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Die
Erfindung betrifft eine Kommunikations-Endeinrichtung zur Übermittlung
von Multimedianachrichten über
ein Standardtelefonnetz sowie eine Empfangseinrichtung zum Empfangen
von Multimedianachrichten.
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Im
Mobilfunk ist die Übermittlung
von Multimedianachrichten mittels MMS (Multimedia Messaging Service)
bereits seit längerem
bekannt. MMS stellt eine umfangreiche Erweiterung des bekannten Kurzmitteilungsdienstes
SMS (Short Messaging Service) dar. Eine Multimedianachricht kann
im Gegensatz zu einer Kurzmitteilung vielfältige Medientypen unterstützen, beispielsweise
Text, Grafik, Audio- oder Videosequenzen.
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Als
Endeinrichtungen für
MMS finden beispielsweise WAP-(Wireless
Application Protocol) oder UMTS-(Universal Mobile Telecommunications System)
fähige
Mobilfunk-Endeinrichtungen Verwendung, die in ein MMS-fähiges Mobilfunknetz
eingebunden sind.
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Zum
MMS im Mobilfunkbereich wurden Standards vorgeschlagen, beispielsweise
veröffentlicht
in „3GPP
TS 23.140 Version 6.1.0; Third Generation Partnership Project; Technical
Specification Group Terminals; Multimedia Messaging Service (MMS);
Functional description; Stage 2".
Darin sind unter anderem die für
den Mobilfunkbereich relevanten Übertragungsprotokolle,
sowie zu unterstützende Datenformate
festgelegt.
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Aufgrund
der in privaten Haushalten zunehmenden Verbreitung digitaler Aufzeichnungsgeräte, wie
beispielsweise Digitalkameras, und den damit in digitaler Form zur
Verfügung
stehenden multimedialen Daten, ist das Bedürfnis zur Versendung von Multimedianachrichten
auch bei solchen Personen gegeben, die nicht über eine MMS-fähige Mobilfunk-Endeinrichtung verfügen oder über keine
Möglichkeit
verfügen,
eine MMS-fähige
Mobilfunk-Endeinrichtung an das entsprechende Aufzeichnungsgerät anzuschließen.
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Es
gibt bereits heute die Möglichkeit,
die üblicherweise
in Digitalkameras verwendeten Speicherkarten über einen entsprechend ausgerüsteten Computer
auszulesen und digitale Fotos per E-mail zu versenden. In der letzten
Zeit haben sich auch schon Fotodienste entwickelt, die Papierfotos
für Kunden erstellen
und versenden, die zuvor per Email vom Kunden eingesandt wurden.
Jedoch verfügen
auch heute nicht alle Haushalte über
einen Computer und einen Internetzugang.
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Aus
DE 101 42 270 A1 ist
ferner ein Verfahren bekannt, bei dem eine Multimedianachricht von einer
ersten Teilnehmereinrichtung aus einem MMS-fähigen System an eine zweite
Teilnehmereinrichtung versandt wird. Dieses Verfahren sieht eine Konvertierung
der Multimedianachricht in eine andere Nachrichtenart vor, wenn
die zweite Teilnehmereinrichtung nicht in ein MMS-fähiges System
eingebunden ist. Den Versand einer Multimedianachricht von einer
an das Standardtelefonnetz angeschalteten Teilnehmereinrichtung
sieht das Verfahren nicht vor.
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Es
wäre aber
wünschenswert,
beispielsweise die in einer Digitalkamera gespeicherten digitalen Fotos
direkt über
ein Standardtelefonnetz als Multimedianachricht an eine MMS-fähige Empfangseinrichtung senden
zu können.
Es gibt jedoch derzeit keine Lösungsansätze zur Übermittlung
von Multimedianachrichten über
ein Standardtelefonnetz.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Übermittlung
von Multimedianachrichten auch über
das Standardtelefonnetz zu ermöglichen.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Kommunikations-Endeinrichtung gemäß Anspruch
1, eine Empfangseinrichtung gemäß Anspruch
12, sowie ein Verfahren zur Übermittlung
von Multimedianachrichten über
ein Standardtelefonnetz gemäß Anspruch
13 gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen
und Weiterbildungen sind in den jeweiligen Unteransprüchen umschrieben.
