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DE20313381U1 - Dekorationsartikel mit einer Anordnung zum Erwärmen fester und/oder flüssiger Stoffe - Google Patents

Dekorationsartikel mit einer Anordnung zum Erwärmen fester und/oder flüssiger Stoffe Download PDF

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DE20313381U1
DE20313381U1 DE20313381U DE20313381U DE20313381U1 DE 20313381 U1 DE20313381 U1 DE 20313381U1 DE 20313381 U DE20313381 U DE 20313381U DE 20313381 U DE20313381 U DE 20313381U DE 20313381 U1 DE20313381 U1 DE 20313381U1
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61LMETHODS OR APPARATUS FOR STERILISING MATERIALS OR OBJECTS IN GENERAL; DISINFECTION, STERILISATION OR DEODORISATION OF AIR; CHEMICAL ASPECTS OF BANDAGES, DRESSINGS, ABSORBENT PADS OR SURGICAL ARTICLES; MATERIALS FOR BANDAGES, DRESSINGS, ABSORBENT PADS OR SURGICAL ARTICLES
    • A61L9/00Disinfection, sterilisation or deodorisation of air
    • A61L9/015Disinfection, sterilisation or deodorisation of air using gaseous or vaporous substances, e.g. ozone
    • A61L9/02Disinfection, sterilisation or deodorisation of air using gaseous or vaporous substances, e.g. ozone using substances evaporated in the air by heating or combustion
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Abstract

Anordnung zum Erwärmen fester und/oder flüssiger Stoffe, vorzugsweise zum Erwärmen von Duft- und/oder Aromastoffen, im Wesentlichen bestehend aus einem Gehäuse, einer Halterung für eine Licht- und/oder Wärmequelle und einer Stellfläche für Behältnisse, dadurch gekennzeichnet, dass ein Gehäuse mit einem Sockel, einem einseitig offenen Korpus und einem oberen Abschluss eine Halterung zur Aufnahme eines Trägers für eine Licht- und/oder Wärmequelle aufnimmt, der Träger eine Schale innerhalb eines Bereiches zwischen Oberseite der Sockelplatte und Unterseite der Abschlussplatte in jeder beliebigen Höhe fixiert und die Schale eine Licht- und/oder Wärmequelle trägt.

Description

  • Anwendungsgebiet der Erfindung
  • Die Erfindung wird verwendet bei Dekorationsartikeln, die dazu dienen, feste und/oder flüssige Duftstoffe, ätherische Öle und dergleichen zu erhitzen, zu verdampfen bzw. zu sublimieren. Weitere Zweckbestimmungen sind das Warmhalten bzw. Erwärmen von Flüssigkeiten in größeren Behältnissen sowie das Abbrennen von Räucherkegeln.
  • Charakteristik der bekannten Lösungen
  • Bekannt sind Warmhaltegeräte, die in einem Gehäuse eine Wärmequelle entweder als Wachskerze oder auch als Brenner für Flüssigbrennstoffe ausgeführt, aufnehmen. Derartige Geräte besitzen zumeist eine Grundplatte, auf der die Wärmequelle steht und darüber angeordnet eine Aufstellfläche, die größere Gefäße tragen kann. Die Gehäuse sind häufig nach ästhetischen Gesichtspunkten ausgestaltet.
  • Außer zum Erwärmen bzw. Warmhalten von in größeren Behältnissen aufbewahrten Substanzen sind diese Geräte für andere Zwecke nicht verwendbar. Weiterhin ist bekannt, unter Verwendung von Wachskerzen in der Form der so genannten Teelichte Aromastoffe zu verbreiten. Dies geschieht mit den so genannten Duftlampen, bei denen ebenfalls in einem Gehäuse eine Wärmequelle und darüber eine Schale mit einer zu verdampfenden Flüssigkeit angeordnet ist. Auch diese Geräte sind für andere Einsatzzwecke nicht geeignet. Aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE 202 08 541 ist eine Anordnung bekannt, die es erlaubt, in fester oder flüssiger Form vorliegende Stoffe zu verdampfen bzw. zu sublimieren. Ein weiteres Einsatzgebiet ist das Abbrennen von so genannten Räucherkerzen.
