-
Die Erfindung betrifft eine Bodenschiene zum
Trennen von Fußbodenbelägen bzw.
Estrichen, wobei die Bodenschiene in den Estrich einsteht und die
Bodenschiene an ihrem oberen Ende eine Ausdehnung aufweist.
-
Gattungsgemäße Bodenschienen sind zum Beispiel
aus der deutschen Offenlegungsschrift 196 03 009 bekannt. Die Bodenschienen
werden dabei zum Beispiel auf dem Rohboden (vor dem Verlegen des
Estrichs) im Bereich der Türöffnung aufgestellt.
-
Die Bodenschienen bilden insbesondere
einen schwellenlosen Abschluß des
Bodenbelages im Bereich der Türe.
Aus Schallschutzgründen
wird dabei vorgesehen, den Estrich zwischen zwei Räumen zu
unterbrechen, um somit den Schallschutz zu verbessern. Gleichzeitig
wird der Estrich auch bevorzugt im Bereich der Türe unterbrochen, um keine zu
großen
Estrichplatten auszubilden, die gegebenenfalls instabil bzw. rissanfällig sein
könnten.
-
Darüber hinaus übernimmt die Bodenschiene auch
eine Abdichtfunktion. Insbesondere wenn eine schwellenlose Türe realisiert
wird, besteht keine Anlagefläche
im unteren Türbereich,
der bei geschlossener Türe
abdichtet. Es ist daher seit langem bekannt, in der Bodenschiene
im oberen Bereich eine U-förmige
Aufnahmenut vorzusehen, in die zum Beispiel eine Magnetdichtung
einlegbar ist. Diese Magnetdichtung wirkt mit einem an der Türunterseite angeordneten
Magneten zusammen, wobei die in der Nut beweglich eingelegte Magnetdichtung
den Spalt zwischen Türe
und Bodenbelag verschließt,
wenn die Türe
geschlossen ist. In dieser Stellung zieht der an der Türe vorgesehene
Magnet die Magnettürdichtung
abdichtend an. So wird, obwohl keine Schwelle vorgesehen ist, eine
dicht abschließende
Türe realisiert.
-
Oftmals wird aber der Einbau einer
entsprechenden Magnetdichtung noch nicht gewünscht. Der Kunde bzw. Bauherr
soll aber später
in der Lage sein, gegebenenfalls nachträglich die Bodenschiene kostengünstig mit
der Magnetdichtung nachzurüsten.
-
Der Kunde bzw. Bauherr läßt in der
Regel auch einen Bodenbelag beispielsweise in Form eines Teppichbodens,
Parketts, Fliesen oder dergleichen auf dem Estrich verlegen, wobei
häufig
gewünscht wird,
daß in
verschiedenen Räumen
verschiedene Bodenbeläge
verlegt werden. Die Trennung dieser Bodenbeläge, beispielsweise zwischen
verschiedenen Räumen,
erfolgt ebenfalls durch die Bodenschiene, wobei in der Regel nicht
alle Bodenbeläge
die gleiche Höhe
aufweisen bzw. flexibel verlegte Boden beläge wie Teppichböden auch
an der Bodenschiene anstoßen
oder nach oben stehen können.
Bei nicht ganz genauen Arbeiten kann es auch durchaus vorkommen,
daß zwischen
der Bodenschiene und dem Bodenbelag eine Lücke oder ein Spalt verbleibt.
-
Die Erfindung hat es sich deshalb
zur Aufgabe gemacht eine Bodenschiene, wie oben beschrieben, so
zu verbessern, daß Lücken oder Überstände des
Bodenbelags an der Bodenschiene vermieden werden.
-
Zur Lösung dieser Aufgabe geht die
Erfindung aus von einer Bodenschiene, wie eingangs beschrieben,
und schlägt
vor, daß ein
Abdeckprofil vorgesehen ist, das mit der Ausnehmung zusammenwirkt
und das Abdeckprofil zumindest einen seitlich verlaufenden Profilbereich
aufweist, der den Spalt zwischen der Bodenschiene und dem Anschluß des Estrichs
bzw. eines auf dem Estrich befindlichen Fußbodenbelages überdeckt.
Durch den seitlich verlaufenden Profilbereich wird der Spalt bzw.
ein eventueller Überstand
des Bodenbelages überdeckt
und ausgeglichen, so daß beispielsweise
eine Stolperfalle vermieden wird bzw. auch die Haltbarkeit des Bodenbelages
in diesem Bereich erhöht
wird.
-
So kann auch beispielweise vermieden
werden, daß die
Estrichtrennschiene, die in der Regel vom Schreiner deutlich bevor
der Estrich gelegt wird, eingebaut wird, exakt eingebaut werden
muß. Höhendifferenzen
können
ausgeglichen werden und es ist auch nicht notwendig, die Dicke des
Fußbodenbelages
schon bei der Verlegung des Estrichs bzw. bei dem Einbau der Trennschiene
mit einzuberechnen.
-
Bei der bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, daß die Ausnehmung als längs der
Schiene verlaufende Nut, insbesondere als U- oder V-förmig ausgebildete
Nut, ausgebildet ist.
-
Auf diese Weise ist es möglich, daß das Abdeckprofil
ebenfalls längs über die
gesamte Schiene sich erstrecken kann.
-
Es hat sich als günstig herausgestellt, wenn eine
oder mehrere Ausnehmungen vorgesehen sind, in die entsprechende
Halter des Abdeckprofiles haltend insbesondere einrastend eingreifen.
