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Die
Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung zur Halterung eines Organisations-
und/oder Kommunikationsgerätes,
insbesondere Mobiltelefons, an einem Gurt oder sonstigen Gegenstand,
mit einem, vorzugsweise, flächigen,
Aufnahmeabschnitt zur Aufnahme des Gerätes.
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Eine
solche Haltevorrichtung, die bei Verwendung für Mobiltelefone gern auch als „Handyhalter" bezeichnet wird,
sind im täglichen
Einsatz besonders praktisch, insbesondere wenn der Benutzer keine
Taschen oder sonstigen Aufbewahrungsmöglichkeiten verfügbar hat.
Dabei ist die Haltevorrichtung gewöhnlich an einem Gurt befestigt,
den der Benutzer beispielsweise um seinen Hals oder an der Hose trägt. Somit
gewährleistet
eine solche Haltevorrichtung eine sichere Benutzung und insbesondere
einen sicheren Transport, wobei das Risiko, dass das Gerät während der
Benutzung oder des Transportes verloren gehen kann, deutlich minimiert
ist.
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Haltevorrichtungen
der eingangs genannten Art sind bislang als Taschen ausgebildet,
in die das zu benutzende bzw. transportierende Gerät gesteckt wird.
Solche Taschen bieten neben ihrer Halte- und Transportfunktion zwar
auch noch zusätzlich
einen mehr oder weniger wirksamen Schutz gegen Feuchtigkeits- und
Schmutzeinwirkung von Außen,
haben jedoch den Nachteil, dass sie relativ hohe Produktions- und Lagerkosten
verursachen. Denn dies ist nicht nur bedingt durch deren Konstruktion,
sondern ebenfalls aufgrund des Umstandes, dass eine Vielzahl von
verschiedenen Größen für die unterschiedlichen
am Markt befindlichen Geräte
bereitgestellt werden müssen,
da eine zu große
Tasche für
das zu verwendende Gerät
bei der täglichen
Handhabung unpraktisch und außerdem
optisch unattraktiv ist.
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Es
ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Haltevorrichtung der eingangs
genannten Art derart zu verbessern, dass sie sich einfach handhaben
und für unterschiedliche
Gehäuseformen
verwenden lässt, das
zu halternde Gerät
sicher umschließt
und ein ansprechendes optisches Aussehen bietet.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch eine Haltevorrichtung zur Halterung eines Organisations- und/oder
Kommunikationsgerätes,
insbesondere Mobiltelefons, an einem Gurt oder sonstigen Gegenstand,
mit einem vorzugsweise flächigen
Aufnahmeabschnitt zur Aufnahme des Gerätes, dadurch gekennzeichnet,
dass der Aufnahmeabschnitt für
eine zumindest teilweise, vorzugsweise flächig, berührende Anlage an das Gerät mindestens
teilweise aus elastischem Material besteht.
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Dadurch
das erfindungsgemäß zumindest ein
Teil des Aufnahmeabschnittes aus elastischem Material beseht, lässt sich
zum einen eine sichere Halterung des Gerätes realisieren, da durch die Elastizität des erfindungsgemäß vorgesehenen
Materials eine flächige
Anlage an das Gehäuse
des Gerätes erzielt
wird. Zum anderen lässt
sich aufgrund der Elastizität
des Materials die Haltevorrichtung einfach an Geräten mit
unterschiedlichen Gehäusegrößen und
-formen anpassen, wodurch gegenüber
dem Stand der Technik die Anzahl bereit zu haltender Haltevorrichtungen
für unterschiedliche
Gehäusegrößen- und formen deutlich
reduziert werden kann und in Abhängigkeit
vom Gerätetyp
gegebenenfalls auf eine Anzahl von Haltevorrichtungen mit unterschiedlicher
Größe sogar
gänzlich
verzichtet und nur eine Haltevorrichtung mit einer Universalgröße bereitgehalten
werden kann. Somit lassen sich insbesondere die Bevorratungskosten
deutlich reduzieren. Durch die erfindungsgemäße Verwendung von elastischem Material
muss die Haltevorrichtung auch nicht mehr zwangsläufig als
Tasche ausgebildet sein; statt dessen ist es ebenfalls denkbar,
die Haltevorrichtung aus Bändern
oder Streifen herzustellen, die aufgrund der Elastizität das zu
halternde Gerät
umschließen.
Nicht zuletzt sorgt eine solche Ausbildung auch für ein ansprechendes
optisches Erscheinungsbild.
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Vorzugsweise
weist der Aufnahmeabschnitt eine von einem umlaufenden streifenförmigen Element
gebildete rahmenförmige
Sektion zur Umschließung
des Gerätes,
insbesondere entlang dessen Umfang oder Schmalseiten, auf. Dadurch
lässt sich eine
besonders einfache und zugleich wirkungsvolle Halterung des Gerätes realisieren.
