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DE20309405U1 - Unterflurfeuer - Google Patents

Unterflurfeuer

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DE20309405U1
DE20309405U1 DE20309405U DE20309405U DE20309405U1 DE 20309405 U1 DE20309405 U1 DE 20309405U1 DE 20309405 U DE20309405 U DE 20309405U DE 20309405 U DE20309405 U DE 20309405U DE 20309405 U1 DE20309405 U1 DE 20309405U1
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Germany
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ground
light according
light
prism
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DE20309405U
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IWS INST fur WERKSTOFFKUNDE U
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Description

Unterflurfeuer
Die Erfindung bezieht sich auf ein Unterflurfeuer nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Für den sicheren Betrieb eines Flughafens wird ein komplexes Signalsystem von festinstallierten Beleuchtungselementen, den Flughafen-Feuem, eingesetzt. Die Befeuerungsanlagen erfüllen neben der Markierung der Start- und Landebahnen zahlreiche Zusatzfunktionen, wie z. B. optische Hinweise zum Anflugwinkel für den sich im Landeanflug befindlichen Piloten. Die technisch am aufwendigsten Komponenten in solchen Systemen sind die sogenannten Unterflurfeuer. Die Unterflurfeuer werden an Start- und Landebahnen eingesetzt und auch an den Zu- und Abfahrtswegen, den sogenannten Taxiways und sind in den Boden oder Untergrund eingelassen.
...12
German Patewt Att©«neys, Esrcpejan Patent J\-ptoane»^#EJjrc2p»\1sl TraJje JIarJ; and design Attorneys
Zugelassene Vertreter B€iM»&üROPÄiscjHEr*P«-aNTAMi»yj«3 HAHMONgsiegytg^gAftrr FiSg-OEIsL1PjNNENMARKT www.hauck-patent.de
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Der typische Aufbau eines Unterflurfeuers ist derart, daß ein topfartiger Einsatz in den Boden eingelassen und befestigt ist. Im Boden des Einsatzes befindet sich eine Durchführung für ein Kabel, das mit einer Stromversorgung verbunden ist. Als Lichtquelle dient üblicherweise eine Halogenlampe, die an einem geeigneten Halter angebracht ist, der mit einem deckelartigen Verschluß des Einsatzes verbunden ist. Eine geeignete Optik sorgt dafür, daß das Licht der Halogenlampe unter einem gewünschten Winkel abgestrahlt wird.
Unterflurfeuer unterliegen strengen Anforderungen. So ist z. B. die Überhöhung der Fahrbahnebene beschränkt, beispielsweise auf 12,5 mm. Es ist ferner dafür zu sorgen, daß keine Feuchtigkeit in das Innere des Einsatzes eindringt und die elektrische Verbindung bzw. die Funktion der Lichtquelle und der Optik beeinträchtigt. Ferner muß ein Unterflurfeuer mit hoher Last überfahrbar sein, ohne daß Schäden am Gehäuse oder an der Lampe auftreten.
Bekannte Unterflurfeuer weisen etliche Nachteile auf. Der eine ist die relativ geringe Standzeit von Halogenlampen, die etwa 4000 Betriebsstunden beträgt, was zwei Wartungsintervallen jährlich entspricht. Nachteilig ist ferner die sehr hohe Wärmeentwicklung der Halogenlampen, was eine Mindestbaugröße des Unterflurfeuers voraussetzt, damit keine Überhitzungen auftreten.