-
Die bekannten Bodenschienen waren
nicht dafür
vorgesehen, ein Profil haltend aufzunehmen. Die bekannten Magnetdichtungen
sind in der Aufnahmenut so einzulegen, daß sie beweglich sind, insbesondere
vertikal beweglich ausgebildet sind, um den zwischen der Bodenschiene
und der Türunterkannte verbleibenden
Spalt zu verdecken. Bei geöffneter Türe fällt die
Magnetdichtung durch das eigene Gewicht in die Aufnahmenut zurück, wenn
nämlich
der Haltemagnet von der Magnetdichtung bei der Schwenkbewegung der
Türe abgestreift
wird. Das Abdeckprofil soll hingegen möglichst fest die Aufnahmenut
verdecken.
-
Die erfindungsgemäß vorgesehenen Befestigungsmittel
erlauben eine feste Verbindung des Abdeckprofiles mit der Aufnahmenut,
wobei diese Verbindung auch störungsfrei
wieder lösbar
ist, wenn nämlich
gewünscht
wird, daß das
Abdeckprofil gegen eine Magnetdichtung ausgetauscht wird.
-
Die Erfindung erreicht eine hohe
Flexibilität im
Einsatzbereich, ohne dabei zusätzliche
Bodenschienentypen zur Verfügung
zu stellen. Die erfindungsgemäß vorgeschlagene
Bodenschiene ist universal einsetzbar und erlaubt insbesondere die
Verwendung in zwei eigentlich sich entgegenstehenden, sich normalerweise
ausschließenden
Einsatzbereichen, nämlich
die Verwendung eines festliegenden Abdeckprofils sowie die Verwendung
eines vertikal beweglichen Magnetdichtung.
-
Bei einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist das Abdeckprofil in die nutförmige Ausnehmung der Bodenschiene
lose eingelegt. Auf diese Weise kann das Abdeckprofil einfach wieder
entfern werden, ohne daß besonderer
Kraftaufwand notwendig ist.
-
Weiter ist es möglich, das Abdeckprofil in
die nutförmige
Ausnehmung der Bodenschiene leicht klemmend oder auf Passung einzulegen.
Auch hier ist nur ein geringer Kraftaufwand nötig, um das Abdeckprofil wieder
zu entfernen. Trotzdem bleibt das Abdeckprofil zuverlässig an
Ort und Stelle.
-
In einer erfindungsgemäßen Variante
ist vorgesehen, daß in
die Aufnahmenut eine, durch das Abdeckprofil austauschbare Magnetdichtung
einsetzbar ist, die den zwischen Bodenschiene und geschlossener
Tür verbleibenden
Spalt verdeckt, wobei an der Tür
ein mit der Magnetdichtung zusammenwirkender Magnet vorgesehen ist.
Die erfindungsgemäße Bodenschiene
stellt die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten prinzipiell zur
Verfügung,
ohne dabei die Bodenschiene, die ja im Estrich eingebaut wird, selber
austauschen zu müssen.
-
In einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, daß das Befestigungsmittel als
Klemmsteg oder als Klemmleiste, insbesondere als U-förmige, auf
dem Grund der Aufnahmenut nach oben stehende Klemmleiste, ausgebildet
ist. Eine ausreichend feste aber lösbare Verbindung zwischen dem
Abdeckprofil und der Bodenschiene wird zum Beispiel durch eine Klemmung
oder Passung erreicht. Eine Passung wird dabei als Unterform der Klemmung
angesehen. Dabei weist das Abdeckprofil sowie die Aufnahmenut miteinander
korrespondierende, zusammenwirkende Elemente auf, die zu einer Verklemmung
führen.
Zum Beispiel ist auf der einen Seite ein Klemmsteg und auf dem anderen
Element ein dem Klemmsteg umgreifende Klemmleiste vorgesehen. Die
Erfindung legt sich dabei nicht fest, ob jetzt nun der Klemmsteg
oder die U-förmige Klemmleiste
an dem Abdeckprofil oder an der Bodenschiene bzw. in der Aufnahmenut
angeordnet sind. Hierbei sind alle Varianten möglich. In einer be vorzugten
Ausführungsform
der Erfindung, die auch gegebenenfalls einfach herstellbar ist,
wird vorgesehen, daß das
Befestigungsmittel als U-förmige,
auf dem Grund der Aufnahmenut nach oben stehende Klemmleiste ausgebildet
ist. Entsprechende Teile des Abdeckprofiles greifen dabei in die
U-förmige Klemmleiste
ein und halten somit das Abdeckprofil klemmend fest. Bei entsprechendem
Kraftaufwand ist es dabei möglich,
das Abdeckprofil wieder zu entfernen.
-
Die Erfindung ist aber in vielfacher
Weise realisierbar. In einer weiteren erfindungsgemäßen Variante
wird zum Beispiel vorgeschlagen, daß in der Aufnahmenut eine Mehrzahl
von Befestigungspunkten als Befestigungsmittel vorgesehen sind.
Diese Befestigungspunkte sind zum Beispiel in einem Rastermaß angeordnet
und korrespondieren mit entsprechenden Befestigungsstiften des Abdeckprofiles.
Der Materialaufwand dabei ist geringer, wenngleich der Verarbeitungsaufwand
etwas höher
ist, wobei eine passgenaue, auf das Rastermaß abgepasste Verarbeitung zu
beachten ist. Auch die Befestigungspunkte können mit entsprechenden Stiften
rastend zusammenwirken.
