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DE20310480U1 - Befestigungsvorrichtung für Stahlschutzleitwände auf einer Kappe einer Brücke - Google Patents

Befestigungsvorrichtung für Stahlschutzleitwände auf einer Kappe einer Brücke

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Publication number
DE20310480U1
DE20310480U1 DE20310480U DE20310480U DE20310480U1 DE 20310480 U1 DE20310480 U1 DE 20310480U1 DE 20310480 U DE20310480 U DE 20310480U DE 20310480 U DE20310480 U DE 20310480U DE 20310480 U1 DE20310480 U1 DE 20310480U1
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DE
Germany
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fastening device
fastening
fixture
mandrel
plate
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Expired - Lifetime
Application number
DE20310480U
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Publication date
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Priority to DE20310480U priority Critical patent/DE20310480U1/de
Publication of DE20310480U1 publication Critical patent/DE20310480U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01DCONSTRUCTION OF BRIDGES, ELEVATED ROADWAYS OR VIADUCTS; ASSEMBLY OF BRIDGES
    • E01D19/00Structural or constructional details of bridges
    • E01D19/10Railings; Protectors against smoke or gases, e.g. of locomotives; Maintenance travellers; Fastening of pipes or cables to bridges
    • E01D19/103Parapets, railings ; Guard barriers or road-bridges

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Bridges Or Land Bridges (AREA)

Description

Patentanwältin
Dipl.-Phys. Cordula Knefel
Wertherstr. 16, 35578 Wetzlar
Postfach 1924, 35529 Wetzlar
Telefon 06441/46330 - Telefax 06441/48256
B G 1113
Dipl.-Ing. Matthias Braun
An der Landhege 67
35578 Wetzlar
Befestigungsvorrichtung für Stahlschutzleitwände auf einer Kappe einer Brücke
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung für Stahlschutzleitwände auf einer Kappe einer Brücke.
Gemäß dem Stand der Technik werden Stahlschutzwände auf Brücken mittels eines Domes auf der Kappe der Brücke, das heißt in dem Betonrand neben der Fahrbahn befestigt. Diese zum Stand der Technik gehörende Befestigung hat den Nachteil, dass die Kappe durchbohrt wird.
Ein Durchbohren der Kappe ist von Nachteil, da hierbei die Abdichtung durchdrungen wird und zusätzlich eine Beschädigung von Spanngliedern auftreten kann.
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• ·
Die Stahlschutzleitwände müssen darüber hinaus derart an der Brücke befestigt werden, dass sie im Falle eines Anpralles keine Kräfte in das Bauwerk einleiten, die Schäden der Kappe oder dem Bauwerk verursachen können.
Das der Erfindung zugrunde liegende technische Problem besteht darin, eine Befestigungsvorrichtung anzugeben, mit der die Kappe lediglich angebohrt wird, und die trotzdem eine ausreichende Sicherheit gewährleistet.
Dieses technische Problem wird durch die Befestigungsvorrichtung gemäß Anspruch 1 gelöst.
Dadurch, dass die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung mit einer Dreipunktbefestigung auf der Kappe befestigt wird, wobei die Dreipunktbefestigung ein Dreieck bildet, ist gewährleistet, dass die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung fest und sicher auf der Kappe befestigbar ist, ohne dass die Kappe durchbohrt werden muss.
Vorteilhaft sind die drei Punkte der Befestigung in den Ecken eines Dreieckes liegend angeordnet. Besonders vorteilhaft hat sich ein gleichschenkliges oder gleichseitiges Dreieck herausgestellt.
Die Befestigungsvorrichtung ist vorteilhaft plattenförmig ausgebildet und weist Bohrungen für die Dreipunktbefestigung auf.
In dem von den drei Befestigungspunkten gebildeten Dreieck ist vorteilhaft ein Dorn angeordnet, auf den die Stahlschutzleitwand nach Befestigung der Befestigungsvorrichtung auf der Kappe der Brücke aufgesteckt und bei-
spielsweise mittels einer Mutter befestigt wird. Der Dorn weist in diesem Fall ein Außengewinde auf.
Damit die Befestigungsvorrichtung besser transportiert werden kann, ist gemäß einer weiteren Ausführungsform vorgesehen, dass für den Dorn ebenfalls eine Bohrung vorgesehen ist, durch die der Dorn steckbar ist. Vorteilhaft ist die Bohrung in Richtung der Kappe sich konisch erweiternd ausgebildet. Der Dorn weist vorteilhaft einen entsprechend sich konisch erweiternden Kopf auf, so dass der Dorn formschlüssig in der Bohrung angeordnet werden kann.
Die Befestigungsvorrichtung besteht vorteilhaft aus einer massiven Stahlplatte.
Im Folgenden wird ein konkretes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung angegeben, auf das die Erfindung jedoch nicht beschränkt ist.
Die Stahlplatte weist eine Dicke von 25 Millimetern auf. Die Seitenlängen der Stahlplatten betragen 600/550/550 Millimeter. In den drei Ecken ist jeweils eine Bohrung mit einem Randabstand zu den Stahlplattenrändern von 30 Millimetern angeordnet. Der Bohrlochabstand an der 600 Millimeter langen Seitenkante beträgt 500 Millimeter. Befestigt wird die Ankerplatte mit drei Dübeln. Die Verankerungstiefe beträgt 90 Millimeter. Mit einem Abstand von 115 Millimetern zur 600 Millimeter langen Seitenkante der Ankerplatte ist ein Rundstahldorn mit einem Durchmesser von 20 Millimetern angeschweißt. Über diesen Rundstahldorn erfolgt die Lasteinleitung.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich anhand der zugehörigen Zeichnung, in der mehrere Aus-
führungsbeispiele einer erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung nur beispielhaft dargestellt sind. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 einen Querschnitt durch eine Kappe einer
Brücke mit einer Befestigungsvorrichtung und einer darauf angeordneten Stahlschutzleitwand ;
Fig. 2 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Befestigungsvorrichtung in Ansicht;
Fig. 3 ein zweites Ausführungsbeispiel einer Befestigungsvorrichtung in Ansicht.
Fig. 1 zeigt eine Kappe (1) einer Brücke, wobei die Kappe (1) neben einer Fahrbahn (2) angeordnet ist. Auf der Kappe (1) ist eine Befestigungsvorrichtung (3) angeordnet, die mit Dübeln (4, 5, 6) an der Kappe (1) festgeschraubt ist. Um eine größere Sicherheit zu erreichen, sind in diesem konkreten Ausführungsbeispiel Telleranker (7) angeordnet. An der Befestigungsvorrichtung (3) ist ein Dorn (8) angeordnet. Auf den Dorn (8) ist eine Stahlschutzleitwand (9) aufgesteckt und mit einer Mutter (10) befestigt.
Auf der Kappe (1) ist zusätzlich ein Geländer (11) befestigt. In der Kappe (1) ist eine Stahlbewehrung (12) vorgesehen.
Fig. 2 zeigt die Befestigungsvorrichtung (3) mit Bohrungen (13, 14, 15), in denen die Dübel (4, 5, 6) angeordnet sind. An der Befestigungsvorrichtung (3) ist der Dorn (8) angeschweißt.
Die Befestigungsvorrichtung (3) ist dreieckförmig ausgebildet, und zwar im vorliegenden Fall als gleichschenkliges Dreieck. In den Ecken des Dreieckes sind die Bohrungen (13, 14, 15) für die Dreipunktbefestigung vorgesehen. Innerhalb des von den Bohrungen (13, 14, 15) gebildeten Dreieckes ist der Dorn (8) angeordnet.
Fig. 3 zeigt eine Befestigungsvorrichtung (16) mit Bohrungen (17), die wiederum dreieckförmig in der Befestigungsvorrichtung (16) angeordnet sind. Innerhalb des von den Bohrungen (17) gebildeten Dreieckes ist eine Bohrung (18) vorgesehen, durch die der Dorn (8) schiebbar ist. Die Bohrung ist in Richtung der Kappe sich konisch erweiternd ausgebildet (nicht dargestellt). Der Dorn (8) weist vorteilhaft einen entsprechend sich konisch erweiternden Kopf auf, so dass der Dorn (8) formschlüssig in der Bohrung (18) angeordnet werden kann.
Bezugszahlen Kappe einer Brücke
1 Fahrbahn
2 Befestigungsvorrichtung
3 Dübel
4, 5, 6 Telleranker
7 Dorn
8 Stahlschutzleitwand
9 Mutter
10 Brückengeländer
11 Bewehrung
12 Bohrungen
13, 14, 15 Befestigungsvorrichtung
16 Bohrungen
17 Bohrung
18

