DE20312849U1 - Aschenbecher - Google Patents
AschenbecherInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Aschenbecher, zur Verwendung im Freien und in geschlossenen Räumen, sowie zur mobilen Verwendung, bestehend aus einem feuerfesten Gehäuse, mit obenseitiger Öffnung zur Aufnahme von Asche und Zigarettenstummeln und verschließbarer Öffnung zum Entleeren.
Aschenbecher dienen Rauchern zum Abstreifen der Asche und zum Ablegen der verbleibenden Stummel. In den in oder außerhalb von öffentlichen Gebäuden ausgewiesenen Raucherbereichen sieht man häufig metallische Aschenbecher mit einer koaxial ausgerichteten trichterförmigen Öffnung. Die sich verjüngende Öffnung des Trichters ist dabei im Innendurchmesser um ein Vielfaches größer als der Durchmesser einer Zigarette, so dass die durch die Öffnung geworfene noch brennende Zigarettenkippe im Inneren des Aschenbechers nachteiligerweise weiterhin mit Sauerstoff versorgt wird. Da Regenwasser die Asche zu einem für die Entsorgung ungünstigen schmierigen Brei werden lässt, ist der Aschenbecher, mit einer oberhalb der trichterförmigen Öffnung angebrachten Abdeckung versehen. Nachteiligerweise ist die Anbringung der Abdeckung mit zusätzlichem Montageaufwand verbunden.
Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zur Konstruktion eines Aschenbechers zugrunde, der die Geruchsbelästigung durch klimmende Zigarettenstummel im Aschenbecher des Rauchens unterbindet und die Selbstentzündung des Aschenbecherinhalts durch noch brennende Zigarettenstummel verhindert, sowie seinen Inhalt beim Einsatz im Freien ohne zusätzlichen Konstruktionsaufwand vor Witterungseinflüssen wie Regen und Wind schützt.
Erfindungsgemäß wird das Problem dadurch gelöst, dass
- die obenseitige Öffnung des Gehäuses um einen Rohrabschnitt verlängert ist, dessen Innendurchmesser an dem vom Gehäuse abgewandten Ende kleiner ist, als an dem mit der oberseitigen Gehäuseöffnung verbundenen Ende,
der Rohrabschnitt in geneigter Position mit der obenseitigen Öffnung des Gehäuses verbunden ist, und
das vom Gehäuse abgewandte Ende des Rohrabschnitts mit einer trichterförmigen Aufweitung verbunden ist.
Der mit der obenseitigen Öffnung verbundene Rohrabschnitt weist in Richtung des Gehäuses einen aufgeweiteten Durchmesser auf. Zusammen mit der geneigten Positionierung des Rohrabschnitts begünstigt die Aufweitung des Innendurchmesser das Abrutschen der Zigarettenstummel in das Innere des Gehäuses.
Die trichterförmige Aufweitung am Ende des vom Gehäuse abgewandten Rohrabschnitts erleichtert die Einführung der Zigarettenstummel und das Abaschen. Durch die geneigte Ausrichtung der Kanüle ist außerdem sichergestellt, dass keine Regentropfen ins Innere des Aschenbechers gelangen.
Der Kerngedanke der Erfindung besteht darin, dass die mit der trichterförmigen Aufweitung verbundene Öffnung des Rohrabschnitts den jeweils zuletzt eingeschobenen Zigarettenstummel fixiert und dieser dadurch so die, im Betriebszustand, einzige Öffnung des Aschenbechers nahezu luftdicht verschließt. Durch die zeitweilige
• ·
Fixierung des Zigarettenstummels wird der noch brennende Glutbereich zunächst innerhalb der Kanüle verwahrt und kommt bis zum Erlöschen nicht mit dem restlichen Inhalt des Aschenbechers in Berührung. Sollte ein noch brennender Zigarettenstummel durch einen zweiten Stummel aus der Öffnung verdrängt werden, so verhindert der zweite Stummel das Nachströmen des für die Verbrennung erforderlichen Sauerstoffs. Beim Abbrennen der im Rohrabschnitt befindlichen Zigarettenstummel wird der Sauerstoff im Inneren des Gehäuses schnell verbraucht, so dass die Zigarette schnell erlischt.
