DE20308574U1 - Heizkörper für Elektro-Flächenheizkörper - Google Patents
Heizkörper für Elektro-FlächenheizkörperInfo
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Description
Dienstleistungsgruppe GmbH 28. Mai 2003
Am Kalkhügel 26
99706 Sondershausen
99706 Sondershausen
Beschreibung
Heizkörper für Elektro-Flächenheizgeräte
Die Erfindung betrifft einen Heizkörper für Elektro-Flächenheizgeräte zur Erzeugung von Infrarotstrahlung in geschlossenen und teilgeschlossenen Räumen sowie im Freien und deren Baugestaltungen.
Nach der DE 100 20 489 C2 (Zusatz zu DE 100 08 999) ist ein flächiges Widerstandsheizelement mit mindestens einem elektrisch betriebenen Heizwiderstand zur Wärmeerzeugung bekannt, wobei der oder jeder Heizwiderstand als eine mit Kleinspannung betriebene Heizmatte ausgebildet ist. Diese Heizmatte weist graphitähnlich miteinander verknüpfte Kohlenstoffatome auf. Diese Lösungen sind als Heizungen für besondere Anwendungsfälle, wie Matratzen-, Sitz oder mobile Fußbodenheizung, konzipiert. Diese Heizung gibt Wärme an die Umgebung ab.
Weiterhin ist nach der DE 196 47 935 A1 eine elektrische Innenraumheizung für Wohnwagen bekannt. Diese Innenraumheizung umfasst im wesentlichen eine großflächige, die raumumschließenden Innenwände bedeckende Widerstandsheizung, die als Widerstandsheizelement eine elektrisch leitfähige Heizschicht aufweist, die eine Heizleistung von 50 bis 200 W/m2 besitzt und an eine Ausgangsspannung von 12 bis 50 V oder Schutzkleinspannung anschließbar ist. Die Widerstandsheizung weist in Verbundbauweise mindestens eine Wärmedämmschicht sowie elektrisch isolierende Trägerschicht mit erhöhter Festigkeit auf, die mit der Heizschicht beschichtet ist, bestehend aus einem Gemisch aus mit einem aushärtbaren Bindemittel versetztem
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Kohlenstoff, Graphitteilchen und/oder Kohlenstofffasern. Die Bestandteile dieser Heizschicht sind lediglich vermischt.
Es wird die Wand erhitzt, die hohe Wärmeverluste nach aussen zulässt und nach Innen unberechenbar bleibt. Die Erhitzung der Wand als Wärmeträger ist gefährlich, eine Regelung/Steuerung und Sicherheitsabschaltung wird nicht aufgezeigt. Auch fehlt eine Aussage über den Temperaturgefahrenverlauf bei der Erhitzung der Wand. Die Wirkung ist die einer normalen Widerstandsheizung, wobei die Wand als Wärmeträger dient und eine Konvektionswärme mit ca. 95% Anteil reiner Widerstandswärme erzeugt wird.
Nach der DE 202 02 810 U1 ist ein elektrischer Flächenheizkörper mit beheizbarer Deckschicht bekannt, der aus einer Frontplatte aus Naturstein oder ähnlichen Materialien mit einer ebenen Rückseite besteht. An dieser Rückseite ist eine Trägerplatte angeordnet. Beide Elemente werden mittels einer Halterung an einer Wand angebracht. Die Trägerplatte besteht aus nicht stromleitendem Material mit geringem Wärmeausdehnungskoeffizienten, wie Glas und Keramik und weist eine beheizbare Deckschicht auf. Diese Deckschicht besteht aus einem leitenden Material oder einem Halbleitermaterial. Beim Betreiben des Flächenheizkörpers erwärmt sich die Deckschicht durch Strombeaufschlagung und gibt diese Wärme vorzugsweise vollflächig über die Deckschicht an die Umgebung ab. Dieser Flächenheizkörper ist eine aus separaten Schichten bestehende Widerstandsheizung, die ihre Leistung - durch den erwärmten Heizkörper - im Bereich von ca.95% als Wärme abgibt.
