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Die Erfindung betrifft ein mit einem
Motiv versehenes Flächenelement.
Insbesondere betrifft die Erfindung ein Flächenelement mit einer ersten
Kunststoffplatte und einem damit fest verbundenen dünnen Motivträger mit
zwei Seiten. Ferner betrifft die Erfindung ein Puzzle, ein Mousepad
und Mosaikbausteine.
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Mit einem Motiv versehene Flächenelemente bestehend
aus einer ersten Kunststoffplatte und einem dünnen Motivträger mit
zwei Seiten, wobei eine Seite des Motivträgers fest mit einer Seite der
ersten Kunststoffplatte verbunden ist, sind seit langem insbesondere
in Form von Acrylglasschildern mit aufgeklebter Folie bekannt. Dabei
sei an dieser Stelle betont, daß unter
dem begriff "Motiv" hier alle Arten
von Motiven wie insbesondere Bilder und Buchstaben verstanden werden,
die farbig oder auch einfarbig sein können.
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Insbesondere bei im Außenbereich
eingesetzten Schildern besteht das Problem, daß der Motivträger, der
sich bei den bekannten Schildern stets nur auf einer Seite befindet,
durch Witterungseinflüsse
verschmutzt oder durch Vandalismus abgerissen oder sonstwie beschädigt wird.
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Bei Puzzeln, die bislang stets aus
Pappe hergestellt werden, besteht das Problem, daß die Teile durch
unsanfte Behandlung leicht verknicken und insbesondere die vorspringenden
Abschnitte leicht abreißen
können.
Gerade bei Kinderpuzzles besteht zudem das Problem, daß die Teile
durch Berührung mit
Flüssigkeiten,
wie z.B. durch das In-den-Mund-Nehmen durch kleine Geschwister aber auch
durch das versehentliche Umstoßen
von in der Nähe
der Puzzelteile befindlichen Getränken aufquellen und gänzlich unbrauchbar
werden können. Zudem
ist das Trägermaterial
Pappe oder Papier hinsichtlich der Brillanz und Leuchtkraft der
darauf wiedergegebenen Motive beschränkt.
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Auch sogenannte Mousepads (Unterlagen für Computermäuse) kommen
häufig
mit Flüssigkeiten
in Berührung.
So bleiben Mousepads in Büros
in der Regel auf den Schreibtischen liegen, wenn diese feucht abgewischt
werden. Zudem werden insbesondere die Mousepads mit glatter Oberfläche, wie
sie für
optische Mäuse
verwendet werden, gerne zum Abstellen von Tassen und Gläsern benutzt.
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Davon ausgehend liegt der Erfindung
die Aufgabe zugrunde, ein Flächenelement,
ein Puzzle, ein Mousepad und Mosaikbausteine anzugeben, bei welchen
das Motiv dauerhaft vor Beschädigungen geschützt ist.
Bevorzugt sollen das Flächenelement, das
Puzzle, das Mousepad und die Mosaikbausteine es auch erlauben, Motive
mit hoher Leuchtkraft und Brillanz wiederzugeben.
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Die Aufgabe wird gelöst von den
in den unabhängigen
Ansprüchen
beanspruchten Gegenständen.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Gegenstände sind Gegenstand der jeweiligen
Unteransprüche.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile
der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung zusammen
mit der Zeichnung, deren einzige Figur einen Schnitt durch ein erfindungsgemäßes Flächenelement
zeigt, das mit zwei Schutzblättern
versehen ist.
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Das gezeigte Flächenelement besteht aus zwei
Kunststoffplatten, im vorliegenden Fall zwei Acrylglasplatten 10 und 12,
zwischen denen ein Motivträger,
hier in Form einer beidseitig bedruckten Folie 14 angeordnet
ist. Dabei ist eine Seite der Folie 14 auf die in der Zeichnung
untere Seite der in der Zeichnung oberen Acrylglasplatte 10,
die andere Seite der Folie auf die in der Zeichnung obere Seite
der unteren Acrylglasplatte 12 aufgeklebt.
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Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel
sind beide Acrylglasplatten transparent. Zusammen mit einer entsprechenden,
vorzugsweise beidseitig bedruckten Folie lassen sich so erstaunliche
optische Effekte erzielen und Bilder mit hoher Brillanz und Leuchtkraft
wiedergeben. Je nach den gewünschten optischen
Effekten kann es jedoch auch vorteilhaft sein, wenn nur eine der
Platten transparent, die andere jedoch nur transluzent, also lichtdurchlässig, aber
nicht durchsichtig ausgebildet ist. Auch kann es wünschenswert
sein, wenn eine der Platten völlig lichtundurchlässig ist.
