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DE20311394U1 - Schutzvorrichtung - Google Patents

Schutzvorrichtung

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DE20311394U1
DE20311394U1 DE20311394U DE20311394U DE20311394U1 DE 20311394 U1 DE20311394 U1 DE 20311394U1 DE 20311394 U DE20311394 U DE 20311394U DE 20311394 U DE20311394 U DE 20311394U DE 20311394 U1 DE20311394 U1 DE 20311394U1
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Description

Anwaltskanzlei in Rhe'ine "* T*ELEP0N.
Hansaallee 36 05971 986650
Patentanwalt telefax:
48429 Rheine Dipl.-Phys. Harald Busse 05971 991464
European Patent and Trademark e-mail:
Attorney BUSSEPAT@AOL.COM
Anmelder:
Stefan Goethe
Wilhelm-Busch-Str. 1b
49525 Lengerich
Beschreibung:
Schutzvorrichtung
Die Erfindung betrifft eine elektrische Schutzvorrichtung mit zumindest einem Fehlerstromschutzschalter, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie nach dem Oberbegriff des Anspruchs 11.
Es ist bekannt, zur Absicherung von elektrischen Anlagen, etwa in Haushalten, Fahrzeugen oder Gewerbe- und Produktionseinheiten, Fehlerstromschutzschalter, häufig auch als FI-Schalter bezeichnet, vorzusehen, die bei einem Ungleichgewicht von ein- und ausgehenden elektrischen Strömen, also dem Vorhandensein eines Fehlerstroms, auslösen und die damit abgesicherte Anlage spannungsfrei schalten. Derartige Fehlerstromschutzschalter haben eine sehr kurze Ansprechzeit und können somit im Gefahrenfall besonders schnell schalten. Sie können damit eine hohe Sicherheit für Benutzer der elektrischen Anlage bieten.
Es ist weiterhin bekannt, einem Fehlerstromschutzschalter einen Prüfschaltkreis mit einem manuell bedienbaren Betätigungs-organ, etwa einer Drucktaste, zuzuordnen, um die Funktion des Fehlerstromschutzschalters kontrollieren zu können. Betätigungsorgan und Prüfschaltkreis sind üblicherweise mit in das Gehäuse des
Fehlerstromschutzschalters integriert und fest miteinander verbunden, was die Flexibilität einschränkt. Ein derartiges Gehäuse kann etwa in einem Schaltschrank an einer sogenannten Hutschiene montierbar sein.
Eine manuelle Prüfung ist wegen der Integration in das Gehäuse nur am Einbauort des Fehlerstromschutzschalters, etwa einem Schaltsschrank, vornehmbar, und wird meist nur - falls überhaupt - in sehr großen Zeitabständen von einem Elektriker durchgeführt. Die Funktionsfähigkeit eines Fehlerstromschutzschalters ist daher häufig über lange Zeiträume nicht bekannt.
Um weitere verschiedene Geräte und Schaltkreise abzusichern, sind neben dem Fehlerstromschutzschalter in einem Schaltschrank häufig eine Vielzahl von Einzelabsicherungen enthalten, die nicht die kurzen Ansprechzeiten des Fehlerstromschutzschalters bieten und die jeweils in passender Größe bereitgestellt werden müssen.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, die Vorteile eines Fehlerstromschutzschalters besser als bisher ausnutzen zu können.
Die Erfindung löst dieses Problem durch eine Schutzvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und durch eine Schutzvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 11, die
einzeln oder in Kombination miteinander verwirklicht sein können. Hinsichtlich vorteilhafter Ausgestaltungen der Erfindung wird auf die weiteren Ansprüche 2 bis 10 verwiesen.
Erfindungsgemäß ist mit der Ausbildung nach Anspruch 1 die Möglichkeit geschaffen, den Fehlerstromschutzschalter einfach um eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten zu erweitern. Durch die Parallelschaltung der zusätzlichen Auslösemöglichkeit(en) kann oder können diese genau wie eine bekannte von Hand zu bedienende Taste den Prüfschaltkreis betätigen und somit den Fehlerstromschutzschalter auslösen. Eine solche Auslöseeinheit kann eine Vielzahl von möglichen Funktionen erfüllen. Durch das zusätzliche Vorsehen zumindest einer lösbaren mechanischen Abstützung an dem Gehäuse des Fehlerstromschutzschalters kann oder können die weitere(n) Auslöseeinheit(en) einfach an den Fehlerstromschutzschalter angesetzt werden.
