DE20307739U1 - Leuchte - Google Patents
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Description
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16. Mai 2003
EOS-Werke Günther GmbH EOS-004
35759 Driedorf Boe/Sto
Leuchte
Die Erfindung betrifft eine Leuchte zum Beleuchten eines beheizbaren Raumes, insbesondere einer Sauna, eines Dampfbades oder einer Infrarot-Wärmekabine.
Leuchten der eingangs genannten Art sind aus dem Stand der Technik bekannt und weisen regelmäßig ein Leuchtmittel auf, dessen Lichtstärke ausreicht, um ein sicheres Begehen oder Benutzen des Raumes zu gewährleisten. Gleichzeitig sollte die Leuchte blendfrei ausgeführt sein und ein für eine Sauna, ein Dampfbad oder eine Infrarot-Wärmekabine typisches gedämpftes Licht abgeben. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Leuchte bei den zu erwartenden Temperaturen und Feuchtigkeitsbedingungen in dem beheizbaren Raum temperatur- und feuchtigkeitsbeständig ausgeführt ist.
Aus dem Stand der Technik sind Leuchten bekannt, die zur Aufnahme eines Leuchtmittels in Form einer Glühbirne mit Glaskolben einen Keramik- oder Kunststoffsockel aufweisen und zur Abdeckung des Leuchtmittels mit einem klarem oder ätzmattem Glasschirm ausgestattet
sind. Dabei dient der Glasschirm neben der Erzielung der gewünschten Lichtwirkung vor allem dazu, das Leuchtmittel spritzwassergeschützt abzudecken, da, beispielsweise bei Verwendung in einer Sauna oder einem Dampfbad, Aufgüsse oder sonstige Befeuchtungseinrichtungen mit Spritzwasser zu rechnen ist. Um die Gefahr eines Bruchs des Glasschirms und des Leuchtmittels zu verringern, weisen diese Leuchten üblicherweise eine Schutzvorrichtung in Form eines Holz-oder Spanschirms oder dergleichen auf. Der elektrische Anschluss der Leuchte erfolgt dabei zumeist über eine Anschlussleitung nach außen und den Anschluss an ein Steuergerät.
Nachteilig an diesen bekannten Leuchten ist jedoch insbesondere , dass auch bei Verwendung einer Schutzvorrichtung ein Bruch der Abdeckung und/oder des Leuchtmittels nicht ausgeschlossen werden kann, was gerade in einer Sauna oder dergleichen durch die entstehenden Scherben und die Gefahr eines Kurzschlusses zu einer nicht unbeträchtlichen Gefahr für einen Benutzer führen kann.
Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Leuchte zu schaffen, die bei einfacher und kostengünstiger Herstellung eine verbesserte Betriebssicherheit aufweist.
Diese Aufgabe wird durch eine Leuchte nach der Lehre des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Erfindungsgemäß weist die Leuchte eine Abdeckung auf, die aus einem zumindest teilweise lichtdurchlässigen Kunststoff hergestellt ist und bei der das Leuchtmittel in den Kunststoff eingebettet ist. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass zunächst auf einen bruchgefährdeten Glasschirm verzichtet wird, wodurch Schutzvorrichtungen gegen Glasbruch nicht mehr notwendig sind. Zudem ist das Leuchtmittel durch die Einbettung
in die Abdeckung in besondere Weise spritzwassergeschützt, so dass auch die Gefahr eines Kurzschlusses wesentlich verringert ist.
In beliebiger Weise kann die Abdeckung, die auch als massiver Körper ausgeführt sein kann, aus einem vorgeformten Kunststoffmaterial bestehen, das eine Ausnehmung aufweist, in die das Leuchtmittel eingesteckt ist. Nach einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung jedoch ist die Abdeckung im Wesentlichen aus einem Gießharz hergestellt, wobei das Leuchtmittel in die Abdeckung eingegossen ist. Dadurch kann die Leuchte auf einfache und kostengünstige Weise hergestellt werden, wobei zudem der Spritzwasserschutz optimiert ist.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung in einer Sauna oder einem Dampfbad ist die Abdeckung im wesentlichen aus einem temperatur- und/oder feuchtigkeitsunempfindlichen Gießharz vorzugsweise auf der Basis nachwachsender Rohstoffe hergestellt. Die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen spart Ressourcen und trägt damit dem Umweltgedanken Rechnung. Durch die Vermeidung chemischer Zusatzstoffe (z.B. Lösungsmittel) wird ein Ausdünsten derselben verhindert. Dies ist insbesondere in beheizbaren Räumen, wie z.B. Saunen, besonders wichtig, da Lösungsmittel im Allgemeinen einen sehr hohen Dampfdruck aufweisen und sich bei Temperaturen, wie sie in Saunen üblich sind, leicht verflüchtigen. Für diese Anwendung eignen sich insbesondere neben dem auf Basis von gesättigten Polyestern und Caprolactonen hergestellten Gießharzbiothan 2 MD 780 N der Firma Bioresin auch die auf Basis von natürlichen nachwachsenden Rohstoffen und Caprolactonen von der Firma Bioresin hergestellten Vakuumgießharze Biothan 2 MD 784 und Biothan 2 MD 795, welche sich durch eine hohe Kerbschlagfestigkeit und gute Temperaturstabilität bzw. durch eine hohe Elastizität auszeichnen. Die Verwendung solcher Harze macht die erfindungsgemäße Vorrichtung demnach nicht nur widerstandsfähig gegenüber Temperatur und Luftfeuchtigkeit sondern verringert auch das Verletzungsrisiko gegen-
über konventionellen Leuchten, bei denen der Glasschirm und/oder das Leuchtmittel durch Herunterfallen zersplittern kann.
