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DE20308233U1 - Fahrzeug mit Wohngelegenheit, insbesondere Wohnwagen oder Reisemobil - Google Patents

Fahrzeug mit Wohngelegenheit, insbesondere Wohnwagen oder Reisemobil

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Publication number
DE20308233U1
DE20308233U1 DE20308233U DE20308233U DE20308233U1 DE 20308233 U1 DE20308233 U1 DE 20308233U1 DE 20308233 U DE20308233 U DE 20308233U DE 20308233 U DE20308233 U DE 20308233U DE 20308233 U1 DE20308233 U1 DE 20308233U1
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DE
Germany
Prior art keywords
vehicle
vehicle according
area
accessible
central
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Application number
DE20308233U
Other languages
English (en)
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Ross Design GmbH
Original Assignee
Ross Design GmbH
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Publication date
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Publication of DE20308233U1 publication Critical patent/DE20308233U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60PVEHICLES ADAPTED FOR LOAD TRANSPORTATION OR TO TRANSPORT, TO CARRY, OR TO COMPRISE SPECIAL LOADS OR OBJECTS
    • B60P3/00Vehicles adapted to transport, to carry or to comprise special loads or objects
    • B60P3/32Vehicles adapted to transport, to carry or to comprise special loads or objects comprising living accommodation for people, e.g. caravans, camping, or like vehicles

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Vehicle Waterproofing, Decoration, And Sanitation Devices (AREA)

Description

G 11214 DE
Ross Design GmbH
Grießenstraße 17
77694 Kehl
Fahrzeug mit Wohngelegenheit, insbesondere Wohnwagen oder Reisemobil
Wohnwagen oder Wohnmobile weisen in der Regel einen länglichen Grundriss auf. An einer der Längsseiten oder an der hinteren Schmalseite ist eine Eingangstür vorgesehen, durch die man Zugang zu einem Gang, der entlang einer der Längsseiten des Fahrzeugs geführt ist, erhält. Das Mobiliar, beispielsweise ein Tisch mit Sitzbänken etc., ist auf der anderen Seite des Ganges entlang der gegenüberliegenden Längsseite des Fahrzeugs angeordnet. Teilweise befinden sich auch noch Einrichtungsgegenstände entlang der Schmalseiten. Hier sind insbesondere Betten und/oder Schränke vorgesehen.
Die bisherige Anordnung der Einrichtungsgegenstände hat den Nachteil, dass bei einer Verlegung der Tür auf die andere Längsseite des Fahrzeugs stets auch die Inneneinrichtung anders angeordnet werden muss. Dadurch erschwert sich die Serienfertigung solcher Fahrzeuge. Darüber hinaus ist es bei den bekannten Fahrzeugen nicht möglich, mehrere Eingangstüren auf unterschiedlichen Seiten des Fahrzeugs vorzusehen. Dies wiederum ist für den Nutzer des Fahrzeugs von Nachteil, da er beim Abstellen des Fahrzeugs dieses stets so parken muss, dass der Eingang gut zugänglich ist.
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Ein weiterer Nachteil der bekannten Fahrzeuge besteht darin, dass bei der Anordnung von Sitzbänken anstoßend an eine der Längsseiten des Fahrzeugs stets die vorn sitzenden Personen aufstehen müssen, um einer Person Zugang zu den hinteren Plätzen zu verschaffen oder diese Personen aufstehen zu lassen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Fahrzeug zu schaffen, das eine größere Variationsmöglichkeit der Türanordnung ohne Beeinträchtigung der Serienfertigung erlaubt und das für den Benutzer in der Nutzung komfortabler ist als die bekannten Fahrzeuge.
Die Aufgabe wird mit einem Fahrzeug mit Wohngelegenheit, insbesondere einem Wohnwagen oder Reisemobil, mit einem länglichen Grundriss gelöst, das dadurch gekennzeichnet ist, dass sämtliche Möbel in einem zentralen Bereich entlang der Längsachse und/oder an einer oder beiden Schmalseiten des Fahrzeugs angeordnet sind und zwischen den Außenwänden an den Längsseiten des Fahrzeugs und den im zentralen Bereich angeordneten Möbeln Gänge vorgesehen sind.
