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DE20311766U1 - Mikrotiterplatte - Google Patents

Mikrotiterplatte

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DE20311766U1
DE20311766U1 DE20311766U DE20311766U DE20311766U1 DE 20311766 U1 DE20311766 U1 DE 20311766U1 DE 20311766 U DE20311766 U DE 20311766U DE 20311766 U DE20311766 U DE 20311766U DE 20311766 U1 DE20311766 U1 DE 20311766U1
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DE
Germany
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microtiter plate
matrix
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DE20311766U
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English (en)
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Eppendorf SE
Original Assignee
Eppendorf SE
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Publication date
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Publication of DE20311766U1 publication Critical patent/DE20311766U1/de
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    • B01L3/50Containers for the purpose of retaining a material to be analysed, e.g. test tubes
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Description

Mikrotiterplatte
Die Erfindung bezieht sich auf eine Mikrotiterplatte.
Mikrotiterplatten werden für die unterschiedlichsten mikrobiologischen, zellzüchterischen und immunologischen Arbeitsgänge benutzt. Insbesondere finden Mikrotiterplatten Anwendung bei der PCR (polymerase chain reaction) oder der Züchtung von Mikroorganismen oder Zellen.
Mikrotiterplatten haben eine Vielzahl Aufnahmen, die in einer Matrix angeordnet sind und an einer im wesentlichen flachen Oberseite der Mikrotiterplatte eine Öffnung aufweisen. Bekannte Ausführungen haben z.B. einen Rahmen mit einer Platte, an der eine Vielzahl Aufnahmen bildender Gefäße fixiert ist, die von der Unterseite der Platte vor-
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www.hauck-patent.de
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stehen und deren Öffnung von der Oberseite der Platte aus zugänglich ist. Bekannte Mikrotiterplatten haben z.B. 96, 384 oder 1536 Aufnahmen.
Bei der PCR müssen flüssige Proben zyklisch wiederholt Temperaturen von 94 0C, 40 bis 60 0C und 72 0C durchlaufen. Hierfür werden die Proben in die Aufnahme der Mikrotiterplatten eingebracht, die wiederum in einen Temperierblock eines Labortemperiergerätes eingesetzt werden. Die Temperatur des Temperierblocks durchläuft ein Temperaturprogramm, so daß die Proben in den Aufnahmen den für die PCR erforderlichen Temperaturen unterworfen werden.
Bei Anordnung im Temperierblock werden die Mikrotiterplatten von einer Abdeckung beispielsweise in Form einer selbstklebenden Folie oder einer abdichtenden Platte abgedeckt und von einer Andrückplatte in ihren Sitz im Temperierblock gedrückt. Hierdurch soll der Wärmeübergang zwischen Temperierblock und Mikrotiterplatte, gefördert und sollen Verdunstungsverluste der flüssigen Proben vermieden werden. Dennoch sind besonders bei den flüssigen Proben in den Aufnahmen im äußeren Randbereich der Mikrotiterplatte erhöhte Verluste durch Verdunstung feststellbar.
Es sind bereits Mikrotiterplatten bekannt, die an ihren Ecken hochstehende Stege aufweisen, die der Auflage der Folien bzw. Platten dienen, um Verdunstungsverluste zu vermeiden. Bei diesen Mikrotiterplatten sind immer noch beachtliche Verdunstungsverluste zu verzeichnen.
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Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Mikrotiterplatte zur Verfugung zu stellen, die eine Verringerung der Verdunstung flüssiger Proben bei der PCR ermöglicht. Auch soll ein gleiches Verhalten der randständigen gegenüber den mittigen Gefäßen erreicht werden.
Die Aufgabe wird durch eine Mikrotiterplatte mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Mikrotiterplatte sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die erfindungsgemäße Mikrotiterplatte hat
- eine im wesentlichen flache Oberseite,
- eine Vielzahl Aufnahmen, die in einer Matrix angeordnet sind und an der Oberseite eine Öffnung aufweisen,
erste Erhöhungen auf der Oberseite, die jeweils um eine Öffnung umlaufen, und
- mindestens eine zweite Erhöhung auf der Oberseite, die um die gesamte Matrix mit Abstand von den ersten Erhöhungen umläuft und/oder entsprechend einer ersten Erhöhung zumindest teilweise um gedachte Öffnungen gedachter Aufnahmen in Fortsetzung der Matrix umläuft.
Im Rahmen der Erfindung wurde festgestellt, daß bei Abdeckung der Mikrotiterplatten beispielsweise mit selbstklebenden Folien oder Platten in den äußeren Aufnahmen erhöhte Verdunstungsraten darauf beruhen, daß die Auflagefläche der Abdeckung im zentralen Bereich der Platte gleichmäßig ist. Dort hat jede Aufnahme acht Nachbarn.
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Hingegen ist in den äußeren Reihen und Spalten der Matrix eine nicht zu allen Seiten gleichmäßige Anlage der Abdeckung gewährleistet. An den Seiten der Mikrotiterplatte haben die äußeren Aufhahmen nur fünf Nachbarn. Eine abdichtende Platte ist infolgedessen über den randnahen Aufnahmen schlechter abgedichtet als über den zentralen Aufnahmen. Bei herkömmlichen Mikrotiterplatten liegt die Folie quasi wie ein gespanntes Tuch an der äußeren Kante der Mikrotiterplatte. Selbst wenn sie zusätzlich auch noch gegen einen äußeren Rahmen der Mikrotiterplatte angedrückt wird, ist das Anlageverhalten nicht über die ganze Platte gleichmäßig und tritt die verstärkte Verdunstung im Randbereich ein.