Hier kann der Fachmann vorteilhaft die dem jeweiligen Anwendungsfall
optimal angepaßte
Variante wählen.
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Die als Motivträger dienende Folie 14,
bei der es sich auch um einen Motivträger aus anderem geeignetem
Material, z.B. Papier, handeln kann, ist bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel
beidseitig bedruckt, und zwar derart, daß auf eine Seite der Folie
das Motiv, auf die andere Seite der Folie das Spiegelbild des Motivs
derart aufgedruckt ist, daß sich
in der Draufsicht beide Motive decken. Dadurch wird die Leuchtkraft
und Brillanz des Bildes merklich erhöht. Zur Erzielung anderer optischer
Effekte ist es jedoch auch möglich,
beide Seiten der Folie mit unterschiedlichen oder zumindest gegeneinander
versetzten Motiven zu bedrucken.
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Selbstverständlich kann das Motiv auf den Motivträger auch
in anderer geeigneter Weise aufgebracht sein, zumal sich jedoch
der gewünschte
optische Effekt nur dann einstellt, wenn der Motivträger blasenfrei
an beiden Platten anliegt, so daß also solche Verfahren zum
Aufbringen eines Motivs auf den Motivträger ungeeignet sind, bei denen
der Motivträger
nach der Behandlung nicht mehr eben ist.
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Ein solchermaßen ausgebildetes Flächenelement
kann nun im ganzen, z.B. als Mousepad, eingesetzt oder mittels geeigneter
Trennmittel, insbesondere mittels Laser in einzelne Teile, z.B. – bei entsprechender
Schnittführung – in Puzzleteile
zerschnitten werden. Auch ist es auf diese Weise möglich, Mosaiksteine
zu bilden, die dann für
unterschiedlichste Legespiele oder zu Dekorationszwecken eingesetzt
werden können.
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Gerade Mousepads für optische
Mäuse lassen
sich hervorragend in erfindungsgemäßer Weise ausbilden. Motive,
insbesondere mit Werbehinweisen, können in brillianter, gleichzeitig
aber vor Beschädigungen
geschützter
Weise wiedergegeben werden, ohne die für das korrekte Arbeiten einer
auf einem solchen Mousepad geführten
optischen Maus notwendigen Eigenschaften des Mousepads zu beeinträchtigen.
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Besonders bewährt hat sich ein aus einem Flächenelement
der beschriebenen Art hergestelltes Puzzle, denn die einzelnen Puzzleteile
können
nicht verknicken und sind zudem absolut unempfindlich gegenüber Feuchtigkeit.
Zudem lassen sich so Puzzle mit enormer Leuchtkraft und Brillanz
herstellen. Sind beide Kunststoffplatten gleichermaßen transparent
und ist der Motivträger,
insbesondere eine entsprechende Folie, von beiden Seiten bedruckt,
so stellt das Zusammensetzen eines solchen Puzzles für den Spieler
eine besonders reizvolle Herausforderung dar, da er nicht sofort
erkennen kann, welche Seite eines Puzzleteiles nach oben und welche
nach unten gehört.
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Zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Flächenelements
wird zunächst
ein Motivträger,
bevorzugt eine transparente oder transluzente Folie einseitig oder
beidseitig bedruckt. Soll ein Motiv mit einer besonders hohen Brillanz
wiedergegeben werden, so hat es sich bewährt, auf eine Seite der Folie das
Motiv und auf die andere Seite der Folie das Spiegelbild des Motivs
derart aufzudrucken, daß sich bei
der senkrechten Draufsicht auf die Folie Motiv und Spiegelbild decken.
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Der Motivträger wird sodann auf jeweils
eine Seite zweier Kunststoffplatten aufgeklebt, wobei darauf zu
achten ist, daß keine
Luftblasen eingeschlossen werden.
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Soll das Flächenelement zur Herstellung
eines Puzzles oder von Mosaikbausteinen dienen, so hat es sich bewährt, die
jeweilige dem Motivträger abgewandte
Seite der Kunststoffplatten mit einem Schutzblatt 18 bzw. 20 zu
versehen. Wird dann das Flächenelement
mittels Laser geschnitten, verhindern die Schutzblätter das
Entstehen von Schmauchspuren.
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Im Rahmen des Erfindungsgedankens
sind zahlreiche Abwandlungen und Weiterbildungen möglich, die
sich z.B. auf die Art des verwendeten Motivträgers und das Aufbringen des
Motivs beziehen. Das beschriebene Flächenelement eignet sich zwar hervorragend
zur Herstellung von Mousepads, Puzzles und Mosaikbausteinen oder
anderen Spiel- und Legeelementen, es kann jedoch auch zu anderen Zwecken,
z.B. als hinterleuchtetes Schild eingesetzt werden.