DE20309519U1 - Deckleiste für einen aufrechten Scheuersockel - Google Patents
Deckleiste für einen aufrechten ScheuersockelInfo
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Description
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Deckleiste für einen aufrechten Scheuersockel
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Profilmaterial zur Maskierung bzw. Abdeckung des Rands eines Fußbodenbelags des Typs Teppich, Spannteppich oder Kunststoffbelag am Scheuersockel einer Mauer, einer Trennwand oder dergleichen. Die Erfindung betrifft insbesondere ein Profilmaterial als Deckleiste für einen aufrechten Scheuersockel, d. h. zur Abdeckung bzw. Maskierung des Rands eines Bodenbelags, der als Scheuersockel zur vertikalen Anlage gegen eine Wand aufgebogen bzw. hochgeklappt ist.
Eine bekannte Deckleiste für einen aufrechten Scheuersockel besteht aus einem ebenen Streifen bzw. Lappen zum Untergreifen des vertikalen Rands des Belags, wobei ein freies Ende des Streifens bzw. Lappens mit einem in die von der Wand abgewandte Seite vorspringenden Umschlag bzw. Stulpe versehen ist, der die Schnittfläche des Bodenbelags nach der Verlegung überdecken soll.
Ein Nachteil dieses Typs von Deckleiste besteht darin, dass ihre Ausführung kompliziert ist, insoferne sie eine Verformung des Rands des Bodenbelags bei der Verlegung erfordert, um ihn unter den Umschlag der Deckleiste zu bringen.
Ein anderer Nachteil besteht darin, dass die Niveau-Haltung bei der Verlegung einer derartigen Deckleiste kritisch ist.
Ein weiterer Nachteil ist, dass die Wandecken, gleichgültig, ob es sich um einspringende oder vorspringende Ecken handelt,
Schrägbeschneidungen der Profile erfordern, was Unvollkommenheiten im endgültigen Verarbeitungszustand zur Folge hat.
Ein weiterer Nachteil ist, dass die Überdeckung des Rands des Belags durch den Abdeckteil der Deckleiste die mögliche Höhe der Abdeckung des Scheuersockelrands des Belags begrenzt und daher eine Genauigkeit beim Zuschneiden des Bodenbelags erfordert, die nur schwer einzuhalten ist.
Ein. weiterer Nachteil ist, dass das Material nicht die Abdeckung des Endes einer Wandbedeckung bzw. eines Wandbelags gestattet.
Die vorliegende Erfindung bezweckt die Schaffung einer neuen Deckleiste für mit aufrechtem Scheuersockel verlegten Bodenbelag, welche den Nachteilen der bekannten Deckleisten abhilft.
Die Erfindung bezweckt insbesondere die Schaffung eines Deckleisten-Profilmaterials, das leicht zu verlegen ist.
Die Erfindung bezweckt auch die Schaffung einer Deckleiste, deren Verlegung als niveauhaltiger Scheuersockel vereinfacht ist.
Die Erfindung bezweckt auch eine Vergrößerung des Abdeckvermögens für die Abdeckung des Rands des mit aufrechtem Scheuersockel verlegten Bodenbelags, durch die Abdeckleiste.
Die Erfindung bezweckt ferner die Schaffung einer Deckleiste, welche eine Vervollkommnung des Endbearbeitungszustands für einspringende oder vorspringende Wandecken gestattet und die insbesondere keine Schrägbeschneidung erfordert.
Die Erfindung bezweckt des weiteren die Schaffung einer Deckleiste, welche nicht nur die Abdeckung des Rands eines mit aufrechtem Scheuersockel verlegten Bodenbelags, sondern auch die Abdeckung des Rands eines an diesen Scheuersockel anschließenden Wandbelags gestattet.
Zur Erreichung dieser Ziele sieht die vorliegende Erfindung vor ein Profilmaterial zur Aufnahme einer Deckleiste für einen Rand eines aufrechten Scheuersockels eines Bodenbelags, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Platte zur Anlage gegen eine Wand und zur wenigstens zeitweiligen Verbindung zwischen einem Streifen bzw. Lappen zur Auflage auf dem Boden und einem Kopf zur Aufnahme mittels Clip-Klemmung wenigstens eines Deckleistenelements aufweist.
Gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass die Platte zur Anlage gegen die Wand Längsrippen bzw. -nuten aufweist.
Gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass die genannten Rippen Führungen zum Zuschneiden des Profilmaterials in seiner Höhe bilden.
Gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass die Verbindung zwischen der genannten Platte zur Anlage gegen die Wand und dem genannten Streifen bzw. Lappen zur Auflage auf dem Boden im Querschnitt mittels einer Schrägfläche erfolgt.
Gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass der genannte Kopf im Querschnitt von der zur Wand entgegengesetzten Seite vorspringt und eine Kehlung zur Aufnahme eines Clip-Klemm-Kopfs des Deckleistenelements aufweist.
Die Erfindung sieht auch vor eine Ecken-Deckleiste für einen aufrechten Scheuersockel eines Bodenbelags dadurch gekennzeichnet, dass sie im Querschnitt einen ins Innere der Deckleiste vorstehenden Kopf zur Clip-Klemmverbindung in wenigstens einem an einer Wand befestigten Trägerprofilmaterial aufweist, sowie zwei sich zu beiden Seiten des genannten Kopfes erstreckende Schenkel; und dass die Eck-Deckleiste aus zwei geradlinigen Abschnitten besteht, die miteinander einen Eckwinkel bilden.
Gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass die beiden Abschnitte eine Länge im Bereich zwischen 2 und 20 cm besitzen.
Gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass der Kopf sich ununterbrochen über die gesamte Innenlänge der Deckleiste erstreckt, wobei diese für ein vorspringendes Eck einer Wand bestimmt ist.
Gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass der genannte Kopf unterbrochen ist und in dem Eckenbereich fehlt, wobei die Deckleiste für ein einspringendes Eck einer Wand bestimmt ist.
Die Erfindung sieht auch vor ein Deckleisten-Profilmaterial für den aufrechten Scheuersockel eines Bodenbelags, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckleiste ein Befestigungs-Profilmaterial aufweist sowie wenigstens ein Deckleisten-Profilmaterial, das im Querschnitt zwei Schenkel umfasst, welche sich zu beiden Seiten eines Kopfs erstrecken, welcher ins Innere der Deckleiste vorsteht und zur Clip-Klemmverbindung in dem an einer Wand befestigten Trägerprofilmaterial bestimmt ist.
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Die vorliegende Erfindung sieht des weiteren vor eine Deckleiste für einen aufrechten Scheuersockel eines Bodenbelags, wobei die Deckleiste ein Befestigungs-Profilmaterial sowie wenigstens eine mittels Clip-Klemmverbindung verlegbare Deckleiste aufweist.
Diese und weitere Ziele, Eigenschaften, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden in der folgenden Beschreibung spezieller, nicht einschränkender Ausführungsformen im einzelnen erläutert, unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungsfiguren; in diesen zeigen:
Fig. 1 in Querschnittsansicht ein Profilmaterial eines aufrechten Scheuersockels und seiner Abdeckleiste gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
Fig. 2 in perspektivischer Ansicht und im Schnitt eine Deckleiste für einen aufrechten Scheuersockel in Anbringung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
Fig. 3 in perspektivischer Ansicht die Montage einer Deckleiste für einen aufrechten Scheuersockel an einer vorspringenden Ecke, gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
Fig. 4 in perspektivischer Ansicht eine Ausführungsform eines Deckleistenelements für eine einspringende Ecke, gemäß der vorliegenden Erfindung.
Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit sind gleiche Elemente in den verschiedenen nicht maßstäblich gezeichneten Figuren mit denselben Bezugsziffern bezeichnet.
