DE20307918U1 - Positionierungsanordnung zur Positionierung eines Containers auf einer Plattform - Google Patents
Positionierungsanordnung zur Positionierung eines Containers auf einer PlattformInfo
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Description
Plattform
Die Erfindung betrifft eine Positionierungsanordnung zur Positionierung eines Containers auf einer Plattform eines Fahrzeugs.
Container werden gewöhnlich auf einer Plattform eines Fahrzeugs, wie einem Frachtschiff, durch Verlängerungsstangen und Positionierungsanordnungen angeordnet. Eine konventionelle Positionierungsanordnung umfasst eine Containerverbindungseinheit, die mit einer Verlängerungsstange verbunden ist, und eine Plattformverbindungsstange, die einen mit Außengewinde versehenen Bereich aufweist, der in die Containerverbindungseinheit eingreift, und die einen Verbindungsendbereich aufweist, der mit einem Anschlussstück der Plattform des Fahrzeugs verbunden ist.
Obwohl die konventionelle Positionierungsanordnung ihren beabsichtigten Zweck erfüllen kann, neigt die Containerverbindungseinheit der konventionellen Positionierungsanordnung beim tatsächlichen Gebrauch aufgrund unerwünschter Bewegung des Containers auf der Plattform, die durch wiederholtes Schaukeln des Schiffes auf der Meeresoberfläche verursacht wird, dazu, sich in Drehung zu lösen, so dass die konventionelle Positionierungsanordnung unwirksam wird. Selbst wenn eine Positionierungsmutter an einem Ende der Plattformverbindungsstange der konventionellen Positionierungsvorrichtung eingeschraubt wird, kann sich die Containerverbindungseinheit immer noch aus der Plattformverbindungsstange herausdrehen, wodurch die konventionelle Positionierungsanordnung ähnlich unwirksam wird.
Daher besteht das Hauptziel der vorliegenden Erfindung darin, eine Positionierungsanordnung bereitzustellen, die in der Lage ist, den zuvor erwähnten Nachteilen des Standes der Technik abzuhelfen.
Gemäß der vorliegenden Erfindung umfasst eine Positionierungsanordnung eine länglich ausgebildete Containerverbindungseinheit mit einem unteren Verbindungssitz, der mit einem gewindeten Loch ausgebildet ist, eine Plattformverbindungsstange mit
einem mit Außengewinde versehenen Bereich zum Eingreifen in das gewindete Loch und eine obere Endfläche, die mit einem Begrenzungsbolzen ausgebildet ist, welcher einen im Querschnitt nicht kreisförmigen Eingriffsansatzbereich aufweist, und eine Begrenzungsaufnahme, die mit einem Begrenzungsloch ausgebildet ist, welches einen nicht kreisförmigen Eingriffslochbereich aufweist, der mit engem Passsitz in den Eingriffsansatzbereich eingreift, um die Drehung der Plattformverbindungsstange innerhalb des gewindeten Loches zu blockieren, wodurch die Plattformverbindungsstange bezüglich der Containerverbindungseinheit positioniert wird.
Weitere Eigenschaften und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung der bevorzugten Ausführungen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen hervorgehen, in welchen:
Abbildung 1 eine teilweise auseinander gezogenen Perspektivansicht der ersten bevorzugten Ausführung einer Positionierungsanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung ist, welche eine Containerverbindungseinheit, eine Plattformverbindungsstange und eine Begrenzungsaufnahme der ersten bevorzugten Ausführung illustriert;
Abbildung 2 eine Perspektivansicht der ersten bevorzugten Ausführung in einem zusammengebauten Zustand ist;
Abbildung 3 eine schematische Querschnittsdraufsicht auf die erste bevorzugte Ausführung ist, welche illustriert, wie ein im Querschnitt nicht kreisförmiger Eingriffslochbereich der Begrenzungsaufnahme mit Passsitz einen Eingriffsansatzbereich eines Begrenzungsbolzens der Plattformverbindungsstange eingreift, und wie sich Tragstangen der Containerverbindungseinheit jeweils durch Durchgangslöcher in der Begrenzungsaufnahme hindurch erstrecken;
Abbildung 4 eine schematische Ansicht der ersten bevorzugten Ausführung in einem Gebrauchszustand ist;
Abbildung 5 eine fragmentarische Teilquerschnittsansicht der zweiten bevorzugten Ausführung einer Positionierungsanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung ist; und Abbildung 6 eine fragmentarische Teilquerschnittsansicht der dritten bevorzugten Ausführung einer Positionierungsanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung ist.
