DE20312274U1 - Steinpflaster - Google Patents
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- E01—CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
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-
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Description
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Anwaltssozietät GbR Postfach 860624
81633 München
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Anmelder:
Aicheler & Braun GmbH 08. August 2003
Rittweg 15-17 M/BEB-056-DE/II
D-72070 Tübingen-Hirschau MB/PO/LZ/fr
Steinpflaster
Beschreibung
Beschreibung
Die Erfindung betrifft ein Steinpflaster nach dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
Steinpflaster werden zur Herstellung von Weg- und Straßenbelägen verwendet. Hierzu werden in aller Regel rechteckige oder quadratische Formsteine oder Formsteine, beispielsweise mit einer Zickzack-Form, flächig nebeneinandergelegt, so dass eine vorgegebene Fläche bedeckt wird. Die Formsteine sind üblicherweise als Betonsteine ausgeführt und entsprechen der Farbe des Betons. Somit ergibt sich nach einer Verlegung der Formsteine ein homogenes Erscheinungsbild eines Weg- oder Straßenpflasters, das zwar zweckmäßig ist, jedoch in ästhetischer Hinsicht keinerlei Anreiz bietet. Kennzeichnungen oder Markierungen sind bei einem solchen Pflaster nur mittels einer zusätzlichen Anbringung von Farbe oder sonstigen Accessoires möglich.
Außer den bisher dargelegten Pflastern sind Straßen- oder Wegebeläge bekannt, die ebenfalls aus zu einem Steinpflaster zusammengelegten Formsteinen bestehen, die bestimmte Motive oder Muster abbilden. Die dort verwendeten Formsteine weisen jeweils individuelle Formen auf, die einem jeweils abzubildenden Motiv zugehörig sind. Die Herstellung solcher Steinpflaster ist sehr zeitaufwendig und teuer, da die Formsteine für ein Motiv jeweils einzeln und in sehr geringer Stückzahl hergestellt werden müssen; eine Massenproduktion ist kaum möglich und nicht vorgesehen. Somit ist es problematisch, weil sehr teuer, größere Flächen mit den letztgenannten Formsteinen zu belegen. Dies gilt umso mehr, wenn das damit ausgelegte Steinpflaster einer hohen Beanspruchung durch Verkehr oder Fußgänger ausgesetzt ist, so dass ein Ersatz einzelner oder aller das Motiv bildenden Formsteine notwendig ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die vorgenannten Probleme zu lösen und ein Steinpflaster, insbesondere Verbundpflaster, anzubieten, das einerseits günstig in der
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Herstellung sowie halt- und belastbar ist und andererseits einen hohen ästhetischen Anspruch erfüllt und einem Bauherrn neue Alternativen zur Verfügung stellt.
Diese Aufgabe wird mit einem Minimum an Formsteinen und damit einhergehend einer geringen Anzahl von zur Fertigung der Formsteine notwendigen Formwerkzeugen auf kostengünstige Weise durch eine Zurverfügungstellung eines Steinpflasters gemäß Anspruch 1 gelöst.
Insbesondere wird die Aufgabe durch ein Steinpflaster, insbesondere Verbundpflaster, gelöst, das aus wenigstens zwei Arten von Formsteinen besteht. Diese Formsteine umfassen Rechtecksteine und Winkel- bzw. Ecksteine, die unter Ausbildung von zumindest einem regulären 8-Eck-Ring verlegbar sind.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung sind mehrere, insbesondere eine Anzahl n, 8-Eck-Ringe konzentrisch zueinander verlegt, wobei die 8-Eck-Ringe bevorzugt um einen, insbesondere 8-eckigen, Zentralstein herum angeordnet bzw. verlegt sind.
Erfindungsgemäß weisen die Rechtecksteine des Steinpflasters eine Längskante der Länge Ls und eine Stirnkante der Länge B auf, während die Winkel- bzw. Ecksteine durch eine Stirnkante der Länge B, eine äußere sich übereck erstreckende Kante der Länge LA sowie eine innere, sich parallel zur äußeren Kante und ebenfalls übereck erstreckende Kante der Länge Li definiert sind. Die Länge B der Stirnkante der Rechtecksteine entspricht der Länge B der Stirnkante der Ecksteine. Die Formsteine des Steinpflasters sind so verlegt bzw. verlegbar, dass sich sämtliche Winkelhalbierenden W der im Pflaster verlegten Ecksteine in einem gemeinsamen, im Zentrum angeordneten, Punkt Z treffen.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung schneidet sich die Winkelhalbierende W eines Bezugs-Ecksteins mit der Verlängerung der Stirnkante des Bezugs-Ecksteins in einem Punkt S, wobei der Punkt S von der äußeren Kante des Bezugs-Ecksteins einen Abstand der Länge BG aufweist, und wobei folgende Beziehungen gelten:
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2 x la
(II).
