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DE20308913U1 - Bodenschiene - Google Patents

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DE20308913U1
DE20308913U1 DE20308913U DE20308913U DE20308913U1 DE 20308913 U1 DE20308913 U1 DE 20308913U1 DE 20308913 U DE20308913 U DE 20308913U DE 20308913 U DE20308913 U DE 20308913U DE 20308913 U1 DE20308913 U1 DE 20308913U1
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floor rail
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    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F15/00Flooring
    • E04F15/12Flooring or floor layers made of masses in situ, e.g. seamless magnesite floors, terrazzo gypsum floors
    • E04F15/14Construction of joints, e.g. dividing strips
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F19/00Other details of constructional parts for finishing work on buildings
    • E04F19/02Borders; Finishing strips, e.g. beadings; Light coves
    • E04F19/06Borders; Finishing strips, e.g. beadings; Light coves specially designed for securing panels or masking the edges of wall- or floor-covering elements
    • E04F19/065Finishing profiles with a T-shaped cross-section or the like
    • E04F19/066Finishing profiles with a T-shaped cross-section or the like fixed onto a base profile by means of a separate connector
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
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  • Architecture (AREA)
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  • Structural Engineering (AREA)
  • Support Devices For Sliding Doors (AREA)
  • Specific Sealing Or Ventilating Devices For Doors And Windows (AREA)

Abstract

Bodenschiene zum Trennen von Fußbodenbelägen bzw. Estrichen, wobei die Bodenschiene in den Estrich einsteht und die Bodenschiene an ihrem oberen Ende eine Ausnehmung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß ein Abdeckprofil (2) vorgesehen ist, das mit der Ausnehmung (10) zusammenwirkt und das Abdeckprofil (2) zumindest einen seitlich verlaufenden Profilbereich (24) aufweist, der den Spalt (7) zwischen der Bodenschiene (2) und den Anschluß des Estrichs (5) bzw. eines auf dem Estrich befindlichen Fußbodenbelages (52, 53) überdeckt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Bodenschiene zum Trennen von Fußbodenbelägen bzw. Estrichen, wobei die Bodenschiene in den Estrich einsteht und die Bodenschiene an ihrem oberen Ende eine Ausdehnung aufweist.
  • Gattungsgemäße Bodenschienen sind zum Beispiel aus der deutschen Offenlegungsschrift 196 03 009 bekannt. Die Bodenschienen werden dabei zum Beispiel auf dem Rohboden (vor dem Verlegen des Estrichs) im Bereich der Türöffnung aufgestellt.
  • Die Bodenschienen bilden insbesondere einen schwellenlosen Abschluß des Bodenbelages im Bereich der Türe. Aus Schallschutzgründen wird dabei vorgesehen, den Estrich zwischen zwei Räumen zu unterbrechen, um somit den Schallschutz zu verbessern. Gleichzeitig wird der Estrich auch bevorzugt im Bereich der Türe unterbrochen, um keine zu großen Estrichplatten auszubilden, die gegebenenfalls instabil bzw. rissanfällig sein könnten.
  • Darüber hinaus übernimmt die Bodenschiene auch eine Abdichtfunktion. Insbesondere wenn eine schwellenlose Türe realisiert wird, besteht keine Anlagefläche im unteren Türbereich, der bei geschlossener Türe abdichtet. Es ist daher seit langem bekannt, in der Bodenschiene im oberen Bereich eine U-förmige Aufnahmenut vorzusehen, in die zum Beispiel eine Magnetdichtung einlegbar ist. Diese Magnetdichtung wirkt mit einem an der Türunterseite angeordneten Magneten zusammen, wobei die in der Nut beweglich eingelegte Magnetdichtung den Spalt zwischen Türe und Bodenbelag verschließt, wenn die Türe geschlossen ist. In dieser Stellung zieht der an der Türe vorgesehene Magnet die Magnettürdichtung abdichtend an. So wird, obwohl keine Schwelle vorgesehen ist, eine dicht abschließende Türe realisiert.
  • Oftmals wird aber der Einbau einer entsprechenden Magnetdichtung noch nicht gewünscht. Der Kunde bzw. Bauherr soll aber später in der Lage sein, gegebenenfalls nachträglich die Bodenschiene kostengünstig mit der Magnetdichtung nachzurüsten.
  • Der Kunde bzw. Bauherr läßt in der Regel auch einen Bodenbelag beispielsweise in Form eines Teppichbodens, Parketts, Fliesen oder dergleichen auf dem Estrich verlegen, wobei häufig gewünscht wird, daß in verschiedenen Räumen verschiedene Bodenbeläge verlegt werden. Die Trennung dieser Bodenbeläge, beispielsweise zwischen verschiedenen Räumen, erfolgt ebenfalls durch die Bodenschiene, wobei in der Regel nicht alle Bodenbeläge die gleiche Höhe aufweisen bzw. flexibel verlegte Boden beläge wie Teppichböden auch an der Bodenschiene anstoßen oder nach oben stehen können. Bei nicht ganz genauen Arbeiten kann es auch durchaus vorkommen, daß zwischen der Bodenschiene und dem Bodenbelag eine Lücke oder ein Spalt verbleibt.
  • Die Erfindung hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht eine Bodenschiene, wie oben beschrieben, so zu verbessern, daß Lücken oder Überstände des Bodenbelags an der Bodenschiene vermieden werden.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe geht die Erfindung aus von einer Bodenschiene, wie eingangs beschrieben, und schlägt vor, daß ein Abdeckprofil vorgesehen ist, das mit der Ausnehmung zusammenwirkt und das Abdeckprofil zumindest einen seitlich verlaufenden Profilbereich aufweist, der den Spalt zwischen der Bodenschiene und dem Anschluß des Estrichs bzw. eines auf dem Estrich befindlichen Fußbodenbelages überdeckt. Durch den seitlich verlaufenden Profilbereich wird der Spalt bzw. ein eventueller Überstand des Bodenbelages überdeckt und ausgeglichen, so daß beispielsweise eine Stolperfalle vermieden wird bzw. auch die Haltbarkeit des Bodenbelages in diesem Bereich erhöht wird.
