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DE20307509U1 - Verbindungseinrichtung für eine elektrische Komponente wie einen Schalter - Google Patents

Verbindungseinrichtung für eine elektrische Komponente wie einen Schalter

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DE20307509U1
DE20307509U1 DE20307509U DE20307509U DE20307509U1 DE 20307509 U1 DE20307509 U1 DE 20307509U1 DE 20307509 U DE20307509 U DE 20307509U DE 20307509 U DE20307509 U DE 20307509U DE 20307509 U1 DE20307509 U1 DE 20307509U1
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Description

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Verbindungseinrichtung für eine elektrische Komponente
wie einen Schalter
Die vorliegende Neuerung betrifft eine Verbindungseinrichtung für eine elektrische Komponente, und insbesondere eine Verbindungseinrichtung, die sich infolge ihrer Konstruktion ganz schnell und leicht zusammenfügen lässt, womit die Herstellungskosten elektrischer Verbindungseinrichtungen, wie z. B. Schalter, Steckdose und Stecker, stark reduziert werden können.
Eine elektrische Verbindungseinrichtung ist zum Herstellen und Lösen elektrischen Verbindungen vorgesehen.
Herkömmliche elektrische Komponenten umfassen Schalter, Stecker mit Kontaktstiften, Steckdosen und auch aktive Elemente wie Elektromagnete, Leuchten und dgl.. Im allgemeinen besitzen die herkömmlichen elektrischen Komponenten mindestens zwei Kontakte, die durch Löten, Schweissen oder Verschrauben mit den Adern eines Kabels verbunden sind, wobei diese Bearbeitung ein zeitraubendes Verfahren ist und zur hohen Produktionskosten führt.
Um die obengenannten Nachteile von herkömmlichen Verbindungseinrichtungen zu vermeiden, soll mit der Neuerung eine verbesserte Verbindungseinrichtung für eine elektrische Kopmponente geschaffen werden, deren Konstruktion es ermöglicht, dass elektrische Komponenten, wie z.B. Schalter, Steckdose und Stecker schnell und leicht montiert werden können, womit die Herstellungskosten von Einheiten, die durch eine elektrische Komponente und eine Verbindungseinrichtung gebildet werden, stark reduziert werden können.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 beschriebene Neuerung gelöst; vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Ein Ausführungsbeispiel der Neuerung wird nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
5
Fig. 1: eine Explosionsansicht einer ersten Ausführungsform einer Schaltereinheit mit zugehöriger Verbindungseinrichtung;
Fig. 2: einen horizontalen Schnitt durch die Verbindungseinrichtung von Fig. 1;
Fig. 3: einen Längsschnitt durch die
Verbindungseinrichtung von Fig. 1; 15
Fig. 4: eine Explosionsansicht einer zweiten Ausführungsform einer Schaltereinheit mit zugehöriger Verbindungseinrichtung;
Fig. 5: einen horizontalen Schnitt durch die Verbindungseinrichtung von Fig. 4;
Fig. 6: eine Explosionsansicht einer dritten Ausführungsform einer Schaltereinheit und zugehöriger Verbindungseinrichtung;
Fig. 7: einen horizontalen Schnitt durch die Verbindungseinrichtung von Fig. 6;
Fig. 8: eine Explosionsansicht einer vierten Ausführungsform einer Schaltereinheit und einer zugehörigen Verbindungseinrichtung;
Fig. 9: einen horizontalen Schnitt durch die Verbindungseinrichtung von Fig. 8;
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Fig. 10: eine Explosionsansicht einer fünften
Ausführungsform einer Schaltereinheit und einer zugehörigen Verbindungseinrichtung; und
Fig. 11: eine teilweise vergrößerte Seitenansicht der Verbindungseinrichtung von Fig. 10.
Zunächst wird auf die Figur 1 Bezug genommen, wo eine erste neuerungsgemäße Ausführungsform gezeigt ist. Wie aus der Figur zu ersehen ist, umfasst ein Schalter mit neuerungsgemäßer Verbindungseinrichtung ein Schalterteil 10, das mindestens zwei ''Kontaktzungen 11 aufweist, und einen Grundkörper 20, wobei jede Kontaktzunge 11 durch ein federndes Klemmteil 26, das im Grundkörper 20 angeordnet ist, mit einer Ader 31 eines Kabel 30 verbunden werden kann.
