DE20307745U1 - Bestrahlungsgerät - Google Patents
BestrahlungsgerätInfo
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Description
Anmelderin: Inglas
Innovative Glassysteme GmbH & Co. KG
Im Winkel 4/1
88048 Ffiedrichshafen
"Bestrahlungsgerät"
Die Erfindung betrifft ein Bestrahlungsgerät nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bestrahlungsgeräte sind für therapeutische oder sonstige Zwecke bereits vielfach in Gebrauch. Bekannt sind beispielweise sogenannte Wärmelampen, bei denen ein Infrarotstrahler das bestrahlte Gewebe mit Tiefenwirkung erwärmt und hierbei Heilungsprozesse fördert oder eine entspannende Wirkung ausübt.
Solche Bestrahlungsgeräte finden z.B. Anwendung zur Beruhigung, Lockerung, Schmerzlinderung, Tiefenentspannung und/oder zur Behebung von Erschöpfungszuständen. Die Anwendung kann hierbei ausschließlich oder als Begleitanwendung in der Physiotherapie, bei der Massage, bei der Chiropraktik, Kosmetik, im Fitness- oder Sportbereich oder im sogenannten Wellness-Bereich vorgesehen werden.
Derartige Infrarotstrahler gibt es in Form einzelner Lampen, wobei diese eine entsprechende, in der Regel kegelförmige Abstrahlcharakteristik aufweisen. Für flächenhafte Strahler werden üblicherweise mehrere Strahlungsquellen in einer entsprechenden räumlichen Anordnung verwendet.
Aufgabe der Erfindung ist es, demgegenüber ein Bestrahlungsgerät vorzuschlagen, bei dem mittels eines
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einzigen Infrarot-Strahlers eine flächenhafte Abstrahlcharakteristik gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einem Bestrahlungsgerät der einleitend genannten Art durch kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Durch die in den Unteransprüchen genannten Maßnahmen sind vorteilhafte Ausführungen und Weiterbildungen der Erfindung möglich.
Dementsprechend zeichnet sich ein erfindungsgemäßes Bestrahlungsgerät dadurch aus, dass der Infrarotstrahler wenigstens teilweise aus Heizglas besteht.
Heizglas wird in der Regel als Verbundglas hergestellt, bei dem zwischen zwei Glasscheiben eine transparente, elektrisch heizbare Schicht z.B. in Form einer Folie eingebracht oder als leitfähige Beschichtung auf einer Glasscheibe ist. Derartige Heizgläser geben bei entsprechender Strombeaufschlagung grossflächig eine Infrarotstrahlung ab, die für die genannten Zwecke sehr gut geeignet ist.
Durch die flächenhafte Ausgestaltung des Heizglases sind zudem ganze Körperpartien durch eine solche Strahlungsquelle zu behandeln. Darüber hinaus lässt sich mit Hilfe eines Heizglases ein erfindungsgemäßes Bestrahlungsgerät in einem besonders ansprechenden Design gestalten, was insbesondere bei Verwendung in Freizeitanlagen, Hotels, aber auch in therapeutischen Praxen von nicht unerheblicher Bedeutung ist.
Die flächig erzeugte Infrarotstrahlung bewirkt ein angenehmes und wohltuendes Wärmegefühl auf Haut und Muskulatur. Verspannungen werden gelöst, die Entspannung des Körpers wird begünstigt, Durchblutung und Selbstheilungskräfte werden gefördert.
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Strahlungswärme wirkt darüber hinaus schmerzlindernd bei Rücken- und Muskelschmerzen, bei Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises und vielen anderen Beschwerden. Im Sport- oder Fitnessbereich mindert ein kurzes Aufwärmen mit Hilfe eines Bestrahlungsgeräts gemäß der Erfindung das Verletzungsrisiko durch Muskelzerrungen erheblich.