Nach DE 195 38 686 A1 ist eine plattenförmige elektrische Widerstandsheizung zur Raumklimatisierung in Wohnungen und Gebäuden bekannt, deren durch Strom aufheizbare elektrisch leitfähige Heizschicht aus einem Gemisch auf der Basis von Graphitteilchen und einem mit Wasser verdünnbaren Wasserglas als Bindemittel besteht. An zwei parallel gegenüberliegenden Seiten der Heizschicht sind metallische streifenförmige Stromzuführungselektroden vorgesehen. Das Gemisch ist durch Streichen, Spritzen, Siebdruck oder dergleichen unmittelbar auf eine feuchtigkeitsaufnehmende Trägerplatte auftragbar. Die Trägerplatte wird durch eine herkömmliche zum Innenausbau geeignete, rückseitig mit einer Wärmedämmschicht versehene Gipskartonplatte gebildet. Gemäß DE 196 00 228 A1 findet anstelle einer Gipskartonplatte eine rückseitig mit einem Wärmedämmbaustoff versehene Verbundbauplatte
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Verwendung, die auf ihrer Ansichtsseite mit einer Bauplatte, bestehend aus Gips, Zement, keramischen Massen, Beton, Kunststein oder ähnlichen im Bauwesen gebräuchlichen Massen, Glas, Holz, Kunstharz oder Kunststoffmassen beschichtet ist. Auch diese Lösungen sind Widerstandsheizungen, die sich selbst erwärmen und danach die Wärme an die Umgebung abgeben.
Diese Heizungen haben wegen der Erzeugung von vornehmlich intensiver Konvektionswärme eine hohe Nennleistungsaufnahme von 750 Watt bis sogar 3000 Watt, wodurch sehr hohe Stromkosten sowie Luft- und Staubbewegungen und Luftaustrocknungserscheinungen in den zu beheizenden Räumen entstehen.
Nach DE 34 37 397 A1 ist eine Strahlungsquelle für Infrarot-Strahlung mit einem Flächenstrahler und einer elektrisch leitfähigen Widerstandsschicht bekannt, wobei der Flächenstrahler und die Widerstandsschicht auf einem Trägersubstrat angeordnet sind. Die Wärmekapazität der Strahlungsquelle soll so weit verringert werden, dass eine Modulation der Intensität der Strahlungsquellen mit genügend hohen Frequenzen ermöglicht wird. Dazu ist die Widerstandsschicht in einem verdünnten Bereich des Trägersubstrats aufgebracht.
Die Wärmestrahlung bei dieser Lösung erfolgt vorwiegend als Direktstrahlung. Eine Raumheizung erfolgt nur während das Betriebszustandes. Somit erfolgt auch keine Wärmespeicherung.
Es wird in dieser Lösung keine elektrisch leitfähige Widerstandsschicht bekannt gemacht. Die Raumheizung erfolgt nur im Betriebszustand. Es werden keine umgebenen Materialien als Speicher aufgeheizt.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Heizkörper für eine Infrarot-Strahlungsheizung zu schaffen, der im Verhältnis zueinander überwiegend Direktwärmestrahlung als Infrarotstrahlung erzeugt, sich weniger als bisherige Heizkörper erwärmt und vollflächig auf die Körper und Gegen-stände im Raum strahlt und eine nachhaltige Erwärmung erzielt.
Erfindungsgemäß wird das durch die im Schutzanspruch 1 beschriebenen Merkmale erreicht. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 11 beschrieben.
