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Die
Erfindung betrifft ein Montageschienensystem mit einer waagerecht
zu montierenden Montageschiene, die mindestens eine längsverlaufende hinterschnittene
Nut aufweist, und mit mindestens einem Halteelement, das mit einem
oberen, nach oben vorspringenden ersten Flansch und mit einem unteren,
nach unten vorspringenden zweiten Flansch in der oder den hinterschnittenen
Nuten zu verankern ist.
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Es
sind Montageschienensysteme bekannt, die eine oder mehrere parallele
hinterschnittene Nuten mit T-förmigem
Querschnitt aufweisen, in denen sich anzubringende Gegenstände mit
Hilfe von Knebeln werkzeuglos befestigen lassen. Solche Montageschienen
dienen beispielsweise im Badezimmer zur Befestigung von Regalböden, Aufhängern, Handtuchhaltern,
Haltern für
Zahnputzbecher und dergleichen, oder in der Küche zur Befestigung von Handtuchhaltern,
Ablagehaltern, Utensilien, Geräten
oder anderen beliebigen Haltern. Die Schienen werden zumeist waagerecht
ausgerichtet.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Montageschienensystem zu schaffen, das
für eine
besonders einfache Anbringung von Haltern oder anderen Gegenständen ausgebildet
ist.
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Diese
Aufgabe wird bei einem Montageschienensystem der eingangs genannten
Art dadurch gelöst,
daß der
erste Flansch durch Einstecken in die Nut und Verschwenken des Halteelements
von vorne in die Nut einsetzbar ist und dabei der zweite Flansch
in die Nut eintritt und daß dann
das Halteelement so weit absenkbar ist, daß beide Flansche die Hinterschnitte
der Nut oder Nuten hintergreifen.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Montageschienensystem
ist die Verwendung von Knebeln zur Befestigung des Halteelements
nicht nötig,
und das Halteelement kann mit einer einzigen Handbewegung in die
Montageschiene eingesetzt und dort verankert werden. Da durch das
Hintergreifen ein Herausfallen des Halteelements aus der Montageschiene
verhindert wird, ergibt sich eine stabile und sichere Befestigung
des Halteelements an der Montageschiene. Das Halteelement ist schon
vor dem Absenken mindestens durch das Hintergreifen des oberen,
nach oben gerichteten Flansches vor einem Herausfallen gesichert,
so daß es entlang
der Montageschiene verschiebbar ist. Das Halteelement mit einem
daran angebrachten Gegenstand kann frei umhergetragen werden und
an einer beliebigen Stelle der Montageschiene mit einer Hand ohne
Werkzeug angebracht werden und ebenso wieder abgenommen werden. Es
können
also das Einsetzen, das Verankern, das Verschieben und das Abnehmen
des Halteelements mit einer Hand ausgeführt werden. Das Montageschienensystem
ist dadurch besonders praktisch.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
sind der erste Flansch und die Nut, in die er einsetzbar ist, dazu
ausgebildet, daß beim
Einsetzen des ersten Flansches in die Nut durch Verschwenken des
Halteelements ein Druckpunkt zu überwinden
ist. Dieser Druckpunkt verhindert zusätzlich ein Herausfallen des
Halteelements aus der Montageschiene und vermittelt einen sicheren
und "griffigen" Eindruck bei der
Handhabung des Montageschienensystems.
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Vorzugsweise
bildet der nach unten vorspringende Flansch mit dem Hinterschnitt
der Nut oder Nuten eine lösbare
Klemmverbindung. Der so mit der Nut zusammenwirkende Flansch erlaubt
es, das Halteelement nach dem Einsetzen in die Montageschiene durch
Herunterdrücken
spielfrei und sicher zu befestigen. Wird diese Befestigung durch
Anheben des Halteelements absichtlich gelöst, ist dieses wieder frei
entlang der Montageschiene verschiebbar.
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Bevorzugt
ist der zweite Flansch an dem ersten Flansch angeordnet und tritt
in die gleiche Nut ein, in die der erste Flansch einsetzbar ist.