Bevor die vorliegende Erfindung in größeren Einzelheiten beschrieben wird, sollte festgehalten werden, dass gleiche Elemente in der gesamten Beschreibung mit den gleichen Bezugszahlen bezeichnet sind.
Unter Bezugnahme auf die Abbildungen 1 bis 4, ist die erste bevorzugte Ausführung einer Positionierungsanordnung 10 gemäß der vorliegenden Erfindung dafür eingerichtet, einen Container 9 auf einer Plattform 11 eines Fahrzeugs, wie einem Frachtschiff (nicht gezeigt) zu positionieren, und es ist zu sehen, dass sie eine länglich ausgebildete Containerverbindungseinheit 5, eine Plattformverbindungsstange 7 und eine Begrenzungsaufnahme 6 aufweist.
Die Containerverbindungseinheit 5 umfasst ein oberes Ende 52, ein unteres Ende 53 und zwei parallele Tragstangen 51. Das obere Ende 52 ist dafür eingerichtet, mit dem Container 9 verbunden zu werden, und weist eine obere Verbindungsaufnahme 522 auf, die mit einem Durchgangsloch 521 zum Erstrecken einer Verlängerungsstange 8 dort hindurch ausgebildet ist. Die Verlängerungsstange 8 weist ein verbreitertes unteres Ende auf, welches einen wesentlich breiteren Durchmesser aufweist als derjenige des Durchgangsloches 521 in der oberen Verbindungsaufnahme 522. Das untere Ende 53 der Containerverbindungseinheit 5 weist eine untere Verbindungsaufnahme 532 auf, die mit einem mit Gewinde versehenen Durchgangsloch 531 durch sie hindurch ausgebildet ist. Die Tragstangen 51 erstrecken sich von dem oberen Ende 52 zu dem unteren Ende 53 entlang einer Längsrichtung der Containerverbindungseinheit 5 und sind fest mit der unteren Verbindungsaufnahme 53 verbunden.
Die Plattformverbindungsstange 7 ist dafür eingerichtet, mit der Plattform 11 verbunden zu werden, und umfasst einen mit Außengewinde versehenen Bereich 71, der in das gewindete Loch 531 in der unteren Verbindungsaufnahme 53 der Containerverbindungseinheit 5 eingreift, ein Verbindungsstück 72 mit umgedrehter U-Form, das an einem unteren Ende 711 des mit Außengewinde versehenen Bereiches 71 angeordnet ist, und eine obere Endfläche 712, die mit einem Begrenzungsbolzen 73 ausgebildet ist, der einen im Querschnitt nicht kreisförmigen Eingriffsansatzbereich 731 aufweist. In dieser Ausführung weist der Eingriffsansatzbereich 731 einen sechseckigen Querschnitt auf.
Die Begrenzungsaufnahme 6 in gleitend entlang der Containerverbindungseinheit 5 angeordnet und weist eine Unterseite 63 auf, welche gegen die obere Endfläche 712 der Plattformverbindungsstange 7 anstößt. Die Begrenzungsaufnahme 6 ist mit einem Begrenzungsloch 62 durch sie hindurch ausgebildet, welches einen im Querschnitt nicht kreisförmigen Eingriffslochbereich 621 aufweist, der mit Passsitz in den Eingriffsaufnahmebereich 731 des Begrenzungsbolzens 73 eingreift, um die Drehung des mit Außengewinde versehenen Bereiches 71 der Plattformverbindungsstange 7 innerhalb des gewindeten Loches 531 in der unteren Verbindungsaufnahme 532 der Containerverbindungseinheit 5 zu blockieren, wodurch die Plattformverbindungsstange 7 bezüglich der Containerverbindungseinheit 5 positioniert wird. In dieser Ausführung weist der Eingriffslochbereich 621 einen sechseckigen Querschnitt auf. Die Begrenzungsaufnahme 6 weist ferner zwei Durchgangslöcher 61 auf, die durch sie hindurch gehend ausgebildet und auf zwei gegenüberliegenden Seiten des Begrenzungsloches 62 angeordnet sind. Die Durchgangslöcher 61 in der Begrenzungsaufnahme 6 sind dafür angeordnet, dass sich die Tragstangen 51 durch sie hindurch erstrecken, so dass die Begrenzungsaufnahme 6 gleitend entlang der Tragstangen 51 ausgebildet ist. Die Begrenzungsaufnahme 6 ist bezüglich der Plattformverbindungsstange 7 beweglich ausgebildet, um den Eingriffsansatzbereich 731 aus dem Eingriffslochbereich 621 zu lösen, wodurch die Drehung der Plattformverbindungsstange 7 innerhalb des gewindeten Loches 531 in der unteren Verbindungsaufnahme 532 ermöglicht wird.