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Der Kerngedanke der Erfindung liegt darin, dass die Strahlungsmasse zu 29 bis 51% aus Füll- und Verfestigungsmittel und zu 49 bis 71% aus einem elektrisch leitenden Pulvergemisch besteht. Das Füll- und Verfestigungsmittel setzt sich aus PU-Leim und/oder Melaminleim und/oder Knochenleim und/oder Wasserglas und/oder Alkydharzemulsion und/oder Gips und/oder Zement und/oder Ton und/oder Lehm und/oder Epoxydharz und/oder PVC und/oder Holzsägemehl, Sägespäne und/oder Kieselsäure und/oder Quarzpulver im Korngrößenbereich von 1 &mgr;&igr;&eegr; bis 100 [im zusammen. Das elektrisch leitende Pulvergemisch besteht aus 60 bis 90% Graphit, 3,3 bis 39,99% Ruß, 0,01 bis 23,7% Metalloxidverbindungen und 0,1 bis 5% eines Netz- oder Dispergieraddidivs. Die Strahlungsmasse ist im fluidem Stadium durch Ultraschall, Temperung und im elektrischen und/oder magnetischen Feld dipolartig ausrichtbar. Die Strahlungsmasse hat aufgrund ihrer Zusammensetzung die Fähigkeit, Infrarotstrahlung im Spektralbereich von 800 nm bis 10.000 nm zu erzeugen.
Die Infrarotstrahlung erreicht mindestens 25% und die Wärmestrahlung maximal 75%.
Die Infrarotstrahlung erreicht mindestens 25% und die Wärmestrahlung maximal 75%.
Die Wärme-erzeugung entsteht vorwiegend auf dem Trägermaterial und in der elektrisch leitenden Beschichtung, der Strahlungsmasse. Dadurch entsteht Konvektionswärme und Wärmestrahlung. Die Infrarotstrahlung wird ausschließlich von der elektrisch leitenden Strahlungsmasse erzeugt und ausgestrahlt.
Diese sogenannte Unterdrückung der Konvektionswärme durch die Erhöhung des Infrarotwirkungsgrades bewirkt ein allergikerfreundliches Raumklima, dass dadurch entsteht, dass die Infrarotwärmewellen die im Raum befindlichen Gegenstände, wie Möbel und Wände erwärmen. Diese werden zu Wärmespeichern und erwärmen ihrerseits die Raumluft des betreffenden Raumes gleichmäßig ohne hohe Konvektionswirkung. Die Wirkung auf Mensch und Tier ist analog der Höhensonne ohne UV-Anteil.
Diese sogenannte Unterdrückung der Konvektionswärme durch die Erhöhung des Infrarotwirkungsgrades bewirkt ein allergikerfreundliches Raumklima, dass dadurch entsteht, dass die Infrarotwärmewellen die im Raum befindlichen Gegenstände, wie Möbel und Wände erwärmen. Diese werden zu Wärmespeichern und erwärmen ihrerseits die Raumluft des betreffenden Raumes gleichmäßig ohne hohe Konvektionswirkung. Die Wirkung auf Mensch und Tier ist analog der Höhensonne ohne UV-Anteil.
Die Nachhaltigkeit der Wirkung entsteht durch die Massenaufladung in den Gegenständen und in den Wänden.
Die Heizung arbeitet in den Spannungsbereichen von 1 bis 500 V (Volt) Gleich- und Wechselstrom und den Stromstärkebereichen von 0,001 bis 50 A (Ampere), Phasenanschnitt- und Abschnittsteuererung, Packetsteuerung, Rechteckschwingungen von 50 Hz bis 50 kHz mit Pulsbreiten von 10 bis 90%. Sie hat die Größe von 1 cm2 bis 4 m2 in Reihen und/oder in Parallelschaltung angeordnet.
Die Regelung erfolgt über eine elektronische Hand- und/oder Fernsteuerung. Die Heizung ist mit oder ohne Rahmen herstellbar.
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Es ist von Vorteil, dass Strahlungskörper in verschiedenen Spektralbereichen, so zum Beispiel in dem Bereich von 800 nm bis 1200 nm oder 800 nm bis 2500 nm (10.000 nm), je nach Anforderung, Infrarotstrahlung abgeben. Dies wird erreicht durch Änderungen in der Konfiguration der Strahlungsmasse oder/und durch konstruktive Anordnung der Strahlungskörper und deren Bauteile zueinander.
