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DE20308279U1 - Carport zur Selbstmontage, mit einem Dach und mindestens vier Stützen - Google Patents

Carport zur Selbstmontage, mit einem Dach und mindestens vier Stützen

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Publication number
DE20308279U1
DE20308279U1 DE20308279U DE20308279U DE20308279U1 DE 20308279 U1 DE20308279 U1 DE 20308279U1 DE 20308279 U DE20308279 U DE 20308279U DE 20308279 U DE20308279 U DE 20308279U DE 20308279 U1 DE20308279 U1 DE 20308279U1
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DE
Germany
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roof
carport
supports
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carport according
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Expired - Lifetime
Application number
DE20308279U
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English (en)
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RAIF GmbH
Original Assignee
RAIF GmbH
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Publication date
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Publication of DE20308279U1 publication Critical patent/DE20308279U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H6/00Buildings for parking cars, rolling-stock, aircraft, vessels or like vehicles, e.g. garages
    • E04H6/02Small garages, e.g. for one or two cars
    • E04H6/025Small garages, e.g. for one or two cars in the form of an overhead canopy, e.g. carports

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Tents Or Canopies (AREA)

Description

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- 1 Carport zur Selbstmontage, mit einem Dach und mindestens vier Stützen
Technisches Gebiet:
Die Erfindung betrifft einen Carport zur Selbstmontage, mit einem Dach und mindestens vier Stützen zur Abstützung des Daches gegenüber dem Boden.
Stand der Technik:
Um Baukosten zu sparen, verzichten immer mehr Bauherren und Eigenheimbesitzer auf eine teure Garage und lassen statt dessen einen Carport, bestehend aus einem von mindestens vier auf Fundamenten ruhenden Stützen getragenen Dach, auf dem Grundstück aufstellen. Ohne auf die Vorzüge eines geschlossenen Daches über dem Fahrzeug verzichten zu müssen, lassen sich durch den Bau eines Carport anstelle einer Garage die Baukosten auf etwa die Hälfte oder noch weniger verringern.
Bei einer bekannten Art von Carports sind die Stützen und die Dachkonstruktion aus Holzbalken hergestellt, welche mittels Winkelbeschlägen und Zimmermansnägeln miteinander verbunden sind. Nachteilig bei dieser Art von Carport ist, dass der Umgang mit großen Holzbalken und das Montieren durch Einschlagen von Zimmermansnägeln sowie das präzise Montieren der Stützen auf den Fundamenten nur durch erfahrene Handwerker möglich ist, weshalb ein solcher Carport für die Eigenmontage durch einen Heimwerker praktisch nicht geeignet ist.
Ein anderer bekannter und auf dem Markt angebotener Carport ist aus Leichtmetallprofilen hergestellt, wobei das Dach, welches aus einem umlaufenden Dachrahmen mit in den Rahmen eingelegtem Dachbelag besteht, zwischen die Stützen eingehängt wird. Die Stützen weisen an deren dem Boden zugewandten Ende jeweils eine Grundplatte auf, welche auf ein im Boden angeordnetes Fundament gedübelt wird. An der Längsseite dieser Art von Carport ist jeweils zwischen zwei benachbarten Stützen eine Diagonalstrebe befestigt und in Richtung der Schmalseite sind an jeder Stütze Schrägsprieße angeordnet, um beispielsweise bei starken Winddrücken ein Wegknicken der Stützen zu verhindern. Nachteilig an dieser Konstruktion ist, dass insbesondere durch die Verwendung von Schrägsprießen zwischen Stützen und Dach die Kopffreiheit im stark
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frequentierten Randbereich - in der Mitte steht das Fahrzeug - stark eingeschränkt wird, wodurch eine Gefahrenquelle mit Verletzungsrisiko entsteht. Zusätzlich muss zumindest der Dachrahmen auf dem Boden vormontiert und dann über Kopfhöhe an den frei stehenden Stützen befestigt werden, wodurch eine Vielzahl von Hilfskräften benötigt wird.
