DE20309516U1 - Halteelement für Hohlkammerscheiben - Google Patents
Halteelement für HohlkammerscheibenInfo
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Description
• ·
Die Erfindung betrifft ein Halteelement für Hohlkammerscheiben, welche aus zumindest zwei Schalen und einer Anzahl von Querstegen mit randseitigen korrespondierenden Befestigungsmittel bestehen, wobei auf einer von einem Betrachter abgewandeten Seite eine Aussparung für eine Halterung ausgebildet ist.
Gattungsgemäße Hohlkammerscheiben oder Paneelen werden bevorzugt aus Kunststoff, beispielsweise Polycarbonat hergestellt und weisen in der Regel eine transparente Struktur auf, die den Einfall von Sonnenlicht ermöglicht. In besonderen Fällen besteht jedoch die Möglichkeit verschiedene Farbvarianten oder aber eine halbtransparente Struktur vorzusehen. Des weiteren besteht die Möglichkeit durch Zugabe von Farbpigmenten, die bei intensiver Sonneneinstrahlung insbesondere mit hohem UV-Anteil zu einer Farbveränderung führen, das Erscheinungsbild einer Fassade zu verändern. Grundsätzlich sind unterschiedliche Formen von Hohlkammerscheiben bekannt, die jedoch alle zumindest zwei Schalen mit quer liegenden Verbindungsstegen aufweisen. Für den Fall das höhere Windlasten zu berücksichtigen sind, können die Paneelen in verschiedenen Stärken hergestellt werden oder für eine verbesserte thermische Isolierung mehrere Schalen aufweisen. Die Anzahl der Schalen und Querstege hängt im Wesentlichen von dem zur Extrudierung vorgesehenen Werkzeug ab, welches speziell für eine Struktur hergestellt wird. Hohlkammerscheiben beziehungsweise Paneelen werden bevorzugt in einer Größe von 20 bis 100 cm, gegebenenfalls auch in Überbreiten gefertigt, wobei mehrere Paneelen nebeneinander liegend durch Befestigungsmittel zusammen gehalten werden können. Die Befestigungsmittel bestehen bei zwei nebeneinander liegenden Hohlkammerscheiben beispielsweise aus einer Nut-Federverbindung, sodass die Hohlkammerscheiben oder Paneelen in einfachster Form bei der Montage zusammengesteckt werden können. Somit ist es möglich eine beliebige Anzahl von Paneelen nebeneinander liegend zu befestigen, um auch großflächige transparente oder gegebenenfalls nur teilweise lichtdurchlässige Flächen aufzubauen. Hierbei muss berücksichtigt werden, das bei großflächigen Anordnungen der Hohlkammerscheiben, aufgrund der auftretenden Windbelastung entweder eine äußerst stabile Unterkonstruktion gewählt wird oder aber zusätzliche Einfassprofile verwendet
werden. Derartige Einfassprofile werden in der Regel im Randbereich der Hohlkammerscheiben eingesetzt, jedoch kann in Abhängigkeit von der großformatigen Fläche eine erhebliche Sogwirkung, insbesondere bei vertikal angeordneten Flächen, entstehen, die durch die bekannten Befestigungstechniken nicht immer für einen erforderlichen Halt ausreichen. Dies trifft beispielsweise bei hohen Gebäuden und vertikaler Verkleidung zu und führt dazu, dass die verkleideten Flächen entweder unterteilt werden müssen oder nur geringe Spannweiten vorliegen dürfen. Hierdurch wird aber nicht immer der gewünschte optische Effekt erzielt oder eine derartige Aufteilung wirkt an einer Gebäudefront störend, sodass die Akzeptanz der Hohlkammerscheiben für Gebäudeverkleidungen eingeschränkt ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Halteelement für Hohlkammerscheiben aufzuzeigen, welches die bestehenden Nachteile beseitigt und den Einsatz der Hohlkammerscheiben auch bei großen Spannweiten ermöglicht.
