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DE20308570U1 - Variable Kabelverschraubung - Google Patents

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DE20308570U1
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cable gland
mounting body
connecting piece
piece
connection
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DE20308570U
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Wieland Electric GmbH
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Wieland Electric GmbH
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G3/00Installations of electric cables or lines or protective tubing therefor in or on buildings, equivalent structures or vehicles
    • H02G3/02Details
    • H02G3/06Joints for connecting lengths of protective tubing or channels, to each other or to casings, e.g. to distribution boxes; Ensuring electrical continuity in the joint
    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G15/00Cable fittings
    • H02G15/02Cable terminations
    • H02G15/04Cable-end sealings

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  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
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Abstract

Kabelverschraubung (1) mit einem Montagekörper (2, 16) und mit wenigstens einem am Montagekörper (2, 16) angeordneten Anschlussstutzen (3, 4, 18), wobei die Verbindung zwischen Montagekörper (2, 16) und Anschlussstutzen (3, 4, 18) derart ausgebildet ist, dass der Anschlussstutzen (3, 4, 18) in Bezug auf den Montagekörper (2, 16) in verschiedene Positionen überführbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kabelverschraubung. Kabelverschraubungen dienen zum Einführen von elektrischen Kabeln oder dergleichen in Schalt- oder Verteilerkästen bzw. zum Verbinden von elektrischen Kabeln mit Anlagenteilen, beispielsweise Abzweigkästen oder auch Steckverbindern. Wesentlich dabei ist, dass durch die Verschraubung eine hohe Dichtigkeit des Kabelanschlusses erreicht wird. Kabelverschraubungen werden daher bevorzugt in Bereichen angewendet, wo es auf eine hohe Dichtigkeit ankommt, beispielsweise in chemischen Fabriken, im Offshore-Bereich oder auf Booten.
  • Von Nachteil bei bekannten Kabelverschraubungen ist, dass der Kabelabgang stets unter einem bestimmten Winkel am Gehäuse montiert wird. Insbesondere bei beengten Einbauverhältnissen kann es daher dazu kommen, dass das elektrische Kabel beim Anschließen der Kabelverschraubung geknickt und somit beschädigt wird und gegen ein anderes Kabel ausgetauscht werden muss.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Kabelverschraubung zu schaffen, die auch bei einem kleinen oder beengten Einbauraum ein einfaches und zugleich sicheres. Anschließen eines elektrischen Kabels ermöglicht. Diese Aufgabe wird durch eine Kabelverschraubung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Der Grundgedanke der Erfindung basiert darauf, den die eigentliche Verschraubung tragenden Anschlussstutzen mit einem Montagekörper zu verbinden und diese Verbindung derart auszugestalten, dass der Anschlussstutzen in Bezug auf den Montagekörper in verschiedene Positionen überführbar ist. Im Gegensatz zu bekannten Lösungen wird erfindungsgemäß nicht der Anschlussstutzen am Schalt- oder Verteilerkasten bzw. am Anlagenteil direkt befestigt. Vielmehr erfolgt eine Anordnung des Montagekörpers am Gehäuse, so dass der variable Stellungen einnehmende Anschlussstutzen weitestgehend unabhängig von der Geome trie des Gehäuses positioniert werden kann. Der Anschlussstutzen kann somit sowohl senkrecht zur Gehäuseoberfläche, also in einem Winkel von bis zu 90°, als auch waagerecht zur Gehäuseoberfläche, also quasi am Gehäuse anliegend mit einem Winkel von bis zu 0° angeordnet sein. Darüber hinaus kann der Anschlussstutzen derart am Montagekörper befestigt sein, dass beliebige Winkelstellungen möglich sind.
  • In einer ersten Ausführungsform der Erfindung sind dabei Anschlussstutzen und Montagekörper derart angeordnet, dass sie eine gemeinsame Verbindungsfläche teilen, die schräg zur Anschlussstutzenlängsachse verläuft (Anspruch 2). Eine Positionierung des Anschlussstutzens erfolgt durch eine Drehung des Anschlussstutzens um seine Längsachse. Die verschiedenen Positionen des Anschlussstutzens werden mit anderen Worten durch dessen Drehung um einen Drehwinkel im Bereich zwischen 0° und 180° erzielt.
