DE20311617U1 - Brennstoffleitung - Google Patents
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Abstract
Brennstoffleitung
eines KFZ mit einem Metallrohr (2) , auf welches eine nichtleitende
Kunststoffschicht (3) aufgebracht ist, dadurch gekennzeichnet, dass
die Brennstoffleitung (1) einen von der Kunststoffschicht (3) befreiten
Längenbereich
(L) aufweist, der mit einer wärmerückstellbaren,
elektrisch leitfähigen
Manschette (4) versehen ist, und dass zwischen der Manschette (4) und
dem Metallrohr (2) ein elektrisch leitfähiger Haftvermittler (5) vorgesehen
ist.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Brennstoffleitung eines Kfz mit einem Metallrohr, auf welches eine nicht leitende Kunststoffschicht aufgebracht ist.
- Solche Brennstoffleitungen sind heute allgemein üblich und weisen zwischen der Kunststoffschicht und dem Metallrohr häufig aus Korrosionsschutzgründen eine auf das Metallrohr aufgebrachte Aluminiumschicht auf. Diese Korrosionsschutz erweist sich aber als nicht hinreichend, so dass üblicherweise auf Grund der hohen Sicherheitsanforderungen, die an eine Brennstoffleitung in einem Kraftfahrzeug zu stellen sind, auf das Metallrohr eine Kunststoffschicht aufgebracht wird. Auf Grund der bei einer Aufladung der Brennstoffleitung zu befürchtenden Funkentladung, die in dem Brennstoff führenden System eines Kfz auf jeden Fall verhindert werden muss, sind die Brennstoffleitungen zu erden. Üblicherweise wird hierzu das Metallrohr mit dem Chassis des Kfz verbunden.
- Das Entfernen der nicht leitenden Kunststoffschicht an einem Längenbereich der Brennstoffleitung schafft zwar einen elektrisch leitenden Zugang zu dem Metallrohr. Hierbei wird jedoch gleichzeitig auch der Korrosionsschutz beeinträchtigt und so müssen an der Erdungs-Kontaktstelle besondere Maßnahmen ergriffen werden, die elektrische Verbindung zu dem Metallrohr vor Korrosion zu schützen. Es ergibt sich das Problem, dass an dem Übergang zwischen der nicht leitenden Kunststoffschicht und einem nachträglich aufgebrachten, den elektrisch leitenden Zugang zu dem Metallrohr abdeckenden Korrosionsschutz Undichtigkeiten auftreten können. Darüber hinaus sind Arbeitsschritte wie das Entfernen der nicht leitenden Kunststoffschicht, das Anbringen eines elektrisch leitenden Kontaktes an das Metallrohr und das nachträgliche Aufbringen eines zusätzlichen Korrosionsschutzes an der Erdungs-Kontaktstelle erforderlich.
- Es ist daher aus dem Stand der Technik bekannt, das Metallrohr mit einer leitenden Kunststoffschicht zu überziehen. Auf Grund dieser leitenden Kunststoffschicht kann die Brennstoffleitung auf einfache Weise dadurch geerdet werden, dass eine elektrisch leitende und mit dem Chassis elektrisch verbundene Schelle an die Brennstoffleitung angeschraubt wird. Alternativ kann die Erdung auch über eine elektrisch leitende, an der Umfangsfläche der Brennstoffleitung wirkende Halterung für die Brennstoffleitung erfolgen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Zusätze, welche dem überzogenen Kunststoff beigegeben werden, um diesen elektrisch leitend zu machen, in Falle einer Verletzung der Kunststoffschicht die Korrosion an dem Metallrohr erhöhen. Solche Verletzungen können beispielsweise durch Steinschlag und/oder bei Reparaturarbeiten an dem Kfz entstehen und sind letztendlich bei der langen Lebensdauer von heutigen Kraftfahrzeugen nicht zu vermeiden. Dementsprechend bietet eine Ausführungsform, bei welcher die Brennstoffleitung eine elektrisch leitfähige Kunststoffschicht an ihrer Oberfläche aufweist, ein erhöhtes Risiko lokaler Korrosion des Metallrohres mit sich.
