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DE20306123U1 - Einrichtung zum Schutz der Daten mobiler Transponder - Google Patents

Einrichtung zum Schutz der Daten mobiler Transponder

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DE20306123U1
DE20306123U1 DE20306123U DE20306123U DE20306123U1 DE 20306123 U1 DE20306123 U1 DE 20306123U1 DE 20306123 U DE20306123 U DE 20306123U DE 20306123 U DE20306123 U DE 20306123U DE 20306123 U1 DE20306123 U1 DE 20306123U1
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Germany
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transponder
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DE20306123U
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English (en)
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Goecke Ludwig De
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Individual
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Publication of DE20306123U1 publication Critical patent/DE20306123U1/de
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    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05KPRINTED CIRCUITS; CASINGS OR CONSTRUCTIONAL DETAILS OF ELECTRIC APPARATUS; MANUFACTURE OF ASSEMBLAGES OF ELECTRICAL COMPONENTS
    • H05K9/00Screening of apparatus or components against electric or magnetic fields
    • H05K9/0007Casings
    • H05K9/0049Casings being metallic containers
    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06KGRAPHICAL DATA READING; PRESENTATION OF DATA; RECORD CARRIERS; HANDLING RECORD CARRIERS
    • G06K19/00Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings
    • G06K19/06Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings characterised by the kind of the digital marking, e.g. shape, nature, code
    • G06K19/067Record carriers with conductive marks, printed circuits or semiconductor circuit elements, e.g. credit or identity cards also with resonating or responding marks without active components
    • G06K19/07Record carriers with conductive marks, printed circuits or semiconductor circuit elements, e.g. credit or identity cards also with resonating or responding marks without active components with integrated circuit chips
    • G06K19/073Special arrangements for circuits, e.g. for protecting identification code in memory
    • G06K19/07309Means for preventing undesired reading or writing from or onto record carriers
    • G06K19/07318Means for preventing undesired reading or writing from or onto record carriers by hindering electromagnetic reading or writing
    • G06K19/07327Passive means, e.g. Faraday cages

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Description

Beschreibung
Einrichtung zum Schutz der Daten mobiler Transponder
Die Erfindung betrifft Einrichtungen zum Schutz der Daten mobiler entweder in oder an einem Körper angeordneter Transponder als lesbare Datenspeicher vor einem unberechtigtem Auslesen und/oder Kopieren und/oder Manipulieren und/oder Löschen.
Gehäuse zur Aufnahme von Transpondern sind unter anderem durch die EP 0 861 022 Bl (Befestigbares Transponder-Aufhahmegehäuse) bekannt. Der Körper mit dem Transponder kann in eine geeignete Einrichtung lösbar eingeschoben werden. Diese Einrichtung ist so ausgebildet, dass diese leicht befestigt werden kann. Gleichzeitig weist die Einrichtung ein Verschlusselement auf, so dass der Körper mit dem Transponder während des Transports nicht aus der Einrichtung herausrutschen kann. Maßnahmen für eine Datensicherheit des Transponders weist dieses Gehäuse nicht auf.
In der DE 197 51 043 Al (Gehäuste Transponderanordnung) wird ein Gehäuse für einen Transponder beschrieben. Ein weiteres Gehäuse für einen Transponder ist durch die DE 201 04 647 Ul (Gehäuse für eine Vorrichtung, insbesondere einen Transponder, für einen elektromagnetisch bewirkten Datenaustausch) bekannt. Dieses Gehäuse besteht aus zwei Gehäuseteilen, die einen Hohlraum begrenzen und dabei im zusammengefügtem Zustand knopfförmig ausgebildet sind. Diese Gehäuse dienen vorzugsweise dem mechanischen Schutz der Transponder, um deren Handhabbarkeit und Mobilität zu gewährleisten. Maßnahmen für eine Schutz der Daten der Transponder sind nicht vorgesehen.
Der im Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde, die Daten mobiler Transponder als lesbare Datenspeicher vor einem unberechtigtem Auslesen und/oder Kopieren und/oder Manipulieren und/oder Löschen zu schützen.
2
Dieses Problem wird mit den im Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmalen gelöst.
