DE20312990U1 - Treppenplatte zum Belegen eines Treppenkörpers - Google Patents
Treppenplatte zum Belegen eines TreppenkörpersInfo
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
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- E04F—FINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
- E04F11/00—Stairways, ramps, or like structures; Balustrades; Handrails
- E04F11/02—Stairways; Layouts thereof
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Description
Die Erfindung betrifft eine Treppenplatte zum Belegen eines Treppenkörpers gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei bekannten Treppenplatten (DE 295 02 012.1) ist deren nach Art einer Florentiner Platte geformte Querschnittskontur an der Stirnseite mit einem bogenförmig verlaufenden Randteil versehen, der in Einbaulage der Treppenplatte rückseitig am Treppenkörper anlegbar ist und vorderseitig den sichtbaren Bereich der Stufenkontur bildet, wobei dieser Bereich des Belages bei Benutzung der Treppe entsprechenden Kantenbelastungen sowie der Gefahr von Beschädigungen ausgesetzt ist.
Die Erfindung befaßt sich mit dem Problem, eine Treppenplatte zu schaffen, deren mit geringerem technischem Aufwand formbarer Randteil in Einbaulage der Platte einen beschädigungssicheren und optisch besser erfaßbaren Stufenaufbau ermöglicht.
Die Erfindung löst diese Aufgabe ausgehend von einer Treppenplatte nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 durch die in dessen kennzeichnenden Teil angegebenen Merkmale. Hinsichtlich wesentlicher weiterer Ausgestaltungen wird auf die Ansprüche 2 bis 9 verwiesen.
Die erfindungsgemäße Ausbildung des Randteiles als ein mehrflächiger Kantenansatz ermöglicht eine optisch ansprechende, vom Nutzer trittsicher erfaßbare und erhöhte Stoßsicherheit aufweisende Gestaltung von Treppen- bzw. Eckplatten. Die den Kantenansatz bildende Sichtfläche und die an diese unterseitig anschließende Stoßfläche bilden eine Querschnittskontur mit einfacher geometrischer Gestaltung, so daß die zur Herstellung erforderlichen Werkzeuge weniger aufwendig sind. Zwischen diesen markanten Teilflächen sind Radienkonturen in die insgesamt hakenartige Querschnittsform des Kantenansatzes so integriert, daß eine einfachere Herstellung der Platten möglich ist und diese in Einbaulage auch bei höheren Belastungen stabile Kanten aufweisen. Insbesondere ist die Stoßfläche als zurückspringender Bereich so gestaltet, daß auch ein von Treppenbenutzern ungewolltes Anschlagen am Kantenansatz weitgehend beschädigungsfrei aufgenommen wird.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung, die zwei Ausführungsbeispiele einer erfindungsgemäßen Treppenplatte veranschaulicht. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines Treppenkörpers mit auf
diesem aufgelegten Treppenplatten,
Fig. 2 eine Perspektivdarstellung einer der Treppenplatten gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine vergrößerte Querschnittsdarstellung des Randteiles der Treppenplatte mit einem Kantenansatz in einer ersten Ausführungsform,
Fig. 4 eine Perspektivdarstellung ähnlich Fig. 2 mit der Treppenplatte in einer
zweiten Ausführungsform im Bereich des Kantenansatzes,
Fig. 5 eine vergrößerte Querschnittsdarstellung des Kantenansatzes gemäß
Fig. 4, und
Fig. 6 eine Perspektivdarstellung einer den erfindungsgemäßen Kantenansatz aufweisenden Platte in Form einer Eckplatte.
In Fig. 1 ist in einer teilweise geschnittenen Querschnittsdarstellung ein Treppenkörper 1 dargestellt, der im Bereich seiner jeweiligen vorgeformten Treppenstufen 2 mit einer jeweiligen oberseitig als Belag aufgebrachten Treppenplatte 3 versehen ist. Diese Treppenplatten 3 definieren eine jeweilige Trittfläche T mit einem ebenen Plattenteil 4, der zumindest an seiner vorderen Stirnseite mit einem zur Unterseite 5 herabgezogenen Randteil 6 versehen ist. Eine jeweilige Rückseite 7 des Randteiles 6 liegt in der dargestellten Verlegestellung der Treppenplatte 3 an einem vertikalen Stufenbereich des Treppenkörpers 1 bzw. der Stufe 2 an. Bei bekannten Treppenplatten, beispielsweise sogenannten Florentiner Eckplatten, weisen die Randteile 6 im Querschnitt eine Kreisbogenform auf, die ausgehend vom Plattenteil 4 die vordere Sichtkante derartiger Treppenplatten bildet (nicht dargestellt).
