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Die Erfindung betrifft eine Abgabevorrichtung
für flüssige Produkte,
insbesondere Desinfektionsmittel, Flüssigseife, fertige Waschlösungen und dergleichen.
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Derartige Abgabevorrichtungen sind
bekannt und werden zum Beispiel unter dem Markennamen "ingo-man"-Spender von der
Anmelderin angeboten. Bekannt sind manuell zu betätigende
Desinfektionsmittelspender oder berührungslos, mit einem Annäherungssensor
arbeitende Geräte.
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Wenn der Anwender beim Pumpen, zum
Beispiel durch Drücken
seines Ellenbogens oder seiner Hand auf den nach außen sich
erstreckenden Bedienungshebel, seine Hand nicht genau unter den
Auslauf hält
oder den Bedienungshebel mehrfach hintereinander betätigt, wird
ein großer
Teil des Produktes an der Hand vorbei gepumpt. Eine Verunreinigung des
Fußbodens
mit dem Produkt ist insbesondere bei Desinfektionsmitteln nachteilig,
welche zum Beispiel Linoleum-Fußböden auf
Dauer angreifen und beschädigen.
Falls eine rückfettende
Komponente im Desinfektionsmittel enthalten ist, besteht eine hohe Rutschgefahr,
wenn das Produkt auf den Boden spritzt und der flüchtige Anteil
verdampft ist, so dass ein Fettfilm auf dem Fußboden übrig bleibt. Um deshalb zu
vermeiden, dass der Fußboden
unterhalb der Vorrichtung mit dem Produkt verunreinigt oder gar beschädigt wird,
sind Auffangschalen als Zubehörteile
bekannt, die umständlich über die
Desinfektionsmittelspender gestülpt
werden müssen.
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Da beim Einsatz in Kliniken und anderen
Gesundheitseinrichtungen ein Versprühen von Produkten, beispielsweise
Desinfektionsmitteln, wegen einer möglichen Aerosolbildung nicht
gestattet ist, tritt das Produkt aus dem Spender in einem einzigen Strahl
aus. Wenn dieser scharfe Strahl auf die Hand auftrifft, so spritzt
ein großer
Teil dieses Strahls von dort zur Seite und auf den Fußboden.
Die genannten Auffangschalen dienen auch dazu, dieses zur Seite gespritzte
Produkt aufzufangen. Dieser Zweck wird allerdings nur teilweise
erreicht, da sie oft zu weit vom Spender entfernt und nicht mit
dem Sprühstrahl konform
angebracht sind. Die Auffangschalen sind in einem Bügel eingesetzt,
welcher über
das Gehäuse des
Spenders gehängt
wird. Damit der Spender von unten her mit einer Nachfüllflasche
bestückt
werden kann, ist die Auffangschale nicht unmittelbar unterhalb oder
direkt am Spendergehäuse,
sondern erst in einiger Entfernung vom Spendergehäuse angebracht.
Produkt, welches in den Bereich zwischen der Auffangschale und dem
Spendergehäuse
nach unten spritzt, wird daher nicht aufgefangen.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe
zugrunde, eine Abgabevorrichtung der eingangs genannten Art zu entwickeln,
bei der bei einfacher Handhabung des Spenders möglichst kein Produkt auf den
Fußboden
spritzt und wobei insbesondere auch eine bessere Benetzung der Hand
mit dem Produkt erreicht wird.
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Die Aufgabe wird bei der Vorrichtung
der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
ein Element zur Aufspaltung des austretenden Produktes in eine Mehrzahl,
insbesondere in eine Vielzahl, von Einzelstrahlen vorgesehen ist
und das Element insbesondere als ein poröses Element wie ein Sieb, ein
Brausekopf, eine poröse
Membran, ein Perlator, eine Fritte (poröse Filterplatte aus gesintertem
Material) oder dergleichen ausgebildet ist. Vorzugsweise verbreitert
sich der aus den Einzelstrahlen bestehende Gesamtstrahl nach unten
hin.
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Dieses Element ermöglicht durch
die Strahlverbreitung, z. B. in Kegelform, eine bessere Benetzung
der Hand.
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Vorteilhaft einsetzbar sind die erfindungsgemäßen Vorrichtungen
in vielen Anwendungsbereichen, beispielsweise als Spender für Flüssigseife
in Sanitärbereichen
von Firmen, Behörden
und öffentlichen
Einrichtungen. Besonders vorteilhaft werden die Spender als Desinfektionsmittelspender
in Kliniken und anderen Gesundheitseinrichtungen eingesetzt, wo
besonders hohe Anforderungen an die Hygiene gestellt werden.
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Der bisherige Nachteil, dass der
nicht aufgespaltene Strahl aus dem Spender derart auf die Hand trifft,
dass es zu einem Verspritzen des Produktes kommt, wird erfindungsgemäß vermieden,
da der gesamte Produktstrahl nun aus einem Bündel von Einzelstrahlen mit
einem vergrößerten Strahlwinkel
besteht und die Hand von diesem verbreiterten Gesamtstrahl getroffen
wird. Eine bessere Benetzung der Hand mit dem Produkt wird außerdem erreicht.
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Des weiteren wird zur Lösung der
erfindungsgemäßen Aufgabe
vorgeschlagen, dass sich die Auffangschale, welche unterhalb des
Auslaufrohrs vorgesehen ist, vollflächig von der Abgabevorrichtung
nach außen
erstreckt. Dadurch wird der Schutz des Fußbodens vor einem daneben spritzenden
oder zur Seite spritzenden Produkt erheblich verbessert. Die vollflächige Auffangschale
ist insbesondere bei einem verbreiterten Strahl entsprechend Anspruch
2 von erheblichem Vorteil, da nun die Auftrefffläche des Gesamtstrahls erheblich
größer als
bei nur einem Einzelstrahl ist.