Die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Bestrahlungsgerätes mit einem gläsernen Wärmestrahler erfüllt insbesondere hohe Hygieneansprüche durch eine glatte und leicht zu reinigende und desinfizierbare Oberfläche.
In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung wird wenigstens eine zweite Strahlungsquelle vorgesehen, wobei die zweite Strahlungsquelle eine andere Frequenz aufweisen kann, d.h. beispielsweise als sichtbarer Strahler ausgebildet ist. Somit lässt sich mit einem solchen Bestrahlungsgerät eine kombinierte Bestrahlung bestehend aus Wärmestrahlung und beispielsweise sichtbarem Licht durchführen. Die sogenannte Lichttherapie gewinnt vor allem in den dunklen Wintermonaten immer mehr an Bedeutung, so dass ein erfindungsgemäßer Strahler in dieser Ausführungsform hierzu zur Kombinationsbehandlung gut einsetzbar ist.
Bevorzugt wird hierbei das Strahlungsspektrum einer sichtbaren Lichtquelle dem natürlichen Tageslicht nachempfunden, so dass hierdurch entsprechende Defizite, z.B. bei Personen, die durch ihren Tagesrhythmus wenig Tageslicht erhalten, ausgeglichen werden können.
Vorteilhafterweise wird der Heizkörper mit einem als Hohlprofil ausgebildeten Träger versehen. Ein solches Hohlprofil hat den Vorteil, dass die Ansicht des erfindungsgemäßen Bestrahlungsgerätes nach wie vor sehr ansprechend zu gestalten ist, wobei innerhalb des Trägers Bauelemente untergebracht werden können, die für den Betrieb
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des Bestrahlungsgeräts erforderlich sind.
Vorzugsweise wird dieser Träger rückseitig angebracht. Auf diese Weise steht das Heizglas im Vordergrund, wodurch sich wiederum ein ansprechendes Äußeres des Bestrahlungsgerätes ergibt. Darüber hinaus steht dabei die volle Fläche des Heizglases als Strahlungsquelle zur Verfügung, da es auch nicht teilweise von Träger verdeckt wird.
Vorteilhafterweise wird der Träger mit Befestigungselementen versehen, die das Heizglas auf zwei gegenüberliegenden Seiten umgreifen. Solche Befestigungselemente können in Form einer Klemmhalterung das Heizglas zuverlässig halten, wobei die nicht transparenten Bestandteile des Bestrahlungsgeräts im Vergleich zum gesamten Gerät sehr klein ausgebildet werden können. Dies kommt wiederum dem Design des Bestrahlungsgerätes zugute.
Bevorzugt werden in diese Befestigungselemente Bedien- und/oder Sensorelemente integriert. Diese das Heizglas umgreifenden Befestigungselemente stellen in dieser Ausführungsform den einzigen von vorne zugänglichen Bereich des Bestrahlungsgerätes dar, der nicht aus Heizglas besteht. Durch die Integration von Bedien- und/oder Sensorelementen in den Befestigungselementen können daher entsprechende Funktionen realisiert werden, ohne die Form bzw. die Ansicht des Geräts zu beeinträchtigen.
Vorzugsweise wird der Träger so angebracht, dass das Heizglas wenigstens einseitig mit einem freien Rand über den Träger übersteht. Auch diese Anordnung ermöglicht eine ansprechende Außenansicht des Bestrahlungsgeräts.
In einer Weiterbildung dieser Ausführungsform wird der Träger in etwa mittig hinter dem Heizglas angeordnet. Neben dem ansprechenden Äußeren durch das frei über den Träger
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überstehende Heizglas ergibt sich hierbei der funktionelle Vorteil, dass die Last des Heizglases gleichmäßig auf beiden Seiten des Trägers verteilt liegt, so dass die Befestigungselemente kein Kippmoment aufnehmen müssen und insbesondere die Krafteinleitung in den Träger in dessen Längsrichtung erfolgt.