-
Prinzipiell ist sogar vorgesehen,
daß nicht nur
eine klemmende Verbindung zwischen dem Abdeckprofil und der Bodenschiene
vorgesehen ist, sondern der Kraftschluß zum Beispiel auch durch eine
in die Aufnahmenut eingelegte Magnetleiste realisierbar ist. Das
Befestigungsmittel hat erfindungsgemäß die Aufgabe einen Kraftschluß zwischen
dem Abdeckprofil und der Bodenschiene herzustellen, um ein allzuleichtes
Entfernen des Abdeckprofiles von der Aufnahmenut zu vermeiden. Neben
rein mechanischen Mitteln, wie eine Passung oder Klemmung, ist es
dabei auch möglich,
dies mit entsprechenden Permanentmagneten (zum Beispiel in Analogie
zu den Magnetdichtungen) einzusetzen. Dabei wird zum Beispiel auf
dem Grund der Aufnahmenut eine Magnetleiste eingeklebt. Das Abdeckprofil
wird dabei von einem Profil gebildet, welches an seiner unteren,
der Nutgrund zuge wandten Seite, ebenfalls einen Magneten aufweist.
Dabei ist insbesondere eine Doppelverwendung der Magnetdichtung
möglich.
Die Magnetdichtung ist dabei so ausgebildet, daß diese umgedreht montiert
im Sinne der Magnettürdichtung funktioniert.
-
In einer weiteren Variante der Erfindung
ist vorgesehen, daß in
der Aufnahmenut, insbesondere in den seitlichen Nutwänden, Hinterschneidungen
als Befestigungsmittel vorgesehen sind. Dies erlaubt es, daß das Abdeckprofil
zum Beispiel in eine Schnappoder Klipsverbindung in der Aufnahmemut
eingebracht werden kann.
-
Bei der bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist das Abdeckprofil an seiner Oberseite eine nutenförmige Aufnahme
auf, die bevorzugt im Querschnitt im Wesentlichen U-form hat, wobei
die Profilbereiche oben an der Aufnahme nach außen stehend angeordnete Schenkel
sind.
-
In die nutenförmige Aufnahme können beispielsweise,
ebenso wie in die Aufnahmenut der Bodenschiene, eine Magnetdichtung
oder eine andere Türdichtung
oder auch eine andere Abdeckung eingelegt werden. Das erhöht die Variabilität der Bodenschiene
bzw. des Abdeckprofils. Die seitlich nach außen stehenden Profilbereiche überdecken
den Spalt zwischen Estrich bzw. Bodenbelag und der Bodenschiene.
-
Die U-förmige Ausgestaltung setzt dabei nicht
voraus, daß die
Schenkel parallel verlaufen. Sie können auch schräg angeordnet
sein, wodurch sich zum Beispiel ein Einschnappen oder Einklippen
in entsprechende Hinterschneidungen in der Aufnahmenut in einfacher
Weise ausbilden läßt. Somit
dient zumindest ein nach unten vorstehender Schenkel des U-förmig ausgebildeten
Abdeckprofiles dazu, mit dem Befestigungsmittel zusammenzuwirken.
Dabei ist es möglich,
daß der
Schenkel in die Klemmleiste klemmend eingreift oder aber in einer
Hinterschneidung haltend eingreift. Dabei ist natürlich bei
der Ausführung
der Erfindung zu beachten, daß auch
ein Austausch des Abdeckprofiles möglich sein sollte, weswegen
eine kraftschlüssige
Verbindung ausreichend ist.
-
Die erfindungsgemäßen Bodenschienen stützen sich
zum Beispiel über
Schrauben oder Gewindestäbe
auf dem Boden bzw. Rohboden ab. Dabei ist die Bodenschiene prizipiell
H-förmig
ausgebildet und trägt
in seinem oberen Bereich die U-förmige Aufnahmenut.
Im unteren Bereich, in dem die Schraube bzw. der Gewindestab ansetzt,
ist eine C-profilartige Ausgestaltung gewählt, die es erlaubt, daß die Schraube
bzw. der Gewindestab durch zwei gegeneinander verspannte Muttern
mit der Bodenschiene befestigbar ist. Gegebenenfalls trägt der Gewindestab
bzw. die Schraube einen Stellfuß,
auf welchem die Bodenschiene auf dem Boden bzw. Rohboden ruht.
-
Um die Variabilität zu erhöhen ist es günstig, wenn
an der Schraube bzw. dem Gewindestab Sollbruchkerben vorgesehen
sind, die es erlauben, möglichst
ohne Sägen
in einfacher Weise die Länge
der Schraube bzw. des Gewindestabes zu reduzieren, wenn zum Beispiel
die erfindungsgemäße Bodenschiene
bei Türdurchgängen zu
Verbauen ist, bei welchen eine geringere Isolierung oder Estrichschicht
notwendig ist, und die Gesamthöhe
der Bodenschiene daher entsprechend zu reduzieren ist.
-
Erfindungsgemäß wird weiterhin vorgeschlagen,
daß die
Bodenschiene aus einem extrudierten Aluminiumprofil gebildet ist.
Dies ist eine kostengünstige
Herstellungsweise, wobei der Einsatz von Aluminium im Hinblick auf
Korrosion sehr günstig
ist.
-
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
weist das Abdeckprofil T-form auf. Der senkrechte Schenkel des T's wirkt dabei insbesondere
mit dem Klemmsteg bzw. der Klemmleiste in der Aufnahmenut zusammen,
so daß auf
diese weise das Abdeck profil in der Bodenschiene gehalten wird.
-
Bei einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung sind die Profilbereiche über Materialschwächungen
bzw. Scharniere an den Querbalken des T's ein- oder beidseitig angeschlossen.
Die Scharniere bzw. Materialschwächungen
verleihen dem Profilbereichen eine gewissen Flexibilität, womit es
möglich
wird, Bodenüberstände, Spalte
oder dergleichen auszugleichen.