Das in den letzten Jahren stark gestiegene Flugaufkommen führt zu einer starken Erhöhung der Flugzeugdichte auf den Zu- und Abfahrtswegen und zum Teil auch zu einer
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Erhöhung der Fahrtgeschwindigkeiten („schnelle Abrollwege", „Blockverkehr"). Durch diese Änderungen steigt die Gefahr von Kollisionen und Runway Incursions. Zur Erhöhung der Sicherheit ist bekannt Haltelinien einzusetzen, sogenannte stop-bars, die vom Tower aus mittels eines Haltesignals aus speziellen Unterflurfeuern geschaltet werden können. Entsprechend dem Einsatzzweck müssen die Feuer in sehr kurzen Zeiten nach Aktivierung ihre volle Lichtleistung erreichen. Hierfür ist eine maximal zulässige Schaltzeit von 1 Sekunde in Betracht gezogen. Allein aufgrund von systemimmanenten Schaltzeiten vom Tower zum Unterflurfeuer sind 0,4 bis 0,6 Sekunden zu veranschlagen; die maximale Schaltzeit kann mit Halogenlampen daher nicht erfüllt werden. Diese liefern frühestens nach 1,4 Sekunden ihre volle Lampenleistung. Demnach ergibt sich bei Halogenlampen eine Gesamtschaltzeit von wenigstens 1,8 Sekunden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Unterflurfeuer zu schaffen, das kleiner gebaut werden kann, eine längere Standzeit aufweist und leichter gewartet bzw. instandgesetzt werden kann.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Bei dem erfindungsgemäßen Unterflurfeuer ist als Lichtquelle mindestens eine lichtemittierende Diode (LED) vorgesehen. Ihr Halter ist in einem geschlossenen Gehäuse angeordnet, das eine Lichtdurchtrittsöffhung sowie eine Optik enthält. Das Gehäuse ist in einer nach oben offenen Ausnehmung des Deckelteils angeordnet, vorzugsweise passend in der Ausnehmung aufgenommen, wobei die Oberseite des Gehäuses einen Teil der überfahrbaren Oberseite des Deckelteils bildet.
Aufgrund der sehr kleinen Bauform von LEDs kann die optische Peripherie im Unterflurfeuer deutlich kleiner gestaltet und damit die Forderung nach geringerer Fahrbahnüberhöhung erfüllt werden. Ferner ist die Lebensdauer einer LED deutlich höher als bei einer Halogenlampe und beträgt etwa 80000 Betriebsstunden, was einer normalen Lebensdauer von 10 Jahren entspricht.
Die Schaltzeit einer LED ist vernachlässigbar, so daß die Gesamtschaltzeit von der Auslösung im Tower bis zum Aufbau der Lichtleistung etwa 0,6 Sekunden beträgt, daher die beabsichtigten Anforderungen etwa für Haltelinien ohne weiteres erfüllt.
Bei den herkömmlichen Unterflurfeuern erfolgt die Energiezufuhr über eine aufwendige Hochspannungsversorgung. Bei größeren Flughäfen werden elektrische Serienkreise mit Leistungen bis zu 70 kVA geführt. Entsprechend umfangreich und komplex sind die zugehörigen Reglereinheiten auszuführen. Alle wesentlichen elektrischen Bauteile sind leistungsstarke Sonderbauteile. Bei Unterflurfeuern mit einer LED als Lichtquelle liegen die elektrischen Leistungsanforderungen deutlich niedriger. Sie können in der Regel von elektrischen Standardbauteilen erfüllt werden. Auch können zur Versorgung im Querschnitt deutlich herabgesetzte Kabel eingesetzt werden, was insbesondere bei größeren Flughäfen ins Gewicht fällt. In größeren Flughäfen sind Kabel bis zu 1000 Kilometer Länge verlegt. Die Installation mit einem Unterflurfeuer nach der Erfindung ist daher im Aufwand drastisch verringert. Auch die Gefährdung bei Installations- und Wartungsarbeiten ist deutlich geringer, da keine Hochspannungen gehandhabt werden müssen.
Das die Optik und mindestens eine LED aufnehmende Gehäuse kann als Modul ausgeführt werden, das für die verschiedensten Unterflurfeuer verwendet werden kann, z. B. in einer Einfach- oder Mehrfachanordnung, wobei z. B. bei einer Mehrfachanordnung zwei Gehäuse auf gegenüberliegenden Seiten einer Trennwand in entsprechenden Ausnehmungen aufgenommen sind und eine Abstrahlrichtung zu gegenüberliegenden Seiten unter einem vorgegebenen Winkel zum Untergrund haben.