Vorteilhafterweise wird der Träger mit einem Standfuß versehen, so dass das erfindungsgemäße Bestrahlungsgerät sehr variabel an unterschiedlichen Orten einsetzbar ist. Insbesondere bei Verwendung eines Standfußes ist die weitgehend mittige Anordnung des Trägers von Vorteil, da eine solche Anordnung leichter standsicher auszubilden ist.
In einer anderen Ausführungsform der Erfindung wird der Träger mit Befestigungsvorrichtungen zur Wand und/oder Deckenbefestigung versehen. Dies ermöglicht eine feste und insbesondere platzsparende Installation, die in entsprechenden Räumlichkeiten von Vorteil sein kann.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird das Bestrahlungsgerät so ausgebildet, dass das Heizglas zugleich eine Liege bildet. An dem Träger können dementsprechend beidseitig jeweils ein oder mehrere Standfüße angebracht werden. Die Ausführung in Form einer Liege begünstigt die entspannende Wirkung für die bestrahlte Person in entsprechend liegender Position.
In dem als Hohlprofil ausgebildeten Träger können alle erforderlichen sonstigen Bauelemente untergebracht werden, insbesondere können hier elektrische und/oder elektrische Bauelemente, wie Steuerungen, Transformatoren, etc. angeordnet werden. Durch die Anordnung im Hohlprofil, das beispielsweise als U-Profil oder als Rund- oder Rechteckrohr ausgebildet sein kann, ergibt sich eine kompakte Bauform, wobei insbesondere diese funktioneilen Bauelemente von außen
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nicht sichtbar sind.
Weiterhin lässt sich der Träger so ausbilden, dass er den oben angeführten sichtbaren Strahler umfasst. Aufgrund der Transparenz des Heizglases ist dies ohne weiteres möglich, auch wenn der Träger hinter dem Heizglas angeordnet ist. Grundsätzlich können hierbei auch mehrere sichtbare Strahler oder Strahler mit unterschiedlichen Frequenzen bzw. Frequenzbereichen in den Träger integriert werden.
Vorteilhafterweise wird ein solcher sichtbarer Strahler als Punktlampe, Stablampe und/oder Leuchtdiode vorgesehen. Sofern die sichtbare Strahlung als diffuse Strahlung gewünscht wird, kann zudem eine Streuglasscheibe vorgesehen werden, um die entsprechende Lichtverteilung zu bewirken.
In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung wird das Heizglas hierbei so ausgebildet, dass es wenigstens teilweise als Streuglas ausgebildet ist. Hierdurch ergibt sich die gewünschte Lichtstrahlcharakteristik, ohne die kompakte und formschöne Bauweise des erfindungsgemäßen Bestrahlungsgerätes zu beeinträchtigen.
Vorteilhafterweise können zusätzliche Reflektorelemente bei einem erfindungsgemäßen Bestrahlungsgerät vorgesehen werden. Solche Reflektorelemente können sowohl diffuse Strahlung als auch punktuelle Strahlung reflektieren. Diese Reflektorelemente können unmittelbar am erfindungsgemäßen Bestrahlungsgerät befestigt werden, oder aber auch über eigene Träger seitlich daneben unter einem entsprechenden Winkel angebracht werden, so dass sich gewissermaßen zumindest teilweise eine Art Kabine ergibt, in deren Innern eine Person von mehreren Seiten bestrahlt wird. Solche Reflektorelemente können dabei in ihrem Äußeren dem aktiv strahlenden Gerät bestehend aus Träger und Heizglas nachempfunden werden, um eine einheitliche Gesamtansicht zu
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erzielen.
In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung kann auch das Heizglas selbst als Reflektor für einen weiteren Strahler ausgebildet werden. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn mehrere Bestrahlungsgeräte verwendet werden. Darüber hinaus kann das Heizglas auch mit einer gewölbten Form versehen werden, so dass auch bei Verwendung eines einzigen Bestrahlungsgerätes der dadurch umschlossene Hohlraum besser ausgeleuchtet wird. Insbesondere in dieser Ausführungsform kann das Heizglas wenigstens teilweise zugleich als Reflektor für einen weiteren Strahler ausgebildet werden.