Nachdem die Plattformverbindungsstange 7 mit der Containerverbindungseinheit 5 verbunden worden ist, greift in Gebrauch ein Ende der Verlängerungsstange 8 in die obere Verbindungsaufnahme 521 der Containerverbindungseinheit ein, wohingegen das andere Ende der Verlängerungsstange 8 mit einem Ansatzstück (nicht gezeigt) des Containers 9 verbunden ist. Zugleich greift das Verbindungsstück 72 mit umgedrehter U-Form der Plattformverbindungsstange 7 in ein Ansatzstück (nicht gezeigt) der Plattform 11 des Frachtschiffes ein. Anschließend wird die Begrenzungsaufnahme 6 leicht in ein Gewinde eingedreht und aufgrund ihres Eigengewichts gleitet die Begrenzungsaufnahme 6 entlang der Tragstangen 51 nach unten, bis der Eingriffslochbereich 621 des Begrenzungsloches 62 in der Begrenzungsaufnahme 6 mit Passsitz in den Eingriffsansatzbereich 731 des Begrenzungsbolzens 73 der Plattformverbindungsstange 7 eingreift, wie am besten in Abbildung 3 gezeigt, wodurch
die Plattformverbindungsstange 7 an der Containerverbindungseinheit 5 positioniert wird. Da sich die Positionierungsanordnung 10 und die Verlängerungsstange 8 jeweils in einer geneigten Position befinden, wie in Abbildung 4 gezeigt, können die Tragstangen 51 der Containerverbindungseinheit 5 eine Verschiebung der Begrenzungsaufnahme 6 derart verhindern, dass wenn das Frachtschiff wiederholt auf der Meeresoberfläche schaukelt, die Begrenzungsaufnahme 6 ihren Eingriff mit dem Begrenzungsbolzen 73 der Plattformverbindungsstange 7 aufrechterhalten kann. Da außerdem das Verbindungsstück 72 mit umgedrehter U-Form der Plattformverbindungsstange 7 fest und nicht drehbar mit dem Ansatzstück der Plattform 11 des Frachtschiffes verbunden ist, können sich die Begrenzungsaufnahme 6 und die Verbindungsstange 7 bezüglich zueinander nicht drehen, wodurch eine Bewegung des mit Außengewinde versehenen Bereiches 71 der Plattformverbindungsstange 7 bezüglich der Containerverbindungseinheit 5 verhindert und dadurch der Container 9 auf dem Frachtschiff stabil positioniert wird.
Abbildung 4 illustriert die Positionierungsanordnung 10 der vorliegenden Erfindung in einem Zustand des tatsächlichen Gebrauchs, wobei eine Vielzahl von Positionierungsanordnungen 10 und eine Vielzahl von Verlängerungsstangen 8 zusammenwirken, um die Container 9 stabil auf der Plattform 11 des Frachtschiffes zu positionieren.
Unter Bezugnahme auf Abbildung 5 ist die zweite bevorzugte Ausführung der Positionierungsanordnung 10 gemäß der vorliegenden Erfindung gezeigt, wobei sie im wesentlichen ähnlich der ersten bevorzugten Ausführung ausgebildet ist. In dieser Ausführung umfasst die Plattformverbindungsstange 7 ferner einen Führungsbereich 74, der sich nach oben und konvergierend von dem im Querschnitt nicht kreisförmigen Eingriffsansatzbereich 731 des Begrenzungsbolzens 73 erstreckt, wodurch er die Bewegung des Eingriffsansatzbereiches 731 des Begrenzungsbolzens 73 in den Eingriffslochbereich 621 des Begrenzungsloches 62 in der Begrenzungsaufnahme 6 führt, wenn die Begrenzungsaufnahme 6 nach unten zu der Plattformverbindungsstange 7 hin gleitet.
Unter Bezugnahme auf Abbildung 6 ist die dritte bevorzugte Ausführung der Positionierungsanordnung 10 gemäß der vorliegenden Erfindung gezeigt, wobei sie im
wesentlichen ähnlich der ersten bevorzugten Ausführung ausgebildet ist. In dieser Ausführung weist das Begrenzungsloch 62 in der Begrenzungsaufnahme 6 jedoch ferner einen nach unten divergierenden Lochbereich 622 an seinem unteren Ende auf, um die Bewegung des Eingriffsansatzbereiches 731 des Begrenzungsbolzens 73 in den Eingriffslochbereich 621 des Begrenzungsloches 62 in der Begrenzungsaufnahme 6 zu führen, wenn die Begrenzungsaufnahme 6 nach unten zu der Plattformverbindungsstange 7 hin gleitet.