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Dabei ist es besonders vorteilhaft,
wenn die Auffangschale fest mit dem Gehäuse der Abgabevorrichtung verbunden
ist, so dass die Auffangschale mit dem Bügel nicht erst umständlich am
Spendergehäuse
angebracht werden muss. Damit dennoch auf einfache Weise das Produkt
nachgefüllt werden
kann, indem eine Nachfüllflasche
von unten in das Gehäuse
eingeschoben wird, ist die Auffangschale vorzugsweise zur Freigabe
der Unterseite des Gehäuses
bewegbar, insbesondere nach unten klappbar. Prinzipiell wäre es auch
möglich,
dass die Auffangschale an der Unterseite des Gehäuses verschiebbar, zum Beispiel
in schienenartigen Nuten angebracht ist, um die Unterseite des Gehäuses freizugeben.
Bevorzugt ist jedoch die Klappbarkeit nach unten.
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Wenn sich die Auffangschale in einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung weiter als der Bedienungshebel
nach außen
hin erstreckt, so kann das Gerät
ohne weitere Befestigung als Standgerät eingesetzt werden und ist
dabei kippstabil, wenn der Anwender mit beliebiger Kraft von oben
auf den Bedienungshebel drückt.
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Weiterhin wird vorgeschlagen, dass
im Bereich des Auslaufrohrs, insbesondere an dessen Abdeckung, eine
austauschbare oder fest damit verbundene Blende zur Kennzeichnung
des Produktes, beispielsweise durch Farbe, Beschriftung, Kodierung, angebracht
ist. So kann eine zweiteilige Kunststoffabdeckung am Auslauf angebracht
sein, die mittels unterschiedlicher Farben eine gute Zuordnung des zu
fördernden
Produktes erlaubt. Bei der Anordnung der Blende an der Abdeckung
des Auslaufrohrs ist die Blende immer von allen Seiten gut erkennbar
und wird nicht durch irgendwelche Bauteile der Abgabevorrichtung
verdeckt.
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Die hauptsächlichen Vorteile der Neuentwicklung
werden also durch den vergrößerten Strahlwinkel,
die integrierte Auffangschale und die geteilte Auslaufblende erreicht.
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Im Folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung anhand von Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen
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1 eine
perspektivische Ansicht des neuartigen Spenders schräg von unten,
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2 den
Spender nach 1 von der
Seite,
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3 den
Spender entsprechend 2, aber
mit abgeklappter Auffangschale und
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4 eine
perspektivische Darstellung des Spenders nach den vorherigen Figuren
mit einer Detaildarstellung des Auslaufbereiches.
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In allen Zeichnungen haben gleiche
Bezugszeichen die gleiche Bedeutung und werden daher gegebenenfalls
nur einmal erläutert.
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Dargestellt ist ein Desinfektionsmittelspender
mit einem Gehäuse 1,
in welchem sich eine Flasche mit dem flüssigen Produkt und einer in
die Flasche eintauchenden Pumpe befindet. Die Pumpe wird betätigt durch
einen Bedienungshebel 2, damit das Produkt aus der Flasche
hochgepumpt und durch den Auslass 3 des Auslaufrohrs des
Spenders nach außen
gefördert
wird. Unterhalb dieses Auslasses 3 ist eine Auffangschale 4 angebracht,
die sich weiter nach außen
als der Bedienungshebel 2 erstreckt, wie durch die gestrichelte,
vertikale Linie 5 angedeutet wird. Die Auffangschale 4 ist
um ein Scharnier 6 klappbar, damit von unten eine neue,
mit dem Produkt befüllte
Flasche in das Spendergehäuse 1 eingeführt werden
kann. Im betriebsfertigen Zustand (1 und 2) wird die Auffangschale 4 durch miteinander
korrespondierende Rastelemente 7a, 7b (3) in der waagerechten Stellung
gehalten.
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In 4 ist
das Element 8 zur Aufspaltung des austretenden Produktes
in eine Vielzahl von Einzelstrahlen und eine austauschbare Blende 9 zur Kennzeichnung
des eingesetzten Produktes dargestellt. Die gesamte Abdeckung des
Auslaufs ist in diesem Beispiel zweiteilig ausgeführt. Dies
wird vorzugsweise durch zwei separate Kunststoffteile 9, 10 erreicht.
Die Blende 9 kann an dem Teil 10 aufgesteckt und
dort eingerastet/angeklipst werden. Alternativ kann die Blende 9 aber
auch zusammen mit der Abdeckung 10 im Zweikomponentenspritzgussverfahren
hergestellt werden, so dass die Teile 9, 10 nicht
mehr voneinander trennbar sind.
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Der Vorteil der integrierten Auffangschale, die
zum leichteren Befüllen
der Vorrichtung klappbar ausgeführt
ist, liegt neben dem besseren Schutz des Fußbodens auch im Einsparen von
Platz. Zusammen mit dem kegelförmig
in Einzelstrahlen aufgespaltenen Produktstrahl, bei dem ein Aufspritzen
auf die Hand und ein Wegspritzen zur Seite vermieden wird, wird
mit der Auffangschale ein erheblich verbesserter Schutz des Fußbodens
vor einer Verunreinigung mit dem Produkt erreicht.