Die bekannten Carports sind zwar einerseits relativ einfach aufgebaut, eignen sich jedoch nicht für den Selbstaufbau durch einen durchschnittlichen Heimwerker, da Fundamente gesetzt oder vor Ort betoniert werden muß und anschließend auf die Fundamente Stützen, teilweise aus schwerem Material, in genauer Ausrichtung gedübelt werden müssen, wobei normalerweise ein durchschnittlicher Heimwerker nicht über die erforderliche Fachkenntnisse und Werkzeuge verfügt. Darüber hinaus wird bei der Montage mindestens eine Hilfskraft benötigt.
Technische Aufgabe der Erfindung:
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Carport zu entwickeln, der zur Selbstmontage geeignet ist und der unter Verwendung einfacher Hilfsmittel aufgebaut werden kann.
Offenbarung der Erfindung und deren Vorteile:
Die Lösung der Aufgabe ist gekennzeichnet durch einen Carport zur Selbstmontage, mit einem Dach und mindestens vier Stützen zur Abstützung des Daches gegenüber dem Boden, welche Stützen wenigstens vier Felder aufspannen, von denen zwei Felder, nämlich seitliche Felder, sich gegenüberliegend angeordnet sind und ein drittes Feld, nämlich stirnseitig den Carport nach hinten begrenzendes Feld, einschließen, welches rechtwinklig zu den beiden seitlichen Feldern angeordnet ist, und auf den die seitlichen Felder ausbildenden Stützen zur Auflage des Daches längs parallel verlaufende Dachbinder angeordnet sind, wobei sowohl in dem stirnseitigen Feld als auch in wenigstens einem der senkrecht hierzu angeordneten seitlichen Felder ein Windverband angeordnet ist, bestehend aus wenigstens zwei sich mittig in dem Feld kreuzende zugbeanspruchbare Diagonalstreben, welche jeweils zwischen zwei Stützen montiert sind, und mindestens die Stützen, die Windverbände und die Dachbinder durch
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Maschinen-Schraubverbindungen verbunden sind zur Aufstellung des Carports ohne Bodenfundamente.
Der erfindungsgemäße Carport mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs weist gegenüber dem Stand der Technik den Vorteil auf, dass keine Fundamente benötigt werden und dass ein Aufbau ohne Zuhilfenahme von Spezialwerkzeugen möglich ist. Dies wird zum Einen dadurch erreicht, dass mindestens in zwei rechtwinklig zueinander angeordneten, jeweils durch zwei benachbarte Stützen, eine Außenkante des Daches und den Boden gebildeten Feldern jeweils ein Windverband bestehend aus zwei sich mittig kreuzenden und miteinander verbindbaren Diagonalstreben mit den angrenzenden Stützen verbunden wird, wodurch mindestens ein Windverband an einer Längsseite, und ein Windverband im rechten Winkel zu dem ersten an einer Schmalseite des Carports angeordnet ist. Hierdurch entsteht von oben gesehen ein freistehendes L, welches nicht von Hilfskräften gehalten werden muss. Anstelle eines oder zusätzlich zu einem Windverband kann auch ein flächiges, zugbeanspruchbares Wandelement in einem oder mehreren Feldern zwischen benachbarten Stützen eingehängt werden. Das Dach besteht aus vorzugsweise zwei in Längsrichtung des Carports angeordneten, parallel zueinander verlaufenden Dachbindern, wobei jeder Dachbinder auf den Stützen einer Längsseite aufliegt, sowie mehreren in gleichmäßigem Abstand im rechten Winkel quer zu den Dachbindern angeordneten Dachpfetten, auf denen ein Dachbelag befestigt wird. Dieser Aufbau des Daches kann Schritt für Schritt durchgeführt werden und benötigt keine besonderen Hilfsmittel. Durch die Verwendung von metallischen Werkstoffen wie beispielsweise Stahl- oder Aluminiumprofile und -bleche für alle wesentlichen Bauteile, wie beispielsweise Stützen, Windverbände, Dachbinder und Dachpfetten, können die Einzelteile mit den notwendigen Bohrungen passgenau hergestellt werden, wodurch eine geringe Fehlerwahrscheinlichkeit beim Aufbau durch einen durchschnittlichen Heimwerker erreicht wird.