Ein wesentlicher Punkt der Erfindung liegt darin, dass anhand lediglich zwei unterschiedlicher Formsteine, nämlich anhand der Rechtecksteine und der winkeligen Ecksteine ein formschönes und nach radial außen offenes, d.h. jederzeit erweiterbares und hinsichtlich seiner Größe nicht begrenztes 8-Eck gebildet werden kann.
Eine solche 8-Eck-Form ist mit bisherigen gemäß dem Stand der Technik üblichen, insbesondere rechteckigen, quadratischen oder Zickzack-Steinen nicht herstellbar.
Darüber hinaus besteht ein wesentlicher Kerngedanke der Erfindung darin, das Steinpflaster in der Form von mehreren konzentrisch zueinander angeordneten 8-Eck-Ringen zu bilden. In vorteilhafter Weise kann somit das 8-Eck-Steinpflaster umfänglich jederzeit um einen oder mehrere 8-Eck-Ring(e) erweitert werden. Die Auslegung eines großen Platzes ist somit jederzeit und auf einfache Weise möglich, ohne dass einzelne Pflastersteine speziell geformt werden müssen. Ebenso ist es jederzeit möglich, ein Hindernis, wie beispielsweise einen Baum, zu umgehen, indem im Bereich des Baumes einzelne Pflastersteine nicht verlegt werden.
Für den Fall, dass ein Bereich, beispielsweise ein Platz, der mit dem Steinpflaster versehen werden soll, selbst keine 8-eckige Form aufweist, ist es jederzeit möglich, die 8-Eck-Struktur für einen verbleibenden Pflasterbereich aufrecht zu erhalten, indem lediglich Segmente, respektive Teilringe der einander umgebenden 8-Eck-Ringe verlegt werden. Nach einem Hindernis kann die 8-Eck-Struktur jederzeit wieder aufgenommen werden. Eine integrative Wirkung ist die Folge und erfindungsgemäß bezweckt.
Ein wesentlicher Kerngedanke der Erfindung liegt in der Einhaltung der Formel (I), die festlegt, wie sich die Länge L1 einer Innenkante bezüglich der Länge LA einer Außenkante und der Länge B der Stirnkante verhält, so dass ein spalt- und lückenloses Stein-
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pflaster verlegt werden kann. Die Formel (II) gibt an, wie sich zur Erzeugung eines solchen Pflasters die Länge L5 der Rechtecksteine zu der Länge LA der sich übereck erstreckenden äußeren Kante der Ecksteine verhalten muß. An dieser Stelle sei betont, dass die Begriffe „spalt-" bzw. „lückenlos" sich im Rahmen dieser Erfindung auf Paßungenauigkeiten der Formsteine zueinander, nicht jedoch auf eine fugenlose Verlegung an sich beziehen.
An dieser Stelle sei betont, daß das erfindungsgemäße Steinpflaster, beispielsweise mittels einer Nut- und Federausführung oder durch andere, verbundbildende Maßnahmen als Verbundpflaster ausgebildet sein kann.
Prinzipiell ist die Verlegung eines erfindungsgemäßen Steinpflasters mit allen Rechtecksteinen und winkligen Ecksteinen möglich, die der vorgenannten Definition genügen; erfindungsgemäß ist jedoch eine solche Ausführungsform bevorzugt, bei der für die Länge Li der inneren, sich übereck erstreckenden, Kante (Innenlänge) der Ecksteine und die Länge LA der äußeren, sich übereck erstreckenden, Kante (Außenlänge) der Ecksteine die folgende Beziehung gilt:
B
x = 0,6
x = 0,6
(III)
und
Lr =
1,2 (IV).
Die Einhaltung der angegebenen Längen- zu Breitenverhältnisse führt zu einer besonders vorteilhaften ästhetischen Gesamtwirkung. Gleichzeitig wird durch die Einhaltung dieser Dimensionierungsverhältnisse eine besonders kostengünstige Herstellung der Formsteine sowie eine effiziente und effektive Verlegbarkeit gewährleistet. Darüber hinaus ist bei Einhaltung einer sachgerechten Formsteindicke eine potentielle Bruchgefahr der Formsteine minimiert.
