DE20311316U1 - Papphülse, insbesondere zu Verpackungszwecken - Google Patents
Papphülse, insbesondere zu VerpackungszweckenInfo
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Description
22. Juli 2003
Paul & Co. PAU-014
Inh. K. Kunert & Söhne GmbH & Co. Boe/-
97770 Wildflecken
Die Erfindung betrifft eine Papphülse nach dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
Aus dem Stand der Technik sind Papphülsen bekannt, die durch spiralförmiges Aufeinanderwickeln einzelner Papier- oder Pappelagen hergestellt sind und eine im wesentlichen zylindrische Gestalt aufweisen. Insbesondere wenn derartige Papphülsen zur Verpackung beispielsweise langer Gegenstände dienen sollen, werden die Papphülsen unter Bildung zweier halbzylindrischer Teilschalen radial bzw. diametral durchgetrennt. Zur Verpackung der Gegenstände werden diese zunächst in eine Zylinderteilschale verbracht, worauf die zweite Zylinderteilschale derart darüber gelegt wird, dass die zueinanderweisenden radial verlaufenden Kantenflächen der beiden Teilschalen aufeinander zur Anlage gelangen. Danach erfolgt üblicherweise eine Fixierung der beiden Teilschalen unter Verwendung eines die Papphülse umlaufenden Pack- oder Spannbandes.
Nachteilig dabei ist, dass bereits bei geringer radialer Belastung, insbesondere in der durch die Kantenflächen gebildeten Schnittebene, ein Abgleiten der beiden Teilschalen voneinander erfolgt, wodurch letztend-
lieh die Verpackung unbrauchbar wird oder zumindest neu zusammengestellt werden muss.
Um dies zu vermeiden, ist es ferner bekannt, im Querschnitt H-förmige Profilschienen aus Kunststoff zu verwenden, in welche die einander gegenüberliegenden Kantenbereiche der beiden Teilschalen eingesteckt und so radial fixiert werden. Derartige Profilschienen sind jedoch umständlich in der Handhabung, kostenintensiv und erfordern zudem eine getrennte Entsorgung.
Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine gattungsgemäße Papphülse zu schaffen, bei der auf eine derartige Profilschiene verzichtet werden kann.
Diese Aufgabe wird durch eine Papphülse nach der Lehre des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Papphülse gemäß der Erfindung, die insbesondere, jedoch keineswegs ausschließlich, zu Verpackungszwecken dienen kann, weist in zunächst bekannter Weise mindestens zwei Teilschalen auf, die zur Bildung einer in Umfangsrichtung im wesentlichen geschlossenen Hülse derart aneinander zur Anlage bringbar sind, dass die zueinander weisenden Kantenflächen benachbarter Teilschalen mittelbar oder unmittelbar aneinander zur Anlage gelangen.
Im Gegensatz zum Stand der Technik jedoch, bei dem die Kantenflächen bei radialer Belastung, insbesondere in der Trennebene, aufgrund ihrer Gestaltung voneinander abgleiten können, sind erfindungsgemäß Kantenflächen zumindest abschnittsweise als Verriegelungsflächen ausgebildet. „Verriegelung" im Sinn der vorliegenden Erfindung bedeutet dabei eine Verhinderung des Abgleitens der einander gegenüberliegenden Kantenflächen und damit der Teilschalen voneinander. Dadurch kann auf eine
Profilschiene, wie sie beim Stand der Technik notwendig ist, verzichtet werden.
Die Gestalt der Papphülse, insbesondere deren Querschnittsform, ist zunächst grundsätzlich beliebig. Nach einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel, insbesondere im Hinblick auf die vergleichsweise einfache Herstellung durch Wickeln, ist die Papphülse im wesentlichen kreiszylindrisch, wobei die Teilschalen als Zylinderteilschalen ausgebildet sind.
Die zylindrische Papphülse kann beispielsweise durch drei oder mehr Teilschalen gebildet werden. Vorzugsweise jedoch sind die Teilschalen als Zylinderhalbschalen ausgebildet. Dabei ist insbesondere ein einfaches und leichtes Zusammensetzen der Teilschalen zur geschlossenen Papphülse ermöglicht.
Nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weisen die zueinander weisenden Kantenflächen benachbarter Teilschalen einander im wesentlichen in radialer Richtung hintergreifende form- und funktionskomplementäre Verriegelungselemente auf, die beispielsweise an den Kantenflächen einstückig angeformt und/oder in die Kantenflächen eingeformt sein können. Dadurch kann in einfacher Weise eine Verriegelung der Teilschalen in radialer Richtung, insbesondere der Trennebene, erreicht werden.
Die Art der Verriegelungselemente ist zunächst grundsätzlich beliebig, solange eine ausreichende radiale Fixierung sowohl beim Zusammensetzen der Teilschalen, als auch nach dem Verspannen mit einem Pack- oder Spannband erfolgt. In einfacher Weise können beispielsweise die Kantenflächen eine im Querschnitt, bezogen auf die Längsachse der Papphülse, sägezahnartige Gestalt aufweisen, wobei die sägezahnartigen Vorsprünge die Verriegelungselemente bilden. Dabei können die sägezahnartigen Vorsprünge bzw. die daraus resultierenden Vertiefungen durch Fräsen der Kantenflächen erzeugt werden.
Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel können die Verriegelungselemente durch jeweils mindestens einen im Querschnitt, bezogen auf die Längsachse der Papphülse, aus der Kantenfläche vorspringenden steg- oder flanschartigen Absatz gebildet werden. Dabei kann beispielsweise der Absatz zur Bildung eines form- und funktionskomplementären Hintergriffs an den einander gegenüberliegenden Kantenflächen zweier benachbarter Teilschalen wechselweise derart angeordnet sein, dass er an der ersten Kantenfläche, bezogen auf den Querschnitt, radial außen und an der gegenüberliegenden zweiten Kantenfläche radial innen verläuft. Genauso ist jedoch auch ein Absatz denkbar, der in der radialen Mitte einer Kantenfläche verläuft und beim Zusammensetzen der beiden Teilschalen in eine Nut in der gegenüberliegenden Kantenfläche eingreift bzw. dort von zwei radial innen und außen verlaufenden Absätzen radial hintergriffen wird.
Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel weisen beide einander gegenüberliegenden Kantenflächen jeweils zumindest abschnittsweise mindestens eine nutartige Vertiefung auf, in die mindestens ein Verriegelungselement derart einbringbar ist, dass das Verrieglungselement in die einander gegenüberliegenden Vertiefungen zweier einander gegenüberliegenden Kantenflächen nach Art einer Nut-Feder-Verbindung eingreift. Mit anderen Worten, während beim vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel das Verriegelungselement einstückig angeformt war, findet bei diesem Ausführungsbeispiel ein separat hergestelltes und montiertes Verriegelungselement Verwendung. Dabei kann beispielsweise ein Pappe- oder Faserstoffstreifen Verwendung finden, wodurch sich eine einheitliche Entsorgung nach bestimmungsgemäßem Gebrauch ergibt.
Nach einem ganz besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel sind die zueinander weisenden Kantenflächen benachbarter Teilschalen als im wesentlichen zueinander parallele Schrägflächen dergestalt ausgebildet, dass die Kantenflächen im Querschnitt, bezogen auf die Längsachse der Papphülse, gegenüber dem jeweiligen Radius abgewinkelt sind, wobei
die Winkel der beiden Kantenflächen einer Teilschale gegenüber dem jeweiligen Radius gegenläufig sind. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass im Gegensatz zum Stand der Technik, bei dem die Kantenflächen radial bzw. diametral verlaufen, durch eine einfache Änderung des Kantenflächenwinkels eine Verriegelung bzw. gegenseitige Lagefixierung der Teilschalen nach Art einer Selbstzentrierung erfolgt. Dadurch kann zum einen auf jegliche Profilschienen und separate Verriegelungselemente verzichtet werden und zum anderen braucht keine Profilierung der Kantenflächen selbst zu erfolgen.
Um den gewünschten Verriegelungs- bzw. Fixierungseffekt zu erzielen, ist es zunächst nur von Bedeutung, dass die Kantenflächenwinkel wie vorstehend beschrieben, gegenläufig geneigt sind. Dabei können diese gegenüberliegenden Kantenflächenwinkel einer Teilschale unterschiedlich groß sein. Vorzugsweise jedoch sind die Winkel der beiden Kantenflächen einer Teilschale gegenüber dem jeweiligen Radius betragsmäßig im wesentlichen gleich, d.h. gleich groß.