Die Segmentanordnung ermöglicht die Einzeleinstellung verschiedener flächenbezogener Infrarotstrahlungsbereiche.
Die Erfindung wird nachstehend an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Die zugehörigen Zeichnungen zeigen:
Figur 1: Grundsätzlicher Aufbau eines Heizkörpers nach einem ersten Ausführungsbeispiel in Explosionsdarstellung
Figur 2: Heizkörperansicht mit Ständer
Figur 3: Anordnungsvariante von Heizkörpern, Rückseiten zueinander angeordnet
Figur 3: Anordnungsvariante von Heizkörpern, Rückseiten zueinander angeordnet
Figur 4: Anordnungsvariante von Heizkörpern, Frontseiten zueinander angeordnet
Figur 5: Schnittdarstellung eines Heizkörpers nach einem zweiten Ausführungsbeispiel
Figur 6: Schnittdarstellung eines Heizkörpers nach einer Variante des zweiten Ausführungsbeispiels
Figur 7: Schnittdarstellung eines Heizkörpers nach einer Variante des zweiten Ausführungsbeispiels
Figur 8: Schnittdarstellung eines Heizkörpers nach einer Variante des zweiten Ausführungsbeispiels
Figur 9: Grundsätzlicher Aufbau eines Heizkörpers nach Figur 6 und 8 in Explosionsdarstellung
Figur 10: Einzeldarstelung des Stahlungskörpers
Der Heizkörper für Elektro-Flächenheizgeräte zur Erzeugung von Infrarotstrahlung in geschlossenen und teilgeschlossenen Räumen sowie im Freien besteht nach einem ersten Ausführungsbeispiel aus einem mit Strahlungsmasse 5 beschichtetem Trägermaterial 2 mit einem Phasenanschluss 6, einem Isoliermaterial 3 und einem rückseitigem Abdeckblech 4, die durch einen Rahmen 1 umrandet sein können und mit mindestens einer Aufhängeeinrichtung 10 versehen sind. Die Strahlungsmasse 5 wird
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auf einem Trägermaterial 2 mit einer Schichtdicke von einem Mikrometer bis fünf mm durch Aufdampfen, Aufkleben oder durch Aufspritzen auf die Rückseite und/oder Frontseite des Trägermaterials 2 flächenhaft aufgebracht.
Die glatte Frontseite des Trägermaterials 2 ist vorzugsweise kaschiert mit Folien, Fotos oder Bildern.
Das Trägermaterial 2 für die Strahlungsmasse 5 (Beschichtungsstoff) zur Infrarotstrahlungserzeugung besteht aus Glas, Ein- oder Mehrscheiben-Sicherheitsglas, in glatter Ausführung oder mit Ornamentmuster, oder aus einer nicht brennbaren Faserplatte, aus Keramik oder Steinzeug auf deren Rückseite und oder Vorderseite und oder zwischen zwei gleichen oder verschiedenen oben genannten Materialien (z.B. Keramik-Beschichtungsmaterial-Glas) auf- oder eingebracht wird.
Nach einem zweiten Ausführungsbeispiel besteht der Heizkörper aus einer Frontplatte 9, einem allein aus der Strahlungsmasse 5 bestehendem Strahlungskörper 8, einem Isoliermaterial 3 und einem rückseitigen Abdeckblech 4, die durch einen Rahmen 1 umrandet sein können und mindestens eine Aufhängeeinrichtung 10 aufweist.
