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Die
Erfindung betrifft eine Kabelverschraubung. Kabelverschraubungen
dienen zum Einführen von
elektrischen Kabeln oder dergleichen in Schalt- oder Verteilerkästen bzw.
zum Verbinden von elektrischen Kabeln mit Anlagenteilen, beispielsweise
Abzweigkästen
oder auch Steckverbindern. Wesentlich dabei ist, dass durch die
Verschraubung eine hohe Dichtigkeit des Kabelanschlusses erreicht
wird. Kabelverschraubungen werden daher bevorzugt in Bereichen angewendet,
wo es auf eine hohe Dichtigkeit ankommt, beispielsweise in chemischen
Fabriken, im Offshore-Bereich oder auf Booten.
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Von
Nachteil bei bekannten Kabelverschraubungen ist, dass der Kabelabgang
stets unter einem bestimmten Winkel am Gehäuse montiert wird. Insbesondere
bei beengten Einbauverhältnissen
kann es daher dazu kommen, dass das elektrische Kabel beim Anschließen der
Kabelverschraubung geknickt und somit beschädigt wird und gegen ein anderes Kabel
ausgetauscht werden muss.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Kabelverschraubung zu schaffen,
die auch bei einem kleinen oder beengten Einbauraum ein einfaches
und zugleich sicheres. Anschließen
eines elektrischen Kabels ermöglicht.
Diese Aufgabe wird durch eine Kabelverschraubung mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 gelöst.
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Der
Grundgedanke der Erfindung basiert darauf, den die eigentliche Verschraubung
tragenden Anschlussstutzen mit einem Montagekörper zu verbinden und diese
Verbindung derart auszugestalten, dass der Anschlussstutzen in Bezug
auf den Montagekörper
in verschiedene Positionen überführbar ist. Im
Gegensatz zu bekannten Lösungen
wird erfindungsgemäß nicht
der Anschlussstutzen am Schalt- oder Verteilerkasten bzw. am Anlagenteil
direkt befestigt. Vielmehr erfolgt eine Anordnung des Montagekörpers am
Gehäuse,
so dass der variable Stellungen einnehmende Anschlussstutzen weitestgehend unabhängig von
der Geome trie des Gehäuses
positioniert werden kann. Der Anschlussstutzen kann somit sowohl
senkrecht zur Gehäuseoberfläche, also
in einem Winkel von bis zu 90°,
als auch waagerecht zur Gehäuseoberfläche, also
quasi am Gehäuse
anliegend mit einem Winkel von bis zu 0° angeordnet sein. Darüber hinaus
kann der Anschlussstutzen derart am Montagekörper befestigt sein, dass beliebige Winkelstellungen
möglich
sind.
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In
einer ersten Ausführungsform
der Erfindung sind dabei Anschlussstutzen und Montagekörper derart
angeordnet, dass sie eine gemeinsame Verbindungsfläche teilen,
die schräg
zur Anschlussstutzenlängsachse
verläuft
(Anspruch 2). Eine Positionierung des Anschlussstutzens erfolgt
durch eine Drehung des Anschlussstutzens um seine Längsachse.
Die verschiedenen Positionen des Anschlussstutzens werden mit anderen
Worten durch dessen Drehung um einen Drehwinkel im Bereich zwischen
0° und 180° erzielt.
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Besonders
vorteilhaft ist ein Ausführungsbeispiel
gemäß Anspruch
3, wonach die Verbindungsfläche
schräg
zu einer Basisfläche
des Montagekörpers verläuft. Unter
einer Basisfläche
des Montagekörpers wird
dabei diejenige Fläche
verstanden, mit der der Montagekörper
am Gehäuse,
also am Schalt- oder Verteilerkasten bzw. am Anlagenteil angebracht
ist. Durch eine geeignete Schrägstellung
der Verbindungsfläche
lassen sich insbesondere eine waagerechte und eine senkrechte Stellung
des Anschlussstutzens besonders einfach erreichen. Darüber hinaus
sind sämtliche
Winkelstellungen zwischen 0° und 90° einstellbar.