Erfindungsgemäß weisen die winkligen Ecksteine jeweils einen Innenwinkel von 135° auf und sind gemäß einer bevorzugten Ausführungsform aus zwei, insbesondere symmetrischen, Teilsteinen zusammengesetzt. Die Teilung der Ecksteine erfolgt hierbei
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vorzugsweise entlang der Winkelhalbierenden; sie kann jedoch auch asymmetrisch sein, beispielsweise diagonal von einem Inneneck zu einem Außeneck oder von einem äußeren Außeneck zu dem entsprechenden gegenüberliegenden Außeneck, wobei das jeweils abgetrennte Segment unter Erzeugung einer besonderen Optik als „separater" Teilstein des Ecksteins an diesen zu einer Gesamtheit angelegt wird.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform sind die 8-Eck-Ringe um einen, vorzugsweise 8-eckigen, Zentralstein mit einem sich von einer Kante des Zentralsteins rechtwinklig zur gegenüberliegenden Kante des Zentralsteins erstreckenden Durchmesser von 2 &khgr; &Bgr; angeordnet, wobei ausgehend von dem Zentralstein jeder n-te 8-Eck-Ring zwischen den Ecksteinen &eegr; - 1 Rechtecksteine aufweist. Der Zentralstein kann aus, insbesondere dreieckigen, Teilsteinen zusammengesetzt sein.
Erfindungsgemäß können, für den Fall, dass sich zwischen Ecksteinen mehrere Rechtecksteine befinden, diese zu Einheiten zusammengefasst sein. Diese Einheiten können einstückig oder aus einer oder mehrerer der folgenden Untereinheiten gebildet sein.
Als Untereinheiten sind vorgesehen: Mehreck, insbesondere Dreieck, Viereck, Sechseck, Achteck, Parallelogramm, Trapez, Raute, Kreis, Kreissegment oder Kreisbogensegment.
Diese Untereinheiten werden erfindungsgemäß so aneinandergefügt, dass aus ihnen im wesentlichen die flächige Struktur eines oder mehrerer zwischen je zwei Ecksteinen angeordneter Rechtecksteine vorgegeben ist.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weisen die Formsteine unterschiedliche Farben auf. In vorteilhafter Weise ist es somit möglich, das erfindungsgemäße 8-Eck-Pflaster mehrfarbig oder bunt zu gestalten und auf diese Weise einen zusätzlichen Eyecatcher-Effekt zu erzielen. Ebenso lassen sich auf diese Weise in unterschiedlichen Teilbereichen des erfindungsgemäßen 8-Eck-Musters mittels unterschiedlicher Farbdarstellungen unterschiedliche Motive darstellen, die lediglich aus den erfindungsgemäßen Formsteinen gebildet sind. Ein zusätzlicher Farbauftrag ist somit erfindungsgemäß nicht notwendig.
Ebenso ist es gemäß einer weiteren Variante der Erfindung vorgesehen, dass das 8-Eck mit einem Muster aus Farben und/oder strukturierten Untereinheiten versehen ist. Er-
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findungsgemäß werden hierbei die Untereinheiten, nämlich die vorgenannten Mehreckbzw. Ring- oder Kreisuntereinheiten so angeordnet, dass aus den sie umgebenden Verlegefugen und/oder aus der durch sie definierten Fläche ein Muster ausgebildet wird. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass mehrer Kreisbogensegmente zu einem Gesamtkreisbogen zusammengefügt werden. Ebenso ist eine Wabenstruktur aus einer Anordnung von Sechsecken oder zahlreiche in ähnlicher Weise erzeugte Strukturen möglich. Dies ist, insbesondere bei großflächigen Rechtecksteinen, eine sehr effektive und kostengünstige Möglichkeit, die Variationsvielfalt des erfindungsgemäßen 8-Eck-Steinpflasters zu erhöhen.
Weitere Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen beschrieben, die anhand der Abbildungen näher erläutert werden. Hierbei zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen 8-Eck-
Steinpflasters;
Fig. 2 einen Detailausschnitt eines Eckbereichs eines 8-Eck-Steinpflasters;
Fig. 3 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen 8-Eck-Stein-
pflasters unter Angabe von wesentlichen Längen- und Breitenverhältnissen;
Fig. 4 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen 8-Eck-Stein-
pflasters unter Berücksichtigung von wesentlichen Längen- und Breitenverhältnissen gemäß einer anderen Bezugsbasis.
In der nachfolgenden Beschreibung werden für gleiche und gleichwirkende Teile dieselben Bezugsziffern verwendet.
Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemäßes 8-eckiges Steinpflaster aus Formsteinen 10 aus Naturstein im Wechsel mit Betonsteinen (nicht gezeigt). Das Steinpflaster bildet ein regu-
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läres 8-Eck mit gleichseitigen Kantenlängen, das aus Rechtecksteinen 20 und Ecksteinen 30 zusammengesetzt ist. Die Rechtecksteine 20 und die winkeligen Ecksteine 30 sind in 8-Eck-Ringen 40 angeordnet, wobei der innerste 8-Eck-Ring 40 einen Zentralstein 60, der in der Form eines gleichseitigen 8-Ecks ausgebildet ist, umgibt. Der innerste 8-Eck-Ring 40 besteht lediglich aus Ecksteinen 30 und weist keine Rechtecksteine 20 auf. Die 8-Eck-Ringe 40 sind so um den 8-eckigen Zentralstein 60 angeordnet, dass sie diesen gleichförmig und im wesentlichen konzentrisch umlaufen, wobei der Radius der 8-Eck-Ringe 40 sich mit der Entfernung von dem Zentralstein 60 vergrößert. Der zweite 8-Eck-Ring 40 weist insofern einen Rechteckstein 20 zwischen zwei Ecksteinen 30 auf, während der dritte 8-Eck-Ring 40 zwei Rechtecksteine 20 zwischen zwei Ecksteinen 30 aufweist. Gemäß Fig. 1 sind vier 8-Eck-Ringen 40 vorgeschlagen. Mit der Bezugsziffer 50 sowie der Winkelhalbierenden W ist im linken Teil von Fig. 1 angedeutet, dass die Ecksteine aus zwei symmetrischen Teilsteinen bestehen können. Dies ist gemäß dieser Ausführungsform vorgesehen, jedoch zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung hier nur schematisch anhand eines Beispiels angedeutet.
Fig. 2 zeigt einen Abschnitt eines Eckbereichs eines erfindungsgemäßen 8-Eck-Rings. Neben einem Eckstein 30 ist ein Rechteckstein 20 angeordnet. Der Eckstein 30 ist durch eine Winkelhalbierende W in zwei Teilsteine 50 geteilt.
Gemäß den Figuren 1 und 2 ist erkennbar, dass die Länge LA der äußeren, sich übereck erstreckenden Kante eines Ecksteins 30 von einem angrenzenden Rechteckstein 20 zu dem auf der anderen Seite angrenzenden Rechteckstein 20 der doppelten Länge Ls eines Rechtecksteins entspricht. Ebenso entspricht sich die Länge B der Stirnkante der Ecksteine 30 und der Rechtecksteine 20. Dies geht in bevorzugter Weise aus Fig. 3 hervor, wobei die Länge Ls 175 mm und die Breite B 210 mm beträgt.
Fig. 3 zeigt in pfeilartiger Darstellung die jeweils zu berücksichtigenden Längenverhältnisse. So gibt B die Länge der Stirnkante eines Eck- 30 bzw. Rechtecksteins 20 an, während BG (hier: 420 mm) die Entfernung des Schnittpunkts S der Verlängerung der Stirnkante der Länge B des Bezugs-Ecksteins mit der Winkelhalbierenden W wiedergibt. Die Verlängerung der Stirnkante entspricht hierbei der Verlängerung der Kante eines Ecksteins 30, die an einen Rechteckstein 20 angrenzt. Gemäß Fig. 3 entspricht die Lan-
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ge B genau der halben Länge BG, so dass die Außenlänge LA (hier: 350 mm) der doppelten Innenlänge Li (hier: 175 mm) entspricht. Bezüglich der Breite gilt das Verhältnis La = B/0,6 sowie Li = B/1,2.
Fig. 4 zeigt eine gestrichelte grazilere Ausführung eines erfindungsgemäßen 8-Eck-Steins 30 in Form einer Ecksteinvariante I 33, der in ein 8-Eck-Steinpflaster gemäß Fig. 1 oder 3 integrierbar ist, wobei die Länge B' der Stirnkante des Ecksteins 33 gegenüber der Ausführungsform des Ecksteins 33 aus Fig. 3 deutlich verringert ist. Dies wird durch den relativ kurzen Pfeil B' angegeben. Als Bezugsgröße ist gemäß Fig. 4 der Abstand der äußersten Außenkante der vierten 8-Eck-Rings 40 vom Zentrum des Zentralsteins 60 bzw. des gesamten dargestellten 8-Eck-Steinpflasters gewählt. Die Länge der gestrichelten Linie entspricht der Innenlänge Li. Diese Innenlänge gehorcht der Formel
Der verbleibende Bereich 36 dient der Aufnahme einer weiteren Ecksteinvariante II 36. die Außenlänge LA der Ecksteinvariante II 36 entspricht der vorgenannten Innenlänge Li der Ecksteinvariante I 33. Die Innenlänge der Ecksteinvariante II 36 gehorcht der Formel
Br
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass alle oben beschriebenen Teile für sich alleine gesehen und in jeder Kombination, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellten Details als erfindungswesentlich beansprucht werden. Abänderungen hiervon sind dem Fachmann geläufig.