Fig. 1 zeigt in Schnittansicht ein Profilmaterial 1 eines aufrechten Scheuersockels gemäß einer Ausführungsform der Erfindung und eine mittels Clip-Klemmung auf das Profil 1 aufsteckbare Deckleiste 2. Gemäß der Erfindung besteht die Deckleiste für den aufrechten Scheuersockel aus zwei Elementen. Ein erstes Element besteht aus dem Profilmaterial 1, das zur Befestigung an der Wand und/oder an dem Boden bestimmt ist. Ein zweites Element wird von der.eigentlichen Deckleiste 2 gebildet, die, wie weiter unten beschrieben wird, zur Clip-Klemmbefestigung auf dem Profil 1 vorgesehen ist, nach der Verlegung des Bodenbelags mit aufrechtem Scheuersockel, und gegebenenfalls eines Wandbelags.
Der Aufbau des Profilmaterials als Deckleiste für einen Scheuersockel gemäß Fig. 1 wird auch in Verbindung mit Fig. 2 beschrieben, welche in perspektivischer Ansicht und im Schnitt ein Profilmaterial als Abdeckleiste für einen Scheuersockel im verlegten Zustand zeigt.
Gemäß der Erfindung besteht das Profilmaterial 1 in Schnittansicht im wesentlichen aus drei Teilen.
Ein erster Teil bildet eine Platte 11 zur Abstützung bzw. Anlage gegen die Mauer (M, Fig. 2), und zwar an deren Basis oder Sockel. Vorzugsweise ist die Platte 11 nicht vollständig flach-eben, sondern, wie am besten aus Fig. 1 ersichtlich, mit Längs-, d. h. also Horizontal-Rippen bzw. -Nuten 12 versehen. Diese Rippen bzw. Nuten 12 sind auf beiden Seiten der Platte 11 angeordnet, d. h. sowohl auf der der Mauer M zugewandten Seite wie auf der entgegengesetzten Seite bzw. Oberfläche, die zur Aufnahme der Innenseite eines Bodenbelags (R, Fig. 2) dienen, der als Scheuersockel nach oben gerichtet ist.
Ein zweiter Teil des Profilmaterials 1 besteht aus einem auf dem Boden (S, Fig. 2) aufliegenden Streifen 13. Dieser Abstützstreifen bzw. -lappen 13 untergreift den Bodenbelag R in dessen horizontalem Bereich.
Die Teile 11 und 13 sind miteinander verbunden. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist diese Verbindung nicht in einem rechten Winkel ausgeführt, sondern besteht aus einer in Schnittansicht schrägen Fläche 14. Eine derartige Schrägfläche 14 gestattet die Verlegung des Profilmaterials 1, selbst wenn die Ecke zwischen der Mauer M und dem Boden S nicht vollkommen rechtwinklig ist.
Aus dem Vorhergehenden ergibt sich, dass die Verlegung des Profilmaterials 1 in der Weise erfolgt, dass der Streifen 13 auf dem Boden aufliegt und die Platte 11 gegen die Mauer anliegt. Das Profilmaterial 1 kann an der Mauer und/oder dem Boden mit jedem beliebigen Mittel befestigt sein. Vorzugsweise ist es mit der Mauer verklebt oder verschraubt.
Die Rippen 12 erfüllen mehrere Aufgaben. Mauerseitig (M) besteht eine erste Rolle in einer Optimierung der Halterungshaftung des Profilmaterials mittels Verklebung, indem die Platte 11 eine Rauhigkeit erhält.
Gegenüber dem Bodenbelag R gestatten die Rippen 12, und zwar auch hier mittels Rauhigkeit, eine zeitweilige Halterung der Rückseite des Bodenbelags R, bei dem es sich beispielsweise um einen Teppich, einen Spannteppich oder einen PVC-Belag handeln kann.
Eine andere Rolle der Rippen 12 besteht darin, dass sie, insoferne sie in Längsrichtung und parallel zueinander verlaufen, eine Führung beim eventuellen Schneiden bilden, falls die Höhe
der Platte 11 für die gewünschte Höhe des Scheuersockels nicht ausreichend wäre. Somit besitzt die Erfindung den Vorteil, dass sie gewährleistet, dass die Gefahr einer Beschädigung des Profilmaterials durch eine Ablenkung des messer- oder cutterförmigen Schneidwerkzeugs bei der Verlegung des Profilmaterials vermieden wird.