-
Es hat sich ebenfalls als günstig herausgestellt,
wenn das Abdeckprofil im Querschnitt Rechteck- oder Kastenform aufweist,
wobei die Profilbereiche oben am Rechteck bzw. Kasten über Scharniere angeschlossen
sind. Die Scharniere bzw. Materialschwächungen haben hier die gleiche
Aufgabe wie oben beschrieben, während
ein rechteck- oder kastenförmiges
Abdeckprofil eine höhere
Stabilität
aufweist. Die Form ist zudem einfach und preisgünstig herzustellen.
-
Bei der bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist ein Bauabdeckprofil in die Ausnehmung der Bodenschiene
einlegbar und weist im Querschnitt etwa die Form eines umgedrehten
U's oder eines π auf. Ein
solches Bauabdeckprofil ist insbesondere dann einzubauen, wenn die
endgültige
Gestaltung des Fußbodenbelages
noch nicht feststeht und verhindert werden soll, daß Verschmutzungen,
die beim Ausbau auftreten, in die Aufnahmenut geraten.
-
Bei der bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist die Bodenschiene im Querschnitt etwa die Form
eines H's auf, wobei
die senkrechten Schenkel in etwa parallel zueinander sind. Nach oben
hin ergeben die Schenkel zusammen mit dem Querbalken des H's die U-förmige Aufnahmenut, während im
unteren Bereich des H's
die Befestigungsmittel, die zur Befestigung auf dem Rohboden dienen,
angeordnet sind.
-
Bei einer Ausführungsform der Erfindung sind
die Schenkel des H's
der Bodenschiene oben dicker als unten bzw. im unteren Bereich schmäler als oben,
so ergibt sich eine nach oben verbreiterte Bodenschiene, die auf
diese Weise eine größere Stabilität erhält.
-
Bei einer anderen Variante der Erfindung weist
die Bodenschiene bzw. mindestens einer der Schenkel eine seitliche
Ausbuchtung oder Verdickung auf, wobei die Ausbuchtung bzw. Verdickung in
den Estrich einsteht. Dadurch werden die Montagemöglichkeiten
für die
Bodenschiene erhöht,
ebenso wie ihre Stabilität
im Boden.
-
Wie oben schon ausgeführt, sind
die Profilbereiche mit dem Profil durch Scharniere oder Materialschwächungen
verbunden. Dadurch ergibt sich eine Beweglichkeit der Profilbereiche
sowohl nach oben wie auch nach unten. Diese Beweglichkeit dient dazu
Bodenunebenheiten auszugleichen, die beispielsweise durch ungenaues
Arbeiten, falsche Berechnungen oder dergleichen entstanden sind.
Auch ist es dadurch möglich,
die Entscheidung über
den endgültigen
Fußbodenbelag
erst sehr spät
zu treffen, da eventuelle Unebenheiten durch die Schwenkbewegung
der Profilbereiche ausgeglichen werden können.
-
Besonders günstig ist es, wenn zwischen Estrich
und Bodenschiene eine Trittschalldämmung angeordnet ist. Eine
solche Trittschalldämmung
wird aus den üblichen
Materialien wie beispielsweise Kunststoff, Moosgummi, Polyurethan
oder ähnlichem angefertigt.
-
Günstig
ist es auch, wenn sich eine Ausbuchtung oder Verdickung der Bodenschiene
ebenfalls durch die Trittschalldämmung
abzeichnet und sich ein stufiger Anschluß an den Estrich ergibt. Ein solch
stufiger Anschluß ist
in der Regel günstiger
wie ein glatter Anschluß,
da Estrich und Bodenschiene so fester verbunden werden.
-
Günstig
ist es, wenn sich die Bodenschiene über insbesondere in ihrer Höhe einstellbare
Füße auf dem
Rohboden abstützt.
Auf diese Weise kann die Bodenschiene in der Höhe leicht angepaßt werden
und ist leichter montierbar.
-
Es ist ein Vorteil, wenn der Bereich
unter der Bodenschiene, insbesondere zwischen zwei Trittschalldämmungen,
ausschäumbar
ist. Auf diese Weise wird vermieden, daß sich eine Schallbrücke bildet, was
ja beispielsweise auch durch den Einbau der Bodenschiene verhindert
werden soll.
-
Zum Einbau der Bodenschiene sind
insbesondere an der Türe
bzw. dem Zargenfalz Halterungen vorgesehen, die mit der Bodenschiene
zusammenwirken. Die Bodenschiene wird unmittelbar vor dem Einbringen
des Estrichs eingebaut. Das Einbauen wird hier vom Estrichleger
vorgenommen, während
die Halterungen bereits montiert sind.
-
Es ist weiterhin günstig, wenn
die Halterung und die Bodenschiene eine lösbare Verbindung eingehen.
Auf diese weise sind eventuelle Korrekturen auch relativ spät noch möglich.
-
Weitere vorteilhafte Ausbildungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben und ebenfalls
in der Zeichnung erläutert.
-
Die Erfindung ist schematisch in
der Zeichnung gezeigt. Es zeigen:
-
1a in
einer Ansicht die erfindungsgemäße Bodenschiene;
-
1b, 1 c in einer Ansicht eine
Variante des Abdeckprofiles der Erfindung;
-
1d in
einer Ansicht die Magnetdichtung der Erfindung;
-
1b, 1 c in einer Ansicht eine
Variante des Abdeckprofiles der Erfindung;
-
1d in
einer Ansicht die Magnetdichtung der Erfidung;
-
2, 5 und 6a in einer Ansicht verschiedene Varianten
der erfindungsgemäßen Bodenschiene;
-
3a bis 3 c unterschiedlich Einbauvarianten
eines speziellen Abdeckprofiles nach der Erfindung;
-
4a bis 4 c in einer Ansicht;
-
3d in
einer Ansicht eine spezeielle Ausgestaltung des Abdeckprofiles der
Erfindung;
-
6b bis 6 e jeweils in einer Ansicht
verschiedene Einbauvarianten, eine weitere Variante des Abdeckprofiles
in die erfindungsgemäße Bodenschiene;
-
7 eine
Ansicht einer Variante der erfindungsgemäßen Bodenschiene;
-
8 eine
Ansicht eines speziellen Abdeckprofiles gemäß der Erfindung;
-
9 eine
weitere Variante eines Abdeckprofiles gemäß der Erfindung;
-
10 eine
weitere Variante eines Abdeckprofiles gemäß der Erfindung und
-
11 eine
Bodenschiene mit Abdeckprofil im eingebauten Zustand gemäß der Erfindung.