  • Diese Geräte haben den Nachteil, dass der Abstand zwischen der Wärmequelle, insbesondere der Flamme derselben und dem zu verdampfenden bzw. sublimierenden Gut nicht variierbar ist. Wird ein solches Gerät mit Wachskerzen betrieben, verändert sich dieser Abstand bereits durch den Abbrand der Kerze. Darüber hinaus benötigen unterschiedliche Stoffe auch unterschiedliche Wärmemengen zum Verdampfen bzw. Nachteil besteht darin, dass die pro Zeiteinheit freizusetzende Menge nicht variiert werden kann. Der Wärmeeintrag in die Verdampfungsgefäße ist praktisch nicht zu regulieren. Damit geht der Nachteil einher, dass empfindliche Personen solche Einrichtungen nicht nutzen können, da die Menge der freizusetzenden Stoffe für sie mitunter zu einer zu hohen Konzentration in der Raumluft führt.
  • Ein weiterer Nachteil der in DE 202 08 541 U1 vorgeschlagenen Lösung besteht darin, dass diese ausschließlich für die oben genannten Zwecke ausgelegt ist. Es ist deshalb nicht möglich, beispielsweise größere Gefäße, wie Kaffeetassen, Töpfe und dergleichen auf diesen Einrichtungen abzustellen.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Die Erfindung hat die Aufgabe, eine Anordnung für eine Einrichtung zum Verdampfen bzw. Sublimieren von Stoffen und zum Abbrennen von Räucherkerzen vorzuschlagen, die leicht und einfach herstellbar ist, eine Anpassung des Wärmeeintrags ermöglicht und darüber hinaus mit einer Aufstellfläche für größere Gefäße versehen ist.
  • Wesen der Erfindung
  • Das Wesen der Erfindung ergibt sich aus den Merkmalen der Schutzansprüche, der Beschreibung und der Ausführungsbeispiele. Ausführungsbeispiele und Zeichnungen geben dabei am Anmeldetag bevorzugte Formen wieder und beschränken den Schutzbereich der Erfindung nicht.
  • Erfindungsgemäß werden die im Stand der Technik dargelegten Nachteile durch eine Anordnung beseitigt, die eine individuelle Anpassung des Abstandes zwischen Brennstelle und Gefäßboden ermöglicht. Die aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE 202 08 541 U1 bekannten Anwendungsmöglichkeiten bleiben dabei erhalten und werden durch weitere ergänzt.
  • Eine im Inneren eines Gehäuses befindliche Brennstelle ist als entnehmbarer Träger ausgebildet, der in unterschiedlichen Positionen in das Gehäuse eingefügt werden kann und somit die Anpassung des Abstandes ermöglicht. Der Abstand zwischen Brennstelle und Gefäßboden kann innerhalb eines durch das Gehäuse vorgegebenen Bereiches variieren.
  • Der Träger kann als Aufnahmeorgan für eine Wachskerze dienen, das Gehäuseunterteil eines mit Flüssigbrennstoff betreibbaren Brenners oder Sammelbehälter für Verbrennungsrückstände sein.
  • Das Gehäuse besitzt Einrichtungen, die im Zusammenwirken mit der Außenkontur des Trägers oder zusätzlichen Bauteilen ein Befestigen desselben in verschiedenen Höhen ermöglicht. Das Ausrichten des Trägers kann dabei in Stufen oder auch stufenlos erfolgen.
  • Eine Ausführungsform kann darin bestehen, dass im Gehäuse mehrere übereinander angeordnete Einschubleisten oder Kanäle ausgebildet sind, die den Träger jeweils führen. Dabei wird vorzugsweise eine Einlageplatte in der jeweiligen Höhe eingefügt, auf die dann der Träger aufgestellt wird.
  • Es ist ebenso möglich, eine Seitenwand des Korpus wie beschrieben mit Schienen, Einschubleisten oder Kanälen auszustatten, während die gegenüber liegende Seitenwand beispielsweise Schlitze hat. Die einzulegenden Platten sind dann an einer Längsseite mit zusätzlichen Ausformungen ausgestattet, die in die Schlitze der Seitenwand eingeschoben werden. Damit kann bei ei nem versehentlichen Ankippen des Dekorationsartikels das unbeabsichtigte Herausrutschen der Platten vermieden werden.
  • Eine andere Ausführungsform der Erfindung ermöglicht ein stufenloses Einstellen des Abstandes indem der Träger an seinem Umfang geklemmt wird. Erfindungsgemäß erfolgt dies durch wenigstens eine mit dem Gehäuse verbundene Formfeder, die beim Anbringen des Trägers deformiert wird und durch ihre Rückstellkräfte den Träger in der gewählten Position hält. Das Federelement kann als bevorzugte Ausführungsform eine Flachformfeder sein. Es lässt sich auch durch Drahtformfedern oder durch eine Anordnung mehrerer Federelemente verwirklichen, die allein oder in Verbindung mit dem Gehäuse den Träger fixieren.