- Zur Umgehung der Korrosionsproblematik ist beispielsweise aus der EP-A-1 0 44 806 eine Brennstoffleitung bekannt, die ausschließlich aus Kunststoff hergestellt ist. Solche Kunststoffleitungen sind jedoch aufwendig, da durch besondere Maßnahmen eine Permeation von Brennstoff durch die Brennstoffleitung verhindert werden muss. Bei dem aus der EP-A-1 0 44 806 bekannten Lösungsvorschlag weist die Kunststoffleitung hierzu mehrere Schichten aus unterschiedlichen Kunststoffmaterialien auf.
- Der vorliegenden Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Brennstoffleitung mit gutem Korrosionsschutz anzugeben, die dauerhaft zuverlässig den Sicherheitsanforderungen beim Einsatz in einem Kfz entspricht.
- Zur Lösung dieses Problems wird mit der vorliegenden Erfindung die gattungsbildende Brennstoffleitung dadurch weitergebildet, dass diese einen von der Kunststoffschicht befreiten Längenbereich aufweist, der mit einer wärmerückstellbaren, elektrisch leitfähigen Manschette versehen ist. Zusätzlich wird erfindungsgemäß zwischen der Manschette und dem Metallrohr ein elektrisch leitfähiger Haftvermittler vorgesehen.
- Bei der erfindungsgemäßen Brennstoffleitung sorgt die elektrisch leitfähige Manschette für eine bestmöglicht Abdichtung des Metallrohrs gegenüber der Umgebung und einen bestmöglichen Anschluss an die die Umfangsfläche des Metallrohres im Übrigen überziehende elektrisch nicht leitende Kunststoffschicht. Die Manschette besteht aus einem wärmerückstellbaren Material, üblicherweise aus einem wärmerückstellbaren Kunststoff, so dass die umfänglich geschlossene Manschette eng und dichtend allein durch Erwär mung der Manschette nach Überziehen über die Brennstoffleitung an diese angelegt werden kann. Demgegenüber dient der elektrisch leitfähige und zwischen der Manschette und dem Metallrohr angeordnete Haftvermittler zum einen der sicheren elektrischen Verbindung zwischen der Manschette und dem Metallrohr und zum anderen dem Korrosionsschutz des freigelegten Längenbereiches.
- Durch die kombinatorische Wirkung der elektrisch leitfähigen Manschette einerseits und dem zwischen dieser und dem Metallrohr angeordneten, elektrisch leitfähigen Haftvermittler andererseits wird an dem von der Kunststoffschicht befreiten Längenbereich der Brennstoffleitung ein optimaler Korrosionsschutz geschaffen, der die Möglichkeit einer Erdung der Brennstoffleitung bietet und dementsprechend einen dauerhaft zuverlässigen Einsatz der erfindungsgemäßen Brennstoffleitung in einem Kraftfahrzeug unter Berücksichtigung der hierbei zu stellenden strengen Sicherheitsanforderungen schafft.
- Die Manschette kann nach Art eines textilen Gewebes aus verstreckten und stabilisierten Polymerfäden, die ein gewisses Rückstellvermögen aufweisen, gewebt sein. In diesem Fall wird die Abdichtung des freigelegten Längenbereiches ausschließlich durch den Haftvermittler bewirkt, welcher auf Grund der Rückstellung der Manschette bei Erwärmung dichtend an die Außenumfangsfläche der Brennstoffleitung angelegt wird.
- Im Hinblick auf eine möglichst ungestörte Rückstellung der Manschette bei Erwärmung hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, den Haftvermittler als Beschichtung an der Innenseite der Manschette aufzulaminieren. Im Übrigen bietet diese Ausgestaltung den Vorteil einer einfachen Anbringung des Korrosionsschutzes an der Brennstoffleitung. Vorzugsweise ist der Haftvermittler als einzige Beschichtung an der Manschette an deren Innenseite vorgesehen, um mittels Coextrusion einen zweischichtigen Aufbau zu schaffen, durch den der freigelegte Längenbereich der Brennstoffleitung einen elektrisch leitenden Korrosionsschutz erhält. Eine zweischichtige Ausgestaltung ist relativ einfach herzustellen und hat sich als zur Erzielung höherer Rückstellverhältnisse im Gegensatz zu drei- oder mehrschichtigen Ausgestaltungen fähig erwiesen.
