DE20309028U1 - Auffangwanne für Flüssigkeiten - Google Patents
Auffangwanne für FlüssigkeitenInfo
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Description
Umweltschutzsysteme GmbH * &idigr;*&idigr;&iacgr;&idigr;&idigr;*&iacgr;;. ^Jp/n"
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Auffangwanne für Flüssigkeiten Beschreibung
Die Erfindung bezieht sich auf eine Auffangwanne für Flüssigkeiten, insbesondere für auslaufende Chemikalien und/oder Öle, entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Auslaufende Chemikalien und/oder Öle können erhebliche Umweltschäden verursachen, weil in der Regel dabei Böden und Grundwasser verunreinigt werden. Nach einem derartigen Schadensfall werden Sanierungsmaßnahmen mit sehr großem Einsatz durchgeführt, wodurch hohe Kosten entstehen. Zur Schadensbegrenzung werden verschiedene technische Verfahren und Geräte eingesetzt, in der chemischen Industrie sind stationäre Rückhaltesysteme bekannt.
Für den mobilen Einsatzbereich, beispielsweise bei der Feuerwehr, sind flexible Auffangsysteme als Standardausrüstung bekannt. Zum Beispiel eine Doppelschlauchvorrichtung zum Eindämmen von ausgelaufenen Flüssigkeiten (DE 38 10 493 C2), die sowohl auf Gewässern als auch auf festen Untergründen einsetzbar ist, jedoch keinen nach unten geschlossenen Behälter zum Auffangen von Flüssigkeiten bildet.
Bekannt und im Einsatz sind auch Auffangwannen aus Polyvinylchlorid oder Gummiwerkstoffen der eingangs angegebenen Ausbildung, von denen manche Ausführungen mit Ablaßhähnen versehen sind, um aufgefangene Flüssigkeiten schneller umpumpen zu können .
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Auffangwanne der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Ausbildung bereitzustellen, die je nach Einsatzerfordernis auf unterschiedliche Weise verwendbar ist.
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Diese Aufgabe wird entsprechend der Erfindung durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte oder zweckmäßige Ausführungsformen oder Weiterbildungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor und werden nachfolgend ebenfalls näher beschrieben.
Erfindungsgemäß bildet der doppelwandige Boden einen verschließbaren Behälter, welcher durch die Wanne aufgefangene Flüssigkeit aufnehmen und sicher umschließen kann, was insbesondere für stark umweltgefährdende Flüssigkeiten ein erheblicher Vorteil ist. Die erfindungsgemäße Auffangwanne kann aber auch nur als Auffangvorrichtung ohne Befüllung des doppelwandigen Bodens verwendet werden, wenn die aufgefangene Flüssigkeit ihrer chemischen Natur oder Zusammensetzung nach ein geringeres Gefährdungspotential hat und daher eine offene Handhabung erlaubt. In diesem Fall schützt die Doppelwandigkeit des Wannenbodens die Auffangwanne vor Beschädigungen durch rauhen Untergrund, wie Schotter, Glasscherben und ähnliche spitze oder scharfkantige Gegenstände.
Die Auffangwanne läßt sich auf verschiedene Weise einfach herstellen, wobei vorzugsweise zwei flach aufeinanderliegende Schichten aus einem thermisch schweißbaren Folienmaterial kammerbildend durch Schweißnähte miteinander vereinigt sind. So kann von einem Folienschlauch ausgegangen werden, wie aus Anspruch 2 hervorgeht. Es kann entsprechend Anspruch 3 aber auch eine an einer Außenkante um 180° umgefaltete doppeltgelegte Folie verwendet werden. Schließlich können auch zwei getrennte Folien flächenpassend aufeinandergelegt werden, wie in Anspruch 4 angegeben ist. Die Auffangwanne kann aber auch nur im Bodenbereich aus zwei aufeinandergelegten Folien bestehen, während die Ränder aus Schläuchen gebildet sind, die dicht mit den Folien des Bodenbereichs verbunden sind, wie das aus Anspruch 5 hervorgeht.
Die Auffangwanne kann je nach Anwendungsbereich in unterschiedlichen geometrischen Grundrißformen hergestellt werden, beispielsweise rechteckig, quadratisch, rund oder elliptisch.