Die erfindungsgemäßen Einrichtungen zeichnen sich dadurch aus, dass die Daten mobiler entweder in oder an einem Körper angeordneter Transponder als lesbare Datenspeicher vor einem unberechtigtem Auslesen und/oder Kopieren und/oder Manipulieren und/oder Löschen geschützt sind.
Transponder sind sowohl als passive als auch als aktive Transponder als Datenspeicher bekannt. Bei ersteren erfolgt die Energieversorgung der Transponder über die von einer Senderantenne abgestrahlte Leistung eines externen Senders. Dadurch können die im Speicher des Transponders enthaltenen Daten ausgelesen und über einen Sender im Transponder zu einem externen Empfänger gesendet werden. Bekannterweise werden dabei insbesondere kombinierte Sende- und Empfangseinrichtungen eingesetzt. Bei aktiven Transpondern wird über einen externen Sender das Senden der Daten des Speichers im Transponder ausgelöst. Transponder werden damit vorteilhafterweise als Bestandteile von Einrichtungen für eine Zugangsberechtigung für Nutzer angewandt und füngieren als kontaktlose Schlüssel. Derartige Einrichtungen können unter anderem vorteilhafterweise Bestandteile von Schließvorrichtungen sein oder den Betrieb, die Bedienung und damit die Funktion von Geräten für den berechtigten Nutzer ermöglichen. Damit können Transponder sensible Daten enthalten, die für unberechtigte Nutzer von großer Bedeutung sein können. Die Transponder befinden sich in Körpern, die von Personen zumeist offen oder vor Feldern nicht geschützt getragen werden. Ein Unberechtigter kann somit ein Schreib-Lese-System, das zum Beispiel in einer Tasche oder einem Koffer untergebracht ist, in die Nähe der einen Transponder tragenden Person bringen. Zum Einen werden mittels dieses Schreib-Lese-Systems die Daten des Transponders gelesen und in diesem System gespeichert. Damit sind Kopien leicht herstellbar, so dass Unberechtigte in den Besitz von Transpondern mit gleichen Daten gelangen. Zum Anderen können über dieses Schreib-Lese-System die Daten ausgelesen und über ein System an ein Koppelsystem übertragen werden. Das Schreib-Lese-System und das Koppelsystem stehen damit miteinander in Verbindung. Dadurch aktiviert das Schreib-Lese-System den Transponder und simuliert damit über das Koppelsystem die Aktionen am Original-Schreib-Lese-System. Dieses Original-Schreib-Lese-System gibt damit den Zugang für einen Unberechtigten frei.
Mit den erfindungsgemäßen Einrichtungen können vorteilhafterweise die Daten von Transpondern einfach geschützt werden. Falls der Transponder nicht benutzt wird, befindet sich dieser in einer Anordnung mit mindestens einer wenigstens die Antenne des Transponders überdeckenden Abschirmung zur Dämpfung elektrostatischer, magnetostatischer oder elektromagnetischer Felder. Das Feld eines Schreib-Lese-Systems von einem Unberechtigten erzeugt in den Abschirmungen Wirbelströme, so dass das Feld wesentlich geschwächt wird und die Energie des Feldes nicht zur Aktivierung des Transponders ausreicht. Damit können die Daten der Transponder von Unberechtigten nicht ausgelesen, kopiert, manipuliert oder gelöscht werden.
Die Anordnung für die wenigstens teilweise Aufnahme eines Körpers mit dem Transponder kann vorteilhafterweise so ausgestaltet sein, dass dieser ein Schmuckelement ist oder für den Nutzer einfach entweder zu befördern oder an einem Gebrauchsgegenstand wie zum Beispiel an einem Schlüsselbund befestigbar ist.
Ein weiterer Vorteil ist der Schutz des Körpers mit dem Transponder vor mechanischen Beschädigungen durch die Anordnung.
Weiterhin wird eine unbeabsichtigte Auslösung einer Aktion an einem Schreib-Lese-System bei einer Annäherung vermieden.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Schutzansprüchen 2 bis 13 angegeben.