Die Art des Kunststoffes ist zunächst solange beliebig, solange eine ausreichende Lichtdurchlässigkeit gegeben ist. Dabei kann die Abdeckung aus einem glasklar transparenten oder diffus durchscheinenden Kunststoff bestehen, wobei mittels eines diffus durchscheinenden Kunststoffs eine kerzenähnliche gedämpfte Beleuchtung erreichbar ist.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird das Leuchtmittel durch eine Leuchtdiode (LED) gebildet. Durch den Einsatz einer Leuchtdiode kann auf ein Leuchtmittel mit Glühfaden, insbesondere eine Glühbirne, verzichtet werden, wodurch sich bereits ein erheblicher Sicherheitsvorteil ergibt, da eine Leuchtdiode keinen zerbrechlichen Glaskörper aufweist. Zudem weist eine Leuchtdiode eine erheblich längere Lebensdauer und einen erheblich geringeren Stromverbrauch im Vergleich zu einer Glühbirne auf. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass eine Leuchtdiode Kaltlicht aussendet, so dass beim Eingiessen in die Abdeckung keine thermischen Probleme auftreten.
Je nach Größe des beheizbaren Raumes bzw. nach der gewünschten Lichtstärke die im zu beleuchtenden Raum erreicht werden soll, ist es natürlich denkbar eine Mehrzahl von Leuchtmitteln, insbesondere Leuchtdioden, in der Leuchte vorzusehen. Die Lichtstärke der Leuchte insgesamt ist dabei so auszulegen, dass sie ausreicht um ein sicheres Begehen und Benutzen des Raumes zu gewährleisten. Durch entsprechende Verteilung der Leuchtdioden in der insbesondere diffus transparenten Abdeckung kann eine praktisch vollflächige Ausleuchtung der Abdeckung erreicht werden.
Nach einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform, insbesondere bei der Verwendung von Leuchtdioden, kann die Stromversorgung der Leuchtmittel über mindestens eine in oder an der Leuchte angeordnete Batterie erfolgen. Dies hat den Vorteil, dass keine Leitungen oder
Kabelkanäle in dem beheizbaren Raum verlegt werden müssen, wodurch zusätzliche Abdichtungsarbeiten durch Bohrungen oder Ausschnitte an der Raumwand des beheizbaren Raumes vermieden werden können. Durch die Einsparung eines separaten Anschlusses könnte der Montageaufwand und die damit verbundenen Montagekosten merklich reduziert werden. Zudem kann die elektrische Betriebssicherheit deutlich erhöht werden, da auf eine von außen in den Raum geführte Stromanschlussleitung verzichtet werden kann.
Weiterhin ist es beispielsweise jedoch auch denkbardenkbar die Leuchte über eine 12VoIt Niederspannungsleitung, z.B. über das Steuergerät einer Sauna, zu betreiben. Es kann natürlich auch vorgesehen sein das Leuchtmittel über eine Stromanschlussleitung von beispielsweise 230 Volt oder 400 Volt zu betreiben.
Eine weitere Ausgestaltung der Leuchte sieht vor, dass die Stromversorgung der Leuchtmittel, wiederum insbesondere bei der Verwendung von Leuchtdioden, über einen Energieumwandler erfolgt, der die thermische Umgebungsenergie in elektrische Energie umwandelt. Somit kann eine besonders wirtschaftliche Nutzung der Leuchte erzielt werden.
Nach einer weiteren Ausführungsform kann die Leuchte über eine Sensoreinrichtung an- und/oder ausschaltbar sein, die einen akustischen, optischen oder berührungssensitiven Sensor aufweist. Auf zusätzliche Schalter im Rauminneren kann dabei verzichtet werden.