Die Zuverlässigkeit der Verbindung der Teile aneinander kann insbesondere durch eine formschlüssige Verbindung der Abstützung und der Halteorgane gesichert werden.
Wenn dabei ein Schnellverschluß, etwa eine Steck- oder Schwalbenschwanzverbindung, vorgesehen ist, ist die Montage und Demontage, etwa auch zum Wechsel unterschiedlicher Auslöseeinheiten, erheblich beschleunigt und auch ohne Werkzeug möglich.
Dabei ergibt sich eine besondere Vereinfachung sowohl der Herstellung der Teile als auch der Montage vor Ort, wenn die mechanischen Verbindungsteile gleichzeitig auch zur elektrischen Kontaktierung dienen. Beispielsweise kann ein einfaches Aneinanderstecken der Teile dann den einzigen
erforderlichen Montageschritt ausbilden und sowohl ihren mechanischen Halt als auch ihre elektrische Kontaktierung bewirken.
Eine Anordnung von Buchsen in dem Gehäuse des Fehlerstromschutzschalters stellt vorteilhaft sicher, daß diese spannungsführend für die anzusetzende Auslöseeinheit sein können, ohne daß die Gefahr besteht, daß spannungsführende Teile berührt werden könnten.
Insbesondere ist es günstig für die Anordnung mehrerer Auslöseeinheiten, wenn diese bezüglich ihrer Verbindungsmittel jeweils gleichartig ausgebildet sind und beispielsweise an einer Seite Buchsen und an der gegenüberliegenden Seite herausragende komplementäre Kontakt- und/oder Haltestifte aufweisen. Ein Sortiment verschiedener Auslöseeinheiten kann vorgehalten werden und so eine Anpassung an wechselnde Anforderungen auch bei bestehenden elektrischen Anlagen jederzeit einfach vorgenommen werden.
Mit der Erfindung kann vorteilhaft etwa ein Rauchmelder im Schaltschrank integriert werden, der bei häufig unbemerkten Schwelbränden in der elektrischen Anlage den FI-Schalter auslöst. Auch kann eine weitere Auslöseeinheit vorteilhaft durch einen Funkempfänger gebildet sein, der Signale verschiedener, räumlich verteilter Melder empfängt und gegebenenfalls den Fehlerstromschutzschalter auslöst.
Eine Auslöseeinheit kann erfindungsgemäß nach Anspruch 11 von einem Näherungsschalter gebildet sein. Damit ist erreicht, daß etwa dann, wenn eine Person den Schaltschrank öffnet, automatisch der FI-Schalter auslöst und somit die gesamte elektrische Anlage spannungsfrei schaltet. Für das
Wiedereinschalten kann beispielsweise eine Funkempfänger vorgesehen sein, der nur dann das Wiedereinschalten ermöglicht, wenn die Person einen hinreichenden Sicherheitsabstand vom Schaltschrank einhält. Damit ist die Gefahr elektrischer Unfälle von Laien erheblich vermindert. Für Fachkräfte kann eine Blockierung des Näherungsschalters vorhanden sein.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus in der Zeichnung dargestellten und nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispielen des Gegenstandes der Erfindung.
In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 einen schematischen Schaltplan des Prüfstromkreises
eines Fehlerstromschutzschalters mit eigener Anschlußmöglichkeit an verschiedene Leitungen und zusätzlicher paralleler Anschlußmöglichkeit für zumindest eine weitere Auslöseeinheit,
Fig. 2 den Schaltplan nach Fig. 1 bei Anschluß des Prüfstromkreises an eine erste Leitung einer zweipoligen Verschaltung des FI-Schalters,
Fig. 3 den Schaltplan nach Fig. 1 bei Anschluß des
Prüfstromkreises an eine Leitung einer vierpoligen Verschaltung des FI-Schalters,
Fig. 4 ein Schaltbild ähnlich wie Fig. 1 mit zusätzlich
angedeuteten zwei weiteren parallelen
Auslöseeinheiten,
Fig. 5 eine schematische Ansicht des Gehäuses des
Fehlerstromschutzschalters in montierter Stellung mit gestrichelt eingezeichneten Abstützungen für eine Auslöseeinheit,
Fig. 6 eine ähnliche Ansicht wie Fig. 5 eines Gehäuses einer Auslöseeinheit,
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht des montierten
Fehlerstromschutzschalters mit einem angesetzten
Modul einer Auslöseeinheit.