Der erste Flansch kann beispielsweise mit dem zweiten Flansch einen
T-förmigen
Querschnitt bilden, so daß sie
in eine T-förmig
beidseitig hinterschnittene Nut passen. Der oben erwähnte Druckpunkt
kann dann beispielsweise dadurch gegeben sein, daß der T-förmige Querschnitt
des ersten Flansches so zu dem Querschnitt der beidseitig hinterschnittenen
Nut der Montageschiene paßt,
daß beim
Eingreifen des oberen Flügels
des T-förmigen
Flansches – d.h.
des ersten, nach oben gerichteten Flansches – in die obere Hinterschneidung
der T-förmigen
Nut der zweite Flügel – d.h. der
zweite, nach unten gerichtete Flansch – beim Eintreten in die Nut
gegen den Rand der Nutöffnung
stößt. Durch
elastisches Nachgeben des ersten oder nur des zweiten Flansches
kann der untere Flansch dann über den
Rand hinweg bewegt werden, wodurch der Druckpunkt überwunden
wird.
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Ebenfalls
bevorzugt ist der zweite Flansch oder ein weiterer unterer, nach
unten vorspringender Flansch von dem ersten Flansch getrennt angeordnet
und tritt in eine andere Nut ein als die Nut, in die der erste Flansch
einsetzbar ist. Indem das Halteelement mit zwei getrennten Flanschen
an zwei beabstandeten Nuten verankert ist, wird das bei Belastung des
Halteelements an den Nuten ansetzende Drehmoment beträchtlich
verringert.
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Es
kann auch der zweite Flansch wie oben beschrieben an dem ersten
Flansch angeordnet sein und zusätzlich
der genannte weitere untere Flansch vorhanden sein. In diesem Fall
wird ebenfalls das Drehmoment beträchtlich verringert, und es
verteilt sich die an dem Halteelement anliegende Traglast auf die
nach unten gerichteten und mit den Nuten in Eingriff stehenden Flansche.
Die Montageschiene kann dazu eine obere Nut mit T-förmigem Querschnitt
und eine untere, mindestens nach unten hinterschnittene Nut aufweisen.
Es sind mehrere untere, nach unten gerichtete Flansche und entsprechende Nuten
vorstellbar, um die an dem einzelnen Flansch auftretenden Kräfte weiter
zu verringern.
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Bevorzugt
ist der Querschnitt der Montageschiene im wesentlichen spiegelsymmetrisch
aufgebaut. Die Montageschiene kann beispielsweise zwei übereinander
angeordnete T-förmige
Hinterschneidungen aufweisen. Ein symmetrischer Aufbau der Montageschiene
hat den Vorteil, daß bei
der Montage der Montageschiene keine spezielle Orientierung zu beachten
ist.
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Bevorzugt
wird die Montageschiene durch ein Strangprofil aus Aluminium gebildet,
und das Halteelement ist bevorzugt mindestens im Bereich des ersten
Flansches aus Kunststoff. Durch die Ausbildung aus Kunststoff kann
die zur Ausbildung des Druckpunktes erforderliche, gewisse Flexibilität erreicht
werden. Außerdem
kann eine Verkratzung von Gegenständen vermieden werden, wenn
das Halteelement von der Montageschiene abgenommen und abgelegt
wird.
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Ein
großer
Vorteil des erfindungsgemäßen Montageschienensystems
ist ferner, daß als
Montageschiene bereits bekannte und installierte Montageschienen
verwendet werden können.
So kann das Halteelement des erfindungsgemäßen Montageschienensystems
gemeinsam mit vorbekannten, mittels Knebeln zu fi xierenden Halteelementen
an einer Montageschiene verwendet werden.
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Die
Montageschiene kann in bekannter Weise als Stromschiene ausgebildet
sein, die den elektrischen Anschlug von elektrischen Verbrauchern
oder von Steckdosen ermöglicht.
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Im
folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung anhand der Zeichnung näher
erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine Draufsicht auf eine
Arbeitsplatte mit einem Montageschienensystem mit einem Handtuchhalter;
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2 einen vergrößerten Teilschnitt
in der Ebene II–II
aus 1;
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3 eine vergrößerte Darstellung
der Montageschiene, in die das Halteelement eingesetzt wird;
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4 die Montageschiene mit
eingesetztem, verschiebbarem Halteelement; und
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5 die Montageschiene mit
abgesenktem, fixiertem Halteelement.