  • Besonders vorteilhaft ist ein Ausführungsbeispiel gemäß Anspruch 3, wonach die Verbindungsfläche schräg zu einer Basisfläche des Montagekörpers verläuft. Unter einer Basisfläche des Montagekörpers wird dabei diejenige Fläche verstanden, mit der der Montagekörper am Gehäuse, also am Schalt- oder Verteilerkasten bzw. am Anlagenteil angebracht ist. Durch eine geeignete Schrägstellung der Verbindungsfläche lassen sich insbesondere eine waagerechte und eine senkrechte Stellung des Anschlussstutzens besonders einfach erreichen. Darüber hinaus sind sämtliche Winkelstellungen zwischen 0° und 90° einstellbar.
  • In einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist der Montagekörper wenigstens zwei Verbindungsflächen auf (Anspruch 4). Hierdurch wird ein Kabelabgang geschaffen, der einen besonders flexiblen Anschluss von zwei oder mehreren elektrischen Kabeln ermöglicht. Die Kabel können dabei beispielsweise parallel zueinander verlaufen oder aber, von verschiedenen Seiten kommend, aufeinander zulaufen. Es ist damit ebenso möglich, Kabel anzuschließen, die aus völlig verschiedenen Richtungen bzw. unter verschiedenen Winkeln auf die Ka belverschraubung zulaufen, ohne die Kabel für den Anschluss biegen oder knicken zu müssen.
  • Dies ist insbesondere dann sehr gut möglich, wenn die Verbindungsflächen schräg zueinander verlaufen (Anspruch 5), da sich hierdurch besonders günstige Positionen der Anschlussstutzen ergeben. Mit anderen Worten ist es möglich, die Position der Anschlussstutzen am Montagekörper unabhängig voneinander einzustellen.
  • In einer zweiten Ausführungsform der Erfindung gemäß Anspruch 6 weist der Montagekörper eine gewölbte Oberfläche auf, auf der der Anschlussstutzen beweglich angeordnet ist. Hierfür weist der Anschlussstutzen an seinem Fußende einen entsprechend der Wölbung der Montagekörperoberfläche ausgebildeten Lappen auf, der sich kappenförmig über die Wölbung des Montagekörpers erstreckt. Dabei kann diese Ausführungsform derart ausgebildet sein, dass Montagekörperoberfläche und Anschlussstutzenlappen eine Art Kugelgelenk bzw. Kugelführung bilden. Der Anschlussstutzen kann in diesem Fall beliebig in X- bzw. Y-Richtung auf der Oberfläche des Montagekörpers positioniert werden.
  • Vorzugsweise weist jedoch die Oberfläche des Montagekörpers einen Führungsschlitz zur Ausbildung einer Bahnführung des Anschlussstutzens auf (Anspruch 7). Mit anderen Worten erfolgt die Positionierung des Anschlussstutzens durch eine Verschiebung entlang des Führungsschlitzes. Vorzugsweise weist hierzu der Führungsstutzen an seinem mit dem Lappen versehenen Fußende ein Führungselement auf, beispielsweise in Form eines L- oder T-Stücks, welches derart ausgebildet ist, dass es in Eingriff mit dem Führungsschlitz eine Sicherung des Anschlussstutzens sicherstellt. Der Lappen ist in diesem Ausführungsbeispiel insbesondere derart ausgebildet, dass er den Führungsschlitz in jeder Stellung des Anschlussstutzens überlappt, um eine ausreichende Dichtigkeit zu gewährleisten.
  • In beiden Ausführungsformen der Erfindung muss schließlich sichergestellt werden, dass die gewünschten Positionen auf zufriedenstellende Art und Weise ver riegelt bzw. festgestellt werden. Hierzu sind entsprechende Feststellelemente vorgesehen (Anspruch 8). Als hierfür besonders gut geeignet haben sich lösbare Verbindungen, insbesondere Rastverbindungen, Schraubverbindungen oder dergleichen erwiesen.
  • Die vorliegende Erfindung wird anhand von zwei Ausführungsbeispielen beschrieben, die anhand der Zeichnungen näher erläutert werden. Hierbei zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels mit zwei schräg gestellten Anschlussstutzen,
  • 2 eine Seitenansicht des ersten Ausführungsbeispiels mit zwei senkrecht gestellten Anschlussstutzen,
  • 3 eine perspektivische Ansicht des ersten Ausführungsbeispiels mit einer Blindabdeckung,
  • 4 eine Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels der Erfindung.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Kabelverschraubung 1, wie sie beispielsweise als Stromzufuhr oder Stromabgang für Stark- oder Drehstrom verwendet werden kann. Die Kabelverschraubung 1 weist einen Montagekörper 2 und zwei mit dem Montagekörper 2 verbundene Anschlussstutzen 3, 4 auf. Jeder Anschlussstutzen 3, 4, der im Wesentlichen aus einem hohlzylindrischen Grundkörper 5 besteht, weist sowohl ein Gewindeende 6 mit einer Überwurfmutter 7 zur Herstellung der Kabelverschraubung als auch ein Fußende 8 zur Verbindung mit dem Montagekörper 2 auf. Es ist jedoch unwesentlich, ob die Kabelverschraubung vom Kompressionstyp ist, wobei zwei über ein Gewinde im Eingriff miteinander stehende Teile eine Fixierung der Dichtung am Kabel sicherstellen, oder aber ob eine Kabelverschraubung vom Membrantyp verwendet wird, bei der sich die Dichtung dem Kabeldurchmesser anpasst.