  • So kann auch beispielweise vermieden werden, daß die Estrichtrennschiene, die in der Regel vom Schreiner deutlich bevor der Estrich gelegt wird, eingebaut wird, exakt eingebaut werden muß. Höhendifferenzen können ausgeglichen werden und es ist auch nicht notwendig, die Dicke des Fußbodenbelages schon bei der Verlegung des Estrichs bzw. bei dem Einbau der Trennschiene mit einzuberechnen.
  • Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß die Ausnehmung als längs der Schiene verlaufende Nut, insbesondere als U- oder V-förmig ausgebildete Nut, ausgebildet ist.
  • Auf diese Weise ist es möglich, daß das Abdeckprofil ebenfalls längs über die gesamte Schiene sich erstrecken kann.
  • Es hat sich als günstig herausgestellt, wenn eine oder mehrere Ausnehmungen vorgesehen sind, in die entsprechende Halter des Abdeckprofiles haltend insbesondere einrastend eingreifen.
  • Die bekannten Bodenschienen waren nicht dafür vorgesehen, ein Profil haltend aufzunehmen. Die bekannten Magnetdichtungen sind in der Aufnahmenut so einzulegen, daß sie beweglich sind, insbesondere vertikal beweglich ausgebildet sind, um den zwischen der Bodenschiene und der Türunterkannte verbleibenden Spalt zu verdecken. Bei geöffneter Türe fällt die Magnetdichtung durch das eigene Gewicht in die Aufnahmenut zurück, wenn nämlich der Haltemagnet von der Magnetdichtung bei der Schwenkbewegung der Türe abgestreift wird. Das Abdeckprofil soll hingegen möglichst fest die Aufnahmenut verdecken.
  • Die erfindungsgemäß vorgesehenen Befestigungsmittel erlauben eine feste Verbindung des Abdeckprofiles mit der Aufnahmenut, wobei diese Verbindung auch störungsfrei wieder lösbar ist, wenn nämlich gewünscht wird, daß das Abdeckprofil gegen eine Magnetdichtung ausgetauscht wird.
  • Die Erfindung erreicht eine hohe Flexibilität im Einsatzbereich, ohne dabei zusätzliche Bodenschienentypen zur Verfügung zu stellen. Die erfindungsgemäß vorgeschlagene Bodenschiene ist universal einsetzbar und erlaubt insbesondere die Verwendung in zwei eigentlich sich entgegenstehenden, sich normalerweise ausschließenden Einsatzbereichen, nämlich die Verwendung eines festliegenden Abdeckprofils sowie die Verwendung eines vertikal beweglichen Magnetdichtung.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Abdeckprofil in die nutförmige Ausnehmung der Bodenschiene lose eingelegt. Auf diese Weise kann das Abdeckprofil einfach wieder entfern werden, ohne daß besonderer Kraftaufwand notwendig ist.
  • Weiter ist es möglich, das Abdeckprofil in die nutförmige Ausnehmung der Bodenschiene leicht klemmend oder auf Passung einzulegen. Auch hier ist nur ein geringer Kraftaufwand nötig, um das Abdeckprofil wieder zu entfernen. Trotzdem bleibt das Abdeckprofil zuverlässig an Ort und Stelle.
  • In einer erfindungsgemäßen Variante ist vorgesehen, daß in die Aufnahmenut eine, durch das Abdeckprofil austauschbare Magnetdichtung einsetzbar ist, die den zwischen Bodenschiene und geschlossener Tür verbleibenden Spalt verdeckt, wobei an der Tür ein mit der Magnetdichtung zusammenwirkender Magnet vorgesehen ist. Die erfindungsgemäße Bodenschiene stellt die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten prinzipiell zur Verfügung, ohne dabei die Bodenschiene, die ja im Estrich eingebaut wird, selber austauschen zu müssen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß das Befestigungsmittel als Klemmsteg oder als Klemmleiste, insbesondere als U-förmige, auf dem Grund der Aufnahmenut nach oben stehende Klemmleiste, ausgebildet ist. Eine ausreichend feste aber lösbare Verbindung zwischen dem Abdeckprofil und der Bodenschiene wird zum Beispiel durch eine Klemmung oder Passung erreicht. Eine Passung wird dabei als Unterform der Klemmung angesehen. Dabei weist das Abdeckprofil sowie die Aufnahmenut miteinander korrespondierende, zusammenwirkende Elemente auf, die zu einer Verklemmung führen. Zum Beispiel ist auf der einen Seite ein Klemmsteg und auf dem anderen Element ein dem Klemmsteg umgreifende Klemmleiste vorgesehen. Die Erfindung legt sich dabei nicht fest, ob jetzt nun der Klemmsteg oder die U-förmige Klemmleiste an dem Abdeckprofil oder an der Bodenschiene bzw. in der Aufnahmenut angeordnet sind. Hierbei sind alle Varianten möglich. In einer be vorzugten Ausführungsform der Erfindung, die auch gegebenenfalls einfach herstellbar ist, wird vorgesehen, daß das Befestigungsmittel als U-förmige, auf dem Grund der Aufnahmenut nach oben stehende Klemmleiste ausgebildet ist. Entsprechende Teile des Abdeckprofiles greifen dabei in die U-förmige Klemmleiste ein und halten somit das Abdeckprofil klemmend fest. Bei entsprechendem Kraftaufwand ist es dabei möglich, das Abdeckprofil wieder zu entfernen.
  • Die Erfindung ist aber in vielfacher Weise realisierbar. In einer weiteren erfindungsgemäßen Variante wird zum Beispiel vorgeschlagen, daß in der Aufnahmenut eine Mehrzahl von Befestigungspunkten als Befestigungsmittel vorgesehen sind. Diese Befestigungspunkte sind zum Beispiel in einem Rastermaß angeordnet und korrespondieren mit entsprechenden Befestigungsstiften des Abdeckprofiles. Der Materialaufwand dabei ist geringer, wenngleich der Verarbeitungsaufwand etwas höher ist, wobei eine passgenaue, auf das Rastermaß abgepasste Verarbeitung zu beachten ist. Auch die Befestigungspunkte können mit entsprechenden Stiften rastend zusammenwirken.