Wie schon ausgeführt, bildet die Oberseite des Gehäuses einen Teil der Oberseite des deckelartigen Verschlusses für das Unterflurfeuer. Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist die Oberseite des Gehäuses plan, wobei die Oberseite des Deckelteils im Anschluß an das Gehäuse abgeschrägt zum Rand abfällt, um einen weichen Übergang für das überfahrende Rad zu bilden. Der Austritt des Strahls aus dem Gehäuse über die Lichtaustrittsöffnung ist innerhalb des Deckelteils gestützt, wobei der Strahl über eine Vertiefung im Deckelteil in einem vorgegebenen Winkel austreten kann. Dadurch ist zwar eine Lücke gebildet, in deren Bereich das überfahrende Rad keine Abstützung erfährt. Diese Lücke ist jedoch relativ schmal, so daß beim Überfahren keine Gefährdung des Gehäuses bzw. seiner Optik und der LED stattfindet.
Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist das Gehäuse quaderförmig. Es versteht sich, daß verschiedene geometrische Formen denkbar sind, wobei naturgemäß einfache Formen aus Fertigungsgründen vorzuziehen sind. Bei einem quaderförmigen Gehäuse ist die Lichtaustrittsöffnung z. B. in einer Schrägung der Oberseite des Gehäuses vorgesehen, wobei die Lichtdurchtrittsöffnung passend ein Prisma als Optik aufzunehmen in der Lage ist.
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Nach einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist das Gehäuse vorzugsweise aus einem Gehäuseunterteil und einem Gehäuseoberteil gebildet, die fest und dicht miteinander verbindbar sind, beispielsweise durch Verschraubung, Verklebung oder durch Verschweißung. Das Gehäuse ist nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung vorzugsweise durch Verschraubung in der Ausnehmung des Deckelteils befestigt. Diese Befestigung sieht vorzugsweise die Anordnung von Schrauben an der Unterseite des Deckelteils vor, damit über Schraubenlöcher keine Feuchtigkeit in das Innere des Gehäuses eindringen kann.
Bei der Installation eines Unterflurfeuers nach der Erfindung kann das Gehäuse zunächst mit Inhalt vorgefertigt werden, wobei Prisma und LED montiert und anschließend Gehäuseober- und Gehäuseunterteil miteinander verbunden werden. Das Gehäuseunterteil erhält naturgemäß eine Durchführung für ein Kabel zur Versorgung der LED. Ein Umformteil, das eine Versorgung der LED mit der gewünschten Spannung und dem gewünschten Strom bereitstellt, ist vorzugsweise in dem topfförmigen Einsatz aufgenommen, in dem ohnehin ausreichend Platz vorhanden ist sowie für eine ausreichend Kabellänge, die ein Abheben des Deckelteils erlaubt, bevor eine Steckverbindung für die Versorgungsleitung getrennt wird.
Die LED ist vorzugsweise auf einer geeigneten Platine angebracht. Sie ist in dieser Form im Handel erhältlich. Die LED ist außerdem mit einer geeigneten Optik versehen. Eine derartige Platine wird vorzugsweise im Unterteil des Gehäuses mittels Verschraubung festgelegt. Das Prisma im Gehäuse ist geometrisch an die Bedingungen des Unterflurfeu-
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ers angepaßt und vorzugsweise länglich ausgeführt und mit Hilfe eines Rahmens, der im Gehäuse festgelegt ist, gehalten. Das Prisma weist nach einer anderen Ausgestaltung der Erfindung eine umlaufende Schulter auf, welche gegen eine umlaufende Schulter in der Lichtaustrittsöffhung anliegt, wobei der Rahmen dafür sorgt, daß die Schultern gegeneinander in Eingriff bleiben. Zwischen dem Rahmen bzw. dem Prisma und der LED ist ein Abstand eingehalten, der bei geringfügigen Verformungen, die beim Überfahren des Unterflurfeuers auftreten können, eine Beschädigung der LED verhindert.