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Für eine besonders
effektive Halterung kann der Aufnahmeabschnitt mindestens eine taschen- oder
kappenförmige
Sektion zur Einfassung eines Teils des Gerätes aufweisen.
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Bei
einer Weiterbildung dieser Ausführung weist
die taschen- oder kappenförmige
Sektion mehrere voneinander beabstandete, vorzugsweise etwa parallel
zueinander verlaufende, streifenförmige Elemente auf.
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Zweckmäßigerweise
kann ein Teil der rahmenförmigen
Sektion gleichzeitig auch einen Teil der taschen- oder kappenförmigen Sektion
bilden.
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Für eine besonders
effektive Halterung des Gerätes
kann der Aufnahmeabschnitt zwei voneinander beabstandete und mit
ihren Öffnungen
aufeinanderzu gerichtete taschen- oder kappenförmige Sektionen aufweisen,
die vorzugsweise durch zwei streifenförmige Elemente miteinander
verbunden sind.
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Ferner
kann ein, vorzugsweise schlaufen- oder augenförmiger, Verbindungsabschnitt
zur Verbindung mit einem Gurt oder sonstigen Gegenstand am Aufnahmeabschnitt
vorgesehen sein. Bei einer Weiterbildung dieser Ausführung kann
der Verbindungsabschnitt mit dem Aufnahmeabschnitt einstückig verbunden
sein und aus dem gleichen Material wie der Aufnahmeabschnitt bestehen,
was sich positiv auf die Herstellungskosten auswirkt.
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Nachfolgend
wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es
zeigen:
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1 in perspektivischer Ansicht
eine bevorzugte Ausführung
eines Halters für
ein Mobiltelefon;
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2 eine Draufsicht auf den
Halter von 1;
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3 eine Seitenansicht des
Halters von 1;
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4 eine Vorderansicht des
Halters von 1;
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5 eine Rückansicht des Halters von 1;
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6 eine Draufsicht auf den
Halter von 1 mit einem
darin eingesetzten Mobiltelefon; und
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7 eine Seitenansicht des
Halters von 1 mit einem
darin eingesetzten Mobiltelefon.
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In
den 1 bis 5 ist ein Halter 2 in
einer bevorzugten Ausführung
zur Halterung eines Mobiltelefons dargestellt. Der dargestellte
Halter 2 ist einstückig
hergestellt und besteht aus elastischem Material, vorzugsweise aus
elastischem Kunststoff.
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Der
Halter 2 weist zwei voneinander beabstandete seitliche
erste und zweite streifenförmigen Abschnitte 4 und 6 auf,
die an ihren einen Enden durch einen quer verlaufenden kürzeren dritten
streifenförmigen
Abschnitt 8 und an ihren anderen Enden durch einen quer
verlaufenden kürzeren
vierten streifenförmigen
Abschnitt 10 miteinander verbunden sind. Somit bilden die
ersten bis vierten streifenförmigen
Abschnitte 4, 6, 8 und 10 einen
rechteckigen Rahmen. Auf diese Weise erhält der dargestellte Halter 2 eine
Rechteckform, deren Breitseiten von den längeren ersten und zweiten streifenförmigen Abschnitten 4 und 6 und
deren Schmalseiten bzw. Stirnseiten von den kürzeren dritten und vierten
streifenförmigen
Abschnitten 8 und 10 gebildet werden.
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An
der einen Schmalseite des Halters 2 ist eine erste kappenförmige Sektion 12 ausgebildet,
die vom dritten streifenförmigen
Abschnitt 8 sowie einem rechtwinkelig zum dritten streifenförmigen Abschnitt 8 angeordneten
fünften
streifenförmigen
Abschnitt 14 und einem von diesem beabstandeten und zu
diesem parallel verlaufenden sechsten streifenförmigen Abschnitt 16 besteht.
Der fünfte
streifenförmige
Abschnitt 14 ist mit einem nach innen gerichteten viertelkreisförmigen Rand 14a versehen,
wodurch sich der fünfte
streifenförmige
Abschnitt 14 zu seiner Mitte hin entsprechend verjüngt. Der
fünfte
streifenförmige Abschnitt 14 und
der dritte streifenförmige
Abschnitt 8 sind durch einen ersten Schlitz 14 und
der sechste streifenförmige
Abschnitt 16 und der dritte streifenförmige Abschnitt 8 durch
einen zweiten Schlitz 18 im Wesentlichen voneinander getrennt.
Am sechsten streifenförmigen
Abschnitt 16 ist eine Lasche 20 angeformt, die
sich über
den dritten streifenförmigen Abschnitt 8 und
somit über
die von diesem begrenzte Schmalseite des Halters 2 hinaus
erstreckt und an ihrem Ende eine Schlaufe 22 bildet.