Ein dritter Teil des Profilmaterials 1 besteht aus einem endständigen Kopf 15 im oberen Teil des Querschnitts. Der Kopf 15 ,liegt an der Rückseite in der Verlängerung der Platte 11 und springt an der gegenüberliegenden Seite vor. Der Kopf 15 bildet eine Längsnut bzw. -kehle 16 zur Aufnahme eines Clip-Klemmkopfs 21 der Deckleiste 2.
Die Deckleiste 2 ist gleichfalls als Profilmaterial ausgebildet und besitzt vorzugsweise eine konvex nach außen gewölbte Form. Seine Außenoberfläche 23 bildet die abschließende Außenfläche der Deckleiste und weist die gewünschten Schmuckoder Zierelemente auf (Farbe, Oberflächenansicht usw.).
Im Querschnitt besitzt der Kopf 21 vorzugsweise eine mehrstufige Schwalbenschwanzform (beispielsweise mit zwei oder drei Zähnen) und greift mit Spiel in eine entsprechende Gegenform in der Kehle 16 ein. Der Kopf 21 steht von einer Innenfläche 22 des Profilmaterials 2 vor und erstreckt sich vorzugsweise über die gesamte Länge des Profilmaterials. Eine Ausnahme hiervon gilt jedoch in Verbindung mit Fig. 4 für ein einspringendes Eckwinkelprofil, wie weiter unten beschrieben wird. Ein erster Arm bzw. Schenkel 24 der Deckleiste 2 geht von der Basis des Kopfs 21 aus und ist mit seinem freien Ende 25 zur Anlage gegen die freiliegende sichtbare Oberfläche des Belags R bestimmt (vorzugsweise mit einer leichten Pressung infolge der Clip-Klemmverbindung des Kopfs 21 in der Kehle 16 und der Dicke des Belags R in Verbindung mit einer Elastizi-
tat des Schenkels 25). Ein zweiter Arm bzw. Schenkel 26 geht von der Basis des Kopfs 21 zum oberen Ende des Profilmaterials 2 der Deckleiste und ist zur Anlage mit seinem freien Ende gegen die Mauer M oberhalb dem Profilmaterial 1 oder gegen eine eventuelle Wandverkleidung RM bestimmt. Der Schenkel 2 bildet daher gleichzeitig eine Fugendeckleiste des Wandbelags RM, dessen Rand gegen die Oberseite des Kopfes 15 zur Anlage kommen kann, falls es sich um einen dicken Belag (beispielsweise einen Wandspannteppich) handelt. Falls es sich um einen dünnen Belag nach Art einer Tapete handelt, kann diese beispielsweise unter den Teil 11 reichen, falls sie vor dem Profilmaterial 1 verlegt wird, oder auf dem Niveau des Kopfs abgeschnitten werden, wobei sein Rand dann durch den Schenkel 26 maskiert oder abgedeckt wird.
Die Clip-Klemmverbindung ist vorzugsweise lösbar, d. h. die Deckleiste 2 ist von dem Profilmaterial 1 abnehmbar. Sie kann daher verändert werden, beispielsweise zur Anpassung ihres Dekors im Fall einer Änderung des Boden- und/oder des Wandbelags, ohne dass hierfür das Profilmaterial 1 geändert werden muss, wie dies mit einem herkömmlichen einstückigen Profilmaterial als aufwärts verlaufende Wasch- bzw. Scheuerleiste der Fall wäre.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform, wie sie beispielsweise in den Figuren veranschaulicht ist, sind die Arme bzw. Schenkel 24 und 26 nicht symmetrisch bezüglich dem Kopf 21, um Dickenunterschieden zwischen dem als Scheuersockel aufgeschlagenen Bodenbelag R und dem eventuellen Wandbelag RM Rechnung zu tragen. Insbesondere ist im Ruhezustand (d. h. ohne die elastische Abstützung) das Profilmaterial 2 vorzugsweise so geformt, dass bei horizontaler Ausrichtung des Kopfs 21 das Ende 27 des Schenkels 26 in senkrechter Richtung über den Kopf 21 hinausreicht, während das Ende 25 des Schenkels 24 gegen-
über dieser Vertikalen zurückbleibt, wie in Fig. 1 veranschaulicht .
