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DE20306846U1 - Reinigungsgerät - Google Patents

Reinigungsgerät

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Publication number
DE20306846U1
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DE
Germany
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cushion
cleaning device
fabric web
polyamide
fibres
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20306846U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
STUDENSKI ANNELIESE
Original Assignee
STUDENSKI ANNELIESE
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Publication date
Application filed by STUDENSKI ANNELIESE filed Critical STUDENSKI ANNELIESE
Priority to DE20306846U priority Critical patent/DE20306846U1/de
Publication of DE20306846U1 publication Critical patent/DE20306846U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L1/00Cleaning windows
    • A47L1/06Hand implements
    • A47L1/15Cloths, sponges, pads, or the like, e.g. containing cleaning agents
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L13/00Implements for cleaning floors, carpets, furniture, walls, or wall coverings
    • A47L13/10Scrubbing; Scouring; Cleaning; Polishing
    • A47L13/16Cloths; Pads; Sponges
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B08CLEANING
    • B08BCLEANING IN GENERAL; PREVENTION OF FOULING IN GENERAL
    • B08B1/00Cleaning by methods involving the use of tools
    • B08B1/10Cleaning by methods involving the use of tools characterised by the type of cleaning tool
    • B08B1/14Wipes; Absorbent members, e.g. swabs or sponges

Landscapes

  • Cleaning Implements For Floors, Carpets, Furniture, Walls, And The Like (AREA)

