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Anwendungsgebiet
der Erfindung
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Die Erfindung wird verwendet bei
Dekorationsartikeln, die dazu dienen, feste und/oder flüssige Duftstoffe, ätherische Öle und dergleichen
zu erhitzen, zu verdampfen bzw. zu sublimieren. Weitere Zweckbestimmungen
sind das Warmhalten bzw. Erwärmen
von Flüssigkeiten
in größeren Behältnissen sowie
das Abbrennen von Räucherkegeln.
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Charakteristik
der bekannten Lösungen
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Bekannt sind Warmhaltegeräte, die
in einem Gehäuse
eine Wärmequelle
entweder als Wachskerze oder auch als Brenner für Flüssigbrennstoffe ausgeführt, aufnehmen.
Derartige Geräte
besitzen zumeist eine Grundplatte, auf der die Wärmequelle steht und darüber angeordnet
eine Aufstellfläche,
die größere Gefäße tragen
kann. Die Gehäuse
sind häufig
nach ästhetischen
Gesichtspunkten ausgestaltet.
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Außer zum Erwärmen bzw. Warmhalten von in
größeren Behältnissen
aufbewahrten Substanzen sind diese Geräte für andere Zwecke nicht verwendbar.
Weiterhin ist bekannt, unter Verwendung von Wachskerzen in der Form
der so genannten Teelichte Aromastoffe zu verbreiten. Dies geschieht
mit den so genannten Duftlampen, bei denen ebenfalls in einem Gehäuse eine
Wärmequelle
und darüber
eine Schale mit einer zu verdampfenden Flüssigkeit angeordnet ist. Auch
diese Geräte
sind für
andere Einsatzzwecke nicht geeignet. Aus dem deutschen Gebrauchsmuster
DE 202 08 541 ist eine
Anordnung bekannt, die es erlaubt, in fester oder flüssiger Form
vorliegende Stoffe zu verdampfen bzw. zu sublimieren. Ein weiteres
Einsatzgebiet ist das Abbrennen von so genannten Räucherkerzen.
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Diese Geräte haben den Nachteil, dass
der Abstand zwischen der Wärmequelle,
insbesondere der Flamme derselben und dem zu verdampfenden bzw.
sublimierenden Gut nicht variierbar ist. Wird ein solches Gerät mit Wachskerzen
betrieben, verändert sich
dieser Abstand bereits durch den Abbrand der Kerze. Darüber hinaus
benötigen
unterschiedliche Stoffe auch unterschiedliche Wärmemengen zum Verdampfen bzw.
Nachteil besteht darin, dass die pro Zeiteinheit freizusetzende
Menge nicht variiert werden kann. Der Wärmeeintrag in die Verdampfungsgefäße ist praktisch
nicht zu regulieren. Damit geht der Nachteil einher, dass empfindliche
Personen solche Einrichtungen nicht nutzen können, da die Menge der freizusetzenden
Stoffe für
sie mitunter zu einer zu hohen Konzentration in der Raumluft führt.
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Ein weiterer Nachteil der in
DE 202 08 541 U1 vorgeschlagenen
Lösung
besteht darin, dass diese ausschließlich für die oben genannten Zwecke ausgelegt
ist. Es ist deshalb nicht möglich,
beispielsweise größere Gefäße, wie
Kaffeetassen, Töpfe
und dergleichen auf diesen Einrichtungen abzustellen.
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Aufgabe der
Erfindung
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Die Erfindung hat die Aufgabe, eine
Anordnung für
eine Einrichtung zum Verdampfen bzw. Sublimieren von Stoffen und
zum Abbrennen von Räucherkerzen
vorzuschlagen, die leicht und einfach herstellbar ist, eine Anpassung
des Wärmeeintrags ermöglicht und
darüber
hinaus mit einer Aufstellfläche
für größere Gefäße versehen
ist.
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Wesen der Erfindung
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Das Wesen der Erfindung ergibt sich
aus den Merkmalen der Schutzansprüche, der Beschreibung und der
Ausführungsbeispiele.
Ausführungsbeispiele und
Zeichnungen geben dabei am Anmeldetag bevorzugte Formen wieder und
beschränken
den Schutzbereich der Erfindung nicht.
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Erfindungsgemäß werden die im Stand der Technik
dargelegten Nachteile durch eine Anordnung beseitigt, die eine individuelle
Anpassung des Abstandes zwischen Brennstelle und Gefäßboden ermöglicht.
Die aus dem deutschen Gebrauchsmuster
DE 202 08 541 U1 bekannten
Anwendungsmöglichkeiten
bleiben dabei erhalten und werden durch weitere ergänzt.