Die Strahlungsmasse 5 besteht zu 29 bis 51% aus Füll- und Verfestigungsmittel und zu 49 bis 71% aus einem elektrisch leitenden Pulvergemisch. Das Füll- und Verfestigungsmittel setzt sich aus PU-Leim und/oder Melaminleim und/oder Knochenleim und/oder Wasserglas und/oder Alkydharzemulsion und/oder Gips und/oder Zement und/oder Ton und/oder Lehm und/oder Epoxydharz und/oder PVC und/oder Holzsägemehl, Sägespäne und/oder Kieselsäure und/oder Quarzpulver im Korngrößenbereich von 1 pm bis 100 pm zusammen. Das elektrisch leitende Pulvergemisch besteht aus 60 bis 90% Graphit, 3,3 bis 39,99% Ruß, 0,01 bis 23,7% Metalloxidverbindungen und 0,1 bis 5% eines Netz- oder Dispergieraddidivs. Die Strahlungsmasse 5 ist im fluidem Stadium durch Ultraschall, Temperung und im elektrischen und/oder magnetischen Feld dipolartig ausrichtbar.
Die Strahlungsplatten haben eine Fläche von 1 cm2 bis 4 m2 und eine Dicke von 0,32 [im bis 10,6 mm.
Die Strahlungsplatten haben eine Fläche von 1 cm2 bis 4 m2 und eine Dicke von 0,32 [im bis 10,6 mm.
Die Strahlungsmasse 5 hat aufgrund ihrer Zusammensetzung die Fähigkeit, Infrarotstrahlung im Spektralbereich von 800 nm bis 10.000 nm zu erzeugen.
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Die Infrarotstrahlung soll mindestens 25%, die Wärmestrahlung maximal 75% erreichen dürfen. Die Wärmeerzeugung entsteht vorwiegend auf dem Trägermaterial 2 und in der elektrisch leitenden Beschichtung, der Strahlungsmasse 5. Dadurch entsteht Konvektionswärme und Wärmestrahlung. Die Infrarotstrahlung wird ausschließlich von der elektrisch leitenden Strahlungsmasse 5 erzeugt und ausgestrahlt.
Diese sogenannte Unterdrückung der Konvektionswärme durch die Erhöhung des Infrarotwirkungsgrades bewirkt ein allergikerfreundliches Raumklima, dass dadurch entsteht, dass die Infrarotwärmewellen die im Raum befindlichen Gegenstände, wie Möbel und Wände erwärmen. Diese werden zu Wärmespeichern und erwärmen ihrerseits die Raumluft des betreffenden Raumes gleichmäßig ohne hohe Konvektionswirkung. Die Wirkung auf Mensch und Tier ist analog der Höhensonne ohne UV-Anteil. Die Nachhaltigkeit der Wirkung entsteht durch die Massenaufladung in den Gegenständen und in den Wänden.
Weiterhin ist die Strahlungsmasse 5 im Strahlungskörper 8 oder auf der Trägerschicht 2 in einer ganzen Fläche, in gleichen oder verschiedenen geometrischen Anordnungen, einzeln oder in mehreren verschiedenen oder gleichen Segmenten ausbildbar. Die Phasenanschlüsse 6 für die Flächen oder Segmente bei der Herstellung des Trägermaterials 2 oder Strahlungskörpers 8 werden aufgewalzt, aufgeklebt, aufgespritzt, aufgedruckt oder aufgedampft.
Ist ein Rahmeni vorgesehen, besteht dieser aus einer Aluminiumlegierung, aus Holz, Glas, Gips, Kunststoff, Holzfaser- oder Schichtpressstoffen. Das Isoliermaterial 3 besteht aus nichtbrennbaren Isolierstoffen. Die Abdichtung 4 zur Rückseite besteht aus einem nichtbrennbaren metallischen oder nichtmetallischen Material.
Zum beidseitigen Abstrahlen besteht der Heizkörper, wie in den Figuren 6 und 8 dargestellt, aus einem Strahlungskörper 8, auf dem beidseitig Frontplatten 9 angeordnet sind, die vorzugsweise durch einen Rahmen 1 umrandet sind und eine Aufstell- 7 und/oder Aufhängeeinrichtung 10 aufweisen.