-
1a zeigt
die erfindungsgemäße Bodenschiene.
Die Bodenschiene 1 ist im wesentlichen als H-förmiges Profil
ausgebildet. An den Außenseiten der
Bodenschiene 1 sind Isolierungsstreifen 54 vorgesehen.
Diese können
zum Beispiel aus Moosgummi oder Polyurethan bestehen.
-
Der untere Bereich der Bodenschiene 1 nimmt
das Ende eines Gewindestabes oder Schraube 19 auf. Hierzu
sind zwei Befestigungsmuttern 17 vorgesehen, die in einem
C-artig ausgebildeten unteren Rand der Bodenschiene 1 haltend
zusammenwirken. Über
die Schraube 19 stützt
sich die Bodenschiene 1 auf dem Stellfuß 18 ab, der zum Beispiel auf
dem Rohboden 51 (vergleiche 5)
ruht.
-
Im oberen Bereich der Bodenschiene 1 ist eine
U-förmige
Aufnahmenut 10 vorgesehen. Die Aufnahmenut 10 besteht
aus zwei im wesentlichen parallel verlaufenden, im eigebauten Zustand
senkrecht orientierten Nutwänden 12,
die durch den Nutgrund 11 miteinander verbunden sind. In
der Aufnahmenut 10 ist ein Befestigungsmittel 4 vorgesehen.
In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel
ist das Befestigungsmittel 4 von einer U-förmigen Klemmleiste 40 gebildet,
die sich prallel zu den Nutwänden 12 erstreckt.
Dabei ist die Klemmleiste 40 einstückig mit der Bodenschiene 1 auf
deren Nutgrund 11 angeordnet, zum Beispiel einem Extrusionsverfahren,
mit eingearbeitet worden.
-
Die Aufnahmenut 10 der erfindungsgemäßen Bodenschiene 1 dient
dazu, zum einen eine Magnetdichtung 3, wie zum Beispiel
in 1d gezeigt, aufzunehmen.
Die Magnetdichtung 3 ist dabei im wesentlichen im Schnitt
als E-Profil ausgebildet. Der mittlere Steg 31 des E's ist dabei gegenüber den
seitlichen Stegen 32 verkürzt. Dies führt insbesondere dazu, daß das Gewicht
der Magnetdichtung reduziert wird, ohne dabei die Stabilität der Leiste
zu beeinträchtigen,
da der mittlere Steg 31 zum Beispiel auf dem Befestigungsmittel 4 aufliegt,
wie das zum Beispiel in 2 angedeutet
ist. Durch das geringere Gewicht der Magnetdichtung 3 sind
auch die magnetischen Kräfte
gegebenenfalls kleiner dimensionierbar, bzw. die Funktionalität und Zuverlässigkeit
der Magnetdichtung wird durch das geringere Gewicht bei gleichbleibenden
Magnetkräften
entsprechend erhöht.
-
Die Magnetdichtung 3 wirkt
dabei zusammen mit einem Magneten 30, der an der Türunterkante
einer nicht gezeigten Türe
angeordnet ist. Gelangt der Magnet 30 und die Magnetdichtung
3 zum Beispiel bei geschlossener Stellung der Türe in Opposition, so zieht
der oben angeordnete Magnet 30 die Magnetdichtung 3 an,
wobei die Magnetdichtung 3 mit möglichst geringen Spiel aber
nicht klemmend in der Aufnahmenut 10 beweglich eingelegt
ist.
-
Der Vorteil der Erfindung liegt darin,
daß die erfindungsgemäße Bodenschiene 1 nicht
nur geeignet ist eine Magnetdichtung aufzunehmen, sondern soweit
eine Magnetdichtung noch nicht gewünscht wird, auch geeignet ist,
mit einem Abdeckprofil 2 verbunden zu werden, wobei das
Abdeckprofil 2 die Aufnahmenut mindestens teilweise abdeckt.
-
In 1c und 1b sind zwei verschiedene
Varianten des Abdeckprofiles 2 gezeigt. Das Abdeckprofil 2 ist
dabei im wesentlichen T-artig ausgebildet, ohne dabei die Ausführungsform
des Abdeckprofiles 2 hierauf beschränken zu wollen. Das Abdeckprofil 2 besitzt
dabei eine Aufnahmenut im Einbauzustand verdeckenden Profilbereich 24,
der stegartig ausgebildet ist. An diesem stegartigen Profilbereich 24 schließt sich
rechtwinklig eine Leiste 20 an, die in Einbaustellung in
die Aufnahmenut 10 hineinragt und mit dem Befestigungsmittel 4 der
Aufnahmenut 10 haltend zusammenwirkt.
-
Um die kraftsschlüssige Verbindung zwischen dem
Abdeckprofil 2 und der Bodenschiene 1 zu verbessern,
weist das Abdeckprofil 2 bzw. der in die Aufnahmenut 10 hineinreichende
Leiste 20 eine Verzahnung 23 auf, die in eine
entsprechende Verzahnung 41 an der U-förmigen Klemmleiste 40 zusammenwirkt.