  • Prinzipiell ist sogar vorgesehen, daß nicht nur eine klemmende Verbindung zwischen dem Abdeckprofil und der Bodenschiene vorgesehen ist, sondern der Kraftschluß zum Beispiel auch durch eine in die Aufnahmenut eingelegte Magnetleiste realisierbar ist. Das Befestigungsmittel hat erfindungsgemäß die Aufgabe einen Kraftschluß zwischen dem Abdeckprofil und der Bodenschiene herzustellen, um ein allzuleichtes Entfernen des Abdeckprofiles von der Aufnahmenut zu vermeiden. Neben rein mechanischen Mitteln, wie eine Passung oder Klemmung, ist es dabei auch möglich, dies mit entsprechenden Permanentmagneten (zum Beispiel in Analogie zu den Magnetdichtungen) einzusetzen. Dabei wird zum Beispiel auf dem Grund der Aufnahmenut eine Magnetleiste eingeklebt. Das Abdeckprofil wird dabei von einem Profil gebildet, welches an seiner unteren, der Nutgrund zuge wandten Seite, ebenfalls einen Magneten aufweist. Dabei ist insbesondere eine Doppelverwendung der Magnetdichtung möglich. Die Magnetdichtung ist dabei so ausgebildet, daß diese umgedreht montiert im Sinne der Magnettürdichtung funktioniert.
  • In einer weiteren Variante der Erfindung ist vorgesehen, daß in der Aufnahmenut, insbesondere in den seitlichen Nutwänden, Hinterschneidungen als Befestigungsmittel vorgesehen sind. Dies erlaubt es, daß das Abdeckprofil zum Beispiel in eine Schnappoder Klipsverbindung in der Aufnahmemut eingebracht werden kann.
  • Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das Abdeckprofil an seiner Oberseite eine nutenförmige Aufnahme auf, die bevorzugt im Querschnitt im Wesentlichen U-form hat, wobei die Profilbereiche oben an der Aufnahme nach außen stehend angeordnete Schenkel sind.
  • In die nutenförmige Aufnahme können beispielsweise, ebenso wie in die Aufnahmenut der Bodenschiene, eine Magnetdichtung oder eine andere Türdichtung oder auch eine andere Abdeckung eingelegt werden. Das erhöht die Variabilität der Bodenschiene bzw. des Abdeckprofils. Die seitlich nach außen stehenden Profilbereiche überdecken den Spalt zwischen Estrich bzw. Bodenbelag und der Bodenschiene.
  • Die U-förmige Ausgestaltung setzt dabei nicht voraus, daß die Schenkel parallel verlaufen. Sie können auch schräg angeordnet sein, wodurch sich zum Beispiel ein Einschnappen oder Einklippen in entsprechende Hinterschneidungen in der Aufnahmenut in einfacher Weise ausbilden läßt. Somit dient zumindest ein nach unten vorstehender Schenkel des U-förmig ausgebildeten Abdeckprofiles dazu, mit dem Befestigungsmittel zusammenzuwirken. Dabei ist es möglich, daß der Schenkel in die Klemmleiste klemmend eingreift oder aber in einer Hinterschneidung haltend eingreift. Dabei ist natürlich bei der Ausführung der Erfindung zu beachten, daß auch ein Austausch des Abdeckprofiles möglich sein sollte, weswegen eine kraftschlüssige Verbindung ausreichend ist.
  • Die erfindungsgemäßen Bodenschienen stützen sich zum Beispiel über Schrauben oder Gewindestäbe auf dem Boden bzw. Rohboden ab. Dabei ist die Bodenschiene prizipiell H-förmig ausgebildet und trägt in seinem oberen Bereich die U-förmige Aufnahmenut. Im unteren Bereich, in dem die Schraube bzw. der Gewindestab ansetzt, ist eine C-profilartige Ausgestaltung gewählt, die es erlaubt, daß die Schraube bzw. der Gewindestab durch zwei gegeneinander verspannte Muttern mit der Bodenschiene befestigbar ist. Gegebenenfalls trägt der Gewindestab bzw. die Schraube einen Stellfuß, auf welchem die Bodenschiene auf dem Boden bzw. Rohboden ruht.
  • Um die Variabilität zu erhöhen ist es günstig, wenn an der Schraube bzw. dem Gewindestab Sollbruchkerben vorgesehen sind, die es erlauben, möglichst ohne Sägen in einfacher Weise die Länge der Schraube bzw. des Gewindestabes zu reduzieren, wenn zum Beispiel die erfindungsgemäße Bodenschiene bei Türdurchgängen zu Verbauen ist, bei welchen eine geringere Isolierung oder Estrichschicht notwendig ist, und die Gesamthöhe der Bodenschiene daher entsprechend zu reduzieren ist.
  • Erfindungsgemäß wird weiterhin vorgeschlagen, daß die Bodenschiene aus einem extrudierten Aluminiumprofil gebildet ist. Dies ist eine kostengünstige Herstellungsweise, wobei der Einsatz von Aluminium im Hinblick auf Korrosion sehr günstig ist.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist das Abdeckprofil T-form auf. Der senkrechte Schenkel des T's wirkt dabei insbesondere mit dem Klemmsteg bzw. der Klemmleiste in der Aufnahmenut zusammen, so daß auf diese weise das Abdeck profil in der Bodenschiene gehalten wird.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Profilbereiche über Materialschwächungen bzw. Scharniere an den Querbalken des T's ein- oder beidseitig angeschlossen. Die Scharniere bzw. Materialschwächungen verleihen dem Profilbereichen eine gewissen Flexibilität, womit es möglich wird, Bodenüberstände, Spalte oder dergleichen auszugleichen.
  • Es hat sich ebenfalls als günstig herausgestellt, wenn das Abdeckprofil im Querschnitt Rechteck- oder Kastenform aufweist, wobei die Profilbereiche oben am Rechteck bzw. Kasten über Scharniere angeschlossen sind. Die Scharniere bzw. Materialschwächungen haben hier die gleiche Aufgabe wie oben beschrieben, während ein rechteck- oder kastenförmiges Abdeckprofil eine höhere Stabilität aufweist. Die Form ist zudem einfach und preisgünstig herzustellen.
  • Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist ein Bauabdeckprofil in die Ausnehmung der Bodenschiene einlegbar und weist im Querschnitt etwa die Form eines umgedrehten U's oder eines π auf. Ein solches Bauabdeckprofil ist insbesondere dann einzubauen, wenn die endgültige Gestaltung des Fußbodenbelages noch nicht feststeht und verhindert werden soll, daß Verschmutzungen, die beim Ausbau auftreten, in die Aufnahmenut geraten.
  • Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Bodenschiene im Querschnitt etwa die Form eines H's auf, wobei die senkrechten Schenkel in etwa parallel zueinander sind. Nach oben hin ergeben die Schenkel zusammen mit dem Querbalken des H's die U-förmige Aufnahmenut, während im unteren Bereich des H's die Befestigungsmittel, die zur Befestigung auf dem Rohboden dienen, angeordnet sind.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung sind die Schenkel des H's der Bodenschiene oben dicker als unten bzw. im unteren Bereich schmäler als oben, so ergibt sich eine nach oben verbreiterte Bodenschiene, die auf diese Weise eine größere Stabilität erhält.
  • Bei einer anderen Variante der Erfindung weist die Bodenschiene bzw. mindestens einer der Schenkel eine seitliche Ausbuchtung oder Verdickung auf, wobei die Ausbuchtung bzw. Verdickung in den Estrich einsteht. Dadurch werden die Montagemöglichkeiten für die Bodenschiene erhöht, ebenso wie ihre Stabilität im Boden.
  • Wie oben schon ausgeführt, sind die Profilbereiche mit dem Profil durch Scharniere oder Materialschwächungen verbunden. Dadurch ergibt sich eine Beweglichkeit der Profilbereiche sowohl nach oben wie auch nach unten. Diese Beweglichkeit dient dazu Bodenunebenheiten auszugleichen, die beispielsweise durch ungenaues Arbeiten, falsche Berechnungen oder dergleichen entstanden sind. Auch ist es dadurch möglich, die Entscheidung über den endgültigen Fußbodenbelag erst sehr spät zu treffen, da eventuelle Unebenheiten durch die Schwenkbewegung der Profilbereiche ausgeglichen werden können.
  • Besonders günstig ist es, wenn zwischen Estrich und Bodenschiene eine Trittschalldämmung angeordnet ist. Eine solche Trittschalldämmung wird aus den üblichen Materialien wie beispielsweise Kunststoff, Moosgummi, Polyurethan oder ähnlichem angefertigt.
  • Günstig ist es auch, wenn sich eine Ausbuchtung oder Verdickung der Bodenschiene ebenfalls durch die Trittschalldämmung abzeichnet und sich ein stufiger Anschluß an den Estrich ergibt. Ein solch stufiger Anschluß ist in der Regel günstiger wie ein glatter Anschluß, da Estrich und Bodenschiene so fester verbunden werden.
  • Günstig ist es, wenn sich die Bodenschiene über insbesondere in ihrer Höhe einstellbare Füße auf dem Rohboden abstützt. Auf diese Weise kann die Bodenschiene in der Höhe leicht angepaßt werden und ist leichter montierbar.
  • Es ist ein Vorteil, wenn der Bereich unter der Bodenschiene, insbesondere zwischen zwei Trittschalldämmungen, ausschäumbar ist. Auf diese Weise wird vermieden, daß sich eine Schallbrücke bildet, was ja beispielsweise auch durch den Einbau der Bodenschiene verhindert werden soll.
  • Zum Einbau der Bodenschiene sind insbesondere an der Türe bzw. dem Zargenfalz Halterungen vorgesehen, die mit der Bodenschiene zusammenwirken. Die Bodenschiene wird unmittelbar vor dem Einbringen des Estrichs eingebaut. Das Einbauen wird hier vom Estrichleger vorgenommen, während die Halterungen bereits montiert sind.
  • Es ist weiterhin günstig, wenn die Halterung und die Bodenschiene eine lösbare Verbindung eingehen. Auf diese weise sind eventuelle Korrekturen auch relativ spät noch möglich.
  • Weitere vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben und ebenfalls in der Zeichnung erläutert.
  • Die Erfindung ist schematisch in der Zeichnung gezeigt. Es zeigen:
  • 1a in einer Ansicht die erfindungsgemäße Bodenschiene;
  • 1b, 1 c in einer Ansicht eine Variante des Abdeckprofiles der Erfindung;
  • 1d in einer Ansicht die Magnetdichtung der Erfindung;
  • 1b, 1 c in einer Ansicht eine Variante des Abdeckprofiles der Erfindung;
  • 1d in einer Ansicht die Magnetdichtung der Erfidung;
  • 2, 5 und 6a in einer Ansicht verschiedene Varianten der erfindungsgemäßen Bodenschiene;
  • 3a bis 3 c unterschiedlich Einbauvarianten eines speziellen Abdeckprofiles nach der Erfindung;
  • 4a bis 4 c in einer Ansicht;
  • 3d in einer Ansicht eine spezeielle Ausgestaltung des Abdeckprofiles der Erfindung;
  • 6b bis 6 e jeweils in einer Ansicht verschiedene Einbauvarianten, eine weitere Variante des Abdeckprofiles in die erfindungsgemäße Bodenschiene;
  • 7 eine Ansicht einer Variante der erfindungsgemäßen Bodenschiene;
  • 8 eine Ansicht eines speziellen Abdeckprofiles gemäß der Erfindung;
  • 9 eine weitere Variante eines Abdeckprofiles gemäß der Erfindung;
  • 10 eine weitere Variante eines Abdeckprofiles gemäß der Erfindung und
  • 11 eine Bodenschiene mit Abdeckprofil im eingebauten Zustand gemäß der Erfindung.
  • 1a zeigt die erfindungsgemäße Bodenschiene. Die Bodenschiene 1 ist im wesentlichen als H-förmiges Profil ausgebildet. An den Außenseiten der Bodenschiene 1 sind Isolierungsstreifen 54 vorgesehen. Diese können zum Beispiel aus Moosgummi oder Polyurethan bestehen.
  • Der untere Bereich der Bodenschiene 1 nimmt das Ende eines Gewindestabes oder Schraube 19 auf. Hierzu sind zwei Befestigungsmuttern 17 vorgesehen, die in einem C-artig ausgebildeten unteren Rand der Bodenschiene 1 haltend zusammenwirken. Über die Schraube 19 stützt sich die Bodenschiene 1 auf dem Stellfuß 18 ab, der zum Beispiel auf dem Rohboden 51 (vergleiche 5) ruht.