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Zunächst werden
einige Begriffe definiert oder klargestellt, die für die gesamte
Beschreibung und die Patentansprüche
gültig
sind. Unter dem Ausdruck "Standardtelefonnetz" wird ein gewöhnliches analoges,
digitales (z. B. ISDN) Telekommunikationsnetz, wie zum Beispiel
das Festnetz der Deutschen Telekom AG, oder auch ein zukünftiges
Telekommunikationsnetz verstanden; also ein Netz, das gerade kein
Mobilfunknetz ist. Der Begriff Kommunikations-Endeinrichtung umfasse sowohl drahtgebundene
als auch schnurlose Einrichtungen, die über eine Telekommunikations-Anschlusseinheit
teilnehmerseitig an das Standardtelefonnetz angeschaltet werden
können.
Im Unterschied dazu wird der Ausdruck Mobilfunk-Endeinrichtung dazu
benutzt, um eine Endeinrichtung, wie z. B. ein Mobilfunktelefon,
zu bezeichnen, die mit dem Mobilfunknetz verbunden werden kann.
Die erfindungsgemäße Kommunikations-Endeinrichtung
weist eine Einrichtung zum Anschließen an ein Standardtelefonnetz,
sowie eine Einrichtung zum Umsetzen, im Folgenden auch als Umsetzer
bezeichnet, von Multimedianachrichten in Signale, die über ein
Standardtelefonnetz übertragen werden
können,
auf.
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Das
Umsetzen erfolgt auf der Basis eines festlegbaren Übertragungsprotokolls
für die Übertragung
von Multimedianachrichten über
ein Standardtelefonnetz. Bevorzugt werden dabei als Datentypen einer
Multimedianachricht die für
den Mobilfunkbereich vorgeschlagenen berücksichtigt. Der entsprechende
Standard ist dem Dokument „3GPP
TS 26.140 Version 5.2.0; Technical Specification; Third Generation
Partnership Project; Technical Specification Group Services and
System Aspects; Multimedia Messaging Service (MMS); Media formats
and codecs", beziehungsweise
zukünftigen
Versionen dieses Standards zu entnehmen.
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Vorteilhaft
weist die Kommunikations-Endeinrichtung eine Steuereinrichtung zum
Steuern und/oder Überwachen
der Kommunikations-Endeinrichtung auf. Durch eine solche Steuereinrichtung lässt sich
die Funktionalität
der Kommunikations-Endeinrichtung erweitern. Eine Funktion der Steuereinrichtung
kann das Zusammensetzen, Auswählen
und/oder Hinzufügen
von Teilen zu einer Multimedianachricht sein. Auch kann der Umsetzer
ganz oder teilweise in der Steuereinrichtung integriert sein.
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Um
eine direkte Verbindung über
das Standardtelefonnetz mit einer entsprechenden Empfangseinrichtung
aufzubauen, weist die Kommunikations-Endeinrichtung bevorzugt eine
Einrichtung zum automatischen Einleiten wenigstens eines Verbindungsaufbaus
zu einer anwählbaren
Empfangseinrichtung auf. Die hierzu erforderliche Rufnummer der Empfangseinrichtung
kann in der Kommunikations-Endeinrichtung
abgespeichert oder manuell über eine
Tastatur eingegeben werden.
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Bevorzugt
weist die Kommunikations-Endeinrichtung eine Schnittstelle zum Anschließen einer Einrichtung
auf, die Multimedianachrichten und/oder Teile von Multimedianachrichten
liefert. Dies kann beispielsweise eine Schnittstelle zu einem Computer mit
der Möglichkeit
des Zugriffs auf den darin enthaltenen Speicher oder eine Schnittstelle
zu einer Digitalkamera, beispielsweise USB (Universal Serial Bus),
oder auch ein Mikrofoneingang sein. In diesem Fall enthält die Kommunikations-Endeinrichtung
einen dem Mikrofoneingang zugeordneten A/D-Wandler zur Umsetzung
von analogen Sprachsignalen in digitale Daten.
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Besonders
bevorzugt weist die Kommunikations-Endeinrichtung eine Einrichtung
zur Aufnahme von Speichermedien, sowie eine Einrichtung zum Lesen
und/oder Speichern von Daten auf Speichermedien auf. Das Vorsehen
solcher Einrichtungen, wie beispielsweise eines Multi-Card-Readers,
ermöglicht insbesondere
das Lesen und/oder Speichern von Daten auf Speicherkarten, die zumindest
einen Flash-Speicherbaustein aufweisen. Solche Speicherkarten werden üblicherweise
in Digitalkameras verwendet. Die Daten stellen Multimedianachrichten oder
Teile von Multimedianachrichten dar. Die Leseeinrichtung ist auch
zum selektiven Auslesen von Multimediadaten ausgebildet.