Im Gegensatz zu den bekannten Fahrzeugen weist das erfindungsgemäße Fahrzeug also an beiden Längsseiten Gänge auf, während sich die Möbel zwischen den Gängen im mittleren Bereich befinden. Dadurch können alternativ oder auch gleichzeitig an beiden Längsseiten des Fahrzeugs Türen angeordnet werden, ohne deswegen die Möbelanordnung im Inneren ändern zu müssen. Dies ermöglicht eine einfachere Serienfertigung des Fahrzeugs im Vergleich zu bekannten Fahrzeugen. Beim Vorsehen von Türen in beiden Längsseiten entfällt für den Nutzer ein gegebenenfalls notwendiges Rangieren, um das Fahrzeug so zu parken, dass der Eingang gut zugänglich ist. Das Fahrzeug kann nun mit einer der Längsseiten dicht an einer Mauer, einem benachbarten Fahrzeug oder dergleichen geparkt werden, solange die andere Längsseite frei zugänglich ist. Dabei ist es unerheblich, in
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welcher Fahrtrichtung das Fahrzeug abgestellt wird.
Im zentralen Bereich kann mindestens ein Tisch mit Sitzbänken angeordnet sein. Im Gegensatz zu der Anordnung von Tischen und Sitzbänken bei den bekannten Fahrzeugen ist jetzt der Zugang zu jedem Sitzplatz durch die beiden Gänge ohne Behinderung einer anderen Person frei.
Weitere Vorteile ergeben sich, wenn an der Decke des Fahrzeugs im zentralen Bereich über den Möbeln offene und/oder geschlossene Stauräume vorgesehen sind. An dieser Stelle stören die Stauräume weniger als bei der Anordnung entlang der Längsseiten des Fahrzeugs. Dennoch sind sie von beiden Gängen aus gut zugänglich.
Im zentralen Bereich des Fahrzeugs kann außerdem eine als Doppelbett nutzbare gepolsterte Auflagefläche angeordnet sein. Dabei kann auch eine der Sitzbänke des Tisches eine abnehmbare Lehne aufweisen, wobei die Sitzfläche bei abgenommener Lehne einen Teil der gepolsterten Auflagefläche bildet. Dadurch ist eine Reduzierung der Gesamtlänge des Fahrzeugs möglich.
Unterhalb der gepolsterten Auflagefläche und/oder der Sitzflächen der Sitzbänke können vorzugsweise ausziehbare Schubkästen angeordnet sein, um weiteren Stauraum zu schaffen.
Besondere Vorteile ergeben sich, wenn der zentrale Bereich und die beidseits davon angeordneten Gangbereiche einen doppelten Boden aufweisen. Es kann dann der Raum zwischen den Böden zur Verlegung von Leitungen und/oder als Stauraum genutzt werden, wobei der Stauraum von außen durch Klappen im Gangbereich zugänglich sein kann.
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Die zentrale Anordnung der Möbel ermöglicht es außerdem, in den Außenwänden an den Längsseiten des Fahrzeugs große Fensterflächen vorzusehen. Die Fensterflächen werden jetzt nicht durch Einrichtungsgegenstände in ihrer Ausdehnung beschränkt.
An einer der Schmalseiten des Fahrzeugs kann in an sich bekannter Weise eine Dusche mit WC angeordnet sein, wobei diese von beiden Gängen aus zugänglich ist. Der Duschbereich und der WC-Bereich können vorzugsweise durch ein von beiden Seiten zugängliches Waschbecken voneinander abgetrennt sein. Man erreicht dann über den einen Gang den Duschbereich und über den anderen Gang den WC-Bereich. An der Schmalseitenaußenwand der Dusche mit WC kann außerdem ein horizontal verschiebbarer Toilettenschrank angeordnet sein, wodurch der Schrank von beiden Bereichen aus gut nutzbar ist. Die Türen dieses Schrankes können auf der Innenseite mit Spiegeln versehen sein.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung kann an einer Schmalseite des zentralen Bereichs eine von beiden Gängen aus zugängliche Küche angeordnet sein.
Weitere Vorteile ergeben sich, wenn in der Küche eine wegklappbare Arbeitsfläche vorgesehen ist, sodass diese nur bei Gebrauch Bewegungsraum für die Bewohner wegnimmt. Außerdem können die im Küchenbereich angeordneten Schränke derart gestaltet sein, dass ihr gesamter innerer Aufbau ein- und ausfahrbar ist.
An den beiden Längsseiten des Fahrzeugs kann jeweils mindestens eine Tür vorgesehen sein. Dabei ist die Anordnung der Türen beliebig. Sie kann im vorderen Fahrzeugbereich, im hinteren Fahrzeugbereich oder auch in einem mittleren Fahrzeugbereich je Längsseite eingebaut werden.
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An einer Schmalseite des Fahrzeugs lässt sich außerdem ein auch von außerhalb des Fahrzeugs zugängliches Staufach anordnen. In diesem Staufach können von außen Einkäufe verstaut werden, die anschließend vom Fahrzeuginneren aus leicht erreichbar sind.