Zusätzlich sind die Verbindungen zwischen den wesentlichen Bauteilen an dem erfindungsgemäßen Carport als Maschinen-Schraubverbindungen ausgeführt. Hierdurch ergibt sich nach der Montage des Daches eine sehr hohe Steifigkeit der Struktur, da mittels Maschinen-Schraubverbindungen hohe Flächenpressungen
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zwischen den zu verbindenden Bauteilen erzeugt werden können und darüber hinaus Momente zwischen den Bauteilen übertragen werden können, wodurch einzelne Windverbände entweder nachträglich entfernt oder durch flächige Wandelemente ergänzt oder ersetzt werden können. Darüber hinaus weisen die Stützen an deren dem Boden zugewandten Enden jeweils eine höhenverstellbare Grundplatte auf, so dass Bodenunebenheiten oder ein im Laufe der Zeit absinkender Boden durch entsprechendes Einstellen oder Nachstellen der Höhenverstellung ausgeglichen werden kann. Die Abmessungen der Grundplatte können je nach Güte des Untergrundes gewählt werden, so dass die Flächenpressung zwischen der Grundplatte und dem Boden unter Berücksichtigung der auf dem Carport maximal zu erwartenden Schneelast die Tragfähigkeit des Bodens nicht übersteigt. Bei normalem Untergrund beträgt die Tragfähigkeit etwa 5 kg/cm2.
Einer der wesentlichen Vorteile der Erfindung besteht darin, dass aufgrund der einfachen Selbstmontage des erfindungsgemäßen Carports eine zusätzliche, erhebliche Verringerung der Baukosten erreicht werden kann, weil zum Aufstellen des Carports kein Handwerksbetrieb notwendig ist.
In weiterer erfindungsgemäßer Ausgestaltung können statt Diagonalstreben die Windverbände zwischen den Stützen durch wenigstens je ein zugbeanspruchbares Wandelement gebildet sein. In einer weiteren erfindungsgemäßen Ausgestaltung sind die Dachbinder durch Dachpfetten miteinander verbunden, wobei mindestens die Stützen, die Windverbände, die Dachbinder und die Dachpfetten aus einem metallischen Werkstoff hergestellt sind.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Dach mindestens in einer Richtung ein Gefälle aufweist, wobei jeweils an der Außenkante des Daches, zu der das Gefälle hinführt, eine Dachrinne anordbar ist.
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Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass mindestens die Stützen quer zu ihrer Längsrichtung ein I-Profil oder ein Doppel-T-Profil aufweisen. Derartige Profile verbinden die Vorzüge von geringem Gewicht mit
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hoher Torsions- und Biegesteifigkeit, weshalb ein solches Profil für Stützen, Dachbinder und Dachpfetten besonders geeignet ist.
Eine andere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass mindestens die Dachbinder beispielsweise gebohrte oder gestanzte Ausnehmungen zur Verringerung ihres Gewichts aufweisen, wobei die Ausnehmungen vorzugsweise nicht in den auf Zug oder auf Druck beanspruchten Ober- bzw. Untergurten der jeweiligen Bauteile angeordnet sind.
Eine zusätzliche, vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass mindestens die Dachbinder, welche die Bauteile mit der größten Länge sind, quer zu deren Längsrichtung geteilt ausgeführt sind, so dass die einzelnen Bauteile wie beispielsweise Stützen, Dachbinder, Dachpfetten und Diagonalstreben der Windverbände eine Abmessung von 3 Metern, oder ungefähr 3 Meter, zumindest im Lieferungszustand nicht übersteigen, so dass die Bauteile in einem PKW oder auf einem PKW-Anhänger transportiert werden können. Zur Montage beispielsweise eines geteilt ausgeführten Dachbinders werden die zueinander gehörenden Einzelteile beispielsweise mittels Laschen oder Flansche miteinander verschraubt.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der Dachbelag im Lieferzustand zusammengerollt ist, so dass der Dachbelag während des Transports einen möglichst kleinen Stauraum einnimmt, und erst beim Aufbau des Daches des Carports ausgerollt und mit den Dachpfetten verbunden wird. Ein zusammenrollbarer Dachbelag ist beispielsweise ein Wellblech aus Stahlblech oder Aluminium.
