DE20314559U1 - Elektrisch angetriebene Brandschutzklappe - Google Patents
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Abstract
Brandschutzklappe (1) für Lüftungs- und Klimaanlagen mit einem integrierten Stellantrieb (4), welcher einen Elektromotor (15), einen Federrücklauf (16) und eine Verriegelungsvorrichtung (18) für die Sicherheitsstellung der Brandschutzklappe aufweist, wobei das Klappenblatt (11) im Wesentlichen die Form des Kanalquerschnittes aufweist, um eine Achse gedreht werden kann und entweder in eine den Kanal (2) schliessende Sicherheitsposition oder eine den Kanal (2) im Wesentlichen offen lassende Arbeitsposition gebracht werden kann, wobei das Klappenblatt (11) bei Unterbruch der Energieversorgung des Stellantriebes (4) automatisch die Sicherheitsposition einnimmt und das Klappenblatt (11) in dieser Position verriegelt wird, dadurch gekennzeichnet, dass
– das Klappenblatt (11) der Brandschutzklappe (1) auf den achszugewandten Seiten Nuten (7) aufweist,
– zwei Achsendstücke (8) rechtwinklig zur Achsrichtung kraftschlüssig verbunden in die Nuten (7) des Klappenblattes passende Kämme (13) aufweisen
– die Montage des Klappenblattes (11) bei fest montiertem Stellantrieb (4) ohne Anheben desselben erfolgen kann.
– das Klappenblatt (11) der Brandschutzklappe (1) auf den achszugewandten Seiten Nuten (7) aufweist,
– zwei Achsendstücke (8) rechtwinklig zur Achsrichtung kraftschlüssig verbunden in die Nuten (7) des Klappenblattes passende Kämme (13) aufweisen
– die Montage des Klappenblattes (11) bei fest montiertem Stellantrieb (4) ohne Anheben desselben erfolgen kann.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine elektrisch angetriebene Brandschutzklappe nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
- Brandschutzklappen mit Stellantrieben und Federrücklauf werden als Sicherheitsstellglieder eingesetzt. Die Stellglieder werden im Normalbetrieb durch den integrierten Stellantrieb in Offenstellung gebracht und in dieser Position gehalten. Im Störfall oder zwecks Überprüfung soll das Stellglied seine Sicherheitsstellung einnehmen und in dieser Stellung gegenüber kanalseitigen Einwirkungen verriegelt werden. Das Einnehmen der Sicherheitsstellung erfolgt bei Unterbruch der Stromversorgung, sei es durch einen Stromausfall oder durch einen gezielten, via Steuerelektronik und Sensoren ausgelösten Stromunterbruch. Ein solches Sicherheitsstellglied kann beispielsweise dazu benutzt werden, die Ausbreitung von Feuer und Rauch in Lüftungssystemen zu verhindern und Durchbrüche für Lüftungskanäle in Brandschutzmauern im Brandfall feuerfest abzudichten.
- Stellantriebe mit Federrücklauf für Brandschutzklappen sind in der Klima-, Lüftungs- und Regeltechnik hinlänglich bekannt. Als nächsten Stand der Technik kann die Patentanmeldung
herangezogen werden. D1 offenbart eine Brandschutzklappe mit zugehörigem Kontrollsystem für mindestens eine Klappe. Ein Nachteil der bekannten Brandschutzklappen ist die komplizierte und zeitraubende werkseitige Montage und Demontage der Klappe und des Stellantriebes sowie der Austausch des Stellantriebes infolge Wartung bei eingemauerter Brandschutzklappe. Ausserdem weisen die meisten Vorrichtungen relativ grosse Dimensionen auf und sind aufgrund ihres aufwändigen Aufbaus teuer in der Herstellung. Die Verriegelung in der offenen als auch in der Sicherheitsstellung wird in der Praxis häufig mit ebenfalls aufwändigen innen oder aussen an der Klappe angebrachten Gestängen bewerkstelligt. Diese Gestänge erschweren die Montage und müssen justiert werden. Ausserdem gelten sie als bewegliche Teile und stellen daher ein Sicherheitsrisiko dar.EP 0 699 095 B1 (D1) - Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht in der Schaffung von elektrisch betriebenen Brandschutzklappen ohne die oben erwähnten Nachteile herkömmlicher Systeme. Die Brandschutzklappe mit Stellantrieb soll günstig, mit möglichst wenig beweglichen Teilen hergestellt werden können, der Einbau und Ausbau soll auf einfachste Weise möglich sein, beispielsweise auch bei eingemauerter Brandschutzklappe. Der Stellantrieb soll zudem möglichst kompakt dimensioniert sein.