Es wird vorstehend zumeist von einer LED in Einzahl gesprochen. Es versteht sich, daß in dem Gehäuse drei oder mehr LEDs angeordnet werden können, damit die gewünschte Lichtleistung bereitgestellt wird. Die Erfindung ist in jedem Falle nicht auf die Anzahl der LEDs beschränkt.
Die Erfindung soll nachfolgend anhand eines in Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert werden:
Fig. 1 zeigt ein Unterflurfeuer nach der Erfindung in Draufsicht,
Fig. 2 zeigt einen Schnitt durch die Darstellung nach Fig. 1 entlang 2-2,
Fig. 3 zeigt eine Explosionsdarstellung des Unterflurfeuers nach Fig. 1 und 2,
Fig. 4 zeigt perspektivisch das Unterflurfeuer nach Fig. 1 geschnitten,
Fig. 5 zeigt eine Explosionsdarstellung eines Gehäuses mit aufgenommenen Teilen,
Fig. 6 zeigt einen Schnitt durch ein Gehäuse.
In Fig. 2 ist zu erkennen, daß in den Untergrund, beispielsweise den Boden einer Landeoder Fahrbahn auf einem Flughafen ein zylindrischer, topfförmiger Einsatz 10 eingelassen ist, dessen Oberkante mit der Ebene des Untergrundes abschließt. Der Einsatz 10 hat im oberen Bereich eine Erweiterung, wodurch ein Absatz 12 gebildet ist. In diesem Bereich ist ein Trägerteil 14 eingesetzt, das einen umlaufenden Flansch 16 aufweist, der auf dem Absatz 12 ruht. Der im Durchmesser kleinere zylindrische Abschnitt 18 des Trägerteils 14 ist passend in den Einsatz 10 eingesetzt und mittels einer Dichtung, die in einer Ringnut 20 eingelassen ist, abgedichtet. Wie insbesondere aus den Fign. 1 und 3 zu erkennen, sind diametral im Flansch 16 halbkreisförmige zum Rand hin offene Ausnehmungen 22 geformt mit planem Boden, in den eine Bohrung 24 eingebracht ist. Über die Bohrungen 24 wird das Deckelteil 14 fest im Einsatz 10 verschraubt, wobei im Bereich des Absatzes 12 Gewindelöcher vorgesehen sind, in welche die Befestigungsschrauben eingedreht werden.
Der Aufbau des Trägerteils 14 geht näher aus Fig. 3 hervor. Man erkennt zwei im Querschnitt rechteckige von oben eingebrachte Ausnehmungen 26, 28 beidseits einer Zwischenwand 30, die in einer Durchmesserebene angeordnet ist. Die Ausnehmungen 26, 28 haben einen planen Boden 32, 34, in die Schraublöcher eingeformt sind. Außerdem befindet sich annähernd mittig im Boden 32 bzw. 34 eine Durchgangsöffnung 36 bzw. 38.
Die Ausnehmungen 26, 28 sind teilweise in eine plane Oberfläche 40 und teilweise in eine keglige Oberfläche 42, welche die plane Oberfläche 40 umgibt, eingelassen. Die keglige Oberfläche 42 erstreckt sich bis zum Rand des Deckelteils 14. Zwischen den Ausnehmungen 26, 28 und dem Rand des Trägerteils 14 ist außerdem eine radiale Vertiefung 44 bzw. 46 in die Oberseite des Trägerteils 14 eingeformt. Da der Boden der Vertiefungen 44, 46 plan und horizontal ist, sie jedoch im Bereich der Kegelfläche 42 liegt, nimmt die Tiefe der Vertiefung zum Rand hin ab und wird dort gleich Null.