- Die Manschette ist gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung aus einem leitfähigen Kunststoff gebildet, der einen Basiskunststoff und einen elektrisch leitfähigen Zusatz enthält. Mit Rücksicht auf die vorerwähnten Anforderungen, die an die Manschette gestellt werden, ist der Basiskunststoff durch ein Polyethylen-Copolymer und/oder ein Polyethylen-Homopolymerisat gebildet. So kann der Basiskunststoff insbesondere aus einem Polyethylen mit geringer Dichte (LDPE) oder aus einem Ethylen-Vinyl-Acetat-Copolymer (EVA) gebildet sein. Geeignete Basiskunststoffe haben vorzugsweise eine relativ geringe Dichte von zwischen 0,89 und 0,945 Gramm pro cm3. Der Basiskunststoff kann aus einem einzigen Material ausgewählt aus der Gruppe der Polyethylen-Copolymere bzw. der Polyethylen-Homopolymerisate sein. Ebenso gut ist es möglich, den Basiskunststoff aus einzelnen oder mehreren Mitgliedern dieser Gruppe zu mischen (Polymerblend).
- Der Basiskunststoff hat vorzugsweise einen Schmelzeindex gemessen bei einer Gewichtsauflage von 2,16 kg bei einer Temperatur von 190°C von zwischen 0,1 und 30 g/10 min, vorzugsweise von zwischen 0,5 und 10 g/10 min. Die Festlegung dieser Materialeigenschaften erfolgt nicht zuletzt im Hinblick auf die Herstellung der Manschette aus dem die Manschette bildenden Kunststoff, d.h. dem Basiskunststoff zusammen mit dem elektrisch leitfähigen Zusatz. Dieser Kunststoff hat vorzugsweise einen Schmelzeindex gemessen bei einer Gewichtsauflage von 10 kg und einer Temperatur von 190°C von zwischen 0,1 und 10 g/10 min, vorzugsweise von 0,5–5 g/10 min.
- Den an den Haftvermittler zu stellenden Anforderungen wird vorzugsweise dadurch entsprochen, dass dieser aus einem elektrisch leitfähigen Kunststoff gebildet ist. Der den Haftvermittler bildende elektrisch leitfähige Kunststoff hat vorzugsweise einen Haftvermittlerbasiskunststoff, der durch einen Ethylen-Copolymer, ein Polypropylen-Copolymer und/oder einen Polyamid-Schmelzekleber gebildet ist. Die letztgenannte Alternative eines geeigneten Haftvermittlerbasiskunststoffes ist ein Kondensationsprodukt unter anderem auf Basis von Fettsäure und hat sich im Hinblick auf einen möglichst effektiven Korrosionsschutz als besonders wirkungsvoll erwiesen. Auch der Haftvermittlerbasiskunststoff kann aus einem einzigen Mitglied der vorerwähnten Gruppen der Ethylen-Copolymere, Polypropylen-Copolymere bzw. dem Polyamid-Schmelzekleber oder einem oder mehreren Mitgliedern der einzelnen Gruppen gebildet sein. Auch ist es möglich, Mitglieder der unterschiedlichen Gruppen miteinander zu mischen. Dem Haftvermittlerbasiskunststoff können ferner Zusätze zugegeben sein, die einer Korrosion des Metall rohres entgegenwirken und auf die stoffliche Zusammensetzung der Metallrohre besonders angepasst sind.