- Die Lösung der Aufgabe ist wiedergegeben im kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 hinsichtlich ihrer wesentlichen Merkmale, in den folgenden Ansprüchen hinsichtlich weiterer vorteilhafter Ausbildungen.
- Anhand der beigefügten Zeichnungen wird der Erfindungsgegenstand mittels mehrerer Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen
-
1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Brandschutzklappe in Offenstellung im Längsschnitt, -
2a ,b das Klappenblatt eines ersten Ausführungsbeispiels in Sicherheitsstellung im Quer- und Längsschnitt, -
3 eine schematische Darstellung des Stellantriebes, -
4 eine schematische Darstellung der Lastmomentsperre, -
5 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Dichtung der Klappenränder gegenüber den Kanalwänden, -
6 ein zweites Ausführungsbeispiel einer Dichtung der Klappenränder gegenüber den Kanalwänden. -
1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel einer Brandschutzklappe1 , im Folgenden Klappe1 genannt. In geöffneter Position steht das Klappenblatt11 in Richtung des Kanals2 , so dass im Wesentlichen der ganze, hier rechteckige, Querschnitt des Kanals2 freigegeben ist. Das Klappenblatt11 hat dieselbe geometrische Form wie der Querschnitt des Kanals2 , ist aber um soviel kleiner, dass das Klappenblatt11 mit einer im Wesentlichen 90°-Drehung in die den Kanal2 schliessende Sicherheitsstellung gebracht werden kann, ohne dass es den Kanal2 berührt. Das Klappenblatt11 ist beispielsweise um eine vertikale Achse drehbar gelagert. Ein obenliegender, teilweise in eine über dem Durchbruch für den Kanal2 befindliche Maueraussparung eingeschobener Stellantrieb4 kann das Klappenblatt11 um einen im Wesentlichen rechten Winkel verdrehen. Der Stellantrieb4 wird bei Montage der Klappe1 innerhalb einer Brandschutzmauer5 lediglich in eine Maueraussparung eingeschoben und anschliessend zur Drehmomentsicherung, beispielsweise mit einer Schraube6 , möglichst fern der Klappenachse3 und gut zugänglich am Kanal2 fixiert. Es ist im Erfindungsgedanken enthalten, dass der Stellantrieb4 je nach Zugänglichkeit auch unter dem Kanal2 oder seitlich am Kanal2 mit horizontaler Klappenachse3 angebracht werden kann. - In
2a ,b wird ein erstes Ausführungsbeispiel des Klappenblattes11 in Sicherheitsstellung gezeigt. Das Klappenblatt11 weist oben und unten eine Nut7 auf. Die Klappenachse3 ist nicht über die ganze Kanalhöhe durchgehend, sondern wird durch zwei kurze Achsendstücke8 und das Klappenblatt11 gebildet. Die Achsendstücke8 sind kraftschlüssig mit je einem zur Richtung der Klappenachse3 rechtwinklig angebrachten Kamm13 verbunden. Für die Montage des Klappenblattes11 , müssen nun lediglich die Achsendstücke8 in ihre Lager9 ,10 im Kanalboden und im Stellantrieb4 eingesetzt werden. Im Kanalboden ist ein Drehlager9 , beispielsweise ein Gleitlager, zur Aufnahme des unteren Achsendstückes8 eingelassen und das obere, beispielsweise einen quadratischen Achsquerschnitt aufweisende Achsendstück8 wird formschlüssig in die Hohlachse der Lastmomentsperre18 eingeführt. Anschliessend kann das Klappenblatt11 mit den Nuten7 in die beiden Kämme13 eingeführt werden. Die Nuten7 sind nicht über die ganze Länge des Klappenblattes11 durchgehend, sondern sie enden auf einer Klappenblatthälfte je nach Länge der Kämme13 so, dass die Kämme13 in der richtigen Position an den Enden der Nuten7 anschlagen. Auf diese Weise kann das Klappenblatt11 von einer Seite her auf die Kämme13 aufgeschoben werden, bis zur richtigen, durch die Enden der Nuten7 definierte Position. Das richtig positionierte und justierte Klappenblatt11 kann sodann an den Kämmen13 und damit an den Achsendstücken8 mittels einer Verbindung 12 fixiert und so gegen nachträgliche horizontale Verschiebungen gesichert werden. Diese Verbindung 12 kann beispielsweise mittels Schraube direkt in den Kamm13 erfolgen. Eine weitere erfindungsgemässe