- 8 - 28.05.2003
Ebenfalls sind nach Figur 7 die Frontplatte 9, der Strahlungskörper 8, das Isoliermaterial 3 und das rückseitige Abdeckblech 4 durch einen flächigen Spalt von 0,1 cm bis 400 cm beabstandet zueinander angeordnet.
Gleichfalls kann der Strahlungskörper 8 und die Frontplatte 9 nach dem zweiten Ausführungsbeispiel durch einen flächigen Spalt von 0,1 cm bis 400 cm beabstandet zueinander angeordnet werden.
Erfindungsgemäß arbeitet die Heizung in den Spannungsbereichen von 1 bis 500 V (Volt) Gleich- und Wechselstrom und den Stromstärkebereichen von 0,001 bis 50 A (Ampere), Phasenanschnitt- und Abschnittsteuererung, Paketsteuerung, Rechteckschwingungen von 50 Hz bis 50 kHz mit Pulsbreiten von 10 bis 90%. Sie hat die Größe von 1 cm2 bis 4 m2 in Reihen und/oder in Parallelschaltung angeordnet.
Die Regelung erfolgt über eine elektronische Hand- und/oder Fernsteuerung. Die Heizung ist mit oder ohne Rahmen 1 herstellbar.
Eine Montage der Heizung erfolgt an Wänden, Decken und im oder auf dem Fußboden. Die Aufstellung auf einer ebenen Fläche wird mit einer Aufstelleinrichtung 7 ermöglicht.
Die Flächenheizkörper können einzeln oder mehrfach nebeneinander oder hintereinander mit Abstrahlung in gleiche Richtung und oder zueinander oder entgegengesetzt zusammengefügt werden, wie in den Figuren 3 und 4 gezeigt.
Die Segmentanordnung ermöglicht die Einzeleinstellung verschiedener flächenbezogener Infrarotstrahlungsbereiche.
Die Segmentanordnung ermöglicht die Einzeleinstellung verschiedener flächenbezogener Infrarotstrahlungsbereiche.
- 9 - 28.05.2003
Aufstellung der verwendeten Bezugszeichen:
1 Rahmen
2 Trägermaterial 3 Isoliermaterial
4 Abdeckblech
5 Strahlungsmasse
6 Phasenanschluss
7 Aufstelleinrichtung 8 Strahlungskörper
9 Frontplatte
10 Aufhängeinrichtung
Claims (11)
1. Heizkörper für Elektro-Flächenheizgeräte zur Erzeugung von Infrarotstrahlung in geschlossenen und teilgeschlossenen Räumen sowie im Freien, der aus mehreren plattenförmigen Schichten unterschiedlichen Materials besteht und eine aus einem Gemisch mit Graphitteilchen bestehende und mit Phasenanschlüssen versehene Heizschicht aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass anstelle der Heizschicht eine Strahlungsmasse (5) eingesetzt ist, die zu 29 bis 51% aus Füll- und Verfestigungsmittel und zu 49 bis 71% aus einem elektrisch leitenden Pulvergemisch besteht, wobei Füll- und Verfestigungsmittel aus PU-Leim und/oder Melaminleim und/oder Knochenleim und/oder Wasserglas und/oder Alkydharzemulsion und/oder Gips und/oder Zement und/oder Ton und/oder Lehm und/oder Epoxydharz und/oder PVC und/oder Holzsägemehl, Sägespäne und/oder Kieselsäure und/oder Quarzpulver im Korngrößenbereich von 1 µm bis 100 µm und das elektrisch leitende Pulvergemisch aus 60 bis 90% Graphit, 3,3 bis 39,99% Ruß, 0,01 bis 23,7% Metalloxidverbindungen und 0,1 bis 5% eines Netz- oder Dispergieraddidivs herstellbar ist.
2. Heizkörper für Elektro-Flächenheizgeräte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Strahlungsmasse (5) im fluidem Stadium durch Ultraschall, Temperung und im elektrischen und/oder magnetischen Feld dipolartig ausrichtbar ist.
3. Heizkörper für Elektro-Flächenheizgeräte nach Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Strahlungsmasse (5) gleichzeitig als Strahlungskörper (8) ausgebildet ist.