Der Grundkörper 20 ist dem Schalterteil 10 entsprechend ausgebildet und weist in dieser Ausführungsform zwei Zwischenwände 21 und drei Hohlräume 22 auf, wobei an den gegenüberliegenden Seiten des Hohlraums 22 jeweils eine Stecknut 23, die für eine Kontaktzunge 11 des Schalterteils 10 vorgesehen ist, und eine Befestigungsnut 24 ausgebildet sind. Der Boden jedes Hohlraums 22 weist eine Durch-gangsbohrung 25 auf, die für das Kabel 30 vorgesehen ist.
Das federnde Klemmteil 26 ist ein L-förmig gebogenes Blechteil aus Metall, dessen eines Ende als ein zur Befestigungsnut 24 passendes Befestigungsende 261, und dessen anderes Ende als federndes Kontaktende 262 ausgebildet ist. Um die Ader 31 des Kabels 30 im Hohlraum 22 zu befestigen, weist das Klemmteil 26 am Kontaktende 262 eine der Position der Durchgangsbohrung entsprechende Aufnahmekerbe 263 auf, wie in Figur 2 gezeigt.
Wie aus Figur 3 hervorgeht, werden die Adern 31 der
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Kabel 30 beim Zusammenfügen durch die Durchgangsbohrungen 25 in die Hohlräume 22 hineingesteckt, wobei die Ader 31 aufgrund der Federung des Klemmteils 26 zwischen der Aufnahmekerbe 2 63 und der Durchgangsbohrung 25 festgeklemmt wird.
In der Figur 4 ist eine zweite Ausführungsform gezeigt. Der Grundkörper 20 weist in dieser Ausführungsform auf dem Boden jedes Hohlraums 22 zwei Durchgangsbohrungen auf, die für die Kabel 30 vorgesehen sind. Ein federndes Klemmteil 27 ist ein L-förmig gebogenes Blechteil aus Metall, dessen eines Ende als ein zur Befestigungsnut passendes Befestigungsende 271, und dessen anderes Ende als federndes Kontaktende 272 ausgebildet ist. Um die Ader 31 des Kabels 30 im Hohlraum 22 zu befestigen, weist das Klemmteil 27 am Kontaktende 272 zwei der Position der Durchgangsbohrungen 25 entsprechende Aufnahmekerben 273 auf, wie in Figur 5 gezeigt.
In der Figur 6 ist eine dritte Ausführungsform gezeigt. Ein Grundkörper 40 ist dem Schalterteil 10 entsprechend ausgebildet und weist in dieser Ausführungsform zwei Zwischenwände 41 und drei Hohlräume 42 auf, wobei an den gegenüberliegenden Seiten eines Hohlraums 42 jeweils eine Stecknut 43, die für eine Kontaktzunge 11 des Schalter-teils 10 vorgesehen ist, eine Befestigungsnut 44 und ein neben der Befestigungsnut 44 befindlicher Gegenflansch 45 ausgebildet sind. Der Grundkörper 40 weist an seinen seitlichen Wänden bei jedem Hohlraum 42 jeweils eine Durchgangsbohrung 4 6 auf, die für das Kabel 30 vorge-sehen ist.
Beim Zusammenfügen wird das federnde Klemmteil 26 mit seinem Befestigungsende 261 zwischen der Befestigungsnut 44 und dem Gegenflansch 45 angebracht, wobei ein mit einer Aufnahmekerbe 263 versehenes Kontaktende 262 zur Seite der Durchgangsbohrung 46 orientiert ist, so dass die Ader 31 aufgrund der Federung des Klemmteils 26
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zwischen der Aufnahmekerbe 2 63 und der Durchgangsbohrung 46 festgeklemmt werden kann, wie in Figur 7 dargestellt ist.
In den Figuren 8 und 9 ist eine vierte Ausführungsform dargestellt. Ein Grundkörper 50 ist dem Schalterteil 10 entsprechend ausgebildet und weist in dieser Ausführungsform zwei Zwischenwände 51 und drei Hohlräume 52 auf, wobei an den gegenüberliegenden Seiten eines Hohlraums 52 jeweils eine Stecknut 53, die für die Kontaktzunge 11 des Schalterteils 10 vorgesehen ist, und eine Befesti-gungsnut 54/ ausgebildet sind. Der Grundkörper 50 weist an einer seitlichen Wand zu jedem Hohlraum 52 jeweils eine Durchgangsbohrung 55 auf, die für das Kabel 30 vorgesehen ist.
Ein federndes Klemmteil 28 umfasst ein Blechteil aus Metall 281 und eine Schraubenfeder 284. Das Blechteil aus Metall 281 weist an einem Ende eine Aufnahmekerbe 282 auf, während das andere Ende als zur Befestigungsnut 54 passendes Befestigungsende 283 ausgebildet ist.