  • Der Träger ist in einer weiteren Ausführungsform mit einer Handhabungseinrichtung versehen, so dass selbst ein erwärmter Träger ohne Schwierigkeiten aus der Anordnung entnommen werden kann.
  • Das Gehäuse kann beliebig geformt sein. Es besteht wenigstens aus einer Grundplatte, Gehäuseelementen, die eine Anordnung der Federelemente ermöglichen und einer oben angeordneten Aufstellfläche.
  • Bevorzugt wird eine Gehäuseform, die soweit geschlossen ist, dass ein versehentliches Umstoßen der Anordnung nicht zum Herausfallen des Trägers oder Brenners führen kann. Es werden Gehäuseformen bevorzugt, die modellhaft aus der Lebensumwelt bekannte Außenformen von Öfen, Grills und dergleichen nachbilden.
  • Eine Ausführungsform des Gehäuses besitzt einseitig eine Öffnung, die durch eine Klappe oder Tür verschließbar ist. Klappe oder Tür können dabei Sichtöffnungen haben.
  • Die Aufstellfläche kann eine Mehrzahl von Durchbrüchen haben. Vorzugsweise sind die Durchbrüche mit langgestreckten Formen ausgeführt, können aber auch andere geometrische Formen haben.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform sind als Langloch ausgeführte Durchbrüche parallel zueinander angeordnet, sodass die Aufstellfläche die Form eines Gitterrostes erhält. Es ist ebenso möglich, als Langloch oder ähnlich ausgeführte Durchbrüche so anzuordnen, dass diese von einem Mittelpunkt ausgehend strahlenförmig nach außen verlaufen.
  • Eine weitere Ausführungsform verwendet einen zentral angeordneten Durchbruch. Derselbe kann von länglichen Durchbrüchen umgeben sein. In den zentral angeordneten Durchbruch können Verdampfungsgefäße eingehängt werden.
  • Es ist auch möglich, anstelle eines Verdampfungsgefäßes ein Gefäß mit Bodenöffnung einzusetzen, das einen Räucherkegel aufnehmen kann. Der im Gehäuse eingelegte Träger hat dann die Funktion einer Aschefangschale. Eine weitere Ausführungsform besteht darin, die in der Aufstellfläche verbliebenen Stege um einen Winkel α > 0° zu verdrehen, wobei zwischen Aufstellfläche und Gefäßboden eines aufzustellenden Gefäßes ein Abstand entsteht und sich gleichzeitig Strömungskanäle ausbilden. Dies hat den Vorteil, dass sich im Bereich von Aufstellfläche und Gefäßboden kein Wärmestau entwickeln kann. Ankommende Warmluft wird über die vorhandenen Kanäle entlang des Gefäßbodens geführt, erwärmt diesen gleichmäßig und lokale Überhitzungen werden weitgehend vermieden. Somit lässt sich insbesondere bei Verwendung der Anordnung zum Erwärmen bzw. Warmhalten von Substanzen eine gleichmäßigere Erwärmung erreichen. Ein weiterer Vorteil besteht unter anderem darin, dass mit der erfindungsgemäßen Anordnung auch Keramikgefäße verwendet werden können. Neben der Verdrehung können die verbliebenen Stege auch durch Prägung mit Rippen versehen werden. Eine weitere Möglichkeit zur Ausbildung eines Abstandes zwischen der Aufstellfläche und einem Gefäßboden ist das Prägen der Aufstellfläche im Bereich verbleibender Restflächen.
  • Das Gehäuse mit der oben beschriebenen Aufstellfläche dient nicht allein dem Aufstellen oder Einhängen von Verdampfungsgefäßen. Die Gesamtfläche erlaubt es, größere Gefäße, wie beispielsweise Kaffeebecher, Teegläser oder dergleichen aufzustellen und mit Hilfe der im Gehäuse befindlichen Wärmequelle die darin befindlichen Flüssigkeiten warm zu halten. Die stufenlose Verstellbarkeit der Wärmequelle macht es dabei möglich, auch Gefäße aus thermisch empfindlichen Werkstoffen zu benutzen.