- Als elektrisch leitfähiger Zusatz für den Kunststoff der Manschette bzw. den Kunststoff des Haftvermittlers empfehlen sich Rußpartikel, Kohlefasern, Edelstahlfasern oder Aluminiumflocken. Der Volumenanteil dieser Zusätze ist derart zu wählen, dass eine hinreichende elektrische Leitfähigkeit durch das Kunststoffmaterial gewährleistet wird, wobei die Menge des zugegebenen Zusatzes auch abhängig von der Partikelgröße und -form des Zusatzes ist.
- Praktische Versuche haben ergeben, dass dem den Haftvermittler bildenden Haftvermittlerbasiskunststoff eine geringere Menge an Zusatz beigegeben werden muss, als den Basiskunststoff der Manschette.
- In praktischen Versuchen hat sich herausgestellt, dass der Haftvermittler als Haftvermittlerbasiskunststoff vorzugsweise einen Polyamid-Schmelzekleber aufweisen sollte dem Ruß (schwarzer Ruß-Batch) mit einer mittleren Partikelgröße von zwischen 20 und 60 nm als leitfähiger Zusatz zugegeben ist. Dieser leitfähige Zusatz sollte mit einem Gewichtanteil von 15 bis 20 % vorgesehen sein.
- Für die Ausbildung der Manschette hat es sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, Ethylen/Vinylacetat-Copolymer (EVA) als Basiskunststoff zu verwenden, dem 30 bis 40 Gew.% Ruß (schwarzer Ruß-Batch) in einer mittleren Partikelgröße von zwischen 20 und 60 nm zugefügt worden ist.
- Wenngleich die einheitliche Ausgestaltung von Manschette und Haftvermittler im Hinblick auf ein einfaches Anbringen der leitfähigen Korrosionsmaßnahme zu bevorzugen ist, kann der Haftvermittler ebenso gut durch ein auf das Metallrohr aufgewickeltes Band gebildet sein. Eine derartige bevorzugte Ausgestaltung der vorgeschlagenen Korrosionsschutzmaßnahme wird insbesondere dann zu bevorzugen sein, wenn der den Haftvermittler bildende Werkstoff bei einer auf einen optimalen Korrosionsschutz ausgelegten Werkstoffauswahl zu einem Material führt, welches sich nicht oder nur sehr schwer mit dem Material der Manschette verbinden lässt. Ein solcher Fall liegt beispielsweise dann vor, wenn der Haftvermittler aus einem elektrisch leitfähigen Butyl-Kautschuk gebildet ist.
- Im Hinblick auf eine ausreichende Erdung hat es sich als vorteilhaft erwiesen, dass die Manschette und/oder der Haftvermittler einen Oberflächenwiderstand gemäß nach IEC 93 von weniger als 106 Ohm cm, vorzugsweise von zwischen 103 und 106 Ohm cm aufweist. Der Durchgangswiderstand der Manschette bzw. des Haftvermittlers sollte aus gleichen Gründen weniger als 103 Ohm cm betragen.
- Im Hinblick auf eine gute Wärmebeständigkeit und Festigkeit des die Manschette bildenden Kunststoffes wird gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung vorgeschlagen, dass dieser aus einem beispielsweise durch Bestrahlen vernetzten Kunststoff gebildet ist. Ferner sollte das Rückstellvermögen des die Manschette bildenden Kunststoffes so eingestellt sein, dass sich bei einer erstmaligen substantiellen Temperaturerhöhung der Manschette auf bzw. über die Entspannungstemperatur eine Rückstellung in radialer Richtung von zwischen 20 % bis 250 %, vorzugsweise von zwischen 50 % bis 150 %, besonders bevorzugt von mehr als 70% ergibt.
- Zur bestmöglichen Abdichtung gegenüber dem von der Kunststoffschicht befreiten Längenbereich der Brennstoffleitung ist es zu bevorzugen, dass die Manschette beiderseits des befreiten Längenbereichs die Kunststoffschicht überlappt. Eine wirkungsvolle Überlappung, bei der gleichwohl das die Manschette bildende Material relativ schonend eingesetzt wird, wird dann erzielt, wenn diese etwa 0,3 bis 1,5, vorzugsweise 0,5 bis 0,8 des Durchmessers des Metallrohres beträgt. In diesem Längenbereich liegen beiderseits des freigelegten Längenbereichs die nichtleitende Kunststoffschicht und die Manschette übereinander.