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Eine im Inneren eines Gehäuses befindliche Brennstelle
ist als entnehmbarer Träger
ausgebildet, der in unterschiedlichen Positionen in das Gehäuse eingefügt werden
kann und somit die Anpassung des Abstandes ermöglicht. Der Abstand zwischen
Brennstelle und Gefäßboden kann
innerhalb eines durch das Gehäuse
vorgegebenen Bereiches variieren.
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Der Träger kann als Aufnahmeorgan
für eine Wachskerze
dienen, das Gehäuseunterteil
eines mit Flüssigbrennstoff
betreibbaren Brenners oder Sammelbehälter für Verbrennungsrückstände sein.
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Das Gehäuse besitzt Einrichtungen,
die im Zusammenwirken mit der Außenkontur des Trägers oder
zusätzlichen
Bauteilen ein Befestigen desselben in verschiedenen Höhen ermöglicht.
Das Ausrichten des Trägers
kann dabei in Stufen oder auch stufenlos erfolgen.
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Eine Ausführungsform kann darin bestehen, dass
im Gehäuse
mehrere übereinander
angeordnete Einschubleisten oder Kanäle ausgebildet sind, die den
Träger
jeweils führen.
Dabei wird vorzugsweise eine Einlageplatte in der jeweiligen Höhe eingefügt, auf
die dann der Träger
aufgestellt wird.
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Es ist ebenso möglich, eine Seitenwand des Korpus
wie beschrieben mit Schienen, Einschubleisten oder Kanälen auszustatten,
während
die gegenüber
liegende Seitenwand beispielsweise Schlitze hat. Die einzulegenden
Platten sind dann an einer Längsseite
mit zusätzlichen
Ausformungen ausgestattet, die in die Schlitze der Seitenwand eingeschoben
werden. Damit kann bei ei nem versehentlichen Ankippen des Dekorationsartikels
das unbeabsichtigte Herausrutschen der Platten vermieden werden.
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Eine andere Ausführungsform der Erfindung ermöglicht ein
stufenloses Einstellen des Abstandes indem der Träger an seinem
Umfang geklemmt wird. Erfindungsgemäß erfolgt dies durch wenigstens
eine mit dem Gehäuse
verbundene Formfeder, die beim Anbringen des Trägers deformiert wird und durch
ihre Rückstellkräfte den
Träger
in der gewählten
Position hält.
Das Federelement kann als bevorzugte Ausführungsform eine Flachformfeder
sein. Es lässt
sich auch durch Drahtformfedern oder durch eine Anordnung mehrerer
Federelemente verwirklichen, die allein oder in Verbindung mit dem
Gehäuse
den Träger fixieren.
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Der Träger ist in einer weiteren Ausführungsform
mit einer Handhabungseinrichtung versehen, so dass selbst ein erwärmter Träger ohne
Schwierigkeiten aus der Anordnung entnommen werden kann.
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Das Gehäuse kann beliebig geformt sein.
Es besteht wenigstens aus einer Grundplatte, Gehäuseelementen, die eine Anordnung
der Federelemente ermöglichen
und einer oben angeordneten Aufstellfläche.
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Bevorzugt wird eine Gehäuseform,
die soweit geschlossen ist, dass ein versehentliches Umstoßen der
Anordnung nicht zum Herausfallen des Trägers oder Brenners führen kann.
Es werden Gehäuseformen
bevorzugt, die modellhaft aus der Lebensumwelt bekannte Außenformen
von Öfen,
Grills und dergleichen nachbilden.
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Eine Ausführungsform des Gehäuses besitzt einseitig
eine Öffnung,
die durch eine Klappe oder Tür
verschließbar
ist. Klappe oder Tür
können
dabei Sichtöffnungen
haben.
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Die Aufstellfläche kann eine Mehrzahl von Durchbrüchen haben.
Vorzugsweise sind die Durchbrüche
mit langgestreckten Formen ausgeführt, können aber auch andere geometrische
Formen haben.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
sind als Langloch ausgeführte
Durchbrüche
parallel zueinander angeordnet, sodass die Aufstellfläche die Form
eines Gitterrostes erhält.
Es ist ebenso möglich,
als Langloch oder ähnlich ausgeführte Durchbrüche so anzuordnen,
dass diese von einem Mittelpunkt ausgehend strahlenförmig nach
außen
verlaufen.
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Eine weitere Ausführungsform verwendet einen
zentral angeordneten Durchbruch. Derselbe kann von länglichen
Durchbrüchen
umgeben sein. In den zentral angeordneten Durchbruch können Verdampfungsgefäße eingehängt werden.