  • Die oben beschriebenen Merkmale können so miteinander kombiniert werden, dass der erforderliche Wärmeeintrag in einem weit gefassten Parameterbereich realisiert werden kann. Dies ermöglicht zum einen eine Anpassung der Verdampfungsleistung und zum anderen die Vermeidung von Überdosierungen verdampfter Stoffe. Weiterhin ermöglicht es die Verwendung thermisch empfindlicher Gefäße.
  • Ausführungsbeispiele
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand von 6 Ausführungsbeispielen und den 1 bis 7 näher beschrieben.
  • Ausführungsbeispiel 1
  • In diesem Ausführungsbeispiel, 1 und 2, ist der grundsätzliche Aufbau eines Dekorationsartikels der erfindungsgemäßen Anordnung und insbesondere die Anordnung der jeweiligen funktionsbestimmenden Teile beschrieben.
  • Auf einem Sockel (1) ist ein Korpus, der wenigstens aus der Seiten- (2) und (3) und der Rückwand (4) besteht, angeordnet. Der Korpus ist nach vorn offen, kann aber auch durch eine Klappe oder einen Deckel zusätzlich abgeschlossen sein.
  • Am oberen Ende des Korpus ist eine Abschlussplatte (5) angeordnet.
  • Im Innenraum (6) des Korpus ist ein federndes Element (7) angeordnet, das zumeist mit der Rückwand (4) fest verbunden ist. Das federnde Element (7) ist vorzugsweise für die Aufnahme eines kreisförmigen Trägers (8) ausgelegt, kann jedoch auch an andere geometrische Formen angepasst sein. Ein Träger, der eine Wärme- und/oder Lichtquelle (9), vorzugsweise ein so genanntes Teelicht aufnimmt, wird durch das federnde Element (7) in seiner Lage gehalten. Die Lage kann zwischen einem direkten Kontakt mit der Oberseite (10) des Sockels (1) und einer Lage unterhalb der Unterkante (11) der Abschlussplatte (5) variieren. Dies ermöglicht eine Optimierung des Abstandes zwischen der Wärmequelle und einem zu erwärmenden Gegenstand.
  • Die Abschlussplatte (5) besitzt in etwa koaxial zu der Position der Flamme einen Durchbruch (121, in den bei Erfordernis Behältnisse 113) eingelegt werden können. Diese Behältnisse können beliebige Stoffe aufnehmen, die unter Wärmeanwendung verdampft oder sublimiert werden.
  • Ausführungsbeispiel 2
  • In diesem Ausführungsbeispiel und 3 ist eine weitere Möglichkeit der Verwendung einer in der Höhe variabel einsetzbaren Aufnahme für eine Wärme- und/oder Lichtquelle beschrieben.
  • Bei einem Dekorationsartikel mit einem Aufbau entsprechend der oben beschriebenen Anordnung sind an der Innenseite (14) der Seitenwand (15) und der Innenseite (16) der Seitenwand (17) jeweils Erhebungen (18) und (19) vorhanden, die es gestatten, eine Platte (20) in bestimmten Höhen in die Anordnung einzuschieben.
  • Die Erhebungen (18) und (19) können durch zusätzliche Teile, wie beispielsweise Winkel- oder U-Profile, durch Ausprägungen der Seitenwände hergestellt sein. Auch durch einseitiges Einschieben in Schlitze (21) der Seitenwand (15) und Auflegen auf Erhebungen (18) und (19) der gegenüber liegenden Seitenwand (17) kann die notwendige Höheneinstellung erreicht werden. Vorzugsweise geschieht dies durch Einlegen einer Platte (20), kann jedoch auch allein mit einem entsprechend gestalteten Träger erreicht werden. In jedem Fall ist der Aufbau so dimensioniert, dass ein ungewolltes Lösen der verwendeten Bauteile und eine nachfolgende Lageänderung in axialer Richtung vermieden wird, während ein horizontales Herausnehmen der Platte in jedem Fall sichergestellt ist.
  • Ausführungsbeispiel 3
  • In diesem Ausführungsbeispiel und 4 ist eine Form der oberen Abdeckung beschrieben, die es zusätzlich ermöglicht, Wärme nach oben abzuleiten.
  • Eine Abschlussplatte (23) mit einer im Zentrum befindlichen Ausnehmung (24) besitzt in ihrer Fläche eine Mehrzahl parallel zueinander angeordneter Schlitze (25) und (26), deren Länge durch die zentral angeordnete Ausneh mung (24) begrenzt ist oder die in etwa bis zur Mitte der Abschlussplatte (23) reichen.