Erfindungsgemäß ist zur Lösung der Aufgabe vorgesehen, dass die Halterung mit einem korrespondierenden Ansatzstück formschlüssig in die Aussparung der Hohlkammerscheibe eingreift und sich zumindest teilweise über die Länge der Hohlkammerscheiben erstreckt, wobei die Halterung aus der Hohlkammerebene hervorsteht und zur Verankerung mit Gebäudeteilen vorgesehen ist. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung zeichnet sich somit dadurch aus, dass in den Hohlkammerscheiben zunächst eine zusätzliche Aussparung vorgesehen ist, in welche ein korrespondierendes Ansatzstück, beispielsweise ein T-Ansatz eingreift und die Hohlkammerscheiben in ihrer Höhe, bevorzugt bei vertikaler Anordnung, gegenüber auftretenden Windlasten oder einer Sogwirkung halten kann. Hierzu ist eine Halterung vorgesehen, die zumindest abschnittsweise in der Aussparung einliegt und im hinteren Bereich mit den Gebäudeteilen verbunden werden kann. Vorzugsweise soll die Halterung senkrecht zur Hohlkammerebene ausgerichtet sein, es kann jedoch bei speziellen Gebäudegeometrien eine Halterung verwendet werden, die auch unter einem Winkel zur Hohlkammerebene ausgerichtet ist. Für den Fall, das mit erheblichen Windlasten und mit einer Sogwirkung auf die gesamte Hohlkammerfläche gerechnet wird, soll die Halterung in einer bevorzugten Ausführungsform sich über die gesamte Höhe der Hohlkammerscheiben erstrecken. Hierdurch wird sichergestellt, dass auch
bei einer örtlich eingeschränkten Flächenbelastung ein ausreichender Halt vorhanden ist und die Hohlkammerscheiben in ihrer vertikalen Position sicher gehalten werden. Die Halterung selbst kann ein- oder mehrteilig ausgebildet sein, wobei beispielsweise eine einteilige Variante dort verwendet wird, wo eine einfache Montagemöglichkeit besteht und gegenüber den Gebäudebestandteilen die Hohlkammerscheiben entsprechend beabstandet sind. Für den Fall, dass zwischen den Gebäudeteilen und den Hohlkammerscheiben nur ein begrenzter Freiraum existiert bietet sich eine beispielsweise zweiteilige Ausführung der Halterung an, und zwar in der Form, dass ein erstes Teil unmittelbar in der vorhandenen Aussparung einliegt, beziehungsweise vor der Montage eingeschoben wurde, während ein zweites Teil direkt mit den Gebäudeteilen verbunden wird. Durch einfache korrespondierende Klemmmittel können die vormontierten Hohlkammerscheiben anschließend durch einfaches Andrücken in dem zweiten Teil der Halterung sicher befestigt werden.
Die Halterung kann in einer ersten Ausführungsform rechteckförmig ausgebildet sein aber ebenso vorteilhaft sind T-förmige, U-förmige oder H-förmige Ausgestaltungen, die eine variable Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten ermöglichen. Bevorzugt wird eine H-förmige Gestaltung, die sowohl im Anlagebereich der Hohlkammerscheiben als auch im Anlagebereich an den Gebäudebestandteilen großflächig ausgebildet sind und somit eine sichere Befestigung ermöglichen, während ein vorhandener Mittelsteg einerseits die auftretenden Kräfte sicher aufnehmen kann und andererseits nach außen auch bei transparenten Hohlkammerscheiben kaum wahrgenommen wird. Daher besteht bei der erfindungsgemäßen Ausführung der Hohlkammerscheiben mit Halterung die Möglichkeit eine formschöne und anspruchsvolle Gesamtfläche erzielen, ohne dass die vorhandenen Befestigungselemente erkennbar sind.