Description

Anneliese Studenski Eichenstr. 8 D-65468 Trebur
28.04.2003
Reinigungsgerät
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Reinigungsgerät, das zum vollständigen Entfernen von Schmutz aller Art von Flächen geeignet ist.
Besonders gut ist das vorgeschlagene Reinigungsgerät geeignet zum Reinigen lackierter Oberflächen, von Kunststoff- und Glasflächen aller Art.
Das vorgeschlagene Reinigungsgerät kann in einfacher Form von Hand bedient oder in geeigneter konstruktiv ausgebildeter Form an schwingenden oder drehenden Antriebsvorrichtungen, wie Schwingschleifer, Bohrmaschinen u.a.
angebracht werden.
Das Reinigungsgerät kann in allen Größen hergestellt werden und kann so auch zum Einsatz kommen z.B. zum Reinigen der Außenflächen von Schienenfahrzeugen.
Zu reinigende Flächen sind im Haushalt, an Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen vorhanden.
Das Reinigungsgerät reinigt ohne Kraftaufwand und schont die zu reinigende Fläche so, dass mit bloßem Auge keine Kratzer zu sehen sind. Glas- und Lackverschmutzungen bei Kraft- und Schienenfahrzeugen, insbesondere durch Insekten, lassen sich mit dem vorgeschlagenen Reinigungsgerät mühelos und vollständig entfernen. Auch ist es ohne weiteres möglich, die Vorderkanten von Flugzeugen mit diesem Reinigungsgerät von anhaftenden Insektenresten zu befreien.
Ein weiteres Einsatzgebiet ist der Privatbereich, wo Glas-, Kunststoff-Flächen und Keramikfelder von Kochstellen zu reinigen sind.
Es sind Reinigungsgeräte für die geschilderten Einsatzgebiete in Form von
Bürsten und Schwämmen, sowie von Leisten aus flexiblem, schwammartigem Kunststoff bekannt.
Diese bekannten Reinigungsgeräte haben jedoch alle einen wesentlichen Nachteil, der darin besteht, dass ihre, zur Reinigung dienenden Oberflächen sehr weich
Dadurch müssen oft starke Reinigungsmittel eingesetzt werden und die bekannten Reinigungsgeräte müssen viele Male über die zu reinigende Fläche geführt werden.
Der Zeit- und Kraftaufwand und die Gefahr der Kratzerbildung sind hierbei hoch.
Von diesem Stand der Technik geht die Erfindung aus und macht es sich zur Aufgabe, ein Reinigungsgerät zu schaffen, das folgende Bedingungen erfüllen soll:
1. Die Oberfläche des Reinigungsgerätes, die zur Reinigung bestimmt ist, soll mit geringer Anpresskraft über die zu reinigende Fläche geführt werden,
2. die zu reinigende Fläche soll unter Beifügung von Wasser und/oder leichten
Reinigungsmitteln auch von fest sitzendem Schmutz vollständig befreit werden, wobei keine, mit bloßem Auge erkennbare Kratzer entstehen,
3. das Reinigungsgerät soll in allen Größen und Formen herstellbar sein und es soll sowohl von Hand benutzbar sein als auch mit maschinellen Einrichtungen, und
4. die zur Reinigung dienende Reinigungsfläche selbst soll aus handelsüblichem Material bestehen.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Reinigungsgerät gemäß der Beschreibung, den Zeichnungen und den Schutzansprüchen.
Es ist ein wesentliches Merkmal der vorliegenden Erfindung, dass als Reinigungsfläche des Reinigungsgerätes eine handelsübliche Gewebebahn eingesetzt wird, die aus Kunststoff-Fasern gewebt ist. Es handelt sich hierbei um Polyamid- und und dehnbaren Kunststoff-Fasern, die unter dem Handelsnamen „Elastahn" bekannt sind.
Solche Gewebe werden in der Bekleidungsindustrie, z.B. für Damenstrümpfe verwendet.
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Hierbei sind die einzelnen Fasern sehr dünn. Für größere, grob verschmutzte Flächen kann auch zur Vorreinigung ein Gewebe aus dickeren Fasern benutzt werden.
Die Anteile von Polyamid-Fasern und Elasthan-Fasern in bekannten Gewebebahnen sind herstellungsbedingt, unterschiedlich. Der Anteil der Polyamid-Fasern zum Anteil der Elastahn-Fasern liegt hierbei im Bereich von 97% Polyamid-Fasern und 3% Elastahn-Fasern-bis 80% Polyamid-Fasern und 20% Elastahn-Fasern. Es sind auch Gewebe aus 100% Polyamid-Fasern handelsüblich.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass für das erfindungsgemäße Reinigungsgerät in der Ausführungsform für die Ein-Hand-Benutzung ein solches Gewebe mit 80% Polyamid-Fasern und 20% Elastahn-Fasern sehr gut eignet ist.
Der wesentliche Reinigungseffekt wird durch die Polyamid-Fasern erreicht, die selbst aus einzelnen dünnen Fäden bestehen und die sehr hart, aber im Querschnitt kreisförmig sind.
Infolge der Gewebestruktur verdrehen und verwinden sich die Gewebefasern beim Wischen über die Schmutzteilchen auf der zu reinigenden Fläche und infolge der Vielzahl von Fasern werden die Schmutzteilchen sanft, aber infolge der Härte der Polyamidfasern vollständig entfernt.
Da hierfür nur eine geringe Anpresskraft erforderlich ist und sich diese auf sehr viele Fasern verteilt, ist das Entstehen von Kratzern, auch auf empfindlichen Lackflächen, praktisch ausgeschlossen.
Als Reinigungsmittel genügt in vielen Fallen Wasser. Bei starken Verschmutzungen kann ein Reinigungsmittel zugegeben werden, das aber in seiner chemisch- physikalischen Wirkung nicht so stark wirksam sein muss, als wenn mit einem bekannten Schwamm gearbeitet wird.
Die Elastahn-Fasern dienen zur Erhöhung der Elastizität des Gewebes, obwohl auch ein Gewebe aus 100% Polyamid-Fasern infolge der Webart an sich auch elastisch ist.