Die insgesamt mit 1 bezeichnete elektrische Schutzvorrichtung umfaßt zumindest einen Fehlerstromschutzschalter 2, der in einem Gehäuse 3, etwa aus Kunststoff und/oder Aluminium, angeordnet ist.
In dem Gehäuse 3 ist des weiteren ein Prüfschaltkreis 4 mit einen Vorwiderstand 5 enthalten, der mit einem manuell auszulösenden Betätigungsorgan 6, hier einer Drucktaste, in Reihe geschaltet ist. Parallel zur Drucktaste 6 sind zwei elektrische Kontakte 7, 8 abgegriffen und durch Ausnehmungen 9, 10 des Gehäuses 3 zugänglich. Der Kontakt 7 ist zwischen dem Vorwiderstand 5 und dem Betätigungsorgan 6 abgezweigt.
Es ist daher für die Kontakte 7, 8 gleichwertig, an welchen Leiter die Enden 11, 12 des Prüfschaltkreises 4 angeschlossen sind.
In den Figuren 2 und 3 sind beispielhaft diese Enden 11, 12 an unterschiedlichen Leiterbahnen 1, 3 im zweipoligen Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 bzw. an L2 im vierpoligen Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 angeschlossen. Trotz der unterschiedlichen Anschlüsse herrschen im Prüfschaltkreis 4
und somit auch an den parallel zum Betätigungsorgan 6 liegenden Kontakten 7, 8 jeweils gleiche Verhältnisse.
Im Ausführungsbeispiel sind die elektrischen Kontakte 7, 8 als metallische Buchsen ausgeführt, die durch die Ausnehmungen 9, 10 des Gehäuses 3 zugänglich sind. Sie dienen gleichzeitig als mechanische Abstützungen für komplementäre Kontakt- und Haltestifte 13, 14 von Auslöseeinheiten 15, 16, 17. Dies ist nicht zwingend. Es können beispielsweise auch zwei Steckverbindungen zur elektrischen Kontaktierung und ein oder zwei weitere zur mechanischen Abstützung vorgesehen sein. Die Doppelfunktion von mechanischer und elektrischer Verbindung zeigt jedoch die oben genannten Vorteile bei Herstellung (Materialersparnis) und Montage (Einfachheit) der Bauteile. Mit der zu den Buchsen 7, 8 komplementären Ausbildung der Halteorgane 13, 14 kann ein formschlüssiger Eingriff erreicht werden, der etwa durch zusätzliche federbelastete Rasthaken oder sonstige Auszugssperren gesichert sein kann. Die mechanische Verbindung kann wie ein Schnellverschluß ein Modul mit einem Gehäuse 18 zumindest einer Auslöseeinheit 15, 16, 17 an dem Gehäuse 3 des Fehlerstromschutzschalters 2 halten. Ein gesondertes Verkabeln von losen Drähten kann in jedem Fall bei der Anmontage eines Moduls entbehrlich sein.