10 Formstein
20 Rechteckstein
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| 30 | Eckstein | I |
| 33 | Ecksteinvariante | II |
| 36 | Ecksteinvariante | |
| 40 | 8-Eck-Ring | |
| 50 | Teilstein | |
| 60 | Zentralstein | |
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Claims (12)
1. Steinpflaster, insbesondere Verbundpflaster, bestehend aus wenigstens zwei Arten von Formsteinen (10), nämlich: die unter Ausbildung zumindest eines regulären 8-Eck-Ringes (40) verlegbar sind.
- Rechtecksteinen (20) und
- Ecksteinen (30),
2. Steinpflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere (n) 8-Eck-Ringe (40) konzentrisch zueinander verlegt sind.
3. Steinpflaster nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die 8-Eck-Ringe (40) um einen, insbesondere 8-eckigen, Zentralstein (60) herum verlegt sind.
4. Steinpflaster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rechtecksteine (20) aufweisen, während die Ecksteine (20) definiert sind durch: wobei die Verlegung der Formsteine derart ist, dass sich sämtliche Winkelhalbierenden W in einem gemeinsamen im Zentrum angeordneten Punkt Z treffen.
- eine Längskante der Länge L5 und
- eine Stirnkante der Länge B
- eine Stirnkante der Länge B,
- eine äußere, sich übereck erstreckende, Kante der Länge LA, und
- eine innere, sich übereck erstreckende, Kante der Länge LI,
5. Steinpflaster nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Winkelhalbierende W eines Bezugs-Ecksteins sich mit der Verlängerung der Stirnkante des Bezugs-Ecksteins in einem Punkt S schneidet, wobei der Punkt S von der äußeren Kante des Bezugs-Ecksteins einen Abstand der Länge BG aufweist, wobei folgende Beziehungen gelten:
6. Steinpflaster nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß für die Innenlänge LI und die Außenlänge LA folgende Beziehung gilt:
7. Steinpflaster nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die winkeligen Ecksteine (30) aus zwei, insbesondere symmetrischen, Teilsteinen (50) zusammengesetzt sind.
8. Steinpflaster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ausgehend von dem Zentralstein (60) jeder n-te 8-Eck-Ring (40) zwischen den Ecksteinen (30) n - 1 Rechtecksteine (20) aufweist.
9. Steinpflaster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Ecksteinen (30) befindliche Rechtecksteine (20) jeweils zu, gegebenenfalls einstückigen, Einheiten zusammengefaßt sind.
10. Steinpflaster nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Einheiten aus einer oder mehrerer der folgenden Untereinheiten zusammengesetzt sind, oder die Struktur derselben erkennen lassen: Mehreck, insbesondere Dreieck, Viereck, Sechseck, Achteck, Parallelogramm, Trapez, Raute, Kreis, Kreissegment oder Kreisbogensegment.
11. Steinpflaster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Formsteine (10) unterschiedliche Farben aufweisen.
12. Steinpflaster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, insbesondere nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das 8-Eck mit einem Muster aus Farben und/oder strukturierten Untereinheiten versehen ist.
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Publications (1)
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| Country | Link |
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| DE (1) | DE20312274U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| GB2479390A (en) * | 2010-04-08 | 2011-10-12 | John Alexander Brookes Storey | System of low surface area paving blocks |
| WO2012007768A1 (en) * | 2010-07-16 | 2012-01-19 | Keith Little | Improvements relating to tiles or paving pieces |
-
2003
- 2003-08-08 DE DE20312274U patent/DE20312274U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| GB2479390A (en) * | 2010-04-08 | 2011-10-12 | John Alexander Brookes Storey | System of low surface area paving blocks |
| WO2012007768A1 (en) * | 2010-07-16 | 2012-01-19 | Keith Little | Improvements relating to tiles or paving pieces |
| GB2495057A (en) * | 2010-07-16 | 2013-03-27 | Keith Little | Improvements relating to tiles or paving pieces |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20031113 |
|
| R197 | New subsequently filed claims on ip dossier | ||
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20070301 |