Weiterhin kann ein erfindungsgemäßes Bestrahlungsgerät auch schwenkbar an seinem Träger oder an einer weiteren, mit dem Träger verbundenen Befestigungsvorrichtung befestigt sein. Hierdurch kann die Abstrahlrichtung auf Wunsch verstellt werden.
Weiterhin kann in einer besonderen Ausführungsform die Verwendung mehrerer Heizgläser vorgesehen werden, die getrennt schwenkbar angeordnet sind. Gegebenenfalls können diese Heizgläser schwenkbar miteinander verbunden sein. Insbesondere bei der Verwendung mehrerer solcher Heizgläser kann es wiederum von Vorteil sein, diese wenigstens teilweise als Reflektor für einen oder mehrere der verwendeten Strahler auszubilden.
In einer Weiterbildung der Erfindung wird ein Reflektor vorgesehen, der eine fokussierende Form aufweist. Dies ist vor allem dann von Vorteil, wenn ein Strahler vorhanden ist, der punkt- oder linienförmig abstrahlt, so dass die abgestrahlte Strahlung durch die Reflektoren auf eine bestimmte Brennzone fokussiert werden kann. In diesem Bereich der Fokussierung kann sich sodann die zu behandelnde Person aufhalten.
In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung wird neben dem flächigen, durch das Heizglas realisierten Infrarotstrahler ein zusätzlicher Infrarotpunkt- und/oder Stabstrahler vorgesehen werden. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn eine entsprechend lokale Abstrahlcharakteristik gewünscht ist, beispielsweise um einen fokussierenden Reflektor zu verwenden.
In einer anderen Ausführungsform der Erfindung wird ein Strahler in dem Träger ortsverstellbar angeordnet. Beispielsweise kann ein solcher Strahler in oder auf dem Träger verschiebbar angeordnet werden, so dass das Bestrahlungsgerät an die Größe der zu behandelnden Person oder an die zu behandelnde Bestrahlungszone anpassbar ist.
In einer Weiterbildung der Erfindung werden weiterhin verschiedenen Heizzonen vorgesehen, wodurch mit Hilfe unterschiedlicher Temperaturen auch unterschiedliche Frequenzbereiche räumlich getrennt abgestrahlt werden können. Eine gezielte nach Körperpartien unterschiedliche Behandlung kann auf diese Weise vorgenommen werden.
Darüber hinaus werden in einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ein oder mehrere Lautsprecher vorgesehen. Insbesondere bei Entspannungsbehandlungen kommt der Beschallung mit einem entsprechenden entspannenden Klangbild eine zunehmend wachsende Bedeutung zu. Darüber hinaus kann auch eine entspannende Musik den gewünschten Effekt verbessern.
In Verbindung mit mehreren sichtbaren Strahlern kann auch eine entsprechende Handsteuerung zur kombinierten Licht- und Klangtherapie vorgesehen werden.
In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung wird die
Einstrahlung von Licht in eine Heizglasscheibe durch eine Schmalseite oder Stirnseite vorgesehen, wobei an der Oberfläche des Heizglases entsprechende Auskoppelelemente, beispielsweise in Form von Prismen oder dergleichen vorzusehen sind. Das Heizglas dient in diesem Fall zugleich als Lichtleitelement. Dies ist besonders dann von Vorteil, wenn auch ein indirekter, unter Umständen selbst nicht sichtbarer Strahler sehr großflächig und gleichmäßig abstrahlen soll. Die Einkopplung des Lichts in die Heizglasscheibe kann beispielsweise in einem im Bereich des Trägers im Heizglas angebrachten Schlitz vorgenommen werden, wobei ein solcher Schlitz durchgehend oder nutförmig, d.h. nicht durchgehend ausgebildet werden kann.