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Zur
Anzeige beziehungsweise zur Wiedergabe von Multimedianachrichten
und/oder Teilen von Multimedianachrichten weist die Kommunikations-Endeinrichtung vorteilhaft
eine Ausgabeeinrichtung, insbesondere einen Bildschirm und/oder
einen Lautsprecher und/oder einen Drucker, auf. Selbstverständlich kann
die Kommunikations-Endeinrichtung auch eine Schnittstelle zum Anschließen einer
externen Ausgabeeinrichtung aufweisen. Durch eine solche Schnittstelle
können
externe Geräte,
wie beispielsweise ein Fernsehgerät oder externe Lautsprecher
an die Kommunikations-Endeinrichtung angeschlossen werden. In diesem
Fall enthält
die Kommunikations-Endeinrichtung einen dem Fernsehausgang beziehungsweise
dem Lautsprecherausgang zugeordneten D/A-Wandler zur Umsetzung digitaler Daten
in entsprechende analoge Signale. Dies hat die Vorteile, dass die
Ausgabeeinrichtung je nach Bedarf angeschlossen werden kann und
dass bereits vorhandene Geräte
genutzt werden können.
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Besonders
vorteilhaft weist die Kommunikations-Endeinrichtung eine Eingabeeinrichtung,
insbesondere eine Tastatur und/oder ein Mikrofon und/oder eine Kamera,
auf. Eingabeeinrichtungen dienen insbesondere der Steuerung der
Kommunikations-Endeinrichtung sowie zum Auswählen von Multimedianachrichten
oder zum Auswählen
von Dateien, aus denen eine Multimedianachricht erzeugt werden soll.
Selbstverständlich
kann die Eingabeeinrichtung aber auch dazu dienen, Multimedianachrichten oder
als Bestandteil einer Multimedianachricht vorgesehene Daten bereitzustellen,
wie beispielsweise Texte, Sprach- oder Videosequenzen.
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Eine
vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Kommunikations-Endeinrichtung eine
Schnittstelle zum Anschließen
eines Computers aufweist, über
welche die Kommunikations-Endeinrichtung programmierbar ist.
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Es
kann weiterhin vorteilhaft sein, wenn die Kommunikations-Endeinrichtung in
einer Telekommunikationsanlage oder in einem Telefon integriert ist.
Durch diese Weiterbildung entfällt
das Erfordernis der Nutzung eines zusätzlichen separaten Gerätes. Zusätzlich lassen
sich bestehende Telekommunikationsanlagen oder Telefone durch die
Integration einer erfindungsgemäßen Kommunikations-Endeinrichtung aufwerten.
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Selbstverständlich kann
die Kommunikations-Endeinrichtung auch in wenigstens einem dem Standardtelefonnetz
zugeordneten Kommunikationsserver implementiert werden.
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Ferner
kann eine Empfangseinrichtung zum Empfang von Multimedianachrichten über ein
Standardtelefonnetz mit einer Einrichtung zum Anschließen an ein
Standardtelefonnetz vorgesehen sein, die eine Einrichtung zum Gewinnen
von Multimedianachrichten aus Signalen, welche über das Standardtelefonnetz
empfangen werden, aufweist.
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Zur Übermittlung
von Multimedianachrichten über
ein Standardtelefonnetz wird zumindest eine Multimedianachricht
bereitgestellt, die zumindest eine Multimedianachricht in Signale,
welche über
ein Standardtelefonnetz übertragen
werden können,
umgesetzt und die Signale über
das Standardtelefonnetz an eine anwählbare Empfangseinrichtung übertragen.
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Multimediadaten
können
dabei alle Daten sein, die Teile einer Multimedianachricht sein
können.
Hierdurch können
verschiedene Daten aus verschiedenen Quellen zu einer Multimedianachricht
zusammengefasst werden. Beispielsweise können aus einer Anzahl digitaler
Fotos, die in einem Speicher abgelegt sind, eines oder mehrere ausgewählt, ein Text
hinzugefügt
und aus diesen Daten eine Multimedianachricht erzeugt werden.