Bei der erfindungsgemäßen Mikrotiterplatte wird gemäß erster Lösungsvariante die Folie oder der Deckel von der umlaufenden zweiten Erhöhung zusätzlich abgestützt. Infolgedessen wird die Abdeckung auch an den äußeren Aufhahmen gleichmäßig angedrückt und wird dort eine Abdichtung wie bei den zentralen Aufhahmen erreicht mit dem Er-^ gebnis verringerter Verdunstungsraten in den äußeren Aufnahmen. Gemäß zweiter Lösungsvariante verläuft die zweite Erhöhung entsprechend einer ersten Erhöhung zumindest teilweise um gedachte Öffnungen gedachter Aufhahmen in Fortsetzung der Matrix um. Dabei handelt es sich z.B. um voneinander getrennte zweite Erhöhungen, die jeweils ganz oder teilweise um gedachte Öffnungen umlaufen, oder um miteinander verbundene Abschnitte der zweiten Erhöhung, die ganz oder teilweise um die gedachten Öffnungen umlaufen. Hierdurch werden die Abdichtungsbedingungen für Folie oder Platte um die äußeren Aufnahmen weitestgehend an die Abdichtungsbedingungen und die zentralen Aufhahmen angeglichen.
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Mit der erfindungsgemäßen Mikrotiterplatte ist eine gleichmäßig niedrige Verdunstungsrate über sämtliche Aufnahmen der Mikrotiterplatte erreichbar. Dies wiederum begünstigt die Reproduzierbarkeit der PCR. Eine Anpassung beim Labortemperiergerät, bei den Folien oder beim Deckel ist nicht erforderlich. Insofern kann auf herkömmliche Vorrichtungen zurückgegriffen werden. Ein weiterer Vorteil ist die durch die zweite Erhöhung verbesserte Steifigkeit der Mikrotiterplatte.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung entspricht der kürzeste Abstand der zweiten Erhöhung von der/den benachbarten ersten Erhöhung/en dem kürzesten Abstand zwischen benachbarten ersten Erhöhungen in der Matrix. Hierdurch werden die Anlagebedingungen noch weiter vergleichmäßigt.
Gemäß einer Ausgestaltung ist die zweite Erhöhung in einem Abstand vom äußeren Rand der flachen Oberseite angeordnet. Die zweite Erhöhung verläuft also zwischen den, ersten Erhöhungen um die Öffnungen in den äußeren Reihen und Spalten der Matrix und dem äußeren Rand. Dies begünstigt die Abdichtung der Abdeckung auch im Randbereich bei Mikrotiterplatten, bei denen der äußere Rand weiter von den benachbarten ersten Erhöhungen beabstandet sind, als der kürzeste Abstand benachbarter erster Erhöhungen in der Matrix.
Gemäß einer Ausgestaltung haben die ersten Erhöhungen einen kreisringförmigen Verlauf um die Öffnung und/oder hat die zweite Erhöhung einen im wesentlichen rechteckigen Verlauf um die Matrix.
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Gemäß einer Ausgestaltung haben die ersten Erhöhungen und die mindestens eine zweite Erhöhung einen etwa übereinstimmenden Überstand über die Oberseite. Hierdurch wird die Abdichtung der Folie bzw. Platte weiter verbessert.
Gemäß einer Ausgestaltung ist/sind die ersten Erhöhungen und/oder zweiten Erhöhungen stegfö'rmig.
Gemäß einer Ausgestaltung haben die ersten Erhöhungen und/oder die zweite Erhöhung in einem Schnitt senkrecht zur Oberseite einen rechteckigen und/oder einen nach oben gewölbten Querschnitt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der anliegenden Zeichnung näher erläutert, die ein Ausführungsbeispiel der Mikrotiterplatte in einer perspektivischen Ansicht schräg von oben zeigt.
Die Mikrotiterplatte 1 hat eine im wesentlichen rechteckige Platte 2 mit einer flachen Oberseite 3. Vom äußeren Rand der Platte 2 steht nach unten ein umlaufender Kragen 4 vor.
In der Platte 2 sind Aufnahmen 5 angeordnet, die in nach unten von der Platte 2 vorstehenden Gefäßen 6 ausgebildet sind (in der Zeichnung sind nur die Gefäße 6 der ersten Reihe mit unterbrochenen Linien angedeutet).
Die Gefäße 6 sind in einer Matrix angeordnet.
In der Oberseite 3 haben die Aufnahmen 5 Öffnungen 7. Die Öffnungen 7 sind jeweils von einer umlaufenden schmalen ersten Erhöhung 8 auf der Oberseite 3 umgeben. Die ersten Erhöhungen 8 beginnen direkt am Rand der Öffnungen 7 und haben entsprechend dem kreisförmigen Rand der Öffnungen 7 einen kreisringförmigen Verlauf.
Femer läuft auf der Oberseite 3 um die gesamte Matrix eine zweite Erhöhung 9 um, die einen rechteckförmigen Verlauf hat. Die zweite Erhöhung 9 hat einen Abstand vom äußeren Rand der Platte 2. Ihr kürzester Abstand zur jeweils benachbarten ersten Erhöhung 8 entspricht etwa dem kürzesten Abstand benachbarter erster Erhöhungen 8 in der Matrix.
Die ersten und zweiten Erhöhungen 8, 9 haben etwa denselben Überstand über die Oberseite 3. Im Beispiel ist ihr Querschnitt senkrecht zur Oberseite 3 rechteckfÖrmig.
Die Mikro titerplatte 1 ist z.B. aus einem oder mehreren Kunststoffen hergestellt. Sie ist z.B. in einem einzigen Schritt oder in mehreren Schritten gespritzt (z.B. aus PC oder PP).
Nach dem Befullen der Aufnahmen 5 mit flüssigen Proben für die PCR wird die Mikrotiterplatte 1 mittels beispielsweise einer selbstklebenden Folie oder Deckel vor Verdunstung von Probenflüssigkeit geschützt. Hierzu wird die Folie über die ersten Erhöhungen 8 und zweiten Erhöhungen 9 geklebt. Die Verdunstungsverluste der gesamten Mikrotiterplatte 1 sind äußerst gering und gleichmäßig über die Aufnahmen 5 verteilt.