Dies ist zum Beispiel in 6a gezeigt.
Dabei bevorzugt die Erfindung eine Ausgestaltung derart, daß das Befestigungsmittel 4 und/oder das
Abdeckprofil 2 bzw. das in die Aufnahmenut 10 eingreifende
Teil des Abdeckprofiles, hier die nach unten vorstehende Leiste 20,
eine entsprechende Verzahnung 41, 23 aufweist.
-
In 1b ist
eine weitere Variante des Abdeckprofiles 2 der erfindungsgemäßen Bodenschiene 1 gezeigt.
Auch das hier gezeigte Abdeckprofil 2 ist T-artig ausgebildet
und besitzt eine nach unten vorstehende Leiste 20. Vorteilhafterweise
besitzt das Abdeckprofil 2, insbesondere die in die Aufnahmenut 10 eingreifende
Teil des Abdeckprofiles, hier die nach unten vorstehende Leiste 20,
Kerbungen 22, für
das Ausbilden von Sollbruchstellen. Der Einsatzbereich ist zum Beispiel
in 6d bzw. 6e gezeigt. Ergibt es sich,
daß ein
dickerer Bodenbelag 52, 53 zu verlegen ist, so
kann durch diese Ausgestaltung des Abdeckprofiles die jeweils gewünschte Höhe eingestellt
werden, indem nämlich
mit einer Zange an der Leiste 20 der Bereich einfach abgedreht
wird. Die Kerbungen bilden eine Sollbruchstelle und erlauben ein
einfaches und doch ausreichend exaktes und schnelles Abtrennen des
nicht benötigten
Leistenbereichs.
-
Auch der stegartige Profilbereich 24,
der die Aufnahmenut 10 abdeckt, besitzt Materialschwächungen 21.
Diese sind zum Beispiel in 6d ebenfalls
gezeigt. Der Bodenbelag 52 auf der rechten Seite der Schiene 1 ist
dünner
wie der Bodenbelag 53 auf der linken Seite. An der Materialschwächung 21 bildet
sich ein Biegescharnier aus, welches erlaubt, die Beläge unter
Ausbildung einer kleinen Schwelle einander anzugleichen. Die Anordnung
der Materialschwächung
beidseitig erlaubt einen variablen Einsatz. Zum Beispiel ist in 6c gezeigt, daß der dann
verlegte Belag 52 beidseitig dünner ist wie zunächst geplant.
Das Abdeckprofil 2 ist beidseitig an den Materialschwächungen 21 nach
unten gebogen und schließt
auf den Belag an.
-
In einer weiteren, erfindungsgemäßen Variante
ist vorgesehen, daß das
Abdeckprofil 2 nach oben eine U-förmige Nut 25 besitzt.
Dies ist zum Beispiel in 3d bzw.
den Einbauvarianten 3a bis 3c gezeigt. In diese U-förmige Nut
ist eine Magnetdichtung 3 einsetzbar, die den zwischen
Bodenschiene und geschlossener Tür
verbleibenden Spalt abdecken kann. Das in 3d gezeigte Abdeckprofil ist daher sehr
variabel einsetzbar. Es geht in seiner Form aus von dem Abdeckprofil 2 nach 1b, besitzt also eine prinzipiell
T-artige Ausgestaltung, mit einer nach unten vorstehenden Leiste,
welche Kerbungen 22 besitzt, an welchen die Länge der
Leiste regulierbar ist. Zusätzlich
besitzt das in 3d gezeigte
Abdeckprofil seitliche Stege 29, die parallel zu der mittleren
Leiste 20 angeordnet sind und eine Abstützung in der Aufnahmenut 10 bieten.
-
Der die Aufnahmenut 10 verdeckende,
stegartige Bereich 24 besitzt ebenfalls Materialschwächungen 21,
um eine gewisse Verbiegbarkeit zu erreichen.
-
In der 3a, 3b und 3c sind verschiedene Einsatzvarianten
gezeigt. Mit der Variante des Abdeckprofiles 2 ist es zum
Bei spiel möglich,
Baufehler zu korrigieren, wenn zum Beispiel die Bodenschiene bezüglich des
Estriches zu tief eingebaut worden ist und der Bodenbelag 52 erst
auf Höhe
des oberen Randes der Bodenschiene beginnt, wie dies zum Beispiel
in 3a angedeutet ist.
Das Abdeckprofil 2 steht dabei über den oberen Rand der Bodenschiene 1 heraus
und deckt diesen Spalt ab. Dabei ist es prinzipiell auch möglich, daß die Materialschwächungen 21 nicht
nur für
ein Verschwenken der Bereiche 24 dienen, sondern auch als
Sollbruchstelle dienen, also abtrennbar sind, wie das zum Beispiel
in 3b oder 3c gezeigt ist. In diesem
Fall steht der Bodenbelag 53 direkt an den Randleisten 28 an.
In den anderen Varianten überdecken
die seitlichen Überstände an der
Randleiste 28 einen ansonsten sich ausbildenden Spalt zwischen
Bodenbelag 52 und dem Abdeckprofil 2.
-
In 4a ist
beispielsweise gezeigt, wie das Abdeckprofil 2 nach 3d zu verbauen ist. Es ist zum
Beispiel ein unterschiedlich dicker Bodenbelag im Bereich der Bodenschiene
auszugleichen bzw. anzupassen. Mit Hilfe einer Hilfsleiste 60 wird
mit einem Hammer 6 der seitlich vorstehende Bereich 24 um
die Schwächungsstelle 21 herum
nach unten geklopft, bis dieser Bereich 24 auf dem Bodenbelag 53 aufliegt.
Dies kann, wenn die Leiste umgedreht ist, beidseitig erfolgen, wenn
nötig.