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Um
die Multimedianachricht empfängerseitig nutzen
zu können,
wird wenigstens eine Multimedianachricht aus Signalen gewonnen,
welche über
ein Standardtelefonnetz empfangen werden.
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Die
gewonnenen Multimedianachricht werden ausgewertet, wobei durch das
Auswerten einzelne Teile der Multimedianachricht separiert werden können.
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Die
gewonnenen Multimedianachrichten und/oder die separierten Teile
der ausgewerteten Multimedianachricht werden gespeichert. Dies ermöglicht eine
spätere
Bearbeitung oder Weiterleitung der Multimedianachrichten.
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Die
Multimedianachrichten können über eine Ausgabeeinrichtung,
insbesondere einen Bildschirm, einen Lautsprecher oder einen Drucker
ausgegeben werden.
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Die
Daten können
mittels einer Eingabeeinrichtung, insbesondere einer Tastatur oder
eines Mikrofons eingegeben werden. Neben dem Bereitstellen von beispielsweise
Sprachsequenzen über
ein Mikrofon, um diese in eine Multimedianachricht zu integrieren,
kann das Eingeben von Daten beispielsweise auch dazu dienen, den
Empfänger
der Multimedianachricht über
die Rufnummer oder die E-mail-Adresse
zu definieren.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsformen
und unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher beschrieben.
Dabei bezeichnen gleiche Bezugszeichen in den Zeichnungen gleiche
oder ähnliche
Teile.
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Es
zeigen:
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1 eine Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Kommunikations-Endeinrichtung,
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2 ein Kommunikationssystem
mit einem Kommunikations-Server und einer Endeinrichtung, in die
jeweils eine Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Kommunikations-Endeinrichtung
integriert ist.
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1 zeigt eine Kommunikations-Endeinrichtung 10,
die über
eine Anschlussbuchse 80 an ein Standardtelefonnetz 100 angeschlossen
werden kann. Für
den Verbindungsaufbau weist die Kommunikations-Endeinrichtung 10 ein
Modem 70 auf. Die Funktionen der Kommunikations-Endeinrichtung werden über eine
Steuereinheit 90 gesteuert, die hierzu unter anderem eine
Recheneinheit und einen Speicher aufweisen kann.
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Die
Umsetzung von Multimedianachrichten in Signale, die über das
Standardtelefonnetz 100 übertragen werden können, erfolgt
in diesem Ausführungsbeispiel über einen
separaten Umsetzer 60. Der Umsetzer 60 kann jedoch
auch in der Steuereinheit 90 oder im Modem 70 integriert
sein.
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Integrierte
Ein- und Ausgabeeinrichtungen umfassen einen Bildschirm 42,
oder ein Display, einen Lautsprecher 41, sowie eine Tastatur 43.
Die Kommunikations-Endeinrichtung 10 weist in diesem Beispiel
darüber
hinaus vier Schnittstellen zum Anschließen externer Geräte auf. Über eine
Schnittstelle 21 lässt
sich ein Computer 31 anschließen. Der Computer 31 dient
in diesem Fall sowohl zur Programmierung der Kommunikations-Endeinrichtung 10 als
auch zum Bereitstellen und/oder Speichern von Multimedianachrichten
beziehungsweise von Multimediadaten, die Bestandteil einer Multimedianachricht
sein können.
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Über eine
weitere Schnittstelle 22 kann auch eine Digitalkamera 32 angeschlossen
werden, um digitale Fotos von der in der Digitalkamera 32 integrierten
Speicherkarte zu lesen beziehungsweise darauf zu speichern. Zum
direkten Auslesen solcher Speicherkarten weist die Kommunikations-Endeinrichtung 10 ein
Kartenlesegerät 50 oder
Multi-Card-Reader
auf. Dieses Kartenlesegerät 50 ist
geeignet, Speicherkarten, insbesondere Speicherkarten mit zumindest
einem Flash-Speicherbaustein, aufzunehmen. Es können dann auf der Speicherkarte
gespeicherte Daten gelesen, sowie Daten darauf gespeichert werden.
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Als
weiteres Eingabegerät
lässt sich über eine
Schnittstelle 24 ein Mikrofon 34 anschließen. Außerdem ist
eine Schnittstelle 23 vorgesehen, um zusätzlich zum
integrierten Display 42 ein Fernsehgerät 33 anzuschließen.
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Im
Folgenden wird die Funktionsweise an einem Beispiel näher beschrieben.