Die Querschnittshöhe des Schenkels 24 bestimmt die Toleranz für das Zuschneiden des Rands des Scheuersockel-Aufschlags des Belags R. Man erkennt in dieser Hinsicht, dass diese Höhe nicht auf die Verformbarkeit des Schenkels 2 4 beschränkt ist. Tatsächlich ist es nunmehr nicht mehr erforderlich, den Belag unter dem Abdeckschenkel einzuschließen, wie für bestimmte bekannte Deckleisten von aufgestellten Scheuersockeln.
Vorzugsweise bestehen die Profilmaterialien 1 und 2 aus Kunststoffmaterial. Das Profilmaterial 1 besteht aus einem Kunststoffmaterial, dessen Steifigkeit so gewählt wird, dass es eine ausreichende Festigkeit zur Handhabung bei der Verlegungsweise mit Scheuersockel besitzt, unter Berücksichtigung der Höhe der Platte 11. Die Steifigkeit trägt auch der Tatsache Rechnung, dass dieses Profilmaterial in einem Stück ausgebildet ist und dass der Kopf 15 eine ausreichende mechanische Festigkeit für die Verriegelung des Kopfs 21 des Profilmaterials 2 mittels Clip-Klemmung besitzen muss.
Vorzugsweise wird diese Steifigkeit so gewählt, dass sie, mit Unterstützung durch die beiden Knicke, welche die Verbindung der Teile 11 und 13 durch die Schrägfläche 14 gestatten, dem unteren Teil des Profilmaterials 1 eine gewisse Biegsamkeit verleiht, zur Anpassung an nicht notwendigerweise rechtwinklige Mauer- und Bodenecken.
Die Steifigkeit des Profilmaterials 2 ihrerseits ist so gewählt, dass sie eine ausreichende Verformung der Schenkel 24 und 26 zur Anpassung an unterschiedliche Dicken des Belags R und zur Ermöglichung der Clip-Klemmung des Kopfs 21 in der Auskehlung 16 des Kopfs 15 gestattet.
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Ein Vorteil der vorliegenden Erfindung ist, dass sie eine vereinfachte Verlegung der Deckleiste für den Bodenbelag mit nach oben geschlagenem Scheuerbereich gestattet.
Ein anderer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass sie mit Hilfe ein und desselben Träger-Profilmaterials (Profilmaterial 1) eine Montage ohne Längsschnitt unter Gewährleistung eines horizontalen oder zumindest zum Boden parallelen Niveaus für den oberen Rand des Scheuerbereichaufschlags, oder mit Hilfe eines durch die Rippen 12 geführten Zerschneidens eine Montage des Profilmaterials 1 in zwei Teilen gestattet, zur Gewährleistung eines Scheuerleistenaufschlags mit horizontalem oberem Rand, selbst wenn der Boden nicht horizontal ist.
Die Erfindung ist bei jedem beliebigen Bodenbelag geeignet, vorausgesetzt, dass dieser genügend biegsam für einen nach oben geschlagenen Scheuerleistenbereich ist. Als Beispiel seien Spannteppiche, Teppiche sowie Kunststoffbeläge, beispielsweise aus PVC, in Sanitärräumen genannt. Bei dieser letztgenannten Anwendung gewährleistet ein nach oben geschlagener Scheuersockel eine Abdichtung durch den Belag am Wandbereich.
Fig. 3 zeigt in perspektivischer Ansicht eine vorspringende Ecke 30 einer Mauer M und veranschaulicht die Verlegung einer Deckleiste für einen aufwärts gebogenen Scheuersockelbereich gemäß der Erfindung. Die Anwendung eines Systems aus zwei Teilen (Befestigungs- bzw. Halterungs-Profilmaterial 1 und eigentliche Deckleiste) erleichtert die Montage erheblich und verbessert das abschließende Aussehen der Wandecke.