Je nach gewünschter Bestrahlung kann darüber hinaus ein UV-Filter im Heizglas angebracht werden, so dass eine hautschonende Bestrahlung in jedem Fall gewährleistet ist. Bevorzugt wird ein solcher UV-Filter in die Heizschicht integriert.
In einer anderen Ausführungsform kann hingegen ein zusätzlicher UV-Strahler vorgesehen werden, um eine Anwendung nach Art eines Solariums zusätzlich vorzusehen. Die zuletzt genannte Variante wird insbesondere einen Anwendungsbereich in Sport- oder Fitnessstudios finden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird anhand der Figuren nachfolgend näher erläutert.
Im Einzelnen zeigen
Figur 1 eine perspektivische Gesamtansicht eines erfindungsgemäßen Bestrahlungsgerätes,
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Figur 2 eine schematische Draufsicht auf eine Vorrichtung gemäß Figur 1,
Figur 3 eine Ausschnittvergrößerung aus Figur 2 ohne Heizglas.
Das Bestrahlungsgerät 1 gemäß Figur 1 umfasst ein Heizglas 2, das als Infrarotstrahler ausgebildet ist. Das Heizglas 2 ist über einen als Vollprofil ausgebildeten Träger 3 auf der Rückseite des Heizglases 2 gehalten. Zwei das Heizglas 2 umgreifende Halterungselemente 4, 5 sind an der Ober- und der Unterseite des Trägers 3 angebracht.
Weiterhin ist in dem Träger 3 ein zusätzlicher Strahler 6 angeordnet, der beispielsweise eine Abstrahlung im visuellen Frequenzbereich aufweisen kann.
Figur 2 zeigt in der Draufsicht, wie das Halterungselement 4 das Heizglas 2 umgreift. Zwischen der frontseitigen Klemmplatte 7 und einer rückseitigen Auflage 8 wird das Heizglas 2 hierbei gehalten. In die Klemmplatte 7 ist ein Stellelement 9, beispielsweise ein Drehknopf integriert, mit dem die Vorrichtung 1 zu bedienen ist. Weiterhin können in der Klemmplatte 7 nicht näher dargestellte Sensoren oder sonstige Bauelemente integriert werden.
Der Träger 3 ist in verschiedene Kammern 10, 12, 13 aufgeteilt, die unterschiedliche Konturen aufweisen können. Diese Kammern, die sich ganz über die Länge des Trägers 3 oder nur teilweise in dessen Endbereich befinden können, dienen dazu, Funktionsbauelemente, wie eine elektronische Steuerung usw. aufzunehmen. Darüber hinaus können Befestigungselemente 14, 15 insbesondere im Endbereich des Trägers 3 dort angebracht werden, mittels denen weitere nicht näher dargestellte Halterungen, beispielsweise ein Standfuß,
eine Wand- oder Deckenhalterung mit dem Träger 3 zu verbinden sind.
Die durch die Kammern 10, 11, 12, 13 entstehenden Strukturen dienen darüber hinaus der Versteifung des Trägers 3 ohne das Gewicht übermäßig zu erhöhen.
Zusätzliche Strahler wie der Strahler 6 können auch längsverschiebbar, d.h. in Richtung des Doppelpfeils L im Träger 3 angeordnet werden. Auch eine Modulbauweise in denkbar, so dass je nach Bedarf unterschiedliche Strahlungsquellen an unterschiedlichen Stellen im Träger 3 einzubauen sind. Gegebenenfalls können entsprechende Stromschienen im Träger 3 vorgesehen werden, die eine ortsunabhängige Montage solcher Strahler ermöglichen.
Die elektrische Kontaktierung des Heizglases wird bevorzugt in den Halterungselementen 4, 5 auf nicht näher dargestellte Weise vorgenommen.