- Im Hinblick auf den Korrosionsschutz reicht es zwar aus, den Haftvermittler mit einer derartigen axialen Erstreckung vorzusehen, dass sich dieser lediglich auf den von der Kunststoffschicht befreiten Längenbereich erstreckt. Mit Rücksicht auf eine möglichst einfache Montage und Handhabung des Korrosionsschutzes und zum Ausgleich eventueller Fertigungstoleranzen ist es jedoch zu bevorzugen, die Manschette und den Haftvermittler mit gleicher axialer Länger vorzusehen.
- Ein mechanischer Schutz, welcher eine Verletzung der Manschette und des Haftvermittlers zuverlässig verhindert, wird gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung dadurch geschaffen, dass die Manschette in einer die Brennstoffleitung umgebenden, C-förmigen Klaue aufgenommen ist, deren axiale Erstreckung größer als die axiale Erstreckung der Manschette ist.
- Dieser mechanische Schutz wird dadurch verbessert, dass die C-förmige Klaue die darin aufgenommene Brennstoffleitung umfänglich überragt. Bei dieser Ausgestaltung überragen die die Aufnahmeöffnung für die Brennstoffleitung seitlich umgebenden Stege der Klaue die Brennstoffleitung. Der elektrisch leitfähige, durch die Erfindung gebildete Korrosionsschutz für die Brennstoffleitung ist daher zuverlässig gegen mechanische Beschädigung geschützt.
- Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung. In dieser zeigen:
-
1 eine Längsschnittansicht eines Längenbereichs einer Brennstoffleitung und -
2 eine Schnittansicht entlang der Linie II–II gemäß der Darstellung in1 . - In den
1 und2 kennzeichnet Bezugszeichen1 eine Brennstoffleitung, die durch ein Metallrohr2 gebildet ist, auf deren äußeren Umfangsfläche beispielsweise durch ein Tauch- oder Sprayverfahren eine nichtleitende Kunststoffschicht3 vollumfänglich aufgebracht ist. An einem vorbestimmten Längenbereich L ist diese Kunststoffschicht3 zur Bildung einer elektrisch leitenden Kontaktstelle freigeschnitten. Hier liegt das Metallrohr2 der Brennstoffleitung1 zunächst an der Außenumfangsfläche derselben frei. An diesem Längenbereich L ist ein leitfähiger Korrosionsschutz bestehend aus einer Manschette4 und einem zwischen der Manschette4 und dem Metallrohr2 angeordneten Haftvermittler5 vorgesehen. - Der Haftvermittler
5 erstreckt sich zumindest über den Längenbereich L und überlappt beidseitig des Längenbereichs L die nichtleitende Kunststoffschicht3 . Die Manschette4 und der Haftvermittler5 weisen dieselbe axiale Erstreckung auf. Der in1 gezeigte Zustand entspricht der Kontur der Manschette4 nach deren Erwärmung auf eine Entspannungstemperatur. Hierbei hat sich die Manschette4 in radialer Richtung an die Außenumfangsfläche der Brennstoffleitung1 unter Zwischenlage des Haftvermittlers5 angelegt. Dieser ist – überzeichnet dargestellt – in die durch den freigeschnittenen Längenbereich L gebildete Ausnehmung eingedrückt worden und füllt die Ausnehmung im Wesentlichen vollständig aus. Aufgrund des Wärmeschrumpfens und der damit einhergehenden Radialspannung auf den Haftvermittler5 ist dieser insbesondere in dem überlappenden Endbereichen komprimiert und legt sich wie eine Dichtung an die mit der nichtleitenden Kunststoffschicht3 versehene Außenumfangsfläche der Brennstoffleitung an, so dass in axialer Richtung über der Oberfläche der Brennstoffleitung1 fließende Flüssigkeit nicht zu dem Längenbereich L gelangen kann. - In