Für den erwähnten Einsatz des erfindungsgemäßen Reinigungsgerätes zum Reinigen großer Flächen mit maschinellem Zubehör muss ein Gewebe bezüglich des Polyamid-Faser-Anteils hinsichtlich einer langen Einsatzfähigkeit ausgesucht
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werden. Dies liegt im Rahmen der Erfindung und ist dem Fachmann geläufig.
Die Erfindung wird anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig.l eine Draufsicht eines erfindungsgemäßen Reinigungsgerätes für die Ein-Hand-Benutzung,
Fig.2 einen Schnitt I - I gemäß Fig.l einer Ausführungsform mit einem, im Querschnitt kreisförmigen Kissen 1 aus elastischem, flexiblen, schwammartigen Kunststoff, das ringsum mit einer schlauchförmigen Gewebebahn 2 umspannt ist, wobei der Umfang der Gewebebahn 2 im Querschnitt dem Umfang des Querschnittes des Kissens 1 entspricht,
Fig.3 einen Schnitt I - I gemäß Fig.l einer Ausführungsform, die sich von der Ausführungsform gemäß Fig.2 dadurch unterscheidet, dass eine ringsum verlaufende, elastische und flexible Mantelfläche 3 aus Kunststoff zwischen dem Kissen 2 und der Gewebebahn 2 angeordnet ist, wobei die Mantelfläche 3 mit gleichmäßig verteilten, nicht gezeichneten Durchgangslöchern versehen sein kann,
Fig.4 einen Schnitt I-I gemäß Fig. 1 einer Ausführungsform gemäß Fig.l, jedoch beidseitig mit Griffmulden 1.2 versehen,
Fig.5 einen Schnitt I - I gemäß Fig.l einer Ausführungsform mit ovalem Querschnitt, bei der das Kissen 1 von einer schlauchförmigen Gewebebahn 2 umspannt wird, deren Umfang im Querschnitt dem Umfang des Kissens 1 entspricht,
Fig.6 einen Schnitt I - I gemäß Fig.l einer Ausführungsform, mit beidseitig gewölbter Oberfläche des Kissens 1, das an beiden Seiten Griffmulden 1..2 aufweist, wobei die Gewebebahn 2 durch maschinelles Umspinnen auf das Kissen 1 aufgebracht ist,
Fig.7 einen Schnitt I-I gemäß Fig.l einer Ausführungsform mit rechteckigem, bzw. quadratischen Querschnitt des Kissens 1, das beidseitig mit Griffmulden 1.2 versehen ist und eine Reinigungsfläche der ringsum verlaufenden Gewebebahn 2 durch eine Mantelfläche 3 aus elastischem, flexiblem Kunststoff unterstützt ist, während unter der anderen Reinigungsfläche der Gewebebahn 2 eine ebensolche
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Mantelfläche 3 angebracht ist, die infolge einer Zwischenschicht 1.1 aus dem Material des Kissens 1 einen Abstand von der Gewebebahn 2 hat, der dem gewünschten Anpressdruck auf die zu reinigende Fläche entspricht,
Fig.8 einen Schnitt I - I gemäß Fig. 1 einer Ausführungsform mit quadratischem Querschnitt und Griffmulden 1.2, wobei das Kissen 1 maschinell umsponnen ist,
Fig.9 einen Schnitt I - I gemäß Fig.l einer Ausführungsform mit einer gewölbten und einer ebenen Reinigungsfläche, wobei an der ebenen Seite eine Mantelfläche 3 aus elastischem, flexiblem Kunststoff im Kissen 1 angebracht ist, die durch eine Zwischenschicht 1.1 von der Gewebebahn 2 getrennt ist, wobei die Gewebebahn schlauchartig ausgebildet ist und deren Umfang im Querschnitt dem Umfang des Querschnitts des Kissens 1 entspricht,
Fig.10 einen Querschnitt einer Ausführungsform, die einen länglichen, im Querschnitt kreisförmigen Kern 4 , z.B. aus Hartschaum-Kunststoffaufweist, der von einer Mantelfläche 3 umhüllt ist, auf der das Kissen flächig angebracht ist, das von der Gewebebahn umspannt ist, wobei die Mantelflächen-Enden 3.1 seitlich herausragen und an einem bekannten Bedienelement, z.B. an einem Stab befestigt werden können, so dass das Reinigungsgerät mit beiden Händen benutzbar ist,
Fig.l 1 einen Querschnitt einer Ausführungsform, die eine längliche, im Querschnitt dreieckige Mantelfläche 3 aufweist, auf der das flächige Kissen 1 aufgebracht ist, das von der Gewebebahn 2 umspannt ist, wobei die beiden seitlich vorstehenden Mantelflächen-Enden 3.1 an einer Handhabungsvorrichtung befestigbar sind,
Fig.12 eine Draufsicht eines länglichen, im Querschnitt beliebigen Kissens 1, das um ca. 90 Grad gebogen, an einer Halterung 5 befestigt und mit einer Gewebebahn 2 bespannt ist und so z.B. zum Reinigen von Flugzeug-Tragflächen eingesetzt werden kann,
Fig. 13 eine perspektivische Darstellung einer Ausführungsform, bei der ein Kern 4 vollständig mit einer Gewebeschicht 2.2 aus Polyamidfasern
maschinell umsponnen ist und
Fig. 14 eine Teil-Draufsicht einer Gewebebahn 2 in mikroskopischer Darstellung, bei der die Fasern 2.3 zu sehen sind, die jeweils aus mehreren Fäden 2.4 bestehen.
Bei den Ausführungsbeispielen gemäß den Figuren 2, 3, 4, 7 und 9 kann das Ende der über das jeweilige Kissen 1 gezogenen Gewebebahn 2 verklebt, verschweißt oder mittels lösbarer Befestigungselemente, wie z.B. Klettverschlüsse oder Druckknöpfe verschlossen werden.
Ausgenommen das Ausführungsbeispiel gemäß Fig.13 ist es wesentlich, dass die Gewebebahn 2 das jeweilige Kissen 1 lediglich umspannt und nicht auf diesem z.B. durch Kleben festgehalten ist. Nur so können sich die Fasern der Gewebebahn 2 verdrehen und verwinden, wie bereits beschrieben.
Bezugszeichenliste
1. Kissen
1.1 Zwischenschicht
1.2 Griffmulde
2. Gewebebahn
2.2 Gewebeschicht
2.3 Fasern
2.4 Fäden
3 Mantelfläche
3.1 Mantelflächen-Enden
4 Kern
5 Halterung
• ·