Die Größe der Kantenflächenwinkel hängt letztendlich von der gewünschten Verriegelungswirkung, d.h. der bestimmungsgemäß aufzunehmenden radialen Belastung in der Trennebene, ab und kann in einfachen Versuchen durch einen Fachmann für den jeweils gewünschten Anwendungsfall ermittelt werden. Vorzugsweise betragen die Winkel zwischen 20 und 60 Grad, vorzugsweise zwischen 35 und 50 Grad.
Es ist zunächst grundsätzlich beliebig, ob es sich bei der vorliegenden Papphülse um eine gewickelte oder auf eine andere Art und Weise hergestellte Hülse, beispielsweise durch Verpressen von Papierfasermaterial, handelt. Insbesondere ist auch denkbar, dass die Teilschalen separat hergestellt werden. Nach einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel jedoch besteht die Papphülse im wesentlichen aus einer Mehrzahl von Papier- oder Pappelagen, die spiralig oder gerade im wesentlichen zylindrisch aufeinander gewickelt sind, wobei die Teilschalen durch Aufschneiden der zylindrisch gewickelten Papphülse gebildet
• ·
werden. Dadurch wird eine besonders einfache und wirtschaftliche Herstellung der erfindungsgemäßen Papphülse bzw. der Teilschalen erreicht.
Die Abmessungen der Papphülse hängen im wesentlichen von den vorgesehenen Einsatzzwecken ab. So finden erfindungsgemäße Papphülsen in Längen von wenigen Zentimetern bis hin zu 12,5 m und mehr Verwendung. Die Wandstärken der Papphülse bzw. der Teilschalen betragen vorzugsweise ab ca. 6 mm bis hin zu 20 mm und mehr.
Nach der Bildung der Papphülse durch die Teilschalen und gegebenenfalls deren gegenseitige Fixierung durch Spann- oder Packbänder oder dergleichen kann die Papphülse stirnseitig durch Deckel verschlossen werden.
Im folgenden wird die Erfindung anhand lediglich Ausführungsbeispiele zeigender Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 in schematischer Darstellung im Querschnitt eine
Papphülse nach dem Stand der Technik mit H-förmiger Profilschiene;
Fig. 2 in einer der Fig. 1 entsprechenden Darstellung ein
erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Papphülse mit gegenläufig geneigten Kantenflächen;
Fig. 3 in schematischer vergrößerter Darstellung die einan
der gegenüberliegenden Kantenflächen zweier Teilschalen nach einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
Fig. 4 in einer der Fig. 3 entsprechenden Darstellung die
einander gegenüberliegenden Kantenflächen zweier Teilschalen nach einem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
Fig. 5 in einer der Fig. 3 entsprechenden Darstellung die
einander gegenüberliegenden Kantenflächen zweier Teilschalen nach einem vierten Ausführungsbeispiel der Erfindung und
Fig. 6 in einer der Fig. 3 entsprechenden Darstellung die
einander gegenüberliegenden Kantenflächen zweier Teilschalen nach einem fünften Ausführungsbeispiel der Erfindung.
In Fig. 1 ist eine Papphülse nach dem Stand der Technik dargestellt. Die Papphülse 1 weist insgesamt eine im wesentlichen kreiszylindrische Gestalt auf und wird durch die beiden Teilschalen 2 und 3 in Form von Zylinderhalbschalen gebildet. Die Kantenflächen 4 und 5 bzw. 6 und 7 verlaufen parallel zueinander und, bezogen auf den Querschnitt der Papphülse 1, in radialer bzw. diametraler Richtung. Um bei einer Belastung F bzw. eine entsprechenden Belastungskomponente einer schräg angreifenden Kraft F' ein Herunterrutschen der Teilschale 2 von der Teilschale 3 und umgekehrt zu verhindern, ist in beiden Trennfugen zwischen den Teilschalen 2 und 3 jeweils eine über die gesamte Länge der Papphülse 1 laufende, durch strichlinierte Linien angedeutete H-Pro- A 20 filschiene 8 aus Kunststoff angeordnet, in welche die Kantenflächen 4
und 5 bzw. 6 und 7 eingreifen. Diese Profilschienen 8 sind teuer, umständlich zu montieren und müssen getrennt entsorgt werden.