In dem Beispiel nach Fig. 3 werden geradlinige Teilstücke bzw. Abschnitte la und Ib von Befestigungs-Profilmaterial nach Art des in den Figg. 1 und 2 dargestellten abgeschnitten und am unteren Ende der Wandmauer M befestigt, beispielsweise verklebt oder verschraubt. Gemäß der Erfindung brauchen die Abschnitte nicht für eine vollkommene Aneinanderfügung schräg geschnitten zu werden. Die Abschnitte entsprechen einfach den jeweiligen Längen der geradlinig abzudeckenden Wandabschnitte, wobei die Enden der Profile la und Ib im wesentlichen in der Ecke 30 der Wandung enden, wie in Fig. 3 veranschaulicht.
Erfindungsgemäß wird, nachdem der Bodenbelag mit Scheuersockelaufschlag verlegt ist, ein Deckleistenelement 2s, dessen sichtbare (Außen-)Seite einen vorspringenden Winkel bildet, zur Abdeckung des Winkels bzw. der Ecke verwendet. Dieses Element 2s bildet ein modulares Element des Deckleistensystems gemäß der Erfindung. Das Element 2s umfasst zwei geradlinige Abschnitte 28s, die zu einem Eckwinkel miteinander verbunden sind und jeweils im einzelnen einen ähnlichen Aufbau wie die weiter oben beschriebene Deckleiste 2 besitzen. Ihre Länge kann beispielsweise einen Wert im Bereich zwischen einigen Zentimetern (beispielsweise 2 cm) und einigen Dezimetern (beispielsweise 20 cm) besitzen. Diese Länge wird vorzugsweise so gewählt, dass sie einerseits genügend klein ist zur Anpassung an die verschiedenen ständig in den Bauten angetroffenen Konfigurationen und andererseits genügend groß, damit der (in Fig. 3 nicht dargestellte) Clip-Klemmkopf 21 an der Innenseite des Profilmaterials 2s über eine ausreichende Eingriffsund Überlappungslänge in den Profilen la und Ib verfügt, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in der Ecke 30 selbst der Wandung infolge der geraden Zuschnitte die Kehle 16 fehlt. Für eine vorspringende Ecke (Fig. 3) kann der Clip-Kopf 21 kontinuierlich über das ganze Profilstück 2s verlaufen und somit ebenfalls eine Ecke bilden.
Wie ersichtlich, können wie bei den geradlinigen Deckleisten did Abschnitte 28s in der Länge nachgeschnitten werden, zur optimalen Anpassung. Zu beiden Seiten der Ecke 2s werden geradlinige Deckleisten 2 nach Art der in Verbindung mit Fig. 2 beschriebenen angebracht.
Fig. 4 veranschaulicht ein Profilelement 2r gemäß der vorliegenden Erfindung für eine einspringende Ecke. Wie im Falle des Elements 2s besteht das Element 2r aus zwei geradlinigen Abschnitten 28r vorgegebener Länge, die zurechtgeschnitten werden können und unter Bildung der Ecke 31 des Elements 2r aneinander stoßen. Die Abschnitte 28r besitzen denselben Querschnitt wie die Deckleiste 2. Das Element 2r ist zum Eingriff bzw. Einsetzen in zwei (in Fig. 4 nicht dargestellte) Trägerprofile bestimmt, die zu beiden Seiten einer einspringenden Ecke in einer Wand verlegt sind.
Wie bei der vorspringenden Ecke können die Profilmaterialien gemäß der Erfindung bei der Verlegung gerade (und sogar nur in ungefährer Bemessung) abgeschnitten werden, und nicht notwendigerweise im Schrägschnitt. Beispielsweise kann eines der Sockel- oder Befestigungsprofile 1 so abgeschnitten werden, dass es gegen den einspringenden Winkel zur Anlage kommt, während das andere Sockelprofil so geschnitten wird, dass es gegen den Kopf 15 (an dessen offener Seite) zur Anlage kommt. Gemäß einer Abwandlung werden die Profile 1 so zugeschnitten, dass sie an der Wandecke einen Abstand lassen. Die Streifen bzw. Lappen 13 der betreffenden Profile können sich überlappen, ohne dass dies für den Bodenbelag hinderlich ist.