Ein ansetzbares Modul zumindest einer Auslöseeinheit 15, 16, 17 umfaßt jeweils ein Gehäuse 18, wobei auch mehrere Auslöseeinheiten sich ein gemeinsames Gehäuse teilen können (Fig. 6). Eine erste Auslöseeinheit 15 kann beispielsweise als Detektor für ein oder mehrere Gas(e) ausgebildet sein und hierfür ein Eintrittsfenster 19 umfassen. In Fig. 6 soll eine zweite Auslöseeinheit 16 im selben Gehäuse 18 angeordnet sein und einen Funkempfänger 20 umfassen. Damit kann die zweite Auslöseeinhert^lö ,von mehreren dezentralen Signalgebern, zum
Beispiel Rauchmeldern, angesteuert werden und im Auslösefall den FI-Schalter 2 spannungsfrei schalten. Eine dritte Auslöseeinheit 17 kann etwa einen Temperatur- und/oder Druckfühler, einen Feuchtigkeitssensor oder weiteren, auf ein anderes Gas sensitiven Sensor, einen Näherungsschalter mit dem oben beschriebenen Zweck oder einen beliebigen anderen Sensor umfassen. Jeder Sensor kann über eine Blockierungsmöglichkeit verfügen, mit der ein unbeabsichtigtes Auslösen vermieden werden kann, z. B. bei der Montage, bei der
&iacgr;&ogr; erst nach Herstellung des Kontakts mit dem FI-Schalter 2 die Blockierung aufgehoben wird.
Je nach Bedarf kann eine Auslöseeinheit 15, 16, 17 eine Spannungsversorgung über beispielsweise ebenfalls als Buchsen ausgebildete Kontakte 25, 26 im Gehäuse 3 des FI-Schalters 2 erhalten (Fig. 2, Fig. 3, Fig. 5). Über den Eingriff von etwa als Stiften ausgebildeten Kontakten 27, 28 kann so die Versorgungsspannung für die jeweilige Auslöseeinheit 15, 16, 17 abgegriffen werden kann.
Alternativ können auch die einzelnen Gehäuse 18 der Auslöseeinheiten 15, 16, 17 jeweils mit Kontakten 29, 30 (Fig. 4) versehen sein und hierüber an eine externe, nicht gezeichnete Spannungsquelle anschließbar sein.
Die Gehäuse 18 der Auslöseeinheiten 15, 16, 17 sind modular ausgebildet und daher gegeneinander austauschbar sowie in verschiedenen Anzahlen und Reihenfolgen montierbar. Hierfür weist beispielsweise jedes Gehäuse 18 an einer Seite zwei Stifte 13, 14 als Halteorgane und auf der gegenüberliegenden Seite komplementäre Aufnahmen 21, 22 zur Halterung von Stiften 13, 14 weiterer Gehäuse von Sensoreinheiten, Schaltorganen oder
Meldern 15, 16, 17 auf. Die Aufnahmen 21, 22 sind gleichartig ··· ···· · ·· ···· · · ···· ·· · · · ·
-9- · J J # Jj #· ··
zu den Kontakten 7,- 8 in den Ausnehmungen 9, 10 des Gehäuses 3 ausgebildet. Dadurch und durch die parallele Verschaltung kann ein Modul von zumindest einer Auslöseeinheit 15, 16, 17 wahlweise an das Gehäuse 3 oder an ein Gehäuse 18 einer anderen Auslöseeinheit montiert werden. Auch die Reihenfolge des Ansetzens mehrerer Auslöseeinheiten hintereinander ist daher beliebig. Sie liegen alle parallel zum Betätigungsorgan 6 des Prüfschaltkreises 4. Sofern das Gehäuse 3 des FI-Schalters 2 zum Beispiel beidseits Kontakte 7,8 aufweist, können auch Module an beiden Seiten dieses Gehäuses 3 angesetzt werden.
Im Falle einer Spannungsversorgung der Auslöseeinheiten 15, 16, 17 über das Gehäuse 3 des FI-Schalters 2 kann ein jedes Gehäuse 18 analog zu den Kontakten 25, 26 des Gehäuses 3 auch mit weiteren Ausnehmungen 31, 32 versehen sein, in die zur Weitergabe der Versorgungsspannung entsprechende komplementäre Stiftkontakte 27, 28 eines weiteren Gehäuses 3 eingreifen können (Fig. 6, Fig. 7). Ebenso ist es möglich, daß die Kontakte 21 und 31 bzw. 22 und 32 jeweils in einer gemeinsamen Buchse liegen, in die entsprechende komplementäre doppelt belegte Steckkontakte mit konzentrischen, gegeneinander isolierten Leitern eingreifen können.