Aus der oben gegebenen Beschreibung der bevorzugten Ausführungen der Positionierungsanordnung 10 der vorliegenden Erfindung können die Vorteile der Positionierungsanordnung 10 der vorliegenden Erfindung wie folgt zusammengefasst werden:
Aufgrund des Zusammenwirkens des polygonalen Eingriffslochbereiches 621 des Begrenzungsloches 62 in der Begrenzungsaufnahme 6 und des polygonalen Eingriffsansatzbereiches 731 des Begrenzungsbolzens 73 der Plattformverbindungsstange 7 können sich die Containerverbindungseinheit 5 und die Plattformverbindungsstange 7 bezüglich zueinander nicht drehen, wodurch eine relative Bewegung zwischen der Containerverbindungseinheit 5 und der Plattformverbindungsstange 7 verhindert und wodurch der Container 9 auf der Plattform 11 des Frachtschiffes stabil positioniert wird. Außerdem ist es aufgrund des Gewichts der Begrenzungsaufnahme 6 nur erforderlich, die Begrenzungsaufnahme 6 mit einem Innengewinde zu versehen, damit sie entlang der Tragstangen 51 nach unten gleitet, so dass das Begrenzungsloch 62 in der Begrenzungsaufnahme 6 in den Begrenzungsbolzen 73 der Plattformverbindungsstange 7 eingreifen kann, wodurch der Positionierungsprozess abgeschlossen und so die Positionierungsanordnung 10 der vorliegenden Erfindung einfach und bequem in der Benutzung gemacht wird.
• · t ·
Claims (5)
1. Positionierungsanordnung 10 zur Positionierung eines Containers 9 auf einer Plattform 11, wobei die Positionierungsanordnung 10 gekennzeichnet ist durch:
eine länglich ausgebildete Containerverbindungseinheit 5 mit einem oberen Ende 52, das dafür eingerichtet ist, mit dem Container 9 verbunden zu werden, einem unteren Ende 53 mit einer unteren Verbindungsaufnahme 532, welche ein mit Gewinde versehenes Loch 531 aufweist, das durch sie hindurch ausgebildet ist, und zwei parallelen Tragstangen 51, die sich von dem oberen Ende 52 zu dem unteren Ende 53 entlang einer Längsrichtung der Containerverbindungseinheit 5 erstrecken, und die fest mit der unteren Verbindungsaufnahme 532 verbunden sind;
eine Plattformverbindungsstange 7, die dafür eingerichtet ist, mit der Plattform 11 verbunden zu werden, und die einen mit Außengewinde versehenen Bereich 71 zum Eingreifen in das gewindete Loch 531 in der unteren Verbindungsaufnahme 532 der Containerverbindungseinheit 5 und eine obere Endfläche 712 aufweist, die mit einem Begrenzungsbolzen 73 ausgebildet ist, welcher einen im Querschnitt nicht kreisförmigen Eingriffsansatzbereich 731 aufweist, und
eine Begrenzungsaufnahme 6, die gleitend entlang der Containerverbindungseinheit 5 angeordnet ist und eine Unterseite 63 aufweist, die gegen die obere Endfläche 712 der Plattformverbindungsstange 7 anstößt, wobei die Begrenzungsaufnahme 6 mit einem Begrenzungsloch 62 durch sie hindurch ausgebildet ist, welches einen im Querschnitt nicht kreisförmigen Eingriffslochbereich 621 aufweist, der mit engem Passsitz in den Eingriffsansatzbereich 731 des Begrenzungsbolzens 73 eingreift, um die Drehung des mit Außengewinde versehenen Bereiches 71 der Plattformverbindungsstange 7 innerhalb des gewindeten Loches 531 in der unteren Verbindungsaufnahme 532 der Containerverbindungseinheit 5 zu blockieren, wodurch die Plattformverbindungsstange 7 bezüglich der Containerverbindungseinheit 5 positioniert wird, wobei die Begrenzungsaufnahme 6 bezüglich der Plattformverbindungsstange 7 beweglich ausgebildet ist, um den Eingriffsansatzbereich 731 aus dem Eingriffslochbereich 621 zu lösen, wodurch die Drehung der Plattformverbindungsstange 7 innerhalb des gewindeten Loches 531 in der unteren Verbindungsaufnahme 532 ermöglicht wird.