Die Weiterbildung des Schutzanspruchs 2, wobei sich der Körper mit dem Transponder im geschütztem Zustand zwischen zwei mindestens die Antenne des Transponders überdeckenden Abschirmungen befindet, fuhrt vorteilhafterweise dazu, dass die Anordnung aus zwei miteinander verbundenen Schalen entsprechend der Weiterbildung des Schutzanspruchs 3 bestehen kann. Damit ist eine einfache und ökonomische Herstellung der Anordnung möglich. Die Anordnung kann damit vorteilhafterweise aus einem gespritztem Kunststoff hergestellt werden. Die Abschirmungen werden dazu auf zum Innenraum weisenden Oberflächen befestigt.
Die Ausbildung von Bereichen der Anordnung und/oder des Körpers als Bestandteile einer lösbaren Klemmverbindung nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 4 fuhrt dazu, dass ein
sicherer Halt des Körpers mit dem Transponder in der Anordnung gewährleistet wird. Ein unbeabsichtigtes Herausrutschen wird weitestgehend vermieden. Ein Teil der Klemmverbindung wird dabei vorteilhafterweise durch ein Untermaß gegenüber dem Körper realisiert.
Eine Vertiefung als Griffinulde in der Anordnung nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 5 fuhrt zu einer leichten Möglichkeit, den Körper mit dem Transponder aus der Anordnung schieben oder ziehen zu können. Die Handhabung wird wesentlich vereinfacht.
Über wenigstens eine Aussparung in mindestens einer Schale der Anordnung nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 6 kann der Körper aus der Anordnung geschoben werden.
Ein Durchbruch in der Anordnung und dem Körper mit dem Transponder nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 7 stellt vorteilhafterweise eine einfache Befestigungsmöglichkeit für die Anordnung und den Körper dar.
Eine Möglichkeit ist nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 8 ein ringförmiger Gegenstand vorteilhafterweise ein Schlüsselring, so dass der Körper aus der Anordnung teilweise herausgedreht werden kann.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung ist nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 9 eine Platzierung eines Nietes oder Hohlnietes in den Durchbrüchen. Dazu sind die Durchbrüche vorteilhafterweise Bohrungen. Auch bei dieser vorteilhaften Ausgestaltung kann zur Nutzung der Körper mit dem Transponder aus der Anordnung teilweise gedreht werden. Bei der Verwendung eines Hohlnietes kann wiederum ein ringförmiger Gegenstand zum Beispiel als Schlüsselring durch den Hohlniet gefuhrt werden. Damit ergeben sich die vielfältigsten Befestigungsmöglichkeiten.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung ist nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 10 eine einen Hohlraum begrenzende Anordnung mit einer Öffnung zum Einschieben des Körpers mit dem Transponder. Die Geometrie des Hohlraumes der Anordnung entspricht der des Körpers, so dass dieser eingeschoben werden kann. Der Körper mit dem Transponder ist dazu vorteilhafterweise platten-, balken- oder zylinderförmig ausgebildet. Dabei ergeben sich die unterschiedlichsten Ausgestaltungsmöglichkeiten zum Beispiel auch als Schmuckgegenstand,
wobei die Abschirmung auf der Oberfläche der Anordnung ein Bestandteil der ästhetischen Ausgestaltung sein kann.
Vorteilhafterweise kann über ein Verbindungselement an dem Körper mit dem Transponder und/oder der Anordnung nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 11 eine leichte und unkomplizierte Befestigung der erfindungsgemäßen Einrichtung erfolgen. Dabei kann die Einrichtung vorteilhafterweise mit einer Kette kombiniert getragen werden.
Günstige Ausgestaltungen der Abschirmung sind nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 12 ein Blech, eine Folie, eine Schicht, ein Gitter oder ein Netz aus einem elektrischen Leiter. Nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 13 besteht die Abschirmung aus einem Metall oder einem weichmagnetischem Material.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der Figuren 1 bis 4 erläutert. Es zeigen jeweils in zwei Ansichten:
Fig. 1 eine Einrichtung zum Schutz der Daten von Transpondern mit einer Anordnung und
einem Körper mit einem Transponder in einem Kartenformat, Fig. 2 eine Einrichtung mit einem plattenförmigem Körper, Fig. 3 eine Einrichtung mit einem balkenförmigem Körper und Fig. 4 eine Einrichtung mit einem zylinderförmigem Körper.
