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DE20311576U1 - Unterschriftenmappe - Google Patents

Unterschriftenmappe

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Publication number
DE20311576U1
DE20311576U1 DE20311576U DE20311576U DE20311576U1 DE 20311576 U1 DE20311576 U1 DE 20311576U1 DE 20311576 U DE20311576 U DE 20311576U DE 20311576 U DE20311576 U DE 20311576U DE 20311576 U1 DE20311576 U1 DE 20311576U1
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DE
Germany
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folder
insert
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pocket
sheet
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20311576U
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English (en)
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Willen Annemaria De
Original Assignee
WILLEN ANNEMARIA
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Publication date
Application filed by WILLEN ANNEMARIA filed Critical WILLEN ANNEMARIA
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Publication of DE20311576U1 publication Critical patent/DE20311576U1/de
Priority to DE202004011337U priority patent/DE202004011337U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42FSHEETS TEMPORARILY ATTACHED TOGETHER; FILING APPLIANCES; FILE CARDS; INDEXING
    • B42F7/00Filing appliances without fastening means
    • B42F7/04Covers with retention means
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42FSHEETS TEMPORARILY ATTACHED TOGETHER; FILING APPLIANCES; FILE CARDS; INDEXING
    • B42F7/00Filing appliances without fastening means
    • B42F7/06Filing appliances comprising a plurality of pockets or compartments, e.g. portfolios or cases with a plurality of compartments

Landscapes

  • Sheet Holders (AREA)