Bei der erfindungsgemäßen Treppenplatte 3 (Fig. 2) ist der Randteil 6 im Querschnitt als ein Kantenansatz K geformt, der ausgehend vom ebenen Plattenteil 4 eine zu diesem in einem 90°-Winkel W ausgerichtete stirnseitige Sichtfläche 9 und eine an diese anschließend zur Rückseite 7 hin zurückspringende Stoßfläche 10
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aufweist. Damit ist für den Aufbau von Treppenstufen 2 ein Belag (Fig. 1) vorgesehen, dessen optisches Erscheinungsbild verbessert ist. Durch die geometrisch markante Gestaltung des Kantenansatzes K weist dieser optisch besser erfaßbare Sichtkanten auf, die gleichzeitig eine erhöhte Trittsicherheit und Griffigkeit gewährleisten. Hinzu kommt, daß die Sicht- und Stoßfläche 9, 10 eine verbesserte Schlagfestigkeit aufweisen und die Belastbarkeit des Randteils 6 insgesamt verbessert ist. Mit der einfacheren Konturgestaltung ist auch die Herstellung des Randteiles 6 vereinfacht.
Die vergrößerte Ausschnittsdarstellung gemäß Fig. 3 verdeutlicht, daß sowohl der Übergang zwischen ebenem Plattenteil 4 und Sichtfläche 9 als auch der Übergang zwischen Sichtfläche 9 und Stoßfläche 10 mit einem jeweiligen Formradius R bzw. R' versehen ist. Der obere Formradius R ist dabei mehr als das doppelte größer als der Formradius R'.
Die Stoßfläche 10 ist ausgehend von der vertikalen Ebene E der Sichtfläche 9 mit einem Winkel S von 30° bis 60°, vorzugsweise 45°, zur Rückseite 7 des Kantenansatzes K hin geneigt. Die Fig. 3 zeigt außerdem, daß die Stoßfläche 10 nicht unmittelbar in die Rückseite 7 übergeht, sondern am unteren Ende der Stoßfläche 10 eine zur Trittfläche T des Plattenteils 4 parallele und zur Rückseite 7 des Kantenansatzes K ein Übergangsprofil P (hier: zwei Radien mit dem Maß R') bildende Bodenfläche 11 übergeht. Die Rückseite 7 ist bei dieser ersten Ausführungsform des Kantenansatzes K gemäß Fig. 2 und 3 zumindest bereichsweise parallel zu der in einem Abstand A zu der Rückseite 7 verlaufenden Sichtfläche 9 ausgerichtet. Damit weist der Kantenansatz K im Querschnitt eine kompakte Keilform auf.
In der gemäß Fig. 4 und 5 näher dargestellten zweiten Ausführungsform des Kantenansatzes K1 weist dieser im Bereich seiner Rückseite 7 eine in Längsrichtung nutförmig verlaufende Formausnehmung 12 auf, so daß der Kantenansatz K' insge-
samt ein hakenförmiges und eine geringere Materialdicke bei A1 aufweisendes Querschnittsprofil bildet, bei dem nur noch ein Teilbereich 7' der Rückseite 7 in der gemäß Fig. 1 dargestellten Verlegestellung zur Anlage am Treppenkörper 1 gebracht wird.
Bei dieser Ausführungsform K1 weist das Übergangsprofil P' zusätzlich zu der Bodenfläche 11' eine Fase 13 auf und der Übergangsbereich von der Rückseite 7' in die Formausnehmung 12 ist mit einer rechtwinkligen Kantung B versehen. Innerhalb der Formnut 12 ist eine zumindest bereichsweise parallel zur Ebene F der Stoßfläche 10 verlaufende Wandungskontur 14 vorgesehen, die mit einem Formradius 15 in die Unterseite 5 der Treppenplatte 3' übergeht.