Eine Einrichtung zum Schutz der Daten von Transpondern vor einem unberechtigtem Auslesen und/oder Kopieren und/oder Manipulieren und/oder Löschen besteht im Wesentlichen aus einem Körper 1 mit dem Transponder und einer Anordnung 2 zur wenigstens teilweisen Aufnahme des Körpers 1. In dem Körper 1 ist ein bekannter passiver oder aktiver Transponder angeordnet. Der Körper 1 besteht aus einem elektrisch nichtleitendem Material, so dass über die Antenne und eine bekannte Schaltungsanordnung die Daten des Datenspeichers des Transponders gesendet werden können.
Im geschütztem Zustand befindet sich der Körper 1 mit dem Transponder in der wenigstens den Körper 1 teilweise aufnehmenden Anordnung 2 mit mindestens einer wenigstens die
Antenne des Transponders überdeckenden Abschirmung 3 zur Dämpfung elektrostatischer, magnetostatischer oder elektromagnetischer Felder. Die Abschirmung 3 ist ein Blech, eine Folie, eine Schicht, ein Gitter oder ein Netz aus einem elektrischen Leiter und besteht aus einem Metall oder einem weichmagnetischem Material.
In einer ersten Ausfuhrungsform des Ausfuhrungsbeispiels befindet sich im geschütztem Zustand der Körper 1 mit dem Transponder in der den Körper 1 teilweise aufnehmenden Anordnung 2 zwischen zwei mindestens die Antenne des Transponders überdeckenden Abschirmungen 3 zur Dämpfung elektrostatischer, magneto statischer oder elektromagnetischer Felder. Der Körper 1 mit dem Transponder ist eine Platte. Die Anordnung 2 besteht aus zwei einen Raum teilweise begrenzenden Schalen 4a, 4b mit einer Öffnung 5 für den Körper 1 mit dem Transponder. Die Abschirmungen 3 sind ein Bestandteil der Schalen 4a, 4b oder sind auf den Schalen 4a, 4b angeordnet. Die Anordnung weist eine Vertiefung als Griffmulde 6 auf, in die der Körper 1 im geschützten Zustand des Transponders teilweise ragt. In einer ersten Variante dieser Ausfuhrungsform ist der Körper 1 kartenförmig ausgebildet und befindet sich im geschütztem Zustand in der Anordnung 2 mit der Griffmulde 6. Damit kann der Körper 1 leicht aus der Anordnung 2 herausgezogen werden. In der Fig. 1 ist eine derartige Einrichtung gezeigt. In einer zweiten Variante weist ein Endenbereich des Körpers 1 und der Anordnung 2 korrespondierend zueinander einen Durchbruch 7 auf. In diesen Durchbruch 7 kann ein bekannter ringförmiger Gegenstand, zum Beispiel ein Schlüsselring, platziert werden, so dass sich die unterschiedlichsten Befestigungsmöglichkeiten der Einrichtung ergeben. Der Körper 1 mit dem Transponder kann in dieser Variante teilweise aus der Anordnung oder in diese gedreht werden (Darstellung in der Fig. 2). In dem Durchbruch 7 als Bohrung kann auch entweder ein Niet oder ein Hohlniet als Teil eines Drehgelenks angeordnet sein, so dass der Körper 1 mit dem Transponder in die Anordnung oder teilweise aus der Anordnung drehbar ist.
In einer zweiten Ausfuhrungsform des Ausfuhrungsbeispiels befindet sich der Transponder in einem balken- oder zylinderförmig ausgebildeten Körper 1. Die Anordnung 2 begrenzt einen bis auf wenigstens eine Seite offenen Raum, so dass der Körper 1 in die Anordnung eingeschoben oder aus dieser herausgezogen werden kann. Dazu ist vorteilhafterweise die Länge des Körpers 1 größer als die Länge des Raumes in der Anordnung 2, so dass der Körper 1 im
eingeschobenen Zustand aus der Anordnung 2 herausragt. Die Abschirmung ist ein Bestandteil der Anordnung 2 oder befindet sich auf der Anordnung 2. An der Anordnung 2 oder dem Körper 1 mit dem Transponder ist vorteilhafterweise ein Verbindungselement 8 angebracht. Dieses Verbindungselement 8 ist ringförmig ausgebildet, so dass sich die vielfältigsten Befestigungsmöglichkeiten ergeben. In den Fig. 3 und 4 sind derartige Einrichtungen dargestellt.