Description

I .· * I IJ J · ; J
Beschreibung: Annemaria Willen, Zum Zörr 2, D-41462 Neuss Unterschriftenmappe
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Unterschriftenmappe mit einem dehnbaren Mappenrücken und daran beidseitig anschließenden, steifen Mappendeckeln mit verstärkten Wendetaben mit verstärkten Wendetaben und mit blattförmigen Einlagebögen aus einem steifen Material, die zwischen den Mappendeckeln angeordnet und mit dem Mappenrücken verbunden sind. Des weiteren betrifft die Erfindung eine Einstecktasche zur Anbringung an einem blattförmigen Einlagebogen einer solchen Unterschriftenmappe.
Unterschriftenmappen der in Rede stehenden Art sind weitläufig verbreitet und werden in den meisten Büros zur Unterschrift/Vorlage von DIN-A4-Schriftgut eingesetzt oder um die Eingangs- und Ausgangspost dem jeweiligen Bearbeiter getrennt nach unterschiedlichen Vorgängen vorzulegen. Die bekannten Unterschriftenmappen, welche üblicherweise ein DIN-A4-Format besitzen, sind dabei buchartig ausgebildet, wobei die Buchseiten als Einlagebögen aus einem Kartonmaterial· oder Löschkarton ausgebildet sind.
Die bekannten Unterschriftenmappen haben sich in der Praxis durchaus bewährt. Es wird jedoch als unpraktisch emp-
funden, daß das Schriftgut in die zwischen den Einlagebögen gebildeten Fächer lose eingelegt wird, so daß es verrutschen oder sogar aus der Mappe fallen kann. Um dieser Problematik zu begegnen, wird deshalb das Schriftgut häufig durch Büroklammern an den Einlagebögen fixiert. Diese Lösung wird jedoch nur als notdürftiger Behelf angesehen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Unterschriftenmappe der eingangs genannten Art so auszubilden, daß es möglich ist, das Schriftgut in den zwischen den Einlagebögen gebildeten Fächern sicher zu positionieren.
Diese Aufgabe ist bei einer Unterschriftenmappe der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß die Einlagebögen an wenigstens einem Eckenbereich ihrer dem Mappenrücken gegenüberliegenden Seitenkanten eine Einstecktasche aufweisen.
In die erfindungsgemäß vorgesehenen Einstecktaschen, die an der unteren und/oder oberen Ecke der Einlagebögen vorgesehen sind, kann das Schriftgut eingeschoben werden, so daß es in der Unterschriftenmappe sicher positioniert und gegen ein Herausfallen geschützt ist.
Die Einstecktaschen können grundsätzlich jede beliebige Form haben. In bevorzugter Weise besitzen sie jedoch die Form eines rechtwinkligen Dreiecks, dessen Kathetenseiten an den Seitenkanten des zugehörigen Einlagebogens anliegen, wobei die Öffnung der Einstecktaschen an der Hypo-
tenusenseite liegt. In diesem Fall besitzen die Einstecktaschen vorzugsweise eine Kathetenlänge von 3 bis 9 cm, insbesondere von 4 bis 6 cm.
Die Einstecktaschen, welche beispielsweise aus einem insbesondere durchsichtigen Kunststoffmaterial bestehen können, werden in einfachster Weise durch ein flächiges Taschenelement gebildet, welches auf den zugehörigen Einlagebogen aufgeklebt ist, wobei die Kleberänder dann vorzugsweise entlang der Seitenkanten des Einlagebogens, welche den Eckenbereich einschließen, verlaufen. Diese Ausführungsform ist insbesondere für neue Unterschriftenmappen geeignet.
Um bereits im Gebrauch befindliche Unterschriftenmappen mit den erfindungsgemäßen Einstecktaschen nachrüsten zu können, besitzen diese gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ein flächiges vorderes Taschenelement mit zwei zwischen sich einen - dem Eckenbereich der Einlagebögen entsprechenden - rechten Winkel bildenden Kanten, wobei sich an die Kanten Befestigungsabschnitte zur Fixierung des Taschenelements an der Rückseite des Einlagebogens anschließen. In bevorzugter Ausgestaltung dieser Ausführungsform bilden die Befestigungsabschnitte dabei ein flächiges hinteres Taschenelement. Zweckmäßigerweise besitzen die Taschenelemente jeweils die Form eines rechtwinkligen Dreiecks und sind an ihren Kathetenseiten miteinander verbunden, wobei sie an der Hypotenusenseite eine Öffnung bilden, so daß die Einstecktasche auf den Ek-
kenbereich eines blattförmigen Einlagebogens aufgeschoben werden kann.
Im Fall von diesen nachrüstbaren Einstecktaschen kann an den Befestigungsabschnitten bzw. dem hinteren Taschenelement vorzugsweise ein Klebstoff zur Fixierung an der Rückseite des jeweiligen Einlagebogens vorgesehen sein.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform, die auch unabhängig von der Realisierung der Einstecktaschen verwirklicht werden kann, sieht eine Unterschriftenmappe vor, die auf mindestens einer Seite im Bereich der an dem Mappenrücken anliegenden Seitenkanten Anschlagleisten aufweist, durch die ein ungewolltes Herausrutschen des Papiers aus den erfindungsgemäßen Einstecktaschen verhindert werden kann.
Um Material zu sparen oder Gewicht zu reduzieren, kann die Anschlagleiste vorteilhaft geteilt ausgeführt sein.
Werden die Einlagebögen der Unterschriftenmappe beidseitig genutzt, so können im Bereich der dem Mappenrücken anliegenden Seitenkanten auf beiden Bögen die Anschlagleisten derart ausgebildet sein, daß sie sich in zusammengeklapptem Zustand der Unterschriftenmappe nicht überlappen. So wird die Zunahme der Dicke des Innenbereichs der Mappe durch Anordnung einer Anschlagleiste möglichst gering gehalten.