Eine andere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass mindestens ein Windverband in einem in Längsrichtung zu dem Carport verlaufenden Feld anstelle aus zwei sich kreuzenden Diagonalstreben aus einer Diagonalstrebe besteht, wobei mindestens in einem ebenfalls in Längsrichtung verlaufenden, benachbarten oder gegenüberliegenden Feld eine Diagonalstrebe die komplementäre Diagonale einnimmt.
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Eine zusätzliche, besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass mindestens zwei Carports nebeneinander anordbar sind, wobei die Dachpfetten benachbarter Dächer auf dem selben Dachbinder aufliegen.
Eine vorteilhafte, zusätzliche Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass nebeneinander angeordnete Carports in Längsrichtung um ein Feld versetzt anordbar sind, so dass der Dachbinder um die Länge eines Feldes verlängert ist und an seinen beiden Enden jeweils auf der Länge eines Feldes nur von einer Seite Dachpfetten aufliegen.
Eine zusätzliche vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Grundplatten mit im Boden verankerten Erdankern verbindbar sind, so dass bei unter das Dach greifendem, starkem Wind der Carport nicht vom Boden abgehoben werden kann.
Kurzbeschreibung der Zeichnung, in der zeigen:
Figur 1 einen Carport in der Seitenansicht mit einem angedeuteten
eingestellten Fahrzeug und
Figur 2 den Carport gemäß der Figur 1 von der der Einfahrt für ein Fahr-
zeug abgewandten stirnseitigen Rückseite.
Bevorzugte Ausführungsform der Erfindung:
Ein in Figur 1 dargestellter Carport 1 besteht aus einem auf sechs Stützen 2 angeordneten Dach 3, unter dem ein Fahrzeug 15 geparkt werden kann. Die sechs Stützen 2 zur Abstützung des Daches 3 gegenüber dem Boden spannen im gezeigten Beispiel fünf Felder auf, von denen vier Felder, nämlich die seitlichen Felder, sich gegenüberliegend und vorzugsweise planparallel zueinander angeordnet sind. Die beiden hintersten seitlichen Felder schließen ein fünftes Feld ein, nämlich das stirnseitig den Carport nach hinten begrenzende Feld, welches rechtwinklig zu den seitlichen Feldern angeordnet ist.
Das Dach 3 besteht aus zwei beidseitig in Längsrichtung jeweils auf den auf einer Seite neben dem Fahrzeug 15 stehenden Stützen 2 angeordneten, parallel verlaufenden Dachbindern 4, mehreren in einem Abstand zueinander und Vorzugs-
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weise rechtwinklig auf den Dachbindern 4 befestigten Dachpfetten 5, sowie einem auf den Dachpfetten 5 angeordneten Dachbelag 6. Das Dach 3 weist in Richtung der von der Einfahrt für das Fahrzeug 15 abgewandten Schmalseite des Carports 1, das ist das den Carport nach hinten stirnseitig begrenzende Feld zwischen den hintersten Stützen der sich gegenüberliegenden seitlichen Felder, ein Gefälle auf. Um Regenwasser zu sammeln ist an der Seite des Daches, zu welcher das Gefälle hinführt, eine Dachrinne 7 angeordnet.
In den durch jeweils zwei benachbarte Stützen 2, eine Außenkante des Daches und den Boden 10 gebildeten Feldern sind zum Teil Windverbände 8 und Wandelemente 12 angeordnet. Ein Windverband 8 besteht aus zwei sich mittig in dem jeweiligen Feld kreuzenden und miteinander verbundenen, zugbeanspruchbaren Diagonalstreben 9. Ein Wandelement 12 nimmt ein ganzes Feld ein und bildet so einen Wind- und Sichtschutz, ein anderes Wandelement 12 nimmt nur einen Teil eines Feldes ein, wodurch eine individuelle optische Gestaltung des Carports I möglich ist.