  • Im oberen Bereich der Bodenschiene 1 ist eine U-förmige Aufnahmenut 10 vorgesehen. Die Aufnahmenut 10 besteht aus zwei im wesentlichen parallel verlaufenden, im eigebauten Zustand senkrecht orientierten Nutwänden 12, die durch den Nutgrund 11 miteinander verbunden sind. In der Aufnahmenut 10 ist ein Befestigungsmittel 4 vorgesehen. In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel ist das Befestigungsmittel 4 von einer U-förmigen Klemmleiste 40 gebildet, die sich prallel zu den Nutwänden 12 erstreckt. Dabei ist die Klemmleiste 40 einstückig mit der Bodenschiene 1 auf deren Nutgrund 11 angeordnet, zum Beispiel einem Extrusionsverfahren, mit eingearbeitet worden.
  • Die Aufnahmenut 10 der erfindungsgemäßen Bodenschiene 1 dient dazu, zum einen eine Magnetdichtung 3, wie zum Beispiel in 1d gezeigt, aufzunehmen. Die Magnetdichtung 3 ist dabei im wesentlichen im Schnitt als E-Profil ausgebildet. Der mittlere Steg 31 des E's ist dabei gegenüber den seitlichen Stegen 32 verkürzt. Dies führt insbesondere dazu, daß das Gewicht der Magnetdichtung reduziert wird, ohne dabei die Stabilität der Leiste zu beeinträchtigen, da der mittlere Steg 31 zum Beispiel auf dem Befestigungsmittel 4 aufliegt, wie das zum Beispiel in 2 angedeutet ist. Durch das geringere Gewicht der Magnetdichtung 3 sind auch die magnetischen Kräfte gegebenenfalls kleiner dimensionierbar, bzw. die Funktionalität und Zuverlässigkeit der Magnetdichtung wird durch das geringere Gewicht bei gleichbleibenden Magnetkräften entsprechend erhöht.
  • Die Magnetdichtung 3 wirkt dabei zusammen mit einem Magneten 30, der an der Türunterkante einer nicht gezeigten Türe angeordnet ist. Gelangt der Magnet 30 und die Magnetdichtung 3 zum Beispiel bei geschlossener Stellung der Türe in Opposition, so zieht der oben angeordnete Magnet 30 die Magnetdichtung 3 an, wobei die Magnetdichtung 3 mit möglichst geringen Spiel aber nicht klemmend in der Aufnahmenut 10 beweglich eingelegt ist.
  • Der Vorteil der Erfindung liegt darin, daß die erfindungsgemäße Bodenschiene 1 nicht nur geeignet ist eine Magnetdichtung aufzunehmen, sondern soweit eine Magnetdichtung noch nicht gewünscht wird, auch geeignet ist, mit einem Abdeckprofil 2 verbunden zu werden, wobei das Abdeckprofil 2 die Aufnahmenut mindestens teilweise abdeckt.
  • In 1c und 1b sind zwei verschiedene Varianten des Abdeckprofiles 2 gezeigt. Das Abdeckprofil 2 ist dabei im wesentlichen T-artig ausgebildet, ohne dabei die Ausführungsform des Abdeckprofiles 2 hierauf beschränken zu wollen. Das Abdeckprofil 2 besitzt dabei eine Aufnahmenut im Einbauzustand verdeckenden Profilbereich 24, der stegartig ausgebildet ist. An diesem stegartigen Profilbereich 24 schließt sich rechtwinklig eine Leiste 20 an, die in Einbaustellung in die Aufnahmenut 10 hineinragt und mit dem Befestigungsmittel 4 der Aufnahmenut 10 haltend zusammenwirkt.
  • Um die kraftsschlüssige Verbindung zwischen dem Abdeckprofil 2 und der Bodenschiene 1 zu verbessern, weist das Abdeckprofil 2 bzw. der in die Aufnahmenut 10 hineinreichende Leiste 20 eine Verzahnung 23 auf, die in eine entsprechende Verzahnung 41 an der U-förmigen Klemmleiste 40 zusammenwirkt. Dies ist zum Beispiel in 6a gezeigt. Dabei bevorzugt die Erfindung eine Ausgestaltung derart, daß das Befestigungsmittel 4 und/oder das Abdeckprofil 2 bzw. das in die Aufnahmenut 10 eingreifende Teil des Abdeckprofiles, hier die nach unten vorstehende Leiste 20, eine entsprechende Verzahnung 41, 23 aufweist.
  • In 1b ist eine weitere Variante des Abdeckprofiles 2 der erfindungsgemäßen Bodenschiene 1 gezeigt. Auch das hier gezeigte Abdeckprofil 2 ist T-artig ausgebildet und besitzt eine nach unten vorstehende Leiste 20. Vorteilhafterweise besitzt das Abdeckprofil 2, insbesondere die in die Aufnahmenut 10 eingreifende Teil des Abdeckprofiles, hier die nach unten vorstehende Leiste 20, Kerbungen 22, für das Ausbilden von Sollbruchstellen. Der Einsatzbereich ist zum Beispiel in 6d bzw. 6e gezeigt. Ergibt es sich, daß ein dickerer Bodenbelag 52, 53 zu verlegen ist, so kann durch diese Ausgestaltung des Abdeckprofiles die jeweils gewünschte Höhe eingestellt werden, indem nämlich mit einer Zange an der Leiste 20 der Bereich einfach abgedreht wird. Die Kerbungen bilden eine Sollbruchstelle und erlauben ein einfaches und doch ausreichend exaktes und schnelles Abtrennen des nicht benötigten Leistenbereichs.
  • Auch der stegartige Profilbereich 24, der die Aufnahmenut 10 abdeckt, besitzt Materialschwächungen 21. Diese sind zum Beispiel in 6d ebenfalls gezeigt. Der Bodenbelag 52 auf der rechten Seite der Schiene 1 ist dünner wie der Bodenbelag 53 auf der linken Seite. An der Materialschwächung 21 bildet sich ein Biegescharnier aus, welches erlaubt, die Beläge unter Ausbildung einer kleinen Schwelle einander anzugleichen. Die Anordnung der Materialschwächung beidseitig erlaubt einen variablen Einsatz. Zum Beispiel ist in 6c gezeigt, daß der dann verlegte Belag 52 beidseitig dünner ist wie zunächst geplant. Das Abdeckprofil 2 ist beidseitig an den Materialschwächungen 21 nach unten gebogen und schließt auf den Belag an.