Claims (7)

1. Mikrotiterplatte mit
- einer im wesentlichen flachen Oberseite (3),
- einer Vielzahl Aufnahmen (S), die in einer Matrix angeordnet sind und an der Oberseite eine Öffnung (7) aufweisen,
- erste Erhöhungen (8) auf der Oberseite (3), die jeweils um eine Öffnung (7) umlaufen, und
- mindestens eine zweite Erhöhung (9) auf der Oberseite (3), die um die gesamte Matrix mit Abstand von den ersten Erhöhungen (8) umläuft und/oder entsprechend einer ersten Erhöhung (8) zumindest teilweise um gedachte Öffnungen gedachter Aufnahmen in Fortsetzung der Matrix umläuft.
2. Mikrotiterplatte gemäß Anspruch 1, bei der der kürzeste Abstand der zweiten Erhöhung (9) von der/den benachbarten ersten Erhöhungen (8) dem kürzesten Abstand zwischen benachbarten ersten Erhöhungen (8) in der Matrix entspricht.
3. Mikrotiterplatte nach Anspruch 1 oder 2, bei der die zweite Erhöhung (9) in einem Abstand vom äußeren Rand der flachen Oberseite (3) angeordnet ist.
4. Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei der die ersten Erhöhungen (8) einen kreisringförmigen Verlauf um die Öffnungen (7) haben und/oder die zweite Erhöhung (9) einen im wesentlichen rechteckigen Verlauf um die Matrix hat.
5. Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei der die ersten Erhöhungen (8) und die mindestens eine zweite Erhöhung (9) einen etwa übereinstimmenden Überstand über die Oberseite (3) aufweist.
6. Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei der die ersten Erhöhungen (8) und/oder die zweiten Erhöhungen stegförmig ist/sind.
7. Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei der die ersten Erhöhungen (8) und/oder die zweite Erhöhung (9) in einem Schnitt senkrecht zur Oberseite (3) einen rechteckigen und/oder einen nach oben gewölbten Querschnitt aufweist/aufweisen.
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