Vorzugsweise weist die Leuchte eine Grundplatte auf, an der die die Leuchtmittel aufweisende Abdeckung befestigbar ist. Dadurch kann eine besonders einfache und schnelle Montage der Leuchte erfolgen. Weiterhin ist die Leuchte so besonders sicher gegen Stoßeinwirkungen oder Spritzwasser geschützt.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich eine bevorzugte Ausführungsform darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 in schematischer perpektivischer Darstellung ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Leuchte.
In Fig. 1 ist ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Leuchte 1 für eine Sauna, ein Dampfbad oder eine Infrarot-Wärmekabine dargestellt. Die Leuchte 1 weist eine abgewinkelte Grundplatte 2 auf, welche mit zumindest einer eine Bohrung 3 durchgreifenden Schraube an einer Raumwand befestigbar ist. Im hinteren, durch die abgewinkelte Bauform der Grundplatte 2 entstehenden Hohlraum, kann beispielsweise eine Batterie zur Stromversorgung der Leuchtmittel vorgesehen sein.
Die Abdeckung 4 ist an der Grundplatte 2 befestigt, wobei die Befestigung über ein Befestigungsmittel, insbesondere eine Schraube oder einen Klemmmechanismus, erfolgen kann. Es ist aber auch denkbar, die Abdeckung 4 auf die Grundplatte 2 aufzuclipsen. Die Schenkel 11,12 der Grundplatte 2 sind so ausgelegt das die Abdeckung 4 vollständig an der Grundplatte 2 zur Anlage gelangt. Der obere und der untere Bereich der Abdeckung 4 ist mit kuppeiförmigen Bereichen 5,6 versehen um eine möglichst stoßkantenfreie und ästhetisch formschöne Gestaltung der Leuchte 1 zu gewährleisten.
Weiterhin sind in der Abdeckung 4 vier Leuchtmittel 7, 8, 9 und 10 vorgesehen, wobei die Leuchtmittel hierbei in der Art von Leuchtdioden ausgeführt sind, die lediglich schematisch dargestellt sind. Die Leuchtmittel 7,8,9 und 10 sind in der Abdeckung 4 eingegossen wodurch eine spritzwassergeschützte besonders angenehme diffuse Lichtstrahlung erreicht wird. Auf zusätzliche Gitter zum Schutz der Leuchte 1 bzw. zur Dämpfung der Beleuchtung, wie es beispielsweise bei Leuchten mit Glühbirnen als Leuchtmittel der Fall ist, kann somit vollständig verzichtet werden.
Claims (10)
1. Leuchte (1) zum Beleuchten eines beheizbaren Raumes, insbesondere einer Sauna, eines Dampfbades oder einer Infrarot-Wärmekabine, mit zumindest einem Leuchtmittel (7, 8, 9, 10) und einer das Leuchtmittel (7, 8, 9, 10) zumindest bereichsweise umgebenden Abdeckung (4), gekennzeichnet durch, dass die Abdeckung (4) aus einem zumindest teilweise lichtdurchlässigen Kunststoff hergestellt ist und das Leuchtmittel (7, 8, 9, 10) in den Kunststoff eingebettet ist.
2. Leuchte nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch, dass die Abdeckung (4) im Wesentlichen aus einem Gießharz hergestellt und das Leuchtmittel (7, 8, 9, 10) in die Abdeckung (4) eingegossen ist.
3. Leuchte nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch, dass die Abdeckung (4) im Wesentlichen aus einem temperatur- und/oder feuchtigkeitsunempfindlichen Gießharz vorzugsweise auf der Basis nachwachsender Rohstoffe hergestellt ist.
4. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch, dass die Abdeckung (4) aus einem glasklar transparenten oder diffus durchscheinenden Kunststoff besteht.
5. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch, dass das Leuchtmittel (7, 8, 9, 10) durch eine Leuchtdiode gebildet wird.
6. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch, dass eine Mehrzahl von Leuchtmitteln (7, 8, 9, 10), insbesondere Leuchtdioden, vorgesehen ist.
7. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch, dass die Stromversorgung der Leuchtmittel (7, 8, 9, 10) über mindestens eine in oder an der Leuchte (1) angeordnete Batterie erfolgt.
8. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch, dass die Stromversorgung der Leuchtmittel (7, 8, 9, 10) über einen Energieumwandler erfolgt, der die thermische Umgebungsenergie in elektrische Energie umwandelt.
9. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch, dass die Leuchte (1) über ein Steuergerät oder eine Sensoreinrichtung an- und/oder ausschaltbar ist, die einen akustischen, optischen oder berührungssensitiven Sensor aufweist.
10. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet durch, eine Grundplatte (2), an der die die Leuchtmittel (7, 8, 9, 10) aufweisende Abdeckung (4) befestigbar ist.
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