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Für zwei hauptsächlich beabsichtigte Anwendungsbereiche, nämlich unter Schienenfahrzeugen oder Lastkraftwagen, ist die Grundrißform so gewählt, daß zwei gegenüberliegende Ränder parallel zueinander verlaufen und in ihrem Außenmaß im aufgeblasenen oder mit Wasser gefüllten Zustand etwa dem Abstand zwischen den beiden Schienen eines Gleises für Schienenfahrzeuge entsprechen (Anspruch 6) oder an den inneren Radabstand einer Lastkraftwagenachse zwischen die Räder einschiebbar angepaßt ist (Anspruch 7). Die erfindungsgemäße Auffangwanne kann aber auch so dimensioniert werden, daß ein Fahrzeug zur Dekontaminierung mittels in die Wanne geleiteter Flüssigkeit hindurchfahren oder darin anhalten kann. Derartige Kontaminierungswannen sind insbesondere für den Einsatz bei der Viehseuchenbekämpfung wie Maul- und Klauenseuche und Schweinepest von Bedeutung. Auch kann ein in der Wanne stehendes Fahrzeug mit einer desinfizierenden Flüssigkeit abgespritzt werden, die von der Wanne aufgefangen wird. Selbstverständlich kann die Auffangwanne auch bei Kettenfahrzeugen wie Panzern entsprechend eingesetzt werden, auch bei Durchführung von Ölwechseln.
Zur Befüllung und Entleerung des zwischen den beiden Bodenwänden gebildeten Zwischenraums ist entsprechend Anspruch 8 mindestens eine dichtverschließbare Füll- und Entleerungsarmatur in der oberen Bodenwand angebracht. Entsprechende Armaturen sind an geeigneter Stelle oder geeigneten Stellen des Randes vorgesehen.
Der für die Herstellung der Auffangwanne verwendete Werkstoff kann gemäß Anspruch 9 eine flexible und hinreichend reißfeste oder reißfest ausgerüstete Folie aus gummiartigem Material oder aus einem thermoplastischen Kunststoff sein. Eine reißfeste Ausrüstung kann aus einer eingelagerten Faser- oder Gewebearmierung bestehen. Selbstverständlich sollte der verwendete Werkstoff gegenüber den aufzufangenden und ggf. einzuschließenden Flüssigkeiten und/oder Chemikalien beständig sein.
ÖKO-TEC Umweltschutzsysteme GmbH
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Weitere Einzelheiten der Erfindung werden nachfolgend anhand von in den Zeichnungen schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen näher beschrieben. Darin zeigt:
Fig. 1 in perspektivischer Darstellung eine leere Auffangwanne, aber mit gefülltem Rand,
Fig. 2 einen Schnitt durch eine leere Auffangwanne mit aufgeblasenem Rand,
Fig. 3 einen Schnitt durch eine gefüllte Auffangwanne mit aufgeblasenem Rand,
Fig. 4 einen Schnitt durch eine gefüllte Auffangwanne und mit Flüssigkeit gefülltem Rand,
Fig. 5 einen Schnitt durch eine leere Auffangwanne, bei der sowohl der Zwischenraum zwischen den beiden Bodenwänden als auch der Rand aufgeblasen sind,
Fig. 6 einen Schnitt durch eine Auffangwanne mit aufgeblasenem Rand und mit aufgefangener Flüssigkeit gefülltem und verschlossenem Zwischenraum zwischen -den beiden Bodenwänden,
Fig. 7 einen Schnitt durch eine Auffangwanne mit
flüssigkeitsgefülltem Rand und mit aufgefangener Flüssigkeit gefülltem und verschlossenem Zwischenraum zwischen den beiden Bodenwänden,
Fig. 8A Schnitte durch auf unterschiedliche Weise aus bis 8C Folie hergestellte flachliegend dargestellte Auffangwannen,
Fig. 9 einen Schnitt durch eine leere auffangbereit
zwischen die Schienen eines Gleises eingeschobene Auffangwanne und
Fig. 10 einen Schnitt durch eine leere auffangbereit
zwischen zwei Räder eines Lastkraftwagens eingeschobene Auffangwanne.
