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Federblech (19) randseitig Ausnehmungen (21) aufweist, die die Randkanten der Anschlagflächen (13) umgreifen.
17. Vorrichtung (1) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Federblech (19) weitere Rastnasen ausgebildet sind, welche sich in der Montagesolllage an den Flanken einer Nut des Montageprofils (2) abstützen.
18. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Montageprofil (2) durch ein Strangpressprofil gebildet ist, welches mindestens einen Längsschlitz aufweist, in den ein Teil der Nivelliereinheit (3) vornehmlich des Verbindungsstückes (6), insbesondere der zweite Schenkel (9) des L-förmigen Formteils einsteckbar oder eingesteckt ist.
19. Vorrichtung (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Fußteil (4) aus einer Fußplatte (22) besteht, an der ein am Ende der Gewindestange (5) befestigtes Trittschalldämmelement (23) lösbar befestigt ist, welches insbesondere um die Mittelachse der Gewindestange (5) drehbar angeordnet ist.
20. Vorrichtung (1) nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Trittschalldämmelement (23) durch ein Kunststoffteil gebildet ist.
21. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Trittschalldämmelement (23) aus einem flachen Fußteller (25) und einem im Durchmesser kleineren hülsenartigen Aufnahmebereich (24) für die Gewindestange (5) besteht, wobei die Fußplatte (22) einen gabelartigen Einschub aufweist, in den der Fußteller (25) eingeschoben ist und durch dessen Gabelzinken der Fußteller (25) gegen die Fußplatte angedrückt ist.
22. Vorrichtung (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindestange (5) an ihrem dem Fußteil (4) abgewandten Ende einen Werkzeugangriff, insbesondere einen Schlitz oder Kreuzschlitz (26) für einen Schraubendreher, aufweist.
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