2 ist eine Schnittansicht entlang der Linie II–II gemäß Darstellung in1 dargestellt, die eine die Brennstoffleitung1 fassende C-förmige Klaue6 erkennen lässt, welche einen im Wesentlichen konkav gebildeten Klauengrund6a und zwei sich endseitig parallel zueinander erstreckende Stege6b umfasst. In dem Klauengrund6a liegt die Brennstoffleitung1 flächig and er Klaue6 an und die Brennstoffleitung1 ist durch eine radiale Vorspannung der an die Außenumfangfläche der Brennstoffleitung anliegenden Stege6b unverlierbar in der Klaue6 gehalten. Aufgrund der Radialspannung der Stege6b wird ferner ein elektrisch leitender Kontakt zwischen der Klaue6 und der Manschette4 sichergestellt. Die Klaue6 ist wiederum mit einem hier nicht dargestellten Chassis eines Kfz verbunden, so dass die Brennstoffleitung über die Klaue6 geerdet ist. Eventuell entstehende statische Aufladungen in der Brennstoffleitung1 werden durch das Metallrohr zu dem freigelegten Längenbereich L geleitet, von dort in radialer Richtung durch den elektrisch leitfähigen Haftvermittler5 in die Manschette4 und von dort in die Klaue6 , welche die statische Aufladung ableitet. - Das in den
1 und2 darstellte Ausführungsbeispiel wird wie folgt hergestellt: An der Brennstoffleitung wird zunächst ein vorbestimmter Längenabschnitt der nichtleitenden Kunststoffschicht3 entfernt. Dann wird vor der entgültigen Montage der Brennstofflei tung1 an dem Kfz eine aus Manschette4 und Haftvermittler5 gebildete leitfähige Korrosionsschutzeinrichtung übergeschoben. Diese hat zunächst einen Durchmesser, der größer als der Durchmesser der Brennstoffleitung1 ist. Die Korrosionsschutzeinrichtung wird über den freigeschnittenen Längenbereich L verschoben und anschließend an eine Temperatur oberhalb der Entspannungstemperatur erwärmt. Hierbei stellt sich das Manschettenmaterial4 in radialer Richtung zurück und legt den Haftvermittler5 unter Vorspannung gegen die Außenumfangsfläche der Brennstoffleitung1 in der in1 gezeigten Weise an. Danach wird die Brennstoffleitung1 an dem Kfz und hierzu in die in2 näherdargestellte Klaue6 eingeschoben. -
- 1
- Brennstoffleitung
- 2
- Metallrohr
- 3
- Nichtleitende Kunststoffschicht
- 4
- Manschette
- 5
- Haftvermittler
- 6
- Klaue
- 6a
- Klauengrund
- 6b
- Klauensteg
- L
- Längenbereich
Claims (20)
- Brennstoffleitung eines KFZ mit einem Metallrohr (
2 ) , auf welches eine nichtleitende Kunststoffschicht (3 ) aufgebracht ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Brennstoffleitung (1 ) einen von der Kunststoffschicht (3 ) befreiten Längenbereich (L) aufweist, der mit einer wärmerückstellbaren, elektrisch leitfähigen Manschette (4 ) versehen ist, und dass zwischen der Manschette (4 ) und dem Metallrohr (2 ) ein elektrisch leitfähiger Haftvermittler (5 ) vorgesehen ist. - Brennstoffleitung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Haftvermittler (
5 ) als Beschichtung an der Innenseite der Manschette (4 ) auflaminiert ist. - Brennstoffleitung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Manschette (
4 ) aus einem elektrisch leitfähigen Kunststoff gebildet ist, der eine Basiskunststoff und einen elektrisch leitfähigen Zusatz enthält, und dass der Basiskunststoff durch ein Polyethylen-Copolymer und/oder ein Polyethylen-Homopolymerisat gebildet ist. - Brennstoffleitung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Basiskunststoff eine Dichte nach ISO 1183 von zwischen 0,89 und 0,945 g/cm3 hat.