  • In einer weiteren, erfindungsgemäßen Variante ist vorgesehen, daß das Abdeckprofil 2 nach oben eine U-förmige Nut 25 besitzt. Dies ist zum Beispiel in 3d bzw. den Einbauvarianten 3a bis 3c gezeigt. In diese U-förmige Nut ist eine Magnetdichtung 3 einsetzbar, die den zwischen Bodenschiene und geschlossener Tür verbleibenden Spalt abdecken kann. Das in 3d gezeigte Abdeckprofil ist daher sehr variabel einsetzbar. Es geht in seiner Form aus von dem Abdeckprofil 2 nach 1b, besitzt also eine prinzipiell T-artige Ausgestaltung, mit einer nach unten vorstehenden Leiste, welche Kerbungen 22 besitzt, an welchen die Länge der Leiste regulierbar ist. Zusätzlich besitzt das in 3d gezeigte Abdeckprofil seitliche Stege 29, die parallel zu der mittleren Leiste 20 angeordnet sind und eine Abstützung in der Aufnahmenut 10 bieten.
  • Der die Aufnahmenut 10 verdeckende, stegartige Bereich 24 besitzt ebenfalls Materialschwächungen 21, um eine gewisse Verbiegbarkeit zu erreichen.
  • In der 3a, 3b und 3c sind verschiedene Einsatzvarianten gezeigt. Mit der Variante des Abdeckprofiles 2 ist es zum Bei spiel möglich, Baufehler zu korrigieren, wenn zum Beispiel die Bodenschiene bezüglich des Estriches zu tief eingebaut worden ist und der Bodenbelag 52 erst auf Höhe des oberen Randes der Bodenschiene beginnt, wie dies zum Beispiel in 3a angedeutet ist. Das Abdeckprofil 2 steht dabei über den oberen Rand der Bodenschiene 1 heraus und deckt diesen Spalt ab. Dabei ist es prinzipiell auch möglich, daß die Materialschwächungen 21 nicht nur für ein Verschwenken der Bereiche 24 dienen, sondern auch als Sollbruchstelle dienen, also abtrennbar sind, wie das zum Beispiel in 3b oder 3c gezeigt ist. In diesem Fall steht der Bodenbelag 53 direkt an den Randleisten 28 an. In den anderen Varianten überdecken die seitlichen Überstände an der Randleiste 28 einen ansonsten sich ausbildenden Spalt zwischen Bodenbelag 52 und dem Abdeckprofil 2.
  • In 4a ist beispielsweise gezeigt, wie das Abdeckprofil 2 nach 3d zu verbauen ist. Es ist zum Beispiel ein unterschiedlich dicker Bodenbelag im Bereich der Bodenschiene auszugleichen bzw. anzupassen. Mit Hilfe einer Hilfsleiste 60 wird mit einem Hammer 6 der seitlich vorstehende Bereich 24 um die Schwächungsstelle 21 herum nach unten geklopft, bis dieser Bereich 24 auf dem Bodenbelag 53 aufliegt. Dies kann, wenn die Leiste umgedreht ist, beidseitig erfolgen, wenn nötig. Gegebenenfalls wird in 4b der rechte Überstand 24 an dem Abdeckprofil 2 belassen oder, wie in 4c gezeigt, an der Materialschwächung 21 abgetrennt.
  • In 2 ist die erfindungsgemäße Bodenschiene im eingebauten Zustand gezeigt. In dem hier gezeigten Einsatzbereich der Bodenschiene wird die Aufnahmenut 10 dazu benützt, eine Magnetdichtung 3 aufzunehmen. Es ist gut zu erkennen, daß der mittlere Steg 31 gegenüber den seitlichen Stegen 32 derart verkürzt ist, daß der mittlere Steg 31 auf dem Befestigungsmittel 4, hier eine U-förmige Klemmleiste 40, aufliegt, und die nach oben gewandte Oberfläche der Magnetdichtung 3 satt mit dem Rand der Bodenschiene 1 abschließt. Der mittlere Steg 32 dient zur Aussteifung der Magnetdichtung, die Verkürzung verringert das Gewicht der Magnetdichtung 3.
  • In einer bevorzugten Variante der Erfindung ist vorgesehen, daß die Bodenschiene eine Höhe aufweist, die gleich oder größer ist als die Estrichdicke. Dies ist zum Beispiel in 2 gezeigt. Üblicherweise steht die Bodenschiene über den Fuß 18 auf dem Rohboden 51 auf. Auf den Rohboden wird eine Isolation 50 aufgebracht, die sich bis zu dem unteren Rand oder Kante der Bodenschiene 1 erstreckt. Auf die Isolierung 50 wird dann der Estrich 5 aufgefüllt. Weist nun die Bodenschiene 1 eine Dicke auf, die der Estrichdicke entspricht, müssen keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden, um im Bereich der Bodenschiene eine Estrichtrennung zu erreichen. Der akustische wie auch thermische Isolationseffekt wird verbessert durch den Einbau von Isolierungsstreifen 54 auf den Außenseiten der Bodenschiene 1, zwischen dieser und dem Estrich 5. Diese Isolierungsstreifen 54 werden einfach seitlich auf die Bodenschiene 1 aufgeklebt.
  • Die in 5 gezeigte Variante der Bodenschiene ist mit dem zur 2 gezeigten Beispiel im Wesentlichen identisch. An Stelle einer Magnetdichtung ist in 5 ein Abdeckprofil 2 eingesetzt, welches im Wesentlichen U-förmig ausgebildet ist und insbesondere als Schutzabdeckung gegen Bauverschmutzung dient. Das hier gezeigte Abdeckprofil ist aber auch geeignet, klemmend eingebaut zu werden, zum Beispiel, wenn die Nutwand 12 entsprechende Hinterschneidungen oder Ausnehmungen aufweist, in die die Schenkel des Abdeckprofiles rastend oder klemmend eingreifen.