  • Durch die parallele Anordnung der Schlitze (25) und (26) hat die Fläche (27) in etwa das Aussehen eines Rostes, sodass der Dekorationsartikel insgesamt als modellhafte Nachbildung eines Grills gesehen werden kann.
  • Ausführungsbeispiel 4
  • In diesem Ausführungsbeispiel und 5 ist eine andere Anordnung von Schlitzen in der Abschlussplatte beschrieben.
  • Eine Abschlussplatte (28) besitzt konzentrisch angeordnet eine Ausnehmung (29) und in etwa strahlenförmig um den Mittelpunkt verteilt Schlitze (30) und (31), die vom Rand (32) der Ausnehmung (29) zu den Außenkanten der Abschlussplatte (28) hin verlaufen.
  • Ausführungsbeispiel 5
  • In diesem Ausführungsbeispiel und 6 ist eine bevorzugte Form der Ausbildung der Stege zwischen den Schlitzen beschrieben.
  • Die Abschlussplatte (33) ist mit Durchbrüchen (34) und (35) versehen, die vorzugsweise parallel zueinander verlaufen oder einen in etwa parallele Kanten (36) und (37) besitzenden Steg (38) ausbilden. Der Steg (38) ist um einen Winkel α > 0° gegenüber der Ebene der Abschlussplatte (33) verdreht. Über der (Fläche der Abschlussplatte (33) verteilt sind mehrere Stege (38) wie beschrieben verformt, sodass sich beim Aufstellen größerer Gefäße zwischen Oberseite der Abschlussplatte (33) und dem Gefäßboden (39) ein Luftspalt ausbildet, der eine verbesserte Wärmeströmung sicherstellt.
  • Ausführungsbeispiel 6
  • In diesem Ausführungsbeispiel und 7 ist eine andere Möglichkeit zur Erzeugung eines Luftspaltes zwischen Oberseite der Abschlussplatte und Gefäßboden beschrieben.
  • Ein Steg (40), der durch Schlitze (41) und (42) begrenzt ist, ist wenigstens in einem Teilbereich seiner Breite mit einer Ausprägung (43) versehen, die gegenüber der Oberseite (44) der Abschlussplatte (45) erhaben ist.
  • Die Ausprägung (43) kann eine punkt- oder rillenförmige Form haben, eine beliebige geometrische Grundrissform aufweisen, alle oder nur einzelne Stege betreffen. In jedem Fall ist die Anordnung der Ausprägungen (43) so gewählt, dass ein sicherer Stand von Gefäßen erreicht wird.

Claims (12)

  1. Anordnung zum Erwärmen fester und/oder flüssiger Stoffe, vorzugsweise zum Erwärmen von Duft- und/oder Aromastoffen, im Wesentlichen bestehend aus einem Gehäuse, einer Halterung für eine Licht- und/oder Wärmequelle und einer Stellfläche für Behältnisse, dadurch gekennzeichnet, dass ein Gehäuse mit einem Sockel, einem einseitig offenen Korpus und einem oberen Abschluss eine Halterung zur Aufnahme eines Trägers für eine Licht- und/oder Wärmequelle aufnimmt, der Träger eine Schale innerhalb eines Bereiches zwischen Oberseite der Sockelplatte und Unterseite der Abschlussplatte in jeder beliebigen Höhe fixiert und die Schale eine Licht- und/oder Wärmequelle trägt.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseöffnung durch eine Klappe und/oder Tür verschließbar ist.
  3. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung eine Draht- und/oder Flachformfeder ist.
  4. Anordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung aus einer Mehrzahl von Federelementen besteht.
  5. Anordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung wenigstens teilweise durch das Gehäuse gebildet wird.
  6. Anordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger schalenförmig ausgebildet ist.
  7. Anordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger eine Handhabungseinrichtung hat.
  8. Anordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Abschluss des Gehäuses als Stellfläche ausgebildet ist und eine Mehrzahl von Durchbrüchen hat.
  9. Anordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchbrüche vorzugsweise parallel zueinander angeordnet sind.
  10. Anordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens 3 Stege gegenüber der Stellfläche um einen Winkel α > 0° verdreht angeordnet sind.
  11. Anordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stellfläche eine konzentrisch angeordnete Ausnehmung zur Aufnahme von Gefäßen hat.
  12. Anordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein Gefäß mit Bodenöffnung angeordnet ist, in dasselbe ein Räucherkegel eingelegt ist und der Träger oder die Schale als Aschefangschale dient.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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