Gegebenenfalls wird in 4b der
rechte Überstand 24 an
dem Abdeckprofil 2 belassen oder, wie in 4c gezeigt, an der Materialschwächung 21 abgetrennt.
-
In 2 ist
die erfindungsgemäße Bodenschiene
im eingebauten Zustand gezeigt. In dem hier gezeigten Einsatzbereich
der Bodenschiene wird die Aufnahmenut 10 dazu benützt, eine
Magnetdichtung 3 aufzunehmen. Es ist gut zu erkennen, daß der mittlere
Steg 31 gegenüber
den seitlichen Stegen 32 derart verkürzt ist, daß der mittlere Steg 31 auf
dem Befestigungsmittel 4, hier eine U-förmige Klemmleiste 40,
aufliegt, und die nach oben gewandte Oberfläche der Magnetdichtung 3 satt
mit dem Rand der Bodenschiene 1 abschließt. Der
mittlere Steg 32 dient zur Aussteifung der Magnetdichtung,
die Verkürzung
verringert das Gewicht der Magnetdichtung 3.
-
In einer bevorzugten Variante der
Erfindung ist vorgesehen, daß die
Bodenschiene eine Höhe aufweist,
die gleich oder größer ist
als die Estrichdicke. Dies ist zum Beispiel in 2 gezeigt. Üblicherweise steht die Bodenschiene über den
Fuß 18 auf dem
Rohboden 51 auf. Auf den Rohboden wird eine Isolation 50 aufgebracht,
die sich bis zu dem unteren Rand oder Kante der Bodenschiene 1 erstreckt.
Auf die Isolierung 50 wird dann der Estrich 5 aufgefüllt. Weist
nun die Bodenschiene 1 eine Dicke auf, die der Estrichdicke
entspricht, müssen
keine zusätzlichen Maßnahmen
ergriffen werden, um im Bereich der Bodenschiene eine Estrichtrennung
zu erreichen. Der akustische wie auch thermische Isolationseffekt
wird verbessert durch den Einbau von Isolierungsstreifen 54 auf
den Außenseiten
der Bodenschiene 1, zwischen dieser und dem Estrich 5.
Diese Isolierungsstreifen 54 werden einfach seitlich auf
die Bodenschiene 1 aufgeklebt.
-
Die in 5 gezeigte
Variante der Bodenschiene ist mit dem zur 2 gezeigten Beispiel im Wesentlichen
identisch. An Stelle einer Magnetdichtung ist in 5 ein Abdeckprofil 2 eingesetzt,
welches im Wesentlichen U-förmig
ausgebildet ist und insbesondere als Schutzabdeckung gegen Bauverschmutzung
dient. Das hier gezeigte Abdeckprofil ist aber auch geeignet, klemmend
eingebaut zu werden, zum Beispiel, wenn die Nutwand 12 entsprechende Hinterschneidungen
oder Ausnehmungen aufweist, in die die Schenkel des Abdeckprofiles
rastend oder klemmend eingreifen.
-
In 6a ist, ähnlich wie
in 2 bzw. 5 wieder eine weitere Variante
der erfindungsgemäßen Bodenschiene
bei einem speziellen Einsatz gezeigt. In dem hier gezeigten Beispiel
ist ein T-artiges Abdeckprofil 2 eingebaut, welches klemmend
mit dem Befestigungsmittel 4 zusammenwirkt und das Abdeckprofil 2 die
Aufnahmenut 10 vollständig
abdeckt. Der obenliegende Profilbereich 24, der die Aufnahmenut 10 verdeckt,
ist dabei im Wesentlichen rechtwinklig zu der nach unten vorstehenden
Leiste 20, die an dem unteren Ende eine Verzahnung 23 aufweist,
die mit einer entsprechenden Verzahnung 41 an der U-förmigen Klemmleiste 40 zusammenwirkt.
-
Die in 6a gezeigte
Breite des stegartigen Profilbereiches 24 ist größer gewählt wie
die Breite der Bodenschiene 1. Der Profilbereich 24 überdeckt damit
einen möglichen
Spalt, der sich zwischen der Bodenschiene und den daran anschließenden Bodenbelägen 52, 53 ausbilden
kann. Alternativ ist es möglich,
die Breite des Profilbereiches 24 der Breite der Bodenschiene 1 anzupassen,
wodurch gegebenenfalls ein Spalt zwischen dem Bodenbelag 52, 53 und
der Bodenschiene verbleibt. Als weitere Variante ist es möglich, daß an Stelle
eines T-förmigen
Abdeckprofiles 2 ein U-förmiges Abdeckprofil in die
Aufnahmenut 10 klemmend eingesetzt wird. Das U-Profil wird
dabei umgekehrt eingebaut, das heißt, der die Schenkel verbindende
Steg ist oben orientiert und schließt gegebenenfalls bündig mit
dem oberen Rand der Bodenschiene 1 ab.
-
In den 6b bis 6e sind verschiedene Einbaubeispiele
gezeigt. Diese Varianten kommen dann zum Tragen, wenn nachträglich Bodenbeläge mit geänderten
Dicken zu verbauen sind.
-
In 6b ist
der linke Bodenbelag 53 dünner wie der rechte Bodenbelag 52.
Das Abdeckprofil 2 wird an seiner Materialschwächung 21 nach
unten gebogen und gleicht so die Höhendifferenz aus.
-
In 6c ist
der Belag beidseitig dünner,
der stegartige Profilbereich 24 ist zweimal gebogen, um so
die Höhendifferenz
auszugleichen. Es bildet sich eine kleine Schwelle aus.