Claims (8)

1. Reinigungsgerät dadurch gekennzeichnet, dass es folgende Merkmale aufweist:
1. 1.1 ein Kissen (1) aus elastischem, flexiblem, schwammartigen Kunststoff, dessen Oberfläche mit einer Gewebebahn (2) bespannt ist, die aus handelsüblichem Textilgewebe aus Polyamid- und Elastahnfasern bzw. ausschließlich aus Polyamidfasern besteht,
1. 1.1.1 das Verhältnis der Anteile von Polyamidfasern zu Elastahnfasern liegt im Bereich zwischen 97% Polyamidfasern und 3% Elastahnfasern bis zu 80% Polyamidfasern und 20% Polyamidfasern und 20% Elastahnfasern bis hin zu 100% Polyamidfasern,
2. 1.2 optional ist unterhalb der Gewebebahn (2) eine Mantelfläche (3) aus flexiblem, elastischem Kunststoff, angebracht, die entweder direkt unter der Gewebebahn (2) oder durch eine Zwischenschicht (1.1) aus dem Material des Kissens (1) von dieser getrennt, angeordnet ist und
3. 1.3 an Stelle des Kissens (1) sind viele Textilbahnen (2) als Gewebeschicht (2.2) miteinander durch maschinelles Verweben, bzw. Verspinnen verbunden, analog der gewünschten beliebigen Form eines Kissens.
2. Reinigungsgerät nach Schutzanspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Mantelfläche (3) das Kissen (1) vollständig umschließt, das im Querschnitt kreisförmig, oval oder rechteckig sein kann, wobei die Mantelfläche (3) mit gleichmäßig verteilten Durchgangslöchern versehbar ist, eine Zwischenschicht (1.1) vorsehbar ist und die Gewebebahn (1) vorzugsweise aus 80% Polyamidfasern und 20% Elastahnfasern besteht.
3. Reinigungsgerät nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Mantelfläche (3) auf einer oder auf mehreren Seiten eines Kissens (1) mit beliebigem Querschnitt, wobei jeweils eine Zwischenschicht (1.1) vorsehbar ist.
4. Reinigungsgerät nach den Schutzansprüchen 1 bis 3 dadurch gekennzeichnet, dass die Gewebebahn (2) schlauchartig ausgebildet ist, wobei deren Umfangsfläche der Querschnitts-Oberfläche des Kissens (2), bzw. der Mantelfläche (3) oder der Zwischenschicht (1.1) entspricht.
5. Reinigungsgerät nach den Schutzansprüchen 1 bis 3 dadurch gekennzeichnet, dass die Gewebebahn (2) durch maschinelles Umspinnen auf das Kissen (1), bzw. auf die Mantelfläche (3) oder auf die Zwischenschicht (1.1) aufgebracht ist.
6. Reinigungsgerät nach Schutzanspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass ein länglicher Kern (4) mit kreisförmigem Querschnitt aus Kunststoff- Hartschaum mit einer Mantelfläche (3) umhüllt ist, auf der ein flächiges Kissen (1) angebracht ist, das mit der Gewebebahn (2) umspannt ist, wobei die Mantelflächen-Enden (3.1) seitlich herausragen und an einem Bedienelement zu befestigen sind.
7. Reinigungsgerät nach Schutzanspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Mantelfläche (3) länglich und im Querschnitt dreieckförmig ausgebildet ist, auf dieser ein flächiges Kissen (2) angebracht ist, das von der Gewebebahn (2) umspannt ist, wobei die Mantelflächen-Enden oben herausragen und an einer Handhabungsvorrichtung zu befestigen sind.
8. Reinigungsgerät nach den Schutzansprüchen 1 bis 3 dadurch gekennzeichnet, dass ein längliches Kissen (1) mit beliebigem Querschnitt, das mit der Gewebebahn (2) umspannt ist, um ca. 90 Grad gebogen, seitlich an einer Halterung (5) befestigt ist.
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