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In
einem weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung weist der Montagekörper
wenigstens zwei Verbindungsflächen
auf (Anspruch 4). Hierdurch wird ein Kabelabgang geschaffen, der
einen besonders flexiblen Anschluss von zwei oder mehreren elektrischen
Kabeln ermöglicht.
Die Kabel können
dabei beispielsweise parallel zueinander verlaufen oder aber, von
verschiedenen Seiten kommend, aufeinander zulaufen. Es ist damit
ebenso möglich,
Kabel anzuschließen,
die aus völlig
verschiedenen Richtungen bzw. unter verschiedenen Winkeln auf die
Ka belverschraubung zulaufen, ohne die Kabel für den Anschluss biegen oder
knicken zu müssen.
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Dies
ist insbesondere dann sehr gut möglich, wenn
die Verbindungsflächen
schräg
zueinander verlaufen (Anspruch 5), da sich hierdurch besonders günstige Positionen
der Anschlussstutzen ergeben. Mit anderen Worten ist es möglich, die
Position der Anschlussstutzen am Montagekörper unabhängig voneinander einzustellen.
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In
einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung gemäß Anspruch
6 weist der Montagekörper eine
gewölbte
Oberfläche
auf, auf der der Anschlussstutzen beweglich angeordnet ist. Hierfür weist
der Anschlussstutzen an seinem Fußende einen entsprechend der
Wölbung
der Montagekörperoberfläche ausgebildeten
Lappen auf, der sich kappenförmig über die
Wölbung
des Montagekörpers
erstreckt. Dabei kann diese Ausführungsform
derart ausgebildet sein, dass Montagekörperoberfläche und Anschlussstutzenlappen
eine Art Kugelgelenk bzw. Kugelführung
bilden. Der Anschlussstutzen kann in diesem Fall beliebig in X-
bzw. Y-Richtung
auf der Oberfläche
des Montagekörpers
positioniert werden.
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Vorzugsweise
weist jedoch die Oberfläche des
Montagekörpers
einen Führungsschlitz
zur Ausbildung einer Bahnführung
des Anschlussstutzens auf (Anspruch 7). Mit anderen Worten erfolgt
die Positionierung des Anschlussstutzens durch eine Verschiebung
entlang des Führungsschlitzes.
Vorzugsweise weist hierzu der Führungsstutzen
an seinem mit dem Lappen versehenen Fußende ein Führungselement auf, beispielsweise
in Form eines L- oder T-Stücks,
welches derart ausgebildet ist, dass es in Eingriff mit dem Führungsschlitz
eine Sicherung des Anschlussstutzens sicherstellt. Der Lappen ist
in diesem Ausführungsbeispiel
insbesondere derart ausgebildet, dass er den Führungsschlitz in jeder Stellung
des Anschlussstutzens überlappt,
um eine ausreichende Dichtigkeit zu gewährleisten.
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In
beiden Ausführungsformen
der Erfindung muss schließlich
sichergestellt werden, dass die gewünschten Positionen auf zufriedenstellende
Art und Weise ver riegelt bzw. festgestellt werden. Hierzu sind entsprechende
Feststellelemente vorgesehen (Anspruch 8). Als hierfür besonders
gut geeignet haben sich lösbare
Verbindungen, insbesondere Rastverbindungen, Schraubverbindungen
oder dergleichen erwiesen.
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Die
vorliegende Erfindung wird anhand von zwei Ausführungsbeispielen beschrieben,
die anhand der Zeichnungen näher
erläutert
werden. Hierbei zeigen:
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1 eine perspektivische Ansicht
eines ersten Ausführungsbeispiels
mit zwei schräg
gestellten Anschlussstutzen,
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2 eine Seitenansicht des
ersten Ausführungsbeispiels
mit zwei senkrecht gestellten Anschlussstutzen,
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3 eine perspektivische Ansicht
des ersten Ausführungsbeispiels
mit einer Blindabdeckung,
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4 eine Seitenansicht eines
zweiten Ausführungsbeispiels
der Erfindung.