Die oben genannte Anordnung der Anschlagleisten kann so ausgebildet sein, daß sich die Anschlagleisten im zusammengeklappten Zustand der Unterschriftenmappe zu einer fortlaufenden Anschlagleiste ergänzen. Der Bereich der dem Mappenrücken anliegenden Seitenkanten wird damit zur Positionierung des DIN A 4 Papiers durch die (sich ergebende) größtmögliche Anlagefläche an die entsprechenden Anschlagleisten optimal genutzt, ohne die Dicke des Innenbereichs unnötig zu vergrößern.
Hinsichtlich weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen der Erfindung wird auf die Unteransprüche sowie die nachfolgende Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung verwiesen. In der Zeichnung zeigt
Figur 1
eine Unterschriftenmappe gemäß der vorliegenden Erfindung in schematischer, perspektivischer Darstellung,
Figur 2
einen Einlagebogen der Unterschriftenmappe aus Figur 1 in Vorderansicht,
Figur 3
eine erfindungsgemäße Einstecktasche in vergrößerter Darstellung,
Figur 4
eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Einstecktasche,
Figur 5 eine dritte Ausführung einer erfindungsgemäßen Einstecktasche,
Figur 6 einen Einlagebogen der Unterschriftenmappe mit zusätzlicher Anschlagleiste und
Figur 7 eine aufgeklappte Unterschriftenmappe mit beidseitiger Anordnung geteilter Anschlagleisten.
In der Figur 1 ist eine Unterschriftenmappe 1 gemäß der vorliegenden Erfindung dargestellt. Diese Unterschriftenmappe 1 umfaßt einen flexiblen Mappenrücken 2 an dessen beiden Längsseiten sich jeweils ein steifer Mappendeckel 3, 4 unter Bildung eines Einbandes anschließt. Zwischen den beiden steifen Mappendeckeln 3, 4 sind in bekannter Weise mehrere Einlageböden 5, 6, 7 flexibel angeordnet, die mit dem Mappenrücken 2 verbunden sind und beispielsweise aus einem Kartonmaterial oder Löschkarton bestehen, welches eine gewisse Festigkeit besitzt, jedoch weniger steif als das Material der Mappendeckel 3, 4 ist.
Wie insbesondere in Figur 2 gut erkennbar ist, weisen die Einlagebögen 5, 6, 7 an den beiden Eckenbereichen ihrer dem Mappenrücken 2 gegenüberliegenden Seitenkanten jeweils eine Einstecktasche 8, 9 auf, welche die Form eines rechteckigen Dreiecks besitzen, wobei die Kathetenseiten an den Seitenkanten des zugehörigen Einlagebogens 5, 6, 7 anliegen und an der Hypotenusenseite eine Öffnung gebildet wird, über welche ein nicht dargestelltes Schriftgut
in die Einstecktaschen 8, 9 eingeschoben werden kann, wie in Figur 2 durch die Pfeile A angedeutet ist.
Die Einstecktaschen können beispielsweise durch ein flächiges Taschenelement 10 gebildet sein, welches mit dem Einlagebogen 5, 6, 7 entlang von dessen Seitenkanten verklebt ist, wie dies in Figur 2 bei dem oberen Eckenelement 9 durch die gestrichelte Linie 11 angedeutet ist.
Als Alternative hierzu ist die untere Einstecktasche der Figur 2 doppellagig ausgebildet, wobei die Taschenelemente 10 (in der Figur ist nur das vordere Taschenelement 10 sichtbar) entlang der Kathetenseiten der dreieckigen Einstecktasche 8 miteinander fest verbunden sind, wie dies durch die gestrichelte Linie 12 angedeutet ist. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß vorgefertigte Einstecktaschen 8 in einfacher Weise auf den Eckenbereich des entsprechenden Einlagebogens 5, 6, 7 aufgeschoben werden können, wobei das in der Figur 2 nicht sichtbare hintere Taschenelement an der Rückseite des Einlagebogens 5, 6, 7 festgeklebt wird, wozu an dem hinteren Taschenelement ein entsprechendes Klebematerial mit Schutzfolie vorgesehen sein kann.
Selbstverständlich können die Einstecktaschen auch auf andere Weise gestaltet sein. Beispielsweise kann das vordere oder hintere Taschenelement 13 auch als diagonal verlaufender Streifen ausgebildet sein, wie dies in der Figur 3 gezeigt ist.
Auch ist es möglich, ein Taschenelement an seinen Seitenkanten mit Befestigungsabschnitten 14, 15 zu versehen, die um die Kanten der Einlagebögen herumgelegt und mit deren Rückseite verklebt werden können, wie dies in den Figuren 4 und 5 gezeigt ist.
Figur 6 zeigt einen Einlagebogen 5, 6, 7, der zusätzlich zu den beiden Einstecktaschen 8, 9 eine Anschlagleiste 16 aufweist. Die Anschlagleiste ist derart angeordnet, daß ein in die Einstecktaschen 8, 9 eingestecktes Papier nicht mehr in Richtung des Mappenrückens 2 verrutschen kann, so daß durch diese Positionierung das Papier in den Einstecktaschen 8, 9 verbleibt.
In Figur 7 ist eine aufgeklappte Unterschriftenmappe 1 dargestellt, bei der Einlagebögen 5, 6, 7 beidseitig genutzt werden. Die Anschlagleiste 16 an den Einlagebögen 5, 6, 7 ist derart geteilt ausgeführt, daß sich die so entstandenen einzelnen Abschnitte in zusammengeklapptem Zustand nicht überlappen und sich zu einer fortlaufenden Anschlagleiste ergänzen. So wird erreicht, daß sowohl für das Papier auf der linken Seite, als auch für das Papier auf der rechten Seite der Bereich, an dem die Papiere an den jeweiligen Abschnitten der Anschlagleiste 16 anliegen, groß genug ist, um eine derartige Positionierung des Papiers zu erreichen, daß das Papier nicht aus den Einstecktaschen 8, 9 herausrutscht. Die in Figur 7 dargestellte Aufteilung der Anschlagleiste 16 ist nur ein Beispiel, andere Aufteilungsmöglichkeiten sind denkbar.