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1 zeigt eine Montageschiene 10,
die an einer Kante einer Arbeitsplatte 12 montiert ist.
An der Montageschiene 10 ist ein Halteelement 14 befestigt, das
einen Handtuchhalter 16 trägt.
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2 zeigt einen Querschnitt
entlang der Ebene II–II
aus 1. Dargestellt ist
ein Schnitt durch die Arbeitsplatte 12 und die Montageschiene 10,
an der das Halteelement 14 mit dem Handtuchhalter 16 befestigt
ist. Die Montageschiene 10 wird durch ein Strangprofil
aus Aluminium gebildet und hat eine rechteckige Querschnittsform.
Mit ihrer Rückseite
liegt sie an der Vorderkante der Arbeitsplatte 12 an. Das
Halteelement 14 ist aus Kunststoff hergestellt.
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Die
Montageschiene 10 und das Halteelement 14 werden
im folgenden anhand der 3, 4 und 5 beschrieben.
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Auf
der Vorderseite der Montageschiene 10 ist eine obere Nut 18 und
eine dazu parallele untere Nut 18' ausgebildet. Die Nuten 18, 18' sind T-förmig beidseitig
hinterschnitten und können
zur Befestigung des Halteelements 14 oder anderer Gegenstände genutzt
werden.
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Die
Befestigung der Montageschiene 10 an der Arbeitsplatte 12 erfolgt
beispielsweise mit Hilfe von Schrauben, die durch die Öffnungen
der Nuten 18, 18' und
durch in der Montageschiene vorbereitete Schraubenlöcher eingesteckt
und in die Arbeitsplatte 12 eingeschraubt werden. Alternativ
kann die Montageschiene auch angeklebt werden. Die Montageschiene 10 kann
selbstverständlich
auch an Wänden oder
an anderen Positionen an Möbeln
angebracht werden.
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Die
Montageschiene 10 weist an den Öffnungen der Nuten 18, 18' abgerundete
Kanten auf. Außerdem
sind auch die Außenkanten
der Montageschiene 10 abgerundet, um Verletzungen zu vermeiden.
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Das
Halteelement 14 weist an seinem oberen Ende einen ersten
Flansch 20 auf. Ein zweiter Flansch ist an dem ersten Flansch 20 als
nach unten gerichteter unterer Flügel 22 ausgebildet.
Der erste Flansch 20 weist außerdem einen längeren,
oberen Flügel 24 auf,
der an seinem oberen Ende annähernd in
Form eines Keissegmentes zur Vorderkante hin abgerundet ist. Der
erste Flansch 20 ist somit asymmetrisch T-förmig.
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An
seinem unteren Ende weist das Halteelement 14 einen weiteren
unteren Flansch 26 mit nach unten abgewinkeltem, L-förmigem Querschnitt
auf.
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Zum
Einsetzen des Halteelements 14 in die Montageschiene 10 wird
zunächst
der obere Flügel 24 des
T-förmigen
Flansches 20 in die obere Nut 18 der Montageschiene 10 eingesetzt.
Das Halteelement 14 wird nach oben geschoben, so daß es an
der Oberseite der Öffnung
der Nut 18 anstößt. Das
Halteelement 14 wird dann nach unten verschwenkt, wobei
in der in 3 gezeigten
Position der untere Flügel 22 des
T-förmigen
Flansches 20 gegen die Oberkante der unteren Wand der oberen
Nut 18 drückt. Durch
die speziell ausgebildete Form des Halteelements 14, dessen
prinzipieller Aufbau durch die Zeichnung veranschaulicht wird, entsteht
in der in 3 dargestellten
Situation ein Widerstand gegen das weitere Herabschwenken des Halteelements 14. Da
das Halteelement 14 aus Kunststoff hergestellt ist, weist
es eine gewisse Flexibilität
auf, so daß dieser
Widerstand überwunden
werden kann, indem das Halteelement 14 weiter an die Montageschiene 10 herangeschwenkt
wird. Beim Durchführen
der Schwenkbewegung ist dieser vorübergehende Widerstand als Druckpunkt
spürbar.