Ein H-förmiger Querschnitt ist besonders für den vorgesehenen Verwendungszweck bei vertikaler Montage geeignet, wobei die vordere Fläche zum Anlegen der Hohlkammerscheiben ausgebildet ist, während die hintere Anlagefläche zur Anlage an ein Gebäudeteil vorgesehen ist und gleichzeitig zur Verbindung mit dem Gebäudeteil dient. Damit die Halterung unmittelbar mit den Hohlkammerscheiben verbunden werden kann, ragt aus der Anlagefläche für die Hohlkammerscheiben ein einstückig angeformtes T-förmiges Ansatzstück mittig heraus, welches in die Aussparung der Hohlkammerscheibe eingreift. Die Aussparung ist ebenfalls T-förmig geformt, wobei jeweils eine spiegelsymmetrische Hälfte in
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den beiden benachbarten Hohlkammerscheiben ausgebildet ist. Hieraus ergibt sich eine Anordnung der Halterungen vorzugsweise im Stoßbereich der Hohlkammerscheiben, wodurch nicht nur zwei Hohlkammerscheiben gleichzeitig gehalten werden können, sondern darüber hinaus die Nut-Feder-Verbindung abgestützt wird. Dieser Befestigungspunkt eignet sich ferner deshalb, weil eine wesentliche Montageerleichterung stattfindet, da die Fläche über die Halterungen aufgebaut werden kann und der wichtige Punkt der Hohlkammerscheibenfläche im Bereich der Stoßkanten sicher abgestützt wird.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Halterung rechteckförmig ausgebildet und im Bereich der Hohlkammerscheibe mit korrespondierenden Befestigungsmitteln für die zu verbindenden Hohlkammerscheiben ausgestattet. Dies bedeutet, dass sowohl eine Nut als auch eine Feder in der Halterung ausgebildet ist und die Hohlkammerscheiben mit ihren korrespondierenden Teilen eingeklippst werden können. Zur Abdeckung der Nahtstellen und zur Verhinderung des Eindringend von Wasser erstreckt sich die Halterung bis in die Hohlkammerebene und ist an den Stoßnähten sichtbar ausgebildet, wobei an der äußeren sichtbaren Fläche der Hohlkammerscheiben mindestens eine Überlappung vorgesehen ist, die in mindestens einer Ausnehmung der benachbarten Hohlkammerscheibe beziehungsweise Halterung zu liegen kommt. In weiterer Ausgestaltung kann an die wenigstens eine Überlappung ein einseitig angeformter Steg vorgesehen werden, der in eine Nut der Hohlkammerscheibe zu liegen kommt und somit nicht nur eine flächenbündige Ausgestaltung ermöglicht, sondern gleichzeitig das Eindringen von Feuchtigkeit verhindert und darüber hinaus zusätzlichen Halt für die Hohlkammerscheiben bietet.
In besonders schwierigen Einbaufällen kann bei einer Ausbildung mit einer rechteckförmigen Halterung und korrespondierenden Befestigungsmitteln für die Hohlkammerscheiben zur Montageerleichterung die Halterung mit ihrem den Hohlkammerscheiben gegenüber liegenden Ende in einem U-förmigen Befestigungsprofil klammernd aufgenommen sein. Somit besteht auch bei dieser Ausführungsvariante die Möglichkeit eine Vormontage an den Gebäudeteilen vorzunehmen und während die Montage der einzelnen Hohlkammer-Scheiben zusammen mit der Halterung erfolgt, wobei die U-förmige Befestigungsprofile einrastend eingedrückt werden.
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Wenn die Montage jedoch keine besonderen Schwierigkeiten bereitet, können lediglich rechtwinklig abgebogene Schenkel an der Halterung angeformt sein, die zur Befestigung mit den Gebäudebestandteilen vorgesehen sind.