Bei Verwendung einer Hutschiene 23 als Halterung für die Gehäuse 3, 18 (Fig. 5 bis Fig. 7) können die jeweiligen Gehäuse 3, 18 einfach auf diese Schiene aufgesetzt und dann das Gehäuses 18 in Richtung des Pfeils 24 an das Gehäuse 3 geschoben werden, wodurch die Stifte 13, 14, 27, 28 in Ausnehmungen mit Kontakten 9, 10, 25, 26 bzw. 21, 22, 31, 32 mechanisch eingreifen und gleichzeitig elektrisch kontaktiert werden.
Es versteht sich, daß zusätzlich oder alternativ auch externe Sensoreinheiten, Schalter, Melder oder dergleichen über beispielsweise die gezeigten Anschlußbuchsen 7, 8 bzw. 21, 22 5 oder noch weitere, nicht eingezeichnete Kontakte eines Gehäuses 3 oder 18 angeklemmte Kabel parallel angeschlossen werden und somit eine Fernauslösung bewirken können.

Claims (11)

1. Elektrische Schutzvorrichtung (1) mit einem in einem Gehäuse (3) angeordneten Fehlerstromschutzschalter (2) und zumindest einem über ein Betätigungsorgan (6) manuell auslösbaren Prüfschaltkreis (4) für den Fehlerstromschutzschalter, dadurch gekennzeichnet, daß dem Gehäuse (3) zumindest eine lösbare mechanische Abstützung (9; 10) einer elektrisch parallel zum Betätigungsorgan (6) anschließbaren Auslöseeinheit (15; 16; 17) für den Prüfschaltkreis (4) zugeordnet ist.
2. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die mechanische Abstützung (9; 10) zur formschlüssigen Verbindung mit Halteorganen (13; 14) der Auslöseeinheit(en) (15; 16; 17) ausgebildet ist.
3. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung (9, 10; 13, 14) des Gehäuses (3) des Fehlerstromschutzschalters (2) und der Auslöseeinheit(en) (15; 16; 17) nach Art eines Schnellverschlusses ausgebildet ist.
4. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die mechanische Abstützung (9, 10; 13, 14) in Doppelfunktion zur elektrischen Kontaktierung (7; 8) dient.
5. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die mechanische Abstützung in das Gehäuse weisende Buchsen (9; 10) zur Aufnahme komplementärer Stifte (13; 14) der Auslöseeinheit(en) (15; 16; 17) aufweist.
6. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch ein Sortiment von bezüglich seiner mechanischen Halteorgane (13; 14) gleichartigen Auslöseeinheiten (15; 16; 17).
7. Schutzvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß jede Auslöseeinheit sowohl mit Halteorganen (13; 14) als auch mit komplementären Abstützungen (21; 22) entsprechend denen (9; 10) des Gehäuses (3) des Fehlerstromschutzschalters (2) versehen ist.
8. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslöseeinheiten (15; 16; 17) zueinander bezüglich ihrer mechanischen Ausgestaltung ähnliche Gehäuse (18) aufweisen und jeweils modular ausgebildet sind.
9. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Prüfschaltkreis (4) zumindest einen in Reihe mit dem Auslöseorgan (6) geschalteten Vorwiderstand (5) umfaßt und ein elektrischer Anschluß (7) für die parallele Auslöseeinheit (15; 16; 17) zwischen dem Vorwiderstand (5) und dem Betätigungsorgan (6) und ein zweiter elektrischer Anschluß (8) an dem dem Vorwiderstand (5) abgewandten Ende des Betätigungsorgans (6) angeordnet ist.
10. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß eine Auslöseeinheit (15; 16; 17) einen Gassensor, einen Rauchsensor, einen optischen Sensor, einen Druckschalter, einen Feuchtigkeits- oder Temperaturfühler umfaßt.
11. Elektrische Schutzvorrichtung (1) mit einem in einem Gehäuse (3) angeordneten Fehlerstromschutzschalter (2) und zumindest einem über ein Betätigungsorgan (6) manuell auslösbaren Prüfschaltkreis (4) für den Fehlerstromschutzschalter (2), insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß dem Fehlerstromschalter (2) zumindest ein elektrisch parallel zum Betätigungsorgan (6) anschließbarer Näherungsschalter zugeordnet ist, der bei Annäherung einer Person an die elektrische Schutzvorrichtung (1) die so abgesicherte elektrische Anlage spannungsfrei schaltet.
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