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An
seiner gegenüberliegenden
anderen Schmalseite ist der dargestellte Halter 2 ebenfalls
mit einer zweiten kappenförmigen
Sektion 24 versehen, die aus dem vierten streifenförmigen Abschnitt 10 sowie
einem rechtwinkelig zu diesem angeordneten siebten streifenförmigen Abschnitt 26 und
einem vom siebten streifenförmigen
Abschnitt 26 beabstandeten und parallel zu diesem verlaufenden
achten streifenförmigen
Abschnitt 30 besteht. Der siebte streifenförmige Abschnitt 26 und
der vierte streifenförmige
Abschnitt 10 sind durch einen dritten Schlitz 28 und
der achte streifenförmige
Abschnitt 30 und der vierte streifenförmige Abschnitt 10 durch
einen vierten Schlitz 32 im Wesentlichen voneinander getrennt.
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Die
fünften
bis achten streifenförmigen
Abschnitte 14, 16, 26 und 30 sind
nicht nur rechtwinklig zu den ersten und zweiten streifenförmigen Abschnitten 4, 6 angeordnet,
sondern verlaufen auch quer zu diesen. Der fünfte streifenförmige Abschnitt 14 und der
siebte streifenförmige
Abschnitt 26 liegen in einer gemeinsamen ersten Ebene,
die sich in Längsrichtung
zu den ersten und zweiten streifenförmigen Abschnitten 4, 6 verlaufen
und rechtwinkelig zu diesen aufgespannt ist. Der sechste streifenförmige Abschnitt 16 und
der achte streifenförmige
Abschnitt 30 liegen in einer zweiten Ebene, die parallel
zur ersten Ebene verläuft.
Die beiden kappenförmigen
Sektionen 12 und 24 sind somit nach innen offen,
so dass sie mit ihren Öffnungen
einander gegenüberliegen, während sie
von den dritten und vierten streifenförmigen Abschnitten 8 und 10 begrenzt
werden.
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In
den 6 und 7 ist der zuvor beschriebene
Halter 2 mit einem darin gehalterten Mobiltelefon 40 gezeigt,
wobei die Ansicht von 6 der
Ansicht von 2 und die
Ansicht von 7 der Ansicht
von 3 entspricht. Da,
wie zuvor erwähnt,
der Halter 2 aus elastischem Material besteht, liegt er
mit all seinen Abschnitten auf entsprechenden Abschnitten des Mobiltelefons 40 im
Wesentlichen flächig
auf. Damit die elastische Wirkung des Materials zum Tragen kommt
und somit der Halter 2 im Wesentlichen stramm am Mobiltelefon 40 anliegt,
entspricht die Form des Halters 2 im Wesentlichen der des
Gehäuses
des Mobiltelefons 40, ist jedoch ein wenig kleiner dimensioniert.
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Wie
die 6 und 7 erkennen lassen, umschließt der Halter 2 mit
den ersten und zweiten streifenförmigen
Abschnitten 4 und 6 die Seiten des Mobiltelefons 40 und
mit den ersten und zweiten kappenförmigen Sektionen 12 und 24 die
oberen und unteren Gehäuseabschnitte 40a und 40b des
Mobiltelefons 40.
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Zwischen
den ersten und zweiten streifenförmigen
Abschnitten 4 und 6 und den ersten und zweiten
kappenförmigen
Sektionen 12 und 24 ist der Halter 2 im
dargestellten Ausführungsbeispiel
offen, der somit im Wesentlichen nur die Seiten des Mobiltelefons 40 umschließt. Auf
diese Weise bleibt der Zugang zu den Tasten, dem Display, dem Lautsprecher und
dem Mikrophon an der Vorderseite des Mobiltelefons 40 (siehe
insbesondere 6) und
gegebenenfalls auch zu dem Akku und der SIM-Karte an dessen Rückseite
erhalten, wodurch trotz Befestigung am dargestellten Halter 2 eine
uneingeschränkte
Benutzung des Mobiltelefons 40 weiterhin möglich ist.
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Der
Zweck des dargestellten Halters 2 besteht darin, ein darin
befestigtes Mobiltelefon 40 an einem Gurt oder einem sonstigen
Gegenstand vorzugsweise an der Kleidung des Benutzers zu haltern. Hierzu
dient die am vierten streifenförmigen
Abschnitt 16 angeformte Schlaufe 22, durch die
ein Ring, Schäkel,
Stropp oder sonstiges Verbindungsmittel gesteckt wird, welches wiederum
am Gurt oder einem sonstigen Gegenstand beispielsweise an der Kleidung
des Benutzers befestigbar ist.