Ausführung zur Verhinderung einer Verschiebung des Klappenblattes in Richtung der Nut7 , besteht darin, dass kraftschlüssig mit dem Achsendstück8 verbundene u-förmige Führungsteile24 , beispielsweise aus Stahlblech gefertigt, das Klappenblatt11 in Achsnähe umfassen und diese Führungsteile24 bei richtig positioniertem Klappenblatt11 mit dem Klappenblatt11 mit tels Verbindungen12 verbunden werden. Nach der Montage des Klappenblattes11 ist es möglich, beispielsweise zur Erfüllung von Brandschutzvorschriften, die Teile der Nut7 , welche nicht durch den Kamm13 ausgefüllt sind, beispielsweise mit einer feuerfesten Dichtung zu füllen. Der Kamm13 kann die Nut7 auch über die volle Klappenbreite ausfüllen. Üblicherweise schlagen die Klappenblätter11 beim Einnehmen der Offenstellung gegen Anschläge an der Kanalwand. Diese Anschläge sind hier nicht nötig, da der Stellantrieb4 die Klappe1 genau in Offenstellung, normalerweise in Richtung des Kanals2 , positioniert und gegenüber von auf das Klappenblatt11 wirkenden Kräften ausgelöste Drehmomente verriegelt. - Im Folgenden sei die Vorgehensweise bei Montage der Klappe
1 noch einmal kurz zusammengefasst. Der Stellantrieb4 wird bei Montage innerhalb einer Brandschutzmauer5 bündig in eine Maueraussparung am Kanal2 eingeschoben und mit einer Schraube6 am Kanal2 befestigt. Anschliessend wird der Stellantrieb4 durch Stromzufuhr oder per Handaufzug in Offenstellung gebracht, die beiden Achsendstücke8 werden in die Lager9 ,10 eingesetzt, das Klappenblatt11 wird mit den Nuten7 in die Kämme13 der Achsendstücke8 eingefahren und schliesslich mittels Verbindungen12 und je nach Ausführung mittels Führungsteilen24 an den Achsendstücken8 befestigt. Die Montage des Stellantriebes4 und des Klappenblattes11 kann vollständig von der Seite des Stellantriebes4 aus erfolgen. -
3 zeigt schematisch den Aufbau eines ersten Ausführungsbeispiels des Stellantriebes4 . Er besteht im Wesentlichen aus lediglich vier Komponenten. Ein Elektromotor15 , welcher mit einem Federrücklauf16 und über ein stark untersetzendes Getriebe17 (1:500 bis 1:10'000) und eine Lastmomentsperre18 mit der Klappenachse3 gekoppelt ist. Die benötigte Untersetzung des Getriebes17 hängt von der Leistungsfähigkeit des Elektromotors15 ab. Im Normalbetrieb öffnet der Elektromotor15 via Getriebe17 das Klappenblatt11 und zieht gleichzeitig den Federrücklauf16 auf. Der Elektromotor15 ist die eigentliche Antriebsquelle des Stellantriebes4 . Für das Anfahren und Erhalten der Offenstellung des Klappenblattes11 muss der Elektromotor15 ununterbrochen mit Strom versorgt werden. Bei Erreichen der Offenstellung wird das Klappenblatt11 und damit auch der Elektromotor15 mechanisch am weiter drehen gehindert. Der weiter unter Strom stehende und nun blockierte Elektromotor15 erzeugt ein genügend grosses Drehmoment, um die rücktreibende Kraft des gespannten Federrücklaufs16 auszugleichen. Bei unterbrochener Stromzufuhr dreht der gespannte Federrücklauf16 das Klappenblatt11 via Getriebe17 in die geschlossene Sicherheitsstellung zurück, wobei der Elektromotor15 infolge der fixen Kupplung ebenfalls rückwärts gedreht wird. Als Federrücklauf16 wird typischerweise eine Spiralfeder verwendet, es sind aber auch andere Federn zur Speicherung der benötigten Rücklaufenergie denkbar und erfindungsgemäss. Für Wartungsarbeiten oder Inbetriebnahme bei nicht unter Strom stehendem Stellantrieb4 verfügt der Federrücklauf16 über einen Handaufzug zum Öffnen des Klappenblattes11 , beispielsweise mittels einer Innensechskantschraube. Mittels einer Arretierungsvorrichtung kann der von Hand gespannte Federrücklauf16 blockiert werden, wobei sichergestellt sein muss, dass diese Blockierung bei Einsetzen der Stromversorgung sofort und zuverlässig aufgehoben wird. Dem Fachmann sind solche Arretierungsvorrichtungen bekannt und werden an dieser Stelle nicht näher ausgeführt. Die Klappenachse3 wird über eine Lastmomentsperre18 angetrieben. - Lastmomentsperren