Nachfolgend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Fahrzeugs am Beispiel eines Wohnwagens näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Grundriss des Wohnwagens;
Fig. 2 eine Seitenansicht des Fahrzeugs aus Fig. 1 bei abgenommener äußerer Längswand.
Das Fahrzeug 10 gemäß Fig. 1 weist einen länglichen, annähernd rechteckigen Grundriss auf. In den beiden Längsseiten 11 und
12 des Fahrzeugs 10 ist jeweils im hinteren Bereich eine Tür
13 bzw. 14 angeordnet. Über die Türen 13 und 14 erhält man Zugang zu zwei außen entlang der Längsseiten 11 und 12 verlaufenden Gängen 15 und 16. Zwischen den Gängen 15 und 16 in einem zentralen Bereich 17 sind ein Tisch 18 und zwei Sitzbänke 19 und 2 0 angeordnet. Außerdem ist eine gepolsterte Auflagefläche 21 im zentralen Bereich 17 angeordnet. Diese kann als Doppelbett genutzt werden. Dabei kann die Sitzfläche der Sitzbank 2 0 die gepolsterte Fläche 21 verlängern, wenn eine Lehne 22 der Sitzbank abgenommen wird. Oberhalb des Tisches 18 und der Sitzbänke 19, 20 sowie der gepolsterten Auflagefläche 21 sind im zentralen Bereich 17 insbesondere auch aus Fig. 2 ersichtliche Staufächer 23 angeordnet. Diese Staufächer 23 sind von außen durch Klapptüren 24 zugänglich. Unter der Sitzbank 20 sind ausziehbare Schubfächer 25 und 26 angeordnet.
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Auch unterhalb der Polsterfläche 21 sind solche Schubfächer 2 7 und 28 vorgesehen. Dabei können die Schubfächer 2 7 und 2 8 so ausgestaltet sein, dass sie gleichzeitig als Nachttische genutzt werden können.
An der vorderen Schmalseite 2 9 des Fahrzeugs 10 ist eine Dusche 3 0 mit WC 31 angeordnet. Der Duschbereich 3 0 ist dabei über den Gang 15 und der WC-Bereich 31 über den Gang 16 erreichbar. Zwischen den beiden Bereichen 3 0 und 31 ist ein von beiden Seiten zugängliches Waschbecken 32 angeordnet. Im Boden des Duschbereichs 30 ist eine Wanne eingelassen. Im WC-Bereich 31 ist ein WC-Sitz 33 angeordnet. An der Innenseite der Schmalseitenaußenwand 2 9 ist außerdem ein Toilettenschrank 34 angeordnet, der in Pfeilrichtung 3 5 verschiebbar ist. An der Schmalseite des zentralen Bereichs 17 im Bereich der Türen 13, 14 ist ein Küchenbereich 37 vorgesehen. Im Küchenbereich 37 sind ein Kocher 3 8 sowie eine Spüle 3 9 angeordnet. Oberhalb des Kochers 3 8 und der Spüle 3 9 sind runde Küchenschränke 4 0 und 41 hängend angebracht. Unter dem Kocher 3 8 ist ein hier in der ausgezogenen Stellung dargestelltes Element 42 mit Flaschenhaltern 43 angeordnet. Neben der Spüle 39 ist eine wegklappbare Arbeitsfläche 44 vorgesehen, die im abgeklappten Zustand den Gang 16 freigibt. Entlang der Außenwand an der Schmalseite 36 des Fahrzeugs 10 sind ein Mülleimer 45 sowie Wäsche- und Kleiderschränke 46 und 47 angeordnet. Diese sind über Klappen zugänglich.
Wie aus der Schnittdarstellung in Fig. 2 hervorgeht, ist der gesamte Küchenbereich 3 7 und der zentrale Bereich 17 mit den Gängen 15 und 16 auf einem erhöhten Zwischenboden 50 angeordnet. Der Zwischenraum zwischen dem Zwischenboden 50 und dem Fahrzeugboden 51 kann zur Verlegung von Kabeln und Leitungen und/oder als Stauraum genutzt werden. Er ist über auch in Fig. 1 dargestellte Klappen 52 im Bereich der Gänge 15 und 16 zugänglich. Im Bereich der Küche 3 7 sind außerdem Schubfächer 53
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im Zwischenraum zwischen dem Zwischenboden 5 0 und dem Fahrzeugboden 51 vorgesehen. Aus Fig. 2 ist außerdem ersichtlich, dass unterhalb der Staufächer 23 im zentralen Bereich 17 offene Ablagefächer 54 angeordnet sind. Weiterhin ist aus Fig. 2 zu erkennen, dass unterhalb des Waschbeckens 32 ein Kasten 55 zum Anordnen von Gasflaschen zur Warmwasserbereitung vorgesehen ist. Der Toilettenschrank 34 weist Klapptüren 34.1 auf, die auf der Innenseite verspiegelt sind. Außerdem verdeutlicht Fig. 2 einen weiteren Vorteil der zentralen Anordnung der Möbel: An den Außenseiten 11 und 12 können nun große Panoramafenster 56 angeordnet werden, deren Flächen nicht beschränkt werden müssen, damit mehr Wandfläche zum Stellen der Möbel übrig bleibt.