Beim Zusammenfügen wird das Blechteil aus Metall 281 mit seinem Befestigungsende 283 in die Befestigungsnut 54 eingebracht, wobei die Aufnahmekerbe 282 des Blechteil aus Metalls 281 zur Seite der Durchgangsbohrung 55 zeigt. Die Schraubenfeder 284 ist im Hohlraum 52 angeordnet, wobei ihr eines Ende gegen die Wandung des Hohlraums 52 und ihr anderes Ende gegen das Blechteil aus Metall 281 drückt, so dass die Ader 31 aufgrund der Federkraft der Schraubenfeder 284 zwischen der Aufnahmekerbe 282 und der Durchgangsbohrung 55 festgeklemmt werden kann, wie in Figur 9 dargestellt.
In den Figuren 10 und 11 ist eine fünfte Ausführungsform dargestellt. Ein Grundkörper 60 ist dem Schalterteil 10 entspreched ausgebildet und weist in dieser Ausführungsform zwei Zwischenwände 61 und drei Hohlräume 62 auf,
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wobei an den gegenüberliegenden Seiten des Hohlraum 62 jeweils eine Stecknut 63, die für eine Kontaktzunge 11 des Schalterteils 10 vorgesehen ist, und eine Befestigungsnut 64 ausgebildet sind. Bei jedem Hohlraum 62 weist der Grundkörper 60 jeweils ein an einer seitlichen Wand vorgesehenes Durchgangsloch 65 und eine am Boden vorge-sehene Durchgangsbohrung 66 auf, die für das Kabel 30 vorgesehen ist. Jedes Durchgangsloch 65 weist zwei Einkerbungen 651, 652 auf. Ein federnder Exzenterstift 67 kann durch das Durchgangsloch 65 in den Hohlraum 62 eingesetzt werden, wobei ein dem Durchgangsloch 65 mit dessen Einkerbungen 651 lozw. 652 entsprechendes Kopfteil 671 des Exzenterstifts 67 mit einer Rastrippe 672 versehen ist.
Der Schaft des· Exzenterstiftes 67 trägt eine axiale Exzenterrippe 681, welche an den vertikalen Schenkel des Klemmteils 29 angreifen kann, um die Aufnahmekerbe 293 über drückenden Eingriff mit dem Ende der Ader 31 zu halten (Fig. 11, rechts), bzw. von diesem Schenkel weggedreht werden kann, um das Einführen und Herausziehen der Ader 31 zu ermöglichen (Fig. 11, links).
Ein federndes Klemmteil 29 ist ein mehrstufig gebogenes Blechteil aus Metall, das ein zur Befestigungsnut 64 passende L-förmig gebogenes Befestigungsende 291 und ein federndes Kontaktende 292 aufweist. Um die Ader 31 des Kabels 30 zu befestigen, weist das Klemmteil 29 am Kontaktende 292 eine der Position der Durchgangsbohrung 66 entsprechende Aufnahmekerbe 2 93 auf.
Beim Zusammenfügen wird das federnde Klemmteil 29 mit seinem Befestigungsende 291 in die Befestigungsnut 64 eingesetzt, wobei das mit der Aufnahmekerbe 293 versehene Kontaktende 292 zur Durchgangsbohrung 66 orientiert ist, wobei die Ader 31 durch die Zusammenwirkung des Exzenterstifts 67 und des Kontaktendes 292 zwischen der Aufnahmekerbe 2 93 und der Durchgangsbohrung
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66 festgeklemmt- werden kann, wie in Figur 11 dargestellt
Die Aufnahmekerbe 293 hat wie die Aufnahmekerben 263, 273, 283 scharfe (z. B. durch Stanzen erzeugte) Kanten, welche sich etwas in das weiche Material der Ader 31 hineinarbeiten können, was im Hinblick auf guten Kontakt (auch bei unreiner Leiteroberfläche) und festes Zurückhalten des Aderendes bei Zugbelastung vorteilhaft ist.
Gemäß obenstehender Beschreibungen kann die neuerungsgemäße Verbindungseinrichtung bei verschiedenartigen Verbindungseinrichtungeri' eingesetzt werden. Die Formen der obenerwähnten Grundkörper 20 (40, 50, 60) bzw. Klemmteile 26 (27, 28, 29) sind nur beispielhaft. Die Konstruktion der Verbindungseinrichtung ist einfach und ermöglicht es, dass die Verbindungseinrichtungen, wie z. B. Schalter, Steckdosen und Stecker, schnell und leicht montiert werden können, womit die Herstellungskosten elektrischer Verbindungseinrichtungen stark reduziert werden können, so dass die Verbindungseinrichtungen mit der neuerungsgemäßen Verbindungseinrichtung zu einem günstigeren Preis auf den Markt gebracht werden können.