Zur Abstützung gegenüber dem Boden 10 weisen die Stützen 2 an deren dem Boden 10 zugewandten Enden jeweils eine höhen verstellbare Grundplatte 11 auf, welche ohne ein Bodenfundament auf den Boden 10 gesetzt ist. Um eine Selbstmontage des Carports zu ermöglichen, sind die Dachbinder 4 quer zu ihrer Längsrichtung in zwei Einzelteile 16 geteilt, welche eine Länge von jeweils 3m nicht übersteigen. Hierdurch ist ein Transport mit einem PKW oder mit einem PKW-Anhänger möglich. Die Einzelteile 16 des Dachbinders 4 sind mittels beidseitig angeordneter Laschen 13 und Maschinen-Schrauben miteinander verbunden. Die aus einem in Figur 2 erkennbaren U-Profil bestehenden Dachbinder 4 weisen zwischen ihrem Ober- und Untergurt Ausnehmungen 14 zur Verringerung ihres Gewichts auf. Alle Bauteile sind mit Maschinen-Schrauben miteinander verbunden. Hierdurch können sowohl Kräfte als auch Momente über die Verbindungsstellen hinweg übertragen werden, wodurch eine besonders hohe Stabilität des Carports I erreicht wird.
Ein Windverband kann aber auch aus einem zugbeanspruchbaren Wandelement bestehen.
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In Figur 2 ist nun zu erkennen, dass ein weiterer, zusätzlicher Windverband 8 in demjenigen Feld an der Schmalseite des Carports 1 angeordnet ist, welches den Carport nach hinten begrenzt, welches rechtwinklig zu den seitlichen Feldern angeordnet ist. Dadurch ist der Carport 1 sowohl in seiner Längs- als auch in seiner Querrichtung durch in zwei rechtwinklig, L-förmig zueinander stehenden Feldern angeordnete Windverbände stabilisiert.
Die einzelnen Bauteile sind durch Maschinenschraubverbindungen miteinander verbunden, wodurch in Verbindung mit den in zwei rechtwinklig zueinander stehenden Feldern angeordneten Windverbänden 8 eine Aufstellung des Carports 1 ohne im Boden 10 eingelassene Fundamente ermöglicht ist.
Gewerbliche Anwendbarkeit:
Die Erfindung ist insbesondere für Baumärkte und für deren Zulieferer zur Errichtung eines Carport zur Selbstmontage gewerblich anwendbar.
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- 9 Bezugszahlenliste
1 Carport
2 Stütze
3 Dach
4 Dachbinder
5 Dachpfette
6 Dachbelag
7 Dachrinne
8 Windverband
9 Diagonalstrebe
10 Boden
11 höhen verstellbare Grundplatte
12 Wandelement
13 Lasche
14 Ausnehmung
15 Fahrzeug
16 Einzelteil

Claims (14)

1. Carport zur Selbstmontage, mit einem Dach und mindestens vier Stützen (2) zur Abstützung des Daches gegenüber dem Boden, welche Stützen wenigstens vier Felder aufspannen, von denen zwei Felder, nämlich seitliche Felder, sich gegenüberliegend angeordnet sind und ein drittes Feld, nämlich stirnseitig den Carport nach hinten begrenzendes Feld, einschließen, welches rechtwinklig zu den beiden seitlichen Feldern angeordnet ist, und auf den die seitlichen Felder ausbildenden Stützen zur Auflage des Daches längs parallel verlaufende Dachbinder angeordnet sind, wobei sowohl in dem stirnseitigen Feld als auch in wenigstens einem der senkrecht hierzu angeordneten seitlichen Felder ein Windverband (8) angeordnet ist, bestehend aus wenigstens zwei sich mittig in dem Feld kreuzende zugbeanspruchbare Diagonalstreben (9), welche jeweils zwischen zwei Stützen montiert sind, und mindestens die Stützen (2), die Windverbände (8) und die Dachbinder (4) durch Maschinen-Schraubverbindungen verbunden sind zur Aufstellung des Carports ohne Bodenfundamente.