Die in Fig. 3 und Fig. 5 dargestellten Kantenansätze K und K' der Treppenplatten 3 und 3' sind vorteilhaft durch Extrudieren aus einem Mundstück einer Preßmaschine, beispielsweise im Strangpreßverfahren (nicht dargestellt), formbar, wobei das entsprechende Mundstück für die erfindungsgemäßen Formen K und K' einfach herstellbare Preßkonturen aufweist.
In Fig. 6 ist eine Ausführung der Treppenplatte 3" in Form einer Eckplatte dargestellt, bei der an zumindest zwei Seiten der jeweilige Kantenansatz K bzw. K' vorgesehen ist. Diese Eckplatte 3" ist insbesondere durch Pressen in einer Form und Stanzen (mit Kantenansatz K) oder durch Gießen in einem entsprechenden geschlossenen bzw. (für den Kantenansatz K' mit der Hinterschneidung 12) geteilten Formwerkzeug herstellbar.
Claims (9)
1. Treppenplatte zum Belegen eines Treppenkörpers (1), deren eine Trittfläche (T) bildender ebener Plattenteil (4) zumindest an seiner vorderen Stirnseite mit einem zur Unterseite (5) der Treppenplatte (3; 3'; 3") herabgezogenen Randteil (6) versehen ist, dessen Rückseite (7; 7') in Verlegestellung der Treppenplatte (3; 3'; 3") an einem vertikalen Stufenbereich (2) des Treppenkörpers (1) anlegbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Randteil (6) im Querschnitt als ein Kantenansatz (K; K') geformt ist, der ausgehend vom ebenen Plattenteil (4) eine zu diesem in einem 90°- Winkel (W) ausgerichtete stirnseitige Sichtfläche (9) und eine an diese anschließend zur Rückseite (7; 7') hin zurückspringende Stoßfläche (10) definiert.
2. Treppenplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl der Übergang zwischen ebenem Plattenteil (4) und Sichtfläche (9) als auch zwischen Sichtfläche (9) und Stoßfläche (10) mit einem Formradius (R; R') versehen ist.
3. Treppenplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stoßfläche (10) ausgehend von der vertikalen Ebene (E) der Sichtfläche (9) mit einem Winkel (S) von 30° bis 60°, vorzugsweise 45°, zur Rückseite (7; 7') des Kantenansatzes (K; K') hin geneigt ist.
4. Treppenplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die zurückspringende Stoßfläche (10) an ihrem unteren Ende in eine zur Tritt- . fläche (T) des Plattenteils (4) parallele und zur Rückseite (7; T) des Kantenansatzes (K; K') ein Übergangsprofil (P; P') bildende Bodenfläche (11; 11') übergeht.
5. Treppenplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückseite (7; 7') des Kantenansatzes (K) zumindest bereichsweise parallel zu der in einem Abstand (A) zu dieser verlaufenden Sichtfläche (9) ausgerichtet ist.
6. Treppenplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Kantenansatz (K') in Längsrichtung seiner Rückseite (7') eine nutförmig verlaufende Formausnehmung (12) aufweist.
7. Treppenplatte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Formnut (12) eine zumindest bereichsweise parallel zur Ebene (F) der Stoßfläche (10) verlaufende Wandungskontur (14) bildet und diese mit einem Formradius (15) in die Unterseite (5) übergeht.
8. Treppenplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß bei deren (3; 3') Herstellung auch der Kantenansatz (K; K') durch Extrudieren aus einem Mundstück einer Preßmaschine formbar ist.
9. Treppenplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß bei deren Herstellung als eine Eckplatte (3") auch der Kantenansatz (K; K') durch Pressen, Stanzen oder Gießen in einem geschlossenen bzw. teilbaren Formwerkzeug abformbar ist.
Priority Applications (1)
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| DE20312990U DE20312990U1 (de) | 2003-08-22 | 2003-08-22 | Treppenplatte zum Belegen eines Treppenkörpers |
Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE20312990U1 true DE20312990U1 (de) | 2003-11-06 |
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Country Status (1)
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| DE (1) | DE20312990U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US11708697B2 (en) * | 2021-05-26 | 2023-07-25 | Zamma Corporation, Inc. | Tread cap and related methods of use and manufacture |
-
2003
- 2003-08-22 DE DE20312990U patent/DE20312990U1/de not_active Expired - Lifetime
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