Ein Ausdrücken der Zigarette, wie es bei vielen der bisher bekannten Aschenbecher erforderlich ist, braucht nicht mehr vorgenommen zu werden und ist überflüssig. Durch das schnelle Erlöschen der Zigarette wird darüber hinaus in vorteilhafter Weise sichergestellt, dass die beim Verbrennen entstehenden Nikotin- und Teerprodukte nicht in nennenswertem Umfang gebildet werden und sich deshalb nicht auf der Innenseite des Behälters absetzen können. Bei der Reinigung der bekannten Aschenbecher stellt sich immer wieder heraus, dass die durch den Teer und das Nikotin gebildeten Ablagerungen besonders hartnäckig anhaften, so dass zu deren Beseitigung besondere Anstrengungen unternommen werden müssen. Im Falle der Erfindung muss zur einwandfreien Entleerung lediglich der Behälter geöffnet und ausgekippt werden. Umfangreiche Reinigungsarbeiten sind überflüssig. Das schnelle Erlöschen der klimmenden Zigarettenstummel kann auch als Beitrag zum Feuerschutz gewertet werden, weil dadurch verhindert wird, dass noch brennende Zigarettenstummel beim Entleeren des Aschenbechers in ein größeres Müllgefäß andere Abfälle entzünden. Ein weiterer bedeutender Vorzug ist darin zu sehen, dass der durch die im Aschenbecher befindlichen Zigaretten entwickelte unangenehme Geruch so gut wie überhaupt nicht nach außen dringen und die Qualität der Raumluft belasten kann.
Schließlich ist noch als entscheidender Vorteil anzusehen, dass die Erfindung trotz der Vielzahl von Vorteilen im Aufbau besonders einfach ist, was sich neben der Einfachheit der Handhabung, der hohen Lebensdauer auch in günstigen Herstellungskosten niederschlägt. In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform entspricht der Innendurchmesser des vom Gehäuse abgewandten Ende des Rohrabschnitts dem Außendurchmesser einer Zigarette. Dadurch kommt es vorteilhafter Weise zu einer Fixierung des Zigarettenstummels, der somit den Aschenbecher luftdicht verschließt. Die Fixierung des Zigarettenstummels durch den äußeren Rohrabschnitt wird verstärkt, wenn der Innendurchmesser des Rohrabschnitts geringfügig kleiner ist als der Außendurchmesser der Zigarette. Natürlich kann der äußere Rohrabschnitt so dimensioniert sein, dass der Aschenbecher auch für Zigarrenraucher nutzbar ist.
Es entspricht der Lehre der Erfindung, dass der Rohrabschnitt eine Mindestneigung aufweisen muss. Die Unterseite des Rohrabschnitts und die Oberseite des Aschenbechers sollten einen Winkel von mindestens 15° bilden. Dies entspricht etwa einem Gefälle von 30%. Bei zu flachem Verlauf des Rohrabschnitts fallen die Zigarettenstummel nach der Passage des im Innendurchmesser etwas engeren äußeren Rohrabschnitts nicht eigenständig ins Innere des Gehäuses. Eine senkrechte Ausrichtung des Rohrabschnitts wäre ebenfalls möglich, ist aber nicht vorteilhaft, weil dadurch Regentropfen direkt ins Innere des Gehäuses gelangen könnten und sich zudem die Gesamtbauhöhe unter Verlust des kompakten Aufbaus vergrößern würde.
Eine Verbesserung des Regenschutzes wird dadurch erreicht, dass der obere Teil der trichterförmigen Aufweitung mindestens über die Öffnung des Rohrabschnitts hinausragt.
In einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass der obere Teil der trichterförmigen Aufweitung soweit verlängert ist, dass er mit dem unteren Teil der trichterförmigen Aufweitung eine vertikale Linie bildet. Natürlich kann der obere Teil der trichterförmigen Aufweitung zur Optimierung des Regenschutzes auch weiter über den unteren Teil der trichterförmigen Aufweitung hinausragen.
Gemäß einem weiteren Erfindungsmerkmal kann der Behälter durch eine bodenseitige verschließbare Öffnung entleert werden. Die öffnung, die ebenfalls feuerfest ist, bildet dabei die ganze oder nur einen Teil der Bodenfläche. Um ein schnelles Öffnen sicherzustellen, wird vorgeschlagen, den Behälter über einen Bajonett- oder Schnapp- oder Dreh- oder Magnetverschluss zu verschließen. Durch einen raschen Handgriff lässt sich dann der Verschluss vom Behälter trennen, wobei das Gehäuse durch Umkippen entleert wird. Es empfiehlt sich zwischen Trichter und Gehäuse einen Dichtring anzuordnen, der dafür sorgt, dass keine Asche und auch kein Rauch aus dem verschlossenen Gehäuse dringen kann.
Das Material für den Aschenbecher steht in weiten Grenzen frei. Insbesondere empfiehlt sich Metall, Glas, Keramik oder nicht entflammbarer Kunststoff.
In einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass das feuerfeste Gehäuse des Aschenbechers durch eine äußere Hülle umgeben ist. Die Hülle ist so bemessen, dass die trichterförmig aufgeweitete obenseitige Öffnung und die untenseitige Öffnung des Gehäuses frei bleiben. Die auch zu Dekorationszwecken dienende äußere Hülle kann aus Kunststoff, Keramik oder Metall bestehen. Denkbar ist auch die Verwendung von gebranntem Ton oder schwer entzündlichem
Holz. Natürlich ist bei der Gestaltung der äußeren Hülle auch eine Kombination der genannten Materialien denkbar.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform entsteht, wenn für die äußere Hülle ein Kunststoff verwendet wird, der aus durchsichtigem Acryl- oder Plexiglas besteht. Wenn diese Hülle mit dem Gehäuse derart verbunden werden, dass sie abnehmbar sind, können darunter wechselnde Motive, wie z. B. Werbeinformationen, befestigt werden.
In einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Aschenbechers ist vorgesehen, den Aschenbecher mit oder ohne äußere Hülle auf einer Standkonsole oder auf einer an der Gebäudewand fixierten Konsole zu befestigen. Die Standkonsole kann einen kugel-, kegel- oder pyramidenförmigen Querschnitt haben. Natürlich kann die Standkonsole auch aus einem Stab bestehen, der im Erdreich verankert ist. Für den Fall einer Standkonsole mit kugelförmigen Querschnitt, der im Inneren zudem hohl ist, ist eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Standkonsole möglich. Durch Einbringung eines kugelförmiges Ballastes in das Innere der kugelförmigen Standkonsole wird erreicht, dass der Schwerpunkt der Konsole in der unteren Hälfte liegt. Wird ein auf dieser Konsole montierte Aschenbecher versehentlich angestoßen, so wird dieser aufgrund der Ballastkugel im Inneren der Standkonsole stets wieder in seine ursprüngliche Normallage zurückkehren.
Schließlich ist es denkbar, dass die Standkonsole ein Lampenständer ist, der außenseitig mit einer Beleuchtungseinrichtung versehen ist. Auf diese Weise ließe sich ein im Eingangsbereich eines öffentlichen Gebäudes aufgestellter Aschenbecher zugleich zweckdienlich für die Ausleuchtung des Türbereiches nutzen.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung lassen sich dem nachfolgenden Beschreibungsteil entnehmen, in dem eine Ausführungsform anhand einer Zeichnung näher erläutert wird. Die Zeichnung soll die Erfindung lediglich erläutern und nicht einschränken.
Figur 1 zeigt den erfindungsgemäßen Aschenbecher mit dem inneren Gehäuse 1, wobei an der Oberseite mit der Öffnung 2 der Rohrabschnitt 3 verbunden ist. Am äußeren Ende weist der Rohrabschnitt 3 eine Einengung des Innendurchmessers auf, die so bemessen ist, dass sie gleich oder geringfügig kleiner ist als der Außendurchmesser der Zigarette, die auf diese Weise fixiert wird. Die Einführung der Zigarette wird durch die trichterförmige Aufweitung 4, die mit dem Rohrabschnitt 3 verbunden ist, erleichtert. Durch die Fixierung der Zigarette im Rohrabschnitt 3 wird vorteilhafter Weise erreicht, dass die Glut der Zigarette nicht sofort mit dem restlichen Inhalt des Aschenbechers in Kontakt kommt und zudem wird der Aschenbecher luftdicht verschlossen. Mit dem Abklimmen der Zigarette wird der im Inneren des Gehäuses befindliche Sauerstoff schnell verbraucht, so dass die Rauchentwicklung stark reduziert ist. Das Nachströmen von Sauerstoff ist nicht möglich, da der Aschenbecher bei eingestecktem Zigarettenstummel nahezu luftdicht verschlossen ist.
Auf der Unterseite des Gehäuses ist ein entfernbarer Verschluss 5 angebracht, der auf verschiedenen Verschließmechanismen basieren kann. Um zu verhindern, dass feine Asche oder Rauch das Innere des Aschenbechers über den bodenseitigen Verschluss 5 verlässt, ist zwischen dem Gehäuse 1 und der Öffnung 5 ein Dichtring angeordnet, der hier nicht dargestellt ist.