Um gegebenenfalls die Dicke bzw. Tiefe des Kopfs 15 eines der beiden Trägerprofile aufzunehmen, besteht der Clip-Klemmkopf des Elements 2r vorzugsweise aus zwei nicht zusammenhängenden
Stücken bzw. Abschnitten 29r, die sich nicht bis in die Ecke 31 erstrecken. Der Abstand zwischen dem jeweiligen Ende jedes Kopfabschnitts 29r und der Ecke 31 ist beispielsweise so gewählt, dass er größer als die Dicke bzw. Tiefe des Kopfs 15 der Profile 1 ist. So kann das Element 2r auf die beiden in einer einspringenden Ecke verlegten Profile aufgeklemmt werden, ohne auf einen bestimmten Zuschnitt dieser Profile achten zu müssen.
Wie im Falle einer vorspringenden Ecke werden sodann geradlinige Deckleisten 2 gegen die freien Ecken des Elements 2r auf den geradlinigen Wandteilen angesetzt.
Ein Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht in der Schaffung eines modularen Systems zur Montage von Deckleisten für aufrechte Scheuersockel, wobei das System vorzugsweise nur aus vier Elementen besteht. Ein erstes Element ist das Befestigungs- oder Halterungsprofil 1, das stets gleichartig ist, unabhängig vom Verlegungstyp (in einem Stück, als einspringende oder vorspringende Ecke, oder in zwei Stücken nach Auftrennung zur Anpassung an eine Scheuersockelhöhe, die größer als die Höhe des Teils 11 ist). Ein zweites Element ist das geradlinige lineare Deckleistenprofil 2, das je nach der Länge der abzudeckenden Scheuersockel zugeschnitten werden kann. Ein drittes Element wird von dem Element 2s für eine vorspringende Ecke gebildet, ein viertes Element durch das Element 2r für eine einspringende Ecke. Mit diesen vier Elementen lassen sich Abdeckleisten für aufrechte Scheuersockel gemäß unterschiedlichen Ecken und Trassen in einem Zimmer herstellen, und zwar unter Gewährleistung eines optimalen Endbearbeitungszustands.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist das die Profile und die Elemente 2r und 2s bildende Kunststoffmaterial ausreichend biegsam bzw. elastisch, um eine leichte Verformung
aufzunehmen und sich an Abweichungen der Verlegewände von der Geradlinigkeit anzupassen. Die Befestigungs- bzw. Halterungsprofile 1 werden dann in Stücke entsprechend den jeweiligen Grundrissänderungen der Wand zugeschnitten. In gleicher Weise erhalten die Elemente 2s und 2r eine gewisse Biegsamkeit bzw. Nachgiebigkeit, zur Anpassung des erfindungsgemäßen Systems an nicht notwendigerweise genau rechtwinklige einspringende oder vorspringende Ecken. Hingegen ist auf Seiten des Profilmaterials 1 keinerlei Änderung erforderlich. Insbesondere ist kein Zuschneiden im Schrägschnitt erforderlich.
Wenngleich dies nicht eine bevorzugte Ausführungsform ist, wird die Realisierung von Ecken ohne Spezialelemente (2s oder 2r), sondern durch Schrägschnitt von Profilen 2 nicht ausgeschlossen. Gemäß einer Variante kann man das Verformungs-.vermögen der Profile 2 durch Erwärmung erhöhen.
Die vorliegende Erfindung gestattet verschiedene Abwandlungen und Modifizierungen, die sich für den Fachmann ergeben. Insbesondere bleibt die Wahl der Werkstoffe für die Ausführung der verschiedenen Profilmaterialien dem Fachmann überlassen, ausgehend von den obigen funktioneilen Angaben und der jeweiligen Anwendung. Des weiteren können die Abmessungen für die Profilmaterialien gemäß unterschiedlichen Produktsortiments gestaffelt werden, auch hier wieder in Abhängigkeit von der jeweiligen Anwendung. Beispielsweise kann man unter Berücksichtigung der im allgemeinen für Scheuersockel vorgesehenen Höhen, die im Bereich zwischen 5 und 30 cm liegen, verschiedene Größen (Höhen) des Profils 1 vorsehen. Des weiteren ist zwar die Ausführung aus Kunststoff die bevorzugte Ausführungsform, jedoch eignet sich die Erfindung ebenso zur Anwendung mit anderen Werkstoffen. Beispielsweise kann man Aluminium für die Profile 1 und 2 und die Elemente 2r und 2s verwenden, jedoch auf Kosten einer Einbuße an Biegsamkeit und
Verformbarkeit. Schließlich kann man eine Palette von Eckelementen mit von 90° verschiedenen (beispielsweise in Stufen von 10 oder 15°) Winkeln vorsehen, zur genaueren Anpassung an unterschiedliche Konfigurationen.