Die Ausnehmungen 26, 28 dienen zur Aufnahme von zwei Gehäusen 50, 52 oder Modulen, die passend von den Ausnehmungen 26, 28 aufgenommen sind, wie dies in Fig. 2 zu erkennen ist. Die Gehäuse 50, 52 sind annähernd quaderförmig, weisen jedoch an der Oberseite zu einer Seitenwand hin eine Schrägung auf, wie bei 54 zu erkennen. Im Bereich der Schrägung 54 ist eine Lichtdurchtrittsöffnung 56 geformt. Nachfolgend wird der Aufbau und das Innere des Gehäuses 52 anhand der Fign. 5 und 6 näher erläutert. Der Aufbau des Gehäuses 54 ist identisch, so daß die Erläuterungen naturgemäß auch für das Gehäuse 54 gültig sind.
Das Gehäuse 52 besteht aus einem Gehäuseoberteil 58 und einem Gehäuseunterteil 60. Das Gehäuseoberteil 58 weist einen Deckenabschnitt 62, zwei gegenüberliegende Seitenwände 64 und eine Vorderwand 66 auf. Das Gehäuseunterteil 60 weist einen Bodenabschnitt 68 und eine Rückwand 70 auf. Das Gehäuseoberteil 58 wird auf das Gehäuseunterteil 60 aufgesteckt in einer Weise, wie dies durch Zusammenschau von Fig. 5 und 6 ersichtlich ist. Die Rückwand 70 und die Vorderwand 66 sind relativ dick ausgebildet, so
daß Gehäuseoberteil und Gehäuseunterteil 52, 60 durch eine Verschraubung fest miteinander verbunden werden können, wie dies durch die Schrauben 72, 74 angedeutet ist. Es ist jedoch auch möglich, eine Verschraubung des Oberteils 58 am Unterteil 60 mit Hilfe von Schrauben nur von der Unterseite zu ermöglichen, so daß die Oberseite des Gehäuses 52 keine Schraublöcher aufweisen muß. Dies ist unter Umständen günstiger aus Abdichtungsgründen. Gehäuseober- und Gehäuseunterteil werden abgedichtet miteinander verbunden, wobei in den aneinanderstoßenden Flächen Dichtungen eingelassen werden können (nicht gezeigt). Der Bodenabschnitt 68 weist eine Öffnung 76 auf für die abgedichtete Durchführung eines Kabels (nicht gezeigt). Die Öffnung 76 ist zur Öffnung 38 im Deckelteil 14 ausgerichtet (Fig. 2).
Ein längliches Prisma 78 weist eine umlaufende Schulter 80 auf. Das Prisma 78 wird in die Lichtdurchtrittsöffhung 56 des Gehäuseoberteils 58 eingesetzt, wobei seine umlaufende Schulter 80 gegen eine komplementäre Schulter 82 in der Lichtdurchtrittsöffhung 56 anliegt. In diesem Bereich kann ebenfalls eine Dichtungsmasse vorgesehen werden, wie bei 84 angezeigt, so daß ein Durchtritt von Fremdkörpern oder Flüssigkeit in das Gehäuseinnere verhindert wird.
An der Rückseite des Prismas 78 liegt ein Rahmen 86 an, der an der Unterseite einen länglichen Ansatz 88 aufweist, der in einen komplementären Schlitz 90 des Bodenabschnitts des Gehäuseunterteils 60 eingesteckt werden kann. Im seitlichen und oberen Bereich greift der Rahmen 86 in eine Nut 92 des Gehäuseoberteils 58 ein und ist dadurch zu allen Seiten hin festgelegt, wenn die Gehäuseteile miteinander verschraubt werden.
Dadurch wird das Prisma 78 ebenfalls festgelegt, insbesondere durch das Andrücken seiner Schulter 80 gegen die Gegenschulter 82 im Gehäuse.