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Umweltschutzsysteme GmbH &iacgr; &iacgr;*!?&idigr;!*?2. &Idigr;
Die in Fig. 1 dargestellte Auffangwanne besitzt etwa die Grundrißform eines Rechtecks mit abgerundeten Ecken. Der umlaufend angeordnete Rand 1 kann als eine einzige durchgehende aufblasbare oder mit Flüssigkeit befüllbare Kammer ausgebildet oder aus getrennt aufblasbaren oder mit Flüssigkeit befüllbaren Kammern aufgebaut sein, die jedoch einen umfänglich durchgehend geschlossenen Rand 1 bilden. Von dem doppelwandig ausgebildeten Boden 2 ist aus Fig. 1 nur die obere Bodenwand 3 ersichtlich, in welcher sich eine dichtverschließbare Öffnung 4 befindet, in welche eine dichtverschließbare Füll- und Entleerungsarmatur (nicht dargestellt) einsetzbar ist. Mindestens eine entsprechende Armatur ist in einer Öffnung 5 des Randes vorgesehen. Die vier Randbereiche sind jeweils paarweise parallel zueinander angeordnet.
Zur näheren Erläuterung der Konstruktion und Herstellung der Auffangwanne wird zunächst auf die in den Figuren 8A bis 8C dargestellten Varianten Bezug genommen, in denen der verwendete Folienwerkstoff in übertriebener Dicke gezeichnet ist.
Der jeweils verwendete Folienwerkstoff besteht aus thermisch schweißbarem und/oder hochfrequenzschweißbarem und/oder klebbarem Material, beispielsweise aus PVC oder HDPE oder LDPE. Auch Verbundfolien aus Kunststoffen oder kunststoffbeschichtete Aluminiumfolien sind geeignet.
In Fig. 8A ist die Herstellung der Auffangwanne aus einem flachgelegten Folienschlauch 6 dargestellt, an welchem der aufblasbare oder flüssigkeitsbefüllbare Rand 1 und der doppelwandige behälterbildende Boden 2 durch parallel zueinander verlaufende Schweißnähte 7 gebildet sind. Die Schweißnähte 7 begrenzen die obere Bodenwand 3 und die untere Bodenwand 8.
Die in Fig. 8B gezeigte Anordnung besteht aus einer doppeltgelegten und an einer Außenkante um 180° umgefalteten Folie In der Nähe der anderen Außenkante sind die aufeinanderliegenden Folienschichten durch eine Schweißnaht 10 miteinander zu einem Folienschlauch vereinigt.
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In Fig. 8C schließlich sind zwei Folien 11 und 12 gleicher Flächengröße paßgenau aufeinandergelegt und durch zwei äußere Schweißnähte 13 zu einem Folienschlauch vereinigt.
Wird die beschriebene Folienstruktur zur Bildung des Randes 1 aufgeblasen oder mit Wasser oder mit der aufzunehmenden Flüssigkeit befüllt, entsteht die in den Figuren dargestellte offene Auffangwanne, bei der die Ränder 1 im Querschnitt etwa kreisförmig sind und der Wanne eine erhebliche Eigenstabilität verleihen, so daß sie auch dann noch gut handhabbar bleibt, wenn sie mit aufgefangener Flüssigkeit 14 gefüllt ist, die eine nach oben freie Oberfläche hat, wie das in den Figuren 3 und 4 gezeigt ist.
Der Zwischenraum zwischen der oberen Bodenwand 3 und der unteren Bodenwand 8 kann mehr oder weniger mit der in der Auffangwanne angesammelten Flüssigkeit über die mindestens eine Öffnung 4 gefüllt werden, so daß die aufgefangene Flüssigkeit wie in einem allseits geschlossenen Behälter ohne freie Oberfläche eingeschlossen ist. Auf diese Weise können erhebliche Flüssigkeitsmengen eingeschlossen werden, wie die Figuren 6 und 7 verdeutlichen. Trotz dieser erheblichen eingeschlossenen Flüssigkeitsmengen bleibt die Auffangwanne handhabbar.