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1 zeigt eine erfindungsgemäße Kabelverschraubung 1,
wie sie beispielsweise als Stromzufuhr oder Stromabgang für Stark-
oder Drehstrom verwendet werden kann. Die Kabelverschraubung 1 weist
einen Montagekörper 2 und
zwei mit dem Montagekörper 2 verbundene
Anschlussstutzen 3, 4 auf. Jeder Anschlussstutzen 3, 4,
der im Wesentlichen aus einem hohlzylindrischen Grundkörper 5 besteht, weist
sowohl ein Gewindeende 6 mit einer Überwurfmutter 7 zur
Herstellung der Kabelverschraubung als auch ein Fußende 8 zur
Verbindung mit dem Montagekörper 2 auf.
Es ist jedoch unwesentlich, ob die Kabelverschraubung vom Kompressionstyp
ist, wobei zwei über
ein Gewinde im Eingriff miteinander stehende Teile eine Fixierung
der Dichtung am Kabel sicherstellen, oder aber ob eine Kabelverschraubung vom
Membrantyp verwendet wird, bei der sich die Dichtung dem Kabeldurchmesser
anpasst.
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Die
Anschlussstutzen 3, 4 sind mit ihren schräg zur Anschlussstutzenlängsachse 9 verlaufenden
Verbindungsflächen 10 mittels
Schrauben 11 an den Verbin dungsflächen 12 des Montagekörpers 2 lösbar angebracht.
Zur Sicherstellung einer besonders hohen Dichtigkeit ist diese Verbindung
durch zusätzliche
Dichtelemente, beispielsweise Dichtungsringe abgedichtet. Die beiden
Verbindungsflächen 12 des
Montagekörpers 2 verlaufen
schräg
zueinander, wobei sie nach Art von Ebenen eines Daches in einem
stumpfen Winkel zueinander angeordnet sind. Zugleich verlaufen die
Verbindungsflächen 12 schräg zu einer
Basisfläche 13 des
Montagekörpers 2, über die
der Montagekörper 2 an
einem Gehäuse 14 angebracht
ist.
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Durch
Drehung der Anschlussstutzen 3, 4 um ihre Längsachse 9 erfolgt
ihre Positionierung relativ zum Montagekörper 2. Im Ausführungsbeispiel können sie
dabei beispielsweise die in 1 gezeigte
Stellung einnehmen, bei der die Längsachse 9 mit der
Basisfläche 13 des
Montagekörpers 2 einen
Winkel von etwa 27° einnimmt.
Löst man
die Schraubverbindungen zwischen Anschlussstutzen 3, 4 und
Montagekörper 2,
so kann man die Anschlussstutzen 3, 4 weiterhin
in einer Parallelstellung positionieren, wie sie in 2 dargestellt ist. Hierbei beträgt der Winkel zwischen
der Anschlussstutzenlängsachse 9 und
der Basisfläche 13 des
Montagekörpers 2 jeweils
90°. Selbstverständlich sind
darüber
hinaus auch beliebige Zwischenstellungen möglich. Bei einer entsprechenden
Anordnung der Verbindungsfläche 12 am Montagekörper 2 sowie
einer entsprechenden Abschrägung
der Verbindungsfläche 10 am
Anschlussstutzen 4, 5 lässt sich auch eine Parallellage
von Anschlussstutzenlängsachse 9 und
Basisfläche 13 erzielen.
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Durch
die besondere Anordnung der Verbindungsflächen 10, 12 ist
es möglich,
beide Anschlussstutzen 3, 4 unabhängig voneinander
zu positionieren. So kann beispielsweise einer der Anschlussstutzen 3, 4 in
der Senkrechtstellung verbleiben, während der andere Anschlussstutzen 3, 4 in
einer beliebigen anderen Winkelstellung fixiert wird. Anstelle der
Schraubverbindungen können
hierfür
auch Rast- oder Schnappverbindungen verwendet werden. Insbesondere
in den letzten beiden Fällen
können
zur Sicherstellung der erforderlichen Dichtigkeit zusätzliche
Sicherungselemente, beispielsweise Zugfedern oder andere Federelemente
ver wendet werden, die ein sicheres Anliegen des Anschlussstutzens 3, 4 am Montagekörper 2 gewährleisten.