In Fig. 5 ist eine Anordnung 94 aus drei LEDs 96 zu erkennen, die mit einer entsprechenden nicht im einzelnen dargestellten Optik versehen und gemeinsam auf einer Platine 98 angebracht sind. Die Platine 98 wird gegen die Vorderseite der Rückwand 70 des Gehäuseunterteils 60 verschraubt, was im einzelnen nicht gezeigt ist. Wie aus Fig. 6 hervorgeht, hat der Rahmen 86 einen gewissen Abstand von den LEDs, so daß selbst bei einer gewissen Verformung des Gehäuses bei großen Belastungen die LEDs nicht beeinträchtigt werden.
Die elektrische Versorgung der LEDs 96 erfolgt über ein nicht gezeigtes Kabel, das abgedichtet durch die Öffnung 76 hindurchgeführt ist. Das Kabel ist bei 100 in Fig. 2 angedeutet, das mit einer Wandlereinheit 102 verbunden ist, die sich innerhalb des Einsatzes 10 befindet und die mit dem Versorgungskabel 104 des Versorgungssystems verbunden ist. LEDs benötigen bekanntlich eine kleine Spannung und einen sehr geringen Strom.
Bei der Montage werden die Gehäuse 50, 52 vormontiert gemäß ihrem Aufbau nach den Fign. 2 und 6. Anschließend werden sie in die Ausnehmungen 26, 28 des Deckelteils 14 eingesetzt, wobei die Versorgungskabel durch die Öffnungen 38 der Ausnehmungen 26, 28 hindurchgesteckt werden. Die Kabel werden durch eine geeignete Steckverbindung (nicht gezeigt) mit dem von der Wandlereinheit 102 kommenden Kabel verbunden. Außerdem erfolgt eine Verschraubung der Gehäuse 52, 56 mit dem Deckelteil 14, wobei
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die Schrauben von der Unterseite des Deckelteils 14 durch Schraublöcher des Deckelteils hindurchgeführt sind. Dies ist jedoch in den Figuren nicht dargestellt. Anschließend wird das Deckelteil 14 auf den Einsatz 10 aufgesetzt und dort verschraubt, wie bereits beschrieben.
Wie erkennbar, bildet die Oberseite des Deckenabschnitts 62 des Gehäuseoberteils 58 einen Teil der planen Fläche 40 des Deckelteils 14. Der Ausgang der Lichtdurchtrittsöffnung 56 erstreckt sich von der Oberseite schräg nach unten zum Boden der Vertiefung 44, 46 des Deckelteils, so daß er ausreichend gegen überfahrende Reifen abgesichert ist. Dadurch sind das Prisma 78 und die dahinterliegende Konstruktion ausreichend abgesichert.
Wie aus Fig. 2 zu erkennen, tritt auf gegenüberliegenden Seiten des Deckelteils 14 ein Strahl im flachen Winkel zum Untergrund aus der Konstruktion aus, um ein gewünschtes Signalfeuer zu bewerkstelligen.
Wie erkennbar, können die Gehäuse 50, 52, die man als Module betrachten kann, schnell montiert und wieder demontiert werden, so daß Wartungsarbeiten innerhalb kürzester Zeit vonstatten gehen können.

Claims (15)

1. Unterflurfeuer, das in ein in den Untergrund eingesetztes topfförmiges Aufnahmegehäuse paßt, mit mindestens einer Lichtquelle, einem Halter für die Lichtquelle, der an einem den Aufnahmekopf nach oben verschließenden druckfesten Trägerteil angebracht ist, einer Optik für die Lichtquelle, die über eine Steckverbindung mit einem Versorgungskabel verbindbar ist, das in das Gehäuse eingeführt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtquelle eine LED (96) ist, der Halter von einem geschlossenen, die LED (96) haltenden Gehäuse (50, 52) gebildet ist, in das ein Anschlußleitungsstück für die LED (96) dichtend hineingeführt ist und das eine Lichtdurchtrittsöffnung (56) aufweist, der die in dem Gehäuse (50, 52) angeordnete Optik zugeordnet ist und das Gehäuse (50, 52) in einer nach oben offenen Ausnehmung (26, 28) des Trägerteils (14) dichtend angeordnet und befestigt ist, wobei die Oberseite des Gehäuses (50, 52) einen Teil der überfahrbaren Oberseite des Deckelteils (14) bildet.