18 sind Stand der Technik und werden daher an dieser Stelle nicht näher beschrieben. Sie ermöglichen einen ungehinderten Antrieb eines Maschinenteils in beiden Drehrichtungen, während rückwirkende Drehmomente des getriebenen Teils auf den Antrieb in beiden Drehrichtungen gesperrt werden. Die Lastmomentsperre18 gestattet also freie Momentübertragung in der Antriebsrichtung, sperrt jedoch Drehmomentrückwirkung vom Antriebsteil her. Sie ist nötig, damit das Klappenblatt11 nicht durch darauf wirkende Kräfte bewegt werden kann. - Für die Anordnung und Koppelung von Elektromotor
15 , Federrücklauf16 und stark untersetzendem Getriebe17 sind dem Fachmann viele Varianten bekannt. Diese sind im Erfindungsgedanken mit eingeschlossen. Beispielsweise kann der Elektromotor15 auch direkt den Federrücklauf16 spannen, welcher wiederum mittels Getriebe17 und Lastmomentsperre18 mit der Klappenachse3 gekoppelt ist. -
4 zeigt die auf der Klappenachse3 montierte Lastmomentsperre18 . Mechanische Anschläge20 an beiden Seiten eines im Wesentlichen rechtwinkligen Segmentes, beispielsweise dem Abtriebrad25 , verunmöglichen ein Überdrehen des Klappenblattes11 beim Anfahren der Sicherheitsstellung oder der Offenstellung. Diese Anschläge20 des Abtriebrades25 im Stellantrieb4 machen, wie oben erwähnt, Klappenanschläge im Kanalinnern überflüssig, was sich in vereinfachter Montage niederschlägt. Zusätzlich werden beim Erreichen sowohl der Sicherheitsstellung als auch der Offenstellung, beispielsweise auf der Lastmomentsperre18 liegende, Endschalter oder Sensoren21 betätigt, welche die Information über die Klappenstellung beispielsweise an eine elektronische Steuerung und Regelung liefern können. Diese Information kann aber beispielsweise auch für die Regelung des Drehmomentes des Elektromotors15 in Offenstellung des Klappenblattes11 verwendet werden. Für die Brandschutzfunktion der Klappe1 sind Endschalter oder Sensoren21 nicht notwendig. -
5 zeigt eine erste Möglichkeit, wie eine vollständige Dichtung des Klappenblattes11 im Brandfall, erreicht werden kann. Dies geschieht mittels thermisch aktivierter expandierender Stoffe14 , welche beispielsweise an den Klappenblatträndern angebracht sind. Diese Stoffe14 , beispielsweise Schäume, expandieren bei hohen Temperaturen und schliessen dadurch den verbleibenden schmalen Spalt zwischen Kanalwand und Klappenblatt11 luftdicht ab. Der Vorgang ist irreversibel. Das nun festgeklebte Klappenblatt11 muss anschliessend herausgebrochen und durch ein neues ersetzt werden. In6 ist eine andere Möglichkeit zur vollständigen Dichtung des Klappenblattes11 im Brandfall dargestellt. Der thermisch expandierende Stoff14 wird auf Anschlägen im Kanalinnern angebracht. - Die Erfindung kann wie folgt zusammengefaßt werden. Brandschutzklappen
1 mit Stellantrieben4 und Federrücklauf werden als Sicherheitsstellglieder eingesetzt. Die Stellglieder werden im Normalbetrieb durch den integrierten Stellantrieb4 in Offenstellung gebracht und in dieser Position gehalten. Im Störfall soll das Stellglied seine Sicherheitsstellung einnehmen und in dieser Stellung gegenüber kanalseitigen Einwirkungen verriegelt werden. In geöffneter Position steht das Klappenblatt11 in Richtung des Kanals2 . Ein teilweise in eine über dem Durchbruch für den Kanal2 befindliche Maueraussparung eingeschobener Stellantrieb4 kann das Klappenblatt11 um einen im Wesentlichen rechten Winkel verdrehen. Der Stellantrieb4 wird bei Montage der Klappe1 innerhalb einer Brandschutzmauer5 lediglich in eine Maueraussparung eingeschoben und anschliessend zur Drehmomentsicherung, beispielsweise mit einer Schraube6 , möglichst fern der Klappenachse3 und gut zugänglich am Kanal2 fixiert. Das Klappenblatt11 kann mittels Nut und Kamm auf Achsendstücke aufgeschoben werden. Dazu muss der Stellantrieb nicht demontiert oder gehoben werden.