In einer weiteren besonderen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass auf der Rückseite der Anlagefläche eine sich verjüngende Anformung ausgebildet ist, welche einstückig in die Halterung übergeht oder bei einer zweiteiligen Ausführung eine Vertiefung mit gegenüber liegend ausgerichteten Rastnasen aufweist, welche sich zumindest teilweise über die Länge der Halterung, vorzugsweise über deren gesamte Länge, erstrecken. In die vorhandene Vertiefung kann ein korrespondierender Zapfen mit randseitig ausgebildeten Rastnasen eingedrückt werden, wobei der Zapfen einstückig an das zweite Teil der Halterung angeformt ist. Diese zweiteilige Ausführungsform wird bevorzugt bei schwieriger Montage eingesetzt, wo die Halterung zunächst mit den Gebäudebestandteilen verbunden wird und die Hohlkammerscheiben zusammen mit dem korrespondierenden Gegenstück der Halterung auf den vorhandenen Zapfen mit randseitig ausgebildeten Rastnasen aufgedrückt werden. Durch die Mehrfachanordnung der Rastnasen kann hierbei nicht nur ein Tiefenausgleich erfolgen, sondern es wird gleichzeitig aufgrund der mehrfachen Verriegelung sichergestellt, dass ein guter Halt gewährleistet ist. Um die Transparenz der Gebäudeverkleidung aufrecht zu erhalten, kann sowohl die Halterung als auch die Hohlkammerscheiben aus Polycarbonat hergestellt werden und einzelne Kammern aufweisen, die einerseits zur Stabilität der Halterung und der Hohlkammerscheiben beitragen und andererseits aufgrund der isolierenden eingeschlossenen Luft eine gute thermische Trennung vornehmen. Zur weiteren Verstärkung der Halterung kann in einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen werden, dass eine der Halterungen vorzugsweise eine in Richtung auf die Hohlkammerscheiben ausgerichtete Kammer aufweisen, die so bemessen ist, dass in diese ein Verstärkungselement, beispielsweise in Form eines Flachstahls, einschiebbar ist. Der eingeschobene Flachstahl erhöht die Verwindungssteifigkeit der erfindungsgemäßen Halterung und gewährleistet somit auch bei hohen Gebäudeverkleidungen ausreichende Standsicherheit für die vorgehängte Gebäudeverkleidung.
Zusammenfassend ist festzustellen das mit den erfindungsgemäßen Halterungen die Standsicherheit der vertikal montierten Hohlkammerscheiben erheblich erhöht wird und insbesondere die auftretenden Windlasten unter Berücksichti-
gung einer ebenfalls auftretenden Sogwirkung sicher aufgefangen wird und die entstehenden Kräfte in die Gebäudeteile eingeleitet werden.
Die Erfindung wird im Weiteren durch die Figuren näher erläutert, welche nur als beispielhaft anzusehen sind und den Erfindungsgedanken nicht einschränken.
Es zeigt
Fig. 1 in einer Draufsicht zwei benachbarte Hohlkammerscheiben
mit Befestigungsmitteln und einer erfindungsgemäßen Halterung,
Fig. 2 in einer Draufsicht die aus Figur 1 bekannte Ausführungs-
Variante mit einliegendem Verstärkungselement,
Fig. 3 in einer Draufsicht eine weitere Variante mit zweiteiliger
Halterung,
Fig. 4 in einer Draufsicht die Ausführungsvariante gemäß Figur 3
mit einem Verstärkungselement,
Fig. 5 in einer Draufsicht zwei benachbarte Hohlkammerscheiben
mit einer dünnwandigen Halterung und Befestigungsschenkel,
Fig. 6 in einer Draufsicht zwei benachbarte Hohlkammerscheiben
die mit korrespondierenden Befestigungsmitteln der Halterung verbunden sind, wobei die Halterung einen rechteckförmigen Querschnitt und angeformte Befestigungsschen
keln aufweist und
Fig. 7 in einer Draufsicht eine weitere Ausführungsvariante ge
mäß Figur 6, wobei die Halterung zweiteilig ausgebildet ist und klammernd in einem U-förmigen Befestigungsprofil
endseitig aufgenommen ist.