  • Die Anschlussstutzen 3, 4 sind mit ihren schräg zur Anschlussstutzenlängsachse 9 verlaufenden Verbindungsflächen 10 mittels Schrauben 11 an den Verbin dungsflächen 12 des Montagekörpers 2 lösbar angebracht. Zur Sicherstellung einer besonders hohen Dichtigkeit ist diese Verbindung durch zusätzliche Dichtelemente, beispielsweise Dichtungsringe abgedichtet. Die beiden Verbindungsflächen 12 des Montagekörpers 2 verlaufen schräg zueinander, wobei sie nach Art von Ebenen eines Daches in einem stumpfen Winkel zueinander angeordnet sind. Zugleich verlaufen die Verbindungsflächen 12 schräg zu einer Basisfläche 13 des Montagekörpers 2, über die der Montagekörper 2 an einem Gehäuse 14 angebracht ist.
  • Durch Drehung der Anschlussstutzen 3, 4 um ihre Längsachse 9 erfolgt ihre Positionierung relativ zum Montagekörper 2. Im Ausführungsbeispiel können sie dabei beispielsweise die in 1 gezeigte Stellung einnehmen, bei der die Längsachse 9 mit der Basisfläche 13 des Montagekörpers 2 einen Winkel von etwa 27° einnimmt. Löst man die Schraubverbindungen zwischen Anschlussstutzen 3, 4 und Montagekörper 2, so kann man die Anschlussstutzen 3, 4 weiterhin in einer Parallelstellung positionieren, wie sie in 2 dargestellt ist. Hierbei beträgt der Winkel zwischen der Anschlussstutzenlängsachse 9 und der Basisfläche 13 des Montagekörpers 2 jeweils 90°. Selbstverständlich sind darüber hinaus auch beliebige Zwischenstellungen möglich. Bei einer entsprechenden Anordnung der Verbindungsfläche 12 am Montagekörper 2 sowie einer entsprechenden Abschrägung der Verbindungsfläche 10 am Anschlussstutzen 4, 5 lässt sich auch eine Parallellage von Anschlussstutzenlängsachse 9 und Basisfläche 13 erzielen.
  • Durch die besondere Anordnung der Verbindungsflächen 10, 12 ist es möglich, beide Anschlussstutzen 3, 4 unabhängig voneinander zu positionieren. So kann beispielsweise einer der Anschlussstutzen 3, 4 in der Senkrechtstellung verbleiben, während der andere Anschlussstutzen 3, 4 in einer beliebigen anderen Winkelstellung fixiert wird. Anstelle der Schraubverbindungen können hierfür auch Rast- oder Schnappverbindungen verwendet werden. Insbesondere in den letzten beiden Fällen können zur Sicherstellung der erforderlichen Dichtigkeit zusätzliche Sicherungselemente, beispielsweise Zugfedern oder andere Federelemente ver wendet werden, die ein sicheres Anliegen des Anschlussstutzens 3, 4 am Montagekörper 2 gewährleisten.
  • Selbstverständlich ist es auch möglich, einen der beiden Abgänge 12 mit einem Blindabschluss 15 zu versehen, wie dies beispielhaft in 3 dargestellt ist.
  • 4 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei der der Montagekörper 16 als Halbkugel ausgebildet ist. In der Montagekörperoberfläche ist ein Führungsschlitz 17 nach Art eines Äquatorschlitzes angeordnet. Die Breite des Führungsschlitzes 17 ist dabei geringer als der Durchmesser des Anschlussstutzens 18. Der Anschlussstutzen 18 ist zur Ausbildung einer Bahnführung in Führungsschlitz 17 mit einem T-förmigen Führungselement (nicht abgebildet) versehen, welches in den Führungsschlitz 17 eingreift und eine sichere Führung des Anschlussstutzens 18 gewährleistet.