In den folgenden Darstellungen der Ausführungsbeispiele der Erfindung werden zum besseren Verständnis gleiche Teile bzw. Merkmale mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
Die kreiszylindrische Papphülse 1 nach dem in der Fig. 2 dargestellten ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung weist ebenfalls zwei Teilschalen 2 und 3 in Form von Zylinderhalbschalen mit den Kantenflächen 4 und 5 bzw. 6 und 7 auf. Im Gegensatz zum in der Fig. 1 dargestellten Stand der Technik verlaufen die Kantenflächen 4 und 5 bzw. 6 und 7
jedoch nicht radial bzw. diametral, sondern sind als paarweise zueinander parallele Schrägflächen ausgebildet, die gegenüber dem Radius 9 bzw. 10 um den Winkel a\ bzw. oc2 gegenläufig abgewinkelt sind. Die Winkel cq und (*2 sind bei dem in der Fig. 2 dargestellten Ausführungsbeispiel gleich groß.
Setzt man nun, beispielsweise nachdem ein zu verpackendes Gut, beispielsweise eine Jalousie oder dergleichen, in die Teilschale 3 gelegt worden ist, die Teilschale 2 als „Deckel" auf die Teilschale 3, gelangen die Kantenflächen 4 und 5 auf den dazu parallelen Kantenflächen 6 und 7 zur Anlage. Aufgrund der gegenläufigen Neigung der Kantenflächen 4 und 5 bzw. 6 und 7 erfolgt eine sichere Lagefixierung der beiden Teilschalen 2 und 3 zueinander, ohne dass es dazu einer stützenden Profilschiene bedarf. In an sich bekannter Weise kann dann eine feste Verbindung der beiden Teilschalen 2 und 3 dadurch erfolgen, dass die beiden Teilschalen 2 und 3 mit einem nicht dargestellten Spann- oder Packband verspannt werden.
Das in der Fig. 3 dargestellte Ausführungsbeispiel weist an den zueinander weisenden Kantenflächen 4 und 6 der Teilschalen 2 bzw. 3 einstückig angeformte Verriegelungselemente 11 und 12 in Form im Querschnitt sägezahnartiger Vorsprünge auf. Die Verriegelungselemente 11 und 12 der Kantenflächen 4 und 6 sind dabei so angeordnet und geformt, dass sich beim Aufeinandersetzen der Teilschalen 2 und 3 und damit der Kantenflächen 4 und 6 ein in radialer Richtung form- und funktionskomplementärer Hintergriff der Verriegelungselemente 11 und 12 ergibt, der ein unerwünschtes Abgleiten der Kantenflächen 4 und 6 und damit der Teilschalen 2 und 3 in radialer Richtung voneinander zuverlässig verhindert.
Beim Ausführungsbeispiel nach der Fig. 4 sind die Kantenflächen 4 und 5 mit jeweils einem steg- oder flanschartigen Absatz 13 bzw. 14 versehen, der aus der Kantenfläche 4 bzw. 5 vorspringt. Dabei ist der Absatz
13, bezogen auf die Querschnittsfläche, an der Kantenfläche 4 radial außen und der Absatz 14 an der Kantenfläche 6 radial innen angeordnet, so dass sich im Querschnitt gegenläufig stufige Kantenflächen 4 bzw. 6 ergeben. Durch den radialen Hintergriff der beiden Absätze 13 und 14 erfolgt eine zuverlässigen radiale Lagefixierung der beiden Teilschalen 2 und 3 zueinander, ohne dass es auch hier eines zusätzlichen Profils bedarf.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 entspricht grundsätzlich in seinem Aufbau und seiner Wirkung dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 4, wobei jedoch der Absatz 13 der Kantenfläche 4 der Teilschale 2 in radialer Richtung mittig in der Kantenfläche 4 angeordnet ist. Die gegenüberliegende Kantenfläche 6 der Teilschale 3 ist mit zwei Absätzen 14 dergestalt versehen, dass die beiden Absätze 14 mittig zwischen sich eine Ausnehmung bilden, in die der Absatz 13 beim Zusammenfügen der beiden Teilschalen 2 und 3 eingreift. Dadurch erfolgt eine besonders zuverlässige radiale Fixierung sowohl nach radial innen, als auch nach radial außen.
Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 schließlich sind die Kantenflächen 4 und 6 der beiden Teilschalen 2 und 3 jeweils mit einer nutartigen Vertiefung 15 bzw. 16 versehen, die so angeordnet sind, dass sie bei aufeinanderliegenden Teilschalen 2 und 3 einander gegenüberliegen. In die nutartige Vertiefung 16 ist ein Verriegelungselement in Form einer Feder 17 eingebracht. Beim Zusammenfügen der beiden Teilschalen 2 und 3 gelangt die Feder 17 in Eingriff in die nutartige Vertiefung 15 der Kantenfläche 4 der Teilschale 2, wodurch eine radiale Fixierung der beiden Teilschalen 2 und 3 zueinander erfolgt.