Das äußere Gehäuse 1 des Aschenbechers, sowie der in geneigter Stellung positionierte Rohrabschnitt 3 sind durch eine äußere Hülle 6 umgeben, die vornehmlich zu Dekorationszwecken dient und aus verschiedensten Materialien bestehen kann. Denkbar sind insbesondere Kunststoff, Keramik, Metall oder auch gebrannter Ton sowie Holz. Bei der Verwendung von Kunststoff eröffnen insbesondere die durchsichtige Acrylglas- oder Plexiglasplatten eine zusätzliche Nutzungsmöglichkeit des erfindungsgemäßen Aschenbechers für Werbezwecke. Hinter den durchsichtigen Kunststoffplatten, die abnehmbar sind, können wechselnde Werbemotive zur Schau gestellt werden.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist die äußere Hülle 6 im Bereich der trichterförmigen Aufweitung 4 so gestaltet, dass sie über die Trichteröffnung hinausragt. Auf diese Weise wird ein zusätzlicher Schutz des Aschenbecherinhalts vor einfallendem Regen erreicht. Der gleiche Vorteil kann erreicht werden, wenn der obere Teil der trichterförmigen Aufweitung verlängert wird.
Claims (16)
1. Aschenbecher, zur Verwendung im Freien und in geschlossenen Räumen, sowie zur mobilen Verwendung, bestehend aus einem feuerfesten Gehäuse (1) mit obenseitiger Öffnung (2) zur Aufnahme von Asche und Zigarettenstummeln (7) und verschließbarer Öffnung (5) zum Entleeren, dadurch gekennzeichnet, dass
- die obenseitige Öffnung (2) des Gehäuses (1) um einen Rohrabschnitt (3) verlängert ist, dessen Innendurchmesser an dem vom Gehäuse (1) abgewandten Ende kleiner ist, als an dem mit der oberseitigen Gehäuseöffnung (2) verbundenen Ende,
- der Rohrabschnitt (3) in geneigter Position mit der obenseitigen Öffnung des Gehäuses (2) verbunden ist, und
- das vom Gehäuse (1) abgewandte Ende des Rohrabschnitts (3) mit einer trichterförmig Aufweitung (4) verbunden ist.
2. Aschenbecher nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Innnendurchmesser des vom Gehäuse (1) abgewandten Ende des Rohrabschnitts (3) dem Außendruchmesser einer Zigarette entspricht oder geringfügig kleiner ist.
3. Aschenbecher nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterseite des Rohrabschnitts und die Oberseite des Aschenbechers einen Winkel von mindestens 15° bilden.
4. Aschenbecher nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Teil der trichterförmigen Aufweitung (4) mindestens über die Öffnung des in geneigter Position am Gehäuse befestigten Rohrabschnitts (3) hinausragt.
5. Aschenbecher nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Teil der trichterförmigen Aufweitung (4) mindestens über die Öffnung des in geneigter Position am Gehäuse befestigten Rohrabschnitts (3) und den unteren Teil der trichterförmigen Aufweitung (4) hinausragt.
6. Aschenbecher nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die verschließbare Öffnung (5) ganz oder teilweise die Bodenfläche des feuerfesten Gehäuses (1) bildet und ebenfalls feuerfest ist.
7. Aschenbecher nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die verschließbare Öffnung (5) mit dem Gehäuse (1) über einen Bajonett- oder Schnapp- oder Dreh- oder Magnetverschluss verbunden ist.
8. Aschenbecher nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der verschließbaren Öffnung (5) und dem Gehäuse (1) ein Dichtring angeordnet ist.
9. Aschenbecher nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) und der daran befestigte Rohrabschnitt (3), sowie die verschließbare Öffnung (5) vorzugsweise aus Metall und/oder Glas und/der Keramik und/oder nicht entflammbarem Kunststoff bestehen.
10. Aschenbecher nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass das feuerfeste Gehäuse (1) des Aschenbechers durch eine äußere Hülle (6) umgeben ist, wobei die trichterförmig aufgeweitete Öffnung (4) und verschließbare Öffnung (5) des Gehäuses (1) frei bleibt.
11. Aschenbecher nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Hülle (6) vorzugsweise aus Kunststoff und/oder Keramik und/oder Metall und/oder gebranntem Ton und/oder Holz besteht.
12. Aschenbecher nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der die äußere Hülle (6) bildende Kunststoff ganz oder teilweise aus abnehmbaren durchsichtigen Acrylglas- oder Plexiglasplatten besteht.
13. Aschenbecher nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass der Aschenbecher mit oder ohne äußere Hülle (6) auf einer Standkonsole oder auf einer an der Gebäudewand fixierten Konsole befestigbar ist.
14. Aschenbecher nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Standkonsole insbesondere einen kugel-, kegel- oder pyramidenförmigen Querschnitt hat.
15. Aschenbecher nach Anspruch 13 und 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Standkonsole bei kugelförmigem Querschnitt im Inneren hohl und mit einem kugelförmigen Ballast versehen ist.
16. Aschenbecher nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Standkonsole ein Lampenständer ist und außenseitig mit einer Beleuchtungseinrichtung versehen ist.
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