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Der
Benutzer der Kommunikations-Endeinrichtung 10 möchte beispielsweise
mehrere mit einer Digitalkamera 32 aufgenommene Fotos zusammen mit
einem Text, den er an seinem Computer 31 geschrieben hat,
als Multimedianachricht an eine MMS-fähige Mobilfunk-Endeinrichtung 220 versenden.
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Dazu
wählt der
Benutzer durch eine Eingabe über
die in der Kommunikations-Endeinrichtung 10 integrierte
Tastatur 43 die Funktion des Versendens einer Multimedianachricht
aus. Nun hat der Benutzer die Möglichkeit, über Tastatureingaben
die Inhalte der Multimedianachricht auszuwählen. In diesem Beispiel wählt der
Benutzer zunächst
die Funktion des Einlesens von Daten über das integrierte Kartenlesegerät 50.
Dazu führt
der Benutzer die Speicherkarte seiner Digitalkamera in das Kartenlesegerät 50 ein.
Das Kartenlesegerät 50 ist
als Multi-Card-Reader ausgeführt
und geeignet, verschiedene Typen von Speicherkarten aufzunehmen.
In Digitalkameras üblicher
Weise eingesetzte Speicherkarten sind beispielsweise Compact Flash
Type I, Compact Flash Type II, Smart Media oder Multimedia Card.
Die auf der Speicherkarte gespeicherten Digitalfotos, üblicherweise
im Format einer JPEG-Datei (Joint Photographic Experts Group), werden
daraufhin automatisch entweder grafisch oder als Text in Form der
Dateibezeichnungen auf dem in der Kommunikations-Endeinrichtung 10 integrierten
Bildschirm 42 angezeigt. Der Benutzer wählt nun über entsprechende Tastatureingaben
aus den angezeigten Digitalfotos diejenigen aus, die Bestandteil
der zu versendenden Multimedianachricht sein sollen.
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Alternativ
zur Verwendung des Kartenlesegerätes 50 kann
der Benutzer die Digitalkamera 32 auch über eine entsprechende Schnittstelle 22 an
die Kommunikations-Endeinrichtung 10 anschliessen. Die
Auswahl der zu versendenden Digitalfotos erfolgt in diesem Fall
analog zu der für
das Kartenelesegerät 50 beschriebenen
Auswahl.
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Weiterhin
kann der Benutzer über
Tastatureingaben auswählen,
dass Daten der Multimedianachricht hinzugefügt werden sollen, die beispielsweise auf
der Festplatte eines über
eine Schnittstelle 21 an die Kommunikations-Endeinrichtung 10 angeschlossenen
Computers 31 gespeichert sind. Nach Auswahl dieser Option
werden wiederum die Dateibezeichnungen der auf der Festplatte gespeicherten Dateien
auf dem Bildschirm 42 angezeigt. Bei Dateiinhalten, die
auf dem Bildschirm 42 sinnvoll angezeigt werden können, wie
beispielsweise JPEG-Dateien, kann vorgesehen sein, anstatt der Dateibezeichnungen
oder zusätzlich
zu den Dateibezeichnungen die Dateiinhalte auf dem Bildschirm 42 anzuzeigen.
Es kann außerdem
vorgesehen sein, über eine
auf dem Computer 31 installierte Applikation den Zugriff
auf einen bestimmten Festplattenbereich zu beschränken.
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Von
den auf dem Bildschirm 42 angezeigten Dateien wählt der
Benutzer nun über
Tastatureingaben wiederum diejenigen aus, die Bestandteil der Multimedianachricht
sein sollen, in diesem Ausführungsbeispiel
eine Textdatei.
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Nun
gibt der Benutzer nach Auswahl der entsprechenden Option den Adressaten
der Multimedianachricht über
die Tastatur 43 ein. In diesem Beispiel ist dies die Rufnummer
einer MMS-fähigen Mobilfunk-Endeinrichtung 220,
beispielsweise eines Mobilfunktelefons. Abschließend aktiviert der Benutzer nun über eine
Tastatureingabe den Versand der Multimedianachricht.
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Daraufhin
liest die in der Kommunikations-Endeinrichtung 10 integrierte
Steuereinrichtung 90 die Dateien, die als Bestandteile
der Multimedianachricht vom Benutzer ausgewählt wurden, ein, und setzt
sie mit der vom Benutzer als Adressat eingegebenen Rufnummer zu
einer Multimedianachricht zusammen.