  • Der Anschlussstutzen 18 weist an seinem unteren Ende eine Kugelkappe 19 auf, die sich nach Art eines Lappens über die Oberfläche des Montagekörpers 16 wölbt und den Führungsschlitz 17 dicht abschließt. Die Kappe 19 ist dabei schräg am unteren Ende des Anschlussstutzens 18 angeordenet derart, dass die Verbindungsfläche 22 zwischen Anschlussstutzen 18 und Kappe 19 schräg zur Anschlussstutzenlängsrichtung 9 verläuft. Hierdurch wird eine Senkrechtstellung des Anschlussstutzens 18 genau dann erreicht, wenn die Kappe 19 an dem einen äußeren, durch die Basisfläche 13 gebildeten Anschlag 23 der Montagekörperoberfläche angeordnet ist, wie in 4 abgebildet.
  • Die Kappe 19 ist derart dimensioniert, dass sie in etwa über zwei Drittel der Montagekörperoberfläche reicht. Mit anderen Worten kann der Anschlussstutzen 18 im vorliegenden Beispiel von seiner Senkrechtstellung in Führungsrichtung 20 bis in eine Position am gegenüberliegenden, durch die Basisfläche 13 gebildeten Anschlag 24 der Montagekörperoberläche verschoben werden, bei der die Anschlussstutzenlängsachse 9 mit der Basisfläche 13 des Montagekörpers 16 einen Winkel von etwa 20° einnimmt. An Kappe 19 und Montagekörper 16 angeordnete Rast- oder Schnappelemente 21 dienen zur Fixierung des Anschlussstutzens 18 in einer gewünschten Position. Um sicherzustellen, dass in jeder Position der Führungsschlitz 17 überlappt wird, können zusätzliche Rast- bzw. Schnappteile vorgesehen sein, welche eventuell offene Bereiche des Führungsschlitzes 17 überlappen.
  • Im Montagekörper 2, 16 und/oder im Gehäuse 14 können Leitungsanschlüsse (nicht abgebildet) zur elektrischen Kontaktierung der ein- bzw. abgehenden Kabel vorgesehen sein, z. B. Leitungsanschlüsse von Kontaktelementen eines Steckverbinders.
  • 1
    Kabelanschluss
    2
    Montagekörper
    3
    Anschlussstutzen
    4
    Anschlussstutzen
    5
    Grundkörper
    6
    Gewindeende
    7
    Überwurfmutter
    8
    Fußende
    9
    Anschlussstutzenlängsachse
    10
    Verbindungsfläche des Anschlussstutzens
    11
    Schraube
    12
    Verbindungsfläche des Montagekörpers
    13
    Basisfläche
    14
    Gehäuse
    15
    Blindabschluss
    16
    Montagekörper
    17
    Führungsschlitz
    18
    Anschlussstutzen
    19
    Kugelkappe
    20
    Führungsrichtung
    21
    Rast-/Schnappelemente
    22
    Verbindungsfläche
    23
    Anschlag
    24
    Anschlag

Claims (8)

  1. Kabelverschraubung (1) mit einem Montagekörper (2, 16) und mit wenigstens einem am Montagekörper (2, 16) angeordneten Anschlussstutzen (3, 4, 18), wobei die Verbindung zwischen Montagekörper (2, 16) und Anschlussstutzen (3, 4, 18) derart ausgebildet ist, dass der Anschlussstutzen (3, 4, 18) in Bezug auf den Montagekörper (2, 16) in verschiedene Positionen überführbar ist.
  2. Kabelverschraubung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Anschlussstutzen (3, 4) und Montagekörper (2) eine Verbindungsfläche (10, 12) teilen, die schräg zur Anschlussstutzenlängsachse (9) verläuft.
  3. Kabelverschraubung (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsfläche (12) schräg zu einer Basisfläche (13) des Montagekörpers (2) verläuft.
  4. Kabelverschraubung (1) nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Montagekörper (2) wenigstens zwei Verbindungsflächen (12) zur Befestigung von Anschlussstutzen (3, 4) aufweist.
  5. Kabelverschraubung (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsflächen (12) schräg zueinander verlaufen.
  6. Kabelverschraubung (1) nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen Montagekörper (16), der eine konvexe, insbesondere halbkugelförmige Oberfläche aufweist, auf der ein den Anschlussstutzen (18) tragender, konkav ausgebildeter Lappen (19) beweglich angeordnet ist.
  7. Kabelverschraubung (1) nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch einen in der Oberfläche des Montagekörpers (16) angeordneten Führungsschlitz (17) zur Ausbildung einer Bahnführung des Anschlussstutzens (18).
  8. Kabelverschraubung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch Feststellelemente (21), die Anschlussstutzen (18) und Montagekörper (16) in den verschiedenen Positionen feststellen.
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