Die dargestellte Ausführungsform zeigt lediglich eine beispielhafte Form eines erfindungsgemäßen Bestrahlungsgeräts. Runde und gewölbte Ausführungen des Heizglases 12 sind ebenso denkbar wie entsprechend dazu angepasste Träger. Wesentlich bei der Erfindung ist der Umstand, dass als Infrarotstrahler ein Heizglas verwendet wird.
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| 1 | Bestrahlungsgerät |
| 2 | Heizglas |
| 3 | Träger |
| 4 | Halterungselement |
| 5 | Halterungselement |
| 6 | Strahler |
| 7 | Klemmplatte |
| 8 | Auflage |
| 9 | Stellelement |
| 10 | Klammer |
| 11 | Klammer |
| 12 | Klammer |
| 13 | Klammer |
| 14 | Befestigungselement |
15 Befestigungselement
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Claims (27)
1. Bestrahlungsgerät mit wenigstens einer Strahlungsquelle, wobei die Strahlungsquelle als Infrarotstrahler ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Infrarotstrahler wenigstens teilweise aus Heizglas (2) besteht.
2. Gerät nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine zweite Strahlungsquelle (6) vorgesehen ist.
3. Gerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Strahlungsquelle (6) als Strahler für sichtbares Licht ausgebildet ist.
4. Gerät nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass ein als Hohlprofil ausgebildeter Träger (3) vorgesehen ist.
5. Gerät nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass im Hohlprofil des Trägers (3) elektrische und/oder elektronische Bauelemente angeordnet sind.
6. Gerät nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass der Träger auf der Rückseite des Heizglases angebracht ist.
7. Gerät nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (3) Befestigungselemente (4, 5) umfasst, die das Heizglas (2) auf gegenüberliegenden Seiten umgreifen.
8. Gerät nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass Bedien- und/oder Sensorelemente (9) in dem Träger (3) und/oder den Befestigungselementen (4, 5) vorgesehen sind.
9. Gerät nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass das Heizglas (2) wenigstens einseitig mit einem freien Rand über dem Träger (3) übersteht.
10. Gerät nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (3) einen Standfuß und/oder eine Befestigungsvorrichtung zur Wand- und/oder Deckenbefestigung aufweist.
11. Gerät nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass das Heizglas (2) eine Liegefläche bildet.
12. Gerät nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (3) den weiteren Strahler (6) umfasst.
13. Gerät nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass als weiterer Strahler (6) eine Punktlampe, Stablampe und/oder eine oder mehrere Leuchtdioden vorgesehen sind.
14. Gerät nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass eine Streuglasscheibe vorgesehen ist.
15. Gerät nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass das Heizglas (2) wenigstens teilweise als Streuglas ausgebildet ist.
16. Gerät nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass Reflektorelemente vorgesehen sind.
17. Gerät nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass das Heizglas wenigstens teilweise als Reflektor ausgebildet ist.
18. Gerät nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass das Heizglas schwenkbar befestigt ist.
19. Gerät nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Heizglas eine gewölbte Form aufweist.
20. Gerät nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass ein Reflektor mit fokussierender Form vorgesehen ist.
21. Gerät nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich zu dem Heizglas (2) ein Infrarotpunkt- und/oder Infrarotstabstrahler vorgesehen ist.
22. Gerät nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere Strahler in dem Träger (3) ortsverstellbar angeordnet sind.
23. Gerät nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass verschiedene Heizzonen im Heizglas (2) vorgesehen sind.
24. Gerät nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere Lautsprecher vorgesehen sind.
25. Gerät nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass eine Lichteinstrahlung in das Heizglas auf der Schmalseite und Auskoppelelemente für die Abstrahlung des eingestrahlten Lichts vorgesehen sind.
26. Gerät nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass ein UV-Filter im Heizglas vorgesehen ist.
27. Gerät nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass ein UV-Strahler vorgesehen ist.
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20031009 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
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| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
Effective date: 20111201 |