Das dargestellte Beispiel eines erfindungsgemäßen Fahrzeugs stellt lediglich eine mögliche Variante dar. Die Türen können auch im mittleren Bereich der Außenwände oder im vorderen Bereich der Außenwände 11 und 12 angeordnet werden. Auch könnte der Dusch- und WC-Bereich hinten und die Küche dafür vorn angeordnet sein. Entscheidend ist lediglich die zentrale Anordnung der Möbel, wobei die Art und Anzahl der Möbel in diesem Bereich variieren kann. Dieses Prinzip lässt sich außer auf Wohnwagen auch auf alle anderen Fahrzeuge mit Wohngelegenheiten, also auch beispielsweise auf Yachten, übertragen.
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Claims (17)

1. Fahrzeug mit Wohngelegenheit, insbesondere Wohnwagen oder Reisemobil, mit einem länglichen Grundriss, dadurch gekennzeichnet, dass sämtliche Möbel (18, 19, 20, 21, 34, 38, 39, 40, 41, 46, 47) in einem zentralen Bereich (17) entlang der Längsachse und/oder an einer oder beiden Schmalseiten (29, 36) des Fahrzeugs (10) angeordnet sind und zwischen den Außenwänden an den Längsseiten (11, 12) des Fahrzeugs (10) und dem zentralen Bereich (17) Gänge (15, 16) vorgesehen sind.
2. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der Decke des Fahrzeugs im zentralen Bereich (17) über den Möbeln (18, 19, 20, 21) offene und/oder geschlossene Stauräume (23, 54) vorgesehen sind.
3. Fahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass im zentralen Bereich (17) mindestens ein Tisch (18) mit Sitzbänken (19, 20) angeordnet ist.
4. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass im zentralen Bereich (17) eine als Doppelbett nutzbare gepolsterte Auflagefläche (21) angeordnet ist.
5. Fahrzeug nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine der Sitzbänke (20) eine abnehmbare Lehne (22) aufweist, wobei die Sitzfläche bei abgenommener Lehne (22) einen Teil der gepolsterten Auflagefläche (21) bildet.
6. Fahrzeug nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb der gepolsterten Auflagefläche (21) und/oder der Sitzflächen der Sitzbänke (19, 20) ausziehbare Schubkästen (25, 26, 27, 28) angeordnet sind.
7. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der zentrale Bereich (17) und die beidseits davon angeordneten Gangbereiche (15, 16) einen doppelten Boden (50, 51) aufweisen.
8. Fahrzeug nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Raum zwischen den Böden (50, 51) zur Verlegung von Leitungen und/oder als Stauraum nutzbar und von außen durch Klappen (52) zugänglich ist.
9. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass in den Außenwänden an den Längsseiten (11, 12) große Fensterflächen (56) angeordnet sind.
10. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Schmalseite (29) eine Dusche (30) mit WC (31) angeordnet ist, die von beiden Gängen (15, 16) aus zugänglich ist.
11. Fahrzeug nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Duschbereich (30) und der WC-Bereich (31) durch ein von beiden Seiten zugängliches Waschbecken (32) voneinander abgetrennt sind.
12. Fahrzeug nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass an der Schmalseitenaußenwand der Dusche (30) mit WC (31) ein horizontal verschiebbarer Toilettenschrank (34) angeordnet ist.
13. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Schmalseite des zentralen Bereichs (17) eine von beiden Gängen (15, 16) aus zugängliche Küche (37) angeordnet ist.
14. Fahrzeug nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Küche (37) Schränke (40, 41), deren gesamter Innenaufbau ein- und ausfahrbar ist, angeordnet sind.
15. Fahrzeug nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass in der Küche (37) eine wegklappbare Arbeitsfläche (44) vorgesehen ist.
16. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass in einer der Schmalseiten (36) des Fahrzeugs ein auch von außerhalb des Fahrzeugs zugängliches Staufach angeordnet ist.
17. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass an den beiden Längsseiten (11, 12) jeweils mindestens eine Tür (13, 14) vorgesehen ist.
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