Claims (17)

1. Verbindungseinrichtung für eine elektrische Komponente (10), wie einen Schalter, welche mindestens einen Anschlußkontakt (11) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß sie mindestens einen Grundkörper (20; 40; 50; 60) umfasst, welcher für jeden der Anschlußkontakte (11) eine Kontaktaufnahme (24; 44; 54; 64) und eine diesem benachbarte Leiteraufnahme (25; 46; 55; 66) sowie einen von der letzteren beabstandeten zugeordneten Klemmteilsitz (23; 43; 53; 63) aufweist, und mindestens ein Klemmteil (26; 27; 28; 29) umfasst, welches mit seinem einen Ende in einem zugeordneten der Klemmteilsitze festgelegt ist und mit seinem zweiten, freien Ende unter einem Abstand vor einer zugeordneten Kontaktaufnahme endet, der kleiner ist als der Durchmesser eines Leiters (31), so daß ein Klemmteil (26; 27; 28; 29) zusammen mit einem in der zugeordneten Kontaktaufnahme (24; 44; 54; 64) sitzenden Anschlußkontakt (11) der elektrischen Komponente (1) eine Klemmeinheit bildet.
2. Verbindungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am freien Ende der Klemmteile (26; 27; 28; 29) eine Aufnahmekerbe (263; 273; 283; 293) ausgebildet ist, deren Tiefe kleiner ist als der Durchmesser des aufzunehmenden Leiters (31).
3. Verbindungseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmekerbe (263; 273; 283; 293) dreieckige Randkontur aufweist.
4. Verbindungseinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmekerbe (263; 273; 283; 293) scharfkantige Ränder aufweist.
5. Verbindungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmteil (26; 27; 28; 29) ein Blechteil aus Metall ist.
6. Verbindungseinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Blechteil als Blattfeder ausgebildet ist.
7. Verbindungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmteil (26; 27; 28; 29) L-förmig ist und mit einem Befestigungsarm (261; 271; 281; 291) in dem zugeordneten als Nut ausgebildeten Klemmteilsitz (23) festgelegt ist.
8. Verbindungseinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß Klemmteilsitze (23; 43; 53; 63) und Kontaktaufnahmen (24; 44; 54; 64) als in gleicher Richtung verlaufende Nuten ausgebildet sind.
9. Verbindungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mehrzahl von Klemmteilsitzen (23; 43; 53; 63) und Kontaktaufnahmen (24; 44; 54; 64) in Längsrichtung des Grundkörpers (20; 40; 50; 60) aufeinanderfolgen.
10. Verbindungseinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktaufnahmen (24; 44; 54; 64) oder die Klemmteilsitzen (23; 43; 53; 63) einer Klemmeinheit von den Kontaktaufnahmen oder den Klemmteilsitzen einer benachbarten Klemmeinheit durch eine Zwischenwand (21; 41; 51; 61) getrennt sind.
11. Verbindungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (10) als Wanne ausgebildet ist und die Leiteraufnahmen (25; 46; 55; 66) in der Bodenwand oder einer Seitenwand dieser Wanne vorgesehen sind.
12. Verbindungseinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktaufnahmen (24; 44; 54; 64) und/oder die Klemmteilsitze (23; 43; 53; 63) als Nuten ausgebildet sind, welche zur von der Bodenwand abgelegenen Seite des Grundkörpers (10) offen sind.
13. Verbindungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Kontaktaufnahme (24; 44; 54; 64) und dem Klemmteilsitz (23; 43; 53; 63) einer Klemmeinheit jeweils eine Kammer des Grundkörpers (10) liegt.
14. Verbindungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der Klemmteile (26; 27; 28; 29) durch eine Feder (284) gegen die zugeordnete Leiteraufnahme (55) vorgespannt ist.
15. Verbindungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der Klemmteile (29) durch einen Exzenter (681) in Richtung auf die Leiteraufnahme (66) drückbar ist.
16. Verbindungseinrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Exzenter (67) einen Lagerkopf (671) aufweist, der in einer Lageröffnung (65) des Grundkörpers drehbar gelagert ist, und der Lagerkopf eine Rastrippe (672) oder eine Rastnut aufweist, die mit mindestens einer Rastnut (651, 652) bzw. einer Rastrippe des Grundkörpers (60) zusammenarbeiten kann, um den Exzenter (67) in einer Klemmteil-Andrückstellung bzw. einer Klemmteil-Entlastungsstellung zu verriegeln.
17. Verbindungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmteil (29) ein mehrfach abgewinkeltes Blechteil aus Metall ist.
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