Die erfindungsgemäße Auffangwanne eignet sich besonders für den Einsatz auf Schienenwegen und unter Lastkraftwagen. Insbesondere unter &Egr;-Lokomotiven der Eisenbahn läßt sich die Auffangwanne mit Vorteil einsetzen, weil sie bei entsprechenden Abmessungen in der Breite bequem zwischen die Schienen 15 (Fig. 9) und damit auch zwischen die Radsätze eingeschoben werden kann, um auslaufendes Öl aufzufangen, so daß dieses nicht mehr in das Gleisbett eindringen kann.
Für Lastkraftwagen kann eine Auffangwanne in einer einheitlichen Breite, aber auch in an unterschiedliche Spurweiten angepaßten Breiten hergestellt und verwendet werden. In Fig. 10 ist eine Auffangwanne zwischen zwei bereiften Rädern 16 eines Lastkraftwagens unterhalb der die Räder 16 verbindenden Achse 17 gezeigt.
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ÖKO-TEC ·1 »· ·'"··* ·5\ *-295/9
Umweltschutzsysteme GmbH
_ -f**_ ··· ·· Bezugszeichenliste
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| 1 | Rand |
| 2 | Boden |
| 3 | obere Bodenwand |
| 4 | Öffnung |
| 5 | Öffnung |
| 6 | Folienschlauch |
| 7 | Schweißnähte |
| 8 | untere Bodenwand |
| 9 | Folie |
| 10 | Schweißnaht |
| 11 | Folie |
| 12 | Folie |
| 13 | Schweißnähte |
| 14 | Flüssigkeit |
| 15 | Schienen |
| 16 | Räder |
| 17 | Achse |
Claims (9)
1. Auffangwanne für Flüssigkeiten, die nach oben offen, nach unten durch einen flexiblen Boden (2) dicht geschlossen und mit einem aufblasbaren oder mit Wasser befüllbaren flexiblen Rand (1) versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (2) doppelwandig ausgebildet und der Zwischenraum zwischen den beiden Bodenwänden (3, 8) von oben mit aufgefangener Flüssigkeit durch mindestens eine verschließbare Öffnung (4) hindurch befüllbar ist.
2. Auffangwanne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einem Folienschlauch (6) aus thermisch schweißbarem Material hergestellt ist, an welchem in Flachlage der aufblasbare oder flüssigkeitsbefüllbare Rand (1) und der doppelwandige behälterbildende Boden (2) durch Schweißnähte (7) gebildet sind.
3. Auffangwanne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einer doppeltgelegten und an einer Außenkante um 180° umgefalteten aus thermoplastisch schweißbarem Material bestehenden Folie (9) gebildet ist, an welcher in doppeltgelegter Flachlage der aufblasbare oder flüssigkeitsbefüllbare Rand (1) und der doppelwandige behälterbildende Boden (2) durch Schweißnähte (7, 10) gebildet sind.
4. Auffangwanne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus zwei aufeinandergelegten aus thermisch schweißbarem Material bestehenden Folien (11, 12) gebildet ist, an welchen der aufblasbare oder flüssigkeitsbefüllbare Rand (1) und der doppelwandige behälterbildende Boden (2) durch Schweißnähte (7, 13) gebildet sind.
5. Auffangwanne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus zwei aufeinandergelegten den doppelwandigen Boden (2) bildenden Folien und aus den Rand (1) bildenden mit dem Boden (2) verschweißten Schläuchen zusammengesetzt ist.
6. Auffangwanne nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwei gegenüberliegende Ränder (1) parallel zueinander verlaufen und in ihrem Außenmaß im aufgeblasenen oder mit Wasser gefüllten Zustand etwa dem Abstand zwischen den beiden Schienen (15) eines Gleises für Schienenfahrzeuge entsprechen.
7. Auffangwanne nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwei gegenüberliegende Ränder (1) parallel zueinander verlaufen und in ihrem Außenmaß im aufgeblasenen oder mit Wasser gefüllten Zustand an den inneren Radabstand einer Lastkraftwagenachse (17) zwischen die Räder (16) einschiebbar angepaßt ist.
8. Auffangwanne nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß in der oberen Bodenwand (3) mindestens eine dicht verschließbare Füll- und Entleerungsarmatur in der Öffnung (4) angebracht ist.
9. Auffangwanne nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einer flexiblen und hinreichend reißfesten oder reißfest ausgerüsteten Folie aus gummiartigem Material oder einem thermoplastischen Kunststoff gebildet ist.
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