Claims (11)
- Brandschutzklappe (
1 ) für Lüftungs- und Klimaanlagen mit einem integrierten Stellantrieb (4 ), welcher einen Elektromotor (15 ), einen Federrücklauf (16 ) und eine Verriegelungsvorrichtung (18 ) für die Sicherheitsstellung der Brandschutzklappe aufweist, wobei das Klappenblatt (11 ) im Wesentlichen die Form des Kanalquerschnittes aufweist, um eine Achse gedreht werden kann und entweder in eine den Kanal (2 ) schliessende Sicherheitsposition oder eine den Kanal (2 ) im Wesentlichen offen lassende Arbeitsposition gebracht werden kann, wobei das Klappenblatt (11 ) bei Unterbruch der Energieversorgung des Stellantriebes (4 ) automatisch die Sicherheitsposition einnimmt und das Klappenblatt (11 ) in dieser Position verriegelt wird, dadurch gekennzeichnet, dass – das Klappenblatt (11 ) der Brandschutzklappe (1 ) auf den achszugewandten Seiten Nuten (7 ) aufweist, – zwei Achsendstücke (8 ) rechtwinklig zur Achsrichtung kraftschlüssig verbunden in die Nuten (7 ) des Klappenblattes passende Kämme (13 ) aufweisen – die Montage des Klappenblattes (11 ) bei fest montiertem Stellantrieb (4 ) ohne Anheben desselben erfolgen kann. - Brandschutzklappe (
1 ) nach Patentanspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Nuten (7 ) im Klappenblatt (11 ) zum Aufschieben des Klappenblattes (11 ) auf die Kämme (13 ) nur auf einer Seite des Klappenblattes (11 ) bis an den Rand geführt sind und auf der anderen Seite die Nuten (7 ) nur so weit ausgeführt sind, dass die Kämme (13 ) in der richtigen Position anschlagen. - Brandschutzklappe (
1 ) nach einem der Patentansprüche1 bis2 dadurch gekennzeichnet, dass die Montage des Klappenblattes (11 ) in Offenstellung durch Einführen des Klappenblattes (11 ) auf die Kämme (13 ) der vorgängig in die Drehlager (9 ,10 ) eingesetzten Achsendstücke (8 ) erfolgen kann. - Brandschutzklappe (
1 ) nach einem der Patentansprüche1 bis3 dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelung der Brandschutzklappe (1 ) in Sicherheitsstellung mittels einer Lastmomentsperre (18 ) erfolgt. - Brandschutzklappe (
1 ) nach einem der Patentansprüche1 bis4 dadurch gekennzeichnet, dass der Elektromotor (15 ) und der Federrücklauf (16 ) mittels eines stark untersetzenden Getriebes (17 ) (1:500 bis 1:10'000) mit der Klappenachse (3 ) gekoppelt sind. - Brandschutzklappe (
1 ) nach einem der Patentansprüche1 bis5 dadurch gekennzeichnet, dass Elektromotor (15 ), Federrücklauf (16 ) und Klappenachse (3 ) mittels dem stark untersetzenden Getriebe (17 ) fix gekoppelt sind und zu keiner Zeit ein Element ausgekuppelt werden kann. - Brandschutzklappe (
1 ) nach einem der Patentansprüche1 bis6 dadurch gekennzeichnet, dass der Federrücklauf (16 ) mittels eines Handaufzuges aufgezogen werden kann. - Brandschutzklappe (
1 ) nach einem der Patentansprüche1 bis7 dadurch gekennzeichnet, dass das Einnehmen mindestens einer Extremposition des Klappenblattes (11 ), Offenstellung oder Sicherheitsstellung, mittels eines durch Drehung der Klappenachse (3 ) betätigten Sensors (21 ) elektrisch festgestellt werden kann. - Brandschutzklappe (
1 ) nach Patentanspruch 1 bis 8 dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Sensor (21 ) ein Endschalter ist. - Brandschutzklappe (
1 ) nach einem der Patentansprüche1 bis9 dadurch gekennzeichnet, dass im Stellantrieb (4 ) die Drehung der Klappenachse (3 ) mittels mechanischer Anschläge (20 ) auf eine Drehung zwischen Offenstellung und Sicherheitsstellung begrenzt wird. - Brandschutzklappe (
1 ) nach Patentanspruch 10 dadurch gekennzeichnet, dass die Anschläge unmittelbar die Drehung der Klappenachse (3 ) einschränken.
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