eine länglich ausgebildete Containerverbindungseinheit 5 mit einem oberen Ende 52, das dafür eingerichtet ist, mit dem Container 9 verbunden zu werden, einem unteren Ende 53 mit einer unteren Verbindungsaufnahme 532, welche ein mit Gewinde versehenes Loch 531 aufweist, das durch sie hindurch ausgebildet ist, und zwei parallelen Tragstangen 51, die sich von dem oberen Ende 52 zu dem unteren Ende 53 entlang einer Längsrichtung der Containerverbindungseinheit 5 erstrecken, und die fest mit der unteren Verbindungsaufnahme 532 verbunden sind;
eine Plattformverbindungsstange 7, die dafür eingerichtet ist, mit der Plattform 11 verbunden zu werden, und die einen mit Außengewinde versehenen Bereich 71 zum Eingreifen in das gewindete Loch 531 in der unteren Verbindungsaufnahme 532 der Containerverbindungseinheit 5 und eine obere Endfläche 712 aufweist, die mit einem Begrenzungsbolzen 73 ausgebildet ist, welcher einen im Querschnitt nicht kreisförmigen Eingriffsansatzbereich 731 aufweist, und
eine Begrenzungsaufnahme 6, die gleitend entlang der Containerverbindungseinheit 5 angeordnet ist und eine Unterseite 63 aufweist, die gegen die obere Endfläche 712 der Plattformverbindungsstange 7 anstößt, wobei die Begrenzungsaufnahme 6 mit einem Begrenzungsloch 62 durch sie hindurch ausgebildet ist, welches einen im Querschnitt nicht kreisförmigen Eingriffslochbereich 621 aufweist, der mit engem Passsitz in den Eingriffsansatzbereich 731 des Begrenzungsbolzens 73 eingreift, um die Drehung des mit Außengewinde versehenen Bereiches 71 der Plattformverbindungsstange 7 innerhalb des gewindeten Loches 531 in der unteren Verbindungsaufnahme 532 der Containerverbindungseinheit 5 zu blockieren, wodurch die Plattformverbindungsstange 7 bezüglich der Containerverbindungseinheit 5 positioniert wird, wobei die Begrenzungsaufnahme 6 bezüglich der Plattformverbindungsstange 7 beweglich ausgebildet ist, um den Eingriffsansatzbereich 731 aus dem Eingriffslochbereich 621 zu lösen, wodurch die Drehung der Plattformverbindungsstange 7 innerhalb des gewindeten Loches 531 in der unteren Verbindungsaufnahme 532 ermöglicht wird.
2. Positionierungsanordnung 10 gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungsaufnahme 6 ferner zwei Durchgangslöcher 61 aufweist, die durch sie hindurch gehend ausgebildet und auf zwei Seiten des Begrenzungsloches 62 angeordnet sind, wobei sich die Tragstangen 51 jeweils durch die Durchgangslöcher 61 hindurch erstrecken, so dass die Begrenzungsaufnahme 6 gleitend entlang der Tragstangen 51 ausgebildet ist.
3. Positionierungsanordnung 10 gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Plattformverbindungsstange 7 ferner einen Führungsbereich 74 umfasst, der sich nach oben und konvergierend von dem im Querschnitt nicht kreisförmigen Eingriffsansatzbereich 731 des Begrenzungsbolzens 73 erstreckt, wodurch er die Bewegung des Eingriffsansatzbereiches 731 des Begrenzungsbolzens 73 in den Eingriffslochbereich 621 des Begrenzungsloches 62 in der Begrenzungsaufnahme 6 führt, wenn die Begrenzungsaufnahme 6 nach unten zu der Plattformverbindungsstange T hin gleitet.
4. Positionierungsanordnung 10 gemäß Anspruch 1, wobei das Begrenzungsloch 62 in der Begrenzungsaufnahme 6 ferner einen nach unten divergierenden Lochbereich 622 an seinem unteren Ende aufweist, um die Bewegung des Eingriffsansatzbereiches 731 des Begrenzungsbolzens 73 in den Eingriffslochbereich 621 des Begrenzungsloches 62 in der Begrenzungsaufnahme 6 zu führen, wenn die Begrenzungsaufnahme 6 nach unten zu der Plattformverbindungsstange 7 hin gleitet.
5. Positionierungsanordnung 10 gemäß Anspruch 1, wobei der Eingriffslochbereich 621 und der Eingriffsansatzbereich 731 jeweils einen sechseckigen Querschnitt aufweisen.
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