2. Unterflurfeuer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberseite des Gehäuses (50, 52) plan ist und die Oberseite des Deckelteils (14) im Anschluß an das Gehäuse abgeschrägt zum Rand hin abfällt.
3. Unterflurfeuer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Deckelteil (14) zwei Ausnehmungen (26, 28) aufweist für zwei identische Gehäuse (50, 52), die auf gegenüberliegenden Seiten einer mittigen Trennwand (30) angeordnet sind und die Anordnung der Optiken der Gehäuse (50, 52) derart ist, daß die LEDs in entgegengesetzten Richtungen unter einem Winkel zum Untergrund abstrahlen.
4. Unterflurfeuer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuse (50, 52) quaderförmig sind.
5. Unterflurfeuer nach Anspruch 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtdurchtrittsöffnung nach außen in einer Schrägung (54) der Oberseite des Gehäuses (50, 52) mündet und passend ein Prisma (78) als Optik aufnimmt.
6. Unterflurfeuer nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (50, 52) ein Gehäuseoberteil (58) und ein Gehäuseunterteil (60) aufweist, die fest und dichtend miteinander verbindbar sind.
7. Unterflurfeuer nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung mittels Schrauben, Kleben, Schweißen oder dergleichen erfolgt.
8. Unterflurfeuer nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (50, 52) in der Ausnehmung (26, 28) durch Verschraubung befestigt ist.
9. Unterflurfeuer nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schrauben von der Unterseite des Deckelteils (14) in Gewindelöcher des Gehäuses (50, 52) eingeschraubt sind.
10. Unterflurfeuer nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtdurchtrittsöffnung (56) in einer an die Ausnehmung (26, 28) angrenzenden Vertiefung (44, 46) liegt, die zum Rand des Deckelteils (14) hin offen ist.
11. Unterflurfeuer nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß eine eine LED (96) haltende Platine (98) mittels Schrauben am Gehäuseunterteil (60) festgelegt ist und das Prisma (78) im Gehäuseoberteil (58) mit Hilfe eines Rahmens (86) in der Lichtdurchtrittsöffnung festgelegt ist, der gegen die Rückseite des Prismas (78) anliegt und der in Ausnehmungen vom Gehäuseoberteil und Gehäuseunterteil ortsfest gehalten ist.
12. Unterflurfeuer nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (86) in einer Ausnehmung oder Nut (92) des Gehäuseoberteils (58) einsitzt und einen äußeren Ansatz (88) aufweist, der in einen Schlitz (90) des Gehäuseunterteils (60) eingreift.
13. Unterflurfeuer nach einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuseunterteil (60) den Boden und die Rückseite und das Gehäuseoberteil (58) den Deckenabschnitt, die Vorderwand und die Seitenwände des Gehäuses (50, 52) bilden.
14. Unterflurfeuer nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwand (66) und die Rückwand (70) eine verstärkte Materialanhäufung aufweisen, in die Gewindelöcher geformt sind.
15. Unterflurfeuer nach einem der Ansprüche 5 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Prisma (78) zwischen dem vorderen und dem hinteren Ende eine umlaufende Schulter (80) aufweist und innerhalb der Lichtdurchtrittsöffnung (56) eine komplementäre umlaufende Schulter (82) vorgesehen ist, gegen die sich die Schulter (80) des Prismas (78) anlegt.
DE20309405U 2003-06-16 2003-06-16 Unterflurfeuer Expired - Lifetime DE20309405U1 (de)

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DE20309405U DE20309405U1 (de) 2003-06-16 2003-06-16 Unterflurfeuer

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DE (1) DE20309405U1 (de)

Cited By (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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