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Der
weitere untere Flansch 26 tritt beim Heranschwenken des
Halteelements 14 an die Montageschiene 10 frei
in die untere Nut 18' ein.
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Das
ganz an die Montageschiene 10 herangeschwenkte Halteelement 14 zeigt 4. Das Halteelement 14 liegt
an der Montageschiene 10 an. Dabei liegt gleichzeitig der
obere Flügel 24 des
T-förmigen
Flansches 20 an der Innenseite der oberen Nut 18 an.
Der untere Flügel 22 des
T-förmigen
Flansches 20 und der L-förmige Flansch 26 greifen
noch nicht in die Nuten 18, 18' ein. In dieser Position ist das
Halteelement 14 frei entlang der Montageschiene 10 verschiebbar.
Dadurch kann beispielsweise in 1 das
Halteelement 14 mit dem Handtuchhalter 16 nach
links oder rechts verschoben werden.
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Zum
Fixieren des Halteelements 14 wird dieses nach unten gedrückt, so
daß sich
der in 5 gezeigte Zustand
ergibt. Hier liegt mindestens einer von den beiden nach unten gerichteten
Flanschen auf der Oberkante einer Wand einer Nut 18 oder 18' auf. Die Länge des
Halses des T-förmigen
Flansches 20 sowie des entsprechenden Abschnitts des L-förmigen Flansches 26 ist
dabei so bemessen, daß sie der
Wandstärke
an den Hinterschneidungen der Nuten 18,18' entspricht.
Auf diese Weise wird durch eine Klemmung ein fester Halt des Halteelements 14 erreicht,
der aber durch einfaches Aufwärtsschieben des
Halteelementes 14 wieder gelöst werden kann. Das Halteelement 14 ist
dann erneut verschiebbar oder kann durch Aufwärtsschwenken und Überwindung
des Druckpunktes aus der Montageschiene 10 entfernt werden.
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Wie
aus den 4 und 5 deutlich wird, ist es für die Funktion
des Montageschienensystems nicht notwendig, daß die untere Nut 18' auch nach oben hinterschnitten
ist. Der gewählte,
symmetrische Aufbau der Montageschiene 10 mit zwei T-förmig hinterschnittenen
Nuten 18, 18' hat
jedoch den Vorteil, daß beim
Anbringen der Montageschiene 10 keine spezielle Orientierung
beachtet werden muß.
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Je
nach erwünschter
Tragkraft kann beim dargestellten Ausführungsbeispiel der untere Teil
des Halteelements 14 mit dem L-förmigen Flansch 26 und
ggf. auch die untere Nut 18' weggelassen
werden. Wie in 5 zu
erkennen ist, würden
die beiden Flügel 22 und 24 des
T-förmigen
Flansches 20 bei an der Montageschiene 10 anliegendem
Halteelement 14 zum Sichern des Halteelements gegen nach
unten wirkende Kräfte
genügen.
Für größere Traglasten ist
es auch denkbar, mehrere L-förmige
Flansche 26 an dem Halteelement 14 vorzusehen,
die sich auf entsprechenden Wänden
der Hinterschneidungen weiterer Nuten 18' abstützen können.
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Die
Montageschiene 10 kann außerdem wahlweise als Stromschiene,
beispielsweise als Niedervolt-Stromschiene ausgebildet sein. In
diesem Falle nimmt jede der Nuten 18, 18' zwei nicht
dargestellte elektrische Leiter auf, die jeweils mit Hilfe eines
Isolationsprofils am Grund der betreffenden Hinterschneidung der
Nut 18 oder 18' befestigt
sind. Bei entsprechend angepaßter
Form der Flansche des Halteelements 14 kann auf diese Weise
die Montageschiene 10 zusammen mit elektrischen Geräten verwendet
werden, die auf herkömmliche
Weise an der Montageschiene 10 befestigt werden können.