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Es ist auch möglich, anstelle eines Verdampfungsgefäßes ein
Gefäß mit Bodenöffnung einzusetzen,
das einen Räucherkegel
aufnehmen kann. Der im Gehäuse
eingelegte Träger
hat dann die Funktion einer Aschefangschale. Eine weitere Ausführungsform
besteht darin, die in der Aufstellfläche verbliebenen Stege um einen
Winkel α > 0° zu verdrehen, wobei zwischen
Aufstellfläche
und Gefäßboden eines aufzustellenden
Gefäßes ein
Abstand entsteht und sich gleichzeitig Strömungskanäle ausbilden. Dies hat den
Vorteil, dass sich im Bereich von Aufstellfläche und Gefäßboden kein Wärmestau
entwickeln kann. Ankommende Warmluft wird über die vorhandenen Kanäle entlang
des Gefäßbodens
geführt,
erwärmt
diesen gleichmäßig und
lokale Überhitzungen werden
weitgehend vermieden. Somit lässt
sich insbesondere bei Verwendung der Anordnung zum Erwärmen bzw.
Warmhalten von Substanzen eine gleichmäßigere Erwärmung erreichen. Ein weiterer Vorteil
besteht unter anderem darin, dass mit der erfindungsgemäßen Anordnung
auch Keramikgefäße verwendet
werden können.
Neben der Verdrehung können
die verbliebenen Stege auch durch Prägung mit Rippen versehen werden.
Eine weitere Möglichkeit
zur Ausbildung eines Abstandes zwischen der Aufstellfläche und
einem Gefäßboden ist
das Prägen der
Aufstellfläche
im Bereich verbleibender Restflächen.
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Das Gehäuse mit der oben beschriebenen Aufstellfläche dient
nicht allein dem Aufstellen oder Einhängen von Verdampfungsgefäßen. Die
Gesamtfläche
erlaubt es, größere Gefäße, wie
beispielsweise Kaffeebecher, Teegläser oder dergleichen aufzustellen
und mit Hilfe der im Gehäuse
befindlichen Wärmequelle
die darin befindlichen Flüssigkeiten warm
zu halten. Die stufenlose Verstellbarkeit der Wärmequelle macht es dabei möglich, auch
Gefäße aus thermisch
empfindlichen Werkstoffen zu benutzen.
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Die oben beschriebenen Merkmale können so
miteinander kombiniert werden, dass der erforderliche Wärmeeintrag
in einem weit gefassten Parameterbereich realisiert werden kann.
Dies ermöglicht zum
einen eine Anpassung der Verdampfungsleistung und zum anderen die
Vermeidung von Überdosierungen
verdampfter Stoffe. Weiterhin ermöglicht es die Verwendung thermisch
empfindlicher Gefäße.
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Ausführungsbeispiele
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Die Erfindung wird nachstehend anhand
von 6 Ausführungsbeispielen
und den 1 bis 7 näher beschrieben.
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Ausführungsbeispiel 1
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In diesem Ausführungsbeispiel, 1 und 2, ist der grundsätzliche Aufbau eines Dekorationsartikels
der erfindungsgemäßen Anordnung
und insbesondere die Anordnung der jeweiligen funktionsbestimmenden
Teile beschrieben.
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Auf einem Sockel (1) ist
ein Korpus, der wenigstens aus der Seiten- (2) und (3)
und der Rückwand
(4) besteht, angeordnet. Der Korpus ist nach vorn offen,
kann aber auch durch eine Klappe oder einen Deckel zusätzlich abgeschlossen
sein.
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Am oberen Ende des Korpus ist eine
Abschlussplatte (5) angeordnet.
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Im Innenraum (6) des Korpus
ist ein federndes Element (7) angeordnet, das zumeist mit
der Rückwand
(4) fest verbunden ist. Das federnde Element (7)
ist vorzugsweise für
die Aufnahme eines kreisförmigen
Trägers
(8) ausgelegt, kann jedoch auch an andere geometrische
Formen angepasst sein. Ein Träger,
der eine Wärme-
und/oder Lichtquelle (9), vorzugsweise ein so genanntes
Teelicht aufnimmt, wird durch das federnde Element (7)
in seiner Lage gehalten. Die Lage kann zwischen einem direkten Kontakt
mit der Oberseite (10) des Sockels (1) und einer
Lage unterhalb der Unterkante (11) der Abschlussplatte
(5) variieren. Dies ermöglicht
eine Optimierung des Abstandes zwischen der Wärmequelle und einem zu erwärmenden
Gegenstand.
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Die Abschlussplatte (5)
besitzt in etwa koaxial zu der Position der Flamme einen Durchbruch (121,
in den bei Erfordernis Behältnisse 113)
eingelegt werden können.
Diese Behältnisse
können
beliebige Stoffe aufnehmen, die unter Wärmeanwendung verdampft oder
sublimiert werden.