Figur 1 zeigt in einer Draufsicht eine erfindungsgemäße Halterung 1, die zwei Hohlkammerscheiben 2, 3, welche über Befestigungsmitteln miteinander verbunden sind, gegenüber einem Gebäudebestandteil abstützt.
Die beispielhaft ausgeführten Hohlkammerscheiben 2, 3 weisen insgesamt zwei außen liegende Schalen 4 sowie zwei innen liegende Schalen 5 auf, die durch Verbindungsstege 6 miteinander verbunden sind, wobei die Hohlkammerscheiben bevorzugt aus Polycarbonat in einem Extrudiervorgang einstückig hergestellt werden. Randseitig sind die Hohlkammerscheiben 2, 3 mit Befestigungsmitteln ausgestattet, die im gezeigten Ausführungsbeispiel aus einer bauchigen Nut 7 und einer korrespondierend hierzu geformten Feder 8 bestehen. Ferner weisen die Hohlkammerscheiben 2, 3 eine annähernd T-förmige Nut 9 auf, in welche die Halterung 1 eingesetzt ist. Eine der Hohlkammerscheiben 3 weist auf der Außenseite ein Rücksprung 10 auf, in dem ein Überstand 11 der benachbarten Hohlkammerscheibe 2 zu liegen kommt. Hierbei ist es denkbar, dass an den Überstand 11, der eine unterschiedliche Länge aufweisen kann, hakenförmige Nasen angeformt sind, die in korrespondierende Vertiefungen der benachbarten Hohlkammerscheibe 3 eingreifen und somit ein Eindringen von Feuchtigkeit einerseits verhindern und andererseits die Hohlkammerscheiben 2, 3 gegeneinander verriegeln, sodass eine höhere Standfestigkeit erzielt wird. In besonderer Ausgestaltung kann zwischen der bauchförmigen Nut 7 und der bauchförmigen Feder 8 ein Dichtungsband oder ein Dichtungsprofil eingelegt sein.
Die erfindungsgemäße Halterung 1 weist einen annähernd H-förmigen Grundkörper 15 auf, der ebenfalls aus Polycarbonat in einem Extrudiervorgang einstückig hergestellt wurde und demzufolge farblich an die Hohlkammerscheiben 2, 3 angepasst ist, insbesondere transparent ausgeführt sein kann. Der Grundkörper 15 geht in Richtung zu den Hohlkammerscheiben 2, 3 über eine Anformung 16 in eine Anlagefläche 17 über, auf welcher die Hohlkammerscheiben 2, 3 aufliegen. Mittig in der Anlagefläche 17 ist ein T-förmiger Ansatz 18 ausgebildet, der in der T-förmigen Nut 9 der Hohlkammerscheiben 2, 3 einliegt. Über den T-förmigen Ansatz 18 werden die Hohlkammerscheiben 2, 3 somit mit der Halterung 1 verbunden, welche wiederum mit ihrem rückwärtigen Teil an einem nicht dargestellten Gebäude befestigt ist. Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass die montierten Hohlkammerscheiben 2, 3 auch bei extremer Windbelastung oder einer auftretenden Sogwirkung sicher
gehalten werden, und zwar auch bei einer großen Montagehöhe und bei großflächigen Wandverkleidungen.
Figur 2 zeigt in einer Draufsicht die bereits aus Figur 1 bekannte Ausführungs-Variante, wobei in der erfindungsgemäßen Halterung 1 in dem Grundkörper 15 ein Verstärkungselement 19 in einer Kammer 20 einliegt. Die Kammer 20 weist eine bevorzugte Ausrichtung von dem Gebäudeteil zu den Hohlkammerscheiben 2, 3 auf, sodass das Verstärkungselement 19 für eine ausreichende Verwindungssteifigkeit sorgt und bei Windbelastung eine Verformung der erfindungsgemäßen Halterung 1 über die Höhe des Gebäudes, beziehungsweise die Länge der Hohlkammerscheiben 2, 3 verhindert.