Claims (9)

1. Befestigungsvorrichtung für Stahlschutzleitwände auf einer Kappe einer Brücke, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsvorrichtung (3, 16) für die Befestigung an der Kappe (1) eine Dreipunktbefestigung aufweist, wobei die drei Punkte der Befestigung ein Dreieck bildend in der Befestigungsvorrichtung (3, 16) angeordnet sind.
2. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das durch die Dreipunktbefestigung gebildete Dreieck als gleichschenkliges Dreieck ausgebildet ist.
3. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das die Dreipunktbefestigung bildende Dreieck als gleichseitiges Dreieck ausgebildet ist.
4. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsvorrichtung (3, 16) plattenförmig ausgebildet ist.
5. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Befestigungsvorrichtung (3, 16) ein Dorn (8) zum Befestigen der Stahlschutzleitwand (9) vorgesehen ist.
6. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Dorn (8) an der Befestigungsvorrichtung (3) fest angeordnet ist.
7. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Dorn (8) durch eine Bohrung (18) der Befestigungsvorrichtung (16) steckbar und in der Bohrung (18) fixierbar angeordnet ist.
8. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Dorn (8) oder die Bohrung (18) für den Dorn (8) innerhalb des Dreieckes der Dreipunktbefestigung liegend angeordnet ist.
9. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsvorrichtung (3, 16) als massive Stahlplatte ausgebildet ist.
DE20310480U 2003-07-11 2003-07-11 Befestigungsvorrichtung für Stahlschutzleitwände auf einer Kappe einer Brücke Expired - Lifetime DE20310480U1 (de)

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Citations (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE4315286A1 (de) 1993-05-07 1994-11-17 Sps Schutzplanken Gmbh Vorgefertigtes Ankerelement, insbesondere für passive Schutzeinrichtungen
DE19653985A1 (de) 1996-12-21 1998-06-25 Daniel Maechtle Einrichtung zum Anbringen von Bolzenankern an Betonbauwerken
DE19855441A1 (de) 1997-12-23 1999-06-24 Josef Stoeckl Leitwandelement für Verkehrswege
DE10062648A1 (de) 2000-12-15 2002-06-27 Sps Schutzplanken Gmbh Passive Rückhalteeinrichtung
DE10323856A1 (de) 2002-05-31 2003-12-24 Sist Barriere Stradali S R L Sicherheitsbarriere für eine Fahrbahn

Patent Citations (5)

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