  • In 6a ist, ähnlich wie in 2 bzw. 5 wieder eine weitere Variante der erfindungsgemäßen Bodenschiene bei einem speziellen Einsatz gezeigt. In dem hier gezeigten Beispiel ist ein T-artiges Abdeckprofil 2 eingebaut, welches klemmend mit dem Befestigungsmittel 4 zusammenwirkt und das Abdeckprofil 2 die Aufnahmenut 10 vollständig abdeckt. Der obenliegende Profilbereich 24, der die Aufnahmenut 10 verdeckt, ist dabei im Wesentlichen rechtwinklig zu der nach unten vorstehenden Leiste 20, die an dem unteren Ende eine Verzahnung 23 aufweist, die mit einer entsprechenden Verzahnung 41 an der U-förmigen Klemmleiste 40 zusammenwirkt.
  • Die in 6a gezeigte Breite des stegartigen Profilbereiches 24 ist größer gewählt wie die Breite der Bodenschiene 1. Der Profilbereich 24 überdeckt damit einen möglichen Spalt, der sich zwischen der Bodenschiene und den daran anschließenden Bodenbelägen 52, 53 ausbilden kann. Alternativ ist es möglich, die Breite des Profilbereiches 24 der Breite der Bodenschiene 1 anzupassen, wodurch gegebenenfalls ein Spalt zwischen dem Bodenbelag 52, 53 und der Bodenschiene verbleibt. Als weitere Variante ist es möglich, daß an Stelle eines T-förmigen Abdeckprofiles 2 ein U-förmiges Abdeckprofil in die Aufnahmenut 10 klemmend eingesetzt wird. Das U-Profil wird dabei umgekehrt eingebaut, das heißt, der die Schenkel verbindende Steg ist oben orientiert und schließt gegebenenfalls bündig mit dem oberen Rand der Bodenschiene 1 ab.
  • In den 6b bis 6e sind verschiedene Einbaubeispiele gezeigt. Diese Varianten kommen dann zum Tragen, wenn nachträglich Bodenbeläge mit geänderten Dicken zu verbauen sind.
  • In 6b ist der linke Bodenbelag 53 dünner wie der rechte Bodenbelag 52. Das Abdeckprofil 2 wird an seiner Materialschwächung 21 nach unten gebogen und gleicht so die Höhendifferenz aus.
  • In 6c ist der Belag beidseitig dünner, der stegartige Profilbereich 24 ist zweimal gebogen, um so die Höhendifferenz auszugleichen. Es bildet sich eine kleine Schwelle aus.
  • In 6d ist der linke Belag 53 einseitig dicker. In diesem Einbaubeispiel wird von der nach innen vorstehenden Leiste 20 gegebenenfalls nichts abgetrennt, da der Profilbereich 24 nicht auf dem Bodenschienenrand aufliegt, sondern einen gewissen Abstand aufweist, da der linke Belag dicker ist und sowieso über die Bodenschiene 1 nach oben vorsteht. Die Erfindung sieht dabei aber vor, daß trotzdem ein festes Verbinden des Abdeckprofiles 2 in der Bodenschiene 1 möglich ist. Zur Korrektur des Höhenunterschiedes wird wiederum der rechte Teil des Profilbereiches nach unten gebogen. Dabei ist es günstig, eine Unterstützungsleiste 27 in dem rechten Bereich der Aufnahmenut 10 zur Unterstützung des Abdeckprofiles 2 bzw. des Profilbereiches 24 einzulegen, um ein Verkippen und Abknicken des Abdeckprofiles 2 zu vermeiden.
  • Ähnlich wie in 6d ist auch in 6e das Abdeckprofil 2 nicht berührend auf der Bodenschiene 1 aufgesetzt (wie in 6b), sondern etwas herausgezogen eingesetzt. Durch diese Variante ist es möglich, beidseitig dickeren Belag zuverlässig abzudecken, wobei der Belag so über den oberen Rand der Bodenschiene vorsteht. Auch hier wird von der nach unten vorstehenden Leiste 20 entweder nichts oder ein schmälerer Streifen an den Kerbungen 22 abgetrennt, um ein zuverlässiges Einbauen zu erreichen.
  • In den 7 und 8 ist eine Bodenschiene 1 gezeigt, die in ihrer Aufnahmenut 10 beispielsweise eine Magnetdichtung 3 trägt. Es kann aber auch ein anderes Profil, beispielsweise ein anderes Dichtungsprofil vorgesehen sein. Das Abdeckprofil der 8 entspricht in seiner Funktionsweise in etwa dem Abdeckprofil der 3d, mit dem Unterschied, daß bei der 8 die U-Schenkel 26 bzw. der Steg des U's direkt an den Wänden der Aufnahmenut 10 der Bodenschiene 1 anliegen. Ein derartiges Abdeckprofil 2 hat die Aufgabe, den Spalt 7, der zwischen dem Estrich 5 bzw. dem Bodenbelag 52, 53 einerseits und der Boden schiene 1 bzw. der Trittschalldämmung 9 entsteht, abzudecken. Das wird erreicht mit Hilfe der sich längserstreckenden Profilbereiche 24, die mit Hilfe von Materialschwächungen 21 bzw. Scharnieren seitlich an die U-Schenkel 26 des Abdeckprofiles 2 angeschlossen sind. Die Materialschwächungen 21 verleihen den Profilbereichen 24 eine gewisse Beweglichkeit nach oben und unten, so daß auch unterschiedlich dicke Bodenbeläge 52, 53, wie beispielsweise auch in 11 gezeigt, ausgeglichen werden können.
  • Ein weiterer Vorteil eines solchen Abdeckprofiles 2 ist, daß das Abdeckprofil 2 bei der Montage nicht direkt mit dem Estrich 5 in Berührung kommt und dadurch, daß es nur lose in die Aufnahmenut 10 der Bodenschiene 1 liegt, jederzeit wieder entfernt werden kann. Auf diese Weise ergibt sich eine große Flexibilität beim Einbau. Es können insbesondere Ungenauigkeiten beim Bau oder verspätete Bodenbelagwünsche ausgeglichen werden.
  • Die 1a, 2, 5 und 7 zeigen an den H-Schenkeln 13 der Bodenschiene 1 seitliche Verdickungen 14 bzw. Ausbuchtungen 15. Mit Hilfe dieser Ausbuchtungen 15 bzw. Verdickungen 14 wird die Stabilität der Schiene erhöht. Günstigerweise folgt der Isolierungsstreifen 54, der die Trittschalldämmung 9 ergibt, der Form einer solchen Ausbuchtung 15 bzw. Verdickung 14, so daß die Bodenschiene 1 ganz von der Trittschalldämmung 9 umgeben ist.