Figur 3 zeigt in einer Draufsicht eine weitere Ausführungsvariante der Halterung 30, die gegenüber der aus Figur 1 und 2 bekannten Halterung zweiteilig aufgebaut ist. Wiederum werden zwei Hohlkammerscheiben 2, 3 wie sie bereits aus den Figur 1 und 2 bekannt sind, miteinander verbunden, wobei eine Halterung 30 mit einem nahezu H-förmigen Grundkörper 31 verwendet wird und ein zapfenförmigen Ansatz 32 vorhanden ist, der mit einzelnen Raststufen 33 in einer korrespondierenden Ausnehmung 34 einsitzt, die ebenfalls mit korrespondierenden Raststufen 35 ausgestattet ist. Hierdurch besteht die Möglichkeit bei geringem Abstand zu den Gebäudeteilen eine einfache Montage durchzuführen, wobei nach Befestigung des ersten Teils der Halterung 30 an dem Gebäudeteil durch nachträgliches Aufstecken des zweiten Teils der Halterung 30 eine sichere Montage gewährleistet ist. Das zweite Teil der Halterung 30 ist ähnlich geformt, wie die Ausführung gemäß Figur 1 und 2 und weist eine Anlagefläche 36 für die Hohlkammerscheiben 2, 3 sowie einen T-förmigen Ansatz 37 auf, der in der T-förmigen Nut 9 der Hohlkammerscheiben zu liegen kommt.
Figur 4 zeigt in einer Draufsicht die Ausführungsvariante gemäß Figur 3, wobei wiederum in einer Kammer 38 des ersten Teils der Halterung 30 ein Verstärkungselement 19 einliegt.
Figur 5 zeigt in einer Draufsicht die bereits aus den vorgenannten Figuren bekannten Hohlkammerscheiben 2, 3 mit den Befestigungsmitteln in Form einer bauchförmigen Nut 7 und einer bauchförmigen Feder 8 sowie einer T-förmigen Nut 9 zur Aufnahme einer erfindungsgemäßen Halterung 40, die im
gezeigten Ausführungsbeispiel lediglich aus einem L-förmig gebogenen Befestigungsstreifen 41 besteht, der mit einer Anlagefläche 42 versehen ist, an der wiederum ein T-förmiger Ansatz 43 einstückig angeformt ist, welcher in der Nut 9 der Hohlkammerscheiben 2, 3 einliegt.
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Figur 6 zeigt in einer Draufsicht eine weitere Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Halterung 50, welche bei diesem Ausführungsbeispiel jedoch gleichzeitig mit korrespondierenden Befestigungsmitteln für die Hohlkammerscheiben 2, 3 ausgestattet ist. Die Halterung 50 ist nahezu rechteckförmig ausgebildet und weist auf der zu den Gebäudeteilen hinweisenden Seite zwei angeformte Schenkel 51 auf, die zur Befestigung vorgesehen sind, während die Halterung 50 auf der den Hohlkammerscheiben 2, 3 zugewandten Seite korrespondierende Befestigungsmittel in Form einer einzelnen bauchförmigen Nut 52 und einer bauchförmigen Feder 53 aufweist, die zum einen zur Aufnahme der Feder 8 der Hohlkammerscheibe 2 beziehungsweise zum Eingriff in die bauchförmige Nut 7 der benachbarten Hohlkammerscheiben 3 vorgesehen sind. In der jeweils hälftigen Nut 9 der Hohlkammerscheiben 2, 3 liegt ein angeformter Steg 54 ein, welcher den rückwärtigen Halt der Hohlkammerscheiben 2, 3 gewährleistet. Bei dieser Ausführungsvariante der Halterung 50 ist deren Stirnfläche 55 in die sichtbare Fläche der Hohlkammerscheiben 2, 3 eingebunden und weist einerseits einen Überstand 56 sowie andererseits einen Rücksprung 57 korrespondierend zu den bei den Hohlkammerscheiben 2, 3 vorhandenen Überstand 11 beziehungsweise Rücksprung 10 auf.