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Ausführungsbeispiel 2
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In diesem Ausführungsbeispiel und 3 ist eine weitere Möglichkeit
der Verwendung einer in der Höhe
variabel einsetzbaren Aufnahme für
eine Wärme-
und/oder Lichtquelle beschrieben.
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Bei einem Dekorationsartikel mit
einem Aufbau entsprechend der oben beschriebenen Anordnung sind
an der Innenseite (14) der Seitenwand (15) und
der Innenseite (16) der Seitenwand (17) jeweils Erhebungen
(18) und (19) vorhanden, die es gestatten, eine
Platte (20) in bestimmten Höhen in die Anordnung einzuschieben.
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Die Erhebungen (18) und
(19) können
durch zusätzliche
Teile, wie beispielsweise Winkel- oder U-Profile, durch Ausprägungen der
Seitenwände
hergestellt sein. Auch durch einseitiges Einschieben in Schlitze
(21) der Seitenwand (15) und Auflegen auf Erhebungen
(18) und (19) der gegenüber liegenden Seitenwand (17)
kann die notwendige Höheneinstellung
erreicht werden. Vorzugsweise geschieht dies durch Einlegen einer
Platte (20), kann jedoch auch allein mit einem entsprechend
gestalteten Träger
erreicht werden. In jedem Fall ist der Aufbau so dimensioniert,
dass ein ungewolltes Lösen
der verwendeten Bauteile und eine nachfolgende Lageänderung
in axialer Richtung vermieden wird, während ein horizontales Herausnehmen
der Platte in jedem Fall sichergestellt ist.
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Ausführungsbeispiel 3
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In diesem Ausführungsbeispiel und 4 ist eine Form der oberen
Abdeckung beschrieben, die es zusätzlich ermöglicht, Wärme nach oben abzuleiten.
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Eine Abschlussplatte (23)
mit einer im Zentrum befindlichen Ausnehmung (24) besitzt
in ihrer Fläche
eine Mehrzahl parallel zueinander angeordneter Schlitze (25)
und (26), deren Länge
durch die zentral angeordnete Ausneh mung (24) begrenzt
ist oder die in etwa bis zur Mitte der Abschlussplatte (23) reichen.
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Durch die parallele Anordnung der
Schlitze (25) und (26) hat die Fläche (27)
in etwa das Aussehen eines Rostes, sodass der Dekorationsartikel
insgesamt als modellhafte Nachbildung eines Grills gesehen werden
kann.
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Ausführungsbeispiel 4
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In diesem Ausführungsbeispiel und 5 ist eine andere Anordnung
von Schlitzen in der Abschlussplatte beschrieben.
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Eine Abschlussplatte (28)
besitzt konzentrisch angeordnet eine Ausnehmung (29) und
in etwa strahlenförmig
um den Mittelpunkt verteilt Schlitze (30) und (31),
die vom Rand (32) der Ausnehmung (29) zu den Außenkanten
der Abschlussplatte (28) hin verlaufen.
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Ausführungsbeispiel 5
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In diesem Ausführungsbeispiel und 6 ist eine bevorzugte Form
der Ausbildung der Stege zwischen den Schlitzen beschrieben.
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Die Abschlussplatte (33)
ist mit Durchbrüchen
(34) und (35) versehen, die vorzugsweise parallel
zueinander verlaufen oder einen in etwa parallele Kanten (36)
und (37) besitzenden Steg (38) ausbilden. Der
Steg (38) ist um einen Winkel α > 0° gegenüber der
Ebene der Abschlussplatte (33) verdreht. Über der
(Fläche
der Abschlussplatte (33) verteilt sind mehrere Stege (38)
wie beschrieben verformt, sodass sich beim Aufstellen größerer Gefäße zwischen
Oberseite der Abschlussplatte (33) und dem Gefäßboden (39)
ein Luftspalt ausbildet, der eine verbesserte Wärmeströmung sicherstellt.
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Ausführungsbeispiel 6
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In diesem Ausführungsbeispiel und 7 ist eine andere Möglichkeit
zur Erzeugung eines Luftspaltes zwischen Oberseite der Abschlussplatte und
Gefäßboden beschrieben.
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Ein Steg (40), der durch
Schlitze (41) und (42) begrenzt ist, ist wenigstens
in einem Teilbereich seiner Breite mit einer Ausprägung (43)
versehen, die gegenüber
der Oberseite (44) der Abschlussplatte (45) erhaben
ist.
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Die Ausprägung (43) kann eine
punkt- oder rillenförmige
Form haben, eine beliebige geometrische Grundrissform aufweisen,
alle oder nur einzelne Stege betreffen. In jedem Fall ist die Anordnung
der Ausprägungen
(43) so gewählt,
dass ein sicherer Stand von Gefäßen erreicht
wird.