  • Die 5 und 9 zeigen ein Bauabdeckprofil 8, das gegen Bauverschmutzung in die Nut 10 oder 25 eingesetzt werden kann.
  • Die jetzt mit der Anmeldung und später eingereichten Ansprüche sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
  • Sollte sich hier bei näherer Prüfung, insbesondere auch des einschlägigen Standes der Technik, ergeben, daß das eine oder andere Merkmal für das Ziel der Erfindung zwar günstig, nicht aber entscheidend wichtig ist, so wird selbstverständlich schon jetzt eine Formulierung angestrebt, die ein solches Merkmal, insbesondere im Hauptanspruch, nicht mehr aufweist.
  • Die in den abhängigen Ansprüchen angeführten Rückbeziehungen weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
  • Merkmale, die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.
  • Merkmale, die nur in der Beschreibung offenbart wurden, oder auch Einzelmerkmale aus Ansprüchen, die eine Mehrzahl von Merkmalen umfassen, können jederzeit zur Abgrenzung vom Stande der Technik in den ersten Anspruch übernommen werden, und zwar auch dann, wenn solche Merkmale im Zusammenhang mit anderen Merkmalen erwähnt wurden bzw. im Zusammenhang mit anderen Merkmalen besonders günstige Ergebnisse erreichen.

Claims (24)

  1. Bodenschiene zum Trennen von Fußbodenbelägen bzw. Estrichen, wobei die Bodenschiene in den Estrich einsteht und die Bodenschiene an ihrem oberen Ende eine Ausnehmung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß ein Abdeckprofil (2) vorgesehen ist, das mit der Ausnehmung (10) zusammenwirkt und das Abdeckprofil (2) zumindest einen seitlich verlaufenden Profilbereich (24) aufweist, der den Spalt (7) zwischen der Bodenschiene (2) und den Anschluß des Estrichs (5) bzw. eines auf dem Estrich befindlichen Fußbodenbelages (52, 53) überdeckt.
  2. Bodenschiene nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung als längs der Schiene verlaufende Nut (10), insbesondere U- oder v-förmig ausgebildete Nut, ausgebildet ist.
  3. Bodenschiene nach einem oder beiden der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine oder mehrere Ausnehmungen vorgesehen sind, in die entsprechende Halter des Abdeckprofiles haltend, insbesondere einrastend, eingreifen.
  4. Bodenschiene nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckprofil (2) in die nutförmige Ausnehmung (10) der Bodenschiene (1) lose eingelegt ist.
  5. Bodenschiene nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckprofil (2) in die nutförmige Ausnehmung (10) der Bodenschiene (1) leicht klemmend oder auf Passung eingelegt ist.
  6. Bodenschiene nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Ausnehmung oder Aufnahmenut (10) ein Klemmsteg oder eine Klemmleiste (40) vorgesehen ist, die das Abdeckprofil (2) einrastend aufnimmt .
  7. Bodenschiene nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckprofil (2) an seiner Oberseite eine nutenförmige Aufnahme (25) aufweist, die bevorzugt im Querschnitt im wesentlichen U-Form aufweist, wobei die Profilbereiche (24) oben an der Aufnahme nach außen stehend angeordnete Schenkel sind.
  8. Bodenschiene nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in die Aufnahme (25) oder in die nutenförmige Ausnehmung (10) eine Magnetdichtung (3) oder eine andere Türdichtung oder eine andere Abdeckung einlegbar ist.
  9. Bodenschiene nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckprofil (2) T-Form aufweist.
  10. Bodenschiene nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilberei che (24) über Materialschwächungen (21) bzw. Scharniere an den Querbalken des T's ein- oder beidseitig angeschlossen sind.
  11. Bodenschiene nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckprofil (2) im Querschnitt Rechteck- oder Kastenform aufweist, wobei die Profilbereiche (24) oben am Rechteck bzw. Kasten über Scharniere (21) angeschlossen sind.
  12. Bodenschiene nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Bauabdeckprofil (8), das in die Ausnehmung (10) der Bodenschiene (1) einlegbar ist und im Querschnitt etwa die Form eines umgedrehten U's oder eines π aufweist.
  13. Bodenschiene nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenschiene (1) im Querschnitt in etwa die Form eines H's aufweist, wobei die senkrechten Schenkel (13) in etwa parallel zueinander sind.
  14. Bodenschiene nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel (13) der Bodenschiene (1) oben dicker sind als unten.
  15. Bodenschiene nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenschiene im unteren Bereich schmäler ist als oben.
  16. Bodenschiene nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenschiene bzw. mindestens einer der Schenkel eine seitliche Ausbuchtung (15) oder Verdickung aufweist, und die Ausbuchtung (15) bzw. Verdickung in den Estrich einsteht.
  17. Bodenschiene nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilbereiche (24) mit dem Profil (2) durch Scharniere oder Materialschwächungen (21) verbunden sind.
  18. Bodenschiene nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilbereiche (24) in den Scharnieren bzw. Materialschwächungen (21) sowohl nach oben wie auch nach unten beweglich sind.
  19. Bodenschiene nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Estrich und Bodenschiene eine Trittschalldämmung (9) angeordnet ist.
  20. Bodenschiene nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich eine Ausbuchtung (15) oder Verdickung auch durch die Trittschalldämmung (9) abzeichnet und sich ein stufiger Anschluß an den Estrich ergibt.
  21. Bodenschiene nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Bodenschiene (1) über insbesondere in ihrer Höhe einstellbare Füße (18) auf dem Rohboden abstützt.
  22. Bodenschiene nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Bereich unter der Bodenschiene (1), insbesondere zwischen zwei Trittschalldämmungen, ausschäumbar ist.
  23. Bodenschiene nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Türe bzw. dem Zargenfalz Halterungen vorgesehen sind, die mit der Bodenschiene zusammenwirken.
  24. Bodenschiene nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine lösbare Verbindung zwischen der Halterung und der Bodenschiene,
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