Figur 7 zeigt in einer Draufsicht eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Halterung 60, die ähnlich wie in Figur 6 korrespondierende Befestigungsmittel für die beiden Hohlkammerscheiben 2, 3 aufweist. Eine Abweichung besteht hinsichtlich der wand- oder gebäudeseitigen Befestigung, wo ein U-förmiges Befestigungsprofil 61 mit diesem verbunden ist und an den Schenkeln angeformte Verdickungen 62 aufweist, die in vorhandene Ausnehmungen 63 der Halterung 60 nach der Montage eingreifen. Die Montage erfolgt in der Form, das zunächst das U-förmige Befestigungsprofil 61 an einem Gebäudebestandteil befestigt wird und nach der erfolgten Teilmontage die Hohlkammerscheiben 2, 3 mit der Halterung 60 in das U-förmige Befestigungsprofil eingedrückt werden. Hierbei wird ebenso wie in den weiteren Ausführungsbeispielen sichergestellt, das auftretende Windbelastungen oder eine
entstehende Sogwirkung durch die erfindungsgemäße Halterung aufgefangen wird und somit eine sichere Befestigung der vertikal angeordneten Hohlkammerscheiben auch über große Spannweiten möglich ist.
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ßezugszeichenljste:
| 1 | Halterung |
| 2 | Hohlkammerscheibe |
| 3 | Hohlkammerscheibe |
| 4 | Schale |
| 5 | Schale |
| 6 | Verbindungssteg/Quersteg |
| 7 | Nut |
| 8 | Feder |
| 9 | Nut |
| 10 | Rücksprung |
| 11 | Überstand |
| 15 | Grundkörper |
| 16 | Anformung |
| 17 | Anlagefläche |
| 18 | Ansatz |
| 19 | Verstärkungselement |
| 20 | Kammer |
| 30 | Halterung |
| 31 | Grundkörper |
| 32 | Ansatz |
| 33 | Raststufen |
| 34 | Ausnehmung |
| 35 | Raststufe |
| 36 | Anlagefläche |
| 37 | Ansatz |
| 38 | Kammer |
| 40 | Halterung |
| 41 | Befestigungsstreifen |
| 42 | Anlagefläche |
| 43 | Ansatz |
| 50 | Halterung |
| 51 | Schenkel |
| 52 | Nut |
| 53 | Feder |
| 54 | Steg |
| 55 | Stirnfläche |
| 56 | Überstand |
| 57 | Rücksprung |
| 60 | Halterung |
| 61 | Befestigungsprofil |
| 62 | Verdickung |
| 63 | Ausnehmung |
Claims (13)
1. Halteelement für Hohlkammerscheiben (2, 3), welche aus zumindest zwei Schalen (4, 5) und einer Anzahl von Querstegen (6) mit randseitigen korrespondierenden Befestigungsmittel bestehen, wobei auf einer von einem Betrachter abgewandeten Seite eine Aussparung für eine Halterung (1, 30, 40, 50, 60) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (1, 30, 40, 50, 60) mit einem korrespondierenden Ansatzstück (18) formschlüssig in die Aussparung der Hohlkammerscheibe (2, 3) eingreift und sich zumindest teilweise über die Länge der Hohlkammerscheiben (2, 3) erstreckt, wobei die Halterung (1, 30, 40, 50, 60) aus der Hohlkammerebene hervorsteht und zur Verankerung mit Gebäudeteilen vorgesehen ist.
2. Halteelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (1, 30, 40, 50, 60) vorzugsweise senkrecht zur Hohlkammerebene ausgerichtet ist und dass die Halterung (1, 30, 40, 50, 60) sich über die gesamte Länge der Hohlkammerscheibe (2, 3) erstreckt.
3. Halteelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (1, 30, 40, 50, 60) ein- oder mehrteilig ausgebildet ist.
4. Halteelement nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (1, 30, 40, 50, 60) im Querschnitt rechteckförmig, T- förmig, U-förmig oder H-förmig ausgebildet ist.
5. Halteelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (1, 30, 40, 50, 60) einen annähernd H-förmigen Querschnitt mit einer hinteren und vorderen Anlagefläche (17, 36, 42) aufweist, wobei die vordere Anlagefläche (17, 36, 42) zum Anlegen der Hohlkammerscheiben (2, 3) ausgebildet ist, während die hintere Anlagefläche für ein Gebäudeteil vorgesehen und mit diesem verbindbar ist.
6. Halteelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass aus der Anlagefläche (17, 36, 42) für die Hohlkammerscheiben (2, 3) ein einstückig angeformtes T-förmiges Ansatzstück (17, 36, 42) mittig herausragt, welches in die T-Nut (9) der Hohlkammerscheiben (2, 3) eingreift.
7. Halteelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (1, 30, 40, 50, 60) rechteckförmig ausgebildet ist und im Bereich der Hohlkammerscheiben (2, 3) mit korrespondierenden Befestigungsmitteln für die zu verbindenden Hohlkammerscheiben (2, 3) ausgestattet ist, wobei sich die Halterung (1, 30, 40, 50, 60) bis in die Hohlkammerebene erstreckt und an den Stoßnähten sichtbar ist und an der äußeren sichtbaren Fläche der Hohlkammerscheiben (2, 3) mindestens eine Überlappung (11, 56) in mindestens einer Ausnehmung (10, 57) der Hohlkammerscheibe (2, 3) beziehungsweise Halterung (1, 30, 40, 50, 60) zu liegen kommt.
8. Halteelement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Überlappung (11, 56) mit einem einseitig angeformten Steg ausgestattet ist, der in einer der Hohlkammerscheiben (2, 3) zu liegen kommt.
9. Halteelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass an die Halterung (50, 60) zwei senkrecht angeformte Stege (54) vorhanden sind, welche in die T-Nut (9) der Hohlkammerscheiben (2, 3) eingreifen und dass die Halterung (50, 60) an dem der Hohlkammerscheiben (2, 3) gegenüber liegenden Ende in einem U-förmigen Befestigungsprofil (61) klammernd aufgenommen ist.
10. Halteelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Rückseite der Anlagefläche (17, 36, 42) eine sich verjüngende Anformung (16) ausgebildet ist, welche einstückig in die Halterung (1, 30, 40, 50, 60) übergeht oder bei einer zweiteiligen Ausführung eine Ausnehmung (34) mit gegenüber liegend ausgerichteten Raststufen (33) aufweist, welche sich zumindest teilweise über die Länge der Halterung (1, 30, 40, 50, 60), vorzugsweise über deren gesamte Länge, erstrecken.
11. Halteelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass in die Ausnehmung (34) ein korrespondierender Zapfen mit randseitig ausgebildeten Raststufen (35) eindrückbar ausgebildet ist, wobei der Zapfen einstückig an das zweite Teil der Halterung (1) angeformt ist.
12. Halteelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (1, 30, 40, 50, 60) ebenso wie die Hohlkammerscheibe (2, 3) aus Polycarbonat hergestellt ist und einzelne Kammern aufweist.
13. Halteelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass eine der Kammern (20, 38) vorzugsweise in Richtung auf die Hohlkammerscheiben (2, 3) ausgerichtet ist und so bemessen ist, dass in diese ein Verstärkungselement (19), beispielsweise in Form eines Flachstahles, einschiebbar ist.
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