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Selbstverständlich ist
es auch möglich,
einen der beiden Abgänge 12 mit
einem Blindabschluss 15 zu versehen, wie dies beispielhaft
in 3 dargestellt ist.
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4 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel der
Erfindung, bei der der Montagekörper 16 als Halbkugel
ausgebildet ist. In der Montagekörperoberfläche ist
ein Führungsschlitz 17 nach
Art eines Äquatorschlitzes
angeordnet. Die Breite des Führungsschlitzes 17 ist
dabei geringer als der Durchmesser des Anschlussstutzens 18.
Der Anschlussstutzen 18 ist zur Ausbildung einer Bahnführung in Führungsschlitz 17 mit
einem T-förmigen
Führungselement
(nicht abgebildet) versehen, welches in den Führungsschlitz 17 eingreift
und eine sichere Führung
des Anschlussstutzens 18 gewährleistet.
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Der
Anschlussstutzen 18 weist an seinem unteren Ende eine Kugelkappe 19 auf,
die sich nach Art eines Lappens über
die Oberfläche
des Montagekörpers 16 wölbt und
den Führungsschlitz 17 dicht abschließt. Die
Kappe 19 ist dabei schräg
am unteren Ende des Anschlussstutzens 18 angeordenet derart, dass
die Verbindungsfläche 22 zwischen
Anschlussstutzen 18 und Kappe 19 schräg zur Anschlussstutzenlängsrichtung 9 verläuft. Hierdurch
wird eine Senkrechtstellung des Anschlussstutzens 18 genau dann
erreicht, wenn die Kappe 19 an dem einen äußeren, durch
die Basisfläche 13 gebildeten
Anschlag 23 der Montagekörperoberfläche angeordnet ist, wie in 4 abgebildet.
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Die
Kappe 19 ist derart dimensioniert, dass sie in etwa über zwei
Drittel der Montagekörperoberfläche reicht.
Mit anderen Worten kann der Anschlussstutzen 18 im vorliegenden
Beispiel von seiner Senkrechtstellung in Führungsrichtung 20 bis
in eine Position am gegenüberliegenden,
durch die Basisfläche 13 gebildeten
Anschlag 24 der Montagekörperoberläche verschoben werden, bei
der die Anschlussstutzenlängsachse 9 mit
der Basisfläche 13 des
Montagekörpers 16 einen
Winkel von etwa 20° einnimmt.
An Kappe 19 und Montagekörper 16 angeordnete Rast-
oder Schnappelemente 21 dienen zur Fixierung des Anschlussstutzens 18 in
einer gewünschten
Position. Um sicherzustellen, dass in jeder Position der Führungsschlitz 17 überlappt
wird, können
zusätzliche
Rast- bzw. Schnappteile vorgesehen sein, welche eventuell offene
Bereiche des Führungsschlitzes 17 überlappen.
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Im
Montagekörper 2, 16 und/oder
im Gehäuse 14 können Leitungsanschlüsse (nicht
abgebildet) zur elektrischen Kontaktierung der ein- bzw. abgehenden
Kabel vorgesehen sein, z. B. Leitungsanschlüsse von Kontaktelementen eines
Steckverbinders.
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- 1
- Kabelanschluss
- 2
- Montagekörper
- 3
- Anschlussstutzen
- 4
- Anschlussstutzen
- 5
- Grundkörper
- 6
- Gewindeende
- 7
- Überwurfmutter
- 8
- Fußende
- 9
- Anschlussstutzenlängsachse
- 10
- Verbindungsfläche des
Anschlussstutzens
- 11
- Schraube
- 12
- Verbindungsfläche des
Montagekörpers
- 13
- Basisfläche
- 14
- Gehäuse
- 15
- Blindabschluss
- 16
- Montagekörper
- 17
- Führungsschlitz
- 18
- Anschlussstutzen
- 19
- Kugelkappe
- 20
- Führungsrichtung
- 21
- Rast-/Schnappelemente
- 22
- Verbindungsfläche
- 23
- Anschlag
- 24
- Anschlag