Die Anordnungen 2 und die Körper 1 mit dem Transponder bestehen vorteilhafterweise aus einem Kunststoff. Abmessungen des Querschnitts der Anordnungen können gleich/kleiner als die der Körper 1 mit dem Transponder sein, so dass über eine Klemmung ein sicherer Halt der Körper 1 in den Anordnungen 2 gegeben ist.

Claims (13)

1. Einrichtung zum Schutz der Daten mobiler entweder in oder an einem Körper angeordneter Transponder als lesbare Datenspeicher vor einem unberechtigtem Auslesen und/oder Kopieren und/oder Manipulieren und/oder Löschen, dadurch gekennzeichnet, dass sich im geschütztem Zustand ein Körper (1) mit dem Transponder in einer wenigstens den Körper (1) mit dem Transponder teilweise aufnehmenden Anordnung (2) mit mindestens einer wenigstens die Antenne des Transponders überdeckenden Abschirmung (3) zur Dämpfung elektrostatischer, magnetostatischer oder elektromagnetischer Felder befindet.
2. Einrichtung nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich im geschütztem Zustand der Körper (1) mit dem Transponder in einer wenigstens den Körper (1) mit dem Transponder teilweise aufnehmenden Anordnung (2) zwischen zwei mindestens die Antenne des Transponders überdeckenden Abschirmungen (3) zur Dämpfung elektrostatischer, magnetostatischer oder elektromagnetischer Felder befindet.
3. Einrichtung nach einem der Schutzansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (1) mit dem Transponder platten-, balken- oder zylinderförmig ausgebildet ist, dass die Anordnung (2) aus zwei einen Raum teilweise begrenzenden Schalen (4) mit einer Öffnung (5) für den Körper (1) mit dem Transponder besteht und dass Abschirmungen (3) ein Bestandteil der Schalen (4) oder auf den Schalen (4) angeordnet sind.
4. Einrichtung nach einem der Schutzansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass Bereiche der Anordnung (2) und/oder des Körpers (1) mit dem Transponder Bestandteile einer lösbaren Klemmverbindung sind.
5. Einrichtung nach Schutzanspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung (2) mindestens eine Vertiefung als Griffmulde (6) aufweist, in die der Körper (1) mit dem Transponder im geschützten Zustand des Transponders teilweise ragt.
6. Einrichtung nach Schutzanspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich wenigstens eine Aussparung in mindestens einer Schale (4) der Anordnung (2) befindet.
7. Einrichtung nach Schutzanspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung (2) und der Körper (1) mit dem Transponder jeweils in einem Endenbereich im geschütztem Zustand des Transponders korrespondierend zueinander einen Durchbruch (7) aufweisen.
8. Einrichtung nach Schutzanspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich ein ringförmiger Gegenstand in den Durchbrüchen (7) so befindet, dass der Körper (1) mit dem Transponder in die Anordnung (2) oder teilweise aus der Anordnung (2) drehbar ist.
9. Einrichtung nach Schutzanspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchbrüche (7) Bohrungen sind und dass entweder ein Niet oder ein Hohlniet als Teil eines Drehgelenks in den Bohrungen so angeordnet ist, dass der Körper (1) mit dem Transponder in die Anordnung (2) oder teilweise aus der Anordnung (2) drehbar ist.
10. Einrichtung nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (1) mit dem Transponder platten-, balken- oder zylinderförmig ausgebildet ist, dass die Anordnung (2) einen bis auf wenigstens eine Seite offenen Raum so begrenzt, dass der Körper (1) mit dem Transponder durch die damit vorhandene wenigstens eine Öffnung (5) in die Anordnung (2) eingeschoben werden kann, und dass mindestens eine Abschirmung (3) ein Bestandteil der Anordnung (2) oder auf der Anordnung (2) angeordnet ist.
11. Einrichtung nach Schutzanspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass sich ein Verbindungselement an dem Körper (1) mit dem Transponder und/oder der Anordnung (2) befindet.
12. Einrichtung nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschirmung (3) ein Blech, eine Folie, eine Schicht, ein Gitter oder ein Netz aus einem elektrischen Leiter ist.
13. Einrichtung nach Schutzanspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschirmung (3) aus einem Metall oder einem weichmagnetischem Material besteht.
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