Claims (13)
1. Papphülse (1), insbesondere zu Verpackungszwecken, mit mindestens zwei Teilschalen (2, 3), die zur Bildung einer in Umfangsrichtung im wesentlichen geschlossenen Hülse derart aneinander zur Anlage bringbar sind, dass die zueinander weisenden Kantenflächen (4, 5; 6, 7) benachbarter Teilschalen (2, 3) mittelbar oder unmittelbar aneinander zur Anlage gelangen, dadurch gekennzeichnet, dass Kantenflächen (4, 5; 6, 7) zumindest abschnittsweise als Verriegelungsflächen ausgebildet sind.
2. Papphülse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Papphülse (1) im wesentlichen kreiszylindrisch ist und die Teilschalen (2, 3) als Zylinderteilschalen ausgebildet sind.
3. Papphülse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilschalen (2, 3) als Zylinderhalbschalen ausgebildet sind.
4. Papphülse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die zueinander weisenden Kantenflächen (4, 5; 6, 7) benachbarter Teilschalen (2, 3) einander im wesentlichen in radialer Richtung hintergreifende form- und funktionskomplementäre Verriegelungselemente (11, 12; 13, 14; 15, 16, 17) aufweisen.
5. Papphülse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungselemente (11, 12; 13, 14) an den Kantenflächen (4, 5; 6, 7) einstückig angeformt und/oder in die Kantenflächen (4, 5; 6, 7) eingeformt sind.
6. Papphülse nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Kantenflächen (4, 5; 6, 7) eine im Querschnitt, bezogen auf die Längsachse der Papphülse (1), sägezahnartige Gestalt aufweisen, wobei die sägezahnartigen Vorsprünge die Verriegelungselemente (11, 12) bilden.
7. Papphülse nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungselemente (13, 14) durch jeweils mindestens einen im Querschnitt, bezogen auf die Längsachse der Papphülse (1), aus der Kantenfläche (4, S. 6, 7) vorspringenden Absatz gebildet werden.
8. Papphülse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Kantenflächen (4, 5; 6, 7) jeweils zumindest abschnittsweise mindestens eine nutartige Vertiefung (15, 16) aufweisen, in die mindestens ein Verriegelungselement (17) derart einbringbar ist, dass das Verrieglungselement (17) in die einander gegenüberliegenden Vertiefungen (15, 16) zweier einander gegenüberliegende Kantenflächen (4, 5; 6, 7) nach Art einer Nut-Feder-Verbindung eingreift.
9. Papphülse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die zueinander weisenden Kantenflächen (4, 5; 6, 7) benachbarter Teilschalen (2, 3) als im wesentlichen zueinander parallele Schrägflächen dergestalt ausgebildet sind, dass die Kantenflächen (4, 5; 6, 7) im Querschnitt, bezogen auf die Längsachse der Papphülse (1), gegenüber dem jeweiligen Radius (9, 10) abgewinkelt sind, wobei die Winkel (α1, α2) der beiden Kantenflächen (4, 5; 6, 7) einer Teilschale (2, 3) gegenüber dem jeweiligen Radius (9, 10) gegenläufig sind.
10. Papphülse nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Winkel (α1, α2) der beiden Kantenflächen (4, 5; 6, 7) einer Teilschale (2, 3) gegenüber den jeweiligen Radius (9, 10) betragsmäßig im wesentlichen gleich sind.
11. Papphülse nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Winkel (α1, α2) zwischen 20 und 60 Grad, vorzugsweise zwischen 35 und 50 Grad, betragen.
12. Papphülse nach einem der Ansprüche 1 bis 11, gekennzeichnet durch eine Mehrzahl von Papier- oder Pappelagen, die spiralig oder gerade im wesentlichen zylindrisch aufeinander gewickelt sind, wobei die Teilschalen (2, 3) durch Aufschneiden der zylindrisch gewickelten Papphülse (1) gebildet werden.
13. Papphülse nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandstärke der Papphülse (1) zwischen 6 mm und 20 mm, vorzugsweise zwischen 8 und 12 mm, beträgt.
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