Claims (14)

1. Unterschriftenmappe mit einem Mappenrücken (2) und daran beidseitig anschließenden, steifen Mappendeckeln (3, 4), und mit blattförmigen Einlagebögen (5, 6, 7) aus einem steifen Material, die zwischen den Mappendeckeln (3, 4) angeordnet und mit dem Mappenrücken (2) verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Einlagebögen (5, 6, 7) an wenigstens einem Eckenbereich ihrer dem Mappenrücken (2) gegenüberliegenden Seitenkanten eine Einstecktasche (8, 9) aufweisen.
2. Unterschriftenmappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einlagebögen (5, 6, 7) in beiden Eckenbereichen ihrer dem Mappenrücken (2) gegenüberliegenden Seitenkante eine Einstecktasche (8, 9) aufweisen.
3. Unterschriftenmappe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einstecktaschen (8, 9) die Form eines rechtwinkligen Dreiecks besitzen, dessen Katheten an den Seitenkanten des zugehörigen Einlagebogens (5, 6, 7) anliegen, wobei die Öffnung der Einstecktaschen (8, 9) an der Hypothenusenseite liegt.
4. Unterschriftenmappe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einstecktaschen (8, 9) eine Kathetenlänge von 3 bis 9 cm, insbesondere von 4 bis 8 cm besitzen.
5. Unterschriftenmappe nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einstecktaschen (8, 9) aus einem insbesondere durchsichtigen Kunststoffmaterial gebildet sind.
6. Unterschriftenmappe nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einstecktaschen (8, 9) doppellagig ausgebildet und auf die Eckenbereiche der Einlagebögen (5, 6, 7) aufgeschoben und mit den Rückseiten der Einlagebögen (5, 6, 7) verbunden, insbesondere verklebt sind.
7. Unterschriftenmappe nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einlagebögen (5, 6, 7) auf mindestens einer Seite im Bereich der an dem Mappenrücken (2) anliegenden Seitenkanten Anschlagleisten (16) aufweisen.
8. Unterschriftenmappe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagleiste (16) geteilt ausgeführt ist.
9. Unterschriftenmappe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß bei beidseitiger Anordnung der Anschlagleisten (16) an die Einlagebögen (5, 6, 7) im Bereich der dem Mappenrücken (2) anliegenden Seitenkanten die Anschlagleisten (16) derart ausgebildet sind, daß sie sich in zusammengeklapptem Zustand der Unterschriftenmappe nicht überlappen.
10. Unterschriftenmappe nach Anspruch 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß bei beidseitiger Anordnung der Anschlagleisten (16) an die Einlagebögen (5, 6, 7) im Bereich der dem Mappenrücken (2) anliegenden Seitenkanten die Anschlagleisten (16) derart ausgebildet sind, daß sie sich in zusammengeklapptem Zustand der Unterschriftenmappe (1) zu einer fortlaufenden Anschlagleiste ergänzen.
11. Einstecktasche zur Anbringung an einem blattförmigen Einlagebogen (5, 6, 7) einer Unterschriftenmappe (1), dadurch gekennzeichnet, daß sie ein flächiges vorderes Taschenelement (10) mit zwei zwischen sich einen rechten Winkel bildenden Kanten aufweist, wobei sich an die Kanten Befestigungsabschnitte zur Fixierung des Taschenelements (10) an der Rückseite des Einlagebogens (5, 6, 7) anschließen.
12. Einstecktasche nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsabschnitte ein flächiges hinteres Taschenelement bilden.
13. Einstecktasche nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Taschenelemente (10) jeweils die Form eines rechtwinkligen Dreiecks besitzen, die an den Kathetenseiten miteinander verbunden sind und an der Hypothenusenseite eine Öffnung bilden, so daß die Einstecktasche (8, 9) auf den Eckenbereich eines blattförmigen Einlagebogens (5, 6, 7) aufgeschoben werden kann.
14. Einstecktasche nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß an den Befestigungsabschnitten ein Klebstoff zur Fixierung an dem Einlagebogen (5, 6, 7) vorgesehen ist.
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