4. Heizkörper für Elektro-Flächenheizgeräte nach den Ansprüchen 1 und 2 dadurch gekennzeichnet, dass die Strahlungsmasse (5) auf einem Trägermaterial (2) mit einer Schichtdicke von einem Mikrometer bis fünf Millimeter durch Aufdampfen, Aufkleben oder durch Aufspritzen auf die Rückseite und/oder Frontseite des Trägermaterials (2) flächenhaft aufgebracht ist.
5. Heizkörper für Elektro-Flächenheizgeräte nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Strahlungsmasse (5) in einer ganzen Fläche, in gleichen oder verschiedenen Anordnungen, einzeln oder in mehreren verschiedenen oder gleichen Segmenten ausbildbar ist.
6. Heizkörper für Elektro-Flächenheizgeräte nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Phasenanschlüsse (6) für die Flächen oder Segmente bei der Herstellung des Trägermaterials (2) und/oder Strahlungskörpers (5) aufwalzbar, aufklebbar, aufspritzbar, aufdruckbar oder aufdampfbar sind.
7. Heizkörper für Elektro-Flächenheizgeräte nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Heizkörper aus einem mit der Strahlungsmasse (5) beschichtetem Trägermaterial (2), vorzugsweise einer Glasscheibe, einem Isoliermaterial (3) und einem rückseitigen Abdeckblech (4) besteht, die durch einen Rahmen (1) umrandet sein können und mindestens eine Aufhängeeinrichtung (10) aufweist.
8. Heizkörper für Elektro-Flächenheizgeräte nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Heizkörper aus einer Frontplatte (9), einem Strahlungskörper (8), einem Isoliermaterial (3) und einem rückseitigen Abdeckblech (4) besteht, die durch einen Rahmen (1) umrandet sein können und mindestens eine Aufhängeeinrichtung (10) aufweist.
9. Heizkörper für Elektro-Flächenheizgeräte nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Heizkörper zum beidseitigen Abstrahlen aus einem Strahlungskörper (8) besteht, auf dem beidseitig Frontplatten (9) angeordnet sind, die durch einen Rahmen (1) umrandet sein können und eine Aufstell- (7) und/oder Aufhängevorrichtung (10) aufweist.
10. Heizkörper für Elektro-Flächenheizgeräte nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Frontplatte (9), der Strahlungskörper (8), das Isoliermaterial (3) und das rückseitige Abdeckblech (4) durch einen flächigen Spalt von 0,1 cm bis 400 cm beabstandet zueinander angeordnet sind.
11. Heizkörper für Elektro-Flächenheizgeräte nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Strahlungskörper (8) und die Frontplatte (9) durch einen flächigen Spalt von 0,1 cm bis 400 cm beabstandet zueinander angeordnet sind.
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| Publication Number | Publication Date |
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| DE20308574U1 true DE20308574U1 (de) | 2003-08-21 |
Family
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| DE (1) | DE20308574U1 (de) |
Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1523223A3 (de) * | 2003-09-23 | 2005-04-20 | Österwitz, Karl-Heinz | Systemstrahlungselement und dessen Verwendung |
| EP1814361A1 (de) | 2006-01-27 | 2007-08-01 | Thermor Industrie | Elektrische Heizvorrichtungen |
| WO2009005482A3 (en) * | 2007-07-03 | 2009-03-12 | Pestgo Elektronik Ve Kimya Tek | Healthy and cost-effective infrared radiant radiation generator |
| IT201800000557A1 (it) * | 2018-01-04 | 2019-07-04 | Salvatore Morale | Dispositivo scaldante |
| CN111107677A (zh) * | 2019-12-31 | 2020-05-05 | 湘西得象能源服务有限公司 | 一种碳晶发热体及其生产工艺 |
-
2003
- 2003-06-02 DE DE20308574U patent/DE20308574U1/de not_active Expired - Lifetime
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