2. Carport nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass statt Diagonalstreben die Windverbände zwischen den Stützen (2) durch wenigstens je ein zugbeanspruchbares Wandelement (12) gebildet ist.
3. Carport nach Anspruch 1 oder 2 dadurch gekennzeichnet, dass die Dachbinder durch Dachpfetten miteinander verbunden sind, wobei mindestens die Stützen (2), die Windverbände (8), die Dachbinder (4) und die Dachpfetten (5) aus einem metallischen Werkstoff hergestellt sind.
4. Carport nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an jeder Stütze (2) an deren dem Boden (10) zugewandten Ende eine Grundplatte (11) angeordnet ist, welche gegenüber der jeweiligen Stütze (2) in deren Längsrichtung stufenlos höhenverstellbar ist.
5. Carport nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dachpfetten quer zu den längs verlaufenden Dachbindern (4) gerichtet sind und auf den Dachbindern und den Dachpfetten Dachbelag (6) aufgelegt ist.
6. Carport nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Dach (3) mindestens in einer Richtung ein Gefälle aufweist, wobei an dem äußeren Rand, zu dem das Gefälle hinführt, eine Dachrinne (7) anordbar ist.
7. Carport nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens die Stützen (2) quer zu ihrer Längsrichtung ein I-Profil oder Doppel-T-Profil aufweisen.
8. Carport nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens die Dachbinder (4) Ausnehmungen zur Verringerung ihres Gewichts aufweisen.
9. Carport nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens die Dachbinder (4) quer zu deren Längsrichtung in mindestens zwei Einzelteile (16) geteilt ausgeführt sind, wobei die Einzelteile (16) mittels Schraubverbindungen miteinander verbindbar sind, so dass ein Einzelteil (16) eine Abmessung von 3 Metern, oder ungefähr 3 Metern, nicht übersteigt.
10. Carport nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Dachbelag (6) mindestens in einer Richtung zusammenrollbar ist.
11. Carport nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Windverband (8) in einem in Längsrichtung zu dem Carport (1) verlaufenden Feld anstelle aus zwei sich kreuzenden Diagonalstreben (9) aus einer Diagonalstrebe (9) besteht, wobei mindestens in einem ebenfalls in Längsrichtung verlaufenden, benachbarten oder gegenüberliegenden Feld eine Diagonalstrebe (9) die komplementäre Diagonale einnimmt.
12. Carport nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Carports (1) nebeneinander anordbar sind, wobei die Dachpfetten (5) benachbarter Dächer (3) auf demselben Dachbinder (4) aufliegen.
13. Carport nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Carports (1) nebeneinander in Längsrichtung um ein Feld versetzt anordbar sind, so dass der Dachbinder (4) um die Länge eines Feldes verlängert ist und an seinen beiden Enden jeweils auf der Länge eines Feldes nur von einer Seite Dachpfetten (5) aufliegen.
14. Carport nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatten (11) mit im Boden (10) verankerten Erdankern verbindbar sind.
DE20308279U 2003-05-25 2003-05-25 Carport zur Selbstmontage, mit einem Dach und mindestens vier Stützen Expired - Lifetime DE20308279U1 (de)

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Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE202007007368U1 (de) * 2007-05-22 2008-10-02 Haas, Daniel Pfosten-Wand-Verbindung für ein Bauwerk, insbesondere Fahrzeugunterstand aus Gabionenwänden
DE202010004218U1 (de) 2010-03-24 2010-06-17 Arcelormittal Commercial Long Deutschland Gmbh Bausatz für einen Carport
WO2014114299A1 (en) * 2013-01-24 2014-07-31 Abson Group Holding Aps Building structure
CN106401228A (zh) * 2016-08-26 2017-02-15 泉州理工职业学院 一种智能车库

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