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Über das
in der Kommunikations-Endeinrichtung 10 integrierte Modem 70 wird
eine Empfangseinrichtung angewählt,
in diesem Beispiel ein dem Standardtelefonnetz 100 zugeordneter
Kommunikations-Server 150, wie 2 zeigt. Die Rufnummer für diese
Anwahl kann fest in der Kommunikations-Endeinrichtung 10 programmiert
sein, beispielsweise in der Form, dass die Rufnummer in einem Speicher gespeichert
ist, der in der Steuereinrichtung 90 integriert ist. Diese
fest gespeicherte Rufnummer des Kommunikations-Servers 150 kann
beispielsweise mittels des über
die Schnittstelle 21 an die Kommunikations-Endeinrichtung 10 angeschlossenen
Computers 31 programmiert werden. Alternativ kann die Rufnummer
des Kommunikations-Servers 150 auch vom
Benutzer vor Ausführen
der Anwahl manuell über
die Tastatur 43 eingegeben werden.
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Nach
erfolgreichem Verbindungsaufbau mit dem Kommunikations-Server 150 wird
die Multimedianachricht durch den Umsetzer 60 in Signale
umgesetzt, die über
das Modem 70, die Telefonanschlussbuchse 80 und
das Standardtelefonnetz 100 zum Kommunikations-Server 150 gesendet
werden. Der Kommunikations-Server 150 leitet die Multimedianachricht
dann über
ein Mobilfunknetz 200 an die adressierte Mobilfunk-Endeinrichtung 220 weiter.
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Ein
entsprechendes Kommunikationssystem ist in 2 dargestellt, welches den Kommunikations-Server 150 aufweist,
der sowohl dem Standardtelefonnetz 100 als auch einem Mobilfunknetz 200 zugeordnet
ist. Zur Anschaltung an das Standardtelefonnetz 100 weist
der Kommunikations-Server 150 eine erfindungsgemäße Kommunikations-Endeinrichtung 10 auf.
Die Anschaltung an das Mobilfunknetz 200 erfolgt mittels einer
geeigneten Schnittstelleneinrichtung 210. An das Mobilfunknetz 200 kann außerdem die
Mobilfunk-Endeinrichtung 220 angeschaltet
sein. An das Standardtelefonnetz 100 ist zumindest eine
Endeinrichtung 110 angeschaltet, die eine Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Kommunikations-Endeinrichtung 10 aufweist.
Diese Endeinrichtung 110 kann beispielsweise eine Telekommunikationsanlage
sein, in der die in 1 näher erläuterte Kommunikations-Endeinrichtung 10 integriert
ist.
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Die
in 1 dargestellte Kommunikations-Endeinrichtung 10 kann
selbstverständlich
auch als Empfangseinrichtung ausgebildet sein. In diesem Fall dient
der Umsetzer 60 auch zum Gewinnen wenigstens einer Multimedianachricht
aus Signalen, welche über
das Standardtelefonnetz 100 empfangen werden. Das Auswerten
der Multimedianachricht kann in diesem Fall von der Steuereinheit 90 ausgeführt werden.
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Empfangene
Multimedianachrichten können selbstverständlich ebenfalls
auf allen integrierten oder angeschlossenen Ausgabeeinrichtungen
ausgegeben und insbesondere auch gespeichert werden.
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Es
liegt auch im Rahmen der Erfindung, eine Signalisierung im Falle
des Empfangs von Multimedianachrichten vorzusehen. Diese Signalisierung könnte beispielsweise
als blinkende Leuchtdiode ausgebildet sein.
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- 10
- Erfindungsgemäße Kommunikations-
-
- Endeinrichtung
zum Anschließen an
das
-
- Standardtelefonnetz
- 21,
22, 23, 24
- Schnittstellen
zu externen Geräten
- 31,
32, 33, 34
- Externe
Geräte
- 41,
42, 43
- Ein-
und Ausgabeeinrichtungen
- 50
- Kartenlesegerät
- 60
- Umsetzer
- 70
- Modem
- 80
- Telefonanschlußbuchse
- 90
- Steuerungseinrichtung
- 100
- Standardtelefonnetz
- 110
- Endeinrichtung
- 150
- Kommunikations-Server
- 200
- Mobilfunknetz
- 210
- Kommunikations-Endeinrichtung zum
-
- Anschließen an ein
Mobilfunknetz
- 220
- Mobilfunk-Endeinrichtung