- Brennstoffleitung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Basiskunststoff einen Schmelzeindex nach ISO 1133 (2,16 kg; 190°C) von zwischen 0,1 und 30 g/10min, vorzugsweise von zwischen 0,1 und 30 g/10min hat.
- Brennstoffleitung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der die Manschette bildende Kunststoff einen Schmelzeindex (10 kg; 190°C) von zwischen 0,1 und 10 g/10min, vorzugsweise von zwischen 0,5 und 5 g/10min hat.
- Brennstoffleitung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Haftvermittler (
5 ) aus einem elektrisch leitfähigen Kunststoff gebildet ist, der einen Haftvermittlerbasiskunststoff und einen leitfähigen Haftvermittlerzusatz enthält und dass der Haftvermittlerbasiskunststoff durch ein Ethylen-Copolymer, ein Polypropylen-Copolymer und/oder einen Polyamid-Schmelzkleber gebildet ist. - Brennstoffleitung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Zusatz zu dem Kunststoff der Manschette (
4 ) und/oder des Haftvermittlers (5 ) wenigstens einen der folgenden leitenden Zusätze enthält: Rußpartikel, Kohlefasern, Edelstahlfasern, Aluminiumflocken. - Brennstoffleitung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Haftvermittler (
5 ) aus einem Polyamid-Schmelzkleber mit einem leitfähigen Zusatz von 15–20 Gew.% Ruß in einer mittleren Partikelgröße von zwischen 20 und 60 nm gebildet ist. - Brennstoffleitung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Manschette (
4 ) aus einem Ethylen/Vinylacetat-Copolymer mit einem leitfähigen Zusatz von 30–40 Gew.% Ruß in einer mittleren Partikelgröße von zwischen 20 und 60 nm gebildet ist. - Brennstoffleitung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Haftvermittler (
5 ) durch ein auf das Metallrohr (2 ) aufgewickeltes Band aus Butyl-Kautschuk gebildet ist. - Brennstoffleitung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Manschette (
4 ) und/oder der Haftvermittler (5 ) einen Oberflächenwiderstand gemessen nach IEC 93 von weniger als 106 Ω cm, vorzugsweise von zwischen 103 und 106 Ω cm aufweist. - Brennstoffleitung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Manschette (
4 ) und/oder der Haftvermittler (5 ) einen Durchgangswiderstand gemessen nach IEC 93 von weniger als 103 Ω cm aufweist. - Brennstoffleitung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens die Manschette (
4 ) aus einem vernetzten Kunststoff gebildet ist, der bei einer Entspannungstemperatur um 20% bis 250%, vorzugsweise um 50% bis 150% wärmerückstellbar ist. - Brennstoffleitung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die Manschette (
4 ) die nichtleitende Kunststoffschicht (3 ) beiderseits des befreiten Längenbereichs (L) überlappt. - Brennstoffleitung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Überlappung 0,3 bis 1,5, vorzugsweise 0,5 bis 0,8 des Durchmessers des Metallrohres (
2 ) beträgt. - Brennstoffleitung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Manschette (
4 ) und der Haftvermittler (5 ) mit gleicher axialer Länge vorgesehen sind. - Brennstoffleitung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Manschette (
4 ) in einer die Brennstoffleitung (1 ) umgebenden C-förmigen Klaue (6 ) aufgenommen ist, deren axiale Erstreckung größer als die axiale Erstreckung der Manschette (4 ) und des Haftvermittlers (5 ) ist. - Brennstoffleitung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die C-förmige Klaue (
6 ) die darin aufgenommene Brennstoffleitung (1 ) umfänglich überragt. - Leitfähige Korrosionsschutzeinrichtung bestehend aus einer wärmerückstellbaren, elektrisch leitfähigen ringförmigen Manschette (
4 ) und einem auf der Innenseite der Manschette (4 ) vorgesehenen, elektrisch leitfähigen Haftvermittler (5 ).
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