Claims (10)
1. Profilmaterial (1) zur Aufnahme einer Deckleiste für einen Rand eines aufrechten Scheuersockels eines Bodenbelags (R), dadurch gekennzeichnet, dass es eine Platte (11) zur Anlage gegen eine Wand (M) und zur wenigstens zeitweiligen Verbindung zwischen einem Streifen bzw. Lappen (13) zur Auflage auf dem Boden (S) und einem Kopf (15) zur Aufnahme mittels Clip- Klemmung wenigstens eines Deckleistenelements (2, 2r, 2s) aufweist, wobei die Platte zur Anlage gegen die Wand (M) Längsrippen bzw. -nuten (12) aufweist.
2. Profilmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Rippen (12) Führungen zum Zuschneiden des Profilmaterials in seiner Höhe bilden.
3. Profilmaterial nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen der genannten Platte (11) zur Anlage gegen die Wand und dem genannten Streifen bzw. Lappen zur Auflage auf dem Boden (13) im Querschnitt mittels einer Schrägfläche (14) erfolgt.
4. Profilmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der genannte Kopf (15) im Querschnitt von der zur Wand (M) entgegengesetzten Seite vorspringt und eine Kehlung (16) zur Aufnahme eines Clip-Klemm-Kopfs (21) des Deckleistenelements (2, 2r, 2s) aufweist.
5. Ecken-Deckleiste (2r, 2s) für einen aufrechten Scheuersockel eines Bodenbelags (R), dadurch gekennzeichnet, dass sie im Querschnitt einen ins Innere der Deckleiste vorstehenden Kopf zur Clip-Klemmverbindung in wenigstens einem an einer Wand befestigten Trägerprofilmaterial (11) nach einem der Ansprüche 1 bis 5 aufweist, sowie zwei sich zu beiden Seiten des genannten Kopfes (21) erstreckende Schenkel (24, 26); und dass die Eck-Deckleiste aus zwei geradlinigen Abschnitten (28r, 28s) besteht, die miteinander einen Eckwinkel bilden.
6. Deckleiste nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Abschnitte (28s, 28r) eine Länge im Bereich zwischen 2 und 20 cm besitzen.
7. Deckleiste (2s) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopf sich ununterbrochen über die gesamte Innenlänge der Deckleiste erstreckt, wobei diese für ein vorspringendes Eck einer Wand bestimmt ist.
8. Deckleiste (2r) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der genannte Kopf (29r) unterbrochen ist und in dem Eckenbereich fehlt, wobei die Deckleiste für ein einspringendes Eck einer Wand bestimmt ist.
9. Deckleisten-Profilmaterial für den aufrechten Scheuersockel eines Bodenbelags, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckleiste ein Befestigungs-Profilmaterial (1) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4 aufweist sowie wenigstens ein Deckleisten-Profilmaterial (2, 2r, 2s), das im Querschnitt zwei Schenkel (24, 26) umfasst, welche sich zu beiden Seiten eines Kopfs (21, 29r) erstrecken, welcher ins Innere der Deckleiste vorsteht und zur Clip-Klemmverbindung in dem an einer Wand (M) befestigten Trägerprofilmaterial (11) bestimmt ist.
10. Deckleiste für einen aufrechten Scheuersockel eines Bodenbelags, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckleiste ein Befestigungs-Profilmaterial (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4 sowie wenigstens eine mittels Clip-Klemmverbindung verlegbare Deckleiste (2, 2r, 2s) gemäß einem der Ansprüche 5 bis 9 aufweist.
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