-
In 6d ist
der linke Belag 53 einseitig dicker. In diesem Einbaubeispiel
wird von der nach innen vorstehenden Leiste 20 gegebenenfalls
nichts abgetrennt, da der Profilbereich 24 nicht auf dem
Bodenschienenrand aufliegt, sondern einen gewissen Abstand aufweist,
da der linke Belag dicker ist und sowieso über die Bodenschiene 1 nach
oben vorsteht. Die Erfindung sieht dabei aber vor, daß trotzdem
ein festes Verbinden des Abdeckprofiles 2 in der Bodenschiene 1 möglich ist.
Zur Korrektur des Höhenunterschiedes
wird wiederum der rechte Teil des Profilbereiches nach unten gebogen.
Dabei ist es günstig,
eine Unterstützungsleiste 27 in
dem rechten Bereich der Aufnahmenut 10 zur Unterstützung des Abdeckprofiles 2 bzw.
des Profilbereiches 24 einzulegen, um ein Verkippen und
Abknicken des Abdeckprofiles 2 zu vermeiden.
-
Ähnlich
wie in 6d ist auch in 6e das Abdeckprofil 2 nicht
berührend
auf der Bodenschiene 1 aufgesetzt (wie in 6b), sondern etwas herausgezogen eingesetzt.
Durch diese Variante ist es möglich,
beidseitig dickeren Belag zuverlässig
abzudecken, wobei der Belag so über
den oberen Rand der Bodenschiene vorsteht. Auch hier wird von der
nach unten vorstehenden Leiste 20 entweder nichts oder ein
schmälerer
Streifen an den Kerbungen 22 abgetrennt, um ein zuverlässiges Einbauen
zu erreichen.
-
In den 7 und 8 ist eine Bodenschiene 1 gezeigt,
die in ihrer Aufnahmenut 10 beispielsweise eine Magnetdichtung 3 trägt. Es kann
aber auch ein anderes Profil, beispielsweise ein anderes Dichtungsprofil
vorgesehen sein. Das Abdeckprofil der 8 entspricht
in seiner Funktionsweise in etwa dem Abdeckprofil der 3d, mit dem Unterschied, daß bei der 8 die U-Schenkel 26 bzw.
der Steg des U's
direkt an den Wänden
der Aufnahmenut 10 der Bodenschiene 1 anliegen.
Ein derartiges Abdeckprofil 2 hat die Aufgabe, den Spalt 7,
der zwischen dem Estrich 5 bzw. dem Bodenbelag 52, 53 einerseits
und der Boden schiene 1 bzw. der Trittschalldämmung 9 entsteht,
abzudecken. Das wird erreicht mit Hilfe der sich längserstreckenden
Profilbereiche 24, die mit Hilfe von Materialschwächungen 21 bzw. Scharnieren
seitlich an die U-Schenkel 26 des Abdeckprofiles 2 angeschlossen
sind. Die Materialschwächungen 21 verleihen
den Profilbereichen 24 eine gewisse Beweglichkeit nach
oben und unten, so daß auch
unterschiedlich dicke Bodenbeläge 52, 53, wie
beispielsweise auch in 11 gezeigt,
ausgeglichen werden können.
-
Ein weiterer Vorteil eines solchen
Abdeckprofiles 2 ist, daß das Abdeckprofil 2 bei
der Montage nicht direkt mit dem Estrich 5 in Berührung kommt und
dadurch, daß es
nur lose in die Aufnahmenut 10 der Bodenschiene 1 liegt,
jederzeit wieder entfernt werden kann. Auf diese Weise ergibt sich
eine große Flexibilität beim Einbau.
Es können
insbesondere Ungenauigkeiten beim Bau oder verspätete Bodenbelagwünsche ausgeglichen
werden.
-
Die 1a, 2, 5 und 7 zeigen
an den H-Schenkeln 13 der Bodenschiene 1 seitliche
Verdickungen 14 bzw. Ausbuchtungen 15. Mit Hilfe
dieser Ausbuchtungen 15 bzw. Verdickungen 14 wird
die Stabilität
der Schiene erhöht.
Günstigerweise
folgt der Isolierungsstreifen 54, der die Trittschalldämmung 9 ergibt,
der Form einer solchen Ausbuchtung 15 bzw. Verdickung 14,
so daß die
Bodenschiene 1 ganz von der Trittschalldämmung 9 umgeben
ist.
-
Die 5 und 9 zeigen ein Bauabdeckprofil 8,
das gegen Bauverschmutzung in die Nut 10 oder 25 eingesetzt
werden kann.
-
Die jetzt mit der Anmeldung und später eingereichten
Ansprüche
sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
-
Sollte sich hier bei näherer Prüfung, insbesondere
auch des einschlägigen
Standes der Technik, ergeben, daß das eine oder andere Merkmal
für das
Ziel der Erfindung zwar günstig,
nicht aber entscheidend wichtig ist, so wird selbstverständlich schon
jetzt eine Formulierung angestrebt, die ein solches Merkmal, insbesondere
im Hauptanspruch, nicht mehr aufweist.
-
Die in den abhängigen Ansprüchen angeführten Rückbeziehungen
weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches
durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind
diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen,
gegenständlichen
Schutzes für
die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
-
Merkmale, die bislang nur in der
Beschreibung offenbart wurden, können
im Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung,
zum Beispiel zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.
-
Merkmale, die nur in der Beschreibung
offenbart wurden, oder auch Einzelmerkmale aus Ansprüchen, die
eine Mehrzahl von Merkmalen umfassen, können jederzeit zur Abgrenzung
vom Stande der Technik in den ersten Anspruch übernommen werden, und zwar
auch dann, wenn solche Merkmale im Zusammenhang mit anderen Merkmalen
erwähnt wurden
bzw. im Zusammenhang mit anderen Merkmalen besonders günstige Ergebnisse
erreichen.